Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ort der Geschäftsleitung einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Eine Geschäftsleitungs-Betriebsstätte kann auch in der inländischen Wohnung des GF einer ausländischen Kapitalgesellschaft angesiedelt sein, wenn sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse dort die in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht bedeutungsvollste Stelle – mithin der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung – befindet. Die in dieser Hinsicht bedeutungsvoll...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Aufwärtsverschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf deren Muttergesellschaft

Streitig ist, ob in Fällen der Aufwärtsverschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf deren Muttergesellschaft 5 % des Übernahmegewinns i.S.d. § 12 Abs. 2 UmwStG bei der übernehmenden Muttergesellschaft als nicht abziehbare BA i.S.d. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG hinzuzurechnen sind. Das FG entschied: Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG – und damit insbesondere auch § 8b Abs. 3 S...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) § 17 EStG: Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze

Streitig ist die Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG unter der Berücksichtigung, dass bisherige Wertzuwächse aufgrund der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % (dazu BVerfG v. 7.7.2010 – 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127,1) bzw. auf 1 % nicht unter die Besteuerung fallen. Das FG entschied: Hat ein Steuerpflichtiger nach dem 31.12....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Anwendbarkeit von § 25 UStG auf Reiseveranstalter aus Drittstaaten

Die Klägerin ist eine Nicht-EU-Kapitalgesellschaft, außerhalb des Gemeinschaftsgebiet in A ansässig und operiert im EU-Gemeinschaftsgebiet ohne eine feste Niederlassung. Streitig ist die Anwendbarkeit des § 25 UStG auf die – von der außerhalb der EU ansässigen – Klägerin erbrachten Reiseleistungen. Das FG entschied: § 25 Abs. 1 S. 4 UStG ist auch auf Reiseleistungen durch Rei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG nach Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze durch das StSenkG

Die Beteiligungsgrenze innerhalb des Fünfjahreszeitraums nach § 17 Abs. 1 S. 4 EStG ist veranlagungszeitraumbezogen zu bestimmen. Folglich ist das Merkmal "wesentliche Beteiligung" für jeden Veranlagungszeitraum innerhalb des Fünfjahreszeitraums nach der im jeweiligen Jahr gültigen Beteiligungsgrenze zu bestimmen. Anders als bei der rückwirkenden Absenkung der Beteiligungsgre...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Keine GrESt bei bloßem Fortbestehen einer Altgesellschafterstellung im Fall der Beteiligungskettenverkürzung

Werden Kapitalgesellschaften auf andere Kapitalgesellschaften, die wiederum unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt sind, abwärts verschmolzen, liegt mangels hinzukommender Gesellschafter eine nach § 1 Abs. 2a S. 4 und S. 5 GrEStG unbeachtliche – d.h. die Grunderwerbsteuer hinsichtlich des Grundbesitz der Personengesellschaft gem. ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen (Zeile 28, 29)

Zeile 28: Über die Eintragungen in Zeile 28 werden die Fallgestaltungen der tariflichen Besteuerung gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. a bis c EStG laufender Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art sowie aus stiller Gesellschaft/partiarischen Darlehen erfasst. Zu diesen Fallgestaltungen gehören insb. Darlehensverhältnisse zwischen nahestehenden Personen, bestimmte Gesellschafterd...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 2. § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1–3 InvStG: Inländische Immobilienerträge (Tz. 6.27–6.27a)

Inländische Immobilienerträge umfassten bislang nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 2 InvStG Einkünfte aus VuV sowie die Gewinne aus der Veräußerung im Inland belegener Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte. Mit dem JStG 2024 wurde der Besteuerungstatbestand in § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 InvStG auf sonstige Einkünfte aus VuV nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausgeweitet. Damit werden...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / c) § 2 Abs. 9a Satz 2 InvStG: Nicht anzusetzende Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, die für Zwecke einer Einkommensbesteuerung selbst Steuerpflichtiger sind (Tz. 2.41g–2.41k)

Nach § 2 Abs. 9a Satz 2 InvStG bleiben unmittelbar oder mittelbar über Personengesellschaften gehaltene Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Auslands-Immobiliengesellschaften für die Zwecke der Immobilienfondsquote und der Auslands-Immobilienfondsquote ebenfalls unberücksichtigt, wenn die Einkünfte der Immobilien-Gesellschaft oder der Auslands-Immobiliengesellschaf...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 4. § 33 InvStG: Sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug (Tz. 33.35a–33.35b)

Zu den sonstigen inländischen Einkünften i.S.d. § 33 InvStG gehören nach BMF v. 17.10.2025 auch Veräußerungsgewinne aus Inlandsimmobilien-Kapitalgesellschaften i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. e, cc EStG. Wesentliche Konsequenz dieser Neuordnung durch die Finanzverwaltung ist, dass derartige Gewinne damit auch im Anwendungsbereich des § 33 ...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 7.4.2 Einbringungen nach § 20 UmwStG

Sind im Zeitpunkt einer Buchwerteinbringung nach § 20 UmwStG noch Abzugsbeträge für nicht mehr realisierbare Investitionen vorhanden, sind diese Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 3 EStG rückgängig zu machen.[1] Durch die Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 20 UmwStG als veräußerungsähnlichen Vorgang ändert sich der Rechtsträger des Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.4 Begünstigtes Veräußerungsobjekt

Rz. 156 Grundsätzlich kann jede Art von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Rz. 55) begünstigtes Veräußerungsobjekt sein. Entscheidend und anders als nach § 8b KStG ist, dass die Anteile zum Anlage- und nicht zum Umlaufvermögen gehören. Außerdem muss die sechsjährige Mindestbesitzzeit erfüllt sein, denn § 6b Abs. 10 S. 4 EStG verweist auf § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 107)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.7 Auflösung bei Verschmelzung

Rz. 146a Bei einer Verschmelzung unter Buchwertfortführung tritt der übernehmende Rechtsträger mit Wirkung ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1 UmwStG) in die steuerliche Rechtsstellung der Überträgerin ein. Deshalb ist eine von der übertragenden Körperschaft gebildete Rücklage gem. § 6b Abs. 3 EStG von der übernehmenden Kapitalgesellschaft in der Weise fortz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.5 Begünstigte Reinvestitionsobjekte

Rz. 157 Der Veräußerungsgewinn kann nur auf die Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften, abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter und von Gebäuden übertragen werden (Einzelheiten zu den Reinvestitionsobjekten s. Rz. 84ff.). Trotz der erheblichen Bedeutung von Grundstücken als Anlagevermögen sind Grundstücksanschaffungen nicht begünstigt. Die Reinvestitionsfr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 6.2 Möglichkeiten der Übertragung stiller Reserven

Rz. 80 Nicht jeder Veräußerungsgewinn, der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter entstanden war, konnte auf die in § 6b Abs. 1 S. 2 a. F. genannten Wirtschaftsgüter übertragen werden. Durch diese Einschränkungen sollte erreicht werden, dass die Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven nicht zu weit hinausgeschoben wird. Aus d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.2 Aufbau der Norm

Rz. 4 § 6b Abs. 1 EStG regelt, welche Veräußerungsobjekte begünstigt sind und in welcher Höhe Gewinn aus der Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter erfolgsneutral auf Reinvestitionen übertragen werden kann. In Abs. 2 werden die Tatbestandsmerkmale "Gewinn" und "Buchwert" definiert. Abs. 2a erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf Betriebsstätten im EU-/EWR-Ausland. Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2 Veräußerungsobjekte

Rz. 37 Seit dem 1.1.2001 sind folgende Anlagegüter begünstigt: Grund und Boden Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört, Gebäude Binnenschiffe (seit 1.1.2006) Anteile an Kapitalgesellschaften (nur bei Personenunternehmen) Die Gewinne aus Veräußerungen dieser Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.6 Abzug des begünstigten Gewinns nach Abs. 10 S. 2 bis 4

Rz. 158 Die Übertragung des begünstigten Veräußerungsgewinns ist je nach Reinvestitionsobjekt auf unterschiedliche Weise vorzunehmen: Wird in neu angeschaffte Anteile von Kapitalgesellschaften reinvestiert, so ist nach § 6b Abs. 10 S. 3 EStG der Gewinn in voller Höhe, also einschließlich des steuerfreien Betrags (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und b) EStG), von den Anschaffungsko...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 2.1.2 Gewinngrenze

Einheitliche Gewinngrenze ab JStG 2020 Mit dem JStG 2020 wurde eine einheitliche Gewinngrenze unabhängig von der Einkunftsart eingeführt. Für die Bildung eines IAB darf nun der Gewinn den Betrag von 200.000 EUR nicht übersteigen. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.4 Vorbesitzzeit (Sechsjahresfrist)

Rz. 107 Bei Veräußerungen nach dem 31.12.1998 ist es für die Übertragung oder Rücklage des Veräußerungsgewinns aller in Betracht kommender Wirtschaftsgüter erforderlich, dass das veräußerte Wirtschaftsgut 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen gehört hat. Zweck dieser Bestimmung ist es, die Begünstigung von Spekulationsgewinnen zu vermeiden. Die Frist gilt auch dann, wenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2 Rückkehr zur gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise

Rz. 25 Während der Vz 1999 bis 2001 galt vorübergehend die gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise Die Neuregelung sollte im Rahmen der Neukonzeption der §§ 6 Abs. 3 und 5, 16 Abs. 3 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 für die notwendige Synchronisierung sorgen. Bei Erwerbsvorgängen nach dem 31.12.1998 war nach § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des StEntlG die Buchwertfortführung b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.3 Betriebsvermögen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR

Rz. 106 Die Beschränkung, Veräußerungsgewinne auf Wirtschaftsgüter einer inländischen Betriebsstätte zu übertragen, ist ein Verstoß gegen die durch Art. 49 AEUV garantierte Niederlassungsfreiheit.[1] Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Abs. 2a reagiert, der sich an § 36 Abs. 5 EStG orientiert. Die Beschränkung in § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG auf Inlandsfälle bleibt damit zwar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.1 Veräußerungspreis

Rz. 70 Der Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös (§ 16 EStG Rz. 216). Er wird bestimmt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt und etwaige Leistungen, die der Erwerber als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts zu erbringen hat.[1] Werden mehrere Wirtschaftsgüter gemeinsam veräußert, ist der Erlös anteilig – notfalls im Weg der Schätzung – den einz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.1 Gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung

Rz. 16 Nach der Rspr. des BFH und der h. M. war § 6b EStG bis zu der Einfügung des § 6b Abs. 10 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002[1] als eine personenbezogene Steuervergünstigung zu verstehen.[2] Die Vorschrift soll danach denjenigen begünstigen, der den Veräußerungsgewinn zu versteuern hat.[3] Die h. M. knüpft an die Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts an, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2.3 Veräußerung zwischen Personengesellschaft und Dritten

Rz. 29 Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut an einen Dritten, können die Mitunternehmer die Begünstigung des § 6b EStG in Anspruch nehmen. Der Veräußerungsgewinn ist im Verhältnis der Anteile der Gesellschafter für Zwecke der Übertragung aufzuteilen. Der einzelne Mitunternehmer kann die Begünstigung insoweit in Anspruch nehmen, als die aufgedeckten stillen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 153 Die in § 6b Abs. 10 S. 1 bis 10 EStG getroffenen Regelungen sind ausgesprochen unübersichtlich und an einigen Stellen unklar und widersprüchlich formuliert. Das liegt an der Verweisung auf die für die übrigen Übertragungsvorgänge geltenden Voraussetzungen in § 6b Abs. 10 S. 4 EStG, an unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der möglichen Reinvestitionsobjekte und a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.3 Anteilsveräußerung als Realisierungstatbestand

Rz. 155 Als Veräußerung (Rz. 5ff.) gelten auch hier der Verkauf und der Tausch von Anteilen, aber auch die Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach §§ 20, 24 UmwStG.[1] Da es wesentliches Merkmal einer verdeckten Einlage ist, dass ihr keine Gegenleistung der Gesellschaft gegenübersteht, ist sie keine Veräußerung.[2] Deshalb wäre eine ausdrückliche Regelung e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.5 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 90 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter kommen als Reinvestitionsobjekte nur bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.12.2001 für den dabei anfallenden Gewinn bis zu einem Betrag von 500.000 EUR in Betracht (Rz. 152ff.). Hierzu gehören nur Sachen i. S. d. § 90 BGB, also nur körperliche Gegenstände, sowie Betriebsvorrichtungen, wenn sie gem. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.7 Rücklagenbildung nach Abs. 10 S. 5 bis 9

Rz. 161 Statt der sofortigen Übertragung kann auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen eine Rücklage "nach Maßgabe des Abs. 10 S. 1" gebildet werden (§ 6b Abs. 10 S. 5 EStG). In die Rücklage kann danach der erzielte Veräußerungsgewinn von höchstens 500.000 EUR eingestellt werden, und zwar einschließlich des nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.1 Allgemeines

Rz. 84 § 6b Abs. 1 S. 2 und Abs. 10 S. 1 EStG enthalten eine abschließende Aufzählung derjenigen Wirtschaftsgüter, auf die die stillen Reserven übertragen werden können. Die Bestimmungen sind einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich. Als begünstigte Reinvestitionsobjekte kommen die in § 6b Abs. 1 S. 2 EStG aufgezählten Anlagegüter in Betracht, bei der Veräußerung von Ant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.1 Allgemeines

Rz. 36 Die Übertragung von stillen Reserven ist nur möglich, wenn eines der in § 6b Abs. 1 S. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder unter den Voraussetzungen des Abs. 10 S. 1 Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert worden sind. Die Aufzählung der genannten Wirtschaftsgüter ist abschließend. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf andere Wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Kapitalgesellschaft

Rn. 174 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 KapGes iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG sind die AG, die GmbH, die KGaA, die kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte beziehen (§ 8 Abs 2 KStG iVm § 1 Abs 1 Nr 1 KStG) und ein gewstpfl Unternehmen sind (§ 2 Abs 2 GewStG),nicht hingegen sonstige juristische Person iSv § 1 Abs 1 Nr 4 KStG, die der KSt unterliegen, insb nicht Erwerbs- und Wirtschaftsgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Schrifttum: Scheffler in Beck-HdR, Bd I B 213; Handelsrechtliche Kommentierungen zu § 271 HGB; Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345; Hoffmann, Die Einlagen in KapGes als Bilanzierungsproblem beim Einlegenden, Anlage 16 BB 1996; Ammelung/Pletzschacher/Jarothe, Die T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Beschränkung des Regelungsgehaltes auf Einlagen in Kapitalgesellschaften nach § 6 Abs 6 S 4 EStG

Rn. 1876 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Einfügung des S 4 in § 6 Abs 6 EStG durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) hat klarstellenden Charakter im Hinblick auf die Buchwertfortführung für Einbringungsvorgänge im Rahmen von PersGes nach § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Rn 1527 ff). Diese Regelung stellt den Anwendungsvorrang der Bewertung nach Abs 5 vor Abs 6 für den Fall kl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 103. Gesetz zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.12.1997, BGBl I 97, 3121

Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit den am EStG, KStG und UmwStG vorgenommenen Änderungen wurde der starken Kritik an den Rückwirkungen der betroffenen steuerverschärfenden Regelungen Rechnung getragen, ua Hinweis auf Füger/Rieger, DStR 98, 64. § 52 Abs 2h EStG erhält die folgende Fassung: Zitat "§ 3 Nr 66 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 41. Gesetz zur Änderung des EStG, des KStG und anderer Gesetze (sog Artikelgesetz) vom 20.08.1980, BStBl I 80, 589

Rn. 49 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Dieses Gesetz enthält zunächst einige Änderungen, die die Gewinnermittlung berühren. Zunächst wird § 5 Abs 3 S 2 EStG dahingehend ergänzt, daß als Aufwand behandelte Umsatzsteuern auf Anzahlungen zu aktivieren sind. § 7a Abs 6 EStG wird aufgehoben, da § 15a EStG die Verlustberücksichtigung einschränkt. Diese Vorschrift enthält ein Verlustausg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 76. Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschl Berlin (Ost) (DDR-Investitionsgesetz – DDR-IG) vom 26.06.1990 BGBl I 90, 1143

Rn. 90 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachrichtlich vorab: Das DDR-IG hat in den §§ 1 u 2 folgende Bestimmungen außerhalb des EStG eingeführt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 135. Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen u Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) v 16.05.2003, BGBl I 2003, 660

Rn. 155 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Am 11.02.2003 hatte der Bundestag das StVergAbG angenommen, am 14.03.2002 hatte es der Bundesrat abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen, der nur wenige von den vielen Vorschriften passieren ließ; am 11.04.2003 wurde der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Neben Einschränkungen bei der steuerlichen Organschaft (Erst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zeitnah zu verwendende Mittel und gebundenes Vermögen

Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Grundsätzlich unterliegen alle Mittel einer steuerbegünstigten Einrichtung dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So gibt es neben den zeitnah zu verwendenden Mitteln auch Mittel, die nicht zeitnah zu verwenden sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft thesaurieren kann (sog. "zulä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. ABC der Einlagebewertung

Rn. 1199 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Anschaffung innerhalb der letzten drei Jahre vor der Einlage s Rn 1166 Aufwandseinlage s Rn 1137, 1148 f Außenbereich s Rn 1191 Beteiligung iSd § 17 EStG s Rn 1174 Betriebseröffnung s Rn 1221 Dienstleistung s Rn 1136 Dreijahresfrist s Rn 1166 f Drittaufwand s Rn 1137, 1148 Einbringungsgeborener Anteil s Rn 1186 Einlage aus BV s Rn 1133 dem Grunde nach s Rn 11...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Entnahmebewertung

Rn. 1131 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 ABC der Entnahmen (dem Grunde nach) s §§ 4,5 Rn 204 ff (Briesemeister) sowie s §§ 4,5 Rn 274 (Briesemeister) Abgeltungswirkung der Pauschalierungsregel s Rn 1120 Arbeitsleistung des Unternehmers s Rn 1082, 1099 Auslandsreise s Rn 1084 Bemessungsgrundlage für private Pkw-Nutzung s Rn 1110 Betriebsaufgabe s Rn 1064 Beweislast bei nicht privater Nutzung s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 241. Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11.12.2023, BGBl I 2023, Nr 354

Rn. 261 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Gesetz zugestimmt, das Regelungen zum Gesellschaftsrecht, zum Kapitalmarktrecht und zum Steuerrecht enthält. Mit dem ZuFinG soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden. Aus steuerlicher Sicht enthält das Gesetz im Wesentlichen (Artikel 17) Änderungen zum EStG mit Bezug auf die Förderung der Mit...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen

Tz. 21 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 8 umfasst Einzel-(Jahres-) und Konzernabschlüsse von Unternehmen, "deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden" ("…whose equity or debt securities are traded in a public market…") oder von Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei einem Wertpapieraufsichtsgremium bereits e...mehr