Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anmeldung

Rz. 626 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.15: Handelsregisteranmeldung der Bargründung einer AG URNr. _________________________/_________________________ vom _________________________ Amtsgericht _________________________ – Registergericht – HRB neu Aktiengesellschaft mit dem Sitz in _________________________ Geschäftsanschrift: _________________________ __...mehr

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§ 13 Konzernrecht / c) Gemeinsame Vertragsbestandteile

Rz. 20 Zum Mindestinhalt sowohl eines Beherrschungs- als auch eines Gewinnabführungsvertrages zählen außerdem Regelungen zur Kompensation der übrigen bzw. außenstehenden Aktionäre für den mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages verbundenen wirtschaftlichen Einschnitt bei der Dividendengewähr (§§ 304, 305 AktG).[58] Als außenstehend werden Aktionäre bezeichnet, d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Außenhaftung gegenüber Gläubigern nach §§ 60, 61 InsO

Rz. 861 Nach Inkrafttreten des ESUG war zunächst ungeklärt, ob das Organ des eigenverwaltenden Schuldners die Außenhaftungen gegenüber den Gläubigern nach §§ 60, 61 InsO analog treffen können,[1729] etwa durch Masseverbrauch nach auf Antrag gem. § 270c Abs. 4 InsO zwingend zu erteilender Erlaubnis zur Begründung von Masseverbindlichkeiten, oder ob es bei der gesellschaftsrec...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (AG in GmbH)

Rz. 350 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.46: Umwandlungsbeschluss (Auszug aus der Hauptversammlungsniederschrift) I. Anwesenheit _________________________ II. Ablauf der Hauptversammlung _________________________ Die Bekanntmachung enthält folgende Tagesordnung:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Zahlungen an aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger

Rz. 591 Zahlungen an aus- oder absonderungsberechtigte Gläubiger in den Wert der Sicherheit nicht übersteigender Höhe waren von § 64 Satz 1 GmbHG a.F. nicht erfasst, was auch für § 15b InsO gelten dürfte. Wenn also durch die Zahlungen (gleichwertige oder höherwertige) Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen, Sicherungszessionen oder andere Sicherheiten ausgelöst werden ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Treuepflichten

Rz. 137 Der Gesellschaftszweck ist ferner prägend für die den Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis erwachsenden Pflichten. Alle gesellschaftsvertraglichen Pflichten, gleich ob diese ausdrücklich im Vertrag geregelt oder konkludent aus dem Gesellschaftszweck abgeleitet sind, setzen voraus, dass sie dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Eine Gesellschafter...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Ersteintragung

Rz. 206 Nach § 36 Abs. 1 AktG ist eine neu errichtete AG von allen Gründern (§ 28 AktG) und sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Den näheren Inhalt der Anmeldung bestimmt § 37 AktG. Rz. 207 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.30: Ersteintragung einer AG Unter der oben genannten Fi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Überschuldungsprüfung

Rz. 446 Der Verlustausgleichsanspruch der abhängigen Gesellschaft kann im Überschuldungsstatus aktiviert werden, wenn und soweit er werthaltig ist. Auch vor Ablauf des regulären Geschäftsjahres kann der Verlustausgleichsanspruch im Rahmen der Überschuldungsprüfung auf der Aktivseite berücksichtigt werden, wenn seine Entstehung sicher ist und er der abhängigen Gesellschaft da...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / h) Auflösung der Gesellschaft und Erlöschen der Firma

Rz. 202 Gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ist die Auflösung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt gem. § 67 Abs. 1 GmbHG ebenso für die Eintragung der Liquidatoren und deren Vertretungsbefugnis, für die nach § 68 Abs. 1 GmbHG mangels abweichender Satzungsregelung oder Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung von Gesamtvertretung auszugehen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1754 Entgegen dem Wortlaut des § 192 Abs. 2 AktG ("Soll-Vorschrift") ist die bedingte Kapitalerhöhung nur zu den dort genannten Zwecken zulässig, nämlich zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen i.S.d. § 221 AktG, zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 9. Insolvenzverfahren

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Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / aa) Steuerkorrektur im Fall der Gefährdung des Steueraufkommens

Keine Regelung im Fall des § 14c UStG: In dem in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG geregelten Fall – in dem das Steueraufkommen gefährdet ist und die Korrektur daher die Beseitigung der Gefährdung verlangt – hat auch der BFH bestätigt, der Wortlaut setze nicht voraus, dass der Rechnungsaussteller den berichtigten Steuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückzuzahlen habe.[44] Gesetzlich...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Direktanspruch missbräuchlich?

Möglicherweise Direktanspruch missbräuchlich: Denkbar ist, dass sich aus den Feststellungen des EuGH ergibt, dass in dem Fall, dass L die Steuer im Steuerkorrekturverfahren erstattet bekommt, die Beträge aber nicht an LE zurückzahlt, zwar das Steuerkorrekturverfahren zulässig wäre, die spätere Geltendmachung eines Direktanspruchs durch LE aber wegen Missbräuchlichkeit nicht....mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Missbrauch bei Insolvenz des Leistenden?

Pflicht des InsVerw: Fraglich ist des Weiteren, ob das Handeln des L missbräuchlich sein könnte, wenn er dem LE die MwSt-Beträge insolvenzbedingt nicht zurückzahlt. In diesen Fällen dürfte der Insolvenzverwalter, der die Verwaltung des Vermögens des L wahrnimmt, zur Durchführung eines Steuerkorrekturverfahrens insolvenzrechtlich sogar verpflichtet sein. Könnte in diesem Fall...mehr

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BGH: Kein Anspruch auf "sau... / 2 Das Problem

Die Eigentümerin mehrerer Wohnungseigentumseinheiten beantragt, die Wohnungsgrundbücher auf neue Grundbuchblätter umzuschreiben. In den Grundbüchern ihrer Einheiten waren mehrere Zwangseintragungen erfolgt. Namentlich waren ein Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung, ein allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, ein Vermerk über die Eröffnung des I...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kreditversicherung / 2.1 Warenkreditversicherung

Der Warenkreditversicherung kommt innerhalb der Delkredereversicherung die größte Bedeutung zu. Bei der Lieferung von Waren und der Erstellung von Dienstleistungen ist die Einräumung von Zahlungszielen sowie die Wechselzahlung weit verbreitet. Der Lieferant geht dabei ein hohes Risiko ein, da die Gefahr besteht, dass der Kunde vor Bezahlung der erbrachten Leistung insolvent ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses

Leitsatz Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt. Normenkette § 218 Abs. 2, § 37 Abs. 2 AO, § 40 Abs. 1 Alternative 3, § 67 Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG Sachverhalt Der Kläger war Insolvenzverwalter ü...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"Reemtsma-Anspruch" bei Insolvenz

Leitsatz Im Fall einer Insolvenz des leistenden Unternehmers kann dem Leistungsempfänger sofort und in voller Höhe ein Direktanspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer zustehen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Schweizer Aktiengesellschaft. Sie hatte bis einschließlich 2011 Geschäftsbeziehungen zu einem in Deutschland ansässigen Handels...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung durch den Organträger; Ausgleichsansprüche im Organkreis aufgrund einer "in anderer Weise" begründeten Masseverbindlichkeit

Leitsatz 1. Der Vorsteuerabzug ist auch dann bei der Organgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt an den Organträger zurückzahlt, der die Zahlung erfolgreich angefochten hat (Anschluss an das BFH-Urteil vom 24.08.2023 ‐ V R 29/21). 2. Dieser Vorsteuerberichtigungsanspruch ist keine M...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / 1. Anspruchsentstehung und -verjährung

Pflichtteilsansprüche entstehen nach § 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, wenn Abkömmlinge, Eltern bzw. Ehe- oder Lebenspartner (im Fall der Lebenspartnerschaft gilt § 10 Abs. 6 LPartG) durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Anteil am Nachlass geht – anders als bei der Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB – nicht ohne we...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / L. Insolvenzverfahren und Verteilung des Nachlasses

Rz. 159 Der Kreis der Massegläubiger im Nachlassinsolvenzverfahren ergibt sich aus § 324 InsO. Insolvenzgläubiger sind nur die Nachlassgläubiger, § 325 InsO, zu denen gem. § 325 InsO auch der Erbe selbst zählen kann. Die aussonderungsberechtigten Gläubiger (z.B. Rechte aus §§ 985, 604 BGB) sind keine Insolvenzgläubiger, § 47 InsO; sie brauchen daher am Insolvenzverfahren nic...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / P. Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage

Rz. 175 Ausgangsfall Erblasser E verstarb am 15.6.2023. Erben sind sein Ehepartner EP zu ½ und seine beiden Kinder K1 und K2 je zu ¼. Der Nachlass setzte sich wie folgt zusammen: Im landgerichtlichen Verfahren T gegen EP und K1...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / C. Gegenstand des Insolvenzverfahrens

Rz. 6 Nur der ganze Nachlass, §§ 1922, 1967 BGB, nicht Teile hiervon, kann Gegenstand des Insolvenzverfahrens sein, § 316 Abs. 3 InsO. Der Nachlass als nicht rechtsfähiges Sondervermögen kann nicht Schuldner des Nachlassinsolvenzverfahrens sein. Da der oder die Erben (bekannt oder unbekannt) Träger des Sondervermögens sind, fällt ihnen die Schuldnerrolle zu.[2] Das Verfahren...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / H. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

I. Inhalt des Eröffnungsbeschlusses, § 27 InsO Rz. 57mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 1. Klageerhebung nach Anordnung von Nachlassverwaltung oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 12 Klagen, die nach Eröffnung der Nachlassinsolvenz oder Anordnung der Nachlassverwaltung gegen die Erben erhoben werden, sind als unzulässig abzuweisen, soweit der Erbe nicht auch mit seinem Eigenvermögen haftet. Vielmehr sind die Klagen gegen den Insolvenz- oder Nachlassverwalter als Partei kraft Amtes zu richten. Hinweis Nur wenn der Erbe nach § 2013 BGB die Möglichkei...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 2. Auswirkungen der Anordnung von Nachlassverwaltung oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf bereits erhobene Klagen oder erzielte Titel

Rz. 15 Laufende Prozesse gegen den Erben werden mit der Anordnung der Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz gemäß §§ 240 ZPO bzw. 241 Abs. 3 ZPO, § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB unterbrochen. Der Nachlass- oder Nachlassinsolvenzverwalter kann den Prozess aufnehmen. Bei Titeln, die der Erblasser oder die Erben bereits erstritten haben, wird die Klausel auf den Nachlass(insolvenz)ve...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 1. Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, Verlust der Aktivlegitimation

Rz. 67 Mit der Anordnung der Nachlass- oder Insolvenzverwaltung verliert der Erbe ex nunc seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass; sie geht auf den Verwalter über, §§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 2, 1985 Abs. 1 Hs. 1 BGB, §§ 80 ff. InsO. Hinweis Der Erbe verliert auch die aktive Prozessführungsbefugnis für jegliche Nachlassstreitigkeit; laufende Prozesse werden un...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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AGS 12/2023, Die Aufgaben d... / 5. Rückstellungen

Häufig ist es so, dass im laufenden Insolvenzverfahren noch Geld oder Vermögen vorhanden ist, in der WVP aber "nicht rummkommt." Zur Sicherung der Kostendeckung – hierzu zählen auch die Vergütungen von Treuhändern – sieht der BGH daher vor, dass in solchen sich abzeichnenden Fällen "vorausschauend" gehandelt werden soll. Der Insolvenzverwalter des laufenden Insolvenzverfahre...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Inhalt des Eröffnungsbeschlusses, § 27 InsO

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Ausschließliche Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Rz. 62 Der Insolvenzverwalter hat das ausschließliche Verwaltungs- und Verfügungsrecht, §§ 27, 80 Abs. 1 InsO. Zu dem im Eröffnungsbeschluss genannten Zeitpunkt verliert der Schuldner (= Erbe) Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass, einschließlich der Prozessführungsbefugnis, §§ 80 ff. InsO; dies gilt sowohl für Aktiv- als auch Passivprozesse.[23] Die Unterbre...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / R. Testamentsvollstreckung

Rz. 184 Zusammenfassung: Ein der Testamentsvollstreckung unterliegender Nachlass fällt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erben in die Insolvenzmasse. Der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass, der in die Insolvenzmasse fällt, bildet bis zur Beendigung der Testamentsvollstreckung eine Sondermasse, auf die die Nachlassgläubiger, nicht aber die...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / A. Der Erbe in der Schuldnerposition

Rz. 1 Ohne wirksame Ausschlagungserklärung oder Anfechtung der Annahme, ist das Einrücken in die Schuldnerstellung durch den Erben in Bezug auf die Verbindlichkeiten des Erblassers irreversibel. Das bedeutet:[1]mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 7 Sachlich zuständig für das Insolvenzverfahren ist nicht das Nachlassgericht, sondern das Insolvenzgericht, § 3 InsO mit § 315 InsO.mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / X. Testamentsvollstreckung und Zugriffverbot, insbesondere bei Insolvenz

Rz. 48 Wegen § 2211 BGB kann der Erbe sich hinsichtlich der Nachlassgegenstände schuldrechtlich verpflichten, der Testamentsvollstrecker selbst wird dadurch aber gerade nicht verpflichtet. Die Eigengläubiger können nur wegen persönlicher Forderungen nicht auf den Nachlass zugreifen. Persönliche Forderungen sind dabei alle Forderungen, die sich direkt gegen den Erben als Schu...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / a) Die Erschöpfungseinrede nach regulärer Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens, §§ 1989, 1973 BGB

Rz. 28 aa) Nach Beendung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan endet die dadurch begründete Gütersonderung: Ein ggf. verbliebener Nachlass und das Eigenvermögen des Erben verschmelzen wieder miteinander. Dennoch besteht die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass über die Erschöpfungseinrede der §§ 1989, 1973 BGB fort, wenn s...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / I. Eröffnungsgrund

Rz. 39 Eröffnungsgründe sind grds. nach §§ 320, 19 InsO die Überschuldung [82] und nach §§ 320, 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit [83] sowie im Falle der Antragstellung durch einen Erben die drohende Zahlungsunfähigkeit[84] gemäß §§ 320, 18 InsO.[85] Maßgebender Zeitpunkt ist der der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit den dann erzielbaren Veräußerungswerten und nicht etwa der...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / d) Nachlassinsolvenzantrag

Rz. 34 Ergibt sich mit oder ohne Erstellung eines Inventars, vor oder nach Durchlaufen eines Aufgebotsverfahrens, dass der Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig ist, so muss der Erbe gemäß §§ 320, 317 Abs. 1 InsO ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Tut er das nicht, so macht er sich wegen Insolvenzverschleppung schadensersatzpflichtig nach § 1980 BGB und haftet au...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / IV. Ablehnung mangels Masse

Rz. 47 Auch bei zulässigem Antrag und Vorliegen eines Eröffnungsgrundes wird dann keine Nachlassinsolvenz eröffnet, wenn keine hinreichende Masse vorhanden ist, um die voraussichtlichen Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO [108] zu decken, § 26 InsO .[109] Eine liquide Masse muss (noch) nicht vorliegen.[110] Auch darüber mag nach § 5 Abs. 1 S. 2 InsO mit Hilfe eines Sachverständig...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 2. Begründetheit der Anfechtung

Rz. 99 § 129 Abs. 1 InsO verlangt eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlung, die die Nachlassgläubiger benachteiligt, d.h. die zu einer objektiven Vermögensminderung führt. Diese liegt dann vor, wenn sich durch die Rechtshandlung des Erblassers die Aktivmasse verkürzt hat und dadurch der Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Schuldnervermögen unm...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (1) Die Dürftigkeitseinrede nach Einstellung der Nachlassinsolvenz oder Aufhebung der Nachlassverwaltung mangels Masse

Rz. 39 Die Dürftigkeitseinrede steht dem Erben nach § 1990 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BGB zum einen dann zu, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt worden ist, § 207 InsO , oder wenn die Nachlassverwaltung mangels Masse aufgehoben ist, § 1988 Abs. 2 BGB . Gleiches gilt bei Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit, § 211 InsO . Hinweis In diesem Fall hat der Einstellungs- o...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Verlust der Haftungsbeschränkung

Rz. 77 Die Haftungsbeschränkung tritt allerdings nur ein, wenn der Erbe nicht bereits aus anderen Gründen unbeschränkt haftet, wie z.B.: hier aber nur unbeschränkte Haftung gegenüber dem antragstellenden Gläubiger, nicht gegenüber den so...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / C. Nachlassinsolvenz, § 1980 BGB, §§ 315 ff. InsO

Rz. 38 Um die Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern auf den Nachlass zu beschränken, kann im Falle des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt werden, § 1975 BGB.[80] Hinweis Diese Haftungsbeschränkungsmöglichkeit kann zur Obliegenheit werden, bei deren Verletzung der Erbe sich wegen Insolvenzverschleppung schadensersa...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / c) Beweislastregel

Rz. 147 Die Beweislast für die Tatsache der frei bestimmten Rechtshandlung durch den Erblasser und dessen Benachteiligungsvorsatz trägt der Insolvenzverwalter. Bestreitet der Gläubiger die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Gläubigerbenachteiligung, muss der Nachlassinsolvenzverwalter die Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der G...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Aufhebung der Nachlasspflegschaft

Rz. 34 Die Aufhebung einer Pflegschaft nach § 1960 BGB erfolgt nach Wegfall des Grundes der Anordnung (d.h. die Erben sind ermittelt/die Annahme der Erbschaft erfolgt) durch Beschluss. Das Ermittlungsergebnis des Nachlasspflegers, wer als Erbe in Betracht kommt, und dass diese informiert werden, genügt für die Aufhebung. Das Vorliegen eines Erbscheins führt zur Aufhebung der...mehr