Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendschutz

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Neuer gemeinnütziger Zweck "E-Sport" (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Rahmen einer Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke wurde E-Sport als ein neuer, dem gemeinnützigen Sport gleichgestellter, gemeinnütziger Zweck in § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) aufgenommen. Ein E-Sportverein muss sich – nach der Gesetzesbegründung – jedoch an die Vorgaben des Jugendschutzes halten. Spiele ohne Alterskennzeichnung der Unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.4 Gemeinnützige Ziele

Rz. 22 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Auch wenn der jugendhilferechtliche Begriff mit dem steuerrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit nicht identisch sein soll, stellt die Praxis doch darauf ab, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO gegeben ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.6 Förderung der Ziele des Grundgesetzes

Rz. 27 Der Träger muss schließlich die Gewähr für eine den Zielen des GG förderliche Arbeit bieten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5). Die Formulierung eröffnet ein weites Feld. Es ist Zurückhaltung geboten, weil den freien Trägern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ein bestimmtes politisches Bekenntnis abverlangt werden kann. Denn die kritische Einstellung gegenüber dem Wirke...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben. Ziel des § 14 ist, durch präventive erzieherische Förderungsangebote junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten gegen gefährdende Einflüsse von vornherein zu stärken. Durch die Entwicklung einer gefestigten Persönlichkeit soll vermieden werden, dass sic...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.2 Angebote des erzieherischen Jugendschutzes (Abs. 1)

Rz. 3 Die Angebote sind nicht konkretisiert, müssen letztlich aber der Zielsetzung des Gesetzes, der gesellschaftlichen Integration von Kindern und Jugendlichen, Rechnung tragen. So hat das Schleswig-Holsteinische VG beispielsweise die Kostenübernahme durch Jugendhilfeträger für die Internatsunterbringung eines 15-Jährigen in folgendem Fall bejaht: Die Eltern des Jugendliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.4 Ziele der Angebote des erzieherischen Jugendschutzes (Abs. 2)

Rz. 5 Die erzieherischen Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.Aufgabe der erzieherischen Angebote ist es, dazu beizutragen, das Können, das Verhalten, die Einstellungen und die Fertigkeite...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.5 Verhältnis zu gesetzlichen Jugendschutzvorschriften

Rz. 6 Der gesetzliche Jugendschutz basiert auf der Grundlage des JSchG v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2730), des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend v. 12.4.1976 ("Jugendarbeitsschutzgesetz") und des StGB. Darüber hinaus hat das JuSchG seit dem 1.4.2003 das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Medien zusa...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Adressaten (Abs. 1) Rz. 2 Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich nicht nur an den jungen Menschen (also gemäß § 7 Abs. Nr. 4 unter 27 Jährige), sondern darüber hinaus an die Erziehungsberechtigten. Der Begriff der Erziehungsberechtigten ist weit zu fassen: Hierunter sind nicht nur die Eltern, sondern auch sonstige Personenfürsorgeberechtig...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben. Ziel des § 14 ist, durch präventive erzieherische Förderungsangebote junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten gegen gefährdende Einflüsse von vornherein zu stärken. Durch die Entwicklung einer gefestigten Persönlichkeit soll vermieden werden, dass sich Gefährdungs...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.1 Adressaten (Abs. 1)

Rz. 2 Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich nicht nur an den jungen Menschen (also gemäß § 7 Abs. Nr. 4 unter 27 Jährige), sondern darüber hinaus an die Erziehungsberechtigten. Der Begriff der Erziehungsberechtigten ist weit zu fassen: Hierunter sind nicht nur die Eltern, sondern auch sonstige Personenfürsorgeberechtigte, Erzieher in Kinderg...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.3 Gefährdende Einflüsse (Abs. 2)

Rz. 4 Am 30.1.2002 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin den Elften Kinder- und Jugendbericht vor, der von einer Kommission unabhängiger Sachverständiger erstellt wurde. Darin werden u. a. folgende gefährdende Einflüsse auf Kinder und Jugendliche dargestellt: verstärkte Jugendarbeitslosigkeit, legale (z. B. Alkohol, Nikotin) und illegal...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seit der Einführung des SGB VIII wurde die Vorschrift lediglich durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 geändert und Abs. 1 Satz 3 angefügt. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bilden den Schwerp...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben. Während § 11 auf alle Träger der Jugendarbeit eingeht, hebt § 12 die Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen gesondert hervor. Die Vorschrift ist Teil des Ersten Abschnitts zur Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, da ...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 2.1 Die konkurrierende Gesetzgebung gemäß Art. 74, Art. 72 GG

Rz. 3 Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung auf die öffentliche Fürsorge. Die Vorschrift umfasst im Kern die öffentliche Hilfe bei wirtschaftlicher Notlage und wird im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip weit ausgelegt (Jarass/Pieroth, GG, Art. 74 Rz. 17). Das BVerfG hat u. a. die Jugendpflege und den Jugendschutz als öffentliche Fürsor...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.4 Schutz vor Gefahren für das Wohl der Kinder und Jugendlichen

Rz. 13 Auch Abs. 3 Nr. 4 normiert einen Programmsatz, der in zahlreichen Einzelvorschriften des SGB VIII seine Ausprägung findet. Sowohl Erziehungshilfen (§§ 27 ff.) als auch der erzieherische Jugendschutz (§ 14) zählen dazu. Hinzu kommen Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a, die Inobhutnahme nach § 42 sowie die Herausnahme nach Maßgabe der polizeirechtlichen General...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 2.2 Die Gesetzgebung einzelner Bundesländer

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.5 Vereinbarungen mit Leistungserbringern zur Erfüllung des Schutzauftrags

Rz. 36 Die in Abs. 1 normierten Aufträge und Verpflichtungen richten sich allein an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2). Freien Trägern können diese Aufträge und Verpflichtungen nur durch Vereinbarungen mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe übertragen werden. Abs. 4 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, solche Vereinbarunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.1 Beratung durch eine erfahrene Fachkraft

Rz. 2 Abs. 1 regelt einen Anspruch auf Beratung, wobei der Gesetzgeber den Kreis der Anspruchsberechtigten wohl bewusst weit gefasst und grob umrissen hat. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sind in den unterschiedlichsten Bereichen tätig. Gemeint sind nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/6256 S. 39) gerade auch die außerhalb des Syste...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.5 Beteiligung der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes/des Jugendlichen

Rz. 22 Erziehungsberechtigte sowie das betroffene Kind oder der Jugendliche sind gemäß Abs. 1 Satz 2 grundsätzlich zu beteiligen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Soweit die Eltern erziehungsberechtigt sind, gebietet dies deren Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Für das Kind bzw. den Jugendlichen gilt En...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, E-Sport

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Bedeutung des "E-Sports" in der Gesellschaft ist in den letzten Jahren immer mehr gewachsen. Während in der Vergangenheit Computerspiele als eine Freizeitbeschäftigung eher im Privaten gespielt wurden, kam es in den letzten Jahren zu einem Boom von wettkampfmäßig betriebenen E-Sport-Veranstaltungen. So wurden und werden Verbände und Ligen gegrü...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 4.2 Der neue E-Sport

Ab 2026 ist die Förderung des E-Sports als Ergänzung zum grundsätzlich anerkannten Sport nach § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO hinzugekommen. Nun können auch Sportvereine den E-Sport etwa in Abteilungen zulassen oder Vereine könnten selbstständig den E-Sport als eigene Sportart in die neue Vereinssatzung aufnehmen. Ähnlich wie bisher in der Vorschrift des § 52 Abs. 2 S. 12 Nr. 21 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendschutz (erzieherische... / 1.1 Handlungsfelder

Die jungen Menschen sollen Kritikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit erwerben und zu eigenverantwortlichem und gegenüber Mitmenschen verantwortlichem Handeln befähigt werden. Hierzu sollen entsprechende Kompetenzen vermittelt werden. Mögliche Handlungsfelder bieten sich beispielsweise in folgenden Bereichen: Umgang mit Gewalt, Rechtsextremismus, Pornografie, Mobbing usw. Vera...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendschutz (erzieherische... / 1.2 Arten

Das Gesetz nennt keine konkreten Leistungsalternativen, sondern stellt lediglich die Verpflichtung der Jugendhilfe auf, entsprechende Angebote vorzuhalten. Den vielfältigen Inhalten steht daher eine ebenso breite Palette an denkbaren pädagogischen Maßnahmen gegenüber. Als pädagogische Angebote kommen in Betracht: Aufklärung und Information durch Broschüren, Vorträge Erlebnispä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.1 Leistungen

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege[3], Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen[4], Hilfe für seelisch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.2 E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (Stand Bundestagsbeschluss v. 4.12.2025) wird sog. E-Sport ("elektronischer Sport") ab dem 1.1.2026 in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO neu). Entsprechend der Vorgaben in der Gesetzesbegründung muss es sich bei dem als gemeinnützig förderfähigen E-Sport um einen sportlichen, digitalen Wettkampf ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.6 Freistellung für Jugendleiter

Die meisten Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen vor, dass der Arbeitgeber in Jugendhilfe, Jugendpflege oder Jugendwohlfahrtspflege tätigen Arbeitnehmern auf Antrag besonderen Urlaub gewährt. Während des Urlaubs ist ganz überwiegend keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten (Ausnahme Hessen: Entgeltfortzahlung mit Erstattungsmöglichkeit). Für die einzelnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Influencen statt spielen- Kinderrechte zwischen Klicks und Kamera

Silke Morsch Klicks, Likes, Follower – das Kinderzimmer wird zum Content-Studio und die süße Sechsjährige zur ökonomischen Schlüsselfigur fürs elterliche Konto. Alles harmlos? Damit beschäftigt sich ein vom Deutschen Kinderhilfswerk und Campact e.V. beauftragtes aktuelles Rechtsgutachten zur Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.3 Normzweck

Rz. 8 Vorrangiges Ziel des detaillierten Regelungswerks ist die Kostendämpfung bei den Ausgaben in der Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der stationären und teilstationären Leistungen. Außerdem dient der Abschluss prospektiver – also auf die Zukunft gerichteter – Entgeltvereinbarungen auf der Grundlage von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Transparenz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.2 Direkte Normadressaten nach Satz 2

Rz. 32 Direkte Normadressaten nach Satz 2 des jugendhilferechtlichen Sozialdatenschutz sind zunächst nur die Stellen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, soweit sie Aufgabe nach dem SGB VIII wahrnehmen. Damit werden spezifisch die Sozialdaten von Kindern, Jugendlichen und Familien (Herkunfts- und auch Pflegefamilie) geschützt. Rz. 33 Die Datenschutzbestimmungen gelten da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Rz. 1248 [Autor/Stand] Nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten (zum Begriff vgl. § 138 Abs. 1 BGB) verstößt. Die Unwirksamkeit derartiger Rechtsgeschäfte ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Cannabis-Anbauvereinigungen.

Rn 16 Diese lässt das G zum Umgang mit Konsum-Cannabis (KCanG v 27.3.24, BGBl Nr 109) in §§ 1 Nr 13a, 16 ff mit dem ausschließlichen Zweck des nichtgewerblichen Eigenanbaus und der Weitergabe zum Eigenkomsum, von Vermehrungsmaterial und von Informationen zur Suchtprävention an Mitglieder zu. Der Verein darf max 500 Mitglieder haben, die volljährig sein müssen und nur einer A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Verbraucherschutzgesetze.

Rn 10 Die Aufzählung des Abs 2 ist also nicht abschließend. Die Vorschrift beschränkt sich auch nicht auf den Schutz der rein ökonomischen Interessen des Verbrauchers, wie zB der in Nr 5 avisierte Gesundheitsschutz und der in Nr 3 angesprochene Jugendschutz belegen. Rn 11 Verbraucherschutzgesetze iSd Abs 1 sind außerdem §§ 241a, 661a BGB (Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander Rz ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.8 Sonderverhältnisse

Für Beschäftigte in Altersteilzeit können Parallelen zum System der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA (siehe Beitrag "Leistungsentgelt", Punkt 6.4.1) gezogen werden. Die leistungsorientierte Bezahlung wird nach dem Spiegelbildprinzip in der Arbeitsphase voll erarbeitet, hälftig ausgezahlt und zur anderen Hälfte in das Wertguthaben eingebracht. Um eine anteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 643 Die vorstehende Fassung der Nr. 49 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006.[1] Mit diesem Gesetz ist die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 des UStG komplett neu gefasst worden (Rz. 13). In Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ist dabei zunächst der Einl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Angebote hinsichtlich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit/Kinderschutz

Rz. 42 Die Jugendarbeit ist in § 11 SGB VIII definiert. Gem. § 11 Abs. 3 SGB VIII gehören zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Naturalleistungen – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG

Rz. 73 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG auch die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die die nach § 4 Nr. 25 UStG begünstigten Einrichtungen den Empfängern der Jugendhilfeleistungen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe sowie den bei den Leistungen nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG (also den Leistungen der Jugendhilfe und der Inobhutnahme) tät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII

Rz. 40 Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG sind Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII steuerfrei. Die steuerbegünstigten Unternehmer müssen demnach im Bereich der Jugendhilfe tätig sein. Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – SGB VIII – geregelt. Nach § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.2.1 Beratungsanspruch nach Satz 1

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 betrifft die Fallgestaltung, dass jemand aus den in Abs. 1 genannten Personengruppen in einem Einzelfall die Beratung durch eine im Kinder- und Jugendschutz erfahrene Fachkraft zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung benötigt. Damit trägt die Vorschrift dem Umstand Rechnung, dass die unter die Norm fallenden Berufsgruppen i. d. R. nicht vom Fach sind u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.1 Zielsetzung des Gesetzes nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 benennt die gesetzgeberischen Ziele: Kinderschutz und Förderung der geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Damit werden sehr unterschiedliche Zielrichtungen verfolgt. Rz. 6 Die Vorschrift betont die Zielrichtung des Gesetzes mit Blick auf die rechtliche Stellung von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger (Art. 1, 2 GG; vgl. BR-...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen gegenüber der in Abs. 1 niedergelegten vorrangigen elterlichen Erziehungsverantwortung und den damit verbundenen Primat der elterlichen Gefahrenabwendung, unter denen die Berufsgeheimnisträger als Adressaten befugt sind, Informationen an das Jugendamt weiterzugeben (BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; hier wird i. S. d. mehr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 4.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

An den Vertragsschluss eines Schulpraktikums sind keine besonders hohen Anforderungen zu stellen. Allerdings sollten die §§ 106 ff. BGB beachtet werden, um sicherzustellen, dass der Vertragsschluss mit Minderjährigen wirksam ist. Ratsam ist es, dass die Empfänger des Praktikumsvertrags die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter sind. Inhaltlich sollte der Praktikumsvertrag in...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 7 Satzungsanforderungen an einen Vereinsausschluss

Das Thema Vereinsausschluss ist in vielen Satzungen ein Problem, denn oft sind die Voraussetzungen für einen Ausschluss, welche die Rechtsprechung[1] aufgestellt hat, nicht ausreichend geregelt. Dies betrifft insbesondere die Gründe für einen Vereinsausschluss. Viele Satzungen enthalten dazu nur allgemeine Formulierungen, bei denen sich die Frage stellt, ob sie ausreichend k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.8 Landesrechtliche Regelungen nach Abs. 5 Satz 3

Rz. 117 § 39 Abs. 5 Satz 3 bestimmt, dass das Nähere durch Landesrecht zu regeln ist. Hierzu liegt z. B. für Nordrhein-Westfalen vor der Erlass über die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gem. § 39 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit – IV B 2 – 6122.1 – v. 10.10.2000 (ab 29.7.2010 MFKJKS). Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Antragsverfahren

Tz. 7 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen und hat die gesetzlich in § 11 Abs. 4 KCanG festgeschriebenen Angaben und Nachweise zu enthalten. Die jeweils zuständige Behörde wird von den Bundesländern bestimmt. In Bayern ist zuständige Behörde die zentrale Kontrolleinheit des Bayerischen Landesamts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 14 Untersuchungshaft, Haftgründe, Wiederholungsgefahr [Rdn 4747]

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Tz. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) vom 27. März 2024 BGBl. I 2024, 109 trat das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) am 01.04.2024 in Kraft. Mit dem Gesetz wurden u. a. erstmals der legale gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 4 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5730]

Rdn 5731 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr