Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuungskosten

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung

Zusammenfassung Überblick Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes. Ab 2025 sind 80 % (vorher 2/3) der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung, höchstens jedoch 4.800 EUR (bis einschließlich 2024 4.000 EUR) pro Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Zu den abzug...mehr

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Kinderbetreuungskosten in d... / 3.2 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Erfüllen Kinderbetreuungskosten grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Abzug als Sonderausgaben, kommt für diese Aufwendungen eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht in Betracht.[1] Das gilt sowohl für das nicht abziehbare Drittel der Aufwendungen als auch für die Aufwendungen, die den Höchstbetrag von 4.800 EUR je Kind übersteigen. Eine Ausnahme gilt bei Aufnahme e...mehr

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Kinderbetreuungskosten in d... / 2.7 Erforderliche Nachweise

Die Kinderbetreuungskosten werden nur dann berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Eine Übersendung der Nachweise an das Finanzamt ist nur auf Anforderung notwendig.[1] Die Rechnung muss nicht den strengen Anforderungen genügen, die das Umsatzsteuergesetz [...mehr

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Kinderbetreuungskosten in d... / 2.2 Betreuungsdienstleistungen

Gefördert werden sollen nur solche Dienstleistungen, bei denen die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, d. h. die persönliche Fürsorge für das Kind, im Vordergrund steht. Berücksichtigt werden können danach Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmütter...mehr

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Kinderbetreuungskosten in d... / 2.3 Begünstigte Aufwendungen

Berücksichtigt werden Ausgaben in Geld oder Geldeswert (Wohnung, Kosten, Waren, sonstige Sachleistungen) für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes. Deshalb sind z. B. auch Fahrtkostenerstattungen an die Betreuungsperson abziehbar. Voraussetzung ist jedoch, dass die Leistungen im Einzelnen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden. Für Fahrten, die mit dem Kfz de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatungskosten / 4 Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug

Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind nicht abziehbar. Privat sind Steuerberatungskosten, wenn sie keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. Zu den privaten Steuerberatungskosten zählen vor allem die Kosten für das Ausfüllen des Hauptvordrucks[1], nach Meinung der Finanzverwaltung[2] auch das Übertragen der Ergebnisse aus der jeweiligen Einkunftsermittlung in die entspre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.4 Leistungsverfahren

Bei der für die Höhe der Förderung erforderlichen Feststellung zur Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dabei sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb an...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.3 Keine Berücksichtigung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung

Das Gesetz schließt die Steuerermäßigung für im Übrigen begünstigte Aufwendungen aus, wenn diese Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen bzw. soweit sie als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Diese Vorschriften haben entsprechend der Systematik des Einkommensteuergesetzes Vorrang. Achtung Zumutbare Belastung fällt unter § 35a EStG Für den Teil der A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Kinderbetreuungskosten

Unter Kinderbetreuungskosten werden Kosten für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes verstanden, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Kinderbetreuungskosten stell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kinderbetreuungskosten

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.10.8 Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind abzuziehen, wenn sie zur Ausübung einer Berufstätigkeit erforderlich sind und in angemessenem Rahmen geltend gemacht werden. Hier kommen insbesondere in Betracht: Kosten für eine Kinderkrippe Kosten für eine Kindertagesstätte Kosten für Kinderhorte oder Betreuungspersonen Handelt es sich dagegen um reine Kindergartenkosten, sind diese nach der Rechtsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Haushaltshilfe

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe sind BA, wenn sie im Betrieb tätig wird (zB in der Betriebsküche). Nach Auffassung des BFH sind die Aufwendungen ansonsten der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Haushaltshilfe im Haushalt des StPfl arbeitet, aber dem StPfl dadurch dessen Berufsausübung ermöglicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ab VZ 2013 individuelle Zuordnung

Rn. 66a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 26a Abs 2 S 1 EStG nF werden Sonderausgaben, ag Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Dies entspricht dem Grundsatz der Individualbesteuerung (vgl BT-Drs 17/6146, 18). Die Vorschrift gilt nicht für die Zurechnung des Sonderausgaben-Pausc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 52 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 26a Abs 2 S 1 EStG wurde durch das 2. FamFördG v 16.08.2001, BGBl I 2001 2074 neu gefasst. Bei den Änderungen in Abs 2 S 1 handelt es sich um bloße redaktionelle Folgeänderungen aufgrund des Wegfalls hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse nach § 10 Abs 1 Nr 8 EStG und der wieder eingeführten Kinderbetreuungskosten in § 33c EStG aF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Lohnkosten (inklusive die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung des ArbN) sind grds BA. Hierzu gehören auch die steuerfreien Zuwendungen iSd § 3 EStG. Besonderheiten gelten bei den Angehörigen (s "Angehörigenvertrag"). Maßgeblich für den BA-Abzug ist nicht die Versteuerung beim ArbN, sondern der tatsächliche Aufwand. Somit kommen a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der Sonderausgaben und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Bis VZ 2012 hälftige Teilung

Rn. 66 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ohne Antrag der Ehegatten auf eine anderweitige Aufteilung werden Aufwendungen für ag Belastungen und Kinderbetreuungskosten wie im Falle der Zusammenveranlagung der Ehegatten ermittelt und bei beiden Veranlagungen jeweils zur Hälfte abgezogen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 48 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG) durch Verminderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um Sonderausgaben und ag Belastungen zeigt sich, dass die Einzelveranlagung eine Form der Ehegattenbesteuerung ist und nicht zwei Einzelveranlagungen im eigentlichen Sinne durchzuführen sind. § 26a Abs 2 EStG schreibt nämlich vor, dass Sonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 4a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die verfassungsrechtliche Würdigung des Ehegattensplittings ist von dem Grundgedanken geprägt, dass die Ehe eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, in der ein Ehegatte an den Einkünften (und Lasten) des anderen jeweils zur Hälfte teilhat, vgl BVerfG v 03.11.1982, BStBl II 1982, 707: Es entspricht somit dem aus Art 3 GG abgeleite...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 12 Die Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs wird unter folgenden Aspekten diskutiert: Verstoß gegen das Prinzip der Rechtssicherheit wegen Einführung eines neuen Systems der Familienbesteuerung. Insoweit bestehen indes keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es steht dem Gesetzgeber frei, nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ein neues M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.2 Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 4 Nach der neueren Rspr. des BVerfG muss bei der Einkommensbesteuerung ein Betrag in Höhe des (sozialrechtlichen) Existenzminimums aller Familienangehöriger (Familienexistenzminimum) steuerfrei bleiben. Dies folgt unmittelbar aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.[1] Es ist heute allgemein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG übertragen worden ist.[1] Die nunmehr mo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.2 Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Abs. 6 S. 8)

Rz. 132 Liegen bei Eltern die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht vor, kann auch der einem Elternteil zustehende Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. Sammelfreibetrag) auf Antrag auf den anderen Elternteil übertragen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und nur in der Wohnung des die Übertragung begehrenden Elternt...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1.2 Haushaltshilfe/Kinderbetreuungskosten

Rz. 11 Die Frage, ob das rehabilitationsträgerspezifische Recht bei der Haushaltshilfe eine Regelungslücke hinterlässt, die durch Vorschriften des SGB IX geschlossen werden kann, wird teilweise kontrovers diskutiert. Die Antwort ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1: Es gilt das rehabilitationsträgerspezifische Recht – also allein § 38 SGB V hinsichtlich der Leistungsansprüche a...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.7 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Rz. 44 Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen stehen im eigentlichen Zusammenhang mit der Haupt-Teilhabeleistung. Es handelt sich z. B. um Reisekosten (§ 73), Haushalts- oder Betriebshilfen, Kinderbetreuungskosten (§ 74) und Entgeltersatzleistungen (§ 64). Sie sind von einer zeitlich parallel laufenden Hauptleistung abhängig und deshalb als Nebenleistung von dem Träger zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. d UStG

Rz. 74 Nach § 26 Abs. 5 SGB VII bestimmen die Unfallversicherungsträger im Einzelfall Art, Umfang und Durchführung der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe sowie die Einrichtungen, die diese Leistungen erbringen, nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei prüfen sie auch, welche Leistungen geeignet und zumutbar sind, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu min...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.4 Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten

Arbeitnehmer konnten bis 31.12.2024 jährlich 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, zur Betreuung eines Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen wird das Nichtvorliegen von Arbeitslohn (> Rz 16) bzw eine Steuerbefreiung (> Rz 16/1) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit deren Gewährung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn iSd § 8 Abs 4 EStG erbringt, zu Einzelheiten > Zusätzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.4.1 Sonderausgaben

Der Abzug von Sonderausgaben ist teilweise voll und teilweise nur beschränkt möglich. Unbeschränkt abzugsfähig sind insbesondere wiederkehrende Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, mit der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder mit der Übertragung eines mindestens 50 %-Anteils an einer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.3 Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 123g Bis einschließlich 2024 waren zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind abzugsfähig.[1] Die Beschränkung der Aufwendungen auf zwei Drittel und einen Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind und die tatbestandlichen Einschränkungen für den Abzug war laut BFH verfassungsgemäß.[2] Als familienpolitische Maßnahme wurde die Begrenzung von zwei Drittel der Aufw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.2 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

Rz. 123b Kind i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist jedes Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Grenzziehung mit dem 14. Lebensjahr entspricht der Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Kinder unter dem Jugendalter, für die Kinderbetreuungskosten wegen ihres Alters zwangsläufig anfallen.[1] Ältere Kinder können nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.5 Nachweis

Rz. 123l Die Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG können nur berücksichtigt werden, wenn der Stpfl. hierfür eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Barzahlungen und Barschecks werden nicht anerkannt. Die Vorlage der Rechnung beim FA ist nicht erforderlich. Das Vorliegen der Rechnung ist aber materielle Voraus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 123 Durch Gesetz v. 1.11.2011[1] wurde mit Wirkung ab Vz 2012 der Abzug von Kinderbetreuungskosten wieder in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Nach der Neuregelung entfällt die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kosten, sodass eine Berücksichtigung "wie" Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht mehr möglich ist. Auf die bisherigen weiter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einleitungssatz

Rn. 2 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Einleitungssatz des § 12 EStG bestimmt den Vorrang bestimmter SA und ag Belastungen gegenüber den Abzugsverboten des § 12 EStG. Soweit die Vorrangklausel eingreift, führen Aufwendungen, die nach den Tatbeständen des § 12 EStG eigentlich als nicht abzugsfähig zu behandeln sind, iRd aufgezählten Sonderausgaben oder ag Belastungen doch zu ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Weitere Leistungen des Arbeitgebers

Rz. 34 Neben diesen Leistungen in Form der Gewährung von Entgelt oder Freizeitausgleich für die Betriebsratstätigkeit, ist der Arbeitgeber noch weitergehend verpflichtet Kosten der Tätigkeit zu erstatten. Dieser Anspruch kann beispielsweise auf den Ausgleich von Kinderbetreuungskosten bei mehrtägiger auswärtiger Tätigkeit gerichtet sein[1] und ergibt sich aus § 40 BetrVG .[2]...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderbetreuungskosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 83 nach § 87 überführt. § 83 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. § 87 ist zum 1.4.2012 neu ge...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kinderbetreuungskosten pauschal und abschließend. Sie hat auch zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Besondere Aufwendungen sind durch die Pauschale abgedeckt. Weitere Kosten können nur übernommen werden, wenn sie einer anderen Kostenart nach § 83 Abs. 1 zugeordnet werden können. Rz. 4 Über die Übernahme vo...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.2 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 8 Die Förderung ist zunächst auf Kinder des an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmenden Arbeitnehmers begrenzt. Das sind die Kinder, für die er das Sorgerecht hat. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, dass das Kind in seinem Haushalt lebt; denn der Grundgedanke sowie Sinn und Zweck der Förderung liegen darin, dass der Arbeitnehmer bis zur Teilnahme an der Maßnahme d...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kinderbetreuungskosten pauschal und abschließend. Sie hat auch zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Besondere Aufwendungen sind durch die Pauschale abgedeckt. Weitere Kosten können nur übernommen werden, wenn sie einer anderen Kostenart nach § 83 Abs. 1 zugeordnet werden können. Rz. 4 Über die...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.3 Umfang der Förderung

Rz. 11 Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann seit dem 1.8.2022 ein Kinderbetreuungsbetrag von 160,00 EUR monatlich übernommen werden (zuvor bis 31.7.2022 150,00 EUR monatlich). Der Förderbetrag ist vom Gesetzgeber pauschaliert worden. Dies hat er durch Einfügung des Wortes "pauschal" mit Wirkung zum 1.1.2023 in den Wortlaut der Vorschrift bestätigt. Teilbeträge kommen ...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 83 nach § 87 überführt. § 83 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. § 87 ist zum 1.4.2012 neu gefasst worden. Dadur...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für die Betreuung eines oder mehrerer Kinder während der Teilnahme des Arbeitnehmers an der Weiterbildungsmaßnahme. Sie ist als Kann-Bestimmung ausgestaltet, so dass die Agentur für Arbeit über die Förderung eine Ermessensentscheidung zu treffen hat. Davon wird sie weder durch das Bildungsgutscheinverfahren und auch nicht ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.4 Umfang der Förderung

Rz. 39 Sind die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und sind institutionell Träger und Maßnahme für die ausgewählte Weiterbildung zugelassen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Hierüber trifft die Agentur für Arbeit eine Entscheidung mit Entschließungsermessen, in Fällen des Ab...mehr