Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Prozessuales

Rz. 33 Gegen die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über die Zulassung bzw. Nichtzulassung von Kurzarbeit kann der Arbeitgeber Klage vor den Sozialgerichten erheben (§ 51 Abs. 1 Nr. 4 SGG). Die Arbeitsgerichte sind dagegen für die Überprüfung der Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht zuständig. Sie sind an die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit gebund...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.2 Individuelle Fördervoraussetzungen

Rz. 7 Das Tatbestandsmerkmal Art und Schwere der Behinderung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, bedingt in einem ersten Schritt, dass es sich um einen Menschen mit Behinderungen nach § 19 Abs. 1, 2 handelt. Dieser Behindertenbegriff ist nach § 7 Abs. 1 SGB IX für die Bundesagentur für Arbeit, anstatt der Begriffsbestimmung in § 2 SGB IX, relevant. Jedoch verw...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.2 Institutionelle Unterbringung (Nr. 2)

Rz. 7 Die Heranziehung des monatlichen Bedarfssatzes ab 1.8.2019 in Höhe von 117,00 EUR, ab 1.8.2020 in Höhe von 119,00 EUR, ab 1.8.2022 in Höhe von 126,00 EUR und ab 1.8.2024 in Höhe von 133,00 EUR ist in § 123 Nr. 2 an 2 Tatbestände geknüpft: Unterbringung in einem Wohnheim, einem Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und die Agentur für A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3 Keine automatische Bewilligung von Kurzarbeitergeld

Rz. 5 Die Zulassung von Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 19 KSchG ist zu unterscheiden von der Bewilligung von Kurzarbeitergeld.[1] Sie enthält insbesondere keine Entscheidung über die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Wird aus einem Antrag allerdings deutlich, dass der Arbeitgeber gleichzeitig auch Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter begehrt, so ist der...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.4 Sonstige, behinderungsspezifische Maßnahmen

Rz. 15 Bei den sonstigen, auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten Maßnahmen werden meist spezielle Personengruppen erfasst. Typisch sind diese Maßnahmen für Sehbehinderte, Hörgeschädigte, Gehörlose oder Blinde. Diese spezielle Maßnahmekonzeption schließt Menschen ohne Behinderungen aus, sodass regelmäßig nur Menschen mit Behinderungen Maß...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.2 Sonderformen der Aus- und Weiterbildung (Abs. 2)

Rz. 7 § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX regelt den Grundsatz, dass Menschen mit Behinderungen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Mit der Regelung des Abs. 2 werden Ausnahmen für die Förderung der Berufsausbildung (§§ 56 ff.) und der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff.) im Rahmen von allgemeinen Leistungen vorgenommen, um den spezifischen Anforderungen von Menschen...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Abs. 1 Satz 7 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis 31.12.1997. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurde mit Art. 1 die bisherige Regelung des AFG (§ 59 Abs. 1 Satz 7 AFG) in § 162 a. F. in...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Rechtsfolgen und Verfahrensfragen

Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen einer Sperrzeit vor, so tritt diese kraft Gesetzes ein. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit werden also ausgelöst, ohne dass es eines entsprechenden Ausspruchs durch Verwaltungsakt bedarf.[1] Liegt allerdings bereits ein Bewilligungsbescheid vor, so ist es trotz des Eintritts der Sperrzeitfolgen kraft Gesetzes unerlässlich, diesen aufzuheben, d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Rechtsform der Entscheidung

Rz. 13 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung.[1] Soweit die Bundesagentur für Arbeit die Kurzarbeit zulässt, ermächtigt sie den Arbeitgeber, einseitig die Vertragsbedingungen der betroffenen Arbeitsverhältnisse zu ändern. Hierdurch wird dem Arbeitgeber ein ihn begünstigendes Gestaltungsrecht einge...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.5 Sonderregelungen bei längerer, erneuter und zweiter Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 18 Mit den Sonderregelungen zur Dauer der Förderung bezweckt der Gesetzgeber, dass Menschen mit Behinderungen bei nicht reibungslosem Abschluss oder falscher Ausbildung weiterhin Unterstützung erhalten (z. B. Berufsausbildungsbeihilfe) und dies durch die Agentur für Arbeit im Einzelfall als notwendig erachtet wird. Die Vorschrift regelt 3 Sachverhalte (Abs. 5 HS 1) in Bez...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die tatsächliche, regelmäßige Teilnahme an einer Leistung oder Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt ein Kostenausgleich durch die Agentur für Arbeit. Dies schließt Kosten vor Beginn der Maßnahme ein, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht (vorzeitige Anreise, notwendige Lernmittel für die Maßnahme). Es muss sich um erforderliche Kosten handeln, die für d...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.2 Grundsätze zur Auswahl der Förderung von Menschen mit Behinderungen

Rz. 15 § 112 Abs. 2 enthält dabei ergänzende Grundsätze, die bei der Auswahl der in Betracht kommenden Leistung, Leistungsabfolge oder Maßnahmekombination im Einzelfall zu beachten sind. Die in Abs. 2 Satz 1 genannten 4 Faktoren, der Eignung und Neigung, der bisherigen Tätigkeit sowie der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sind durch die Agentur für Arbeit angemessen zu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Tarifliche Bestimmungen über die Einführung von Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 31 Nach § 19 Abs. 3 KSchG werden tarifvertragliche Regelungen über die Einführung, das Ausmaß und die Bezahlung von Kurzarbeit durch die Ermächtigung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt. Die Zulassung von Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit befreit den Arbeitgeber daher grds. nicht von der Beachtung entsprechender tarifvertraglicher Anforderungen.[1] Dab...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 28 Anders als im Falle von Tarifverträgen, bei denen § 19 Abs. 3 KSchG bestimmt, dass diese durch die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt werden (vgl. Rz. 31), bestehen keine Regelungen im Hinblick auf das Verhältnis der angeordneten Kurzarbeit zu Betriebsvereinbarungen, welche Regelungen zur Kurzarbeit enthalten. Aus dem Umkehrschluss kann ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums

Rz. 8 Der betreffende Ausschuss ist bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zu bilden. Nach § 21 Satz 4 KSchG i. V. m. § 20 Abs. 2 KSchG besteht der Ausschuss aus dem Präsidenten der Bundesagentur für Arbeit oder einem von ihm bestimmten Vertreter als Vorsitzenden und je 2 Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften als Beisitzer mit St...mehr

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Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, eine Anordnung für die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Dritten Kapitel, Siebter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt "Besondere Leistungen" zu erlassen. Hiervon sind die §§ 117 bis 128 erfasst. Die Anordnungsermächtigung erfasst nicht die allgemeinen Leistungen nach §§ 115 bis 116. Die Anordnu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 41 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2 Praktische Relevanz

Rz. 3 Die durch § 19 KSchG ermöglichte Einführung von Kurzarbeit ist jedoch – aufgrund der engen Tatbestandsvoraussetzungen – nur wenig dazu geeignet, den Arbeitgeber von hohen Personalkosten zu entlasten und damit den Normzweck zu erfüllen. Deswegen ist die Vorschrift in der Praxis nur wenig relevant und schafft dementsprechend keinen Ausgleich für den aus Arbeitgebersicht ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.3 Unzureichende Eigenbemühungen

Rz. 30 Um ein versicherungswidriges Verhalten handelt es sich auch dann, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweist. Nach § 138 Abs. 4 SGB III hat der Arbeitslose im Rahmen der Eigenbemühungen alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Hierzu zählen insbesondere die Mi...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.3 Berufsfindung und Arbeitserprobung

Rz. 19 Sollte nach eingehender Beratung einschließlich ärztlicher und berufspsychologischer Begutachtung durch die Fachdienste der Agentur für Arbeit, die Auswahl der notwendigen Teilhabeförderung noch nicht möglich sein, kann eine Maßnahme zur Klärung der beruflichen Eignung und/oder zur Arbeitserprobung erforderlich werden (§ 112 Abs. 2 Satz 2). Diese Maßnahmen werden erst...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.6 Berufliche Weiterbildung (Abs. 6)

Rz. 23 Mit der Regelung wird von den Voraussetzungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in § 81 abgewichen. Für Menschen mit Behinderungen wird der Zugang durch vereinfachte Voraussetzungen in Abs. 6 erleichtert. Rz. 24 Entsprechend Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ist die Arbeitslosigkeit entgegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 keine Tatbestandsvoraussetzung. Bezüglich des Begriffes arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Begünstigt von der Sonderregelung für das Übergangsgeld sind Menschen mit Behinderungen (vgl. Komm. zu § 19). Eine Vorbeschäftigungszeit ist für Menschen mit Behinderungen entbehrlich, wenn eine der in Satz 1 Nr. 1 oder 2 abschließend aufgezählten Berufsausbildungsabschlüsse (oder Anerkennungen) innerhalb der (verlängerten; vgl. Satz 2) Jahresfrist erreicht wurden. Abs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2 Unzumutbarkeit der weiteren Beschäftigung bis Ende der Sperrfrist

Rz. 9 Hinzukommen muss, dass der Arbeitgeber bis zu dem in § 18 Abs. 1 und 2 KSchG bezeichneten Zeitpunkt, d. h. bis zum Ende der Sperrfrist, nicht in der Lage sein darf, einen Teil oder die gesamte Belegschaft voll zu beschäftigen. Nicht notwendig ist dementsprechend, dass dem Arbeitgeber eine Vollbeschäftigung aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unmöglich ist. Ausr...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.6 Abweichung vom Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung – Schulische Ausbildung

Rz. 23 § 117 Abs. 1. Satz 2 eröffnet die Möglichkeit in besonderen Einrichtungen eine Maßnahme, sowohl bei der Aus- als auch bei der beruflichen Weiterbildung, abweichend von den üblichen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung zu fördern. Folglich wird hier auch eine Ausbildung in schulischer Form möglich, die ein Studium in einer Rehabilitationseinri...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Vorübergehende Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

Rz. 18 Die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ermächtigt den Arbeitgeber, die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Dem Arbeitgeber wird dementsprechend ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt, durch welches dessen Individualrechte erweitert werden. Gleichzeitig wird das Recht des Arbeitnehmers vorübergehend eingeschränkt, entsprechend...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.8 Andere, sonstige Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX

Rz. 36 Die Vorschriften für andere Leistungsanbieter sind mit dem BTHG zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Die Leistungen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches können von der Bundesagentur für Arbeit auch für Anbieter nach § 60 SGB IX finanziert werden. Andere Leistungsanbieter sind keine Arbeitgeber. Sie sollen vergleichbare berufliche Bildung oder Beschäftigun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7 Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 24 Die Werkstätten für behinderte Menschen oder die sonstigen Leistungsanbieter gehören zu den besonderen Rehabilitationseinrichtungen. Förderbar für die BA ist nur das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Dies ergibt sich ergänzend aus der analogen Regelung in § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, fall...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Zuständigkeit für die Entscheidungen

Rz. 2 Die Entscheidungen nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG werden gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 KSchG durch die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder durch einen bei der Agentur für Arbeit gebildeten Ausschuss getroffen. Beide sind laut der Legaldefinition "Entscheidungsträger". 2.1 Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist die Geschäftsführun...mehr

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Sauer, SGB III § 124 Ausbil... / 2.2 Institutionelle Unterbringung (Nr. 2)

Rz. 7 Die Heranziehung des monatlichen Bedarfssatzes ab 1.8.2019 von 117,00 EUR, ab 1.8.2020 von 119,00 EUR, ab 1.8.2022 von 126,00 EUR oder ab 1.8.2024 von 133,00 EUR in § 124 Nr. 2 ist an 2 Tatbestände geknüpft: Unterbringung in einem Wohnheim, einem Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und die Agentur für Arbeit oder ein anderer Leistung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.4 Bei Meldeversäumnis

Rz. 52 Ein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis ist anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die die Meldung oder das Erscheinen unmöglich machen oder erschweren, sodass ein anderes Verhalten unter Abwägung der Interessen des Arbeitslosen und der Agentur für Arbeit nicht zugemutet werden konnte. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Erkrankungen, Vorstellungsgespräche bei ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 7 Die Bundesagentur für Arbeit kann nach § 19 KSchG Kurzarbeit nach pflichtgemäßem Ermessen zulassen, wenn eine Massenentlassung i. S. v. § 17 Abs. 1 KSchG vorliegt, eine wirksame Massenentlassungsanzeige erstattet ist, der Arbeitgeber zur vollen Beschäftigung der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist nicht in der Lage ist und ein Antrag auf Zulassung von Kurzarbeit ges...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.3 Förderbare Einrichtungen

Rz. 11 Besondere Einrichtung für Menschen mit Behinderungen hat der Gesetzgeber in § 51 SGB IX definiert, der für die Bundesagentur für Arbeit nach § 7 SGB IX Anwendung findet. Es handelt sich um spezielle Maßnahmeträger der beruflichen Rehabilitation, wozu die Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen gehören. Berufliche Rehabilitation ist b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 7 Liegen die obigen Voraussetzungen vor, so werden die Entscheidungen nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG durch einen bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit gebildeten Ausschuss getroffen. Für das Verfahren der Entscheidung über die Sperrfrist selbst bestehen keine Besonderheiten. Zu beachten sind aber die Regelungen in § 20 Abs. 1 bis 3 KSchG, auf die § 21 Satz 4 KSchG ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 8 Altersteilzeitmitarbeiter

Ein Beschäftigter darf während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, insbesondere auch in der Freistellungsphase des Blockmodells, keine Nebentätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten. Dies gilt gleichermaßen für Altersteilzeit nach dem TV-ATZ wie nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 2...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 19 KSchG kann die Bundesagentur für Arbeit die Einführung von Kurzarbeit durch privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt zulassen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer des von der Massenentlassung betroffenen Betriebs nicht bis zum Ablauf der Sperrfrist voll beschäftigen kann. Die Regelung findet dementsprechend nur dann Anwendung, wenn die gesetzlich geltende od...mehr

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Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine Anordnungsermächtigung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit in § 58 Abs. 2 AFG enthalten, die Näheres über Voraussetzungen, Art und Umfang der berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation bestimmen konnte. Hiervon wurde im Rahmen der Anordnung des Verwaltungsrates der...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 2.4 Verlängerung der Jahresfrist

Rz. 17 Eine Verlängerung der Jahresfrist erfolgt nach § 121 Satz 2 um den Zeitraum der Arbeitslosigkeit nach dem Erwerb des Prüfungszeugnisses. Hierzu muss der Mensch mit Behinderungen ergänzend bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet (zur Persönlichen Arbeitslosmeldung vgl. Komm. zu § 141) gewesen sein. Ein Bezug von Arbeitslosengeld ist dabei ...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.3 Berufsausbildungsbeihilfe im Haushalt der Eltern/eines Elternteils (Abs. 3)

Rz. 12 Die Berufsausbildungsbeihilfe, als Pflichtleistung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2, wird nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 nicht an Auszubildende (§ 13) erbracht, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen. Für Menschen mit Behinderung wird in Abs. 3 Satz 1 abweichend hiervon geregelt, dass eine Leistungserbringung während der Berufsausbildung in den vorweg genannten Fällen ...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.3 Anzuwendende Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe

Rz. 14 Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld nach § 122 Abs. 2 die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 bis 72 (§ 122 Abs. 2 HS 1), wenn in den §§ 123 bis 129 keine speziellere Regelung für das Ausbildungsgeld vorgesehen ist. Dies ist der Fall für die Festsetzung der Bedarfe des Ausbildungsgeldes (vgl. Komm. zu §§ 123 bis 125) sowie die Anrechnung...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.5 Vergleichsberechnung aufgrund der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung

Rz. 14 Der Gesetzgeber hat in § 17 BBiG erstmals eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt, die für alle Ausbildungen/geschlossenen Berufsausbildungsverträge ab dem 1.1.2020 gelten. Dabei wurde nicht zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung unterschieden, sodass in der Folge die Mindestausbildungsvergütung auch für außerbetriebliche Berufsausbildungen...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Ausbildungsgeld ist eine bedarfsorientierte Leistung (vgl. Komm. zu § 122). Mit der Norm wird die Höhe der pauschalierten Bedarfssätze des Ausbildungsgeldes für Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Berufsausbildung (einschließlich eines Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX) und einer individuellen betrieblichen Qualifizierung (vgl. zu den Inhalten Komm. zu...mehr

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Sauer, SGB III § 124 Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Ausbildungsgeld ist eine bedarfsorientierte Leistung (vgl. Komm. zu § 122). Mit der Norm wird die Höhe der pauschalierten Bedarfssätze des Ausbildungsgeldes für Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder bei einer Grundausbildung festgelegt (vgl. zu den Maßnahmeinhalten die Komm. zu § 122). Mit den festen Bedarfssätzen des...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.4 Berufsausbildungsbeihilfe für unter 18-Jährige (Abs. 4)

Rz. 14 Die Regelung des Abs. 4 eröffnet für Menschen mit Behinderungen, die jünger als 18 Jahre alt sind, einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Die Antragstellung und Entgegennahme der Berufsausbildungsbeihilfe kann von dem minderjährigen Menschen mit Behinderungen selbst vorgenommen werden, wenn sie das 15. Lebensjahr vollendet hat (zur sozialrechtlichen Handlungsfä...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.6 Ablehnung oder Abbruch eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Rz. 37 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vom 8.7.2019[1] wurden 2 neue, das versicherungswidrige Verhalten umschreibende Tatbestände in die Regelung des § 159 Abs. 1 Satz 2 SGB III eingefügt. Dabei hat der Gesetzgeber die Erkenntnis aufgegriffen, dass auch bei Migrantinnen...mehr

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Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in welchen Fällen und mit welchen Voraussetzungen die Vorbeschäftigungszeit von Menschen mit Behinderungen (§ 19) erfüllt ist. Sie steht im Zusammenhang mit der Regelung des § 119 Satz 1 Nr. 1, die auf § 120 verweist und die erfüllte Vorbeschäftigungszeit als Bedingung für den Anspruch auf Übergangsgeld (vgl. § 118 Satz 1 Nr. 1) im Rahmen der beso...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Rechtsfolgen des Ruhens nach § 158 SGB III entsprechen grds. denen des Ruhens wegen Eintritts einer Sperrzeit nach § 159 SGB III [1], mit dem Ergebnis, dass auch beim Ruhen nach § 158 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt zu werden braucht bzw. nicht durchgesetzt werden kann. Das sog. Stammrecht, dessen Entstehung durch das Ruhen des Anspruchs auf...mehr