Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeldumlage

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 2 Wirkung der Verjährung

Die Verjährung ist von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Die Verjährung tritt damit auch ein, ohne dass sie beantragt oder verlangt werden muss. Vielmehr darf die Einzugsstelle verjährte Beiträge weder einziehen noch annehmen, selbst wenn der Arbeitgeber oder der jeweilige Beitragsschuldner sie zur Zahlung anbietet. Diese Regelung betrifft nur die von der Krankenkasse als Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 10 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant übt ab 1.6. für 4 Monate ein Vorpraktikum aus. Dieses Praktikum ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten ausgeübt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsnummer / 4 Änderung von Betriebsdaten

Änderungen der Betriebsdaten sind dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen.[1] Hierzu zählen: Eröffnung einer weiteren Niederlassung, Verlegung eines Betriebs/einer Niederlassung, Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder des Betriebszwecks, Änderung von Name/Bezeichnung oder Anschrift, Betriebsschließungen, Wiedereröffnung des Betriebs, Änderungen bei den Attributen Insolvenzgel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldung des Entgelts bei Re... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Schüler / 1 Minijob

Sachverhalt Ein 17-jähriger Schüler arbeitet neben dem Besuch des Gymnasiums nachmittags sowie samstags insgesamt 8 Stunden in der Woche. Sein monatliches Entgelt beträgt 400 EUR. Der Schüler ist über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Schüler übt eine geringfügig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 4 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während der Semesterferien

Sachverhalt Ein gesetzlich krankenversicherter und an einer Universität immatrikulierter Student übt ein nicht vorgeschriebenes Praktikum in der Zeit vom 1.7. – 31.8. (während der Semesterferien) aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Schüler / 4 Beschäftigung von Abendschülern

Sachverhalt Eine 19-jährige Schülerin eines Abendgymnasiums arbeitet tagsüber 30 Stunden wöchentlich. Das monatliche Entgelt der Schülerin beträgt 2.100 EUR. Wie ist die Beschäftigung der Abendschülerin sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Es handelt sich um eine Arbeitnehmerin, die durch den Besuch einer Abendschule einen allgemeinen Schulabschlu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 5 Fachpraktikum eines Fachoberschülers

Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen innerhalb von 2 Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Während des ersten Ausbildungsjahres wird eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist nicht für sich allein, sondern nur als Bestandteil der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 6 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.480 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 22 Stunden. Der Student ist gesetzlich krankenversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Wann erheb... / Zusammenfassung

Überblick Werden fällige Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge bzw. auf die Künstlersozialabgabe im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Vergangenheit festgestellt, so ist vom prüfenden Rentenversicherungsträger auch über die Erhebung von Säumniszuschlägen zu entscheiden. Aber: Wann werden Säumniszuschläge erhoben und wann nicht? Säumniszuschläge sind nur dann nicht zu erh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 4 Schulpraktikum/Schnupperpraktikum

Auch das immer häufiger an allgemeinbildenden Schulen angebotene (Schnupper-)Praktikum für die Dauer von etwa 1–2 Wochen, das in Betrieben und anderen Einrichtungen durchgeführt wird, ist Bestandteil des schulischen Unterrichts und kein Beschäftigungsverhältnis. Es ist somit nicht kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 538 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 5 Hinzuverdienst bei ALG

Sachverhalt Ein Bezieher von Arbeitslosengeld, gesetzlich krankenversichert, arbeitet 5 Stunden wöchentlich als Aushilfe für 12,50 EUR in der Stunde. Das monatliche Gehalt beträgt 271,88 EUR. Nach Abzug der 2 %igen Pauschalsteuer überweist der Arbeitgeber 266,44 EUR (271,88 EUR – 5,43 EUR). Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitslosengeldbezieher in dieser Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 2 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein Student (30 Jahre alt) übt – befristet auf 5 Monate – ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 300 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das vorgeschriebene Zwisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Zu den betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen zählen die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung an berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.5 Belegschaftsrabatte: Welche Preise anzusetzen sind

Die Sachbezüge sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe anzusetzen. Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle tatsächlich inkl. Umsatzsteuer und sämtlicher Preisbestandteile gezahlt wird. Der Geldwert des Sachbezugs ist der um 4 % gemin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.10 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Die Arbeitsentgelte der Menschen mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten, die nicht i. S. d. § 7 SGB IV beschäftigt sind, sind bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berücksichtigung besonderer Arbeitgeber und Personengruppen

Zusammenfassung Überblick Grundsätzlich ist die Insolvenzgeldumlage von allen Arbeitgebern zu entrichten. Abweichend von dem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen für besondere Arbeitgebergruppen. Zu diesen zählen vorwiegend Arbeitgeber der öffentlichen Hand, Arbeitgeber ausländischer Saisonarbeitskräfte oder auch Fraktionen und Parteien. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Der Umlagesatz für das Jahr 2024 beträgt unverändert 0,06 %.[1] Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich ist die Insolvenzgeldumlage von allen Arbeitgebern zu entrichten. Abweichend von dem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen für besondere Arbeitgebergruppen. Zu diesen zählen vorwiegend Arbeitgeber der öffentlichen Hand, Arbeitgeber ausländischer Saisonarbeitskräfte oder auch Fraktionen und Parteien. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.1 Abgeordnete mit beschäftigten Arbeitnehmern

Beschäftigen Abgeordnete von Stadtparlamenten, Landtagen oder des Deutschen Bundestages Arbeitnehmer, treten sie als privater Arbeitgeber mit der Folge auf, dass sie nicht vor einer Insolvenz geschützt sind; Insolvenzgeldumlage ist also grundsätzlich zu zahlen. Keine Insolvenzgeldumlagepflicht besteht dagegen für die Mitarbeiter von Abgeordneten, bei denen die jeweilige Körp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.3 Ausstrahlung und Einstrahlung

Bei Beschäftigten, die im Rahmen der Ausstrahlung weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, ist auch Umlagepflicht zur Insolvenzgeldumlage gegeben. Keine Umlagepflicht besteht dementsprechend für Einstrahlungsbeschäftigte[1], die weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des ausländischen Entsendestaates unterliegen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.7 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft

Die Arbeitsentgelte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft[1] sind bei der Erhebung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.[2] Sie sind nicht als Arbeitnehmer i. S. d. § 165 Abs. 1 SGB III anzusehen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.1 Abgeordnete (als Arbeitgeber)

Die Arbeitsentgelte der Mitarbeiter von Abgeordneten sind dann nicht bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage zu berücksichtigen, wenn die jeweilige Körperschaft die Gehaltszahlung gesetzlich absichert und das Arbeitsentgelt direkt an den Mitarbeiter auszahlt. Für die Mitarbeiter von Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist dies allerdings nicht der Fall.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.12 Privathaushalte

Private Haushalte sind von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage ausgenommen. Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt in der Regel vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (haushaltsnahe Dienstleistung).[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.13 Wohnungseigentümergemeinschaften

Wohnungseigentümergemeinschaften können im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Arbeitgeber von Hausmeistern, Reinigungskräften usw. sein. Als Arbeitgeber können sie verpflichtet sein, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts sind Wohnungseigentümergemeinschaften allerdings nicht zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.4 Beschäftigte mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten

Bei Beschäftigten mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten, die nicht Beschäftigte i. S. d. § 7 SGB IV sind, wird die Insolvenzgeldumlage nicht erhoben. Kriterien für eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV sind ein Arbeitsverhältnis, eine Beschäftigung nach Weisung, eine Eingliederung in eine Arbeitsorganisation und eine Entgeltzahlung. Erhält der Beschäftigte mit Behinderunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.4 Diplomatische und konsularische Vertretungen

Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland gehören nicht zu den von der Insolvenzgeldumlage erfassten Betrieben. Die nach § 28m Abs. 1 SGB IV bestehende Verpflichtung für den Beschäftigten zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers kann bei einer reinen Arbeitgeberversicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2 Besonderheiten bei bestimmten Arbeitgebern

Zu den umlagepflichtigen Arbeitgebern gehören grundsätzlich auch Institutionen wie die Industrie- und Handelskammern oder die Sparkassen sowie Rechtsanwaltskammern oder Ärzte- und Zahnärztekammern. Allerdings existieren einige Abweichungen von diesen Grundsätzen. 2.1 Abgeordnete (als Arbeitgeber) Die Arbeitsentgelte der Mitarbeiter von Abgeordneten sind dann nicht bei der Bere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / Sozialversicherung

1 Bewertung der Umlagepflicht besonderer Personenkreise 1.1 Abgeordnete mit beschäftigten Arbeitnehmern Beschäftigen Abgeordnete von Stadtparlamenten, Landtagen oder des Deutschen Bundestages Arbeitnehmer, treten sie als privater Arbeitgeber mit der Folge auf, dass sie nicht vor einer Insolvenz geschützt sind; Insolvenzgeldumlage ist also grundsätzlich zu zahlen. Keine Insolve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.7 Krankenkassen

Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, sind jedoch insolvenzfähig, sodass sie umlagepflichtige Arbeitgeber sind.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.9 Tochterfirmen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Tochterfirmen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die als GmbH von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegründet werden, sind als juristische Personen des Privatrechts zu sehen und daher umlagepflichtige Arbeitgeber.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1 Bewertung der Umlagepflicht besonderer Personenkreise

1.1 Abgeordnete mit beschäftigten Arbeitnehmern Beschäftigen Abgeordnete von Stadtparlamenten, Landtagen oder des Deutschen Bundestages Arbeitnehmer, treten sie als privater Arbeitgeber mit der Folge auf, dass sie nicht vor einer Insolvenz geschützt sind; Insolvenzgeldumlage ist also grundsätzlich zu zahlen. Keine Insolvenzgeldumlagepflicht besteht dagegen für die Mitarbeiter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.2 Ärztekammern/Zahnärztekammern/Rechtsanwaltskammern

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich insolvenzfähig, wenn nicht ausdrücklich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über deren Vermögen unzulässig ist. Zu den umlagepflichtigen Arbeitgebern gehören daher grundsätzlich alle Rechtsanwaltskammern sowie die Ärzte- und Zahnärztekammern.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.8 Sparkassen

Bei Sparkassen kann im Einzelfall auch keine Umlagepflicht bestehen. Das ist von der sog. Gewährleistungsträgerschaft abhängig. D. h., wenn in den Statuten der Kammer oder der Sparkasse vermerkt ist, dass im Fall der Insolvenz eine Gemeinde oder ein Land in die Verbindlichkeiten vollumfänglich eintritt, dann ist keine Umlagepflicht gegeben.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.11 Politische Parteien

Auch politische Parteien sind umlagepflichtig. Das Parteiengesetz verleiht politischen Parteien nicht den Charakter eines öffentlichen Arbeitgebers.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.6 Kassenärztliche Vereinigungen

Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KV/KZV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht des für ihren Bereich räumlich zuständigen Landesgesundheitsministeriums. Deshalb müssen hier im Einzelfall landesrechtliche Regelungen geprüft werden, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweiligen KV/KZV zulässig ist.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.5 Fraktionen oder Parteien

Fraktionen zählen nicht zu den öffentlichen Arbeitgebern und stehen nicht dem Bund, den Ländern, den Gemeinden sowie den Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts i. S. v. § 358 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB III gleich. Sie sind daher als Arbeitgeber grundsätzlich insolvenzgeldumlagepflichtig. Fraktionen können dann von der Insolvenzgeldumlagepflicht aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.3 Deutsches Rotes Kreuz e. V.

Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes e. V. (z. B. Berufsbildungswerke) sind grundsätzlich umlagepflichtige Arbeitgeber. Eine Ausnahme hiervon bildet das Bayerische Rote Kreuz, welches als einziger Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und der Aufsicht des bayerischen Staatsministeriums des Inneren unterliegt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.5 Industrie- und Handelskammern (IHK)

Industrie- und Handelskammern sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes unterstehen, gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO nicht insolvenzfähig, wenn das Landesrecht dies jeweils bestimmt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) hat der Bundesagentur für Arbeit mit Schreiben vom 10.3.2009 nachgewiesen, dass i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.2 Ausländische Saisonarbeitskräfte

Ausländische Saisonarbeitskräfte weisen mit der Bescheinigung A 1 bzw. E 101[1] nach, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen Heimatlands unterliegen. Bezüglich dieser Personen vertritt der GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit die Auffassung, dass keine Insolvenzumlagepflicht besteht. Für diese ausländischen Sais...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.6 Mehrfachbeschäftigte mit Arbeitgebern in verschiedenen EU-Staaten

Für Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern in unterschiedlichen EU-Staaten beschäftigt sind, gilt das Sozialversicherungsrecht des Landes, in dem sie wohnen. Dies ist durch das europäische Gemeinschaftsrecht geregelt. So ist ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer, der sowohl von einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, als auch von einem Arbeitgeber mit Sitz in einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abschlussprämie

Begriff Insbesondere im Banken- und Versicherungsgewerbe erhalten Arbeitnehmer für die unmittelbare oder mittelbare Herbeiführung eines Vertragsabschlusses regelmäßig sog. Abschlussprämien. Die Abschlussprämie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und ist deshalb steuer- und beitragspflichtig. Abschlussprämien sind regel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation der Lohn- und ... / 5 Umlagen des Arbeitgebers

Während die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall weitgehend hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung voll übernehmen. Das gilt auch für die Umlagen U1 und U2.[1] Diese "Entgeltfortzahlungsversicherung" wird von der Krankenkasse durchgeführt, zu der jede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation der Lohn- und ... / 7 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für geringfügig Beschäftigte, Umlagen nach dem AAG und die Insolvenzgeldumlage berechnen. Damit die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) Höhe und Zusammensetzung des Beitragssolls erfährt, muss der Arbeitgeber den Datensatz "Beitragsnachweis"...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation der Lohn- und ... / 12.1 Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Die Angaben in den Gehaltskonten werden von den Rentenversicherungsträgern mindestens alle 4 Jahre überprüft.[1] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gehören auch die Unfallversicherung, die Abgaben zur Künstlersozialkasse, die Umlagen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung und die Insolvenzgeldumlage. Darüber h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Folgen der Rückzahlung von ... / 1.1 Rückzahlung von Weihnachtsgeld

Weihnachtszuwendungen werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Weihnachtszuwendung entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlage sind dann wieder zurückzurechnen. Hinweis Keine A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 9.3 Umlage 3 – Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird zum Ausgleich des Nettolohnanspruches der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2024 weiterhin 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Sie ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers abzuführe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung: Termine... / 4 Buchung der Umlagen U1, U2 und IU bzw. U3

Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen sind zum jeweiligen o. g. Fälligkeitsdatum die Umlagen für Mutterschaftsaufwendungen (U2), die Insolvenzgeldumlage (IU bzw. U3) für Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft und ggf. für Arbeitgeber mit bis zu 30 (vollzeitbeschäftigten) Arbeitnehmern die Umlagen für Entgeltfortzahlungsaufwendungen bei Krankheit (U1) an die jeweilige...mehr