Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenzantragspflicht

Rz. 655 Nach § 15a Abs. 1 u. 2 InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (die Geschäftsleiter) einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (bei der keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar Vollhafter ist) nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, Antrag auf Eröff...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Insolvenz der abhängigen Gesellschaft

Rz. 451 Schließt man sich der herrschenden Auffassung an, nach der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Gewinnabführungsvertrag endet, so ist auf diesen Zeitpunkt eine Abschichtungsbilanz zu erstellen. Das gewinnabführungsberechtigte Unternehmen ist verpflichtet, den bis zu dem Stichtag des Rumpfgeschäftsjahres entstandenen Verlust auszugleichen.[892] Der Insolvenzverwa...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 2. Zustimmungserfordernisse

Rz. 192 Nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO bedarf die Veräußerung des Unternehmens oder Betriebes der Zustimmung[192] des Gläubigerausschusses bzw. der Gläubigerversammlung, wenn ein solcher nicht bestellt ist (§ 160 Abs. 1 Satz 2 InsO). Regelmäßig ist die Zustimmung dabei vor Veräußerung einzuholen (vgl. § 161 InsO). Liegt diese nicht vor, besteht die Gefahr der Untersagung durch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen bei Eingriffen in die Gesellschafterrechte – Insolvenzrecht versus Gesellschaftsrecht

Rz. 813 Durch die Regelungen in §§ 217 Satz 2, 225a, 222 Abs. 1 Nr. 4, 238a, 254 Abs. 4, 254a Abs. 2 InsO wurde ein tiefgreifender Wandel im systematischen Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vollzogen, der erhebliche Zweifelsfragen aufwirft.[1642] Die Rspr. wird nun eine Harmonisierung von Gesellschafts- und Insolvenzrecht für den Fall herauszubilden haben...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Ungleichbehandlung von Gesellschaftern im Insolvenzplan?

Rz. 828 Bei einer im Plan vorgesehenen Zwangsabtretung oder Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen oder Zwangsausschließung von Gesellschaftern dürfte der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten sein, so dass die Zwangsmaßnahme nur betreffend einzelne Gesellschafter nicht zulässig sein dürfte. Rz. 829 Unabhängig von der Frage, ob im Insolvenzverfahren d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH (2) Der Satzungssitz der Gesellschaft ist _________________________. (3) Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstan...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Pflicht zur Vorlage eines Insolvenzplans?

Rz. 860 Soweit ersichtlich, ist nicht geklärt, ob der Geschäftsführer für die Vorlage eines Insolvenzplans, der in die Stellung der Gesellschafter eingreift, einen Gesellschafterbeschluss braucht. Dieses gesellschaftsrechtliche Erfordernis wird in der Lit. teilweise angenommen.[1728] Dagegen könnte sprechen, dass die Gesellschafterrechte im förmlichen Insolvenzverfahren susp...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Auflösung der Gesellschaft

Rz. 1381 Die gesetzlichen Gründe für die Auflösung der Partnerschaft sind nach § 9 Abs. 1 PartGG abschließend[1753] die in § 138 Abs. 1 HGB genannten. Dabei handelt es sich um den Ablauf der Zeit, für welche die Gesellschaft eingegangen wurde, einen entsprechenden Beschluss der Partner, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und schließlich ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Durchsetzung der Gesellschafterhaftung nach § 93 InsO

Rz. 474 § 93 InsO bestimmt, dass die akzessorische Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Gesellschaftsinsolvenzverfahren nicht durch den jeweiligen Gläubiger einzeln, sondern nur koordiniert durch den Insolvenzverwalter des Gesellschaftsverfahrens geltend gemacht werden kann. Während des laufenden Insolvenzverfahrens sind Maßnahmen der Gläubige...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Verjährung

Rz. 308 Nach § 159 HGB verjährt die Kommanditistenhaftung in fünf Jahren nach Auflösung der Gesellschaft. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG ist nach §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB ein Auflösungstatbestand. Gem. § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB wird die Verjährung des Anspruchs gegen die Gesellschaft durch Anmeldung des Anspruchs mit Anspruchsbegründu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Dienst-/Anstellungsverhältnis

Rz. 776 Von der Organstellung des Geschäftsleiters ist das Dienst-/Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Es wird ebenfalls durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nicht automatisch beendet. Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Möglichkeit, es nach § 113 InsO mit einer Frist von höchstens 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. In der L...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Offenlegungspflichten, Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 781 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Geschäftsführer evtl. Änderungen der Geschäftsanschrift zum Register anzumelden, etwa die aktuelle inländische Geschäftsanschrift; er ist insoweit auch Adressat einer Zwangsgeldandrohung.[1580] Die Anschrift des Insolvenzverwalters kann als c/o-Anschrift verwendet werden, wenn der Geschäftsführer dem Insolvenzverwal...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Befriedigungsvorrang nach § 44a InsO (Ausfallprinzip)

Rz. 401 Wie im alten Recht (§ 32a Abs. 2 GmbHG a.F.) hat die Besicherung einer Forderung durch den Gesellschafter auch Einfluss auf die Geltendmachung der Forderung gegen die Gesellschaft durch den Gläubiger. Nach § 44a InsO kann ein Gläubiger nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung, fü...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Insolvenzgründe

Rz. 460 Das Insolvenzverfahren kann nur dann eröffnet werden, wenn einer der gesetzlich normierten Insolvenzgründe eingreift. aa) Zahlungsunfähigkeit Rz. 461 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpfli...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (7) Zwangsvollstreckung

Rz. 1006 Die Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil eines GmbH-Gesellschafters hat auf den Bestand der GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Dagegen kann der Gläubiger eines Kommanditisten, der dessen Anteil pfändet, die Gesellschaft kündigen (§ 133 HGB). Das Kündigungsrecht des Gläubigers kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden. Allerdings kann ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Mantelgesellschaft

Rz. 93 Eine Mantelgesellschaft ist eine existente, früher unternehmerisch tätige, jetzt aber unternehmens- und oft auch vermögenslose Gesellschaft, bei der es noch nicht zum Insolvenzverfahren oder zur Amtslöschung nach § 393 FamFG gekommen ist. Rz. 94 Der BGH definiert "Mantelgesellschaften" wie folgt:[359] Zitat (...) Verwendung des “alten‘ Mantels einer existenten, im Rahmen...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / I. Allgemeines zum Erwerb in Krise und Insolvenz

Rz. 170 Die Gründe dafür, dass ein Unternehmen in die Krise gerät, die in vielen Fällen in der Insolvenz endet, sind vielfältig und von vornherein in ihren Auswirkungen häufig nicht abschätzbar.[154] Aus Sicht des Unternehmers bieten sich zur Bewältigung der Unternehmenskrise unterschiedliche Instrumentarien an. Neben der oft sehr kostspieligen Schließung des Unternehmens im...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 3. Haftungsbeschränkungen

a) Keine Anwendung von § 25 HGB, § 75 AO Rz. 193 Bei einem Erwerb aus der eröffneten Insolvenz finden die Vorschriften über die Haftung wegen Firmenfortführung [196] (§ 25 HGB), sowie über die Haftung für rückständige Steuerschulden des erworbenen Unternehmens (§ 75 Abs. 1, Abs. 2 AO) keine Anwendung. Auch eine Anfechtung des Veräußerungsvertrages bzw. der vorgenommenen Verfüg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Nicht akzessorische Sicherheiten aus dem Schuldnervermögen

Rz. 172 Regelmäßig werden Sicherheiten für vom Rangrücktritt erfasste Forderungen nicht bestehen. Sind doch Sicherheiten aus dem Vermögen des Schuldners vereinbart, etwa Sicherungsübereignung, Sicherungszession, Grundschuld, erhebt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Rangrücktritts und ggf. nach der Auswirkung des Rangrücktritts auf die Sicherheiten[354] Rz. 173 Grds. hat...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / G. Mitfinanzierung der Immobilie des Partners

Rz. 53 Im vorangegangenen Abschnitt ging es darum, dass eine Immobilie auf den Namen beider Partner erworben wird. Gestaltungsbedarf besteht jedoch auch, wenn ein Partner die Immobilie nur deshalb allein erwirbt, weil der andere Partner den Zugriff seiner Kinder aus (geschiedener) Vorehe verhindern möchte, sich jedoch bei der Finanzierung mit engagiert, beispielsweise, indem...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Gläubigergefährdung – Bewertung der Forderungen

Rz. 842 Im Gesetz ist nicht geregelt, ob die Umwandlung der Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile, also die Einbringung der Forderungen in die Schuldnergesellschaft zum Nennwert[1686] oder zum (geschätzten) Verkehrswert[1687] erfolgt. Für einen Ansatz zum Nennwert könnte die Regelung in § 254 Abs. 4 InsO sprechen. Nach dieser kann der Schuldner nach gerichtlicher Best...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Änderung, Neubildung und Löschung der alten Firma

Rz. 71 Der Gemeinschuldner darf während des Insolvenzverfahrens kein neues Unternehmen unter dem Namen der alten Firma gründen.[159] Da der Insolvenzverwalter allein zur Firmenveräußerung befugt ist, darf der Gemeinschuldner die Firma nicht ändern (um etwa auf diese Weise die bisherige Firma für den eigenen späteren Gebrauch zu sichern).[160] Die Firma kann aber durch den Ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Auflösung, Liquidation

Rz. 1974 Die Auflösung und Liquidation der AG ist in den §§ 262 ff. AktG geregelt. Aktienrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Mit der Auflösung verändert die Gesellschaft ihren Zweck, der nunmehr darauf gerichtet ist, das Gesellschaftsvermögen zu veräußern, alle Verbindlichkeiten zu tilgen und den Überschuss an die Aktionäre auszuschütten. Dies erfolgt durch eine Abwick...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Weitere gesetzliche Gründe für das Ausscheiden eines Partners

Rz. 1368 Entsprechend der Regelung für die Personenhandelsgesellschaften führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Partners nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern nach § 9 Abs. 1 PartGG, § 138 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB zum Ausscheiden des Partners. Die bloße Antragstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt dagegen nicht zum Ausschei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Auswirkungen eines Insolvenzantrags oder Liquidationsbeschlusses auf eine bereits beschlossene Kapitalerhöhung

Rz. 436 Eine andere Frage ist, ob eine vor Eröffnung des Insolvenz- bzw. Liquidationsverfahrens beschlossene, aber noch nicht in das Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung weiter durchgeführt werden kann und muss.[1443] Auch hier wird der Grundsatz vertreten, dass alle Maßnahmen nur dann zulässig sind, wenn und soweit sie nicht dem Zweck des Insolvenzverfahrens widerspr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Organstellung

aa) Geschäftsleiter weiterhin notwendiges Organ Rz. 766 Die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft berührt die Organstellung der Vertretungsorgane, etwa des Geschäftsführers der GmbH, als solche nicht.[1555] Die Organe bleiben im Amt.[1556] Rz. 767 Nach der herrschenden Amtstheorie ist der Insolvenzverwalter nicht gesetzlicher Vertreter der G...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Gesellschaftsrechtliche Befugnisse des Insolvenzverwalters

a) Allgemeines Rz. 794 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt dem Insolvenzverwalter grds. keine gesellschaftsrechtlichen Befugnisse in der Gesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Er hat also generell nicht die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung. Er ist z.B. nicht befugt, Geschäftsführer zu bestellen oder Prokura zu erteilen. Durch da...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Stellung der Geschäftsleiter

a) Organstellung aa) Geschäftsleiter weiterhin notwendiges Organ Rz. 766 Die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft berührt die Organstellung der Vertretungsorgane, etwa des Geschäftsführers der GmbH, als solche nicht.[1555] Die Organe bleiben im Amt.[1556] Rz. 767 Nach der herrschenden Amtstheorie ist der Insolvenzverwalter nicht gesetzlicher...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / d) Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO

Rz. 187 Ist bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Unternehmenskaufvertrag nicht oder (in der Praxis aufgrund Nichteintritt diverser Closing-Bedingungen) noch nicht vollständig durchgeführt, so steht dem Insolvenzverwalter das Wahlrecht nach § 103 InsO zu; danach kann er zwischen Erfüllung des Vertrages oder Ablehnung der Erfüllung wählen. Lehnt der Verwalter die Erfü...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Insolvenzgesellschaftsrecht

Rz. 1 Der – freilich nicht exakt definierte – Bereich des Insolvenzgesellschaftsrechts umfasst die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsgebieten, mithin die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Pflichten und Möglichkeiten in der Insolvenz und die insolvenzrechtlichen Pflichten und Haftungsgefahren in der Gesellschaft.[1] Dabei sind die Bezüge zwischen Gesellschafts- und I...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft

Rz. 439 Durch das MoPeG wurde die Fortsetzung der GbR nach ihrer Auflösung in § 734 BGB n.F. entsprechend der Regelung des § 142 HGB n.F. für die Personenhandelsgesellschaften gesetzlich normiert. Eine Fortsetzung der aufgelösten GbR ist nur vor deren Vollbeendigung möglich, setzt mithin das Vorhandensein einer fortsetzungsfähigen Gesellschaft voraus. Weitere Voraussetzungen...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / Literaturtipps

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Ernstlich eingeforderte Geldschulden

Rz. 57 Nach ganz h.M. in der Lit. war das Kriterium der ernstlichen Einforderung mit Inkrafttreten der neuen Definition der Zahlungsunfähigkeit in § 17 InsO entfallen.[129] Es komme nur noch auf die Fälligkeit der Verbindlichkeiten an. Rz. 58 Dem ist der BGH entgegengetreten und hat entschieden:[130] Eine Forderung ist i.d.R. dann i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Glä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Insolvenzplan und Einbezug der Anteilsinhaber, Distressed M&A

Rz. 810 Für die Sanierungs- und Transaktionspraxis von besonderer Bedeutung dürften die Regelungen über die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Wege gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, etwa Zwangsabtretungen, Kapitalveränderungen (z.B. Kapitalschnitt, Debt-Equity-Swap), oder sonstige gesellschaftsrechtlich zuläs...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Die Antragsbefugnis – Partei kraft Amtes

Rz. 88 Die Antragsbefugnis bezieht sich auf das Recht, die Antragsberechtigung auszuüben. Sie ist Ausfluss der sachlich-rechtlichen Verfügungsbefugnis des Aktiv- bzw. Passivbeteiligten. Grundsätzlich ist der Antragsberechtigte auch antragsbefugt. Seine Verfügungsbefugnis kann aber beschränkt sein oder gänzlich fehlen, wie beim Insolvenzverfahren, bei Nachlasspflegschaft und ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 209 Aus Gründen des Gläubigerschutzes existiert eine Vielzahl von Regelungen, welche gläubigerschädigendes Fehlverhalten insb. im Insolvenzvorfeld nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich[401] sanktionieren und die durch die Rspr. auch sehr strikt angewandt werden. Hinweis Die Deliktanfälligkeit des Schuldners und der übrigen Beteiligten wächst mit der Insolv...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Vorübergehender Ausschluss der Anfechtung von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen

Rz. 392 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SanInsKG [760] gilt die bis zum 30.9.2023 erfolgte Rückgewähr eines neuen Gesellschafterdarlehens, das im Zeitraum der pandemiebedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (zu diesem s.u. bei Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers) gewährt worden war, als nicht gläubigerbenachteiligend. Dies gilt nach der ausdrücklichen gesetzlic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 462 Mit dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO sollte die Möglichkeit geschaffen werden, bereits in einem früheren Stadium der Vermögensbeeinträchtigung ein Insolvenzverfahren einsetzen zu lassen, um so zu einer geordneten Vermögensverteilung und auch höheren Quoten zugunsten der Gläubiger zu kommen. Die Antragsberechtigung liegt allerdings a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Rechtsfolge

Rz. 396 Die Rechtsfolge der Neuregelung ist, dass die von ihr erfassten Rückführungen der Gesellschafterdarlehen und der wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen (s.o.) nicht anfechtbar sind, weil die Rückführungen als nicht gläubigerbenachteiligend i.S.d. § 129 InsO gelten und es somit an einer notwendigen Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung fehlt. Außerdem sind bei ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Keine Anwendung von § 25 HGB, § 75 AO

Rz. 193 Bei einem Erwerb aus der eröffneten Insolvenz finden die Vorschriften über die Haftung wegen Firmenfortführung [196] (§ 25 HGB), sowie über die Haftung für rückständige Steuerschulden des erworbenen Unternehmens (§ 75 Abs. 1, Abs. 2 AO) keine Anwendung. Auch eine Anfechtung des Veräußerungsvertrages bzw. der vorgenommenen Verfügungen nach §§ 129 ff. InsO ist nicht zu ...mehr

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FoVo 01/2024, Pfändung der ... / 1 Der Fall

Arbeitgeber zahlt Inflationsausgleichsprämie und Abfindung Über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 6.4.2023 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Schuldnerin steht in einem Arbeitsverhältnis, das zum 31.8.2023 arbeitgeberseits aus dringenden betrieblichen Gründen ordentlich gekündigt wurde. Nach Angaben der Schuldnerin wird die Arbeitgeberin eine Inflationsausgleichsprämie ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Beteiligung als Teil der Insolvenzmasse

Rz. 2014 Nach § 35 InsO umfasst das Insolvenzverfahren das gesamte, einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Insolvenzschuldners, welches ihm zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört. Beteiligungen an Gesellschaften stellen grds. pfändbares Vermögen dar und fallen daher in die Insolvenzmasse. In die Insolvenzmasse fällt daher die Beteiligung an einer AG. Ohne...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Beginn

Rz. 167 Aus dem Wortlaut der Neuregelung in § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO könnte sich ergeben, dass der Rangrücktritt erst ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung wirksam sein muss.[346] Das wäre m.E. jedoch nur eine auf das Insolvenzverfahren bezogene Verteilungsregel und würde dem Zweck widersprechen, die Gefährdung der vorgehenden Gläubiger bereits ab sofort zu vermeiden. Damit...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrecht

Rz. 234 Für Zeiträume nach Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO in der Fassung des MoMiG (s. § 28 Rdn 153 ff.)[455] ist Voraussetzung für den Nichtansatz einer Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus, dass ein Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist. Unklar war unter anderem, ob ein Rangrücktritt im Sinne der Regelung wie nach der Rechtslage zuvor auch eine...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 65 Folgende Voraussetzungen werden an den Anspruch gestellt:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Haftungen bei Stabilisierungsanordnungen

Rz. 562 Nach § 29 Abs. 2 Nr. 3 StaRUG gehören auch gerichtliche Stabilisierungsanordnungen zu den Instrumenten, die im gerichtlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren in Anspruch genommen werden können. Nach § 57 StRUG haften Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften den durch eine gerichtliche Stabilisierungsanordnung betroffenen Gläubigern auf Ersat...mehr