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Belohnung / Zusammenfassung

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Begriff

Unter einer Belohnung wird die Vergütung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer für Leistungen besonderer Art verstanden. Die Belohnung kann in Geld oder Geldwert bestehen. Im Rahmen von Dienstverhältnissen wird eine Belohnung regelmäßig in der Absicht gewährt, ein bestimmtes Verhalten der Arbeitnehmer zu fördern. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff "Incentive" etabliert, der sich am ehesten mit dem deutschen Begriff "Anreiz" übersetzen lässt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Belohnungen stellen grundsätzlich Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG dar. Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung von Incentivereisen, die in H19.7 LStH behandelt werden.

Sozialversicherung: Belohnungen aus dem Beschäftigungsverhältnis zählen nach § 14 SGB IV zum Arbeitsentgelt. Belohnungen zur Verhütung von Unfällen, ausgezahlt durch die Unfallversicherungsträger, werden beitragsrechtlich nach § 14 SGB IV i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV und BFH, Urteil v. 22.2.1963, BStBl 1963 III S. 306 beurteilt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Prämien, Incentives, Preise pflichtig pflichtig
Belohnung für die Verhütung von Katastrophen/Unfällen frei frei

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