Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 11 Erbenhaftung / 17. Einstellung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 675 Antragsberechtigt nach § 212 InsO ist "der Schuldner". Dabei handelt es sich im Falle der Nachlassinsolvenz grundsätzlich um die Erben in ihrer Gesamtheit. Dem Testamentsvollstrecker steht im Insolvenzverfahren über den Nachlass des Schuldners entgegen dem Wortlaut des Gesetzes das Antragsrecht des § 212 InsO zu, weil er vor der Anordnung des Insolvenzverfahrens die ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Gerichtskosten

Rz. 334 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5 Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Rz. 335 Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind Nachlassverbindlichkeiten[319] und Masseschulden im Insolvenzverfahren, § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO, und fallen deshalb im Inn...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Gerichtskosten

Rz. 471 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5 Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind Nachlassverbindlichkeiten[376] und Masseschulden im Insolvenzverfahren, § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO, und fallen deshalb im Innenverhäl...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 75 Gemäß § 852 ZPO ist der Pflichtteilsanspruch des Schuldners nur dann pfändbar, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. Rz. 76 Jede Art der Einigung zwischen dem oder den Erben und dem Pflichtteilsberechtigten über das Bestehen des Anspruchs fällt unter den Begriff des Anerkenntnisses. Schriftform ist nicht erforderlich. Eine Anerkennung dem Grun...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Noch offenes Gläubigeraufgebot

Rz. 71 Jeder Miterbe kann den Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, bis ein Gläubigeraufgebotsverfahren abgeschlossen ist, § 2045 BGB. Dies ist konsequent, denn gem. § 2046 BGB sind vor der Erbteilung die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen. Solange sie aber nicht zuverlässig bekannt sind, können die Erben dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Verletzen die Erben die...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Formale Anforderungen an eine Forderungsanmeldung

Rz. 661 Folgende formale Anforderungen der Anmeldung sind zu beachten:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 12. Insolvenzanfechtung

Rz. 666 Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen: Nach § 134 InsO ist jede unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie wurde früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen. Betroffen sind das Schenkungsversprechen und der Schenkungsvollzug, so dass auch eine Übergabe als letzter Akt des dinglichen Rechtsgeschäf...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Bestand des Nachlasses

Rz. 102 Bei der Feststellung des Nachlassbestands sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherung, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist. Nicht mit zu bewerten sind auch diejenigen Gegenstände, auf die sich z.B. ein gegenständlich bezogener Pflichtteilsverzicht nach...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / Literaturtipps

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§ 11 Erbenhaftung / a) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 303 Wird der Erbe verklagt, so muss er die Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts nach § 780 ZPO in den Urteilstenor beantragen (vgl. das Muster für einen entsprechenden Klageerwiderungsschriftsatz unten Rdn 307). Rz. 304 Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine e...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / V. Festsetzung der Vergütung

Rz. 247 Im Unterschied zum Nachlasspfleger hat der Nachlassverwalter gem. § 1987 BGB einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Vergütung des Nachlassverwalters ist angemessen im Sinne von § 1987 BGB, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls der Billigkeit entspricht. Ihrer Natur nach kann die Vergütung nur im Rahmen eines Ermessensspielraums bestimmt...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / II. Nachlassinsolvenzverfahren im Überblick

Rz. 639 Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Nachlassinsolvenzverfahren in den §§ 315–331 als besondere Form des Insolvenzverfahrens. 1. Allgemeines Rz. 640 2. Zuständigkeit Rz. 641 Dasjenige Amtsgericht ist Inso...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 11. Erbenhaftung für die Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft

Rz. 18 Ist ein Kommanditist vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstorben, erstreckt sich die gesamtschuldnerische erbrechtliche Haftung seiner Erben nach §§ 1967, 2058 BGB, §§ 171 f. HGB grds. nur auf die zum Zeitpunkt des Erbfalls begründeten Verbindlichkeiten, soweit auch der Erblasser dafür haftete. Die gesellschaftsrechtliche Haftung der Erben nach §§ 173, 171, 172, 1...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / XIV. Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften

Rz. 313 In Anteile an einer Personengesellschaft findet, wenn mehrere Personen zu Erben berufen sind, kraft Richterrechts eine Sondererbfolge statt. Mehrere Erben können nicht in der Organisationsform der Erbengemeinschaft Mitglieder einer Personengesellschaft sein. Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 1956 vom BGH begründet.[288] Der BGH hat sie im Jahr 1983 bestätigt:[289] Zi...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Nachlassgläubiger

Rz. 366 Gläubiger von Nachlassverbindlichkeiten können jedoch sowohl gegen den Testamentsvollstrecker als auch gegen den Erben vorgehen, § 2213 Abs. 1 BGB. Rz. 367 Der Testamentsvollstreckung unterliegendes Nachlassvermögen zählt bei Anordnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse. Dazu das OLG Köln:[330] Zitat "Das Nachlassvermögen, hinsichtlich dessen Testamentsvo...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Erwerb von Todes wegen durch den Schuldner

Rz. 672 Unter einem anderen Gesichtspunkt ist jedoch in Bezug auf das Erbrecht des Insolvenzschuldners die Restschuldbefreiung von Bedeutung: Um die Restschuldbefreiung erreichen zu können, muss der Schuldner einen entsprechenden Antrag stellen (§ 287 Abs. 1 InsO), dem er eine Erklärung beizufügen hat, dass er seine pfändbaren Forderungen für die Zeit von sieben Jahren nach d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Ausnahmen von der gesamtschuldnerischen Haftung

Rz. 456 Aber für solche Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt der Teilung unbekannt waren, kann diese strenge Sanktion nicht gelten: Für die Forderungen derjenigen Gläubiger, die nach Durchführung des Aufgebotsverfahrens entweder ausgeschlossen sind oder die sich nicht gemeldet haben, haftet der Miterbe gem. § 2060 Nr. 1, 2 BGB nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur mi...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Erbenhaftung für die Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft

Rz. 205 Ist ein Kommanditist vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstorben, erstreckt sich die gesamtschuldnerische erbrechtliche Haftung seiner Erben nach §§ 1967, 2058 BGB, §§ 171 f. HGB grds. nur auf die zum Zeitpunkt des Erbfalls begründeten Verbindlichkeiten, soweit auch der Erblasser dafür haftete. Die gesellschaftsrechtliche Haftung der Erben nach §§ 173, 171, 172, ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 18. Muster: Antrag des Nachlasspflegers auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 96 Der Nachlasspfleger ist gem. § 317 Abs. 1 InsO berechtigt, ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen, aber anders als der Erbe und der Nachlassverwalter nicht dazu verpflichtet.[50] Hinweis Unterlässt der Nachlasspfleger pflichtwidrig die Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens, ist er zwar nicht den Nachlassgläubigern, jedoch gegenüber dem Erben zum Schadensers...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 390 Die Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht oder durch erhebliche Verschuldung des erbenden Abkömmlings gefährdet ist (vgl. Muster "Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht" § 17 Rdn 30). Die Beschränkung ist hierbei nicht nur auf den Pflichtteil bezogen, sie kann vielmehr auch den g...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Verlust der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung

Rz. 417 Den Antrag des Alleinerben auf Eröffnung von Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren begrenzt das Gesetz zeitlich nicht. Das ist bei Miterben für die Nachlassverwaltung anders: Nach der Erbteilung können die Miterben die Eröffnung des Verfahrens nicht mehr beantragen, § 2062 Hs. 2 BGB. Mit der Teilung verlieren also die Erben dieses Mittel der Haftungsbeschränkung...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Eigengläubiger

Rz. 368 Der Erblasser kann seinen gesamten Nachlass oder einen Teil davon vor den Eigengläubigern seines Erben durch eine Verfügung von Todes wegen schützen, indem er eine Testamentsvollstreckung anordnet, §§ 2197–2200 BGB: Dann können die Eigengläubiger sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten, § 2214 BGB; gegen ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / h) Prämienleistungen auf Lebensversicherung als Schenkungsgegenstand

Rz. 40 Dazu das OLG Köln mit Urt. v. 26.11.2008 – 2 U 8/08:[65] Zitat Bei einer Lebensversicherung zugunsten eines Dritten kann ein Vertragserbe gemäß § 2287 Abs. 1 BGB nur die vom Erblasser aufgewandten Prämienleistungen erstattet verlangen, da nicht die Versicherungssumme, sondern die gezahlten Prämien als Gegenstand der Schenkung anzusehen sind. … Nach der ständigen Rechtsp...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 8. Rechtswirkungen der Verfahrenseröffnung

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Kontroll- und Sicherungsrechte bei einer Gefährdung des Nachlasses

Rz. 482 Einen vorbeugenden Schutz vor einer wirtschaftlichen Verschlechterung des Nachlasses[550] bieten die §§ 2127–2129 BGB. Dem Nacherben steht bei einer Gefährdung seiner Rechte ein außerordentliches Auskunftsrecht über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses zu (§ 2127 BGB). Er kann von dem Vorerben Sicherheitsleistung verlangen (§ 2128 Abs. 1 BGB) und schließlich im F...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / IV. Überschwerungseinrede

Rz. 315 Hat der Erblasser die Überschuldung des Nachlasses durch Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen selbst herbeigeführt, so erleichtert das Gesetz dem Erben die Möglichkeit seiner Haftungsbeschränkung auf den Nachlass. Das Gesetz unterstellt, der Erblasser habe trotz seiner Verfügungen ein Nachlassinsolvenzverfahren oder die Nachlassverwaltung vermeiden wollen. Desha...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 179 Der Nacherbe kann im Falle der Gefährdung seiner Rechte Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses unter Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen, §§ 2127, 260 BGB. Der Auskunftsanspruch dient zur Sicherung von Beweismitteln für eine Schadensersatzklage nach Eintritt der Nacherbfalls. Er schafft darüber hinaus eine Basis für die weiteren Entscheidun...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Sondererbfolge in den Kommanditanteil

Rz. 53 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein.[51] Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 1956 vom ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabtretung / 5 Lohn- und Gehaltsabtretungen im Insolvenzverfahren

Vereinbarungen über Lohn- und Gehaltsabtretungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind als Verfügungen des Schuldners gemäß § 81 InsO unwirksam. Dies gilt bereits im Eröffnungsverfahren, sofern ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein Verfügungsverbot durch das Insolvenzgericht angeordnet worden ist. Erfasst werden auch Abtretungen, die sich auf den Zeitraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsübereignung / 3 Reverse-Charge-Verfahren und Sicherungsübereignung

Erfolgt die Lieferung des Sicherungsguts im Rahmen eines steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatzes zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer, wird der Leistungsempfänger (Sicherungsnehmer) nach § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG und § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer aus der Lieferung an ihn, wenn Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer Unternehmer sind. Wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung von Anteilsverk... / 4.7 Veräußerungsgewinn

Die Regelung des § 17 EStG stellt die Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften den Einkünften aus Gewerbebetrieb gleich. Dementsprechend ist ein Veräußerungsgewinn in dem Zeitpunkt erzielt, in welchem er bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als realisiert gelten würde. Insbesondere ist damit das Zuflussprinzip des § 11 EStG ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.4 Veräußerungsgleiche Vorgänge

Vom Gesetzgeber sind die folgenden Sachverhalte einer Veräußerung gleichgestellt worden[1]: Auflösung einer Kapitalgesellschaft. Maßgebend ist aber nicht der Beschluss über die Auflösung, sondern der Auflösungsgewinn bzw. -verlust entsteht erst mit Abschluss der Liquidation oder eines Insolvenzverfahrens. Nur ausnahmsweise kann bereits zuvor feststehen, dass mit keiner wesent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung von Anteilsverk... / 4.8.2 Unentgeltlich erworbene Anteile

Bei einem unentgeltlichen Erwerb innerhalb der letzten 5 Jahre ist zudem entscheidend, ob der Rechtsvorgänger (z. B. Schenker) den Veräußerungsverlust in seiner Person hätte geltend machen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Rechtsvorgänger die Anteile schon mehr als 5 Jahre besessen hatte.[1] Praxis-Beispiel Unentgeltlicher Hinzuerwerb A und B haben in 01 Anteile a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung: Sonder... / 5.2 Rückwirkende Änderung des Veräußerungsgewinns

Der Steuertatbestand der Betriebsveräußerung ist bereits mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. Der damit entstandene Veräußerungsgewinn kann aber durch künftige Ereignisse noch beeinflusst werden. Zu diesen Ereignissen gehört vor allem ein – ganz oder teilweiser – Ausfall der Kaufpreisforderung bzw. von noch ausstehenden Kaufpreisraten....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO

Leitsatz Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch und ihre Folgen für die Vermutung nach § 133 Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung (InsO) können nicht auf ein steuerrechtliches Drei-Personen-Verhältnis übertragen werden, in dem das Finanzamt als Dritter Anfechtungsgegner ist. Ob der Schuldner im Sinne von § 133 InsO mit Gläubigerb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen Gesellschafter­bürgschaft nach § 20 Abs. 2 EStG

Leitsatz 1. Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen des § 20 EStG ist zwar im Grundsatz jede Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Allerdings bedarf es im Fall einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft einer "Gesamtbetrachtung" von Beteiligung und Bürgschaft/Regressforderung. Danach sind die gesamten "aus der Beteiligung" erzielten Einkünfte maßgebend...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.9.3 Gesetzliche Beispiele von Haftungsfällen

Rz. 583 Das Genossenschaftsgesetz enthält in § 34 Abs. 3 besonders schwere Pflichtverletzungen ("namentlich"), bei denen vermutet wird, dass der eG zumindest in Höhe der dabei geleisteten Zahlungen ein Schaden entstanden ist.[1] Die Vermutungswirkung kann vom Vorstand widerlegt werden.[2] Die Mitglieder des Vorstands sind in den folgenden Fällen – sofern ein Verstoß gegen da...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.3.6 Teilnahmerecht

Rz. 894 Jedes Mitglied der eG hat ein Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen. Dieses Recht folgt aus der Mitgliedschaft in der eG und ist somit an das Bestehen der Mitgliedschaft gebunden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ab dem Erlöschen der Mitgliedschaft ein Teilnahmerecht nicht mehr besteht. Praxis-Beispiel Wird die Mitgliedschaft zum 31.12.2018 beendet, so hat ...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.8.1.2 Wesentliche Aufgaben des Vorstands

Rz. 479 Zu den wesentlichen einzelnen Aufgaben des Vorstands im Rahmen seiner Leitungsverantwortung gehören (vgl. § 23 Abs. 2 MS): Rz. 480 Geschäftsführung/ Ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb Die Geschäftsführung durch den Vorstand umfasst alle notwendigen Maßnahmen und Handlungen zur Leitung der eG und des Unternehmens.[1] Der Vorstand hat die notwendigen personellen, sachliche...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 4 Insolvenzverfahren nach Scheitern des Restrukturierungsrahmens

Gelingt die Rettung des Unternehmens nicht mit Hilfe des Restrukturierungsrahmens und ist Insolvenzreife eingetreten, hilft nichts, es muss Insolvenzantrag gestellt werden und es greifen die Regeln der Insolvenzordnung. Das Gericht hebt in diesem Fall die Restrukturierungssache auf (§ 33 StaRUG). Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Schritte des Insolvenzverfahrens: Info...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3 Das Restrukturierungsverfahren

Das Verfahren des Restrukturierungsrahmens ist nicht durchdekliniert und formell wie das Insolvenzverfahren, sondern erlaubt es der Geschäftsleitung, sehr individuell abgestimmt auf die Unternehmensbedürfnisse bestimmte Maßnahmen einzuleiten oder auch nicht. Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Schritte des Restrukturierungsverfahrens: Infographic 3.1 Restrukturierungspla...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.4 Restrukturierungsbeauftragter

Restrukturierungsbeauftragter muss ein für den jeweiligen Einzelfall geeigneter, in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrener Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder eine sonstige vergleichbar qualifizierte Person sein, die gegenüber allen Beteiligten neutral und unabhängig ist (§ 74 Abs. 1 StaRUG). Ähnlich wie ein Sachverständiger im Insolvenzverfahren i...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 1.4 Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung

Eingebettet in die InsO sind das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung. Bei diesen Sanierungsversuchen behält das angeschlagene Unternehmen das Zepter in der Hand, steht aber unter der Aufsicht des Sachwalters und ist an die Verfahrensvorgaben der Insolvenzordnungen gebunden. Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, 2012) stand ebenf...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 1.1 Insolvenzreife

Der ungeliebte Insolvenzantrag muss gestellt werden, wenn das Unternehmen insolvenzreif ist. Das ist es bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In die Pflicht genommen werden die Mitglieder des Vertretungsorgans. Sie haften persönlich für die verspätete Insolvenzantragstellung. Geschäftsleiter müssen "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von ...mehr