Fachbeiträge & Kommentare zu Incentive

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 7.2 Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr

Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG ist die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr steuerfrei, wenn sie nicht gegenüber dem Reisenden erfolgt.[1] Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschn. 4.5.2 Abs. 1 bzw. nach Abschn. 4.5.3 Abs. 2 UStAE als eine steuerfreie Vermittlungsleistu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.2 Objektive Betrachtung

Rz. 66 Eine Einnahme setzt eine Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung voraus.[1] Ob ein geldwertes Gut gegeben ist, entscheidet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten.[2] Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ("Güter … in Geldeswert") sowie hinsichtlich der Höhe aus § 8 Abs. 2 EStG ("übliche Endpreise"). Den subjektiven Vorstellungen der V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.1 Welche Sachverhalte prüft der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte: Bruttolöhne Sachbezüge Ehegatten-Arbeitsverträge Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten Fahrtenbücher Fahrtkostenerstattungen Reisekostenerstattungen Dienstreisen und Dienstfahrten Nettolohnzahlungen Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 31 § 25 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist seit dem 18.12.2019 auf Reiseleistungen anzuwenden, die für das Unternehmen bestimmt sind. Bis einschließlich 17.12.2019 war der Anwendungsbereich auf Reiseleistungen beschränkt, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. Der Leistungsempfänger und der tatsächlich Reisende brauchen nicht identisch zu sein. Als Leist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Reisevorleistungen

Rz. 85 Vom VStAbzug sind gem. § 25 Abs. 4 S. 1 UStG die Steuerbeträge ausgeschlossen, die auf Reisevorleistungen entfallen. Reisevorleistungen sind nach § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen . Die Berechtigung zum VStAbzug entfällt jedoch nur insoweit, als der Unternehmer Reiseleistungen bewirkt, die unt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Reiseleistungen

Rz. 81 Wird eine Reise einem Betriebsangehörigen als unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG (z. B. als Incentive-Reise oder im Rahmen eines Betriebsausflugs) oder gegen Entgelt überlassen, so bewirkt der Unternehmer damit eine Reiseleistung i. S. v. § 25 UStG (Rz. 3 sowie Bsp. 4 u. 5 in Rz. 34a). Bei unentgeltlichen Reiseleistungen fehlt es an Aufwendungen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Leistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 33 Bis 17.12.2019 findet § 25 UStG keine Anwendung, wenn die Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. In diesen Fällen erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Die Beurteilung der Steuerbarkeit, Nichtsteuerbarkeit und der Steuerfreiheit richtet sich für die erbrachten Leistungen insbesondere nach folgenden Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Auftreten im eigenen Namen

Rz. 16 § 25 UStG ist nach seinem Wortlaut nur insoweit anwendbar, als der Reiseunternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt. Entscheidend ist dabei das tatsächliche Auftreten des Reiseunternehmers nach außen. Tritt er danach dem Leistungsempfänger (Reisenden) gegenüber im eigenen Namen auf, so ist es unerheblich, ob er für eigene oder für fremde Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gegenstand des Geschenks

Rn. 1674 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenstand des Geschenks iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG können Sachen (BFH BStBl II 1974, 210) oder Geld sein. Im Gegensatz zu § 516 BGB kommen aber auch Dienstleistungen in Betracht (K/S/M, § 4 EStG Rz G 43; Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 705 (Dezember 2022); offen gelassen BFH BStBl II 1993, 806; aA FG D'dorf EFG 1985, 112). Entsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Die Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für Geschenke als BA, BB 1975, 127; Söffing, Geschenkaufwendungen, FR 1976, 25; Bordewin, Aktuelle Steuerfragen, DStZ 1981, 597; Lang, Geschenke, Spenden und Schmiergelder im Steuerrecht, JbFSt 1983/84, 195; Rödder, Können Werbegeschenke doch voll abziehbar sein?, DStZ 1988, 578; Breuninger/Prinz, Neues zum Sozio-Sponsoring au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eilers, Rückstellungen für Altlasten, DStR 1991, 101; Fluck, Rückstellungsbildung für Altlasten und Immissionsschutzrecht, BB 1991, 176; Herzig/Köster, Die Rückstellungsrelevanz des neuen UmwelthaftungsG, DB 1991, 53; Bartels, Rückstellungen für öff-rechtliche Umweltschutzverpflichtungen bei Altlastenfällen, BB 1992, 1095; Stellungnahme des IDW, WPg 1992, 326; Kühnberger/Faatz, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung einer optimalen ... / 4.5 Incentives

Incentives (Anreizeffekte) sind besondere materielle oder immaterielle Belohnungen der Mitarbeiter für besondere Leistungen. Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen dadurch regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind daher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Exzellentes Onboarding: So ... / 1.2 Orientierungsphase: Erster Arbeitstag und "Ankommen" im Unternehmen

Egal wo man neu anfängt, alles ist erstmal fremd. Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist das nicht anders. Versetzen Sie sich in Ihren Mitarbeiter: Für ihn beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit neuen Aufgaben, Kollegen, Vorgesetzten und Regeln. Zudem muss er seine Fähigkeiten erst noch beweisen und steht daher am ersten Tag regelrecht unter Druck. Gerade die Anfangszeit in einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.6 Sonstige Vergütungen

Erhält ein "Heilberufler" weitere Vergütungen, z. B. in Form von Incentive-Reisen, Gutscheinen oder sonstigen Gutschriften, gehören diese zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Prüfungsansatz Der Betriebsprüfer wird nach diesen Sachverhalten suchen und fragen und ggf. Kontrollmaterial auswerten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1 Long Term Incentives

Long Term Incentives eignen sich sowohl für börsennotierte als auch für nicht börsennotierte Unternehmen und haben viele Vorteile für das Unternehmen: Die Akquisition neuer Mitarbeiter wird erleichtert, da nur wenige Unternehmen solche zusätzlichen Vergütungsbausteine anbieten, die Employer Value Proposition wird gesteigert, die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen wird d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Long Term Incentives und Kapitalbeteiligungen

Zusammenfassung Überblick Unter Long Term Incentives (LTI) werden in diesem Zusammenhang variable Vergütungsmodelle verstanden, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren laufen und bei denen langfristigere Ziele für die Berechnung von Erfolgsboni herangezogen werden. Der finanzielle Erfolg für den Mitarbeiter hängt dabei von der Entwicklung des tatsächlichen oder fiktiven U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.5 Long-Term-Cash-Plan

Langfristigere Vergütung soll bei Top-Managern die Nachhaltigkeit ihres Handelns steigern – so die Idee des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Wenn Bonus-Zahlungen sich nur auf kurzfristige Indikatoren beziehen, wie die Geschäftszahlen eines Kalenderjahrs oder der Fortgang eines Einzelprojekts, sind Fehlanreize möglich. Variable Vergütungsmodelle s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.4 Leveraged Employee Stock Ownership (LESOP)

Bei diesem Programm können Mitarbeiter Aktien zum vollen Börsenkurs erwerben, müssen dabei aber kein Eigenkapital einsetzen. Der Kauf wird meistens vollständig über ein zinsfreies Darlehen durch den Arbeitgeber finanziert. Das Darlehen wird in der Regel durch eine Bank, die den Prozess begleitet, gegenfinanziert. Der Arbeitgeber sichert außerdem die Mitarbeiter vor Kursverlu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.3 Stock Appreciation Rights

Im Gegensatz zu realen Aktienoptionsplänen sind Stock Appreciation Rights nur fiktive Aktienoptionspläne. Der Unterschied besteht darin, dass der Mitarbeiter keine Möglichkeit hat, bei der Ausübung des Optionsrechts tatsächlich Aktien seines Unternehmens zu erwerben und dadurch Aktionär zu werden. Deshalb werden sie auch oft als "Phantom Stocks" bzw. Phantom-Aktien oder "Sha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / Zusammenfassung

Überblick Unter Long Term Incentives (LTI) werden in diesem Zusammenhang variable Vergütungsmodelle verstanden, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren laufen und bei denen langfristigere Ziele für die Berechnung von Erfolgsboni herangezogen werden. Der finanzielle Erfolg für den Mitarbeiter hängt dabei von der Entwicklung des tatsächlichen oder fiktiven Unternehmenswert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.2 Aktionsoptionssparplan

Seine Zielgruppe sind im Unterschied zu den meisten Aktienoptionsplänen nicht nur die Führungskräfte, sondern alle Mitarbeiter. Sie sollen durch den Erwerb der Aktie stärker an das Unternehmen gebunden werden und sich persönlich stärker einbringen, um den Unternehmenserfolg in Form des Aktienkurses zu steigern. Dabei wird angenommen, dass die laufende Verfolgung des Aktienku...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.1 Aktienoptionsplan/Stock Options

Ein Aktienoptionsplan (englisch: Stock Options Program) ist eine Form der kapitalmarktorientierten, leistungsorientierten Vergütung für Führungskräfte und insbesondere das Top-Management eines börsennotierten Unternehmens. Er soll als Anreiz für eine langfristige und nachhaltige Wertschaffung und Shareholder-Value-Orientierung des Managements dienen. In den USA werden Stock ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2 Kapitalbeteiligung

Bei dieser Art der Beteiligung werden Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens beteiligt. Sie können Beteiligungsrechte erwerben, die vom Unternehmen bereitgestellt werden. Dies ist für viele Unternehmen ein logischer Schritt, um dem Fachkräftemangel im eigenen Haus zu begegnen oder um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Weitere Ansatzpunkte sind die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.2 Beteiligung an einer GmbH

Eine geringere Verbreitung hat die Beteiligung von Mitarbeiter an GmbHs. Der Grund: Mit der Beteiligung sind umfangreiche Rechte verbunden, die gerade in familiengeführten Unternehmen den Beschäftigten nur in besonderen Fällen eingeräumt werden. Auch die hohen Aufwendungen für die Übertragung der Anteile sind zu bedenken. Zudem war es über viele Jahre problematisch, die Rück...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.6 Wandelschuldverschreibung

Wandelschuldverschreibungen werden von Aktiengesellschaften ausgegeben. Sie setzen nach § 221 Ab. 1 Aktiengesetz einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung voraus. Unterschieden werden zwei Formen, beide werden meist im Zusammenhang mit einer bedingten Kapitalerhöhung aufgelegt: Wandelanleihe: Sie ist eine Schuldverschreibung, die der Mitarbeiter erwirbt. Dafür wird ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.3 Beteiligung an einer KG

Durchaus denkbar und daher geeignet für die Beteiligung von Mitarbeitern scheint auf den ersten Blick auch die Einlage von Kommanditkapital zu sein. Negativ tritt hier jedoch ein steuerlicher Effekt in Erscheinung: Da die KG eine Personengesellschaft ist, werden die als Kommanditisten beteiligten Mitarbeiter automatisch zu Mitunternehmern. In Folge sind Gehaltszahlungen an d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.5 Mitarbeiterdarlehen und -guthaben

Das Mitarbeiterdarlehen ist eine relativ einfache und verständliche Beteiligungsform. Der Mitarbeiter stellt seinem Unternehmen ein Darlehen in Höhe eines bestimmten Geldbetrages für einen definierten Zeitraum zur Verfügung und erhält dafür Zinsen. Dabei kann entweder ein fester Prozentsatz vereinbart werden oder eine Verzinsung, deren Höhe vom Ergebnis des Unternehmens abhä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.4 Genussrecht und stille Beteiligung

Wenn eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung am Eigenkapital zu komplex erscheint oder nicht gewollt ist (Familienunternehmen), das Mitarbeiterdarlehen aber zu wenig Beteiligung verkörpert, kann die Beteiligung über Genussrechte oder die direkte beziehungsweise indirekte stille Beteiligung erfolgen. Genussrechte/-scheine Bei der Ausgabe von Genussrechten erhält der Mitarbeiter gege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.1 Belegschaftsaktien

Die Beteiligung von Mitarbeitern am Aktienkapital durch Belegschaftsaktien ist insbesondere in börsennotierten Gesellschaften üblich. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung schätzt, dass ca. 1,3 Millionen Mitarbeiter der börsennotierten Unternehmen in Deutschland über Belegschaftsaktien beteiligt sind. Der Vorteil dabei ist, dass sich Preisbindung und Handel über die Börse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.7 Staatliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung

Auch der Gesetzgeber will die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter fördern. Seine Vorhaben wurden im Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung geregelt (MitKapBG). Im Zentrum des Gesetzes steht die Einrichtung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds (Mitarbeiterfonds), mit dem eine Investmentgesellschaft Kapitalanteile von Mitarbeitern überbetrieblich verwal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Var... / 1 Einleitung

Die variable Vergütung ist begrifflich schwer zu fassen. Sie umfasst prinzipiell sämtliche Formen der nicht fixen Vergütung. Hierzu zählen Tantiemen, Boni, Prämien, Rewards, Benefits, Zulagen, Provisionen, Aufmerksamkeiten, Gratifikationen, Aktien und Aktienoptionen sowie monetäre und nicht-monetäre Incentives, nicht aber kollektiv vereinbarte Lohnzuschläge wie Akkordlohn, Ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranstaltungen und Incentives

Rn. 42 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungen an ArbN oder Dritte können ua im Rahmen von (Betriebs-)Veranstaltungen erfolgen. Die Veranstaltungskosten sind dann den einzelnen Teilnehmern zuzuordnen, und insoweit dies nicht individuell möglich ist, im Rahmen einer Gesamtaufteilung. Hier sind die Aufwendungen für den äußeren Rahmen analog zu der lohnsteuerlichen Regelung zu d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsprechung

Rn. 7 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende wichtige BFH-Urteile wurden im BStBl veröffentlicht und werden somit fortan von der FinVerw angewandt. Rn. 7a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH vom 16.10.2013, VI R 52/11, BStBl II 2015, 455 (Vorinstanz FG Ha vom 20.09.2011, 2 K 41/11, EFG 2012, 82) Geschenke an Nicht-ArbN im Wert von weniger als EUR 35 unterliegen der Pauschalierung; für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verwaltungsanweisungen

Rn. 5 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mit BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 hat die FinVerw zu Zweifelsfragen bei der Auslegung des § 37b EStG abermals Stellung genommen und das Schreiben des BMF vom 29.04.2008, BStBl I 2008, 566 abgelöst. Die wesentliche Abweichung zum Vorgängerschreiben ist die Einbeziehung der BFH-Urteile vom 12.12.2013 und 16.10.2013 (s Rn 6, 7ff). Hinzu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuzahlungen

Rn. 35 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuzahlungen des Empfängers (nicht von Dritten) von Sachzuwendungen oder Geschenken mindern die Bemessungsgrundlage entsprechend, da insoweit keine StPfl auf Empfängerebene bzw eine Pauschalierungsnotwendigkeit in den Fällen bestimmter Zuwendungen an ArbN gegeben ist. Andererseits soll gemäß BMF vom 28.06.2018, BStBl I 2018, 814 die Zuzahlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Lohnumwandlung

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vom BFH aufgestellten Abgrenzungsgrundsätze zwischen Bar- und Sachlohn sind sowohl auf pauschalierbare Zuwendungen an ArbN und als auch an Dritte anzuwenden. Damit ist bei § 37b EStG wie bei anderen Pauschalierungsvorschriften des LSt-Rechts eine Umwandlung von Barlohn in Sachlohn zur Vermeidung ungerechtfertigter Steuervorteile ausgeschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Kein überwiegender Belohnungscharakter (§ 3 Nr 19 S 2 EStG nF – VZ 2019 bzw § 3 Nr 19 S 3 EStG nF – ab VZ 2020)

Rn. 835 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Weiterbildungsleistungen dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Wie das ermittelt werden soll, bleibt schleierhaft und dürfte streitträchtig werden. Der Gesetzgeber gibt dazu kein Beispiel. Vermutlich ist zB an Sprachkurse an touristisch interessanten Orten gedacht (ähnlich Endert/Hilbert, NWB 42/2021, 3108: an Incenti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebliche Veranlassung

Rn. 22 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Sicht des Vorteilsgewährenden muss mithin zunächst eine betriebliche Veranlassung gegeben sein. Betrieblich veranlasste Zuwendungen iSd § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 37b Abs 2 EStG sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb des StPfl veranlasst sind. Nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Materialien dazu thematisieren eige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Geschenke und Streuwerbeartikel (§ 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG erweitert die Pauschalierung der ESt auf Geschenke iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG (Geschenke an Nicht-ArbN), zum Geschenkbegriff s §§ 4, 5 Rn 1669 (Nacke). In den Entwürfen zum JStG 2007 wurde noch auf "Nr 1 S 1" dieser Vorschrift Bezug genommen, erst in der endgültigen Fassung findet sich der generelle Verweis auf die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung / 1 Anmeldung der Steuerabzugsbeträge

Für jede Betriebsstätte und jeden Anmeldezeitraum ist eine einheitliche Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Abgabe mehrerer Lohnsteuer-Anmeldungen für dieselbe Betriebsstätte und denselben Lohnsteuer-Anmeldezeitraum (z. B. getrennt nach den verschiedenen Bereichen der Lohnabrechnung) ist nicht zulässig. Den Vordruck für die Lohnsteuer-Anmeldung gibt die Finanzverwaltung j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 5 Vergütung und Nachhaltigkeit

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Nachhaltigkeitsdiskussion spielt zunehmend auch die Vergütung eine wichtige Rolle. Zum einen geht es hier um regulatorische oder gesetzliche Anforderungen und Berichtspflichten rund um eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung. Generell sind Unternehmen gefordert, ihre Mitarbeitenden für gleichwertige Arbeit nach analogen Maßstäben, a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 2 Vergütungsstruktur

Die Vergütungsstruktur eines Unternehmens leitet sich aus den Rahmenbedingungen des Unternehmens und seiner Organisationsstruktur ab. Sie ist als Instrument der Personalpolitik ein unternehmensspezifisches System, um die Gehaltshöhe jedes einzelnen Mitarbeiters zu bestimmen. Die Implementierung einer Vergütungsstruktur im Unternehmen verfolgt den Zweck, eine Entscheidungshil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 2.2.3 Incentivereisen von Dritten

Die Vorteilszuwendung stellt ebenfalls steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer die Incentivereise nicht von seinem Arbeitgeber erhält, sondern – wie bei Verkaufswettbewerben – von einem Dritten, dessen Produkte er für seine Firma verkauft. Lohnsteuerabzug ist hiervon nur vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Vorteilsgewährung durch den Dritten betragsmäßig k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 1 Standardfall: Incentivereise hat Entlohnungscharakter

Werden anlässlich von Verkaufswettbewerben Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Schwierig ist die Beurteilung, wenn Incentivereisen an Fachseminare geknüpft sind. Auch hier ist regelmäßig von Arbeitslohn auszugehen[2], es sei denn, das Fortbildungsprogramm überwiegt so stark, dass touristische Elemente bei der Reise von unt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / Zusammenfassung

Überblick Incentives sind eine moderne Art der Motivationsmöglichkeit. Neben der Zuwendung von Reisen sind in der Praxis insbesondere Freikarten für Events gebräuchliche Mittel, um für Mitarbeiter besondere Anreize zu schaffen. Typische Beispiele sind die Überlassung von VIP- oder Eintrittskarten zu sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen. Da Incentives zumindest im wei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abrechnung von Lohnzahlunge... / 2.3 Freiwillige Übernahme der Lohnsteuer durch den Dritten

Grundsätzlich ist nur der inländische Arbeitgeber berechtigt und zugleich verpflichtet, vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und die Summe der für sämtliche Arbeitnehmer einzubehaltenden oder zu übernehmenden Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Die Pflicht zum Lohnsteuerabzug geht jedoch unmittelb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum lohnt es sich, Gesund... / 3 FAQ

1) "Gesundheit lässt sich doch nicht managen, das kostet nur viel Geld und ist nichts für kleine Unternehmen!" Wenn BGLM auf breiter Basis zu einem festen Bestandteil unternehmerischen Handelns und Planens werden soll, muss dafür – wie für jeden anderen Aufgabenbereich – der unternehmerische Nutzen klar beschrieben sein. Unstrittig ist hingegen, dass viele Maßnahmen für ein "...mehr