Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeldumlage

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren

Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind die Beiträge mit dem Tag, von dem an die Einzu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.1 Wann eine kurzfristige Beschäftigung besonders vorteilhaft ist

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel vorteilhafter als alle anderen Arten einer Teilzeitbeschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen gibt es als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und als Teilzeitbeschäftigung gemäß § 40 a Abs. 1 EStG, bei der die Lohnsteuer pauschal mit 25 % ermittelt werden kann. Die Voraussetzungen bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.6 Einzug der Insolvenzgeldumlage

Tz. 83 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wurde diese Umlage letztmalig 2009 für 2008 durchgeführt. Der Einzug der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume 2009 wurde den Einzugsstellen (Krankenkassen/Minijob-Zentrale) übertragen. Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Arbeitsen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 9 Finanzierung

Die Bundesagentur für Arbeit zieht die Umlage für das Insolvenzgeld nicht selbst von den Arbeitgebern ein. Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage ist nach einem bestimmten Prozentsatz (Umlagesatz) aus dem zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelt eines Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Januar 2 024 538 EUR. Zum 01.01.2025 wird sie erhöht auf 556 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Beispielsfall

Tz. 89 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Praxis-Beispiel Der Verein "Rote Teufel" beschäftigt Frau Schnell als Hausmeisterin. Sie erhält monatlich 556 EUR. Der Lohn beträgt pro Stunde 15,00 EUR. Frau Schnell übt keine andere Berufstätigkeit aus. Bei ihrem Ehemann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mitversichert. Eine Option zur freiwilligen Zah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 2.4 Beiträge/Umlagen

Für kurzfristige Beschäftigungen sind keine Sozialversicherungsbeiträge (Pauschalbeiträge) zu zahlen, und zwar auch dann nicht, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Zur gesetzlichen Unfallversicherung fallen hingegen Beiträge an. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.7 Überschreiten der Entgeltgrenze

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 556 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten ausnahmsweise überschritten, ist dies für den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung unschädl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlussprämie

Begriff Insbesondere im Banken- und Versicherungsgewerbe erhalten Arbeitnehmer für die unmittelbare oder mittelbare Herbeiführung eines Vertragsabschlusses regelmäßig sog. Abschlussprämien. Die Abschlussprämie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und ist deshalb steuer- und beitragspflichtig. Abschlussprämien sind regel...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Praktikum, freiwilliges / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zwischenpraktikum eines Studierenden in den Semesterferien

Hans Groß studiert Maschinenbau. Während der Semesterferien absolviert er bei Fa. Müller Baumaschinen ein freiwilliges Praktikum. Das monatliche Entgelt beträgt 450 EUR. Die Abrechnung von Fa. Müller sieht wie folgt aus: Umlagesätze der Minijob-Zentrale Zum 1.1.2024 hat die Minijob-Zentrale ihre Umlagesätze nicht geändert. Der Umlagesatz zur U1 beträgt 1,1 %.Der Umlagesatz zur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 1 Allgemeines

Rz. 12 Die Vorschrift regelt die Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, die Pflicht zur Aufbewahrung der Entgeltunterlagen (Abs. 1), die Möglichkeiten zum Erlass eines Summenbescheides (Abs. 2) und das Erfordernis von Beitragsnachweisen (Abs. 3). Sie gilt auch für die Umlagen der Entgeltfortzahlung nach dem AAG (§ 10 AAG) sowie für die Insolvenzgeldumlage (§ 359 Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.3 Verwendung von Haushaltsschecks (Abs. 3 und Abs. 4)

Rz. 33 Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. § 8a) ist anstelle der für die versicherungspflichtig Beschäftigten vorgesehenen Meldungen und Beitragsnachweise ein Haushaltsscheck zu verwenden. Die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutern die Spitzenverbände im Gemeinsamen Rundschreiben"Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1.10.2022 (https://...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grundstücksaufwendungen, be... / 3 So wird bei Beseitigung von Schäden durch Arbeitnehmer richtig gebucht

Werden die Kellerräume eines Betriebsgebäudes von eigenen Arbeitnehmern bearbeitet, werden die betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" gebucht. Wird für Schimmelbeseitigungsarbeiten eine Teilzeitkraft eingestellt, die monatlich nicht mehr als 530 EUR erhält (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis), werden die Abgaben pauschal an die Bundesknappschaft abgeführt. Praxis...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Insolvenzausfallgeld / 3.2 Finanzierung des Insolvenzgelds über die Insolvenzgeldumlage

Das Insolvenzgeld wird nicht über die Beiträge zur Sozialversicherung, sondern durch eine von den beteiligten Unternehmen erhobene Insolvenzgeldumlage, sogenannte Umlage 3 finanziert. Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage verpflichtet. Ausgenommen von der Umlagepflicht sind nur die Privathaushalte. Ebenfalls nicht umlagepflichtig sind die Arb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Insolvenzausfallgeld / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Der Arbeitgeber zahlt die Insolvenzgeldumlage

Hans Groß beschäftigt 4 Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von jeweils 3.000 EUR. An die Krankenkassen muss er Insolvenzgeldumlagen i. H. v. jeweils 0,06 % des Bruttogehalts = jeweils 1,80 EUR, zusammen also 7,20 EUR, überweisen. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Insolvenzausfallgeld / 3.4 Berechnung der Insolvenzgeldumlage

Es gelten die Regeln zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das bedeutet, dass Grundlage für die Berechnung das rentenversicherungspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist. Zum erstattungsfähigen Arbeitsentgelt gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Pr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Insolvenzausfallgeld / 3 Zweck und Finanzierung der Umlage – Antragstellung von Insolvenzgeld

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger ziehen die Insolvenzgeldumlage nicht ein, sondern die Krankenkassen ziehen die Insolvenzgeldumlage zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen monatlich von den Arbeitgebern ein. Es handelt sich um die sog. Umlage 3. Im Jahr 2020 betrug die Insolvenzgeldumlage 0,06 %, im Jahr 2021 0,12 % und im Jahr 2022 0,09 %, seit dem Jahr 2023 ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Insolvenzausfallgeld / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Arbeitgeber müssen die Insolvenzgeldumlage an die Krankenkassen abführen. Di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Übersicht über die Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)

Tz. 40 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Pauschalabgaben und die Insolvenzgeldumlage betragen in den Fällen eines 538 EUR-Minijobs für geringfügige Beschäftigung (2024):mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Beispielsfälle für die Besteuerung geringfügig entlohnter Beschäftigungen (Minijobs)

Tz. 63 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Beispiel 1: H ist ab 01.09.2016 bei einem Verband für ein Arbeitsentgelt i. H. v. 300 EUR monatlich als Hausmeister geringfügig beschäftigt. Ergebnis 1: Der Verband als Arbeitgeber von H hat für H seit dem Monat Januar 2024 für den Bruttoverdienst von 300 EUR folgende Pauschalabgaben monatlich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bah...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Verputzarbeiten / 3 Buchung bei Ausführung der Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer

Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Verputzarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04). Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall werden Pauschalabgaben gezahlt. Praxis-Beispiel Eine e...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4.2 Insolvenzgeldumlage bei Störfallberechnung

Ist wegen einer nicht vertragsgemäßen Verwendung von Wertguthaben eine sog. Störfallbeitragsberechnung[1] vorzunehmen, wird Insolvenzgeldumlage erhoben. Als umlagepflichtiges Entgelt aus dem Wertguthaben gilt dabei das nach den besonderen Bestimmungen des § 10 Abs. 5 AltersTZG für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse (unter Berücksichtigung der zusätzlichen beitragspflichtigen ...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitragsberechnung bei Einmalzahlungen, fiktivem Entgelt und flexibler Arbeitszeit

Zusammenfassung Überblick Insolvenzumlagepflichtig ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt, von dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Schwierig wird die Beurteilung, wenn es sich um besondere Entgeltformen oder besondere Stadien einer Beschäftigung handelt. Wie wird die Umlage beispielsweise bei Kurzarbeit, bei Altersteilzeit oder aus fiktiven Ent...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1.2 Unterjährige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Tritt im Laufe eines Kalenderjahres Rentenversicherungsfreiheit aufgrund einer Befreiung wegen Zugehörigkeit zu einer Versorgungseinrichtung einer bestimmten Berufsgruppe ein, ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Kalenderjahres zu berücksichtigen. Eine Trennung zwischen rentenversicherungspflichtigen u...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.3 Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt gehören grundsätzlich zu den Arbeitnehmern im Sinne der Sozialversicherung. Wird ihnen tatsächlich kein Arbeitsentgelt gezahlt, sind die Beiträge zur Rentenversicherung nach einem fiktiven Arbeitsentgelt i. H. v. 1 % der Bezugsgröße zu berechnen.[1] Das fiktive Arbeitsentgelt ist für die Berechnung der Um...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1.1 Wechsel von Versicherungspflicht und -freiheit

Wechselt der Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und umgekehrt, richtet sich die beitragsrechtliche Behandlung des einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes danach, aus welchem Beschäftigungsteil die Sonderzuwendung gewährt wird. Dabei gelten folgende Grundsätze: Liegen die An...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1 Einmalzahlungen aus verschiedenen Beschäftigungsteilen

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird – anders als bei der Berechnung der Umlagen U1 und U2 – bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage berücksichtigt. Auch die Märzklausel wird angewendet. 1.1 Wechsel von Versicherungspflicht und -freiheit Wechselt der Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis in eine versicherungspflic...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / Zusammenfassung

Überblick Insolvenzumlagepflichtig ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt, von dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Schwierig wird die Beurteilung, wenn es sich um besondere Entgeltformen oder besondere Stadien einer Beschäftigung handelt. Wie wird die Umlage beispielsweise bei Kurzarbeit, bei Altersteilzeit oder aus fiktiven Entgeltzahlungen e...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / Sozialversicherung

1 Einmalzahlungen aus verschiedenen Beschäftigungsteilen Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird – anders als bei der Berechnung der Umlagen U1 und U2 – bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage berücksichtigt. Auch die Märzklausel wird angewendet. 1.1 Wechsel von Versicherungspflicht und -freiheit Wechselt der Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber aus einem versicherungsfr...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2 Fiktives Arbeitsentgelt

2.1 Kurzarbeit In Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld[1] (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld und Transfer-Kurzarbeitergeld) sind die Rentenversicherungsbeiträge nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Im Gegensatz dazu werden bei der Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld zusätzlich aus 80 % des Unt...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.2 Menschen mit Behinderungen

Auch bei Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, in anerkannten Blindenwerkstätten, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen tätig sind, sowie den Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen, wird das für die Beitragsberechnung[1] maßgebende fiktive Arbeitsentgelt...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.1 Kurzarbeit

In Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld[1] (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld und Transfer-Kurzarbeitergeld) sind die Rentenversicherungsbeiträge nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Im Gegensatz dazu werden bei der Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld zusätzlich aus 80 % des Unterschiedsbetra...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4.1 Mehrarbeitsvergütung in der Altersteilzeit

Wird während der Altersteilzeit Mehrarbeit geleistet, kann es vorkommen, dass die Vergütung hierfür durch die vorrangige Anrechnung der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme nach § 163 Abs. 5 SGB VI für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze nicht bzw. nicht in voller Höhe herangezogen wird. Da die zusätzliche bei...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4 Altersteilzeit und sonstige flexible Arbeitszeitverhältnisse

Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt ist in Fällen der Altersteilzeit in der Arbeitsphase das tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt und in der Freistellungsphase das ausgezahlte Wertguthaben. Bei Altersteilzeit werden der Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersTZG, der zusätzliche Beitrag zur Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltersTZG sowie die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dieser Vorschrift wird die Verjährung der Ansprüche auf Beiträge zur Sozialversicherung (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die nicht zu dem gesetzlichen oder satzungsgemäßen Fälligkeitstermin (vgl. § 23) entrichtet worden sind, geregelt. Die Insolvenzgeldumlage ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.5 Umlage für das Insolvenzgeld

Rz. 17a Die Umlage für das Insolvenzgeld ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Die für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung (§ 359 Abs. 1 SGB III). Die vorstehend angeführte Regelung bedeutet, dass für die Entrichtung der Insolvenzgeldumlage sowohl die Beitragsverfahrensveror...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.3 Säumniszuschlag bei Beitragsforderung für die Vergangenheit

Rz. 6 Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid der Krankenkasse oder anlässlich einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger für die Vergangenheit festgestellt, ist die durch den Bescheid festgestellte Beitragsforderung im Allgemeinen auch bereits in der Vergangenheit fällig gewesen. Daher sind von der Fälligkeit an auch Säumniszuschläge zu erheben. Säumniszusc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Anspruch auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlagen verjährt nach Abs. 1 Satz 1 in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in 30 Jahren, ebenfalls nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sozia...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 2. Nationale Regelung (§§ 165 ff. SGB III)

Rz. 11 In Deutschland erfolgte die Umsetzung in innerstaatliches Recht bis 1998 durch das in den §§ 141a ff. AFG geregelte Konkursausfallgeld. Mit Inkrafttreten der InsO ist das Konkursausfallgeld durch das bis zum 31.3.2012 in §§ 183 ff. SGB und seit dem 1.4.2012 in §§ 165 ff. SGB III geregelte Insolvenzgeld ersetzt worden (§§ 183 ff. SGB III a.F. bzw. §§ 165 ff. SBG III n....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 71. Lohn-/Gehaltsabrechnung

Rz. 1048 Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Abrechnung des Entgelts (§ 108 GewO), unabhängig von der Betriebsgröße, greift seit 1.1.2003. Zuvor ergab sich die Abrechnungspflicht des Arbeitgebers ggü. den vom Gesetz nicht erfassten gewerblichen Arbeitnehmern (Betriebe kleiner 20 gewerbliche Arbeitnehmer) und allen Angestellten aus der arbeitsvert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr