Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 114 Abs. 1 beinhaltet eine grundsätzliche Regelung für die Gewährung von allgemeinen und besonderen Leistungen und steckt den Förderrahmen ab. Die Regelung verfolgt das Ziel, dass eine Integration und damit das Ziel der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit dem Regelinstrumentarium der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erreicht werden soll, auch wenn wegen de...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.1 Maßnahmen der beruflichen (Erst-) Ausbildung

Rz. 8 Förderfähige Berufsausbildungen sind in § 57 Abs. 1 benannt. Für Menschen mit Behinderungen sind insbesondere Berufsausbildungen als besondere Leistungen in besonderen Einrichtungen außerhalb des BBiG bzw. der HwO förderfähig (§ 117 Abs. 2 Satz 1, vgl. auch weitere förderbare Berufsausbildungen in der Komm. zu § 117). Gleiches gilt für das zum 1.1.2020 neu eingeführte ...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.1 Kumulative Fördervoraussetzungen

Rz. 6 Die Agentur für Arbeit hat Menschen mit Behinderungen mittels besonderer Leistungen zu fördern, wenn einer der 5 nachfolgenden Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 im Rahmen einer Gesamtwertung vorliegt (vgl. zur Prognose BSG, Urteil v. 11.5.2000, B 7 AL 18/99 R). Art oder Schwere der Behinderung machen eine Maßnahme in einer besonderen Einrichtung unerlässlich, Art oder Sch...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.7 Besonderheiten beim Gründungszuschuss (Abs. 7)

Rz. 28 Die Tatbestandsvoraussetzungen des Gründungszuschusses sehen vor, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit über einen (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügt (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Der Gesetzgeber sieht hingegen in Abs. 7 hierfür besondere Zugangsvoraussetzungen für Gründerinnen u...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Prozessuales

Rz. 12 Sofern sich der Arbeitgeber in einem Streitfall auf die Ausnahmeregelung des § 22 KSchG beruft, ist er für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen vollumfänglich darlegungs- und beweisverpflichtet.[1] Bestehen daher Zweifel, ob es sich bei einem Betrieb tatsächlich um einen Saison- oder Kampagne-Betrieb handelt, ist aus praktischer Sicht zu empfehlen, das Verfahr...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.2 Ausbildungsgeld

Rz. 4 Nur im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung bzw. der Teilnahme an den Maßnahmen der besonderen Leistungen besteht ein Anspruch auf Ausbildungsgeld, jedoch unter der ergänzenden Bedingung, dass das Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann. Das Ausbildungsgeld ist daher nur nachrangig zu gewähren; ein Anspruch auf Übergangsgeld darf auch nicht ohne Vorbeschäftigungszei...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.2 Weitere behinderungsbedingte Aufwendungen

Rz. 27 Abs. 1 Satz 2 HS 1 erfasst ausdrücklich nur "weitere" unvermeidbare Aufwendungen, die nicht bereits ausdrücklich im SGB IX geregelt sind. Vorrangig ist daher die Verweisung auf das SGB IX nach Abs. 1 Satz 2 anzuwenden. Dort sind die Regelaufwendungen definiert, die dort geregelten Voraussetzungen sollen mit Abs. 1 Satz 2 nicht umgangen werden. Es muss sich um unvermeid...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Zusammensetzung des Entscheidungsträgers sowie das Verfahren und die Kriterien bei Entscheidungen über die Verkürzung oder die Verlängerung der Entlassungssperre bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen. Die Zuständigkeitszuweisung an einen bei der Agentur für Arbeit zu bildenden Ausschuss bzw....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Verfahren

Rz. 16 Das Verfahren ist in § 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 KSchG nur in Ansätzen geregelt. Sofern keine besonderen Vorgaben bestehen, sind allgemeine sozialverfahrensrechtliche und verwaltungsrechtliche Grundsätze anwendbar, insbesondere solche des SGB III und SGB X.[1] Die Verfahrensvorschriften der §§ 1 ff. SGB X gelten für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.8 Ermessens- und Pflichtleistungen

Rz. 30 Der Charakter der Ermessens- und Pflichtleistungen (vgl. Komm. zu § 115) der aktiven Arbeitsförderungen (§ 3 Abs. 3) wird durch die geregelten Besonderheiten/erweiterten Tatbestandsvoraussetzungen nicht verändert. Zuständig für die Leistungserbringung ist die Agentur für Arbeit (beachte die Ausnahme im nachfolgendem Kapitel).mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit

Rz. 21 Nach §§ 8 ff. SGB X hat der Ausschuss seine Entscheidungen in einem geordneten Verfahren durchzuführen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder der von ihm Bevollmächtigte hat dabei nach Prüfung des Sachverhalts zu bestimmen, ob es zweckmäßig ist, eine Sitzung einzuberufen oder im schriftlichen Umlaufverfahren zu entscheiden.[1] Auch die Besch...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.3 Teilnahmekosten

Rz. 5 Die Übernahme der Teilnahmekosten (§ 127) ist neben den Pflichtleistungen Übergangsgeld und Ausbildungsgeld die dritte besondere Leistung. Regelmäßig werden daher die Geldleistungen für den Lebensunterhalt und die Teilnahmekosten parallel gewährt. Um eine einheitliche Verwaltungspraxis der Rehabilitationsträger zu erreichen, wurde der Leistungsumfang der üblichen Teiln...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.1 Anordnung

Rz. 22 Da die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nur eine Ermächtigung des Arbeitgebers enthält und nicht von selbst zur Einführung von Kurzarbeit führt, muss der Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit gegenüber den Arbeitnehmern ankündigen und die Kurzarbeit anordnen.[1] Bei der Anordnung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers. Sie is...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.3 Bei Ablehnung bzw. Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Rz. 51 Hier kann auf die Ausführungen zum Nichtantritt eines Beschäftigungsverhältnisses verwiesen werden. Darüber hinaus soll ein Arbeitsloser dann einen wichtigen Grund zur Ablehnung der Teilnahme an einer Maßnahme nach § 45 SGB III haben, wenn es sich um eine teilweise Wiederholung einer zuvor wegen Arbeitsaufnahme abgebrochenen Maßnahme handelt. In diesem Fall besteht so...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1 Teilnahmekosten nach dem SGB IX

Rz. 5 Die im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung oder Maßnahme anfallenden Teilnahmekosten sind nach den Regelungen der §§ 49, 64, 73 und 74 SGB IX zu übernehmen. Hierbei ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Anspruch auf Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld (z. B. wegen der Einkommensanrechnung) besteht. Die relevanten Einzelregelungen der SGB IX-Vorschriften werden na...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7.3 Arbeitsbereich

Rz. 35 Sollte eine Überführung in den Arbeitsbereich vom Fachausschuss (§ 2 WVO) vorgeschlagen worden sein und stimmt der zuständige Rehabilitationsträger zu (regelmäßig der Vertreter des nach Landesrecht bestimmten Trägers der Eingliederungshilfe; d. h. regelmäßig der örtliche Sozialhilfeträger), kann eine Tätigkeit im geschützten und betreuten Tätigkeitsbereich aufgenommen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 KSchG enthält eine Sonderregelung hinsichtlich der Zuständigkeit für Massenentlassungen in Betrieben des Verkehrs- bzw. Post- und Telekommunikationswesens, die unmittelbar der Bundesregierung unterstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Massenentlassungsanzeigeverfahren hier nicht örtlich, sondern auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit durchzuführen. 1.1 R...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.1 Vorliegen einer Massenentlassung und deren wirksame Anzeige

Rz. 8 Die Zulassung von Kurzarbeit kommt nur dann in Betracht, wenn eine anzeigepflichtige Entlassung i. S. v. § 17 KSchG vorliegt. Dies ergibt sich aus der Verweisung von § 19 Abs. 1 KSchG auf § 18 Abs. 1 und 2 KSchG, welche auf § 17 KSchG Bezug nehmen. Voraussetzung für die Zulassung ist ferner, dass der Arbeitgeber jedenfalls die Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer or...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.6 Vergleichbare Maßnahme bei einem anderen Leistungsanbieter

Rz. 13 Mit dem BTHG hat der Gesetzgeber eine Erweiterung der WfbM um andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) vorgenommen. Dem Menschen mit Behinderungen kommt dabei ein Wahlrecht zu (§ 62 SGB IX), welche Einrichtung/en die jeweilige Leistung erbringt/erbringen. Andere Leistungsanbieter sind keine Ar...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.3 Antrag

Rz. 10 Weitere Voraussetzung für die Zulassung der Kurzarbeit ist ein entsprechender Antrag des Arbeitgebers. Zwar schreibt das Gesetz einen Antrag nicht ausdrücklich vor; das Antragserfordernis folgt jedoch schon aus den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens, wonach eine Behörde nur auf Antrag tätig werden darf (vgl. § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X [1]). Rz. 11 Nach §§ 95...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5 Maßnahmeinhalte

Rz. 17 § 117 Abs. 1 beinhaltet nach der Nennung der besonderen Leistungen die Wortwahl "insbesondere" und zählt dann die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung einschließlich Berufsvorbereitung sowie der wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung auf. Es handelt sich dabei lediglich um eine Schwerpunktsetzung, die nicht abschließend ist. Die Durchführung ...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift differenziert in Abs. 1 zwischen allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und verweist auf die §§ 115 bis 128. Die besonderen Leistungen können zusätzlich um ergänzende Leistungen erweitert werden. Die spezifische Unterscheidung zwischen allgemeinen, besonderen sowie diese ergänzenden Leistungen wird nur bei der Bundesagentur fü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen wegen einer Entlassungsentschädigung

Rz. 2 Voraussetzungen für ein Ruhen des Arbeitslosengelds für die Zeit nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind: die Zahlung einer Entlassungsentschädigung oder ein entsprechender Anspruch wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist ...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 118 nennt die konkreten besonderen Leistungen (§ 113 Abs. 1 Nr. 2). Deren Voraussetzungen sind in den nachfolgenden Vorschriften des Dritten Unterabschnitts im Zweiten Titel (§§ 119 bis 126) sowie im Dritten Titel (§§ 127, 128) geregelt. Diese Systematik hat der Gesetzgeber bereits bei den allgemeinen Leistungen angewandt (vgl. § 115). Folgende besondere Leistungen si...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.1 Übergangsgeld

Rz. 3 Das Übergangsgeld als besondere Leistung kann nicht für sich allein an den Menschen mit Behinderungen erbracht werden. Es bedarf der Teilnahme an einer Maßnahme nach § 117 oder den in § 119 Nr. 2 aufgezählten weiteren Maßnahmen, sodass eine gegenseitige Abhängigkeit besteht. Das Übergangsgeld dient als Ersatz und Ausgleich für das bisherige Arbeitsentgelt (§ 3 Abs. 4 Nr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Maßgebliche Kündigungsfrist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 11 Hat der Arbeitgeber die für ihn geltende ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, so kommt eine Anwendung des § 158 SGB III nicht in Betracht, es sei denn, die Regelung des § 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder Satz 4 SGB III findet Anwendung. Ordentliche Kündigungsfrist meint dabei diejenige Frist, die der Kündigende nach gesetzlicher, kollektivvertraglicher oder einzelvert...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist

Rz. 13 Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer (etwa bei einem tariflichen Sonderkündigungsschutz,[1]) fingiert das Gesetz in § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine im Hinblick auf das Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung geltende Kündigungsfrist. Dies gilt auch für besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer. Hierbei sind die fiktiven Kündigungsfristen gestaffelt nach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 2 Die Regelung verfolgt den Zweck, die durch eine Sperrfrist nach § 18 KSchG ausgelösten finanziellen und wirtschaftlichen Härten des Arbeitgebers während des Massenentlassungsverfahrens zu mildern.[1] Durch die Zulassung von Kurzarbeit soll es dem Arbeitgeber ermöglicht werden, die noch vorhandene Arbeit gleichmäßig auf alle Arbeitskräfte zu verteilen.[2] Damit sollen d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 2 Hintergrund der gegenüber § 20 KSchG geänderten Zuständigkeitszuordnung ist die Berücksichtigung überregionaler Gesichtspunkte unter Einbeziehung der beratenden Stimme des jeweils zuständigen Bundesministeriums. Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit vermag am besten "die Gesamtlage des über viele Bundesländer sich erstreckenden Wirkungsbereichs von Betrieben aus de...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.3 Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Rz. 10 Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder die sonstigen Leistungsanbieter gehören zu den besonderen Rehabilitationseinrichtungen. Förderbar für die Bundesagentur für Arbeit ist nur das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) in einer WfbM, die mit dem unterhaltsichernden Ausbildungsgeld flankiert werden, wenn die übrigen Anspruchsv...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehinderte und Rehabilit...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Abs. 1)

Rz. 4 § 115 Nr. 1 verweist im Rahmen der allgemeinen Teilhabeleistungen auf die Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§§ 44 ff.). Als Ausnahme von der Regel können nach § 116 Abs. 1 diese allgemeinen Leistungen auch erbracht werden, wenn Menschen mit Behinderungen – abweichend von den Regelvoraussetzungen der §§ 44, 45 – nicht arbeitslos sind, weil sie z....mehr

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Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 2.1 Berechnung der Rahmenfrist

Rz. 5 Die 3-jährige Rahmenfrist beginnt für den Regelfall nicht automatisch einen Tag vor dem regulären Maßnahmebeginn, sondern mit der erstmaligen Teilnahme (d. h. dem Antritt) des Menschen mit Behinderungen an der Maßnahme. Der Maßnahmebeginn und der Teilnahmebeginn dürfte in den meisten Fällen am gleichen Tag sein. Die gesetzliche Formulierung "Teilnahme" bedingt den Antr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.5 Bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 53 Auch an einer rechtzeitigen Arbeitsuchendmeldung kann der Betroffene aus wichtigem Grund verhindert sein. Ist der Betreffende durch einen wichtigen Grund gehindert, sich nach § 38 Abs. 1 SGB III rechtzeitig zu melden, ist aber die Meldung am Tag nach Wegfall des Hinderungsgrundes vorzunehmen. Ein wichtiger Grund, der eine Verletzung der Meldepflicht rechtfertigt, ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.1 Ziele der Teilhabeförderung (Abs. 1)

Rz. 12 Der Gesetzgeber nennt die Ziele der Leistungsgewährung in Abs. 1. Demnach sollen die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlichen Hilfen entsprechend dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Rz. 13 Die Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen soll im Ergebnis posit...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.2 Ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX

Rz. 9 Die Norm enthält eine umfassende Aufzählung aller die medizinische und berufliche Rehabilitation zusätzlich ergänzender Leistungen. Als Teilnahmekosten im Rahmen einer Maßnahme der besonderen Leistungen nach § 117 werden für den teilnehmenden Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Agentur für Arbeit Beiträge und ggf. Beitragszuschüsse zur Sicherstellung eines V...mehr

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Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 2.2 Vobeschäftigungszeit

Rz. 10 Diese ist nach Abs. 1 erfüllt, wenn der Mensch mit Behinderungen entweder in der 3-jährigen Rahmenfrist für mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand oder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand und beantragt wurde. Rz. 11 In einem 12-monatigen Versicherungspflichtverhältnis (§ 24) stand der Mensch mit Behinderungen, wenn er als versicherungs...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.4 Eingliederungsbegleitende Dienste

Rz. 29 Mit Abs. 2 wird der Anwendungsbereich der Teilnahmekosten nach Abs. 1 um die Eingliederung begleitende Dienste ausgedehnt. Mit der Regelung ist die Übernahme der Aufwendungen für erforderliche eingliederungsbegleitende Dienste während und nach der Maßnahme möglich. Dies entspricht der ganzheitlichen Zielsetzung der dauerhaften Integration zur Teilhabe am Arbeitsleben ...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.3 Förderbeträge nach § 86 für Unterkunft und Verpflegung

Rz. 9 Die Förderhöhe wird mit der Verweisung auf die Vorschriften der beruflichen Weiterbildung geregelt. § 86 sieht in Nr. 1 Tagesbeträge für die Unterbringung und in Nr. 2 Tagesbeträge für die Verpflegung vor. Zudem wurden je Kalendermonat maximale Pauschalbeträge normiert. Als Betrag für die Unterbringung wird ein täglicher Fördersatz von 60,00 EUR übernommen. Der Betrag i...mehr

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Sauer, SGB III § 125 Ausbil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Ausbildungsgeld beträgt bei Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ab dem 1.8.2019 monatlich 117,00 EUR. Ab dem 1.8.2020 erhöht sich der Bedarfssatz auf 119,00 EUR (vgl. Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019, BGBl. I S. 1025). Eine weitere Erhöhung ab 1.8.2022 auf 126,00 EUR erf...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.3 Berufsvorbereitung

Rz. 20 Reguläre, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche gemäß § 51 Abs. 1 zielen vorrangig darauf ab, eine Berufsausbildung aufzunehmen und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu generieren. Die teilnehmenden Personen erhalten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl idealtypisch durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängerregelung des Satzes 1 war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in § 56 Abs. 2 AFG verankert. Eine vergleichbare Regelung für Satz 2 gab es nicht, diese trat erstmals zum 1.7.2004 in Kraft. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Prozessuales

Rz. 29 Ein besonderes Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Entscheidungsträgers sieht § 20 KSchG nicht vor. Aufgrund des verwaltungsrechtlichen Charakters der Entscheidung kann der Arbeitgeber nach §§ 51 Abs. 1 Nr. 4, 87 ff. SGG gegen die Bundesagentur für Arbeit Klage vor den Sozialgerichten auf Aufhebung oder Abänderung des Verwaltungsakts bzw. auf Verurteilung zum Erla...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der geltende Abs. 1 war ursprünglich in § 56 Abs. 1 Satz 1 AFG und der geltende Abs. 2 in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFG geregelt. Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) weitestgehend inhaltsgleich in die Erstfassung des SGB III, i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 127 definiert die in § 118 Satz 1 Nr. 3 genannten Teilnahmekosten der besonderen Leistungen (§ 117). Die Norm regelt, neben den unterhaltssichernden Leistungen Übergangsgeld (§§ 119 ff.) und Ausbildungsgeld (§§ 122 ff.), die zweite Säule der besonderen Leistungen. Abs. 1 regelt die übernahmefähigen Kosten für die Teilnahme an besonderen Leistungen. Liegen die in § 117...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Bei unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 50 Grds. kann bei unzureichenden Eigenbemühungen ein wichtiger Grund kaum vorliegen. Dies kann aber in einigen Sonderfällen anders sein, wenn es etwa um solche Eigenbemühungen geht, deren Inhalt dem Betroffenen unzumutbare Pflichten und Mitwirkungslasten aufbürden.[1] Der Sperrzeittatbestand des § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III knüpft aber an den fehlenden Nachweis von ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.5 Maßnahmeabbruch und Maßnahmeausschluss

Rz. 34 Eine Sperrzeit kann ebenfalls eintreten, wenn der Arbeitslose eine Maßnahme i.S.v. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III ohne wichtigen Grund abbricht oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für seinen Ausschluss aus einer solchen Maßnahme gibt. Der Abbruch einer Maßnahme setzt aber voraus, dass der Arbeitslose zuvor in den Teilnehmerkreis der Maßnahme aufgenommen wu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Anspruch der Agentur für Arbeit auf Erstattung der SGB III-Leistungen

Rz. 24 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 2 SGB III enthält einen eigenständigen Erstattungsanspruch für den Fall, dass ein Arbeitgeber trotz des Forderungsübergangs nach § 115 SGB X mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder an einen Dritten gezahlt hat. Aber auch wenn der Arbeitgeber mit befreiender Wirkung an einen Dritten gezahlt hat (z. B. Pfändungsgläubiger), i...mehr