Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuungskosten

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Mehr Kinderbetreuungskosten... / Inkrafttreten

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Mehr Kinderbetreuungskosten... / Das ändert sich

Bisher können zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Begrenzung von zwei Drittel der Aufwendungen wird auf 80 % der Aufwendungen und der Höchstbetrag auf 4.800 EUR erhöht.mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Keine Übertragung des Freibetrags nach § 32 Abs 6 S 8 EStG, wenn der andere Elternteil der Übertragung deshalb widerspricht, weil er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichem Umfang betreut (§ 32 Abs 6 S 9 EStG)

Rn. 945 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ab dem VZ 2012 erfolgt dann keine Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf desjenigen Elternteils, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, wenn dieser Elternteil der Übertragung deshalb widerspricht, weil er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichen Umfang betreu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Betreuungsbedarf des Kindes

Rn. 130 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aus Art 6 Abs 1 und 2 GG folgt, dass die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern generell auch durch den Betreuungsbedarf des Kindes gemindert ist, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182. Diese Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit ist unabhängig von der Art der Betreuung und davon,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag

Rn. 41 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für VZ bis 1974 sah das EStG den Abzug von – der Höhe nach gestaffelten – Kinderfreibeträgen von der Steuerbemessungsgrundlage vor. Familien mit drei und mehr Kindern erhielten daneben als Sozialleistung Kindergeld ab dem zweiten Kind. Familien mit zwei Kindern wurde für das zweite Kind Kindergeld nur gewährt, wenn das Jahreseinkommen einen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Kinderfreibeträge in der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs, DStZ 2000, 1546; Kanzler, Zur Korrespondenz von Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsbedürftigkeit bei den kindbedingten Entlastungen der ESt, FR 2000, 1358; Kirchhof, Ehe- und familiengerechte Gestaltung der ESt, NJW 2000, 2792; Zeitler, Nochmals: Kindergeld für volljährige behinderte Kinde...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.1 Erziehung, Betreuung und Beruf

Rz. 8 Bei der Regelung des Abs. 1 handelt es sich um eine Soll-Vorschrift. Damit wird den Agenturen für Arbeit als Leistungsträgern für die Arbeitsförderung ein gebundenes Ermessen eingeräumt. Das bedeutet: Im Regelfall, dem typischen Fall, ist dem Verlangen des Abs. 1 zu entsprechen, im Ausnahmefall, dem atypischen Fall, ist eine Vereinbarkeit der Leistungen der aktiven Arb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.2 Konkurrenzverhältnis zu anderen Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten und Erwerbsaufwendungen

Rz. 85 Anders ist das Verhältnis zu § 33 EStG zu beurteilen, da § 35a Abs. 5 EStG insoweit darauf abstellt, ob Aufwendungen "berücksichtigt wurden" (Rz. 87ff.). Anders als bei den Kinderbetreuungskosten i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, bei denen § 35a EStG bereits dann nicht anwendbar ist, wenn die Aufwendungen dem Grunde nach unter die genannten Vorschriften fallen (Rz. 84)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.1 Konkurrenzverhältnis zu Kinderbetreuungskosten

Rz. 84 Um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden, sind auch Aufwendungen von der Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen, die als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen "berücksichtigt" wurden. § 35a EStG ist gegenüber diesen anderweitigen Abzugsmöglichkeiten nachrangig. Die Nachrangigkeit des § 35a EStG hing nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 35a EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.2002 [1] eingeführt worden. Sie war erstmals für im Vz 2003 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zugrunde liegenden Arbeits- oder Dienstleistungen nach dem 31.12.2002 erbracht wurden. "Geleistet" sind die Aufwendungen, wenn sie nach § 11 Abs. 2 EStG abgeflossen sind. Rz. 10 Die Steuerermäßigung in ihrer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen

Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, es erfordere, alle Dienstleistungen, die i...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.1.4 Übersicht über Bedarfssätze für sonstige Aufwendungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.2 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift umfasst unbeschränkt stpfl. Personen. Dies gilt auch, wenn diese lediglich aufgrund des Antrags gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Beschr. Stpfl. sind demgegenüber gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG von der Anwendung ausgeschlossen. Sachlich erstreckt sich die Vorschrift auf sämtliche Aufwendungen, die a...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.4 Notwendige Ausgaben (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 65 Abzusetzen sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. Einzelheiten regelt die DVO bei den einzelnen Einkommensarten. Rz. 66 Arbeitsmittel (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 DVO) Als Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeug, Berufsbekleidung, Fachbücher usw.) wird ein monatlicher Pauschbetrag von 5,20 EUR berücksichtigt, sofern nicht im Einzelfall h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen nach Abs 1–3 (§ 35a Abs 5 S 1–3 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine weitere Begrenzung aller in § 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen ergibt sich aus der durch das JStG 2010 erfolgten Neuformulierung des § 35a Abs 5 S 1 EStG. Danach sind haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen ausgeschlossen, wenn sie BA, WK oder Sonderausgaben darstellen. Des Weiteren ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

Leitsatz 1. Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG) berücksichtigt werden, der sie getragen hat. 2. Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu lediglich einem Elternteil verstößt auch im Falle des paritätischen Wechselmodells nicht gegen Art. 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG

Rn. 23 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das BVerfG hat in dem Nichtannahmebeschluss vom 22.05.2009 (BVerfG 2 BvR 310/07, BStBl II 2009, 884) die Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG bejaht. Die gegen diesen Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhobene Beschwerde (Az 45 624/09) war unzulässig (Selder in Brandis/Heuermann, § 24b EStG Rz 4 (Februar 202...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzweigung in den Fällen, in denen die Unterhaltsverpflichtung in Höhe eines Betrages besteht, der geringer ist als das zur Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld (§ 74 Abs 1 S 3 EStG 2. Alt)

Rn. 30 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 74 Abs 1 S 3 2. Alt EStG liegen die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über die Abzweigung auch dann vor, wenn der Kindergeldberechtigte nur zu Barunterhaltszahlungen verpflichtet ist, die geringer sind als das zur Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Es sind dies insb die Fälle der mangelnden finanziellen Leistungs...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kinderbetreuung

Literatur: Jooß, DStZ 1988, 359; Degenhard, DStZ 1995, 611; Hegemann/Hegemann, SteuK 2012, 455 Aufwendungen für die Kinderbetreuung (Kindergarten, Hausgehilfin) sind regelmäßig privat veranlasst. Sie sind daher keine Werbungskosten, und zwar selbst dann nicht, wenn ohne die Kinderbetreuung eine Berufstätigkeit nicht möglich wäre. Die Kinderbetreuung gehört zumindest auch (wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 4f EStG a. F. regelte für die Vz 2006 bis 2008 die steuerliche Behandlung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Diese Vorschrift wurde durch das FamLeistG v. 22.12.2008[1] aufgehoben. Rz. 2 § 4f EStG i. d. F. des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[2] betrifft die steuerliche Behandlung der Übertragung von Verpflichtungen, die bei den ursprünglich Verpflichteten Passivierung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.4 Persönliche und finanzielle Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Rz. 173 Schließlich muss sich der Stpfl. an dem hauswirtschaftlichen Leben in dieser Wohnung sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch durch finanzielle Beteiligung maßgeblich beteiligen. Der Stpfl. muss in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch auf das Leben in der Wohnung, umfassenden Einfluss ausüben.[1] Das Maß der erforderlichen persön...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinderbetreuungskosten (Rechtslage bis VZ 2011)

Rn. 11a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Kinderbetreuungskosten, die wie WK abgezogen werden, waren bis zum VZ 2011 neben dem ArbN-Pauschbetrag zu berücksichtigen. Ab dem VZ 2012 wurde § 9c EStG aF aufgehoben; Kinderbetreuungskosten sind seitdem einheitlich nur noch als Sonderausgaben nach § 10 Abs 1 Nr 5 EStG nF abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklung und Zweck

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Vorschrift wurde 1955 in das Gesetz aufgenommen (zuvor § 14 EStDV aF); die 1975 geänderte Fassung galt bis 1989; die durch das SteuerreformG 1990 geänderte Fassung gilt ab 1990. Die Höhe der Pauschalen ist wiederholt geändert worden; mit Wirkung ab 1990 wurde insb die WK-Pauschale für ArbN zum ArbN-Pauschbetrag gemäß Nr 1 umgestaltet und v...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.1.3 Reisekosten, Betriebs- und Haushaltshilfe – § 64 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SGB IX

Rz. 7f Ergänzend zu den Leistungen Rehabilitationssport und Funktionstraining ist die Regelung in § 64 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX, § 73 SGB IX zu sehen. Im Zusammenhang mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation werden danach Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen. Ferner besteht nach § 64 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX, § 74 Abs. 1 SGB IX nach Maßgabe der Regelungen...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 43 in der ursprünglichen Fassung übernahm zunächst die Regelungen von § 193 RVO. Danach erbrachten die Krankenkassen Rehabilitationssport sowie sonstige Leistungen zur Erreichung oder Sicherung des Rehabilitationsziels als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Mit dem Inkrafttreten des SGB IX änderte sich die Struktur der Norm. § 11 Abs. 2 begründet nunmehr einen...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3.1 Frauen und Kinder mit Behinderung

Rz. 14 Die meisten Bedürfnisse von Frauen ergeben sich i. d. R. aus ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung zur Fortführung der Erziehungsaufgaben oder aus anderen familiären Verpflichtungen. Auf diese individuellen Bedürfnisse ist so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen. Nach Auffassung des Autors erstreckt sich dieser besondere Schutz auch auf Väter, die Erziehungsaufgaben ...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.1 Welche Sachverhalte prüft der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte: Bruttolöhne Sachbezüge Ehegatten-Arbeitsverträge Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten Fahrtenbücher Fahrtkostenerstattungen Reisekostenerstattungen Dienstreisen und Dienstfahrten Nettolohnzahlungen Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Allgemeines

Für eine Pauschalierung spricht der Gesichtspunkt der erleichterten Beratung, einer Vereinfachung des Verfahrens und auch der Entscheidung, ob ein Rechtsmittel durchgeführt werden soll. Gegen eine Pauschalierung spricht der Umstand, dass der BGH eine Einzelfall-Prüfung unter Abwägung aller individuellen Umstände für erforderlich hält,[84] insbesondere hinsichtlich einer Vere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Überobligatoris... / aa) Kindesbetreuung

Einerseits sind konkrete Angaben des Berechtigten zu Erschwernissen bei der Vereinbarung der Berufstätigkeit mit einer Kindesbetreuung zu erwarten; andererseits hat die Rechtsprechung teilweise – jedenfalls früher – angenommen, dass "gestörte" Verhältnisse in Form der eingetretenen Trennung einen besonderen Betreuungsbedarf indizieren.[105] Der deutlich gesunkene Stellenwert ...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.9 Kinderbetreuungskosten

Rz. 600 [Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 66–72] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind abzugsfähige Sonderausgaben (...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 6 Kinderbetreuungskosten (Seite 4)

Rz. 121 [Kinderbetreuungskosten → Zeilen 66–72] Kosten für Betreuungsleistungen (Zeile 66, ohne Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Unterricht) für bei Ihnen berücksichtigungsfähige und in Ihrem Haushalt lebende Kinder (Zeilen 68–70) unter 14 Jahren bzw. behinderte Kinder sind je Kind bis zu 4.000 EUR jährlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Werden die Eltern des Kindes nicht...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.2 Steuerfreibeträge für ein Kind

Rz. 577 [Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung → Zeilen 10–15, 38–43] Jedem Elternteil steht für jedes Kind ab 2023 ein Kinderfreibetrag von jährlich 3.012 EUR zu (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG; verdoppelt 6.024 EUR). Der "einfache" Freibetrag gilt für nicht verheiratete, getrennt lebende oder geschiedene Eltern und für verheiratete Eltern, die Ein...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.6 Schulgeld

Rz. 594 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 55–57] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, gehört zu den abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hie...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 1.1 Steuervergünstigungen für Kinder

Rz. 558 Für Kinder gibt es eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Dazu zählen im Wesentlichen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (→ Tz 577) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (→ Tz 583) Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Ausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten ...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 104 Wichtig Anlage Kind/steuerliche Vergünstigungen für Kinder Die Anlage Kind benötigen Sie, wenn Kinder bzw. damit zusammenhängende Vergünstigungen bei Ihnen steuermindernd berücksichtigt werden sollen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage notwendig. [Überblick]mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 1 Allgemein

Rz. 27 Wichtig Andere Sonderausgaben Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsaufwendungen) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für den Be...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 496 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 8. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im Prinzip werden Kinderbetreuungskosten weder als > Werbungskosten noch als > Betriebsausgaben berücksichtigt, weil das Aufwachsen eines Kindes und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen ganz überwiegend zur Privatsphäre gehören und selbst für berufstätige Eltern nicht so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind (> Rz 6). G...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Abzug von Kinderbetreuungskosten als > Sonderausgaben setzt § 10 Abs 1 Nr 5 EStG idF seit 2012 (> Rz 10) die Absicht des Gesetzgebers fort, die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf zu erleichtern (vgl Gesetzesbegründung – BT-Drs 16/643) und Anreize zur Schaffung von legalen Beschäftigungsverhältnissen in privaten Haushalten zu ...mehr