Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Leitfaden 2019 - Anlage Inv... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für die Ermittlung der verbleibenden, nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte i. S. d. § ...mehr

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Leitfaden 2020 - Vordruck G... / 9.3 Zeile 71

In dieser Zeile sind die Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländischen Personengesellschaften nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Personengesellschaften unterliegen selbst der Gewerbesteuer bzw. sind als ausländische Personengesellschaften nicht steuerbar. Die Gewinnanteile dürfen daher bei dem Unternehmen nicht (nochmals) erfasst werden.[1] Die Kürzung hat nur insoweit zu ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OG / 5.12 Zeile 28a

In dieser Zeile sind Zinserträge nach § 46 Abs. 1 Satz 1 InvStG zu berücksichtigen. Nach dieser Vorschrift gelten ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge, die aus Zinserträgen stammen, als Zinserträge des Anlegers i. S. d. Zinsschranke. Diese Zinserträge sind ebenso zu behandeln wie die in Zeile 28 eingetragenen Zinserträge, obwohl die Formulare dies nicht vollständi...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 11.7 Zeile 89

In dieser Zeile sind die Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländischen Personengesellschaften nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Personengesellschaften in diesem Sinne sind alle Mitunternehmerschaften, jedoch mit Ausnahme der Arbeitsgemeinschaften nach § 2a GewStG. Diese unterliegen selbst der Gewerbesteuer bzw. sind als ausländische Personengesellschaften nicht steuerbar...mehr

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Gesamtausgabe: Erbschaft-Steuerberater 10/2023

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Leitfaden 2020 - Anlage Inv... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für die Ermittlung der verbleibenden, nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte i. S. d. § ...mehr

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Gesamtausgabe: Erbschaft-Steuerberater 4/2024

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Gesamtausgabe: Erbschaft-Steuerberater 3/2024

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 6.2 Zeile 76

In dieser Zeile sind die nach einem DBA steuerfreien positiven und negativen ausländischen Einkünfte, insbesondere aus einer im Ausland belegenen Betriebsstätte, einzutragen. Handelt es sich bei den Einkünften um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, ist nicht das Vorliegen einer Betriebsstätte maßgebend, sondern die Belegenheit der Land- und Forstwirtschaft. Bei selbstst...mehr

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Gesamtausgabe: Erbschaft-Steuerberater 9/2021

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.32 Zeile 111

Von den Einkünften aus Aktienfonds sind 80 % steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Satz 3 InvStG). Um diesen Betrag sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen daher zu mindern. Dazu sind in der Vorspalte von Zeile 111 die Einkünfte, d. h. Erträge gem. Zeile 109 abzüglich Betriebsausgaben gem. Zeile 110, einzutragen. In die Hauptspalte ist der Betrag, der sich ergibt, wenn...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.62 Zeile 149

In dieser Zeile sind die Betriebsausgaben, Verminderungen des Betriebsvermögens beim Investor, Teilwertabschreibungen auf die Beteiligung am AktienFonds und etwaige Veräußerungskosten zu erfassen. Die Aufwendungen sind dem Grunde nach nur dann abzugsfähig, wenn sie mit den Einnahmen in Zeile 148 im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Diese Aufwendungen sind nur insoweit ab...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage Inv... / 1.2 Zeile 2

Zeile 2 enthält die Erhöhung des Verlustabzugs des übernehmenden Investmentfonds für den Fall der Verschmelzung. Bei der Verschmelzung tritt der aufnehmende Investmentfonds in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden Investmentfonds ein (§ 23 Abs. 2 InvStG). Er übernimmt damit auch etwaige Verlustvorträge. Da die Übertragung zu steuerlichen Buchwerten erfolgt, sind d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.66 Zeile 153

In Zeile 153 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge aus inländischen Beteiligungseinnahmen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 151, sondern in Zeile 148 zu ...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage AESt / 5.9 Zeile 9

In dieser Zeile sind die ausländischen Erträge des Anlegers aus Aktienfonds einzutragen. Die Beträge sind bereits um etwaige Betriebsausgaben i. S. d. § 21 InvStG zu vermindern. Es sind sowohl die Beträge für Investmentfonds als auch für Spezial-Investmentfonds einzutragen. Da es um ausländische Erträge geht, muss es sich um Erträge eines ausländischen Investmentfonds handel...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.64 Zeile 151

In Zeile 151 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge aus Beteiligungseinnahmen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 151, sondern in Zeile 148 zu erfassen. Ein...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.31 Zeile 111

Von den Einkünften aus Aktienfonds sind 80 % steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Satz 3 InvStG). Um diesen Betrag sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen daher zu mindern. Dazu sind in der Vorspalte von Zeile 111 die Einkünfte, d. h. Erträge gem. Zeile 109 abzüglich Betriebsausgaben gem. Zeile 110, einzutragen. In die Hauptspalte ist der Betrag, der sich ergibt, wenn...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage OG / 5.7 Zeile 23b

Diese Zeile berücksichtigt den steuerfreien positiven oder negativen Anleger-Teilfreistellungsgewinn nach § 34 Abs. 1 Nr. 1, 2 InvStG bei einer Beteiligung an einem Spezial-Investmentfonds. Er betrifft natürliche Personen als Organträger bzw. als Gesellschafter einer Organträger-Personengesellschaft, die ihre Investmentanteile im Betriebsvermögen halten. Betroffen sind ausge...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.72 Zeile 159

In Zeile 159 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge nicht aus Beteiligungserträgen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 159, sondern in Zeile 154 zu erfassen...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 6.2 Zeile 76

In dieser Zeile sind die nach einem DBA steuerfreien positiven und negativen ausländischen Einkünfte, insbesondere aus einer im Ausland belegenen Betriebsstätte, einzutragen. Handelt es sich bei den Einkünften um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, ist nicht das Vorliegen einer Betriebsstätte maßgebend, sondern die Belegenheit der Land- und Forstwirtschaft. Bei selbstst...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.32 Zeile 111

Von den Einkünften aus Aktienfonds sind 80 % steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Satz 3 InvStG). Um diesen Betrag sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen daher zu mindern. Dazu sind in der Vorspalte von Zeile 111 die Einkünfte, d. h. Erträge gem. Zeile 109 abzüglich Betriebsausgaben gem. Zeile 110, einzutragen. In die Hauptspalte ist der Betrag, der sich ergibt, wenn...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.71 Zeile 157

In Zeile 157 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge nicht aus Beteiligungserträgen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 157, sondern in Zeile 154 zu erfassen...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.66 Zeile 153

In Zeile 153 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge aus inländischen Beteiligungseinnahmen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 151, sondern in Zeile 148 zu ...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 13.6 Zeile 111

In dieser Zeile sind bei Körperschaften die Korrekturbeträge nach § 45 Abs. 1 InvStG einzutragen. Auch insoweit wird der Gewerbeertrag der Organgesellschaft erst auf der Ebene des Organträgers korrigiert. Bei Körperschaften ist die Steuerfreistellung nach § 8b KStG unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der GewSt anzuwenden. Für die jeweilige Organgesellschaft erfolgt die ...mehr

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Gesamtausgabe: Ertrag-Steuerberater 2/2022

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.72 Zeile 159

In Zeile 159 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge nicht aus Beteiligungserträgen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 159, sondern in Zeile 154 zu erfassen...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage AESt / 4.2 Zeile 2

In Zeile 2 ist der Staat einzugeben, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen. Für jedes Land ist eine gesonderte Anlage AESt auszufüllen. Da die anrechenbaren ausländischen Steuern für jeden ausländischen Staat gesondert zu ermitteln sind (per country limitation) bzw. der Antrag auf Abzug von der Bemessungsgrundlage für jeden ausländischen Staat einheitlich zu stellen is...mehr

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Gesamtausgabe: Erbschaft-Steuerberater 10/2021

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck GewSt 1 A enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gegenüber dem Vordruck 2020 ist der Vordruck GewSt 1 A in seinem Aufbau verändert, neu nummeriert und weiter untergliedert worden. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland bet...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2, 2a und Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträg...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 3.1 Zeile 1

Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Der in Zeile 1 einzutragende Be...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 83 ff. der Anlage...mehr

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Gesamtausgabe: Ertrag-Steuerberater 4/2021

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Neue Fondsbesteuerung ab 2018

Rz. 693 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Gesamtausgabe: Ertrag-Steuerberater 3/2021

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwis...mehr

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Gesamtausgabe: Ertrag-Steuerberater 7/2021

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Leitfaden 2020 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck GewSt 1 A enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. Natürliche Personen sind d...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab Vz 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Gesamtausgabe: Ertrag-Steuerberater 10/2021

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Leitfaden 2019 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck GewSt 1 A enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. Natürliche Personen sind d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab Vz 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr