Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) durch gemeinnützige Körperschaften

Tz. 153 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Unter den Voraussetzungen der §§ 20ff UmwStG kann das BV einer gemeinnützigen Kö in eine Kap-Ges oder eine Gen eingebracht werden. Die Pers des Einbringenden wird in § 20 UmwStG nicht genannt (generell hierzu s § 20 UmwStG Tz 12). Damit kommen auch alle nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö als Einbringende in Betracht. Ersichtlich ist dies a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8 Hinzutritt einer Kapitalgesellschaft in eine KG als Komplementärin

Tz. 78 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Tritt eine Kap-Ges als Kpl einer Pers-Ges bei und leistet sie eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen, ist ein Fall des § 24 UmwStG gegeben. In diesem Fall bringen die Altgesellschafter ihre Beteiligung in die erweiterte Gesellschaft ein (s Tz 24). Erfolgt die Beteiligung der Kap-Ges an einer bestehenden Pers-Ges ohne Einlage einer Geld- od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.3 Einbringung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 224 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einbringung eines Betriebs Überträgt eine Kap-Ges oder Gen ihren Betrieb mit vortragsfähigen Fehlbeträgen auf eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG, geht ein Gewerbeverlust nicht auf die Pers-Ges über, wenn die einbringende Gesellschaft wegen der Zurückbehaltung von WG neben der Verwaltung der MU-Beteiligung weiterhin wirtsch tätig ist. Der Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Einbringungsgegenstand: 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), die im rechtlichen oder wirtsch Eigentum (zum Bsp als Treugeber) des Einbringenden steht und zu dessen BV gehört, kann uE unter Anwendung des § 24 UmwStG st-neutral gegen eine MU-Beteiligung an der aufnehmenden Pers-Ges getauscht werden (str, hA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106 ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Ges-Aufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und in eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.3 Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf Ausgliederungen auf andere Kapitalgesellschaften

Tz. 134 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ausgliederungen auf Kap-Ges sind idR gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig. Hinsichtlich der Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges (oder auf nach anderen Vorschriften des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kap-Ges) s Tz 110–114; hinsichtlich der Ausgliederung auf andere gGmbH s Tz 124. Da die Ausgliederung auf andere Kap-Ges im UmwStG nicht gesondert gereg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf Ausgliederungen auf Kapitalgesellschaften

Tz. 149 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ausgliederungen auf Kap-Ges sind tw gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig; hinsichtlich der Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges s Tz 140, 141; hinsichtlich der stets zulässigen Ausgliederung auf gGmbH s Tz 145. Da die Ausgliederung auf Kap-Ges im UmwStG nicht gesondert geregelt ist, sondern ein Fall einer Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf eine KGaA

Tz. 74 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die KGaA als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG nimmt eine besondere Stellung im ErtrStR ein. Soweit nämlich der phG der Gesellschaft betroffen ist, wird dieser wie ein MU behandelt (s §§ 15 Abs 1 S 1 Nr 3 und 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG). Auch wenn der phG einer KGaA nach ständiger Rspr des BFH wie ein MU behandelt wird, besteht zwischen der KGaA u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage

Tz. 188 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe GA von der Kap-Ges an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Frage wird in der Praxis oftmals kontrovers diskutiert und ist ein permanentes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gemeinnützige GmbH als Einbringerin

5.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen Tz. 155 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist (hierzu s Tz 83 für Einbringungen in der Form der Ausgliederung). Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Vermeidung steuerlicher Sanktionen bei der Übertragung von Vermögen auf gemeinnützige Körperschaften

5.4.1 Allgemeines Tz. 184 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die mE "richtige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der FinVerw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 198 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist idR davon auszugehen, dass als Betriebe oder Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 UmwStG nur ZwB in Betracht kommen, da ein mit dem stfreien BgA (zB Krankenhaus) im wirtsch Zusammenhang stehender stpfl BgA (zB Krankenhauswäscherei mit Fremdumsätzen) kstlich gesondert zu erfassen ist. Außerdem noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 155 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist (hierzu s Tz 83 für Einbringungen in der Form der Ausgliederung). Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gemeinnützige AG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.2 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 160 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG kommen bei der gGmbH grds nur in Betracht im Bereich der ZwB und der stpfl wG, nicht dagegen in den anderen Tätigkeitsbereichen (s Tz 157). Da jeder ZwB und jeder stpfl wG einen selbständigen Betrieb darstellt (s Tz 155), werden Teilbetriebe relativ selten vorliegen. Zu den Voraussetzungen für die Annah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1 Anwendung des § 20 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

5.1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG) Tz. 168 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s Tz 155–159, von Teilbetrieben s Tz 160, von MU-Anteilen s Tz 161. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG als Einbringerin

Tz. 179 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aus dem Pers-Kreis iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG kommen vor allem gemeinnützige eingetragene und nichteingetragene Vereine sowie gemeinnützige rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen als Einbringende in Betracht. Im Folgenden wird daher, soweit keine Besonderheiten bestehen, nur der gemeinnützige Verein als Einbringender bzw die gemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die mE "richtige" Vorgehensweise ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Übertragung einer Kapitalbeteiligung

Tz. 187 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unentgeltliche Übertragung von Kapitalbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile) auf eine gemeinnützige Stiftung fällt entweder unter das Bw-Privileg nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG (Anteile im BV) oder mangels Veräußerungstatbestand (für Anteile im PV) nicht unter §§ 17, 20 EStG , dh es erfolgt keine Aufdeckung der in den Anteilen enthaltenen st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gew Pers-Ges stellt einen stpfl wG iSd § 64 AO dar; die Beteiligung an einer Kap-Ges ist hingegen regelmäßig stfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung bietet sich folgende Vorgehensweise an: Schritt 1: Einbringung des MU-Anteils nach § 20 UmwStG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einem nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreien Betrieb gewerblicher Art als Einbringende

Tz. 197 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auch jur Pers d öff Rechts mit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien BgA kommen als Einbringende in Betracht. Von den unterschiedlichen Formen der Sacheinlage kommt die Ausgliederung (s §§ 123 Abs 3, 168 UmwG) nur in Betracht für Gebiets-Kö, die anderen Einbringungsformen dagegen für alle jur Pers d öff Rechts. 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 199 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als BV iSd § 20 Abs 1 UmwStG kommt bei KöR mit BgA/ZwB nur die Einbringung des ZwB insges in Betracht (s Tz 185). Der ZwB kann auch in der Beteiligung an einer Pers-Ges bestehen, die als ZwB zu beurteilen ist. Für die übernehmende Kap-Ges gelten § 20 Abs 2 und 3 UmwStG ohne Besonderheiten (s Tz 169). Bei der KöR ist ein VG iSd § 20 Abs 3 S 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines MU-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH stfreie Vermögensverw ist oder einen ZwB oder einen stpfl wG darstellt. Gehört der MU-Anteil zur stfreien Vermögensverw (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 und s AEAO Nr 3 zu § 64 "Beteiligung an Pes-Ges"), ist diese Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Umwandlungssteuerrechtliche Behandlung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 167 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist eine gGmbH Einbringerin iSv § 20 Abs 1 UmwStG, stellt sich zunächst die Frage, ob als Gegenstand der Sacheinlage nur entspr BV des stpfl Bereichs (stpfl wG) oder auch entspr BV des stfreien Bereichs (ZwB) in Betracht kommt. ME ist davon auszugehen, dass § 20 Abs 1 UmwStG bei einer gGmbH nicht nur für ihren stpfl Bereich, sondern auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 168 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s Tz 155–159, von Teilbetrieben s Tz 160, von MU-Anteilen s Tz 161. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den stfreien und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 180 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 139–155 entspr. Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist die Einbringung des stpfl wG "Fußball-Lizenzspielbetrieb" in eine entspr stpfl Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA). Diese kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Gemeinnützige Genossenschaft als Einbringerin

Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Gen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich und umwandlungsstlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 153–177 entspr.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft hält (mehrheitsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.2 Rechtsfolgen der Sacheinlage (§ 20 Abs 2 bis 6 UmwStG)

Tz. 169 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 20 Abs 2 und 3 UmwStG regelt die Bewertung des eingebrachten BV bei der Übernehmerin. Das Bewertungswahlrecht ermöglicht den Ansatz der einzelnen WG mit den Bw, mit gW oder mit Zwischenwerten (s § 20 Abs 1 S 1 und S 6 UmwStG). Im Einzelnen hierzu s die Kommentierung zu § 20 UmwStG. Zu den Auswirkungen des für das eingebrachte BV gewählten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen auch umwandlungsstlich – bis auf die in Tz 182 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 167–177 entspr. Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 172 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 22 Abs 1 S 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines VG aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Kö (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem gW erworben worden sind. Sind die Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 185 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines MU-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende MU keinen Gewinn, da die WG mit dem Bw anzusetzen sind (§ 6 Abs 3 S 1 EStG und BMF-Schr v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291). Das Bw-Privileg kann jedoch beansprucht werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sicherges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / b) Spenden auf GmbH- oder Privatebene

Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ist nicht nur natürlichen Personen möglich, sondern auch für Körperschaften/Kapitalgesellschaften vorgesehen. So können Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52–54 AO bis zur Höhe von insgesamt 20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4.2.1 Übertragung, Bestellung, Verlängerung

Rz. 28 Die Behandlung des Erbbaurechts als grundstücksgleiches Recht bzw. eigenständiges Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG hat zur Folge, dass die Tatbestände des § 1 GrEStG sinngemäß entsprechend auf Erbbaurechte anzuwenden sind.[1] Der Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG liegt demnach vor, wenn durch ein Rechtsgeschäft der Anspruch auf Übertragung des Erbbaurechts an ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Warenverbuchung, getrennte ... / 8 Ausweis der Warenkonten in der GuV und in der Bilanz

Die Konten "Wareneingang" und "Umsatzerlöse" gehen beide in die GuV ein. Unter der Berücksichtigung, dass die Bestandsveränderungen an Waren auf dem Konto "Bestandsveränderungen Waren" gesondert gebucht wurden, kommen für den Ausweis in der GuV 2 Methoden in Betracht: Nettomethode: Das Konto "Wareneingang" und das Konto "Bestandsveränderung Waren" werden auf das Konto "Umsatz...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.2 Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte Software des Anlagevermögens

Handelsrechtlich besteht für selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Durch die angefallenen Aufwendungen entsteht am Ende des Entwicklu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Einbringung nach § 20 UmwStG

Rz. 99 § 50i Abs. 2 EStG ist anwendbar, sofern ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht und der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft erhält (sog. Sacheinlage). Rz. 100 Aus dem Verweis auf Abs. 1 folgt, dass es sich um einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil handeln m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 113 (...) "abweichend von § 20 Absatz 2 Satz 2 des Umwandlungssteuergesetzes stets mit dem gemeinen Wert anzusetzen" (...): Rechtsfolge ist, dass das Bewertungswahlrecht nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch § 50i Abs. 2 EStG eingeschränkt wird. Das Bewertungswahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG wird durch die übernehmende Kapitalgesellschaft und nicht durch den Einbringenden a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.2 § 50i Abs. 1 Satz 2 EStG (Schaffung einer fiktiv gewerblichen Personengesellschaft)

Rz. 56 § 50i Abs. 1 S. 2 EStG stellt bestimmte Fälle des § 20 UmwStG der Übertragung oder Überführung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gleich. Die Einfügung des Satzes 2 sollte nach Ansicht des Gesetzgebers die Tatbestandsbeschreibung um Anteile, die aufgrund der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs einer Personengesel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.1 Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. d. § 17 EStG (Nr. 1)

Rz. 22 § 50i Abs. 1 S. 1 EStG unterscheidet zwischen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die stets dem Privatvermögen einer natürlichen Person zuzurechnen sind. In anderen Fällen, insbesondere bei der Übertragung oder Überführung von Gegenständen des Privatvermögens, kommt § 50i EStG nicht zur Anwendung.[1] Der steuerrechtliche Begriff des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.3.5 GewStG

Rz. 21 Der nach § 50i Abs. 1 S. 1 steuerpflichtige Veräußerungs- oder Entnahmegewinn der § 50i verstrickten Wirtschaftsgüter oder Anteile sollte nach dem Sinn und Zweck der Norm auch der Gewerbesteuer unterliegen. Sofern der Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn aber mit einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung einer Mitunternehmerschaft in Zusammenhang steht, an der eine von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1.2 § 50i Abs. 2 EStG

Rz. 11 Nach Ansicht des Gesetzgebers sollte der Wortlaut des § 50i Abs. 2 EStG in der durch das BEPS-UmsG geschaffenen aktuellen Fassung in Einklang mit ihrer Zielsetzung gebracht werden, Steuergestaltungsstrategien über § 20 UmwStG zur Umgehung des Tatbestands des § 50i Abs. 1 EStG zu verhindern.[1] Die nach § 50i Abs. 1 EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.3 § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG (Betriebsaufspaltung)

Rz. 69 (...) "Wirtschaftsgüter vor dem 29. Juni 2013 Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft (..) im Rahmen einer Betriebsaufspaltung": Bei § 50i Abs. 1 S. 4 EStG handelt sich um die erste gesetzliche (Teil-) Regelung des richterrechtlich[1] entwickelten Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung.[2] Für Zwecke der Gesetzesauslegung dürfte auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 § 50i EStG zielt grundsätzlich auf bisher im Inland ansässige stpfl., natürliche Personen ab, die vor einem Wegzug Anteile i. S. d. § 17 EStG oder andere Wirtschaftsgüter in eine fiktiv gewerbliche Personengesellschaft überführt bzw. übertragen haben. Diese sind nach dem Wegzug nach dem jeweils zur Anwendung kommenden DBA nicht mehr in Deutschland, sondern im anderen ...mehr