Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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zfs 12/2019, Zeitpunkt des ... / 1 Aus den Gründen:

"… Mit dem angefochtenen Urteil hat das LG die Klage zu Recht abgewiesen. Der Rechtsschutzfall ist nicht in versicherter Zeit eingetreten. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine andere Bewertung." Die Kl. begehren die Gewährung von Rechtsschutz für die Geltendmachung eines Direktanspruches aus § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG gegen die H Versicherung AG, den Vermögensschaden-Haftpf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Erlass einer Anordnung i.S.d. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO

Leitsatz Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1, §...mehr

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Zeitpunkt der Steuerentstehung

Leitsatz Besteht die Leistung in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung als zeitlich begrenzter Dauerleistung, wird die Leistung erst mit der Beendigung der dieser Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse erbracht. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 14c UStG, Art. 63, Art. 64, Art. 65 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / D. Anspruchsanmeldung

Rz. 91 Je nach der Art des konkreten Schadenseintritts stehen dem Geschädigten unterschiedliche Anspruchsgegner zur Verfügung. Wird der Schaden durch ein Kraftfahrzeug verursacht, können dies gleichermaßen Fahrer, Halter und der für das Fahrzeug zuständige Kfz-Haftpflichtversicherer sein. Wird der Schaden durch einen Passanten, einen Radfahrer oder beispielsweise ein Tier ve...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / E. Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung

Rz. 38 Wie bereits ausgeführt, stehen die Deckungsbereiche der Kfz-Haftpflichtversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung zueinander im Verhältnis der Exklusivität. Das heißt, ein Schadenfall kann nur in einen der beiden Deckungsbereiche fallen. Die Exklusivität beider Deckungsbereiche kann auch im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung von entscheidender Bedeutung s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.6.1 Insolvenzverwalter

Rz. 65a Der Insolvenzverwalter haftet zwar bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung steuerlicher Pflichten nach § 69 AO. Soweit allerdings während des Insolvenzverfahrens von ihm Pflichten nach insolvenzrechtlichen Vorschriften zu erfüllen sind, folgt die Haftung des Insolvenzverwalters aus § 60 InsO. Nach dieser Vorschrift haftet er z. B. wegen schuldhaft verspäte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.3 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 46 Gemäß § 128 HGB haften alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft deren Gläubigern persönlich. Sie sind Gesamtschuldner. Die Haftung bezieht sich steuerlich auf alle Ansprüche aus dem Schuldverhältnis, die gegen die OHG bestehen, also vor allem die betrieblichen Steuerschulden.[1] Dazu gehören auch die Säumniszuschläge. Ein Haftungsausschluss ist a...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / gg) Anmeldung zur Tabelle und Tabellenfeststellungsklage im Insolvenzverfahren

Rz. 219 Wird das Verfahren über eine bereits erhobene Klage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners (§ 27 InsO) gem. § 240 ZPO unterbrochen oder soll ein Anspruch gegen einen Schuldner im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, ist dies gem. § 87 InsO nur nach den Vorschriften der InsO möglich. Weiß der Anwalt von dem Insolvenzverfahren od...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Verwalter in Insolvenzverfahren, Mitglied im Gläubigerausschuss

Rz. 186 Die Tätigkeit als Insolvenzverwalter stellt eine nicht berufstypische Tätigkeit des Anwalts dar, die selbst bei Beantwortung schwieriger Rechtsfragen keine Besorgung von "Rechtsangelegenheiten" i.S.d. § 3 Abs. 1 BRAO darstellt.[478] Neben notwendigen Fachkenntnissen, kommt es auf eine persönliche Integrität an.[479] Ein Rechtsanwalt, der zum Insolvenzverwalter bestel...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 3. Insolvenz

Rz. 18 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des fremdnützigen Treuhänders hat der Treugeber ein Aussonderungsrecht (§ 47 InsO), weil das Treugut wirtschaftlich zu seinem Vermögen gehört.[50] Ein Recht zur Aussonderung oder Ersatzaussonderung (§§ 47, 48 InsO) bzgl. eines Sonderkontos entfällt, wenn dieses vom Treuhänder auch als Eigenkonto genutzt wurde.[51] Eine schuldrec...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Klageerhebung und Verteidigung gegen eine Klage

Rz. 210 Der Anwalt, der die Beratung einer Partei in einem Zivilprozess übernimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er durch sein Verschulden bewirkt, dass die Partei einen Prozess verliert, den sie bei sachgemäßer Vertretung gewonnen hätte. Er muss sie über die Gesichtspunkte und Umstände, die für ihr ferneres Verhalten in der Angelegenheit entscheidend sein können...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 4. Weitere Hemmungsgründe

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / IV. Direktanspruch des Dritten nach § 115 VVG

Rz. 147 Im Gesetzgebungsverfahren war für den Bereich der Pflicht-Haftpflichtversicherungen zunächst vorgesehen, einen allgemeinen unmittelbaren Anspruch des Dritten gegen den Versicherer zu statuieren. Dieses Vorhaben wurde aber dann kurzfristig wieder fallengelassen. Wie bisher auch können Ansprüche gegen den Unfallgegner in der Kfz-Haftpflichtversicherung unmittelbar gege...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Zweifel, Bedenken und Risiken

Rz. 102 Die anwaltliche Rechtsberatung muss sich darauf erstrecken, dem Auftraggeber die Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- und Rechtslage Anlass geben, sowie mögliche Risiken und deren abschätzbares Ausmaß, darzulegen und diese mit dem Mandanten zu erörtern; nur in Kenntnis solcher Umstände kann dieser über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden.[515] Eine sol...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XII. Anwaltsvergütung und Insolvenz des Mandanten

Rz. 532 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten entstandene Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Mandanten werden mit Eröffnung des Verfahrens zu allgemeinen Insolvenzforderungen. Die Honorarforderungen können – selbst wenn sie tituliert sind – nicht mehr gegen den Schuldner geltend gemacht werden (§ 89 InsO); etwaige Za...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Aufklärung des Auftraggebers

Rz. 289 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen.[1115] Eine Aufklärung ist insb. dann erforderlich, wenn der Rechtsanwalt sich nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber Inhalt und Tragweite des Vergleichs vollständig erfasst, sondern vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mandant erwartet, durch eine...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 3. Beendigung

Rz. 31 Das Treuhandverhältnis endet spätestens mit der Erfüllung der wechselseitigen Vertragspflichten (§ 362 Abs. 1 BGB), also nach Erreichung des Treuhandzwecks. Ein Treuhandverhältnis, das für eine bestimmte Zeit geschlossen wurde, endet mit deren Ablauf (§ 163 mit § 158 Abs. 2 BGB; § 675 Abs. 1 i.V.m. § 620 Abs. 1 BGB für einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung d...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / I. Tätigkeiten

Rz. 21 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden häufig als Treuhänder [58] tätig, etwa beimehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Verhältnis zu den übrigen Grundpflichten

Rz. 129 Die allgemeine Vertragspflicht eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, seinen Auftraggeber vor voraussehbaren und vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. Rdn 5 f.),[597] überlagert die übrigen Grundpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag zur Klärung des Sachverhalts sowie zur Rechtsprüfung und -beratung und füllt diese Hauptpflichten aus. Insb. prägt die Schadensverhü...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner

Rz. 439 § 8 Abs. 2 PartGG in der Neufassung des Gesetzes zur Änderung des UmwG, des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und anderer Gesetze v. 22.7.1998,[1022] in Kraft getreten am 1.8.1998, sieht eine gesetzliche Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner vor. Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so haften nur sie gem. § 8 Abs. 1 PartGG für ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XIII. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Rz. 536 Hat der Auftraggeber einen Zahlungsanspruch gegen den Rechtsanwalt, so kann dieser gem. §§ 387 ff. BGB aufrechnen mit Ansprüchen auf Zahlung der Vergütung (§ 675 Abs. 1 mit §§ 611, 612 oder 631, 632 BGB) und auf Ersatz von Auslagen (§§ 670, 675 Abs. 1 BGB), und zwar auch mit entsprechenden Forderungen aus früheren Mandaten.[2062] Rz. 537 Ein Gerichtsurteil kann gegen ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Feststellung des Sachverhalts

Rz. 37 Lässt der geschilderte Sachverhalt nach erster Einschätzung den vorläufigen Schluss zu, dass der Auftraggeber sein Ziel erreichen kann, so hat der Rechtsanwalt die maßgeblichen tatsächlichen Umstände (auch erhobene oder mögliche Einwände eines Gegners) und die notwendigen Beweismittel zu sammeln, zu ordnen und festzustellen (vgl. auch Rdn 153 ff.).[225] Das gilt selbs...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VIII. Pfändung der Gebührenforderung

Rz. 518 Aus der Vorschrift des § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO, die die Abtretung einer anwaltlichen Gebührenforderung an einen Dritten, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, grds. für unzulässig erklärt, wird von einer Mindermeinung im Schrifttum abgeleitet, die anwaltliche Gebührenforderung sei infolgedessen gem. § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit nicht die in § 49b Abs. 4 ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 7. Insolvenz

Rz. 127 Gem. §§ 115, 116 InsO wird der Anwaltsvertrag auch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beendet, es sei denn, dass sich die vertragliche Geschäftsbesorgung nicht auf das zur Masse gehörige Vermögen bezieht.[343] Da nach § 117 Abs. 1 InsO auch die Prozessvollmacht erlischt, ordnet § 240 ZPO eine Unterbrechung des laufenden Geri...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 113 Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[430] Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensscha...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / j) Insolvenzberatung

Rz. 305 Wird der Rechtsanwalt oder Steuerberater mit einer Sanierung oder damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss (vgl. Rdn 23), ist insb. der Insolvenzgrund nach §§ 16 ff. InsO zu prüfen, auf die Antragspflicht nach § 15a InsO hinzuweisen, eine außergerichtliche Sanierungsmöglichkeit[1178] und die Art der möglichen Einleitung und Durchführun...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 5. Anwaltskosten

Rz. 94 Bildet eine Vermögensverletzung den Haftungsgrund, so sind diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[198] Dabei darf der Geschädigte zur Schadensbeseitigung grds. den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht der Interesse...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Berufsrechtliche Verbote

Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelung kann bei der Anwendung im Einzelfall durchaus Schwierigkeiten bereiten.[120] Selbst wenn sich die Interessen der Mandanten teilweise widersprechen, kann ein Anwalt sie gemeinsam vertreten, soweit und solange das Mandat auf die Wahrnehmung solcher Interes...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Materiell-rechtliche Fragen, insb. Verjährung

Rz. 235 Unter besonderen Voraussetzungen kommt auch eine Pflicht zur Belehrung des früheren Auftraggebers über materiell-rechtlich Fragen in Betracht. Zwar entbindet das Vertragsende den Rechtsanwalt von seiner Pflicht, die zuvor vertraglich übernommene Angelegenheit auch nur zu einem provisorischen Ende zu führen. Der Auftraggeber darf ferner nicht etwa beanspruchen, über d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Widerrechtliche Verletzung

Rz. 8 Ein unerlaubtes Tun oder pflichtwidriges Unterlassen, das ein Rechtsgut i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB verletzt, "indiziert" im Regelfall das Unwerturteil der Rechtswidrigkeit.[32] Der tatbestandsmäßige Erfolg der Verletzungshandlung deutet dann auf deren Rechtswidrigkeit hin. Diese liegt nicht vor, wenn der Schädiger einen Rechtfertigungsgrund (§§ 227 ff. BGB,[33] §§ 859, 90...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Herausgabe

Rz. 393 Gem. §§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, dem Auftraggeber alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat.[1445] Zur Ausführung des Auftrags erlangt ist alles, was dem Beauftragten zum Zwecke der Geschäftsbesorgung zur Verfügung gestellt worden ist. Aus der Geschäftsb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Insolvenzverfahren

Rn 7 Sofern über das Vermögen des Emittenten ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, ergeben sich in Bezug auf § 3 keine Besonderheiten.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. Insolvenzverfahren

Rn 5 Sofern über das Vermögen des Emittenten ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, ergeben sich in Bezug auf § 2 keine Besonderheiten.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Insolvenzverfahren

Rn 11 § 4 gehört zu den wenigen zwingenden Vorschriften des SchVG.[15] Die Norm ist also, wenn ein Emittent insolvent wird und es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen kommt, im Verfahren sowohl vom Insolvenzverwalter als auch von den Gläubigern zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dementsprechend während der Laufzeit der Anleihe zum einen mittels ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Insolvenzverfahren

Rn 11 Ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten eröffnet, haben sowohl der Insolvenzverwalter als auch das Insolvenzgericht zu prüfen, ob der Anwendungsbereich von § 1 eröffnet, mithin die Vorschriften dieses Gesetzes zu berücksichtigen sind. Für den Insolvenzverwalter besteht hierzu z. B. deshalb Veranlassung, weil er im Rahmen der Führung der Insolvenzta...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm regelt besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Zweck der besonderen Regelungen ist vornehmlich die Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Gerichte. Wie im Regelinsolvenzverfahren (§ 13 Abs. 1 Satz 3 bis 7) muss der Schuldner seinem Antrag zwingend eine Reihe weiterer Unterlagen beifügen, die aber auf die Besonderheiten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3.2 Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (Abs. 1 Nr. 3)

Rn 86 Das gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 3 geforderte Verzeichnis der Gläubiger und der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen (Anlage 6) ist vom Schuldner vollständig auszufüllen. Schon auf Grund des im Formular zur Verfügung stehenden geringen Platzes reicht die Kurzbezeichnung des jeweiligen Gläubigers aus. Im Hinblick auf das weitere Verfahren, das gemäß § 307 eine Zustellu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.4 Ergänzungsaufforderung

Rn 123 Das Insolvenzgericht überprüft zunächst die Zulässigkeit des Antrags, wobei die Amtsermittlungspflicht gilt (s. o. Rn. 111). Fehlt eines der gesetzlichen Antragserfordernisse z. B. die Verfahrensfähigkeit gemäß § 304, kann das Gericht nach Anhörung des Schuldners den Antrag im Beschlusswege als unzulässig verwerfen. Rn 124 Sind die vorgelegten amtlichen Formulare unvol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Zuständiges Gericht

Rn 35 Der Verbraucherinsolvenzantrag ist beim zuständigen Amtsgericht – Insolvenzgericht – einzureichen. Das Insolvenzgericht überprüft zunächst die Zulässigkeit des Eröffnungsantragsantrags, für den auch im Verbraucherinsolvenzverfahren die allgemeinen Vorschriften der §§ 2, 3, 11 ff. gelten, soweit die §§ 304 ff. nichts anderes bestimmen (§ 304 Abs. 1 Satz 1). Die sachlich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Annahme und Rechtswirkungen des Plans

Rn 24 Die Annahme des Plans erfolgt nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln. Da es sich beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan um das Angebot zur Annahme eines Vergleichsvertrags handelt, müssen alle einbezogenen Gläubiger ausdrücklich zustimmen. Die erteilte Zustimmung bindet den Gläubiger in einem späteren gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren nich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.2 Pfandbriefe

Rn 9 Der Ausschluss der Pfandbriefe aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes rechtfertigt sich nach Auffassung des Gesetzgebers vor dem Hintergrund, dass mit dem Pfandbriefgesetz ein eigenständiges Regelungswerk existiert, das besondere Abwicklungsmechanismen enthält. Da von einer Insolvenz der Pfandbriefbank die Pfandbriefgläubiger nicht betroffen sind, da die Deckungswerte n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Mit dem schriftlich einzureichenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich nach diesem Antrag hat der Schuldner vorzulegen:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 144 Ahrens, Rücknahmefiktion und Beschwerderecht bei § 305 Abs. 3, NZI 2000, 201; Baumann/Schmitz-Winnenthal, Die Verbraucherinsolvenzberatungsstelle – Organisation und Arbeitsablauf, ZVI 2009, 143; Frind, Störeinflüsse im Privatinsolvenz-Planverfahren, ZInsO 2014, 280; ders., Schlecht beraten, wenn nicht persönlich beraten?, ZInsO 2016, 307; ders., Bescheinigungsprüfung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Entstehungsgeschichte

Rn 7 An dem Erfordernis eines außergerichtlichen Einigungsversuches wurde im Laufe des Bestehens des § 305 immer wieder Kritik geäußert. Bei einem Reformvorschlag aus dem Jahr 2007 war eine Änderung des § 305 Abs. 1 Nr. 1 vorgesehen, wonach auch eine Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle mit dem Inhalt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch offensichtlich ...mehr