Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.3 Geschäftsbücher

Rn 14 Geschäftsbücher sind in der Einzelzwangsvollstreckung nach § 811 Abs. 1 Nr. 11 ZPO nicht pfändbar. Die gesetzliche Abwägung zwischen Befriedigungsinteresse des Gläubigers und Schutzbedürfnis des Schuldners[30] ergibt für die Einzelzwangsvollstreckung, dass das Interesse des Gläubigers an der Verwertung der Geschäftsbücher geringer ist, als das Interesse des Schuldners ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.3.3 Aufhebung der einstweiligen Einstellung

Rn 101 Auf Antrag des betreibenden Gläubigers kann die einstweilige Einstellung der Zwangsverwaltung nach § 153c Abs. 1 ZVG wieder aufgehoben werden, wenn ihre Voraussetzungen entfallen sind, wenn der Insolvenzverwalter die Auflage nach Abs. 2 des § 153b ZVG (oben Rn. 100) missachtet oder wenn der Insolvenzverwalter der Aufhebung zustimmt. Spätestens endet die einstweilige E...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5 Stellung des Eintragungsantrags durch den Erwerber

Rn 60 Liegen mit Ausnahme der Eintragung alle übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen vor und ist die Willenserklärung des Schuldners in bindender Form abgegeben worden, so gilt nach § 140 Ans. 2 das Rechtsgeschäft als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in welchem der andere Teil den Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch (bzw. Register) gestellt hat. Rn 61 Soweit §...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Rechtsfolgen bei nicht befreiender Leistung an den Insolvenzschuldner

Rn 13 Wird der Leistende bei einer Leistung an den Insolvenzschuldner wegen Kenntnis von der Verfahrenseröffnung nicht nach § 82 befreit und gelangt das Geleistete auch nicht tatsächlich in die Insolvenzmasse (zu diesem Fall s.o. bei Rn. 2), kann der Insolvenzverwalter (nochmalige) Leistung zur Insolvenzmasse verlangen. Diesem Verlangen soll aber nach ganz überwiegender Mein...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.6 Durchsetzung des Anfechtungsanspruchs

Rn 21 Von der Entstehung des Anspruchs (Rn. 19) ist dessen Ausübung bzw. Durchsetzung zu unterscheiden. Ob der Insolvenzverwalter den Anfechtungsanspruch durchsetzt oder nicht, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Unterlässt der Insolvenzverwalter jedoch pflichtwidrig die Insolvenzanfechtung, so haftet er.[77] Für die Erklärung der Anfechtung genügt jede formlose, aber e...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Regelungszweck, Anwendungsbereich

Rn 1 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsmacht über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 80 Abs. 1, §§ 35 f.). An seine Stelle tritt der Verwalter. Damit der Verwalter auch tatsächlich über alle Gegenstände der Masse verfügen kann, statuiert § 148 Abs. 1 für ihn das Recht und die Pflicht zur sofortigen Inbes...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Stimmrecht geprüfter Forderung (Abs. 1)

Rn 2 Auch bei der Stimmrechtsregelung nach der InsO verbleibt es zunächst bei dem schon in § 95 Abs. 1 Satz 1 KO niedergelegten Grundsatz, dass die im Verfahren zur Tabelle festgestellten Forderungen dem Gläubiger ein entsprechendes Stimmrecht gewähren. Hierzu stellt Abs. 1 der Neuregelung aber ausdrücklich auf die Voraussetzungen einer Forderungsfeststellung ab. Um ein Stim...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.4.2007[1] ist der letzte Teilsatz von § 99 Abs. 1 Satz 1 neu gefasst worden. Nach Art. 3 Nr. 2 dieses Gesetzes (= § 103c Abs. 1 EGInsO) sind auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Juli 2007 eröffnet worden sind, mit wenigen Ausnahmen (zu denen § 99 nicht gehört) die bis dahin geltenden Vor...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Grundsatz

Rn 10 Nach § 143 Abs. 1 Satz 1 hat der Anfechtungsgegner dasjenige, was dem Schuldnervermögen durch anfechtbare Handlung entzogen wurde in dessen ursprünglich gegenständlichen Gestalt an die Masse zurückzugewähren (Primäranspruch, siehe unten Rn. 28). Nur für den Fall, dass die Rückgewähr in dieser Art nicht möglich ist, hat der Anfechtungsgegner nach § 143 Abs. 1 Satz 2 Wer...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Allgemeines

Rn 21 Sind die Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 bzw 2 erfüllt, kann die Anfechtbarkeit gegen den Rechtsnachfolger geltend gemacht werden. Aus dem Wortlaut "Anfechtbarkeit" folgt, dass dem Rechtsnachfolger die Anfechtbarkeit auch in anderer Weise als durch Durchsetzung des Anfechtungsanspruchs entgegen gehalten werden kann, nämlich durch einredeweise Geltendmachung des Anfech...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.2 Vergütung des Sachwalters, § 12

Rn 35 Anwendbar ist die InsVV des Weiteren auf den Sachwalter im Rahmen der besonderen Verfahrensart der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung. Auch für die Vergütung dieses Sachwalters verweist § 274 Abs. 1 InsO auf die Vergütungsregelungen für den Insolvenzverwalter in den §§ 63 ff. InsO. Grundsätzlich findet also die materielle Vergütungsnorm des § 63 InsO auch auf den Sac...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Allgemeines

Rn 2 § 275 ist neben § 274 die weitere Grundnorm für die Aufgabenteilung zwischen dem Schuldner und dem Sachwalter. Er setzt voraus, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Gegenstände der Insolvenzmasse im Eigenverwaltungsverfahren beim Schuldner verbleibt. Rn 3 Gleichzeitig erlegt Abs. 1 dem Schuldner aber im Hinblick auf die einzugehenden Verpflichtungen ein ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Aufnahme von Aktivprozessen durch den Verwalter (Abs. 1 Satz 1)

Rn 5 Nach dem Wortlaut des § 85 muss als Voraussetzung für eine Aufnahme nach dieser Vorschrift für den Schuldner ein Rechtsstreit anhängig (genauer: rechtshängig) sein. Erforderlich ist also zunächst, dass der Schuldner in dem betreffenden Verfahren die Rolle einer Partei eingenommen hat, d.h., die Stellung eines (nicht streitgenössischen) Nebenintervenienten, gesetzlichen ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2.3 Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rn 26 Dagegen gilt § 613a BGB auch bei Veräußerung eines Betriebs oder Betriebsteils durch den Insolvenzverwalter, und die betreffenden Arbeitsverhältnisse gehen mit über.[50] Allerdings muss § 613a BGB für die vor der Eröffnung des Verfahrens entstandenen Ansprüche teleologisch reduziert werden,[51] so dass der Erwerber – im Falle des Betriebsübergangs nach Eröffnung des In...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.5 Kosten

Rn 114 Für die Kosten des Anfechtungsprozesses haftet allein die Insolvenzmasse. Auf den Insolvenzverwalter kann nur unter den Voraussetzungen der §§ 823 Abs. 1, 826 BGB zurückgegriffen werden.[405] Um die Kostenfolge eines sofortigen Anerkenntnisses zu vermeiden, ist dem Insolvenzverwalter in jedem Falle anzuraten, den Anfechtungsgegner vor Klageerhebung (substantiiert) zur...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.3 Verwertungsmöglichkeiten des Verwalters

Rn 20 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, ist der Verwalter zur freihändigen Verwertung der Sache, d.h. zur Verwertung außerhalb der Vorschriften über die Zwangsvollstreckung (§§ 803 ff. ZPO) oder über den Pfandverkauf (§§ 1234–1240 BGB) befugt.[56] "Verwertung" meint die Realisierung des Substanzwertes, sei es durch Veräußerung des einzelnen Gegenstands oder Verä...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Betriebsänderung geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat der Interessenausgleich nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen zustande, obwohl der Verwalter den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet hat, so kan...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Bekanntmachung und Rechtsmittel (Abs. 2)

Rn 8 Wird ein Gläubigerversammlungsbeschluss antragsgemäß aufgehoben, so ist dies nach den Grundsätzen des § 9 öffentlich bekannt zu machen. Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch dann, wenn die Entscheidung noch in der Gläubigerversammlung verkündet wird. Dies leuchtet auch ein unter dem Gesichtspunkt, dass gegen den Aufhebungsbeschluss allen absonderungsberechti...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Planung einer Betriebsänderung

Rn 5 Der Begriff der "geplanten Betriebsänderung" ist in § 122 nicht definiert, sondern wird vorausgesetzt. Es gilt die Legaldefinition in § 111 BetrVG, so dass auf die Ausführungen vor § 121, 122, Rn. 13 ff. verwiesen werden darf. Rn 6 Die Betriebsänderung muss durch den Insolvenzverwalter geplant sein. Auf den vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 22) findet § 122 ebenso wie §§...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Herausgabe des Überschusses

Rn 7 Der Überschuss ist gemäß § 358 InsO nach vollzogener Schlussverteilung (§ 200 Abs. 1 InsO) an den Insolvenzverwalter des Hauptverfahrens zu übergeben. Dies setzt voraus, dass das ausländische Verfahren noch nicht beendet ist, da sonst der Überschuss lediglich im Rahmen einer Nachtragsverteilung verteilt werden kann.[6] Rn 8 Durch § 358 InsO wird insofern § 199 InsO verdr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Insolvenzplan

Rn 16 § 357 Abs. 3 Satz 2 InsO sieht vor, dass der ausländische Verwalter berechtigt ist, selbst einen Insolvenzplan vorzulegen. Hierdurch wird der persönliche Anwendungsbereich der §§ 217 ff. InsO insofern erweitert, als nach nach § 218 Abs. 1 Satz 1 InsO im Normalfall lediglich der Insolvenzverwalter und der Schuldner vorlageberechtigt sind.[12] Dabei gilt nach § 357 Abs. ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 Masseanspruch (§ 144 Abs. 2 Satz 1)

Rn 31 § 144 Abs. 2 Satz 1 regelt sowohl einen Rückerstattungsanspruch als auch einen Wertersatzanspruch. In beiden Fällen handelt es sich um eine Masseforderung.[87] Eine Anmeldung zur Insolvenztabelle hat mithin nicht zu erfolgen. Umstritten ist, wann diese entsteht. Ganz überwiegender Ansicht nach entstehen diese Ansprüche erst mit der Rückgewähr der Leistung durch den Anf...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Herausgabe aus oder von Wohn- und Geschäftsräumen

Rn 33 Art. 13 GG unterstellt Wohnungen einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz; Zutritt darf nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch andere, gesetzlich dazu bestimmte Personen angeordnet werden. Mit § 148 Abs. 2 Satz 1 wird insoweit klargestellt, dass der Gerichtsvollzieher die Wohnung betreten darf, um dort befindliche Massegegenstände in Besitz zu neh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.4 Einstweilige Einstellungen im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rn 102 Mit Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt sich kein automatisches Vollstreckungsverbot ein.[198] Nicht einmal als Maßnahme der Sicherung des schuldnerischen Vermögens i.S. von § 21 InsO kann es zur Anordnung eines Vollstreckungsstopps durch das Insolvenzgericht kommen, weil die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen nicht von ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.1 Anfall von Umsatzsteuer

Rn 13 Die Verwertung des mit dem Absonderungsrecht behafteten Gegenstands führt regelmäßig – von Ausnahmen wie §§ 4 Nr. 1a) i.V.m. 6 UStG (Verkauf in das Ausland) oder §§ 4 Nr. 1b) i.V.m. 6a UStG (Lieferungen innerhalb der EU) abgesehen – zu einer Umsatzsteuerschuld der Insolvenzmasse: Verwertet der Insolvenzverwalter, liegt umsatzsteuerrechtlich ein Umsatz direkt mit dem Abn...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Analoge Anwendung von Abs. 2 auf den "halbstarken" Verwalter

Rn 63 Grundsätzlich gibt es keine analoge Anwendung von Abs. 2 auf den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter.[133] Es sind jedoch Fälle denkbar, in denen das Gericht kraft Einzelermächtigung den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter mit wesentlichen Verwaltungs- und Verfügungskompetenzen ausstattet (sog. halbstarker Verwalter). In solchen Fällen kann sich die Einzelerm...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Der ausländische Insolvenzverwalter weist seine Bestellung durch eine beglaubigte Abschrift der Entscheidung, durch die er bestellt worden ist, oder durch eine andere von der zuständigen Stelle ausgestellte Bescheinigung nach. 2Das Insolvenzgericht kann eine Übersetzung verlangen, die von einer hierzu im Staat der Verfahrenseröffnung befugten Person zu beglaubigen ist....mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift wurde zur Verbesserung und Klarstellung des nach den Buchstaben der KO geltenden Rechtszustandes in Anlehnung an § 40 Abs. 2 Satz 2, § 41 VerglO geschaffen. Nachdem im Regierungsentwurf in den dortigen §§ 68, 69 die insolvenzgerichtliche Aufsicht und die gegen den Verwalter zulässigen Zwangsmaßnahmen noch auf zwei Vorschriften aufgeteilt waren, wurde der ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.1 Durch einen Gläubiger

Rn 64 Verwertet der Sicherungsgläubiger eine bewegliche Sache, obwohl der Verwalter weder eine Vereinbarung mit diesem getroffen noch von der Freigabe Gebrauch gemacht hat, so ist die Verfügung absolut unwirksam, das Verpflichtungsgeschäft nach § 134 BGB nichtig. Rn 65 Der Verwalter kann unter Berufung auf die Unwirksamkeit nach § 985 BGB Herausgabe der Sache verlangen und di...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Adressat der internen Rechnungslegung

Rn 18 Die interne Rechnungslegung dient der Information aller am Insolvenzverfahren Beteiligten (Gläubiger, Schuldner, Verwalter, Gericht). Zwangsmaßnahmen stehen allerdings ausschließlich dem Insolvenzgericht zur Verfügung. Erfüllt der Insolvenzverwalter seine Pflichten zur internen Rechnungslegung nicht bzw. (zeitlich oder inhaltlich) nur unzureichend, kann das Gericht nac...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 InsVV und Verfassungsrecht

Rn 13 Wie die von Haarmeyer/Wutzke/Förster erstmals 1997 durchgeführte Praxiserhebung [20] eindrucksvoll bewiesen hat, bestand unter dem bisherigen Vergütungsrecht eine uneinheitliche, regional völlig unterschiedliche Vergütungspraxis, die in der vergütungsrechtlichen Literatur als "Glücksspiel" oder sogar "gerichtliche Willkür" bzw. "Amtsmissbrauch" bezeichnet wurde.[21] Dies...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Ausschluss der Verwertungsrechte der Gläubiger

Rn 5 Anders als bei § 165 InsO ist der absonderungsberechtigte Gläubiger insoweit nicht zur Verwertung "seines" Sicherungsgegenstandes berechtigt, wie das durch § 166 dem Verwalter zugewiesene Verwertungsrecht reicht.[8] Dies ergibt sich bereits im Umkehrschluss aus § 173 Abs. 1. In der Praxis sind insbesondere im Wege der Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung sowie ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Finanzsicherheiten gemäß § 1 Abs. 17 KWG (Nr. 3)

Rn 46 § 166 Abs. 3 Nr. 3, wonach Finanzsicherheiten i.S.d. § 1 Abs. 17 KWG von der Verwertungsbefugnis durch den Insolvenzverwalter ausgeschlossen sind, dient der Umsetzung[114] der Richtlinie 2002/47/EG vom 6.6.2000 über Finanzsicherheiten.[115] Finanzsicherheiten i.S.d. § 17 KWG sind die durch Vereinbarungen im Interbankenverkehr besicherten Barguthaben, Wertpapiere, Geldma...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Leasingverträge (Abs. 1 Satz 2)

Rn 20 Bereits vor Inkrafttreten der InsO hat eine Reformierung des Gesetzes stattgefunden, indem im Juli 1996 der jetzige Satz 2 in § 108 Abs. 1 eingefügt wurde.[9] Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, anders als bislang auch Miet- und Pachtverträge, damit also auch Leasingverträge über bewegliche Sachen und Rechte dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters gemäß § 10...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 117 Abel, Filmlizenzen in der Insolvenz des Lizenzgebers und Lizenznehmers, NZI 2003, 121 ff.; Adolphsen, Die Insolvenz im Filmlizenzgeschäft, DZWir 2003, 228 ff.; Blank, Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters in derWarenkreditversicherung? – § 103 InsO versus § 14 VVG/§ 20 AVB-Warenkredit 1999, ZInsO 2004, 795 ff.; Brandt, Softwarelizenzen in der Insolvenz, NZI 2001,337; ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / § 345 Öffentliche Bekanntmachung

(1) 1Sind die Voraussetzungen für die Anerkennung der Verfahrenseröffnung gegeben, so hat das Insolvenzgericht auf Antrag des ausländischen Insolvenzverwalters den wesentlichen Inhalt der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung und der Entscheidung über die Bestellung des Insolvenzverwalters im Inland bekannt zu machen. 2 § 9 Abs. 1 und 2 und § 30 Abs. 1 Satz 1 gelten ents...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Die Eröffnung des Zwangsverwaltungsverfahrens

Rn 32 Das Verfahren der Zwangsverwaltung kann auf Antrag eines Gläubigers (unten Rn. 34) oder des Insolvenzverwalters (unten Rn. 35) von dem zuständigen Vollstreckungsgericht angeordnet werden (zur Zuständigkeit oben Rn. 4), wobei die Vorschriften über die Anordnung der Zwangsversteigerung entsprechende Anwendung finden, soweit sich nicht aus den §§ 147 bis 151 ZVG ein ander...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2.3 Gemischtes Treuhandkonto

Rn 34 In der Praxis wird für jeden Insolvenzschuldner zumindest ein Konto angelegt; bei umfangreicheren Unternehmensinsolvenzen regelmäßig mehrere Konten. Von Rechts wegen ist das nicht notwendig, vielmehr kann der Insolvenzverwalter auch mehrere Verfahren über ein Treuhandkonto abwickeln. Das Ziel der fremdnützigen Treuhand, einen Zugriff auf das Treugut durch Gläubiger des...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Beschlussverfahren

Rn 24 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren nach §§ 80 ff. ArbGG (§ 122 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz). Das Verfahren wird nur auf Antrag des Insolvenzverwalters eingeleitet, § 81 Abs. 1 Halbsatz 1 ArbGG. In dem Antrag ist die Betriebsänderung, zu deren Durchführung die Zustimmung begehrt wird, präzise zu bezeichnen.[32] Rn 25 Örtlich zuständig ist das Arbeitsge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Kosten des Verfahrens

Rn 14 Dem Wert der ermittelten, voraussichtlichen Insolvenzmasse sind die Kosten des Verfahrens gegenüberzustellen, da zumindest diese durch die Insolvenzmasse gedeckt sein müssen. Rn 15 Was zu den Verfahrenskosten im Sinne des § 26 Abs. 1 gehört, ergibt sich aus § 54, der die Definition der Kosten des Insolvenzverfahrens enthält. Rn 16 Die Kosten beschränken sich auf die Geri...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Verschulden

Rn 5 Auch wenn dies im Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt ist, erfordert auch die Ersatzpflicht des Verwalters nach § 61 ein Verschulden als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Maßstab ist hier § 276 BGB, d.h. der Verwalter hat auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten.[14] Prozessual wird allerdings mit der Regelung in § 61 Satz 2 eine Beweislastumkehr zu Lasten des Ver...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 11 Braun, Die Abwahl des zunächst bestellten Insolvenzverwalters in der InsO, verstärkte Gläubigerautonomie oder Missbrauch der Bankenmacht?, FS-Uhlenbruck, 463; Fuchs, Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Richter und Rechtspfleger im Insolvenzeröffnungsverfahren und eröffneten Insolvenzverfahren, ZInsO 2001, 1033 ff.; Graeber, Die Wahl des Insolvenzverwalters durch die ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 53 bestimmt, dass aus der Insolvenzmasse die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten vorweg zu berichtigen sind. Dies gilt im gesamten Verfahren nahezu uneingeschränkt für Masseverbindlichkeiten, die nach Verfahrenseröffnung durch Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters begründet worden sind, sog. gewillkürte Masseverbindlichkeiten. ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.3 Entsprechende Anwendung in den Fällen des § 878 BGB

Rn 9 § 147 Satz 1 verweist dem Wortlaut nach nicht auf den Rechtserwerb nach § 91 Abs. 2 i.V.m. § 878 BGB.[14] Das ist zunächst einmal nachvollziehbar für die Fälle, in denen die Erklärung für den Schuldner bindend geworden ist und der Gläubiger den Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt vor Insolvenzeröffnung gestellt hat. Dieser von § 878 BGB erfasste Fall ist nämlich nic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Unwirksamkeit eines Veräußerungsverbots (Abs. 2)

Rn 26 Nach der Begründung des Gesetzgebers wurde durch Abs. 2 die Regelung in § 13 KO sinngemäß übernommen.[42] Die Vorschrift soll also ebenso wie der frühere § 13 KO den Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger sichern.[43] Da die gesetzlichen bzw. gerichtlichen oder behördlichen Veräußerungsverbote nach den §§ 135, 136 BGB nur den Schutz bestimmter durch die ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Betroffene Gesellschaftsformen und Gesellschafter

Rn 2 Voraussetzung für die Gesamtliquidation der persönlichen Gesellschafterhaftung durch den Insolvenzverwalter ist ein eröffnetes Insolvenzverfahren [3] über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mit dem Terminus "Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit" verweist § 93 auf § 11 Abs. 2 Nr. 1, meint also Insolvenz...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Rechtsstellung des Treuhänders

Rn 4 Trotz seiner Überschrift sagt § 292 wenig über die Rechtsstellung des Treuhänders aus. Sie ist derjenigen des Insolvenzverwalters nur angenähert. [7] Dies ergibt sich besonders aus Abs. 3, aber auch aus § 293 Abs. 2.[8] Im Gegensatz zu § 56 ist durch § 288 ausdrücklich ein Vorschlagsrecht für Schuldner und Gläubiger vorgesehen. Seine Bestellung erfolgt aber ausschließlic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Insbesondere: Insolvenzforderungen auf Zug-um-Zug-Leistungen

Rn 9 In einem zum BGH gelangten Rechtsstreit hatte der Käufer einer (nach seiner Behauptung mangelhaften) Sache u.a. auf Feststellung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe des Pkw zur Insolvenztabelle[15] geklagt.[16] Der BGH wies die Klage unter Berufung auf (§ 87 i.V.m.) § 45 Satz 1 und §§ 174 ff. ab: Die InsO verlange im Interesse gle...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Betroffene Rechtsstreitigkeiten; Umfang der Unterbrechung

Rn 2 Die Vorschrift gilt, falls die Insolvenzmasse irgendwie betroffen ist (dazu sogleich), nicht nur für zivilprozessuale Klageverfahren jeder Art (Leistungs-, Feststellungs-, Gestaltungs- und Unterlassungsklagen) und in jedem Rechtszug, sondern (entsprechend) auch für Mahnverfahren (ab Zustellung des Mahnbescheids),[6] Verfahren zur Erwirkung eines Arrestes oder einer eins...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.1 Erfasste Forderungen

Rn 27 Eine Sicherungsabtretung liegt vor, wenn der Zessionar im Außenverhältnis zwar die volle Gläubigerstellung erwirbt, er im Innenverhältnis jedoch aufgrund einer entsprechenden Zweckabrede nur eine dem Pfandgläubiger ähnliche Stellung erwerben soll.[69] Rn 28 Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist als Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Sache eine be...mehr