Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Dinglicher Vollstreckungstitel

Rz. 112 Ist der Vollstreckungsgläubiger im Besitz eines dinglichen Titels, empfiehlt sich auch hier, zunächst keine Zwangsverwaltung anordnen zu lassen, sondern eine Miet- bzw. Pachtzinspfändung anzubringen. Während bei einer Pfändung aufgrund eines persönlichen Titels der Rang mehrerer Pfändungen untereinander nach dem Prioritätsprinzip geregelt ist (§ 804 Abs. 3 ZPO), verd...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Wirkung der Vorpfändung

Rz. 276 Die Vorpfändung hat die Wirkung eines Arrests (§ 930 ZPO), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die rangwahrende Arrestwirkung beschränkt sich im Fall einer weiter gehenden endgültigen Pfändung nur auf die vorgepfändeten Forderungen.[409] Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vorpfändungsbenachrichtigung dem Drittschuldner zugest...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Übertragung auf Dritten – Abrechnung als Auslagen durch den Insolvenzverwalter

Möglich und denkbar bleibt, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben delegiert, diese dann aber selbst vorfinanziert und dann im Rahmen seiner Vergütung als besondere Auslagen geltend macht. Dieser Abrechnungsmodus ist in der Praxis aber höchst selten vorzufinden und dürfte auch nicht unproblematisch sein. Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § ...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / 2. Kritik und neue Parameter

Kritiker sehen bisweilen solche Parameter als zu niederschwellig an. Dies führe dann dazu, dass insbesondere in großen Verfahren stets enorme Zuschläge einerseits, eine höhere Vergütung durch die Masse andererseits festzustellen wären. Die Diskussion um diese Parameter dürfte aber seit einigen Monaten gar nicht mehr geführt werden, denn der BGH scheint von seiner bisherigen B...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / V. Die Frage von Zu- und Abschlägen – eine Frage des Einzelfalls

Die Regelaufgaben des Insolvenzverwalters sollen sich aus dem jeweiligen individuellen Verfahrenszuschnitt ergeben unter Zugrundelegung der Überlegung, dass bei einem größeren Verfahren die Regelvergütung höher ist und dadurch die dort typischerweise anfallenden Tätigkeiten bereits damit abgegolten wären. Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters w...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / II. Abweichungen vom Normalfall

Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt S. 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63 InsO bil...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Regelaufgaben

Delegiert der Insolvenzverwalter Regelaufgaben, so ist ihm das auch nicht verwehrt. Der Verwalter ist nicht gezwungen, alles selbst zu tätigen. Allerdings muss eine solche Delegation finanzielle Folgen haben, denn für diese Regeltätigkeiten wird der Insolvenzverwalter im Grunde im Rahmen der Regelvergütung honoriert. Da diese Regelaufgaben jedoch von der Regelvergütung des I...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / 1. Allgemeines

Ein Mehraufwand kann sowohl bei der Regeltätigkeit des Insolvenzverwalters anfallen als auch dann, wenn Sonderaufgaben zu tätigen sind. Gerade bei Letzteren kommt eine komplex zu betrachtende und zu würdigende Auseinandersetzung dann in Betracht, wenn diese Tätigkeiten nicht selbst wahrgenommen, sondern durch den Insolvenzverwalter delegiert wurden. Delegationen sind zulässi...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die unterstützende Bestellung eines Sachverständigen im Rahmen der gerichtlichen Schlussrechnungsprüfung ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Inhalt fachlicher Abhandlungen. Das BVerfG hat eine entsprechende Beschwerde schon vor Jahren nicht angenommen (Beschl. v. 10.02.2016 – 2 BvR 212/15) und lässt die Beantwortung dieser Frage weitestgeh...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / I. Sachverhalt

Nach dem Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen setzte das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter zunächst als Sachverständigen und als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Unmittelbar vor Antragstellung hatte die Schuldnerin je nach Standort die Zahlung von Löhnen und die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben untersc...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / II. Zuschläge sind konkret darzulegen

Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63 InsO b...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Leitsatz 1. Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen. 2. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Dar...mehr

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Neues vom BGH zur (Un-)Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln

Zusammenfassung Der BGH befasst sich in einem Urteil v. 27.10.2022 (IX ZR 213/21) mit den Anforderungen an die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln und äußert sich damit zu einer Frage, die in der Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten ist. Sachverhalt Der spätere Schuldner war Betreiber eines Busunternehmens und wurde von der Beklagten mit der Schülerbeförd...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Befreiung eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundener Leistungen (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben fasst Abschn. 4.18.1 UStAE neu. § 4 Nr. 18 UStG wurde zum 1.1.2020[1] neu gefasst. Während bisher im Mittelpunkt der Umsetzung in Abschn. 4.18.1 UStAE die "Wohlfahrtseinrichtungen" standen, ist die Begünstigungsregelung jetzt auf die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen ausgerichtet. Hinweis Die Anpassu...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 7 Wirtschaftsjahr

Zeile 14 In dieser Zeile ist das Wirtschaftsjahr anzugeben, das in dem Vz 2022 endet, sowie das zweite Wirtschaftsjahr, wenn in dem Vz 2022 2 Wirtschaftsjahre enden. Ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr können regelmäßig nur unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblic...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der KfW steht gegen die Kl. ein Anspruch in der geltend gemachten Höhe von 55.239,21 EUR aus §§ 280 Abs. 1, 662, 667 BGB i.V.m. dem zwischen der Kreissparkasse und der DtA geschlossenen Vertrag zu, in den die Kl. und die KfW als Rechtsnachfolgerinnen eingetreten sind. a) Die Kl und die (KfW) haben einen Bürgschaftsvertrag abgeschlossen (wird ausgeführt). Die Treuhandverpfli...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeines Die Frage, wie der anwaltliche Betreuer abrechnen kann, ist eine Frage, die sowohl im Bereich der Beratungshilfe als auch im Bereich der Prozesskostenhilfe eine Rolle spielt. Aber auch auf anderen Rechtsgebieten ist sie von Interesse. Der BGH (Beschl. v. 30.11.2022 – XII ZB 311/22) musste nun auf dem Gebiet der InsO entscheiden. Der Betreuer des Schuldners war ...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / IV. Abgeltungsbereich der Betreuervergütung und Vergleich zu einem nichtanwaltlichen Betreuer

1. Abgeltungsbereich Mit der pauschalen Vergütung nach § 1836 Abs. 2 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB, §§ 4, 5 VBVG sei – so der BGH – grds. die gesamte Tätigkeit des Betreuers abgegolten. Nach der gem. § 1 Abs. 2 S. 3 RVG, § 5 Abs. 5 S. 2 VBVG anwendbaren Regelung in § 1835 Abs. 3 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB kann jedoch ein Betreuer die dem Betreuten erbrachten Leistungen, ...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / Leitsatz

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellter nicht anwaltlicher Berufsbetreuer der höchsten Vergütungsstufe im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Betreuten keiner anwaltlichen Hilfe bedarf. Ein Rechtsanwalt, der zugleich als Betreuer tätig ist, darf nur dann seine anwaltlichen Dienste gesondert abrechnen, wenn die Tätigkeit n...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / VI. Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses vom Umfang der Betreuervergütung abgegolten

Der BGH und die Vorinstanzen waren zudem der Ansicht, dass die Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses gem. § 1802 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB bereits zu den allgemeinen Aufgaben eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge gehört und dass vorliegend für die Vorbereitung des Eigeninsolvenzantrags des Betroffenen auf die Erkenntnisse des vorangegan...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / I. Sachverhalt

Ein auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätiger Rechtsanwalt wurde zum Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt. Er begleitete den Betroffenen, der früher selbstständig tätig gewesen und hierdurch in finanzielle Schieflage geraten war, zunächst im Rahmen eines auf Fremdantrag eingeleiteten Insolvenzverfahrens und bereitete nach dessen Aufhebung einen Eigenan...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 1 Sachverhalt

Die Kl ist eine Sparkasse und gehört dem beklagten Verband an, der nach den geltenden Vertragsbedingungen (AB) – entsprechend den Bedingungen einer Haftpflichtversicherung – seinen Mitgliedern Deckungsschutz in Haftpflichtfällen gewährt. Sie begehrt von dem Bkl Erstattung eines Betrages, den sie an die KfW gezahlt hat. Hintergrund war, dass sie im Jahr 2002 einem Kunden ein E...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / D. Stundung des Pflichtteils – warum nicht öfter?

Obwohl das Gesetz in § 2331a BGB mit der Stundung eine hervorragende Möglichkeit geschaffen hat, durch Pflichtteilsberechtigte in Bedrängnis geratenen illiquiden Erben zur Seite zu springen, wird dieser Rettungsanker nur selten genutzt. Dies liegt häufig daran, dass den Erben diese Stundungsmöglichkeit gar nicht bekannt ist und der anwaltliche Berater aufgrund fehlender Nach...mehr

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Das Testament / 2.1.3.6 Bedürftigentestament: Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel bei verschuldeten Abkömmlingen oder Ehegatten

Ist der Ehegatte oder ein Abkömmling des Erblassers verschuldet, so wird der Erblasser daran interessiert sein, sein zu vererbendes Vermögen dem Zugriff der Gläubiger des Verschuldeten zu entziehen und letzterem dennoch möglichst unpfändbare Nutzungen der Vermögenssubstanz zukommen zu lassen. Im Hinblick auf überschuldete Abkömmlinge ist dies bereits unter den Voraussetzungen...mehr

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Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

Kommentar Die letzte von der Finanzverwaltung[1] herausgegebene Fassung des Merkblatts zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft hatte den Stand Oktober 2009. Nun hat das BMF eine aktualisierte Fassung des Merkblatts mit Rechtsstand Januar 2023 veröffentlicht. In der überarbeiteten Fassung sind einige Umstrukturierungen vorgenommen worden, die keine inhaltlichen Auswirkungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Haftung gegenüber den Gläubigern der abhängigen Gesellschaft

Rn. 66 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Jeder Gläubiger der abhängigen Gesellschaft hat in analoger Anwendung des § 303 AktG Anspruch auf Sicherheitsleistung durch das herrschende UN. Wird das Insolvenzverfahren über die abhängige Gesellschaft mangels Masse nicht eröffnet oder aus diesem Grunde eingestellt, so wandeln sich diese Sicherungsrechte in unmittelbare Ersatzansprüche gege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für Einzelkaufleute, die ein Handelsgewerbe gemäß § 1 Abs. 2 betreiben, beginnt die Buchführungspflicht mit der ersten (buchungspflichtigen) Vorbereitungshandlung; für PersG gilt diesbezüglich der Zeitpunkt, in dem die Gesellschafter die Tätigkeit unter gemeinschaftlicher Firma beginnen (vgl. Tipke/Kruse (2020), § 140 AO, Rn. 22; Staub: HGB (2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 238

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Folgen, die Verstöße gegen die Buchführungspflicht nach sich ziehen, sind abhängig von Art und Schwere der Vergehen (vgl. im Übrigen EBJS (2020), § 238 HGB, Rn. 36f.). Zunächst können strafrechtliche Vorschriften, insbesondere der §§ 283 Abs. 1 Nr. 5, 283b Abs. 1 Nr. 1 StGB, zur Anwendung kommen. Hiernach wird mit Freiheits- oder Geldstra...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Selbstinformation

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Buchführung und JA sollen dem Kaufmann (bzw. der UN-Leitung) einen Überblick über die VG und Schulden, über das EK sowie über Höhe und Zusammensetzung des erzielten Erfolgs vermitteln. Der Zwang zur Rechenschaft des Kaufmanns vor sich selbst soll verhindern, dass das UN aus mangelnder Übersicht über den Vermögensstand in eine finanzielle Krise...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Art und Umfang der Vereinnahmung

Rz. 38 Die Vereinnahmung kann in jeder Form geschehen, die dem Abtretungsempfänger den Forderungsbetrag oder einen Teil desselben zukommen lässt. Das kann insbesondere auch dadurch geschehen, dass der Abtretende aufgrund einer Vereinbarung mit dem neuen Gläubiger oder im Fall der stillen Abtretung die Forderung einzieht und an den neuen Gläubiger weiterleitet oder auf ein Ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Festsetzung der Umsatzsteuer

Rz. 25 Aus der Formulierung in § 13c Abs. 1 S. 1 UStG "und die festgesetzte Steuer, bei deren Berechnung dieser Umsatz berücksichtigt worden ist" ist abzuleiten, dass die Haftung nur für festgesetzte USt in Betracht kommt. Das bedeutet, dass die USt gegen den abtretenden Unternehmer festgesetzt worden sein muss. Eine festgesetzte Steuer setzt dabei einen positiven Betrag an ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer zwischen dem Insolvenzverwalter und dem nichtselbständig tätigen Insolvenzschuldner

Leitsatz Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln und zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ausfall eines Gesellschafterdarlehens als Verlust aus Kapitalvermögen

Leitsatz Auch ein Darlehen eines Gesellschafters an eine GmbH stellt eine sonstige Kapitalforderung dar, sodass ein endgültiger Darlehensausfall ein Verlust sein kann, der einer Veräußerung der Kapitalforderung gleichzustellen ist. Sachverhalt Streitig ist die versagte Anerkennung von Verlusten aus der Auflösung einer GmbH. Der Kläger war an einer GmbH zuletzt mit 80 % beteil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 5.1.2 Mindestbesteuerung

Diese sog. Mindestbesteuerung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht[1], solange der Verlustausgleich nicht versagt, also nicht endgültig ausgeschlossen ist, sondern lediglich zeitlich gestreckt wird. Eine Verlagerung des Verlustausgleichs auf spätere VZ ist im Hinblick darauf nicht zu beanstanden, dass das Grundrecht seine Wirkung grundsätzlich VZ-übergreifend entfaltet. Es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.5 Gleichbehandlung bei Restschuldbefreiung, Schuldenerlass oder Schuldenbereinigungsplan

Ein evtl. Zielkonflikt zwischen dem Besteuerungsverfahren einerseits und einem Insolvenzverfahren andererseits wird durch die entsprechende Anwendungsregelung des § 3a Abs. 5 EStG auf Erträge aus einer erteilten Restschuldbefreiung[1], einem Schuldenerlass aufgrund eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens[2] oder ...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH reiht sich in eine Reihe wenig verwalterfreundlichen Entscheidungen ein. Die Entscheidung beinhaltet gleich mehrere bedeutende Aspekte, die offensichtlich werden lassen, dass der BGH seiner stringenten Linie bei der Verwaltervergütung "treu" bleibt und offensichtlich versucht, dem Zuschlagschaos Herr zu werden. Vergütungen in Insolvenzverfahren stehe...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / IV. Größere Verfahren als Vermutung geringerer Zuschläge

Der in einem größeren Insolvenzverfahren regelmäßig anfallenden Mehraufwand des Insolvenzverwalters – so der BGH – könne zudem im Grundsatz bereits dadurch abgegolten sein, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führe.mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Besondere Wertvorschriften des RVG

Rz. 31 Darüber hinaus enthält das RVG selbst besondere Wertvorschriften, geregelt in den §§ 23a bis 31b und 37 bis 38a RVG. Während es sich bei einigen um eher exotische Vorschriften handelt, die in der Praxis selten zur Anwendung kommen, sollten andere unbedingt bekannt sein. Hierzu zählen insbesondere:mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / I. Sachverhalt

Das AG eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte einen Insolvenzverwalter. Letzterer beantragte nach Fälligkeit, seine Vergütung nebst Auslagen unter Berücksichtigung eines Zuschlags i.H.v. 40 % zu der Regelvergütung auf insgesamt 52.202,32 EUR festzusetzen. Das AG hat die Vergütung auf insgesamt 52.219,05 EUR festgesetzt. Auf die sofort...mehr

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FoVo 01/2023, Unpfändbarkei... / 1 Der Fall

Arbeitgeber zahlt Corona-Prämie Der Beklagte betreibt eine Gaststätte. Er zahlte an seine Beschäftigte, die Schuldnerin, die als Küchenhilfe eingestellt war, aber auch als Thekenkraft eingesetzt wurde, im September 2020 neben dem Monatslohn i.H.v. 1.350 EUR brutto und Sonntagszuschlägen i.H.v. 66,80 EUR brutto eine Corona-Prämie i.H.v. 400 EUR. Insolvenzverwalter will das berü...mehr

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FoVo 03+04/2023, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 führt zu einer deutlichen Anhebung der Freibeträge

Mit der Änderung von § 850c ZPO im letzten Jahr wurde in § 850c Abs. 4 ZPO die Änderung der Pfändungsfreigrenzen von einem zweijährlichen auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Zugleich ist die Anlage zu § 950c ZPO entfallen und wurde durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung ersetzt. Für 2023 ist diese am 15.3.2023 erfolgt und am 20.3.2023 im Bundesgesetzblatt bekanntge...mehr

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FoVo 01/2023, Unpfändbarkei... / 2 II. Aus der Entscheidung

Freiwillige Corona-Prämie als Erschwerniszulage mit Voraussetzungen Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von 182,99 EUR nebst Zinsen. Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Ausschluss der Begünstigung nach § 13a ErbStG bei Rückabwicklung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 8 Nach der Begründung des Regierungsentwurfes zum ErbStRG vom 4.1.2008[22] dient die Regelung dazu, den Erwerb von dem Grunde nach gem. § 13b ErbStG [23] begünstigtem Vermögen von der Steuerbefreiung des § 13a ErbStG [24] (nicht aber des § 19a ErbStG) auszunehmen, wenn der Erwerb vor dem 1.1.2011 erfolgt ist und einen erneuten Erwerb durch dieselbe Person darstellt. Dies i...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Beteiligung bei Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 14 Ist ein nicht an der Börse gehandelter Anteil an einer Kapitalgesellschaft Gegenstand der Feststellung, so ist die Kapitalgesellschaft selber erklärungspflichtig (§ 153 Abs. 3 BewG), ohne dass der Erwerber zur Abgabe der Erklärung aufgefordert werden darf. Ihre Beteiligtenstellung ergibt sich dann aus § 154 Abs. 1 Nr. 2 BewG und der Bedarf für eine Bekanntgabe ist nic...mehr