Fachbeiträge & Kommentare zu Korruption

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Rz. 34 Die Angabepflicht ESRS S2-3 verlangt Beschreibungen für Verfahren im Unternehmen: Verfahren, über die es verfügt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken; Kanäle, die den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zur Verfügung stehen, um Bedenken zu...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.1 Angabepflichten im Überblick (mit Referenz zu ESRS Set 1)

Rz. 87 Hinweis Mit der Veröffentlichung der Empfehlung der EU-Kommission zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Juli 2025 wurde zugleich eine deutsche Sprachfassung bereitgestellt.[1] Die darin abweichend übersetzten Schlüsselbegriffe werden im Folgenden einmalig in eckigen Klammern angegeben. Sie entsprechen der offizi...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD [1] erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social – Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben z...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 176 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besonde...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Aspekte der nichtfinanziellen Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 3 § 289c Abs. 2 HGB setzt die Vorgaben von Art. 19a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL zur Reichweite der nichtfinanziellen Berichterstattung um. Die in der Richtlinie aufgeführten Mindestaspekte werden fast in der gleichen Reihenfolge genannt, ohne eine Priorisierung zu präjudizieren: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrecht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts und Erstellung des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts (Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4)

Rz. 23 § 334 Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4 HGB erfassen den Pflichtinhalt nach §§ 289–289f HGB des Lageberichts und für Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Hierdurch soll die Einhaltung des true und fair view bei der Aufstellung des Lageberichts und der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 142 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der Unt zu verstehen, sofern sich diese auf 100 TEUR oder mehr belaufen. Bei regelmäßigen Zahlungen/Raten, d. h. verbundenen Zahlungsreihen, ist gem. § 341t Abs. 4 Satz 2 HGB der Gesamtbetrag innerhalb eines Berichtsz...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 17 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmensführungspraktiken anzugeben, die über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Dazu ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Praxis-Beispiel Die Erklärung zur Unternehmensführung der Oldenburgischen Landesbank AG enthält 2016 folgende Angaben zu den Unterneh...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem neuen Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 9 Eine direkte Änderung des § 315d HGB ist nicht vorgesehen, allerdings wird der § 289f HGB, auf den verwiesen wird, geändert: Aufgrund des breiten Begriffsverständnisses der Richtlinie hinsichtlich Nachhaltigkeit, welche auch die Dimension der (Corporate) Governance umfass...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Inhaltliche Ausgestaltung (Abs. 1)

Rz. 5 Inhaltlich ist neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells in der nichtfinanziellen Konzernerklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen (§ 315c Abs. 1 HGB i. V. m. § 289c Abs. 1 und 2 HGB). Sollte die Konzernleitung ein Konzept zu einem oder mehrere...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Verhältnisse

Rz. 42 Gegenstand der unrichtigen Wiedergabe oder des Verschleierns sind die Verhältnisse einer KapG. Der Begriff der Verhältnisse umfasst alle tatsächlichen Umstände, Vorgänge, Daten und Schlussfolgerungen jeder Art, die für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation und wegen der Einbeziehung des Lageberichts auch der voraussichtlichen Entwicklung des Unt von Bedeutung se...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch Korruption, korruptives Verhalten, Abrechnungsbetrug und anderen Formen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden der Gesundheitsversorgung Millionenbeträge entzogen. Die Vorschrift ist auch Ausdruck des Gewährleistungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen – KVen (Scholz, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 81a Rz. 1). Nach der Begründung zum Gesetz zur Bekä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 29...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 9 Der Begriff des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen ist weit gefasst und geht über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Es geht um die rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln. Denn es handelt sich um solche der von den KVen verwalteten Gelder, nicht jedoch um die Gesamtvergütung (Steinmann-Munzinger, in: jurisPK-SGB V, § 81a Rz. 18). Gegen Letzt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 49 Badle, Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, NJW 2008, 1028. Braun, Ärztliche Abrechnungsmanipulation: Nicht immer ein Fall für das Strafrecht, NZS 2016, 897. Dann/Scholz, Der Teufel steckt im Detail – Das neue Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen, NJW 2016, 2077. Deiseroth/Derleder, Whistleblower und Denunziatoren, ZRP 2008, 248. Dittmer/Stottok, Die Pfli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 137, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit Art. 1 Nr. 141, Art. 46 Abs. 9 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen und deren Spitzenverbände zur Errichtung von Prüfeinrichtungen ("Korruptionsbekämpfungsstellen"), die Verdachtsfällen von nicht zweckentsprechender Mittelverwendung in der Krankenversicherung nachgehen sollen. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.7.2008 auch für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217 a), der an ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.3 Pflicht zur Zusammenarbeit (Abs. 3)

Rz. 16 Mit Abs. 3 Satz 1 werden die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten zur Zusammenarbeit untereinander und mit den entsprechenden Stellen bei einem Landesverband oder dem Spitzenverband Bund sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen verpflichtet. Eine solche Verpflichtung zur Zusammenarbeit ergibt sich bereits aus § 4 Abs. 3 und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.2 Antragsrecht (Abs. 2)

Rz. 14 Mit Abs. 2 wird jeder Person die Möglichkeit eingeräumt, sich in Fällen des Verdachts von Unregelmäßigkeiten bei der Mittelverwendung an die Stellen für Fehlverhalten zu wenden. Ein solches Popularhinweisrecht erscheint angemessen, um auch von Dritten und nicht an den Unregelmäßigkeiten Beteiligten Hinweise zu unwirtschaftlichem Finanzverhalten zu erhalten; denn von I...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende drei Teilstandards, die sich auf die Festlegung, Steuerung und Überprüfung von Zielen, Indikatoren und Leistungskennzahlen im Bereich verantwortungsvoller Unternehmensführung beziehen: ESRS G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle Der Teilstandard ESRS G1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) G1 verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Offenlegung ihrer Governance-Strukturen – von der Unternehmenskultur über die Gestaltung von Lieferantenbeziehungen bis hin zur Korruptionsprävention, Lobbytätigkeit und verantwortungsvollen Zahlungspraktiken. Für den Einkauf bedeutet dies eine strategische Erweiterung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2 Offenlegungspflichten des ESRS G1

Die Offenlegungspflichten des ESRS G1 orientieren sich – wie bei allen thematischen ESRS – an der einheitlichen Struktur des Rahmenwerks und gliedern sich in drei zentrale Berichtsbereiche (siehe Abb. 2), die im Anschluss mit besonderem Fokus auf den Einkauf analysiert werden: Governance Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Kennzahlen und Ziele Abb. 2: Offenlegungspf...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 5 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS G1

Mit dem EU-Omnibus-Paket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung praktikabler, fokussierter und insbesondere für KMU leichter umsetzbar zu gestalten – ohne die grundsätzliche Ambition der CSRD zu verwässern. Auch der ESRS G1 ist von diesen Anpassungen betroffen. Die überarbeiteten Vorgaben betreffen insbesondere dr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 6 Fazit

Die Umsetzung des ESRS G1 verdeutlicht eindrücklich, dass gute Unternehmensführung kein abstraktes Regelwerk ist, sondern im operativen Alltag konkret gelebt werden muss. Dem Einkauf kommt dabei eine besondere Rolle zu: Als Schnittstelle zu Lieferanten, Dienstleistern und weiteren Geschäftspartnern beeinflusst er tagtäglich die Integrität, Transparenz und Fairness wirtschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS G1

Die Umsetzung des ESRS G1 erfordert vom Einkauf ein deutlich erweitertes Rollenverständnis im Sinne guter Unternehmensführung. Integrität, Transparenz, ethisches Verhalten und verantwortungsvolle Lieferantenbeziehungen sind nicht mehr nur Compliance-Themen, sondern strategische Anforderungen, die operativ durch den Einkauf mitgestaltet werden müssen. Die folgenden übergreife...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Recht eines Drittstaats.

Rn 77 Materielles zwingendes Recht einer Partei aus einem Drittstaat, das beansprucht auch dann angewendet zu werden, wenn die Parteien deutsches Recht oder ein neutrales wie das schweizerische vereinbart haben, gehört nur dann zum materiellen op wenn es nach deutscher Auffassung mit dessen Grundsätzen übereinstimmt, das gilt zB für das Verbot von Menschenhandel, Korruption ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verstoß gegen den ordre public.

Rn 41 Nach Art. V Abs 2b UNÜ braucht ein ausländischer Schiedsspruch im Inland nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt zu werden, der der öffentlichen Ordnung iSd ordre public (s § 1059 Rn 60 ff) widerspricht. Dabei unterliegt ein ausländischer Schiedsspruch, der im Inland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden soll, von vornherein nur dem weniger strengen Regi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2.3 Lagebericht

Rz. 13 § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert von Kapitalgesellschaften die Aufstellung eines Lageberichts. Dieser muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verhältnisse der Gesellschaft vermitteln (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Erstellungspflicht betrifft nur Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sind (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 3.1 Überblick

Nachfolgend werden einige der wichtigen, branchenübergreifend anwendbaren Dokumente (Normen, Standards, Leitlinien) mit Bezug zu CSR vorgestellt, die von zahlreichen Unternehmen beachtet oder angewendet werden. Themenübergreifendmehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 2.2 Begriffsklärung: Corporate (Social) Responsibility (CSR) oder ESG?

Für die Bezeichnung des Gegenstands von CSR sind in der Praxis verschiedene Begriffspaare anzutreffen. Ist der Begriff "Corporate" vorangestellt, so bezieht sich die Wahrnehmung von Verantwortung in der Regel auf rechtsfähige Körperschaften, wie insbes. privatwirtschaftliche oder kommunale Unternehmen mit Gewinninteresse. Da Verantwortung aber von allen Arten von Organisation...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verfahrensanweisungen / 3.1 Intentionen

Jedes Managementsystem fordert die Festlegung und Darlegung der Vorgehensweisen (Verfahren und Prozesse). Eine empfehlenswerte Form hierfür sind Verfahrensanweisungen oder vergleichbare Vorgabedokumente. Sie zielen darauf ab, die Vorgehensweise bei Verfahren und Prozessen eindeutig, verbindlich und nachweisbar zu regeln, einschließlich der Verantwortlichkeiten, Befugnisse, Vor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schweigepflicht / 6.2 Verletzung der durch den Arbeitgeber angeordneten Verschwiegenheit

Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht während des Dienstverhältnisses kann Grund für arbeitsrechtliche Maßnahmen von der Ermahnung bis zur fristlosen Kündigung sein. Erfolgt die Verletzung ohne eigenen Vorteil und ohne nachteilige Konsequenzen für Dritte, so ist bei der erstmaligen Verfehlung eine Ermahnung oder eine Abmahnung angezeigt. Der Wiederholungsfall innerhalb ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4 Kompetenzentwickler

Fachwissen und Methodenkenntnis spielen eine wesentliche Rolle, um nachhaltiges Handeln im Betrieb zu fördern. Welches Wissen wo genau benötigt wird, ist in jedem Unternehmen sehr unterschiedlich. HR fällt die Aufgabe zu, die Wissens- und Kompetenzbedarfe zu erkennen und entsprechende Angebote zu schaffen: Fachwissen, das heißt Nachhaltigkeitsexpertise oder CSR-Fachwissen bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.5 Unternehmen, die Rohstoffe abnehmen, tragen Verantwortung

Wer große Mengen Rohstoffe abnimmt, könne zudem in der Zusammenarbeit mit Lieferanten darauf einwirken, Menschenrechte und Umweltschutzstandards zu achten. Dabei ist allerdings Vorsicht angebracht: Denn üben Unternehmen zu viel Druck aus, ohne selbst Verantwortung mitzutragen, führt dies unter Umständen erst recht zu Verstößen und Korruption. "Unrealistische Erwartungen könn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.4 Kulturelle Faktoren

Außerdem hängt die Zugänglichkeit des Verfahrens auch von kulturellen Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist dabei der Alphabetisierungsgrad an dem Ort, an dem das Beschwerdeverfahren angeboten wird. Ist ein hoher Prozentsatz potenziell betroffener Personen nicht schriftkundig, gelten schriftbasierte Eingabekanäle als nicht zugänglich. Darüber hinaus spielt es für die Zugängli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.2 Blindspots von Audits können gefährlich werden

Die meisten Audits sind nicht explorativ. Das heißt, die Standards beruhen auf geschlossenen Fragen, die es abzuhaken gilt. Das funktioniert dann gut, wenn man weiß, was passieren kann. Allerdings ist das kaum zu leisten, denn selbst fundierte Audits haben einen bestimmten Fokus und können nie alles abdecken. Wer sich auf Sozialaudits verlässt, übersieht möglicherweise die R...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.2 Systematische Lieferantenüberprüfung

Nachdem die Anforderungen an die Lieferanten in Form eines Verhaltenskodexes formuliert wurden, gilt es sicherzustellen, dass dieser von ihnen eingehalten wird. Besonders Unternehmen mit vielen Lieferanten behalten mit einer systematischen Lieferantenüberprüfung den Überblick. Für die Überprüfung gibt es eine Reihe an Instrumenten, die von der Nachweisprüfung bis zur Durchfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.2.1 Das VSME Basismodul

Das Basismodul (Basic Module) enthält grundlegende Informationen zu umwelt- und sozialbezogenen Themen. Es ist der Einstiegspunkt für die Berichterstattung und umfasst 11 Offenlegungen. Es richtet sich laut VSME an Kleinstunternehmen im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie und enthält die geringsten Anforderungen. Die inhaltlichen Angaben des Basis-Moduls gliedern sich auf i...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1 Die CSR-Richtlinie: Der Europäische Einstieg in die Nachhaltigkeit

Die Idee, Nachhaltigkeitsaspekte und -risiken immer mehr in das wirtschaftliche Handeln einzubeziehen, hat ihren Ausgangspunkt im Klimaabkommen von Paris aus dem Jahr 2015. Dort manifestierte sich auf politischer Ebene die Einsicht, dass eine Transformation der Wirtschaftsweise hin zu weniger klimawirksamen Emissionen und zu mehr Nachhaltigkeit dringend geboten sei. Dafür ist...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Abs. 1a)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die durch den europäischen Gesetzgeber initiierte CSR-Richtlinie soll Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen Versicherungsunternehmen gehören, dazu zu verpflichten, ausführlich über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten und somit eine höhere Transparenz hinsichtlich der unternehmerischen Betätigungen herzustellen, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Franken, Das Verbot des Abzugs der Zuwendung von Vorteilen nach dem JStG 1996, StuW 1997, 3; Rößler, Nochmals: Das Abzugsverbot für Schmiergeldzahlungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG, DStZ 2000, 131; Kiesel, Die Zuwendung an Angestellte und Beauftragte im Ausland und das Abzugsverbot des § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG, DStR 2000, 949; Stapf, Steuerliche Folgen der Zuwendung ko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.4 Unternehmensführungspraktiken

Rz. 9 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmenspraktiken anzugeben, allerdings nur insoweit, wie sie über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Eine Nennung der Praktiken ist ausreichend, allerdings ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Es wird somit nicht explizit gefordert, in der (Konzern-)Erklä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2000 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bis 1995 waren Schmiergelder und Bestechungsgelder als BA steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit einem konkreten betrieblichen Geschäft standen. Diente die Zuwendung dagegen allein der Erlangung allgemeinen Wohlwollens, ohne dass ein Zusammenhang zu einem konkreten Geschäft bestand, so handelte es sich um ein nicht abzugsfäh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 106 [Autor/Zitation] § 331 Nr. 1 stellt die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. in den in der Norm bezeichneten Tatmitteln, zB im JA und im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung (s. Rz. 98 ff.) unter Strafe. Der Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" ist weit gefasst, aber dennoch iSv. Art. 103 Abs. 2 GG hinr...mehr