Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (hierzu BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("...mehr

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Sauer, SGB IX § 203 Widersp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Erste Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde eine Verweisung in Abs. 4 berichtigt. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954, Art. 9 Nr. 20 des Gesetzes) wurden die Überschrift sowie Abs. 1 und 3 an die neue Organisation der Bundesagentur für Arbeit ang...mehr

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Sauer, SGB IX § 203 Widersp... / 2.4 Ausübung des Amtes

Rz. 12 Abs. 4 verweist auf § 202 Abs. 5. Das heißt, auch die Amtszeit der Mitglieder der Widerspruchsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit beträgt 4 Jahre, sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Weitere Regelungen, etwa über den Vorsitz im Widerspruchsausschuss und zur Beschlussfähigkeit, werden nicht getroffen, die diesbezüglichen Regelungen sind in § 189 Abs. 1 und 2 e...mehr

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Sauer, SGB IX § 196 Finanzi... / 2.2 Kostentragung im Übrigen

Rz. 7 Aufgrund der Zweckbindung der Mittel der Ausgleichsabgabe, die nur für die besonderen Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden dürfen, kann die Vergütung für die Inanspruchnahme des Integrationsfachdienstes aus diesen Mitteln nur geleistet werden, soweit der I...mehr

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Sauer, SGB IX § 196 Finanzi... / 2.3 Tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen (Abs. 2)

Rz. 8 Mit Art. 1 BTHG ist in § 196 ein Abs. 2 eingefügt worden. Mit ihm wird bestimmt, dass die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bei der Beauftragung von Integrationsfachdiensten nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Die Vorschrift entspricht der Regelung in Teil 1 in § 38 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 204 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 21 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 1 die Bezeichnung "Widerspruchsausschuss beim Landesarbeitsamt" in "Widerspruchsausschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit" geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.4 Geltung für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

Rz. 7 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 3 Satz 1, welche Vorschriften der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen auch für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten unmittelbar gelten. Von § 2 (Behinderung) galten bis zum 29.12.2016 nur Abs. 1 und 2, dagegen nicht Abs. 3. Eine behinderte Soldatin oder ein behinderter Soldat mit einem Grad der Behinderung von wenigst...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 6.3 Qualifizierung

Realistisch betrachtet werden nicht alle gekündigte Beschäftigte auf Anhieb in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren sein. In diesen Fällen ist es die Aufgabe einer Transfergesellschaft, den Mitarbeitern Wege zu eröffnen, mittels fachlicher[1] Qualifizierung neue berufliche Perspektive zu erlangen. Die Umsetzung der Qualifizierungen sollten passgenau auf die zukünftigen Arb...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 6.4 Lohnzahlung

Da die Transfergesellschaft in die Rolle eines Arbeitgebers schlüpft, übernimmt diese auch die entsprechenden Pflichten. Hierzu zählt in erster Linie die Lohnzahlung. Wesentlichster Bestandteil ist das sog. Transferkurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent[1] des bisherigen Entgelts und wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Da oft eine Besserstellung der betroffen...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (hierzu BSG, Urteil v. 24.10.2023, B 12 R 9/21 R – Teilnahme eines Privatarztes an vertragszahnärztlichem Notfalldienst als sog Pool-Arzt; Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.5 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 4 aufgeführten Leistungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Nebenleistungen der Hauptleistung" bezeichnet. Sie sollen die finanziellen Folgen der Teilnahme an einer Teilhabeleistung ausgleichen (unterhaltssichernde Leistungen, Reisekosten, Haushaltshilfe, Kosten für die erforderliche Kinderbetreuung) oder den Rehabilitationserfolg sic...mehr

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Sauer, SGB IX § 222 Mitbest... / 2.2 Wahl von Werkstatträten

Rz. 6 Werkstatträte werden in Werkstätten und nicht, wie in § 54 c SchwbG noch vorgesehen, auch in Zweigwerkstätten gewählt. Der Begriff "Zweigwerkstätten" sollte ausschließlich für den Anwendungsbereich der Mitwirkung gesetzlich definiert werden, um so eine Abgrenzung zu dem betriebsverfassungsrechtlichen Begriff der "Betriebsteile" oder "Nebenbetriebe" (§ 4 BetrVG) vorzune...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 ...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.1 Überblick

Rz. 14 Die Rehabilitationsträger (vgl. § 6 SGB IX) haben die "gesamtschuldnerische" Verpflichtung, bei einem festgestellten Teilhabebedarf des behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen Leistungen zur Verfügung zu stellen, um die in § 10 aufgeführten Rehabilitations-/Teilhabeziele zu erreichen. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem trägerspezifischen Re...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.4 Mehrfachanrechnung Auszubildender

Rz. 11 Stets auf 2 Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden schwerbehinderte Menschen, die beruflich ausgebildet werden. Dies sind nicht nur betriebliche Ausbildungsstellen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Hierzu gehören auch Stellen, auf denen Beamtenanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgebilde...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 6.2 Vermittlung

Fragt man mich, was eigentlich die Aufgabe einer Transfergesellschaft ist, dann gibt es nur eine Antwort: Menschen in Arbeit vermitteln! So profan das klingt, so wichtig ist doch dieser Hinweis, da in der Praxis sich doch oftmals eher qualifizierungsorientierte Ansätze finden. Hier ist dann sehr häufig die Qualifizierung eher Selbstzweck denn zielführende Strategie. Grundsätz...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 11 Marktüberblick

Es tummelt sich eine Vielzahl von Unternehmen auf dem Markt für Transferdienstleistungen. Das schwierige für Personaler ist die vorherrschende Intransparenz auf dem Markt für Transferdienstleistungen. Gibt man den Begriff Transfergesellschaft bei Google ein, so erhält man über 167.000 Treffer[1] und bei Eingrenzung auf "Anbieter Transfergesellschaft" immer noch über 26.700. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Insolvenz des Arbeitgebers

Übernimmt die Agentur für Arbeit die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, führt das nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer kann diese Zahlungen deshalb nicht als Sonderausgaben geltend machen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktienoptionen / Zusammenfassung

Begriff Aktienoptionen sind eine besondere Entlohnungsform für Arbeitnehmer. Diese Form der Zusatzvergütung ist gerade bei jungen Unternehmern beliebt, bei denen die Finanzmittel knapp sind, aber hoch qualifizierte und deshalb auch hoch bezahlte Spezialisten gewonnen werden müssen (sog. Stock-Option-Modelle). Aktienoptionen verbriefen für den Käufer das Recht, an einem besti...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 5.4 Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Ab dem 1.3.2020 konnten sich Arbeitgeber die für die Arbeitsausfälle zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen. Dies war zunächst befristet bis Ende 2020 geregelt, wurde allerdings verlängert. Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgte bis zum 30.9.2021 und anschließend bis zum 31.12.2021 in pauschalie...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 10 Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber vereinfachte Regelungen für die Inanspruchnahme von Stundungen geschaffen. Arbeitgeber hatten der zuständigen Einzugsstelle dazulegen, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie und der in diesem Zusammenhang ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten gelangt waren. Wichtig war, dass Arbeitgeber glaubhaf...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.2 Ausländische Saisonarbeitskräfte

Ausländische Saisonarbeitskräfte weisen mit der A1-Bescheinigung[1] nach, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen Heimatlands unterliegen. Bezüglich dieser Personen vertritt der GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit die Auffassung, dass keine Insolvenzumlagepflicht besteht. Für diese ausländischen Saisonarbeitskrä...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.5 Industrie- und Handelskammern (IHK)

Industrie- und Handelskammern sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes unterstehen, gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO nicht insolvenzfähig, wenn das Landesrecht dies jeweils bestimmt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) hat der Bundesagentur für Arbeit mit Schreiben vom 10.3.2009 nachgewiesen, dass i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige / 3.2 Prüfung anderer Angehöriger durch Arbeitgeber

Andere Angehörige, die von dem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle nicht erfasst werden, sind vom Arbeitgeber zu beurteilen. Praxis-Tipp Unterstützung durch Einzugsstelle Wie bei allen anderen Arbeitnehmern besteht die Möglichkeit, eine Entscheidung durch die Einzugsstelle (Krankenkasse) herbeizuführen. Dabei fehlt es allerdings grundsätzlich an der leistungsrechtl...mehr

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Familienangehörige / 3.1.2 Bindungswirkung der BA an Statusentscheidung

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die Statusentscheidungen der Clearingstelle leistungsrechtlich gebunden.[1] Das gilt hinsichtlich der Zeiten, für die das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde. Praxis-Tipp Hinzutritt der Angehörigeneigenschaft bei bestehender Beschäftigung Tritt die Angehörigeneigenschaft (z. B. durch Heirat ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Geschäftsführung der Agentur für Arbeit

Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit für die Entscheidung zuständig, wenn die Zahl der Entlassungen weniger als 50 beträgt. Dabei wird teilweise unter Hinweis auf den Wortlaut "darf" geschlossen, dass sich der bei der Agentur für Arbeit gebildete Ausschuss auch in diesem Fall vorbehalten kann, eine Entscheidung zu treffen.[1] Au...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit

2.2.1 Zuständigkeit Rz. 12 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit wird von der Bundesagentur für Arbeit getroffen und kann nicht an eine Agentur für Arbeit delegiert werden.[1] Letztere ist ausschließlich für die Verkürzung oder Verlängerung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zuständig.[2] Obgleich die Entscheidungen über die Dauer der Sperrfrist einersei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit

1 Allgemeines Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Zusammensetzung des Entscheidungsträgers sowie das Verfahren und die Kriterien bei Entscheidungen über die Verkürzung oder die Verlängerung der Entlassungssperre bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen. Die Zuständigkeitszuweisung an einen bei der Agentur für Arbeit zu bildenden A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit

1 Allgemeines Rz. 1 § 21 KSchG enthält eine Sonderregelung hinsichtlich der Zuständigkeit für Massenentlassungen in Betrieben des Verkehrs- bzw. Post- und Telekommunikationswesens, die unmittelbar der Bundesregierung unterstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Massenentlassungsanzeigeverfahren hier nicht örtlich, sondern auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit durchz...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Stellen die Agenturen für Arbeit fest, dass Personen ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben benötigen, ist im Rahmen der grundlegenden Regelungen des § 112 eine Leistungserbringung zur beruflichen Rehabilitation möglich. Hie...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Die Zulassung von Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1)

2.1 Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 7 Die Bundesagentur für Arbeit kann nach § 19 KSchG Kurzarbeit nach pflichtgemäßem Ermessen zulassen, wenn eine Massenentlassung i. S. v. § 17 Abs. 1 KSchG vorliegt, eine wirksame Massenentlassungsanzeige erstattet ist, der Arbeitgeber zur vollen Beschäftigung der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist nicht in der Lage ist und ein Antrag au...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.4 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 17 Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II haben, ist die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Rehabilitationsträger, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist (§ 6 Abs. 3 Satz 1 SGB IX). Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 412) wurde...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.5 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 32 Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 412) wurde ab dem 1.1.2025 die Finanzierung und Verantwortung für die Förderung von Menschen mit Behinderung im Leistungsbezug SGB II neu geregelt. Ab dem 1.1.2025 sind für die Förderentscheidung und Finanzierung von Leistungen der beruflichen Teilhabe am Arbeitsleben für erwerbsfähige Leistungsberech...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die sozialpolitischen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ergeben sich sowohl aus Vorschriften des SGB I, III als auch nach dem SGB IX. Bereits in § 10 SGB I wird die umfassende Aufgabe der Rehabilitation im Kontext aller Sozialgesetzbücher beschrieben, der u. a. den Menschen mit Behinderungen ein...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.11 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 42 Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 1.1.2020 in Kraft trat, erhalten Personen, die im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich sind (§ 57 SGB IX) oder ein Budget für Ausbildung erhalten (§ 61a SGB IX), keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Diese Personen erhalten vielmehr Leistungen nach § 41 Abs. 3a SGB XII (Viertes Kapitel...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Arbeitsablehnung

Rz. 22 Ein versicherungswidriges Verhalten stellt es nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III auch dar, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antri...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Der Ausschuss und seine Mitglieder

Rz. 4 Beträgt die Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer 50 oder mehr, obliegt die Entscheidungskompetenz allein dem Ausschuss. Allerdings ist auch in diesem Fall die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit an der Entscheidung nicht unbeteiligt, da der Vorsitzende der Geschäftsführung oder ein von ihm beauftragter Angehöriger der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes den Aussch...mehr

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Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Bereits mit der Erstfassung des SGB III zum 1.1.1998 hat der Gesetzgeber die bisherigen Regelungen der A Reha in die Vorschriften für die Rehabilitation von behinderten Menschen integriert. Die Bundesagentur für Arbeit hat seitdem auf ihr Anordnungsrecht verzichtet. Zumindest die wesentlichen Voraussetzungen, Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen hat der Gesetzgeber mit...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die im Dritten Kapitel, Siebter Abschnitt in § 113 geregelten allgemeinen und besonderen Leistungen sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach § 3 Abs. 2. Als Pflichtleistungen sind neben den besonderen Leistungen der §§ 117 – 128 (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 8) auch der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2) erfasst. Dieser kommt beispielsweise ...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es handelt sich bei § 117 um die Grundsatzvorschrift für die Gewährung von besonderen Leistungen an Menschen mit Behinderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Ein systematischer Zusammenhang besteht gemäß § 113 Abs. 2 hinsichtlich der Vorrangregelung der allgemeinen Leistungen (vgl. § 115, 116), so dass die besonderen Leistungen ausdrücklich nachrangig durch ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Zuständigkeit

Rz. 12 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit wird von der Bundesagentur für Arbeit getroffen und kann nicht an eine Agentur für Arbeit delegiert werden.[1] Letztere ist ausschließlich für die Verkürzung oder Verlängerung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zuständig.[2] Obgleich die Entscheidungen über die Dauer der Sperrfrist einerseits sowie über die Z...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 7 Gleichwohlgewährung

Rz. 31 Ähnlich wie § 157 Abs. 3 SGB III ordnet § 158 Abs. 4 Satz 1 SGB III an, dass das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet wird, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, soweit der Arbeitslose die Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält. Wirtschaftlich betrachtet, tritt bei einer solchen Gleichwohlgewährung die Bundesagentur für Arbeit i. H. d. Arbe...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 122 ist die Grundsatznorm für das Ausbildungsgeld und regelt die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen der besonderen Leistungen (§§ 117 ff.). Das Ausbildungsgeld wird von der zuständigen Agentur für Arbeit an Auszubildende (vgl. Komm. zu § 14) mit Behinderung (vgl. Komm. zu § 19) zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gewährt. Das Ausbildungsgeld erhalten ...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Für eine Erbringung der allgemeinen und besonderen Leistungen müssen die Fördervoraussetzungen der im Zweiten bis Fünften Abschnitt genannten regulären arbeitsmarktpolitischen Förderleistungen vorliegen, sofern der Gesetzgeber nicht eine Abweichung in den §§ 116, 118 bis 128 normiert hat. Diese wären stattdessen anzuwenden, um den Eingliederungserfolg sicherzustellen (...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 121 bestimmt als Ausnahmeregelung, in welchen Fällen ein Anspruch auf Übergangsgeld (§ 118 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 119) auch ohne Erfüllung der Vorbeschäftigungszeit bestehen kann. Damit werden in besonderen Fallgestaltungen – insbesondere für junge Menschen mit Behinderungen nach einer Ausbildung – behindertenspezifische Problemlagen vom Gesetzgeber aufgegriffen, um...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Benennung

Rz. 10 § 20 KSchG enthält keine Vorgaben an die von den Beisitzern zu erfüllenden Qualifikationen. Um jedoch sicherzustellen, dass die Mitglieder geschäftsfähig sind und das Recht zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, richten sich die persönlichen Voraussetzungen der Berufungsfähigkeit nach § 378 Abs. 1 SGB III. Danach sind berufungsfähig Deutsche, die das passive Wahlrec...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.7 Meldeversäumnis

Rz. 38 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB III kann eine Sperrzeit dann eintreten, wenn der Arbeitslose eine Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommt oder nachgekommen ist. Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass eine Sperrzei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Zusammensetzung

Rz. 6 Dem Ausschuss gehören 7 Mitglieder an, nämlich der Vorsitzende der Agentur für Arbeit oder ein von ihm beauftragter Angehöriger der Agentur für Arbeit als Vorsitzender ("geborenes" Mitglied) und drittelparitätisch jeweils 2 Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften als Beisitzer ("gekorene" Mitglieder). Die Beisitzer sind voll stim...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3 Inhalt der Entscheidung

Rz. 16 Die Bundesagentur für Arbeit ist zur Zulassung von Kurzarbeit – auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen – nicht verpflichtet, hat jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und hierbei die Umstände des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen.[1] Der Behörde obliegt dabei nicht nur die Entscheidung über das "Ob", sondern auch über das "Wie" der Zulassung.[2]...mehr