Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Konzerninsolvenz

Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzrechts: eine Person,...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Weitere gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen

Rz. 836 Aufgrund der Regelung in § 254a Abs. 2 InsO ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Anforderungen, die etwa an einen Anteilsinhaberwechsel Kapitalveränderungen, etc. gestellt sind (etwa Beschluss zur Verfügung über Anteilsrechte, Registeranmeldungen, etc.) das Gesellschaftsrecht durch die ESUG-Regelungen in der InsO verdrängt wird.[1678] ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Stellung der Gesellschafter

Rz. 786 Da das Regelinsolvenzverfahren die Kompetenzen der Gesellschaftsorgane im gesellschaftsinternen Insolvenzschuldnerbereich unberührt lässt (sog. "insolvenzneutraler Schuldnerbereich"),[1594] wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die Stellung der Gesellschafter grds. nicht beeinflusst. Insb. erfasst das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellsch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Insolvenz der GmbH & Co.KG

Rz. 805 Gerät eine GmbH & Co.KG in die Insolvenz, ist kein einheitliches Insolvenzverfahren zu führen, sondern gem. dem Grundsatz in § 11 Abs. 1 InsO ggf. zwei Insolvenzverfahren: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. die Abweisung des Eröffnungsantrages mangels Masse führt zur Auflösung der R...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Grundsätze

Rz. 610 Als Maßstab für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ist zunächst davon auszugehen, dass der Geschäftsführer nach § 15b InsO grds. verpflichtet ist, nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH Masseschmälerungen zugunsten einzelner Gläubiger zu verhindern. Erlaubt sind nach § 15b Abs. 1 Satz 2 (entspricht § 64 Satz 2 GmbHG a.F.) nur Zahlungen, die der Sorgfa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Allgemeines

Rz. 1985 Die AG ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InsO insolvenzfähig. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Gesellschaft (§ 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG). Gleiches gilt, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird (§ 262 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Insolvenzfähig ist auch die Vor-AG.[5012] Die Vorgründungsgesellschaft ist nur reine Innengese...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines, Rechtscharakter der Norm

Rz. 569 Nach § 64 Satz 1 u. 2 GmbHG, §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 130a Abs. 1 u. 2, 177a HGB, § 99 GenG jeweils a.F. bestand für Geschäftsleiter aller haftungsbeschränkter Gesellschaften die Pflicht gegenüber der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung geleistet wurden, sofern die Zahlunge...mehr

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FoVo 01/2024, Wann verjährt... / II. Die Lösung

Verspätete Anmeldung macht Mehrarbeit Wird in einem Insolvenzverfahren von einem Insolvenzgläubiger eine Forderung so ist nach § 177 Abs. 1 InsO insoweit ein besonderer Prüfungstermi...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertretung der Gesellschaft im Verfahren

Rz. 1388 Grds. wird die Gesellschaft auch im laufenden Insolvenzverfahren durch die vertretungsberechtigten Personen vertreten, d.h. durch ihre Liquidatoren. Anderes kann dann gelten, wenn das Insolvenzrecht besondere Bestimmungen hinsichtlich der Vertretung der Gesellschaft im Verfahren trifft, so wie dies bspw. bei der Antragstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)

Rz. 257 Tathandlung gem. § 283d Abs. 1 StGB ist das Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen eines anderen in Kenntnis der dem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Zahlungseinstellung oder in einem Insolvenzeröffnungsverfahren oder in einem eröffneten Insolvenzverfahren. Tathandlung kann auch die Erteilung einer inhaltlich unzutreffenden Quittung sein, die es dem...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Firmenbestattung

Rz. 534 In der Praxis wird seit Jahrzehnten eine Form der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise oder Insolvenz beobachtet, die man als (strafrechtlich relevante) "Firmenbestattung" oder "organisierte Firmenbestattung" bezeichnet.[1818] In diesen Fällen wollen sich die Gesellschafter einer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden GmbH durch Veräußerung der Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 458 Die Außen-GbR war nach bisherigem Recht gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO a.F. als "Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit" insolvenzfähig. Nach Inkrafttreten des MoPeG ergibt sich die Insolvenzfähigkeit der Außen-GbR eindeutig aus § 705 Abs. 2 BGB n.F. und der dort normierten Definition der "rechtsfähigen Gesellschaft". Entsprechend dieser Legaldefinition in § 705 Abs 2 B...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Haftkapitalsystem und Gläubigerschutz

Rz. 274 Der Betrieb einer Unternehmung in einer haftungsbeschränkten Rechtsform birgt für die Gläubiger grds. das Risiko, dass das zur Schuldenregulierung allein zur Verfügung stehende Gesellschaftsvermögen für die Befriedigung aller Gläubiger nicht ausreicht. Dies wird jedoch als "normales" Risiko angesehen, welches mit jedem Unternehmen verbunden ist, sodass die haftungsbe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Die Rechtsfolge der Existenzvernichtungshaftung

Rz. 341 Die Existenzvernichtungshaftung ist als Innenhaftung konzipiert. Unmittelbar Geschädigte des existenzvernichtenden Eingriffs und Gläubiger des Ersatzanspruchs ist daher die GmbH.[1135] Der Schaden der Gesellschaft bemisst sich nach allgemeinen Grundsätzen. Neben der unmittelbar entzogenen Vermögensposition umfasst er auch insolvenzbedingte Zerschlagungsverluste, entga...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines

Rz. 794 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt dem Insolvenzverwalter grds. keine gesellschaftsrechtlichen Befugnisse in der Gesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Er hat also generell nicht die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung. Er ist z.B. nicht befugt, Geschäftsführer zu bestellen oder Prokura zu erteilen. Durch das Insolvenzger...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Eingeschränkte Anwendung von § 613a BGB

Rz. 194 § 613a BGB ist grds. anwendbar, d.h. insb. gehen die mit dem übernommenen Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über (Bestandschutzfunktion). Allerdings haftet der Erwerber grds. nicht für die bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche[197] der Arbeitnehmer.[198] Weiter haftet der Erwerber nur für die nach Insolvenzeröffnun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Wirkung der Insolvenzverfahrenseröffnung

Rz. 1390 Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, ergeben sich für die Gesellschaft zunächst keine gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen. Anders als bei den rein kapitalistisch strukturierten Personenhandelsgesellschaften, die keine natürliche Person als Gesellschafter haben, führt bei der Partnerschaftsgesellschaft die Abweisung des Verfahrens mangels Masse nicht zur Auf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Beendigung des Unternehmensvertrages

Rz. 450 Die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der beteiligten Unternehmen sind umstritten. Mit der herrschenden Meinung gehe ich davon aus, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eines der beteiligten Unternehmen der Unternehmensvertrag (Beherrschungsvertrag, EAV) automatisch beendet ist.[889] Zur Begründung ist anzuführen, dass der Fortbes...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Erhöhte Haftungsgefahren, Erforderlichkeit der Krisenprophylaxe

Rz. 4 Mit Eintritt der Krise der Gesellschaft entstehen für den in Krise und Sanierung der Gesellschaft handelnden Personenkreis – Geschäftsführer, Gesellschafter, Berater, Kreditinstitute, etc. – erhebliche persönliche zivil- und strafrechtliche Haftungsgefahren. Gesetzgebung und Rspr. zeigen seit vielen Jahren eine Entwicklung, die vielfältigen Haftungsgefahren für den in ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO

Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise" der Gesellschaft.[632] Rz. 348 Die maßgeblichen Regelungen sind § ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Forderungen aus dem Gesellschaftsverhältnis

Rz. 472 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht dazu, dass gesellschaftsrechtliche Regelungen der Durchsetzbarkeit von Forderungen aus dem Gesellschaftsverhältnis ausgehebelt würden. So hat auch die insolvenzbedingte Auflösung der Gesellschaft nicht zur Folge, dass von der grds. Durchsetzungssperre der wechselseitigen Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis abgew...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertretungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 469 Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist streng zwischen der Vertretung der Gesellschaft als Insolvenzschuldner und der Verfügungsmacht über deren Vermögen zu unterscheiden. Nach § 80 Abs. 1 InsO geht das Recht, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und über dieses zu verfügen, mit Verfahrenseröffnung auf den Insolvenzverwalter über. Verfügungen in gegenständlicher...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Übersicht

Rz. 65 Die Firma des Gemeinschuldners fällt in die Insolvenzmasse.[134] Während des Insolvenzverfahrens führt der Insolvenzverwalter das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma weiter und nimmt den Firmenschutz wahr.[135] Der Insolvenzverwalter darf allerdings nicht das Erlöschen der Firma zur Eintragung im Handelsregister anmelden, da die Vollbeendigung des Geschäfts ers...mehr

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FoVo 01/2024, Wann verjährt... / I. Das Problem

PfÜB-Antrag gegen zwei Schuldner bei drei Drittschuldnern Wir haben im Jahr 2013 im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Forderung verspätet angemeldet. Die Forderung wurde dann auch in einem weiteren Prüftermin festgestellt. Eine Gerichtskostenrechnung hat uns im damaligen Zeitpunkt nicht erreicht. Im Jahr 2019 wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen. Im Oktober 2023 begehr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen nach Insolvenzanfechtung

Rz. 350 Der Insolvenzverwalter kann alle im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach noch erfolgten Befriedigungen von Gesellschafterforderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (das sind Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen) durch die Gesellschaft oder...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abfindung der Altgesellschafter regelmäßig "zu Null" – Reduzierung der Gesellschafterstellung auf den wirtschaftlichen Liquidationswert der Beteiligung?

Rz. 830 Formal sind die Altgesellschafter Eingriffen in ihre Rechte nicht schutzlos ausgesetzt. Zum einen können sie im Rahmen des Planverfahrens mitentscheiden. Zum anderen greift für überstimmte Anteilseigner der Minderheitenschutz ein, wenn sie zu Recht geltend machen können, durch den Insolvenzplan, ausnahmsweise schlechter gestellt zu werden, als durch eine Insolvenzabw...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft

Rz. 546 Jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Eintritts der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Beurteilungszeitraum "in der Regel" 24 Monate, § 18 Abs. 2 Satz 2 InsO [1061]) der Gesellschaft hat der Geschäftsführer mehrere Verfahren zur Sanierung des Unternehmens zur Auswahl:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Antragsberechtigung

Rz. 466 Das Recht zur Stellung des Insolvenzantrags steht im Fall der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO den Gläubigern und dem Schuldner zu. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit steht dieses Recht nach § 18 InsO allein dem Schuldner zu. § 15 Abs. 1 InsO konkretisiert dabei, wer berechtigt ist, für den Schuldner im Insolvenzantragsve...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Volles Haftungsregime

Rz. 178 Bei einem Erwerb des Unternehmens vor Eröffnung der Insolvenz greift das allgemeine im Rahmen eines Asset Deals anzuwendende zivilrechtliche Haftungsregime ohne irgendwelche Einschränkungen. Damit haftet der Erwerber bei Firmenfortführung für die betrieblichen Schulden nach § 25 HGB,[169] die Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB ohne Haftungsbeschränkung über.[1...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Persönliche Gesellschafterhaftung

Rz. 1393 Die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft wird nach § 93 InsO im laufenden Insolvenzverfahren über die Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht.[1760] Die Partnerschaftsgesellschaft unterscheidet sich insofern nicht von den anderen Personengesellschaften, sodass insoweit auf die Ausführungen zur GbR verwie...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Haftungsdilemma bei Kollision mit dem Zahlungsverbot nach § 15b Abs. 1 InsO – wesentliche Rechtsänderung durch § 15b Abs. 8 InsO

Rz. 722 Zur früheren Rechtslage ergab sich für den Geschäftsführer ein Haftungsdilemma:[1439] Zahlte er die Steuern nicht, konnte sich die Haftung nach §§ 34, 69 AO ergeben; zahlte er, konnte er nach § 64 GmbHG a.F. ersatzpflichtig werden.[1440] Dieses Dilemma hatten der BGH in seiner Entscheidung v. 14.5.2007[1441] und der BFH Ende des Jahres 2008[1442] dahingehend aufgelös...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Erfasste Gesellschaftsformen

Rz. 356 Die in der InsO verorteten Regelungen erfassen alle Gesellschaften, die keine natürliche Person als Vollhafter haben (haftungsbeschränkte Gesellschaften) als Darlehensnehmer, über deren Vermögen im Inland ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das gilt auch für in Deutschland eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen von ausländischen haftungsbeschränkten Gesells...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / c) Schaden

Rz. 211 Ersatzfähig ist ggf. die ausgefallene Bauforderung. Diese bemisst sich nach dem Wert der erbrachten Werkleistung unter Berücksichtigung der vereinbarten Vergütung.[257] Baumängel mindern den Schaden und damit den Anspruch,[258] ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt hingegen nicht.[259] Nicht zu berücksichtigen sind Nebenforderungen, Vertragsstrafenansprüche und Schad...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Insolvenzeröffnung

Rz. 29 Zitat "Das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Eingetragen auf Ersuchen des AG … (Az.: …) am …" Ob bei der Eintragung des Insolvenzvermerks wie auch des Zustimmungsvorbehalts oder sonstiger Verfügungsbeeinträchtigungen, wie auch des Zwangsversteigerungsvermerks, das Aktenzeichen des ersuchenden Gerichts anzugeben ist, ist nicht geregelt. Eine Bezugnahme i.S.d. § 44 GBO ist...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Verwertung des Gesellschaftsvermögens

Rz. 1392 Bei der Verwertung des Gesellschaftsvermögens ergeben sich für die Insolvenz der Partnerschaft erhebliche Unterschiede zu den Insolvenzverfahren bei den anderen Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Die Besonderheiten ergeben sich weniger aus der Gesellschaftsstruktur als vielmehr daraus, dass bei sehr vielen Freien Berufen besondere Verschwiegenheitsverpflichtu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 1387 § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO erklärt die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit für insolvenzfähig. Über ihr Vermögen kann damit ein von dem Verfahren über das Vermögen der Partner unabhängiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleiches gilt für die Vorpartnerschaft (im Ergebnis eine GbR), die fehlerhafte Partnerschaft und die Partn...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenz der Komplementärin

Rz. 806 Das früher (bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024) in §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F. angeordnete Ausscheiden der insolventen GmbH aus der KG hatte zahlreiche Folgefragen auch und gerade betreffend die persönlichen Haftungsgefahren für die Kommanditisten (meist natürliche Personen) aufgeworfen.[1629] Für den praktisch häufigen Fall, dass die GmbH die ei...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausnahmen

Rz. 795 Der Insolvenzverwalter hat jedoch auch ohne vorherige Gesellschafterbeschlüsse die Befugnis,mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen

Rz. 2000 Die Hauptversammlung bleibt weiterhin zuständig, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen zu befinden.[5052] Rz. 2001 Str. war die Rechtslage bei der Firma. Die Firma gehört einerseits nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Mindestinhalt einer Satzung und kann daher nur nach den Vorschriften über eine Satzungsänderung geändert werden. Andererseits fällt die Firma als ve...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Kapitalerhöhung während eines laufenden Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens

Rz. 435 Die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung sowohl im Insolvenz- als auch im Liquidationsverfahren ist allgemein anerkannt.[1441] Gem. § 35 InsO wird auch während des laufenden Insolvenzverfahrens erlangtes Vermögen des Gemeinschuldners Bestandteil der Insolvenzmasse, sodass die mit der Durchführung der Kapitalerhöhung entstehenden Einlageansprüche der Gesellschaft in die ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Allgemeines

Rz. 957 Nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 138 Abs. 1 HGB) kommt es in folgenden Fällen zur Auflösung einer KG: Die Auflösungsgründe gem. § 138 Abs. 2 HGB sind nur für die GmbH & Co. KG rel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Insolvenz des Kommanditisten

Rz. 809 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Kommanditisten[1632] hat mangels abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft zur Folge, §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 3 HGB n.F. Das gilt auch dann, wenn zugleich über das Vermögen der KG ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,[1633] weil die Sonderregelung in § ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Insolvenzspezifische Pflichten

Rz. 778 Der Geschäftsführer hat im Insolvenzeröffnungsverfahren die Auskunftspflichten nach §§ 20, 97, 101 InsO und, abhängig von der Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ("starker" vorläufiger Verwalter, Zustimmungsvorbehalt), die Mitwirkungspflichten nach §§ 20, 22, 97, 101 InsO. Die Wahrnehmung dieser Pflichten kann nach § 98 InsO zwangsweise durchgesetzt werden. ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 1. Muster: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld

Rz. 445 Muster 1.23: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld Muster 1.23: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevol...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Einfluss auf die Organstellung, Befugnisse

Rz. 770 Die Organfunktion des Geschäftsführers bleibt bestehen, ihre gesetzliche Vertretungsmacht erhalten,[1561] wenn auch stark eingeschränkt durch die auf den Insolvenzverwalter übergegangene Befugnis zur Verwaltung und Verwertung des Vermögens (§ 80 Abs. 1 InsO). Der Geschäftsführer bleibt zwar im Amt,[1562] er nimmt allerdings nur noch die Aufgaben wahr, die nicht die I...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (1) Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Rz. 147 ▪ Inhaberschaft/Title: Diese Garantie trifft Aussagen zum Zielunternehmen und den kaufgegenständlichen Geschäftsanteilen, insb. hinsichtlich der Rechtsinhaberschaft. Ziel der Garantie ist die Gewährleistung des Stammkapitals (Betrag und Erhalt), der Höhe und Zahl der einzelnen Geschäftsanteile sowie die Erfüllung der Einlagepflichten nach § 14 GmbHG. Die fehlende Exis...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausgliederung statt Asset-Deal?

Rz. 852 Weil einerseits die übertragende Sanierung des Unternehmens im Wege des Asset-Deal aus der Insolvenz nicht immer möglich ist (etwa weil zur Fortführung nicht übertragbare Gegenstände, z.B. Vertragsverhältnisse, erforderlich sind) und weil der Eingriff in die Rechte der Anteilsinhaber mit den beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Unwägbarkeiten und damit einhergehend...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung

Rz. 488 Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, die Rechtsfigur der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung expressis verbis in § 135 Abs. 3 InsO und so die Gebrauchsüberlassung von im Eigentum der Gesellschafter stehenden Gegenständen zu regeln. Es wird vertreten, dass der Gesetzgeber mit dieser Änderung deutlich macht, dass die Nutzungsüberlassung keine mit einem G...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Grundsätzliches

Rz. 848 Nach der Rechtslage vor ESUG konnten Umwandlungen insolventer, d.h. aufgelöster (z.B. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) Rechtsträger im Insolvenzverfahren nicht vorgenommen werden, da vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens die nach § 3 Abs. 3 UmwG erforderliche Fortsetzung nicht beschlossen werden konnte.[1697] Rz. 849 Nach aktueller Gesetzeslage kann nun im Insolvenzplan sowoh...mehr