Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeldumlage

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung / Zusammenfassung

Begriff Aufgabe der Betriebsprüfung ist es zu prüfen, ob die Einnahmen zur Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig erhoben wurden. Die Rentenversicherungsträger prüfen mindestens alle 4 Jahre, ob diese Arbeitgeberpflichten erfüllt werden. Dies beinhaltet u. a., dass die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und richtig berechnet sind, die Arbeitnehmeranteile richtig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 5 Hinzuverdienst bei ALG

Sachverhalt Ein Bezieher von Arbeitslosengeld, gesetzlich krankenversichert, arbeitet 5 Stunden wöchentlich als Aushilfe für 13,90 EUR in der Stunde. Das monatliche Gehalt beträgt 302,33 EUR. Nach Abzug der 2 %igen Pauschalsteuer überweist der Arbeitgeber 296,28 EUR (302,33 EUR – 6,05 EUR). Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitslosengeldbezieher in dieser Tätigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung / 5.1 Schwerpunkte des Umfangs und des Prüfungsinhalts

Geprüft werden insbesondere versicherungsrechtliche Beurteilungen, insbesondere der Beschäftigungsverhältnisse (Versicherungspflicht/-freiheit), Beurteilungen des Arbeitsentgelts für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung und der Unterlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Berechnungen und zeitliche Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.7 Überschreiten der Entgeltgrenze

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten ausnahmsweise überschritten, ist dies für den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung unschädl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 11 Rückwirkende Korrektur

Sachverhalt Am 16.10.2025 wird mit allen Arbeitnehmern eine schriftliche Vereinbarung darüber geschlossen, dass die im Dezember 2025 fälligen Jahressonderzahlungen wegen der schlechten Geschäftslage um 50 % gekürzt werden. Wider Erwarten kommt es doch noch zu einem besseren Geschäftsergebnis für 2025. Der Arbeitgeber entschließt sich daher, die infolge Verzichts nicht zur Aus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 3 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 24 Jahre alter Student übt ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 800 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden. Das Praktikum ist auf 6 Monate befristet. Der Student ist über seinen Vater in dessen gesetzlicher Krankenkasse familienversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 6 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Für die Urlaubszeit wird eine Altersrentnerin vom 10.10. bis 28.10. für 15 Arbeitstage als Aushilfskraft eingesetzt. Die Aushilfe erhält 13,90 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sie gehört keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die pauschale Lohnsteuer wird von der Aushilfskraft getragen. Fallen für die Beschäftigung B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 2 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein Student (30 Jahre alt) übt – befristet auf 5 Monate – ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 300 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das vorgeschriebene Zwisch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 3 Minijob, einmalig über der Geringfügigkeitsgrenze

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin übt neben ihrer Hauptbeschäftigung im Büro eine Nebentätigkeit an einer Tankstelle aus. Sie ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. An der Tankstelle arbeitet sie regelmäßig 8 Stunden pro Woche für 13,90 EUR in der Stunde (8 x 4,35 x 13,90 EUR = 483,72 EUR monatliches Entgelt). Im Juni übernimmt sie noch zusätzlich 10 Stu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Zu den betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen zählen die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung an berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge f...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4.2 Insolvenzgeldumlage bei Störfallberechnung

Ist wegen einer nicht vertragsgemäßen Verwendung von Wertguthaben eine sog. Störfallbeitragsberechnung[1] vorzunehmen, wird Insolvenzgeldumlage erhoben. Als umlagepflichtiges Entgelt aus dem Wertguthaben gilt dabei das nach den besonderen Bestimmungen des § 10 Abs. 5 AltersTZG für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse (unter Berücksichtigung der zusätzlichen beitragspflichtigen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitragsberechnung bei Einmalzahlungen, fiktivem Entgelt und flexibler Arbeitszeit

Zusammenfassung Überblick Insolvenzumlagepflichtig ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt, von dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Schwierig wird die Beurteilung, wenn es sich um besondere Entgeltformen oder besondere Stadien einer Beschäftigung handelt. Wie wird die Umlage beispielsweise bei Kurzarbeit, bei Altersteilzeit oder aus fiktiven Ent...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1 Einmalzahlungen aus verschiedenen Beschäftigungsteilen

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird – anders als bei der Berechnung der Umlagen U1 und U2 – bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage berücksichtigt. Auch die Märzklausel wird angewendet. 1.1 Wechsel von Versicherungspflicht und -freiheit Wechselt der Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis in eine versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unständig Beschäftigte / 8 Insolvenzgeldumlage

Auch unständig Beschäftigte gehören zum Personenkreis derjenigen, die Ansprüche auf Insolvenzgeld geltend machen können. Deshalb ist für diesen Personenkreis auch die Insolvenzgeldumlage zu entrichten.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1.2 Unterjährige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Tritt im Laufe eines Kalenderjahres Rentenversicherungsfreiheit aufgrund einer Befreiung wegen Zugehörigkeit zu einer Versorgungseinrichtung einer bestimmten Berufsgruppe ein, ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Kalenderjahres zu berücksichtigen. Eine Trennung zwischen rentenversicherungspflichtigen u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.3 Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt gehören grundsätzlich zu den Arbeitnehmern im Sinne der Sozialversicherung. Wird ihnen tatsächlich kein Arbeitsentgelt gezahlt, sind die Beiträge zur Rentenversicherung nach einem fiktiven Arbeitsentgelt i. H. v. 1 % der Bezugsgröße zu berechnen.[1] Das fiktive Arbeitsentgelt ist für die Berechnung der Um...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1.1 Wechsel von Versicherungspflicht und -freiheit

Wechselt der Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und umgekehrt, richtet sich die beitragsrechtliche Behandlung des einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes danach, aus welchem Beschäftigungsteil die Sonderzuwendung gewährt wird. Dabei gelten folgende Grundsätze: Liegen die An...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / Zusammenfassung

Überblick Insolvenzumlagepflichtig ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt, von dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Schwierig wird die Beurteilung, wenn es sich um besondere Entgeltformen oder besondere Stadien einer Beschäftigung handelt. Wie wird die Umlage beispielsweise bei Kurzarbeit, bei Altersteilzeit oder aus fiktiven Entgeltzahlungen e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2 Fiktives Arbeitsentgelt

2.1 Kurzarbeit In Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld[1] (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld und Transfer-Kurzarbeitergeld) sind die Rentenversicherungsbeiträge nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Im Gegensatz dazu werden bei der Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld zusätzlich aus 80 % des Unt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / Sozialversicherung

1 Einmalzahlungen aus verschiedenen Beschäftigungsteilen Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird – anders als bei der Berechnung der Umlagen U1 und U2 – bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage berücksichtigt. Auch die Märzklausel wird angewendet. 1.1 Wechsel von Versicherungspflicht und -freiheit Wechselt der Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber aus einem versicherungsfr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4 Altersteilzeit und sonstige flexible Arbeitszeitverhältnisse

Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt ist in Fällen der Altersteilzeit in der Arbeitsphase das tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt und in der Freistellungsphase das ausgezahlte Wertguthaben. Bei Altersteilzeit werden der Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersTZG, der zusätzliche Beitrag zur Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltersTZG sowie die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.2 Menschen mit Behinderungen

Auch bei Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, in anerkannten Blindenwerkstätten, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen tätig sind, sowie den Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen, wird das für die Beitragsberechnung[1] maßgebende fiktive Arbeitsentgelt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.1 Kurzarbeit

In Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld[1] (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld und Transfer-Kurzarbeitergeld) sind die Rentenversicherungsbeiträge nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Im Gegensatz dazu werden bei der Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld zusätzlich aus 80 % des Unterschiedsbetra...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4.1 Mehrarbeitsvergütung in der Altersteilzeit

Wird während der Altersteilzeit Mehrarbeit geleistet, kann es vorkommen, dass die Vergütung hierfür durch die vorrangige Anrechnung der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme nach § 163 Abs. 5 SGB VI für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze nicht bzw. nicht in voller Höhe herangezogen wird. Da die zusätzliche bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhalb von 2 Monaten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 9 Finanzierung

Die Bundesagentur für Arbeit zieht die Umlage für das Insolvenzgeld nicht selbst von den Arbeitgebern ein. Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage ist nach einem bestimmten Prozentsatz (Umlagesatz) aus dem zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelt eines Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 5 Umlagen des Arbeitgebers

Während die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall weitgehend hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung voll übernehmen. Das gilt auch für die Umlagen U1 und U2.[1] Diese "Entgeltfortzahlungsversicherung" wird von der Krankenkasse durchgeführt, zu der jede...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen

Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tatsächliche Beitragsschuld ist dann am Monatsend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / Zusammenfassung

Begriff Die Erhebung der Verjährungseinrede gibt dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht gegen den vom Gläubiger geltend gemachten Anspruch; der Anspruch bleibt jedoch bestehen (Aufrechnungsmöglichkeit!). Die Einrede der Verjährung ist vom Schuldner geltend zu machen, sie wird vom Gericht nicht von Amts wegen berücksichtigt. Diese Grundsätze gelten auch im Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / Zusammenfassung

Begriff Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes – und damit ohne Ermessensfreiheit seitens der festsetzenden Behörde. Säumniszuschläge sind von demjenigen zu entrichten, der die Beiträge oder Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für die Beiträge zur Unfallversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 3 Hemmung und Unterbrechung

Für die Hemmung und die Unterbrechung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Unfallversicherung, der Insolvenzgeldumlage und der Umlagen zur Erstattung der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft sinngemäß. Wird die Verjährung durch Mahnung an den Arbeitgeber oder durch Bereiterklärung des ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.1 Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Die Angaben in den Gehaltskonten werden von den Rentenversicherungsträgern mindestens alle 4 Jahre überprüft.[1] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gehören auch die Unfallversicherung, die Abgaben zur Künstlersozialkasse, die Umlagen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung und die Insolvenzgeldumlage. Darüber h...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 2 Wirkung der Verjährung

Die Verjährung ist von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Die Verjährung tritt damit auch ein, ohne dass sie beantragt oder verlangt werden muss. Vielmehr darf die Einzugsstelle verjährte Beiträge weder einziehen noch annehmen, selbst wenn der Arbeitgeber oder der jeweilige Beitragsschuldner sie zur Zahlung anbietet. Diese Regelung betrifft nur die von der Krankenkasse als Ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 7 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für geringfügig Beschäftigte, Umlagen nach dem AAG und die Insolvenzgeldumlage berechnen. Damit die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) Höhe und Zusammensetzung des Beitragssolls erfährt, muss der Arbeitgeber den Datensatz "Beitragsnachweis"...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren

Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind die Beiträge mit dem Tag, von dem an die Einzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 1 Einführung

Das Insolvenzgeld ist eine umlagefinanzierte[1] Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es schützt die Beschäftigten vor dem Risiko eines Lohnausfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers und wird auf Antrag des Arbeitnehmers lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die gesetzliche Regelung in den §§ 165 f. SGB III sichert das Lohnausfallrisiko ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsnummer / 4 Änderung von Betriebsdaten

Änderungen der Betriebsdaten sind dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen.[1] Hierzu zählen: Eröffnung einer weiteren Niederlassung, Verlegung eines Betriebs/einer Niederlassung, Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder des Betriebszwecks, Änderung von Name/Bezeichnung oder Anschrift, Betriebsschließungen, Wiedereröffnung des Betriebs, Änderungen bei den Attributen Insolvenzgel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.1 Rückzahlung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtszuwendungen, werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Einmalzahlung entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlage sind dann wieder zurückzur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsgruppen / 2 Beitragsgruppen in Ziffern

Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit dem 4-stelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln. Die Beiträge sind im Beitragsnachweis-Datensatz nach Beitragsgruppen getrennt anzugeben. Die Beitragsgruppen werden im Beitragsnachweis numerisch aufgeführt. Es gelten folgende Schlüssel, die sich aus dem Beitragsgruppenschlüssel eines Versicherungszweiges ableiten:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsgruppen / 1 Angabe von Beitragsgruppen

Da die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich in der gleichen Weise berechnet werden, kann der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Allgemeinen in einem Arbeitsgang errechnet werden. Weil der Anspruch auf die Beiträge jedoch nicht alleine dem Gesundheitsfonds, sondern ihrem Anteil entsprechend der Pflegekasse, den Trägern der Renten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein > Arbeitnehmer kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn sein > Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereigni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnzusatzkosten / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff der Lohnzusatzkosten (auch Lohnnebenkosten) werden die Kosten des Arbeitgebers zusammengefasst, die zusätzlich zum ausgezahlten Lohn oder Gehalt anfallen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und vom Arbeitgeber zu tragende Abgaben bzw. Steuern. Zu den Lohnzusatzkosten zählen jedoch auch Leistungen wi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Berücksichtigung besonderer Arbeitgeber und Personengruppen

Zusammenfassung Überblick Grundsätzlich ist die Insolvenzgeldumlage von allen Arbeitgebern zu entrichten. Abweichend von dem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen für besondere Arbeitgebergruppen. Zu diesen zählen vorwiegend Arbeitgeber der öffentlichen Hand, Arbeitgeber ausländischer Saisonarbeitskräfte oder auch Fraktionen und Parteien. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprec...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.10 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Die Arbeitsentgelte der Menschen mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten, die nicht i. S. d. § 7 SGB IV beschäftigt sind, sind bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.mehr