Fachbeiträge & Kommentare zu Incentive

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 31 § 25 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist seit dem 18.12.2019 auf Reiseleistungen anzuwenden, die für das Unternehmen bestimmt sind. Bis einschließlich 17.12.2019 war der Anwendungsbereich auf Reiseleistungen beschränkt, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. Der Leistungsempfänger und der tatsächlich Reisende brauchen nicht identisch zu sein. Als Leist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Reiseleistungen

Rz. 81 Wird eine Reise einem Betriebsangehörigen als unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG (z. B. als Incentive-Reise oder im Rahmen eines Betriebsausflugs) oder gegen Entgelt überlassen, so bewirkt der Unternehmer damit eine Reiseleistung i. S. v. § 25 UStG (Rz. 3 sowie Bsp. 4 u. 5 in Rz. 34a). Bei unentgeltlichen Reiseleistungen fehlt es an Aufwendungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Leistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 33 Bis 17.12.2019 findet § 25 UStG keine Anwendung, wenn die Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. In diesen Fällen erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Die Beurteilung der Steuerbarkeit, Nichtsteuerbarkeit und der Steuerfreiheit richtet sich für die erbrachten Leistungen insbesondere nach folgenden Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Reisevorleistungen

Rz. 85 Vom VStAbzug sind gem. § 25 Abs. 4 S. 1 UStG die Steuerbeträge ausgeschlossen, die auf Reisevorleistungen entfallen. Reisevorleistungen sind nach § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen . Die Berechtigung zum VStAbzug entfällt jedoch nur insoweit, als der Unternehmer Reiseleistungen bewirkt, die unt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Auftreten im eigenen Namen

Rz. 16 § 25 UStG ist nach seinem Wortlaut nur insoweit anwendbar, als der Reiseunternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt. Entscheidend ist dabei das tatsächliche Auftreten des Reiseunternehmers nach außen. Tritt er danach dem Leistungsempfänger (Reisenden) gegenüber im eigenen Namen auf, so ist es unerheblich, ob er für eigene oder für fremde Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

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Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.17 Dienstreise

Rz. 69 Ereignet sich der Unfall, während der Betreffende sich im betrieblichen Interesse außerhalb des Beschäftigungsortes aufhält, so kommt Versicherungsschutz unter dem Gesichtspunkt einer Dienst- oder Geschäftsreise in Betracht. Diese kann von der Betriebsstätte oder von der Wohnung her angetreten werden. Auch während der Dienstreise besteht der Versicherungsschutz nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eigenschaft von Einnahmen als Betriebseinnahmen ist deren betriebliche Veranlassung.[1] Es kommt nicht darauf an, wie die Leistung bezeichnet wird (Entgelt, Vergütung, Abfindung, Entschädigung, Honorar, Incentive, Schadensersatz, Miet- oder Pachtzahlungen usw.). Auch ein geldwerter Vorteil kann als Betriebseinnahme zu erfassen sein. Darunter fällt auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2 ESG-Ziele und Nachhaltigkeit als Vergütungsziel

Verfolgen Unternehmen eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie durch festgelegte ESG-Ziele, hat dies konsequenterweise Auswirkungen in allen Bereichen und in unterschiedlichen Aspekten des alltäglichen Lebens im Unternehmen. Von einem unternehmensweiten Hinweisgebersystem, über betriebliche Regelungen der Mülltrennung, bis hin zu konkreten Anweisungen an die Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 14 Sustainability-Linked ... / 2 Zinskopplung als Kernelement bei Sustainability-Linked Loans

Rz. 3 Ein Sustainability-Linked Loan, bisweilen auch als ESG-Linked Loan oder Positive Incentive Loan bezeichnet, ist ein Darlehenskonstrukt, das durch die Kopplung der Zinsmarge an Nachhaltigkeitskriterien finanzielle Anreize für nachhaltiges unternehmerisches Wirtschaften schafft. Dies ermöglicht es den Kreditgebern, die Nachhaltigkeitsperformance des Kreditnehmers zu ince...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Angemessene Risikokultur auf Gruppenebene

Rz. 46 Die Geschäftsleitung eines Institutes ist auch für die Entwicklung, Förderung, Integration und Überwachung einer angemessenen Risikokultur verantwortlich (→ AT 3 Tz. 1). Die Risikokultur beschreibt allgemein die Art und Weise, wie Mitarbeiter des Institutes im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen (sollen). Sie soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.2 Elemente einer angemessenen Risikokultur

Rz. 63 Die Risikokultur beschreibt allgemein die Art und Weise, wie Mitarbeiter des Institutes im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen (sollen). Sie soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind. Die Risikokultur stellt somit...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BGM bei "schwer erreichbare... / 3 Mögliche Maßnahmen und Best Practice

Erfolgreiche Maßnahmen zur Ansprache schwer erreichbarer Zielgruppen im BGM zeichnen sich durch Individualität, Kreativität und Praxisnähe aus. Hier einige Best Practices zu Ansprache, Akzeptanz und Motivation: Mobile Gesundheitschecks, bei denen ein Gesundheitsteam direkt zu den Arbeitsplätzen kommt, haben sich als lohnenswert erwiesen. Diese Maßnahmen sind besonders für Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinweise der Bundessteuerbe... / c. Modul zur Lohnsteuer

Risikobereiche: Verantwortlichkeiten (Vertreterregelungen, Schnittstellenverluste) Lohnsteueranmeldung (Fristeinhaltung) Pkw-Nutzung Betriebsveranstaltungen § 37b-Besteuerung einschließlich VIP-Logen Leistungsanreize für Arbeitnehmer (Incentives, Prämien, etc.) Mahlzeitengestellung Bewirtung Sachbezüge Reisekosten Fortbildungs-/Studiengebühren Arbeitgeberdarlehen Beschäftigung externer D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.5 Kfz-Handel

Für den Kfz-Handel sind Neu- und Gebrauchtwagen, Jahreswagen, Reimporte, Reparaturen, Markenbindung, bargeldintensiv, Konkurrenz aus dem Internet die Schlagworte. Betriebsform Bezüglich der Betriebsformen erscheint eine Unterscheidung in drei Klassen sinnvoll: Markengebundener Händler mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reparatur reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort Internethändler...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jubiläumsgeschenke

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zuwendungen an ArbN nach Ablauf bestimmter Dienstzeiten (ArbN-Jubiläum) oder bei Jubiläen des Unternehmens (Geschäftsjubiläum) sind seit dem VZ 1999 nicht mehr steuerfrei. Sie gehören zu den Gelegenheitsgeschenken, die grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn gehören. Im Einzelnen > Geschenke Rz 8 ff. Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Besonderheit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.6 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Hersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs Vergütungen (z. B. Incentive-Reisen), gehören diese zu den umsatzsteuerpflichtigen Vergütungen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.4 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Automobilhersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs eine Incentive-Reise, gehört deren Wert zu den steuerpflichtigen Erlösen,[1] da sie Ausfluß seiner betrieblichen Leistung ist, nämlich eine Belohnung für die gute Vertriebstätigkeit. Da die Reise i. d. R. zu privaten Urlaubszwecken angetreten wird, liegt eine Entnahme vor.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4 Kalkulation und Verprobung

Bei einer Betriebsprüfung im Kfz-Gewerbe wird sich der Betriebsprüfer zunächst einen Überblick über die Geschäftsfelder des Betriebes verschaffen und seine Prüfungstätigkeit danach ausrichten. Folgende Prüfungsschwerpunkte sind je nach Geschäftsfeld denkbar:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10.1 Geschäftliche Bewirtungskosten

Aus Vereinfachungsgründen brauchen Bewirtungsaufwendungen bei Personen, die an einer geschäftlichen Bewirtung teilnehmen, nicht als geldwerter Vorteil erfasst zu werden.[1] Der BFH hält die Verwaltungsregelung für problematisch, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.[2] Die Konsequenz aus diesem BFH-Urteil ist, dass der Wert der Mahlzeit von den bewirteten Personen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, Geschäftsfreunde / 4.2 Aufmerksamkeiten bei Zuwendungen an Unternehmer

Die Rz. 9c im BMF-Schreiben vom 19.5.2015 [1] wurde durch das Schreiben vom 28.6.2018[2] ergänzt. Danach sind Zuwendungen des Steuerpflichtigen an seine Arbeitnehmer als bloße Aufmerksamkeiten anzusehen, wenn der jeweilige Wert 60 EUR nicht übersteigt. Aufmerksamkeiten gehören nicht zum Arbeitslohn und sind daher nicht in die Pauschalierung nach § 37b EStG einzubeziehen. Bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Working Capital Management:... / 4.1 Aufbauorganisation

Angesichts der gesamtunternehmerischen finanziellen Bedeutung des Working Capital Managements, der Wechselwirkung der Working Capital-relevanten Geschäftsprozesse und nicht zuletzt der unternehmensübergreifenden Konfliktpotenziale sollte die Verantwortung für das Working Capital Management von einem ganzheitlich denkenden Manager übernommen werden und im obersten Management ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.2 Entgeltserhöhungen

Rz. 60 Sind zusätzlich zum normalen Entgelt Aufschläge oder Zuschläge zu leisten, weil z. B. der Preis zu niedrig kalkuliert war, die Leistung besonders eilig, in besonderer Qualität oder mit besonderen Garantien zu erbringen ist, gehören die Zusatzbeträge zum Entgelt. Der Zuschlag ist allerdings nur dann zu berücksichtigen, wenn er innerhalb der unmittelbaren Vertragsbezieh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Sozialleistungen

Rz. 86 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) sind die Übernahme der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen oder Kuren oder Beihilfen und Lohnfortzahlung bei Krankheit, Zuwendungen bei Heirat oder Geburt eines Kindes, > Mutterschutz bei einer GesGfin, Jubiläumszuwendungen, verbilligtes Kantinenessen, verbilligte Wohnung (BFH 155, 349 = BStBl 1989 II, 248; ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gruppenreise

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Incentives Rz 2 ff, > Lehrer Rz 6, > Reisekosten Rz 56/1, > Reiseleiter Rz 2, > Studienreisen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 7.2 Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr

Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG ist die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr steuerfrei, wenn sie nicht gegenüber dem Reisenden erfolgt.[1] Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschn. 4.5.2 Abs. 1 bzw. nach Abschn. 4.5.3 Abs. 2 UStAE als eine steuerfreie Vermittlungsleistu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.2 Objektive Betrachtung

Rz. 66 Eine Einnahme setzt eine Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung voraus.[1] Ob ein geldwertes Gut gegeben ist, entscheidet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten.[2] Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ("Güter … in Geldeswert") sowie hinsichtlich der Höhe aus § 8 Abs. 2 EStG ("übliche Endpreise"). Den subjektiven Vorstellungen der V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.1 Welche Sachverhalte prüft der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte: Bruttolöhne Sachbezüge Ehegatten-Arbeitsverträge Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten Fahrtenbücher Fahrtkostenerstattungen Reisekostenerstattungen Dienstreisen und Dienstfahrten Nettolohnzahlungen Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicher...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.6 Sonstige Vergütungen

Erhält ein "Heilberufler" weitere Vergütungen, z. B. in Form von Incentive-Reisen, Gutscheinen oder sonstigen Gutschriften, gehören diese zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Prüfungsansatz Der Betriebsprüfer wird nach diesen Sachverhalten suchen und fragen und ggf. Kontrollmaterial auswerten.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranstaltungen und Incentives

Rn. 42 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungen an ArbN oder Dritte können ua im Rahmen von (Betriebs-)Veranstaltungen erfolgen. Die Veranstaltungskosten sind dann den einzelnen Teilnehmern zuzuordnen, und insoweit dies nicht individuell möglich ist, im Rahmen einer Gesamtaufteilung. Hier sind die Aufwendungen für den äußeren Rahmen analog zu der lohnsteuerlichen Regelung zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsprechung

Rn. 7 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende wichtige BFH-Urteile wurden im BStBl veröffentlicht und werden somit fortan von der FinVerw angewandt. Rn. 7a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH vom 16.10.2013, VI R 52/11, BStBl II 2015, 455 (Vorinstanz FG Ha vom 20.09.2011, 2 K 41/11, EFG 2012, 82) Geschenke an Nicht-ArbN im Wert von weniger als EUR 35 unterliegen der Pauschalierung; für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verwaltungsanweisungen

Rn. 5 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mit BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 hat die FinVerw zu Zweifelsfragen bei der Auslegung des § 37b EStG abermals Stellung genommen und das Schreiben des BMF vom 29.04.2008, BStBl I 2008, 566 abgelöst. Die wesentliche Abweichung zum Vorgängerschreiben ist die Einbeziehung der BFH-Urteile vom 12.12.2013 und 16.10.2013 (s Rn 6, 7ff). Hinzu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuzahlungen

Rn. 35 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuzahlungen des Empfängers (nicht von Dritten) von Sachzuwendungen oder Geschenken mindern die Bemessungsgrundlage entsprechend, da insoweit keine StPfl auf Empfängerebene bzw eine Pauschalierungsnotwendigkeit in den Fällen bestimmter Zuwendungen an ArbN gegeben ist. Andererseits soll gemäß BMF vom 28.06.2018, BStBl I 2018, 814 die Zuzahlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Lohnumwandlung

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vom BFH aufgestellten Abgrenzungsgrundsätze zwischen Bar- und Sachlohn sind sowohl auf pauschalierbare Zuwendungen an ArbN und als auch an Dritte anzuwenden. Damit ist bei § 37b EStG wie bei anderen Pauschalierungsvorschriften des LSt-Rechts eine Umwandlung von Barlohn in Sachlohn zur Vermeidung ungerechtfertigter Steuervorteile ausgeschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebliche Veranlassung

Rn. 22 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Sicht des Vorteilsgewährenden muss mithin zunächst eine betriebliche Veranlassung gegeben sein. Betrieblich veranlasste Zuwendungen iSd § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 37b Abs 2 EStG sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb des StPfl veranlasst sind. Nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Materialien dazu thematisieren eige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Geschenke und Streuwerbeartikel (§ 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG erweitert die Pauschalierung der ESt auf Geschenke iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG (Geschenke an Nicht-ArbN), zum Geschenkbegriff s §§ 4, 5 Rn 1669 (Nacke). In den Entwürfen zum JStG 2007 wurde noch auf "Nr 1 S 1" dieser Vorschrift Bezug genommen, erst in der endgültigen Fassung findet sich der generelle Verweis auf di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Warum lohnt es sich, Gesund... / 3 FAQ

1) "Gesundheit lässt sich doch nicht managen, das kostet nur viel Geld und ist nichts für kleine Unternehmen!" Wenn BGLM auf breiter Basis zu einem festen Bestandteil unternehmerischen Handelns und Planens werden soll, muss dafür – wie für jeden anderen Aufgabenbereich – der unternehmerische Nutzen klar beschrieben sein. Unstrittig ist hingegen, dass viele Maßnahmen für ein "...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1156 [Geschenke → Zeile 60] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sätze 2, 3 EStG Entsprechendes unmittelbar. Rz. 21 Stand:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Rechtsprechung ... / 2 Zugewinnausgleich

BGH, Beschl. v. 13.9.2023 – XII ZB 400/22 Zur Berücksichtigung von hinausgeschobenen Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile in Long-Term-Incentive-Programmen regulierter Vergütungssysteme als Vermögenswert im Zugewinnausgleich.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 55 Die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten unentgeltlich erbrachten sonstigen Leistungen für den privaten Bedarf des Personals hängt nicht davon ab, dass die zur Leistungsausführung nötigen Vorleistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Arbeitserleichterungen: nicht nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG steuerbare Leistung im überwiegend betriebliche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 515 [Autor/Zitation] Der Teilwert geht auf das deutsche EStG 1934 zurück (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 132 [9/2009]; grundlegend zum Teilwert Doralt, ÖStZ 1989, 63); der Teilwert findet sich in § 6 Z 1, Z 2 lit. a öEStG und nahezu wortgleich als Definition des beizulegenden Werts in § 189a Z 3 öUGB (vgl. auch öEStR 2000 Rz. 2230). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Umsätze für Reisende

Rz. 81 Die Ausnahme von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 5 S. 2 UStG betrifft alle Unternehmer, die Reiseleistungen für Reisende vermitteln. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Unternehmer als Reisebüro bezeichnet. Maßgebend ist vielmehr, ob er die Tätigkeit eines Reisebüros ausübt. Rz. 82 Der Begriff des Reisenden wird in § 4 Nr. 5 UStG nicht näher definiert. I. S. v. § 65...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Incentives, Prämien

Schrifttum: Polke, Lohnsteuer bei Incentive-Reisen, DB 1984, 197; Polke, Fortbildung als Incentive?, FR 1987, 344; Albert, Zur Besteuerung von Incentive-Reisen als Arbeitslohn, FR 1990, 413; Albert, Bewertung von Sachzuwendungen, insbesondere von Incentive-Reisen, FR 2002, 712; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Belohnungen" (August 2021), "Diensterfindung" (April 2017). Rn. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Polke, Lohnsteuer bei Incentive-Reisen, DB 1984, 197; Polke, Fortbildung als Incentive?, FR 1987, 344; Albert, Zur Besteuerung von Incentive-Reisen als Arbeitslohn, FR 1990, 413; Albert, Bewertung von Sachzuwendungen, insbesondere von Incentive-Reisen, FR 2002, 712; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Belohnungen" (August 2021), "Diensterfindung" (April 2017). Rn. 172 Stand: E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Was gehört zum Arbeitslohn?, BB 1982, 1061, 1065; Späth, Gelegenheitsgeschenke nicht mehr steuerfrei, DStZ 1985, 557; Richter, Zur steuerlichen Beurteilung von Gelegenheitsgeschenken, BB 1986, 171; Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen im LSt-Recht?, in Stolterfoht (Hrsg), Grundfragen des LSt-Rechts, Jahrbuch der Deutschen Steuer­juristischen Gesellschaft eV – JbDS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Übertragung von Geld- und Sachleistungen

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitslohn wird gewöhnlich in > Geld bezahlt und fließt zu bei der – heutzutage eher unüblich gewordenen – Übergabe von Bargeld ("Lohntüte"); bei Überweisung auf ein Bankkonto des ArbN mit der Gutschrift auf dem Konto (BFH 100, 512 = BStBl 1971 II, 97), auch wenn die Wertstellung auf einen späteren Zeitpunkt lautet (EFG 2002, 245). Die Grun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Urlaubsreisen

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für Urlaubsreisen sind als Kosten der privaten > Lebensführung steuerlich nicht abziehbar. Zu weiteren Hinweisen und Besonderheiten > Fliegendes Personal, > Erholung, > Incentives, > Kurkosten, > Preisgelder Rz 6, > Reisebüro, > Reisekosten Rz 55 ff, > Sprachkurse, > Studienreisen, > Urlaubsgelder. Zur Aufteilung von Aufwendungen, wenn ...mehr