Fachbeiträge & Kommentare zu Innergemeinschaftliche Lieferung

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.2 Fragestellung

U möchte wissen, welche Rechtsfolgen sich für ihn aus den genannten Vorgängen ergeben. Beim zweiten Sachverhalt interessieren ihn auch die Auswirkungen beim Erwerber A.mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören alle Lieferungen von Gegenständen. Praxis-Tipp Unternehmerische Tätigkeit gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig, erstreckt sich s...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 3 Fall: Der Fehler

3.1 Sachverhalt Bürogerätehersteller B aus Bochum hat im März 2022 eine Bestellung des F aus Frankreich erhalten. Bestellt wurden 100 Kopierer für einen Gesamtbetrag von 100.000 EUR (netto). Bei der Bestellung verwendete F seine auch zum Zeitpunkt der Lieferung gültige französische USt-IdNr. B ließ am 20.4.2022 die Ware durch einen von ihm beauftragten Frachtführer zu F nach ...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer [1] und handelt im Rahmen seines Unternehmens. Er führt eine Lieferung [2] gegen Entgelt aus. Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 5a i. V. m. Abs. 6 UStG als Versendungslieferung mit dem Ort, wo die Ware dem beauftragten Dritten übergeben wird. Da die Ware offensichtlich in Bochum dem Frachtführer übergeben wird, ist die Lieferung im Inland ausg...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.1 Sachverhalt

Unternehmer U aus München liefert regelbesteuerte Waren in alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Januar 2022 tritt der Abnehmer A aus den Niederlanden an U heran, um in Zukunft Waren von U zu beziehen. Da A seine unternehmerische Betätigung nach seinen Auskünften in den Niederlanden erst neu aufgenommen hat, ergeben sich zu Beginn einige Schwierigkeiten. Um zu eine...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 3.1 Sachverhalt

Bürogerätehersteller B aus Bochum hat im März 2022 eine Bestellung des F aus Frankreich erhalten. Bestellt wurden 100 Kopierer für einen Gesamtbetrag von 100.000 EUR (netto). Bei der Bestellung verwendete F seine auch zum Zeitpunkt der Lieferung gültige französische USt-IdNr. B ließ am 20.4.2022 die Ware durch einen von ihm beauftragten Frachtführer zu F nach Frankreich tran...mehr

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Freihafen / 4 Probleme und Perspektiven des Freihafens

Die deutsche Sonderrolle des Freihafens wird seit Beginn des Binnenmarktes 1993 auf umsatzsteuerrechtlichem Gebiet besonders deutlich. Der Freihafen ist bis auf die o. g. Ausnahmetatbestände zur Verhinderung eines unversteuerten Letztverbrauchs aus der Sicht Deutschlands Drittlandsgebiet. Aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts der anderen EU-Mitgliedstaaten gehört das jeweilig...mehr

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Freihafen / 2 Lieferungen vom Inland in den Freihafen

Da der Freihafen aus deutscher Sicht weder Teil des Inlands noch Teil des übrigen Gemeinschaftsgebiets ist, werden die Lieferungen vom Inland in einen Freihafen in den meisten Fällen als Ausfuhrlieferungen behandelt. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG schließt jedoch die Gewährung der Steuerbefreiung als Ausfuhrlieferung aus, wenn die in den Freihafen beförderten oder versandten G...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 6. Vorsteuerabzug des Abnehmers im Abgangsmitgliedstaat

Steuerpflichtige Lieferung ohne Mitteilung der USt-IdNr.: Hat der Abnehmer keine ihm erteilte USt-IdNr. mitgeteilt und hat deswegen der Lieferant eine Rechnung mit dem vereinbarten Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer ausgestellt, handelt es sich nicht um einen Umsatzsteuerausweis i.S.v. § 14c Abs. 1 UStG.[37] Der abgerechnete Umsatz ist (wegen des Fehlens einer Befreiungsvorausset...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 1. Zutreffende Deklaration in einer ZM

Folge einer fehlenden ZM: Nach § 4 Nr. 1b UStG ist die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung zu versagen, wenn der liefernde Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der ZM (§ 18a UStG) nicht, nicht vollständig und richtig nachgekommen ist.[50] Diese Verpflichtung zur Abgabe der ZM besteht sowohl bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 18a Abs. 6 Nr. ...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 1. Aus anderem EU-Staat stammende USt-IdNr. des Abnehmers

Definition des "anderen" Mitgliedsstaats: Anderer Mitgliedsstaat ist dabei jeder EU-Staat jenseits des Transportausgangslandes. Die (ausländische) USt-IdNr. muss daher nicht durch den Mitgliedstaat erteilt worden sein, in dem die Beförderung oder Versendung endet.[9] Wurde allerdings eine USt-IdNr. gegenüber dem Unternehmer verwendet, die von dem Mitgliedstaat erteilt wurde,...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / IV. Zusammenfassung

Die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung setzt das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. des Abnehmers voraus, die von einem anderen als dem Abgangsland erteilt wurde (§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b UStG). Außerdem hängt das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung ausdrücklich davon ab, dass der Abnehmer der innergemeinschaftlichen Lieferu...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 2. Verwenden dieser USt-IdNr.

"Verwenden" nach UStAE ... Nach Abschn. 6a.1 Abs. 19 Satz 2 UStAE soll für den Begriff "Verwenden" auf die in Abschn. 3a.2 Abs. 10 UStAE enthaltene Definition zurückgegriffen werden. Eine Verwendung setzt daher ein positives Tun des Abnehmers voraus.[17] Eine auf dem Briefkopf des Bestellers formularmäßig enthaltene USt-IdNr. oder eine in einer Gutschrift des Leistungsempfän...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 2. Heilbarkeit von fehlerhaften ZM

Die in Art. 138 Abs. 1a MwStSystRL verwendete Formulierung zur Heilbarkeit von fehlerhaften ZM findet sich in der aktuellen Fassung des § 4 Nr. 1b UStG nicht wieder.[59] Keine Steuerbefreiung bei mangelhafter ZM: Nach Art. 138 Abs. 1a MwStSystRL gilt die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen bei Mängeln in der ZM-Deklaration nicht, es sei denn, der Lieferer k...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / I. Ausgangssituation

EuGH: Verzicht auf Bestätigung der USt-IdNr.: Der EuGH[1] hatte in der Vergangenheit bei der Prüfung der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen festgestellt, dass auf die Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)[2] verzichtet werden kann, wenn objektiv feststeht, dass der Liefergegenstand objektiv in einen anderen Mitgliedstaat an einen...mehr

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Freihafen / 3 Umsätze innerhalb des Freihafens

Obwohl das Territorium des Freihafens nicht zum umsatzsteuerlichen Inland gehört, sind bestimmte im Freihafen steuerbare Umsätze wie Umsätze im Inland und damit steuerpflichtig zu behandeln. Diese Regelung soll verhindern, dass im Freihafen ein unversteuerter Letztverbrauch ermöglicht wird. Hier geht es um folgende Fälle: Lieferungen von Gegenständen, die zum Gebrauch oder Ve...mehr

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Steuerlagerregelung / 14.2 Besondere Zollverfahren

Neben den Zollverfahren (in die Waren nach dem UZK übergeführt werden können) "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" und "Ausfuhr" können Waren in "besondere Verfahren" übergeführt werden.[1] Die besonderen Verfahren (ohne Versand) ersetzen die alten vor Inkrattreten des UZK am 1.5.2016 bekannten Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung gem. Art. 84 ZK. Besondere...mehr

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Steuerlagerregelung / 9 Besteuerung des der Auslagerung vorangegangenen Umsatzes

Der Besteuerung unterliegt der letzte vor der Auslagerung liegende – zunächst steuerfreie – Umsatz. Dieser Umsatz muss nicht in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Auslagerung stehen. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Auslagerer. Dem Auslagerer obliegen auch die Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten für die Auslagerung. Besteuert werden die der Auslageru...mehr

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Steuerlagerregelung / 12 Transport eines ausgelagerten Gegenstands in das Drittlandsgebiet oder einen anderen EU-Mitgliedstaat

Gelangt der Gegenstand beim Verlassen des Steuerlagers in ein Drittland oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat, ist eine damit verbundene Lieferung entweder als Ausfuhrlieferung oder als innergemeinschaftliche Lieferung unter den dafür geltenden Voraussetzungen steuerfrei. Wird ein in einem Umsatzsteuerlager eingelagerter Gegenstand aus diesem Lager herausgenommen, ohne dass ...mehr

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Steuerlagerregelung / 15 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Um eine steuerliche Belastung zu vermeiden, ist die Einfuhr von in der Anlage 1 zum UStG genannten Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden sollen, steuerfrei.[1] Dabei reicht der Wille des Einführers, die eingeführten Gegenstände in ein solches Lager einzulagern, für die Gewährung der Steuerbefreiung aus. Praxis-Beispiel Einfuhr von Papierrollen Unternehm...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.4 Ort der Lieferung von Waren

Die allgemeinen Regeln für die Bestimmung des Ortes der Lieferung von Waren ohne Beförderung (der Ort, an dem die Waren sich zum Zeitpunkt der Lieferung befinden) und der Ort der Lieferung von Waren mit Transport (der Ort, an dem sich die Waren bei Beginn der Beförderung oder Versendung der Waren befinden) bleiben unverändert. Eine neue Ausnahme von der allgemeinen Regel wir...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.11 BMF-Schreiben zu den gestiegenen Anforderungen an die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

Mit BMF-Schreiben vom 9.10.2020[1] hat die Verwaltung sich zu den geänderten Anforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geäußert. Verwendung der USt-IdNr. § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG bestimmt, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung nur vorliegt, wenn der Abnehmer gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verw...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.10 Explanatory Notes der EU-Kommission zu der Bedeutung der USt-IdNr. für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Die Explanatory Notes führen aus, dass der MwSt-Ausschuss einstimmig der Auffassung ist, dass mit der durch die RL 2018/1910 vorgenommenen Änderung von Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL eine materielle Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung hinzugefügt wurde. Der Ausschuss ist einstimming der Auffassung, dass diese Ergänzung bede...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.6 Definition des Reihengeschäfts – Verhandlungsergebnis lt. RL 2018/2010

Das Reihengeschäft ist in einem neuen Art. 36a MwStSystRL (als spezifische Regelung nahe den Ortsregelungen für Lieferungen), ohne eine Verknüpfung mit dem Institut des Zertifzierten Steuerpflichtigen, definiert worden. Art. 36a MwStSystRL enthält eine erstmalige EU-einheitliche Definition des Reihengeschäfts bzw. die Bestimmung, welcher Lieferung in der Kette die Warenbeweg...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.2 Innergemeinschaftlicher Fernverkauf von Gegenständen

Als innergemeinschaftlichen Fernverkauf von Gegenständen definiert Art. 14 Abs. 4 Nr. 1 MwStSystRL die Lieferung von Gegenständen, die durch den Lieferer oder für dessen Rechnung von einem anderen Mitgliedstaat als dem der Beendigung der Versendung oder Beförderung an den Erwerber aus versandt oder befördert werden, einschließlich jene (Gegenstände), an deren Beförderung ode...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.5 Definition des Reihengeschäfts – Kommissionsvorschlag

Nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sollte die MwStSystRL auch erstmals eine Reihengeschäftsregelung (für andere Reihengeschäfte als innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach Art. 141 MwStSystRL) erhalten, die allerdings auf innergemeinschaftliche Reihengeschäfte beschränkt sein sollte (und nicht auch Reihengeschäfte bei Ausfuhrlieferungen erfasst). Zu diesem...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.4 Konsignationslagerregelung – Verhandlungsergebnis lt. RL 2018/2010

Die Konsignationslagerregelung, die in Art. 17a MwStSystRL enthalten ist, gestaltet sich nach der RL 2018/2010 wie folgt: 1. Grundsatz Das innergemeinschaftliche Verbringen eines Gegenstands durch einen Unternehmer im Rahmen einer Konsignationslagerregelung ist nicht wie eine entgeltliche Lieferung zu behandeln. D.h. das innergemeinschaftliche Verbringen unter diesen Umständen...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.3 Innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

Art. 14 Abs. 4 MwStSystRL soll zusätzlich eine Definition der "Intra-Union"-Warenlieferungen enthalten. Eine solche Lieferung liegt vor, wenn sie von einem Steuerpflichtigen für einen Steuerpflichtigen oder für eine nicht steuerpflichtige juristische Person bewirkt wird und die Ware durch den Lieferer oder in seinem Auftrag oder im Auftrag desjenigen, der die Ware innerhalb ...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.4 Umsatzsteuerliche Inanspruchnahme von Internetplattformbetreibern bei Fernverkäufen über deren Plattform

Unternehmer, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, z. B. eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals o. ä., unterstützen, werden seit 1.7.2021 so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert h...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 8.1 Vorschläge der EU-Kommission

Die EU-Kommission hatte dem Rat am 11.12.2018 ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das im Zusammenhang mit den ab 1.7.2021 infolge der RL (EU) 2017/2455[1] geltenden Regelungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen an Privatverbraucher innerhalb der EU im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) und innergemeinschaftlicher Fernverkäufe von Gegenständen sowie v...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 8.2.1 RL 2019/1995

Der inhaltliche Schwerpunkt der RL 2019/1995 liegt in der Klärung rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einbezug elektronischer Plattformen (Betreiber elektronischer Marktplätze) in die mehrwertsteuerliche Leistungskette ergeben, sowie in der Schaffung detaillierter Bestimmungen für die Anwendung des stark ausgeweiteten One-Stop-Shops (OSS). Hinsichtlich der P...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.6 Für die Zahlung der MwSt verantwortliche Person (Steuerschuldner)

Es bleibt bei dem Grundsatz des Art. 193, dass die MwSt von jedem Steuerpflichtigen, der eine steuerpflichtige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen bewirkt, geschuldet wird, es sei denn, in anderen Bestimmungen, die in Art. 193 aufgeführt sind, wird festgelegt, dass die MwSt von einer anderen Person geschuldet wird. Als Ausnahme von Art. 193 MwStSystRL wird ein neuer Ar...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.1 Abschaffung der bisherigen sog. Versandhandelsregelung und Einführung neuer Fernverkaufsregelungen

Nach bisherigem Recht[1] galt eine besondere Bestimmung des Orts einer grenzüberschreitenden Lieferung innerhalb der EU für die Fälle, in denen der Lieferer Gegenstände – ausgenommen neue Fahrzeuge i. S. v. § 1b Abs. 2 und 3 UStG – in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert oder versendet und der Abnehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb nicht zu versteuern hatte (sog. ...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.1 Kernelemente des Vorschlags

Die Kernelemente des Vorschlags sind: Festschreibung des Bestimmungslandprinzips (ohne praktische Auswirkung), Wegfall der Aufspaltung eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs in innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb, Einführung des (besonders vertrauenswürdigen) "Zertifizierten Steuerpflichtigen" Wegfall der Steuerbefreiung für innergemeinscha...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.7 Explanatory Notes der EU-Kommission zu der Reihengeschäftsregelung

Die Explanatory Notes bestätigen das deutsche Verständnis von der Art und Weise der Zuordnung der Warenbewegung zu einer der Lieferungen im Reihengeschäft, wenn entweder der erste Lieferer oder der letzte Abnehmer die Ware transportieren (oder transportieren lassen). Sie führen aus, wenn der erste Lieferant derjenige ist, der den Versand oder die Beförderung der Waren organi...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.2 Gegenstand und Geltungsbereich der MwSt

Das derzeitige MwSt-System teilt die grenzüberschreitende B2B-Lieferung von Waren für MwSt-Zwecke in zwei verschiedene Vorgänge: eine Befreiung im Abgangsmitgliedstaat der Ware und ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Bestimmungsmitgliedstaat. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass eine grenzüberschreitende B2B-Lieferung von Waren innerhalb der Union zu einer einzi...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 8.2.2 VO 2019/2026

Mit der VO 2019/2026, die die MwStSystRL-DVO in der Fassung der VO (EU) 2017/2459 ergänzt, wurden insbesondere nähere Bestimmungen zu den Anwendungsfällen der Regelung über die elektronischen Marktplätze sowie zu den Aufzeichnungspflichten des Plattformbetreibers geschaffen. Die in der MwStSystRL enthaltenen Begriffsbestimmungen für "innergemeinschaftliche Fernverkäufe von G...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.3 Konsignationslagerregelung – Kommissionsvorschlag

Von einem Konsignationslager ("Call-off stock") wird gesprochen, wenn ein Lieferer Gegenstände in einen Mitgliedstaat verbringt, in dem er nicht ansässig ist, um sie zu einem späteren Zeitpunkt an einen bereits bekannten Erwerber zu verkaufen. Dies führte unionsrechtlich bis zum 31.12.2019 dazu, dass ein innergemeinschaftliches Verbringen des Lieferers im Abgangsmitgliedstaa...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.1 Zertifizierter Steuerpflichtiger – Kommissionsvorschlag

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Konzept des zertifizierten Steuerpflichtigen (certified taxpayer, CTP) sah vor, dass die Finanzbehörde bescheinigen kann, dass ein bestimmtes Unternehmen insgesamt als zuverlässiger Steuerzahler gilt. CTP würdendann bestimmte Vereinfachungen (bei der Konsignationslagerregelung, bei Nachweisen der Steuerbefreiung innergemeinschaftliche...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb. Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig ...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.10 Stand der Beratungen auf EU-Ebene

Die Vorschläge der EU-Kommission für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem sind sehr umfangreich und wurden bisher auf Ratsebene gründlich geprüft und zwischen den Mitgliedstaaten beraten. Dabei spielen auch die Auswirkungen auf die Administrierbarkeit und Kosten für die betroffenen Unternehmen und die Verwaltungen eine erhebliche Rolle. Auch ist von großer Bedeutung, dass da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2 Richtlinien- und Verordnungsvorschlagspaket vom 4.10.2017

Die EU-Kommission hatte am 4.10.2017 ein Paket von Richtlinien- und Verordnungsvorschlägen für eine Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften vorgelegt. Auch hier handelte es sich ein "Follow-up" zum Aktionsplan im Bereich der MwSt. Der Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL,[1] enthielt insgesamt vier wesentliche Bereiche (sog. Quick Fixes - Schnelllösungen vor einer Implemen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung (zu § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 wurden durch die sog. "Quick Fixes" unionseinheitlich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung verschärft. Eine Steuerfreiheit kann danach nur vorliegen, wenn die Lieferung zutreffend in der Zusammenfassenden Meldung aufgenommen wurde. Nachdem die Finanzverwaltung in einer ersten Veröffentlichung eine sehr restri...mehr

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Nicht fristgerechte Zusamme... / c) Die ZM als bloße formelle Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer ig. Lieferung

Seit der Aufwertung der ZM durch die Quick Fixes wird nahezu einhellig vertreten, dass die ZM nun eine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung sei.[19] In Abgrenzung hierzu sprechen sich Connemann / Meyer-Burow mit Verweis auf den Richtlinienwortlaut von Art. 138 Abs. 1a MwStSystRL insbesondere dafür aus, dass es sich bei der Abgabeerfordernis der ZM lediglich um ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht fristgerechte Zusamme... / 1. Einleitung

Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurden die MwStSystRL sowie die MwStVO im Hinblick auf innergemeinschaftliche Konsignationslager und Reihengeschäfte sowie die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen durch die Einführung der sog. Quick Fixes geändert.[1] Durch das JStG 2019[2] hat der deutsche Gesetzgeber die Quick Fixes umgesetzt und u.a. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG neu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht fristgerechte Zusamme... / 2. Problemstellung

Steuerbefreiung wird versagt: Die ordnungsgemäße Abgabe der ZM wurde durch die Implementierung der Quick Fixes erheblich aufgewertet. So knüpft die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nunmehr an die Abgabe einer ZM an. Konkret versagt § 4 Nr. 1 Buchst. b S. 1 Halbs. 2 UStG jetzt dem Unternehmer die Steuerbefreiung, wenn dieser seiner Pflicht zur Abgabe de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht fristgerechte Zusamme... / [Ohne Titel]

David R. Dietsch LL.B.[*] Mit der Implementierung der Quick-Fixes in das deutsche Umsatzsteuergesetz avancierte die Zusammenfassende Meldung von einer bloßen formalen Berichtspflicht zu einer relevanten Voraussetzung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. In diesem Zusammenhang vertritt die Finanzverwaltung die Meinung, dass für innergemeinschaftliche Lie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht fristgerechte Zusamme... / 4. Fazit

Im Ergebnis ist die Auffassung der Finanzverwaltung, wonach die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen bereits dann zu versagen ist, wenn die ZM verfristet abgegeben worden ist, nicht vereinbar mit § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG. Die nationale Steuerbefreiungsnorm spricht ausdrücklich davon, dass der Unternehmer seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, was nicht glei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr