Fachbeiträge & Kommentare zu Incentive

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.4 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Automobilhersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs eine Incentive-Reise, gehört deren Wert zu den steuerpflichtigen Erlösen,[1] da sie Ausfluß seiner betrieblichen Leistung ist, nämlich eine Belohnung für die gute Vertriebstätigkeit. Da die Reise i. d. R. zu privaten Urlaubszwecken angetreten wird, liegt eine Entnahme vor.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4 Kalkulation und Verprobung

Bei einer Betriebsprüfung im Kfz-Gewerbe wird sich der Betriebsprüfer zunächst einen Überblick über die Geschäftsfelder des Betriebes verschaffen und seine Prüfungstätigkeit danach ausrichten. Folgende Prüfungsschwerpunkte sind je nach Geschäftsfeld denkbar:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10.1 Geschäftliche Bewirtungskosten

Aus Vereinfachungsgründen brauchen Bewirtungsaufwendungen bei Personen, die an einer geschäftlichen Bewirtung teilnehmen, nicht als geldwerter Vorteil erfasst zu werden.[1] Der BFH hält die Verwaltungsregelung für problematisch, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.[2] Die Konsequenz aus diesem BFH-Urteil ist, dass der Wert der Mahlzeit von den bewirteten Personen ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Aufmerksamkeiten für Untern... / 3.2 Bei Aufmerksamkeiten gilt eine 60-EUR-Grenze

Das o. a. BMF-Schreiben führt unter Rz. 19 aus, dass Zuwendungen des Steuerpflichtigen an seine Arbeitnehmer als bloße Aufmerksamkeiten[1] anzusehen sind, wenn deren jeweiliger Wert 60 Euro nicht übersteigt. Aufmerksamkeiten gehören nicht zum Arbeitslohn und sind daher nicht in die Pauschalierung nach § 37 b EStG einzubeziehen. Bei Überschreitung des Betrags von 60 Euro ist ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Geschäftsfreunde / 4.2 Aufmerksamkeiten bei Zuwendungen an Unternehmer

Die Rz. 9c im BMF-Schreiben vom 19.5.2015 [1] wurde durch das Schreiben vom 28.6.2018[2] ergänzt. Danach sind Zuwendungen des Steuerpflichtigen an seine Arbeitnehmer als bloße Aufmerksamkeiten anzusehen, wenn der jeweilige Wert 60 EUR nicht übersteigt. Aufmerksamkeiten gehören nicht zum Arbeitslohn und sind daher nicht in die Pauschalierung nach § 37b EStG einzubeziehen. Bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 1.1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)

Ein Leuchtturmprojekt ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). In der jetzt aktualisierten Fassung wird die Vergütung für Vorstände börsennotierter Unternehmen durch eine neue Nachhaltigkeitskomponente ergänzt. Hintergrund ist eine europäische Richtlinie: die Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Transparenz und Nachhaltigkeit sind die beiden Parameter, nach denen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1.2 Beispiele für nachträgliche Entgelterhöhungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Über- oder Doppelzahlung: Mit Urteil vom 19.07.2007 (Az: V R 11/05, BStBl II 2007, 966) hat der BFH seine Rechtsprechung zur Erfassung von Über- und Doppelzahlungen als Entgelt i. S. d. § 10 UStG bestätigt. Anders als bei einer Fehlzahlung besteht bei einer Über- oder Doppelzahlung ein Zusammenhang zwischen der Leistung und der Zahlung, auch ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2.1 Grundsatz

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Besonderheiten vor und gilt daher für alle Unternehmer, die entsprechende Umsätze tätigen. Es kommt nicht darauf an, ob das Erbringen von Reiseleistungen die hauptsächliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers ist (vgl. Abschn. 25.1. Abs. 1 Satz 4 UStAE). D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working Capital Management:... / 4.1 Aufbauorganisation

Angesichts der gesamtunternehmerischen finanziellen Bedeutung des Working Capital Managements, der Wechselwirkung der Working Capital-relevanten Geschäftsprozesse und nicht zuletzt der unternehmensübergreifenden Konfliktpotenziale sollte die Verantwortung für das Working Capital Management von einem ganzheitlich denkenden Manager übernommen werden und im obersten Management ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.2 Entgeltserhöhungen

Rz. 60 Sind zusätzlich zum normalen Entgelt Aufschläge oder Zuschläge zu leisten, weil z. B. der Preis zu niedrig kalkuliert war, die Leistung besonders eilig, in besonderer Qualität oder mit besonderen Garantien zu erbringen ist, gehören die Zusatzbeträge zum Entgelt. Der Zuschlag ist allerdings nur dann zu berücksichtigen, wenn er innerhalb der unmittelbaren Vertragsbezieh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung für Führ... / 2 Die Ausgestaltung variabler Vergütung mit Jahresbezug (Short term Incentive)

Bei der Ausgestaltung variabler Vergütung für Führungskräfte und AT-Mitarbeiter haben sich in den letzten Jahren eindeutig zielorientierte Systeme durchgesetzt. In der Vergangenheit noch häufiger zu findende "freie Bonuszahlungen", die ohne systematische, vertragliche Grundlage gewährt worden sind, werden kaum noch eingesetzt. Die nachfolgenden Gestaltungshinweise beziehen s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung für Führ... / 2.1 Die Zusammensetzung der Einkommen

2.1.1 Das Zieleinkommen Um Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und diese zu halten, müssen Unternehmen marktgerechte Einkommen bezahlen. Das Zieleinkommen ist das nach den betrieblichen Spielregeln der Einkommensfindung festgelegte und dauerhaft vertraglich zugesagte Einkommen für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Funktion, das er genau dann erhält, wenn alle zugr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung für Führ... / 2.1.1 Das Zieleinkommen

Um Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und diese zu halten, müssen Unternehmen marktgerechte Einkommen bezahlen. Das Zieleinkommen ist das nach den betrieblichen Spielregeln der Einkommensfindung festgelegte und dauerhaft vertraglich zugesagte Einkommen für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Funktion, das er genau dann erhält, wenn alle zugrunde liegenden Zielsetz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung für Führ... / 2.1.4 Bonifizierung der individuellen Leistung

Die Wahl der Bewertungsebenen hängt auch maßgeblich von der Frage ab, ob – und wenn ja, wie – die individuelle Leistung in der variablen Vergütung berücksichtigt werden soll. Hier gilt es, im jeweiligen Unternehmenskontext bisherige Erfahrungen mit diesem Baustein, Zielsetzungen variabler Vergütung, aber auch Vermittelbarkeit einer Lösung zu überprüfen und zu bewerten. Abb. 4...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung für Führ... / 2.1.3 Die Bewertungsebenen

Variable Vergütung kann grundsätzlich Erfolge und Leistungen auf verschiedenen Bewertungsebenen umfassen. Obwohl, wie eingangs beschrieben, die derzeitige Diskussion eher in Richtung eines Verzichtes auf die Bonifizierung der individuellen Leistung bzw. individueller Zielerreichung führt, ist diese heute noch in der Mehrzahl variabler Vergütungsregelungen berücksichtigt. Das...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung für Führ... / 2.1.2 Bestandteile des Zieleinkommens

In der Regel wird das vertraglich zugesagte Zieleinkommen in zielorientierten Systemen aus zwei Bestandteilen bestehen: einem Fixeinkommen als garantiertem Mindestvergütungsanspruch und einem variablen, erfolgsabhängigen Zieleinkommen. Zunächst eine Vorbemerkung zur Darstellung: war es in Deutschland lange Zeit üblich, die Zusammensetzung des Zieleinkommens "im Hundert" auszudr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Sozialleistungen

Rz. 86 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) sind die Übernahme der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen oder Kuren oder Beihilfen und Lohnfortzahlung bei Krankheit, Zuwendungen bei Heirat oder Geburt eines Kindes, > Mutterschutz bei einer GesGfin, Jubiläumszuwendungen, verbilligtes Kantinenessen, verbilligte Wohnung (BFH 155, 349 = BStBl 1989 II, 248; ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gruppenreise

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Incentives Rz 2 ff, > Lehrer Rz 6, > Reisekosten Rz 56/1, > Reiseleiter Rz 2, > Studienreisen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermittler / 7.2 Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr

Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG ist die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr steuerfrei, wenn sie nicht gegenüber dem Reisenden erfolgt.[1] Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschn. 4.5.2 Abs. 1 bzw. nach Abschn. 4.5.3 Abs. 2 UStAE als eine steuerfreie Vermittlungsleistu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.2 Objektive Betrachtung

Rz. 66 Eine Einnahme setzt eine Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung voraus.[1] Ob ein geldwertes Gut gegeben ist, entscheidet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten.[2] Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ("Güter … in Geldeswert") sowie hinsichtlich der Höhe aus § 8 Abs. 2 EStG ("übliche Endpreise"). Den subjektiven Vorstellungen der V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.1 Welche Sachverhalte prüft der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte: Bruttolöhne Sachbezüge Ehegatten-Arbeitsverträge Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten Fahrtenbücher Fahrtkostenerstattungen Reisekostenerstattungen Dienstreisen und Dienstfahrten Nettolohnzahlungen Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicher...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.6 Sonstige Vergütungen

Erhält ein "Heilberufler" weitere Vergütungen, z. B. in Form von Incentive-Reisen, Gutscheinen oder sonstigen Gutschriften, gehören diese zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Prüfungsansatz Der Betriebsprüfer wird nach diesen Sachverhalten suchen und fragen und ggf. Kontrollmaterial auswerten.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1 Long Term Incentives

Long Term Incentives eignen sich sowohl für börsennotierte als auch für nicht börsennotierte Unternehmen und haben viele Vorteile für das Unternehmen: Die Akquisition neuer Mitarbeiter wird erleichtert, da nur wenige Unternehmen solche zusätzlichen Vergütungsbausteine anbieten, die Employer Value Proposition wird gesteigert, die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen wird d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Long Term Incentives und Kapitalbeteiligungen

Zusammenfassung Überblick Unter Long Term Incentives (LTI) werden in diesem Zusammenhang variable Vergütungsmodelle verstanden, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren laufen und bei denen langfristigere Ziele für die Berechnung von Erfolgsboni herangezogen werden. Der finanzielle Erfolg für den Mitarbeiter hängt dabei von der Entwicklung des tatsächlichen oder fiktiven U...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.5 Long-Term-Cash-Plan

Langfristigere Vergütung soll bei Top-Managern die Nachhaltigkeit ihres Handelns steigern – so die Idee des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Wenn Bonus-Zahlungen sich nur auf kurzfristige Indikatoren beziehen, wie die Geschäftszahlen eines Kalenderjahrs oder der Fortgang eines Einzelprojekts, sind Fehlanreize möglich. Variable Vergütungsmodelle s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.4 Leveraged Employee Stock Ownership (LESOP)

Bei diesem Programm können Mitarbeiter Aktien zum vollen Börsenkurs erwerben, müssen dabei aber kein Eigenkapital einsetzen. Der Kauf wird meistens vollständig über ein zinsfreies Darlehen durch den Arbeitgeber finanziert. Das Darlehen wird in der Regel durch eine Bank, die den Prozess begleitet, gegenfinanziert. Der Arbeitgeber sichert außerdem die Mitarbeiter vor Kursverlu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / Zusammenfassung

Überblick Unter Long Term Incentives (LTI) werden in diesem Zusammenhang variable Vergütungsmodelle verstanden, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren laufen und bei denen langfristigere Ziele für die Berechnung von Erfolgsboni herangezogen werden. Der finanzielle Erfolg für den Mitarbeiter hängt dabei von der Entwicklung des tatsächlichen oder fiktiven Unternehmenswert...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.3 Stock Appreciation Rights

Im Gegensatz zu realen Aktienoptionsplänen sind Stock Appreciation Rights nur fiktive Aktienoptionspläne. Der Unterschied besteht darin, dass der Mitarbeiter keine Möglichkeit hat, bei der Ausübung des Optionsrechts tatsächlich Aktien seines Unternehmens zu erwerben und dadurch Aktionär zu werden. Deshalb werden sie auch oft als "Phantom Stocks" bzw. Phantom-Aktien oder "Sha...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.2 Aktionsoptionssparplan

Seine Zielgruppe sind im Unterschied zu den meisten Aktienoptionsplänen nicht nur die Führungskräfte, sondern alle Mitarbeiter. Sie sollen durch den Erwerb der Aktie stärker an das Unternehmen gebunden werden und sich persönlich stärker einbringen, um den Unternehmenserfolg in Form des Aktienkurses zu steigern. Dabei wird angenommen, dass die laufende Verfolgung des Aktienku...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.1 Aktienoptionsplan/Stock Options

Ein Aktienoptionsplan (englisch: Stock Options Program) ist eine Form der kapitalmarktorientierten, leistungsorientierten Vergütung für Führungskräfte und insbesondere das Top-Management eines börsennotierten Unternehmens. Er soll als Anreiz für eine langfristige und nachhaltige Wertschaffung und Shareholder-Value-Orientierung des Managements dienen. In den USA werden Stock ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2 Kapitalbeteiligung

Bei dieser Art der Beteiligung werden Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens beteiligt. Sie können Beteiligungsrechte erwerben, die vom Unternehmen bereitgestellt werden. Dies ist für viele Unternehmen ein logischer Schritt, um dem Fachkräftemangel im eigenen Haus zu begegnen oder um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Weitere Ansatzpunkte sind die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.6 Wandelschuldverschreibung

Wandelschuldverschreibungen werden von Aktiengesellschaften ausgegeben. Sie setzen nach § 221 Ab. 1 Aktiengesetz einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung voraus. Unterschieden werden zwei Formen, beide werden meist im Zusammenhang mit einer bedingten Kapitalerhöhung aufgelegt: Wandelanleihe: Sie ist eine Schuldverschreibung, die der Mitarbeiter erwirbt. Dafür wird ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.2 Beteiligung an einer GmbH

Eine geringere Verbreitung hat die Beteiligung von Mitarbeiter an GmbHs. Der Grund: Mit der Beteiligung sind umfangreiche Rechte verbunden, die gerade in familiengeführten Unternehmen den Beschäftigten nur in besonderen Fällen eingeräumt werden. Auch die hohen Aufwendungen für die Übertragung der Anteile sind zu bedenken. Zudem war es über viele Jahre problematisch, die Rück...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.3 Beteiligung an einer KG

Durchaus denkbar und daher geeignet für die Beteiligung von Mitarbeitern scheint auf den ersten Blick auch die Einlage von Kommanditkapital zu sein. Negativ tritt hier jedoch ein steuerlicher Effekt in Erscheinung: Da die KG eine Personengesellschaft ist, werden die als Kommanditisten beteiligten Mitarbeiter automatisch zu Mitunternehmern. In Folge sind Gehaltszahlungen an d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.5 Mitarbeiterdarlehen und -guthaben

Das Mitarbeiterdarlehen ist eine relativ einfache und verständliche Beteiligungsform. Der Mitarbeiter stellt seinem Unternehmen ein Darlehen in Höhe eines bestimmten Geldbetrages für einen definierten Zeitraum zur Verfügung und erhält dafür Zinsen. Dabei kann entweder ein fester Prozentsatz vereinbart werden oder eine Verzinsung, deren Höhe vom Ergebnis des Unternehmens abhä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.4 Genussrecht und stille Beteiligung

Wenn eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung am Eigenkapital zu komplex erscheint oder nicht gewollt ist (Familienunternehmen), das Mitarbeiterdarlehen aber zu wenig Beteiligung verkörpert, kann die Beteiligung über Genussrechte oder die direkte beziehungsweise indirekte stille Beteiligung erfolgen. Genussrechte/-scheine Bei der Ausgabe von Genussrechten erhält der Mitarbeiter gege...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.1 Belegschaftsaktien

Die Beteiligung von Mitarbeitern am Aktienkapital durch Belegschaftsaktien ist insbesondere in börsennotierten Gesellschaften üblich. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung schätzt, dass ca. 1,3 Millionen Mitarbeiter der börsennotierten Unternehmen in Deutschland über Belegschaftsaktien beteiligt sind. Der Vorteil dabei ist, dass sich Preisbindung und Handel über die Börse...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.7 Staatliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung

Auch der Gesetzgeber will die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter fördern. Seine Vorhaben wurden im Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung geregelt (MitKapBG). Im Zentrum des Gesetzes steht die Einrichtung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds (Mitarbeiterfonds), mit dem eine Investmentgesellschaft Kapitalanteile von Mitarbeitern überbetrieblich verwal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranstaltungen und Incentives

Rn. 42 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungen an ArbN oder Dritte können ua im Rahmen von (Betriebs-)Veranstaltungen erfolgen. Die Veranstaltungskosten sind dann den einzelnen Teilnehmern zuzuordnen, und insoweit dies nicht individuell möglich ist, im Rahmen einer Gesamtaufteilung. Hier sind die Aufwendungen für den äußeren Rahmen analog zu der lohnsteuerlichen Regelung zu d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsprechung

Rn. 7 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende wichtige BFH-Urteile wurden im BStBl veröffentlicht und werden somit fortan von der FinVerw angewandt. Rn. 7a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH vom 16.10.2013, VI R 52/11, BStBl II 2015, 455 (Vorinstanz FG Ha vom 20.09.2011, 2 K 41/11, EFG 2012, 82) Geschenke an Nicht-ArbN im Wert von weniger als EUR 35 unterliegen der Pauschalierung; für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verwaltungsanweisungen

Rn. 5 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mit BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 hat die FinVerw zu Zweifelsfragen bei der Auslegung des § 37b EStG abermals Stellung genommen und das Schreiben des BMF vom 29.04.2008, BStBl I 2008, 566 abgelöst. Die wesentliche Abweichung zum Vorgängerschreiben ist die Einbeziehung der BFH-Urteile vom 12.12.2013 und 16.10.2013 (s Rn 6, 7ff). Hinzu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Kein überwiegender Belohnungscharakter (§ 3 Nr 19 S 2 EStG nF – VZ 2019 bzw § 3 Nr 19 S 3 EStG nF – ab VZ 2020)

Rn. 835 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Weiterbildungsleistungen dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Wie das ermittelt werden soll, bleibt schleierhaft und dürfte streitträchtig werden. Der Gesetzgeber gibt dazu kein Beispiel. Vermutlich ist zB an Sprachkurse an touristisch interessanten Orten gedacht (ähnlich Endert/Hilbert, NWB 42/2021, 3108: an Incenti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuzahlungen

Rn. 35 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuzahlungen des Empfängers (nicht von Dritten) von Sachzuwendungen oder Geschenken mindern die Bemessungsgrundlage entsprechend, da insoweit keine StPfl auf Empfängerebene bzw eine Pauschalierungsnotwendigkeit in den Fällen bestimmter Zuwendungen an ArbN gegeben ist. Andererseits soll gemäß BMF vom 28.06.2018, BStBl I 2018, 814 die Zuzahlung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Lohnumwandlung

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vom BFH aufgestellten Abgrenzungsgrundsätze zwischen Bar- und Sachlohn sind sowohl auf pauschalierbare Zuwendungen an ArbN und als auch an Dritte anzuwenden. Damit ist bei § 37b EStG wie bei anderen Pauschalierungsvorschriften des LSt-Rechts eine Umwandlung von Barlohn in Sachlohn zur Vermeidung ungerechtfertigter Steuervorteile ausgeschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Geschenke und Streuwerbeartikel (§ 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG erweitert die Pauschalierung der ESt auf Geschenke iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG (Geschenke an Nicht-ArbN), zum Geschenkbegriff s §§ 4, 5 Rn 1669 (Nacke). In den Entwürfen zum JStG 2007 wurde noch auf "Nr 1 S 1" dieser Vorschrift Bezug genommen, erst in der endgültigen Fassung findet sich der generelle Verweis auf die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebliche Veranlassung

Rn. 22 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Sicht des Vorteilsgewährenden muss mithin zunächst eine betriebliche Veranlassung gegeben sein. Betrieblich veranlasste Zuwendungen iSd § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 37b Abs 2 EStG sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb des StPfl veranlasst sind. Nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Materialien dazu thematisieren eige...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Warum lohnt es sich, Gesund... / 3 FAQ

1) "Gesundheit lässt sich doch nicht managen, das kostet nur viel Geld und ist nichts für kleine Unternehmen!" Wenn BGLM auf breiter Basis zu einem festen Bestandteil unternehmerischen Handelns und Planens werden soll, muss dafür – wie für jeden anderen Aufgabenbereich – der unternehmerische Nutzen klar beschrieben sein. Unstrittig ist hingegen, dass viele Maßnahmen für ein "...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1156 [Geschenke → Zeile 60] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sätze 2, 3 EStG Entsprechendes unmittelbar. Rz. 21 Stand:...mehr