Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / O. Dürftigkeitseinrede

Rz. 174 Die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass eine die Kosten des Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Masse fehlt (§ 1982 BGB; § 26 Abs. 1 InsO) und deshalb die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht "tunlich" oder das Insolvenzverfahren eingestellt ist, § 207 Abs. 1 InsO, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Überschuldung des Nachlasses ist – im...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (2) Die Dürftigkeitseinrede nach regulärer Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 40 § 1990 findet entsprechende Anwendung nach Beendigung der Nachlassverwaltung;[44] da der Erbe erwarten kann, dass ihm ein schuldenfreier Nachlass übergeben wird. Hinweis In diesen Fällen greift die Erschöpfungseinrede der §§ 1989, 1973 BGB nicht (siehe oben Rdn 31). Denn in diesem Fall hat kein Insolvenzverfahren und damit auch kein Gläubigeraufgebot nach §§ 28, 174 In...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 3. Beschränkung der Haftung durch Ausschließungsbeschluss

Rz. 56 Den Gläubigern, die ihre Forderung im Aufgebotsverfahren nicht angemeldet haben und folglich durch Ausschließungsbeschluss,[81] §§ 439, 38 ff. FamFG, ausgeschlossen wurden, haftet der Erbe nur noch nach Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) und nicht mehr nach §§ 1978, 1980 BGB. Folge: Nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger kann der Erbe den Nachlass für...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / I. Aufhebung von bereits erfolgten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Falle der Anordnung der Nachlassverwaltung oder bei Eröffnung der Nachlassinsolvenz, § 784 ZPO

Rz. 26 Eine bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens[23] oder Anordnung der Nachlassverwaltung erfolgte Zwangsvollstreckungsmaßnahme in das Eigenvermögen des Erben muss nach § 784 Abs. 1 ZPO aufgehoben werden, solange er nicht unbeschränkt haftet (§ 2013 BGB). Dies geschieht nur auf Verlangen des Erben, das dieser gemäß § 785 ZPO im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Muster

Rz. 111 Eine typische Rückabwicklungsvereinbarung in einem Schenkungsvertrag über eine Gesellschaftsbeteiligung könnte folgendermaßen aussehen: Muster 17.2: Vereinbarung eines Rückforderungsrechts Muster 17.2: Vereinbarung eines Rückforderungsrechtsmehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / D. Auszug aus der ZPO

Rz. 4 § 305 Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgeset...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VI. Insolvenzmasse

Rz. 53 Das Insolvenzverfahren bewirkt ebenso wie die Nachlassverwaltung eine Gütersonderung zwischen Nachlass und Eigenvermögen.[117] Das Sonderinsolvenzverfahren Nachlassinsolvenz betrifft nur den Nachlass und nicht das Eigenvermögen des Erben.[118] Dabei wird der Umfang der Insolvenzmasse Nachlass durch den Bestand am Tag der Verfahrenseröffnung und nicht am Tag des Erbfal...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 22 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[55] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses,[56] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschwer...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 3. Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 15 Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1979 BGB haben die Gläubiger als den Nachlasswert mindernd gegen sich gelten zu lassen. Dies gilt aber nur dann, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreicht.[15] Hinweis Das bedeutet, dass der Erbe nicht ohne Weiteres die sich ihm o...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / IV. Die Nachlassverwaltung als besondere Form der Nachlasspflegschaft

Rz. 26 Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung wird dem oder den Erben (auch dem unbeschränkt haftenden und auch dem Testamentsvollstrecker)[47] die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über den Nachlass ex nunc genommen, § 1984 Abs. 1 S. 1 BGB,[48] und die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen wieder voneinander getrennt, indem der Nachlassverwalter den Nachlass – mit ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / V. Das Haftungsbeschränkungsinstrumentarium – ein Überblick

Rz. 21 Das Gesetz stellt dem Erben verschiedene Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten zur Verfügung, die sich in ein komplexes Gesamtsystem einreihen:mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses

Rz. 58 Der Eröffnungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (im Bundesanzeiger und im regionalen Veröffentlichungsblatt); die Bekanntmachung gilt zwei Tage nach der Veröffentlichung als bewirkt. Der Beschluss ist auch in den Registern gem. §§ 31, 32 InsO einzutragen. Gemäß § 329 InsO muss der Beschluss begründet werden.[22]mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / IV. Zeitpunkt der Wirksamkeit des Beschlusses

Rz. 60 Die Eröffnung wird wirksam mit dem im Eröffnungsbeschluss genannten Zeitpunkt; falls dieser fehlt, mit der Mittagsstunde des Beschlusstages, § 27 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 InsO.mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / III. Rechtsmittel

Rz. 59 Der Eröffnungsbeschluss kann nur vom Schuldner (= Erbe) mit der sofortigen Beschwerde, § 34 Abs. 2 InsO, die keine aufschiebende Wirkung hat, § 4 InsO i.V.m. § 572 ZPO, angefochten werden. Wenn die Eröffnung abgelehnt wird, steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu, § 34 Abs. 1 InsO.mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / M. Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 167 Das Nachlassinsolvenzverfahren endet nicht durch Verteilung bzw. durch den Insolvenzplan. Es ist ein Aufhebungsbeschluss notwendig (§ 258 Abs. 1 InsO). Sobald die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung. Der Beschluss und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekannt zu machen. Der Schuldner, der Insolvenzverw...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Antragsberechtigung

Rz. 10 Das Nachlassinsolvenzverfahren beginnt nur auf Antrag, es wird nicht von Amts wegen eröffnet, § 13 InsO. Rz. 11 Berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass zu beantragen, sind:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Betriebsveräußerung

Rz. 544 Den Ausgangspunkt der Behaltensregelungen bildet der Fall der Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Zusätzlich regelt § 13a Abs. 6 ErbStG aber noch eine Vielzahl weiterer Tatbestände, die ebenfalls einen Behaltensfristverstoß darstellen sollen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie in sachlicher Hinsicht die Fortführung des erworbenen Betriebs durch den bzw....mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / V. Verbot der Einzelzwangsvollstreckung

Rz. 68 Einzelzwangsvollstreckungen sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig, §§ 89, 90 InsO. Für die Immobiliarzwangsvollstreckung bewirkt das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO in Bezug auf persönliche Nachlassgläubiger Folgendes: Eine Zwangshypothek kann nicht mehr im Grundbuch eingetragen werden, der Eintrag selbst wäre ein Akt der Zwangsvollstreck...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / B. Grundsätze

Rz. 2 Mit dem Erbfall vermischt sich das Vermögen des Erblassers mit dem Vermögen des Erben nach Ablauf der Ausschlagungsfrist. Bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist handelt es sich noch um getrenntes Vermögen, es besteht noch keine Eigenhaftung des vorläufigen Erben. Es können noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Erbenvermögen vorgenommen werden. Nach dem Ablauf ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / VI. Nachlassverwalter im Umgang mit den Gläubigern

Rz. 248 Sämtliche Forderungen sind zu prüfen und die Gläubiger sind aufzufordern, dazu sämtliche Unterlagen hereinzureichen. Vor einer Zahlung an Nachlassgläubiger muss der Nachlassverwalter sorgfältig prüfen, einerseits welche Nachlassverbindlichkeiten vorhanden sind und noch entstehen können sowie andererseits welche Aktiva zum Nachlass gehören und welchen Erlös er aus der...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Wohlverhaltensphase

Rz. 53 Der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren ist nicht zur Ausschlagung berufen; ihm fehlt bereits die umfassende Verfügungsbefugnis (§ 291 Abs. 1 InsO).[68] Ein Obliegenheitsverstoß ist nach überwiegender Auffassung, wohl auch (obiter) des BGH,[69] bei Ausschlagung durch den Schuldner selbst zu verneinen, so dass die RSB nicht gefährdet ist. Der in § 295 S 1 Nr. 2...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / c) § 782 S. 2 ZPO

Rz. 14 Stellt sich heraus, dass ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt, so muss der Erbe Nachlassinsolvenzantrag stellen. In diesem Fall wird die Frist der §§ 2014 f. BGB gemäß § 782 S. 2 ZPO verlängert, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig entschieden ist. Hinweis Bei Miterben gibt es außerdem noch die Einrede des ungeteilten Nachlasses nach § 2059 BGB...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VII. Nachlassgläubiger

Rz. 60 Den Gläubigern von reinen Nachlassverbindlichkeiten, denen gegenüber der Erbe seine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung noch nicht verloren hat, haftet während des laufenden Insolvenzverfahrens nur der Nachlass als Masse, § 1975 BGB.[129] Hinweis Aktive und passive Prozesse sind vom Nachlassverwalter als Partei kraft Amtes zu führen;[130] bereits laufende Prozesse mit...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / E. Nach Beendigung der Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung

Rz. 102 Nach Beendigung von Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung tritt wieder Vermögensverschmelzung ein. Nach Abschluss des Nachlassinsolvenzverfahrens durch Verteilung der Masse oder durch Insolvenzplan haftet der Erbe gemäß § 1989 BGB nur noch nach Bereicherungsrecht analog § 1973 BGB.[215] Ein Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Eigenvermögen bleibt auch nach der ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Klagen als Testamentsvollstrecker

Rz. 315 Der Umfang des Prozessführungsrechts des Testamentsvollstreckers hängt vom Umfang seines Verwaltungsrechts ab. Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Erblasser nach § 2208 BGB das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers eingeschränkt hat. Anderenfalls ist der Testamentsvollstrecker grundsätzlich zu jeder Art der gerichtlichen Geltendmachung des seiner Verwaltung u...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / c) Inkongruente Deckung gem. § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO

Rz. 131 Diese Vorschrift dehnt den Anfechtungszeitraum auf drei Monate aus, wenn die Rechtshandlung in dieser Zeit vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war. Jedoch tragen solche Rechtshandlungen, die dem Gläubiger eine inkongruente Deckung gewähren, nicht mehr ohne weiteres das Zeichen der Vorhersehbarkeit un...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Regelinsolvenz

Rz. 52 Auch ein in Insolvenz befindlicher "Erbanwärter" kann die Entscheidung über die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft oder des Vermächtnisses ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalters treffen (§ 83 Abs. 1 S. 1 InsO); das Ausschlagungsrecht wird nicht Bestandteil der Insolvenzmasse. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sterbefall vor oder nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / V. Die Beendigung der Nachlassverwaltung

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / f) Ohne kostendeckende Masse: §§ 1990 ff. BGB

Rz. 41 Sowohl einem Antrag auf Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff., 1981 ff. BGB) als auch auf Nachlassinsolvenz (§ 1980 BGB, §§ 315 ff. InsO) wird nur dann stattgegeben, wenn eine entsprechende kostendeckende Masse vorhanden ist ( §§ 1982, 1988 Abs. 2 BGB, §§ 26, 207 InsO ). Hinweis Sowohl die Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff., 1981 ff. BGB) als auch die Nachlassinsolvenz (§ 1980 BG...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / III. Der vermeintlich sicherste Weg: Ausschlagung und vorsorglicher Insolvenzantrag

Rz. 35 Solange die Ausschlagungsfrist noch läuft, besteht auch beim überschuldeten Nachlass jedenfalls keine Insolvenzantragspflicht (siehe oben Rdn 2). Aufgrund der dargestellten Rechtsunsicherheit bezüglich fristgerechter Ausschlagung und/oder Anfechtungsgrund (siehe oben Rdn 7, 23) suchen viele Rechtsanwälte den vermeintlich sichersten Weg zu gehen: Sie raten zu einer Aus...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 1. Anfechtung

Rz. 84 Mit der Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers bzw. des Erben bezüglich des Nachlasses kann der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse anreichern. Der Insolvenzverwalter hat die Verpflichtung, alle anfechtbaren Rechtshandlungen auch anzufechten. Nach erfolgreicher Anfechtung wird dadurch die Nachlassinsolvenzmasse erhöht. Rz. 85 Anfechtungsberechtigt ist gem. § ...mehr

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AGS 12/2023, Die Aufgaben d... / I. Allgemeines

Immer wieder kann man in die verdutzten Augen von Gläubigern blicken, die auch in der Wohlverhaltensperiode (WVP) eine Kontrolle durch das Gericht und den Insolvenzverwalter über die Tätigkeiten eines insolventen Schuldners fordern und vor allem erwarten, dann aber mit Ernüchterung feststellen müssen, dass dem gerade – i.d.R. – nicht mehr so ist. Das LAG Stuttgart[2] hat in a...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben (§ 322 InsO)

Rz. 106 Wenn der Erbe oder die Miterben vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Nachlass erfüllt hatten, so sind diese Rechtshandlungen anfechtbar wie unentgeltliche Leistungen (§ 134 InsO) des Erben, es sei denn, es liegt ein Fall des § 1979 BGB vor. Rz. 107 § 322 InsO sieht einen besonderen Anfechtungstatbestand für da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtete Körperschaften

Tz. 144 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 3 S 1 KStG verpflichtet eine Kap-Ges, ihren AE eine Bescheinigung über die Höhe der an sie erbrachten Leistungen, soweit das stliche Einlagekto gemindert wurde, auszustellen. § 27 Abs 7 KStG dehnt diese Verpflichtung auf andere Kö und Pers-Vereinigungen aus (dazu s Tz 250ff). § 27 Abs 1 und 7 KStG knüpfen entweder unmittelbar (Abs 1...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / j) Nachlassinsolvenzverfahren gem. §§ 315–331 InsO

Rz. 112 Bei Überschuldung sollte der Nachlasspfleger gem. § 1980 BGB die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dazu ist ihm jedenfalls grundsätzlich zur Vermeidung von Regressansprüchen zu raten. Ob der Nachlasspfleger zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet ist, ist umstritten. Eine Verpflichtung gegenüber den Nachlassgläubigern ist dabei zu vernein...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 3. Nachlassverwalter

Rz. 105 Die Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB ist begrifflich "eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger". Faktisch handelt es sich um ein insolvenzähnliches Verfahren (vgl. § 1984 BGB). Der Nachlassverwalter führt ein Amt zur Verwaltung fremden Vermögens.[110] Sie ist nur wenig verbreitet. Wesentlicher Grund und Folge der Beantragung der Na...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 4. Anfechtung nach § 130 InsO (Rechtshandlungen mit kongruenter Deckung)

Rz. 114 Der Anwendungsbereich des § 130 InsO regelt die Anfechtbarkeit einer dem Gläubiger gebührenden (kongruenten) Sicherung oder Befriedigung (Deckung), welche diesem in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt wurde. Rz. 115 Beispiel: kongruente Deckung – Ausgangsfall Der Erblasser nahm einen Kredit bei der B Bank auf. Als Darl...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / bb) Gebühren für den Nachlassverwalter

Rz. 14 Außerdem erhält der Nachlassverwalter eine angemessene Vergütung, §§ 1987, 1813, 1836 BGB i.V.m. VBVG .[26] Diese wird vom Nachlassgericht nach dortigem Ermessen durch Beschluss, der nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ein Vollstreckungstitel ist, der nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FamFG), festgesetzt;[27] zuständig ist auch insoweit...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Voraussetzungen

Rz. 420 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, ins. eine Rz. 421 Grundvoraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst der Testamentsvollstrecker o...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbenberatung zur Schuldenhaftung

Rz. 279 Der Erbe ist auf folgende Punkte hinzuweisen: (1) Obwohl der Erbe auch während des Gütersonderungsverfahrens Träger der Nachlassrechte, -pflichten und -lasten bleibt, geht die Prozessführungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB). Er kann bei bestehender Nachlassverwaltung eine Nachlassforderung dann einklagen, wenn er vom Nachlassverwalter zur...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.4 Sonstige Kapitalforderungen

Rz. 813 Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (z. B. Darlehen, DAX-Zertifikate, Genussrechte, Gewinnobligationen, Optionsanleihen, Schuldverschreibungen). Davon ausgenommen sind Kapitalforderungen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Der BFH legt den Begriff ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage G 2023 – Tipps und G... / 8 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 1038 [Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeile 55] Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt wa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verluste aus Kauf- und Verwaltungsverträgen über (See-)Container

Leitsatz Entfaltet der Investor über die Unterzeichnung von Kauf- und Verwaltungsverträgen von Containern hinaus keine weiteren Tätigkeiten, stellen sich die Containergeschäfte als bloße Kapitalanlagen, nicht jedoch als unternehmerische Tätigkeit dar. Sachverhalt Im Streitfall schloss der Steuerpflichtige mit einer GmbH vorformulierte und standardisierte "Kauf- und Verwaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters

Leitsatz Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.3 Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

Offenbart der Mediator als Zeuge pflichtwidrig Tatsachen im Prozess, können sie dennoch verwertet werden. Der zu redselige Mediator muss im Anschluss mit Schadensersatzansprüchen (§ 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2 i. V. m. § 4 MediationsG) rechnen, wenn er schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Der Mediator muss seine Unschuld beweisen. Zwischen pflichtwidriger ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesonderte Angaben über bestandsgefährdende Risiken

Rn. 42 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 muss im BV auf Risiken, die den Fortbestand des UN gefährden, gesondert eingegangen werden. Bestandsgefährdende Risiken sind jedoch nicht allein Gegenstand des BV, sondern auch des Prüfungsberichts (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 3) und Lageberichts, in dem das Management diese Risiken i. R.d. Darstellung der Risiken der künf...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Anfechtbarkeit von unter den Pfändungsgrenzen liegenden Lohnzahlungen des Arbeitgebers auf ein geliehenes Konto

Leitsatz 1. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) liegt vor, wenn der vom Arbeitgeber auf ein geliehenes Konto überwiesene Lohn des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenzen des § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) liegt, denn der Pfändungsschutz reicht nur bis zur Auszahlung des Arbeitseinkommens auf ein Konto. 2. Eine objekt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / e) Grobes Verschulden des Steuerberaters

Den Steuerberater trifft grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Steuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sach...mehr