Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.3 Allgemeine Erläuterungen zu den Abschlussbestandteilen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 9 Größenabhängige Erleichterung nach §§ 267 und 267a HGB

Rz. 27 Die größenabhängigen Erleichterungen beziehen sich auf die Gliederungstiefe und die Erstellungspflichten von Jahresabschlussbestandteilen sowie auf deren Prüfung und Offenlegung. Der Gesetzgeber hatte zuletzt mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte auf Basis euro...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.7 Gliederungsgrundsätze

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.3 Größen- bzw. gesellschaftsformabhängige Befreiungen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.4 Allgemeine Ansatzvorschriften für die Eröffnungsbilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.2 Prüfungspflicht

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.6 Ausweisvorschriften für die Eröffnungsbilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.2 Festlegung der bilanzpolitischen Strategie

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.3 Aufstellungsfristen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.3 Fristen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.2 Ansatzwahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.1 Prüfungsauftrag

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.2 Anlageverzeichnis

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere, Forderungen und Rechte, Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis aufzunehmen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.28 Teileinkünfteverfahren

Dividenden sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Wertpapieren des Betriebsvermögens (Anteile an Kapitalgesellschaften) sind nur zu 60 % als Betriebseinnahme zu versteuern. In der EÜR sind diese jedoch zunächst in vollem Umfang als Einnahme auszuweisen. Der steuerfreie Teil ist bei der Gewinnermittlung wieder abzuziehen.[1]mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.1 Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss im Konzernanhang

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.8 Erweiterung der Eröffnungsbilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.10 Freiwillige zusätzliche Berichterstattung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 6 Abschlusserstellung nach § 264 HGB/§ 264a HGB oder § 5 PublG?

Rz. 15 Eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte ist beim PublG schon seit Jahrzehnten nicht an die Inflationsraten angepasst worden, weshalb immer mehr Nicht-Kapitalgesellschaften in die Berichterstattungspflicht rutschen. Eine Anpassung ist weitrerhin nicht angekündigt. Abb. 3: Abschlusserstellung nach § 264 HGB/§ 264a HGB oder § 5 PublG?mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.3 Bereich Geschäftsergebnis

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.3 Gewinn- und Verlustrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.7 Prüfung und Offenlegung der Eröffnungsbilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2023, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 6 Auswirkungen der CSRD auf die Dokumentations- und Berichtspflicht nach LkSG

Angesichts vielfältiger aktueller Entwicklungen auf der europäischen Ebene, die teilweise deutlich über die Regelungen des deutschen LkSG hinausgehen (CSDDD) bzw. die Berichterstattung des LkSG ggf. in eine breitere Berichterstattung zu nachhaltigkeitsorientierten Bereichen als Teilaspekt integrieren (CSRD), hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das Jahr ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.2 Vorbereitungsarbeiten für einzelne Bilanzpositionen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.1 Allgemeine Fragen

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 4 Steuerlicher Ausweis des Erwerbs von Beteiligungen: Getrennte Erfassung nötig

Für die steuerliche Taxonomie sollten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften getrennt gebucht werden. So sollte beispielsweise die Buchung einer GmbH-Beteiligung auf das Konto "Beteiligungen an Kapitalgesellschaften" 0517 (SKR 03) bzw. 0850 (SKR 04) erfolgen. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 3.2 Beteiligungsvermutung bei GmbH-Anteilen

Bei GmbH-Anteilen gilt eine Beteiligungsvermutung. § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB enthält die widerlegbare Vermutung, dass Anteile an einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt 20 % des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten, eine Beteiligung im bilanziellen Sinn darstellen. Da das Wesensmerkmal der Beteiligung die Beteiligungsabsicht ist, kann die Widerlegung d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 4 Zeitliche Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben grundsätzlich gem. § 11 EStG nach Zu- und Abfluss zu erfassen. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Nicht erfasst werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (= durchlaufende Posten...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beim Erwerb von Anteilen an der Komplementär-GmbH erfolgt d...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 2 Größenklassen für Kapitalgesellschaften

Viele Pflichten in Verbindung mit der Erstellung und Offenlegung von Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht hängen von der Größe der GmbH ab. Ob eine GmbH als Kleinst-, kleines, mittelgroßes oder großes Unternehmen einzustufen ist, richtet sich für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2024 begonnen haben, grundsätzlich gem. §§ 267, 267a HGB nach folgenden Kriterien: Bisher gülti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt bei kleinen, mittelgroßen und großen GmbHs für vor dem 1.1.2022 beginnende Geschäftsjahre, indem die jeweiligen Unterlagen beim elektronis...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.3 Fälle des § 1 Abs. 3 GrEStG

§ 1 Abs. 3 GrEStG verfolgt das Ziel, Steuerumgehungen durch Einschaltung von Personen- oder Kapitalgesellschaften zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere die sog. Share Deals. Die Vorschrift findet nur insoweit Anwendung, als eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG nicht in Betracht kommt. Gegenstand der Besteuerung ist nicht der Erwerb der Anteile als solcher, sonde...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.3 Steuerverstrickte Anteile

Eine weitere steuerrechtliche Sonderstellung nehmen GmbH-Anteile ein, die im Zusammenhang mit einer Einbringung i. S. d. § 20 UmwStG gewährt worden sind – die sog. einbringungsgeborenen Anteile. Wird ein Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder qualifizierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von neuen Anteilen einge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.4 Veräußerung

Eine Veräußerung erfordert, dass das Eigentum an den Anteilen von einer Person auf eine andere übertragen wird. Basis dieser Übertragung ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind.[1] Im wirtschaftlichen Sinne mit einer Veräußerung vergleichbar und dieser damit gleichgestellt werden: eine steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 1 Allgemeines

Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerlich selbständige Rechtsträger. Deshalb unterliegen auch Erwerbsvorgänge zwischen einer Gesamthandsgemeinschaft und den an ihr Beteiligten sowie Erwerbsvorgänge zwischen Gesamthandsgemeinschaften der Grunderwerbsteuer. Anders als bei Kapital­ge­sell­schaften tritt bei Gesamt­hands­ge­mein­schaften keine Verselb­stän­digung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.5 Veräußerungsgleiche Vorgänge

Vom Gesetzgeber sind die folgenden Sachverhalte einer Veräußerung gleichgestellt worden:[1] Auflösung einer Kapitalgesellschaft Maßgebend ist nicht der Beschluss über die Auflösung, sondern ein Auflösungsgewinn bzw. -verlust entsteht erst mit Abschluss der Liquidation oder Beendigung eines Insolvenzverfahrens.[2] Nur ausnahmsweise kann bereits zuvor feststehen, dass mit keiner...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.1 Allgemeines

Die gewährte Vergünstigung ist rückwirkend zu versagen, soweit sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des übertragenden Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.[1] Diese Regelung dient der Vermeidung von Steuerumgehungen. Bei der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist ohne Bedeutung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3 Formwechselnde Umwandlung

Für die Beurteilung der Frage, ob eine gewährte Steuervergünstigung nachträglich zu versagen ist, ist von Bedeutung, ob es sich um eine homogene, z. B. der Formwechsel einer OHG in eine KG, oder heterogene (Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft) formwechselnde Umwandlung handelt und ob die grundstückserwerbende oder grundstücksübertragende Gesamthan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand.[4] Achtung Übertragung von Gesellschaftsanteilen[5] Die Anwendung von § 5 GrEStG ist nicht auf die Übertragung von Grundstücken von einem Gesamthänder auf die Gesamthandsgemeinschaft b...mehr