Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuungskosten

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FF 11/2020, Anforderungen a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA), der neben dem Kinderfreibetrag i.H.v. 1.320,00 EUR gezahlt wird. Der BEA ist seit 2010 unverändert. Unterliegen die Eltern der Ehegattenveranlagung gem. § 26 EStG verdoppelt sich der Freibetrag. Fallen die Voraussetzungen der Ehegattenve...mehr

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zfs 09/2020, Verpflichtung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [8] II. Die Revision wendet sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des BG, der Kl. stehe aus Nr. 3 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Mehrkosten für ihre Reise nach Gran Canaria zu. [9] 1. Gem. Nr. 3 des Vergleichs sollen Pflege- und Betreuungskosten, die ab Vollendung des 25. Lebensjahrs entstehen, ab diesem...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergartenbeiträge als Kinderbetreuungskosten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Leitsatz Wenn der Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer (AN) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen zur Unterbringung und Betreuung des Kindes des AN, das den Kindergarten besucht, steuerfrei in derselben Höhe wie die geschuldeten Kindergartenbeiträge zahlt, kommt ein Sonderausgabenabzug der Kindergartenbeiträge nicht in Betracht. Sachverhalt Die Kläger haben ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG)

Rz. 22 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Abziehbar als SA sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Stpfl gehörenden Kindes iSv § 32 Abs 1 EStG, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kürzung von als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Leitsatz Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten des Steuerpflichtigen sind um nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfreie Kindergarten-Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. Sachverhalt In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 machten die Kläger Kindergartengebühren in Höhe von 926 EUR als Kinderbetreuungskosten geltend, welche das Finanzamt...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können nicht als ag Belastungen geltend gemacht werden ( § 33 Abs 2 S 2 EStG nF ; FG Nds EFG 2006, 742; FG RP DStRE 2005, 952; auch s "Erziehungskosten"). Ob sie als WK geltend gemacht werden können ist str (s FG Nds EFG 2006, 742; FG Köln EFG 2006, 1900; BFH BStBl II 2010, 267). Ab VZ 2006 können sie nach neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen unter b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG)

Schrifttum: Seiler, Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten, DStR 2006, 1631; Hey, Der neue Abzug für Kinderbetreuungskosten, NJW 2006, 2001; Hillmoth, Steuerliche Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten, INF 2007, 296; Hölzer, Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten erwerbstätiger verheirateter Eltern, NJW 2008, 2145; Nolte, Kinderbetreuung und haushaltsnahe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 298 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bis zum VZ 2005 konnten Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG aF als ag Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Kinderbetreuungskosten konnten nur noch iRd § 35a EStG als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen geltend gemacht werden. Mit Wirkung ab dem VZ 2006 bis zum VZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seiler, Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten, DStR 2006, 1631; Hey, Der neue Abzug für Kinderbetreuungskosten, NJW 2006, 2001; Hillmoth, Steuerliche Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten, INF 2007, 296; Hölzer, Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten erwerbstätiger verheirateter Eltern, NJW 2008, 2145; Nolte, Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 300 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG kann zusätzlich zum Abzug von Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs 1 Nr 5 EStG gewährt werden. Dagegen können Aufwendungen, die unter § 10 Abs 1 Nr 5 EStG fallen, nach § 33 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG grds nicht nach § 33 EStG als ag Belastung abgezogen werden, und zwar auch nicht soweit s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begünstigte Aufwendungen

Rn. 304 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Als Kinderbetreuungskosten iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert, für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes zu berücksichtigen, und zwar einschließlich der Erstattungen an die Betreuungsperson, wie zB Fahrtkostenerstattungen, wenn die Leistungen im Einzelnen in einer Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höchstbetrag

Rn. 314 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Kinderbetreuungskosten sind gemäß § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG iHv zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und Kj abziehbar. Die Höchstgrenze des § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG wird bei Betreuungskosten von 6 000 EUR pro Jahr erreicht. Rn. 315 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die in § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG enthaltene Beschränkung des Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Dienstleistungen zur Betreuung

Rn. 302 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Betreuung iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG ist die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, dh, die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung erkennbar zugrunde liegen. Der Begriff der Kinderbetreuung ist weit auszulegen und umfasst auch die pädagogisch sinnvolle Gestaltung der in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen verbracht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Berechtigter Personenkreis

Rn. 312 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Kinderbetreuungskosten können grds nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat (BFH BStBl II 2011, 450) und zu dessen Haushalt das Kind gehört (BMF BStBl I 2012, 307 Tz 14). Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten als SA kommt es bei verheirateten Eltern, die nach § 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, allerdings nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

Rn. 299 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Verfassungsrechtlich geboten ist zumindest der steuerliche Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Dem Gesetzgeber steht es grds allerdings frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht oder im Sozialrecht zu berücksichtigten (BFH BStBl II 2014, 383). Der Gesetzgeber muss nach der Rspr des BVerfG j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Nachweis (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 4 EStG)

Rn. 320 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 5 S 4 EStG ist der Abzug von Kinderbetreuungskosten nur möglich, wenn der StPfl für seine Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber Missbräuchen und Schwarzarbeit vorbeugen sowie für den StPfl einen Anreiz schaffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zahlungen zugunsten Dritter und durch Dritte

Rn. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Abzugsberechtigt ist der StPfl, der die Aufwendungen auf Grund einer privat- oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtung leistet, die ihn selbst trifft. Nur die Schuld befreiende eigene Zahlung lässt die für den SA-Abzug erforderliche wirtschaftliche Belastung eintreten (vgl H 10.1 EStH 2018). Zahlungen des StPfl für einen Dritten sowie von ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erziehungskosten

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für die Erziehung minderjähriger Kinder sind idR durch das Kindergeld/den Kinderfreibetrag abgegolten (BFH BStBl II 1975, 605). Kosten des Privatschulbesuchs eines Kindes (für das der StPfl einen Kinderfreibetrag erhält) am elterlichen Wohnort sind nach BFH HFR 1963, 98 idR nicht als ag Belastung anzuerkennen. Ag Belastung abgele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufwendungen für Unterricht und Freizeitbetätigungen (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 2 EStG)

Rn. 317 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 5 S 2 EStG bleiben Aufwendungen für Unterricht, wie zB Schulgeld, Nachhilfe oder Fremdsprachenunterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, zB Musikunterricht oder Computerkurse, oder für sportliche und andere Freizeitbetätigungen, zB Mitgliedschaft in Sportvereinen oder anderen Vereinen, Tennis- oder Reitunterr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Rechtsentwicklung Rn. 298 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bis zum VZ 2005 konnten Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG aF als ag Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Kinderbetreuungskosten konnten nur noch iRd § 35a EStG als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen geltend gemacht werden. Mit Wirkung ab dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des StPfl gehörendes Kindes (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG)

1. Dienstleistungen zur Betreuung Rn. 302 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Betreuung iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG ist die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, dh, die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung erkennbar zugrunde liegen. Der Begriff der Kinderbetreuung ist weit auszulegen und umfasst auch die pädagogisch sinnvolle Gestaltung der in Kindergärten und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auslandskinder (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 3 EStG)

Rn. 319 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ist das zu betreuende Kind nicht gemäß § 1 Abs 1–3 EStG unbeschränkt estpfl, ist der Höchstbetrag des § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist, § 10 Abs 1 Nr 5 S 3 EStG. Die für die einzelnen Staaten in Betracht kommenden Kürzungen ergeben sich aus der Länd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Betreute Kinder

Rn. 309 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG müssen Kinder iSd § 32 Abs 1 EStG betreut werden. Das sind Kinder, die im ersten Grad mit dem StPfl verwandt sind (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG), Adoptivkinder (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG iVm § 32 Abs 2 EStG) sowie Pflegekinder (§ 32 Abs 1 Nr 2 EStG). Die Kinder dürfen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder müsse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Schulgeldzahlungen für Kinder (§ 10 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG)

Rn. 364 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 9 EStG können 30 % des Schulgeldes, das der StPfl für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder auf Kindergeld (§§ 62ff EStG) hat, für dessen Besuch einer Schule entrichtet, als SA abgezogen werden. Rn. 365 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG erfasst nur die Entgelte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Rn. 310 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ein Kind gehört zum Haushalt des StPfl, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des StPfl in dessen Wohnung dauerhaft lebt oder wenn es mit dessen Einwilligung vorübergehend auswärtig untergebracht ist (BFH BStBl II 1999, 594). Auch in Fällen, in denen der StPfl mit dem Kind in der Wohnung seiner Eltern oder Schwiegerelte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Abzug beim Gesamtrechtsnachfolger

Rn. 13 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Frage, ob der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der dessen SA leistet, sie seinerseits als SA geltend machen kann, ist nicht allg zu beantworten. Vielmehr ist für den SA-Abzug von Zahlungen, die beim Erblasser als SA zu berücksichtigen gewesen wären, die aber der Erbe leistet, nach hM jeder SA-Tatbestand des § 10 EStG gesondert zu p...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 3. Unterhaltsberechtigte Angehörige

Zu den vorweg vom Einkommen abzuziehenden Verpflichtungen gehört auch der Unterhalt für alle vorrangig berechtigten Angehörigen. Für diese gilt in gleicher Weise, dass ihr eigener angemessener Lebensbedarf durch nachrangige Ansprüche nicht geschmälert werden darf. Daher sind die vorstehenden Überlegungen zugleich für den Unterhalt von Kindern und Ehegatten maßgeblich. Der Kin...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1 Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2020

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betreuungsfreibetrag

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Von Verfassungs wegen gehört zum > Existenzminimum eines Kindes nicht nur der sächliche Mindestbedarf, sondern darüber hinaus auch der Betreuungsbedarf und der Erziehungsbedarf. Dies ist bei der Besteuerung der Eltern zu berücksichtigen, denn die von den Eltern zu erbringende Betreuungs- und Erziehungsleistung mindert deren wirtschaftliche Le...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Sonderausgaben-Pauschbetrag

Rz. 18 Der Sonderausgaben-Pauschbetrag gilt Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a EStG und § 10b EStG ab, sofern der Stpfl. keine höheren Aufwendungen nachweist. Erfasst werden: gezahlte Kirchensteuer gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (§ 10 EStG Rz. 113ff.); Kinderbetreuungskosten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 (§ 10 EStG Rz. 123ff.); Aufwendungen für die Berufs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 7 Die Vorschrift dient der Verwaltungsvereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Der Pauschbetrag wird von Amts wegen gewährt, wenn der Stpfl. gar keine oder niedrigere Sonderausgaben geltend macht, sodass das FA die genauen Beträge nicht ermitteln muss. Die Pauschalierung führt regelmäßig nicht zu einer Steuervergünstigung,[1] da pauschalierend zu Recht davon ausgegangen...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt von den Antragsgegnern im Wege der Erbenhaftung Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB. Aus der Beziehung der Antragstellerin mit dem am 2. April 2015 verstorbenen Erblasser sind die Kinder S., geboren am 17. Juni 1999, und P., geboren am 26. Februar 2015, hervorgegangen. Bei den Antragsgegnern handelt es sich um die volljährigen Kinde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung

Rn. 10 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit Einführung des Splitting-Verfahrens musste sich das BVerfG mehrfach mit der geltenden Regelung im Speziellen sowie mit der Familienbesteuerung im Allg beschäftigen. Gegenstand der Prüfung waren insb: unterschiedliche Besteuerung dauernd getrennt lebender oder geschiedener und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten höhere Besteuerung al...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2.3 Ausbildungs- und Kinderbetreuungskosten (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 sieht vor, dass nach dem SGB III – in analoger Anwendung des § 83 – auch bei der Berufsausbildung Kosten der Kinderbetreuung bis zu 140,00 EUR je Kind und Monat (ab 1.8.2020: 150,00 EUR) bei beruflicher Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen übernommen werden. Zum 1.1.2009 ist im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitmarktpolitis...mehr