Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalertragsteuer

Literatur: Nickol, BB 1986, 1688; Herzig/Förster, Wpg 1986, 289; Lang, Ubg 2009, 468, 481 Bildet die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Anteilseigner einen Kapitalertrag, unterliegt sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 7a, 7b oder 7c EStG.[1] KapESt fällt auch dann an, wenn es auf der Ebene der Körperschaft nicht zu einer Hinzurechnung zum Einkommen gekommen ist, wei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 257 Regelmäßig führt die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Gesellschafter zu Einkünften, die der KapESt unterliegen.[1] Bemessungsgrundlage der KapESt ist der volle Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung.[2] Das bedeutet, dass die volle KapESt auch dann zu erheben ist, wenn feststeht, dass die Einnahme bei dem Anteilseigner nach § 8b Abs. 1 KStG nicht in das Einkomm...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rechtswirksamkeit und Verhältnis zu § 6a EStG

Die Zusage muss zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dazu ist es erforderlich, dass sie von dem zuständigen Gremium erteilt wird. Dies ist nach § 46 Nr. 5 GmbHG die Gesellschafterversammlung, bei der AG nach den §§ 87, 112 AktG der Aufsichtsrat. Die Zusage muss, über die zivilrechtlichen Anforderungen hinaus, zusätzlich in einer steuerrechtlich wirksamen Weise ertei...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaft vereinbarter Darlehensvertrag

In materieller Hinsicht ist nach der Gesamtheit der objektiven Darlehensbedingungen zu beurteilen, ob das Darlehen betrieblich veranlasst ist oder ob eine verdeckte Eigenkapitalzuführung vorliegt. Eine Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Fremdüblichen führt nicht im Sinne absoluter Tatbestandsmerkmale zur steuerlichen Nichtanerkennung. Vielmehr sind die einzelnen S...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung hinsichtlich der Darlehenssumme

Führt die fehlende Besicherung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, liegt diese dem Grunde nach bereits in der Darlehensvereinbarung, nicht erst in dem Ausfall des Darlehens oder seiner Teilwertabschreibung. Die Handlung, die als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert wird, muss kausal für die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung sein (vgl. Rz. 45). Unm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 6 Der Nachweis der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 278 Für die Frage, ob der Stpfl. den Nachweis führen muss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder vielmehr die Finanzbehörde die (objektive) Beweislast dafür trägt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist von den Grundsätzen der Rspr.[1] auszugehen. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für die den Steueranspruch begründenden T...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.3.3 Gewerbesteuer

Rz. 86 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt jeder (stehende) Gewerbebetrieb, soweit er im Inland, also Deutschland, betrieben wird, der Gewerbesteuer; die gewerblich tätige Spitzeneinheit in der Rechtsform des Einzelkaufmanns bzw. der Personenhandelsgesellschaften ist ein Gewerbebetrieb kraft Betätigung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG), der Kapitalgesellschaft kraft Rechtsfor...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.4 Verlustabzugsverbot bei Organschaft

Rz. 80c Das Gesetz regelt die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG bei Bestehen einer Organschaft nicht ausdrücklich. Nach Verwaltungsauffassung[1] soll auch das negative Einkommen der Organgesellschaft den Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStG unterliegen. Dies ist insbesondere relevant bei unterjährigen Anteilsübertragungen, da sich in diesem Fall die Frage stellt, ob unterjährig be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen

Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und Anteilsübertragungen nach dem 3...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Hinzurechnung bei gelegentlicher Unterbringung von Arbeitnehmern

Bei einem Steuerpflichtigen, der nicht auf die ständige Verfügbarkeit von Unterbringungsmöglichkeiten für seine Arbeitnehmer angewiesen ist, scheidet bei gelegentlicher überregionaler Tätigkeit die fiktive Hinzurechnung der angemieteten Hotelzimmer und Ferienwohnungen für seine Arbeitnehmer zum Anlagevermögen aus. Sächs. FG v. 27.9.2022 – 3 K 1352/20, EFG 2023, 855, Rev. eing...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Hinzurechnung von Wassernutzungsentgelt gem. § 40 Abs. 1 BbgWG

Eine wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser stellt eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis – und damit ein Recht i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG – dar. Denn mit dem Wassernutzungsentgelt nach § 40 Abs. 1 BbgWG wird der in der Eröffnung der Benutzungsmöglichkeit liegende Vorteil abgeschöpft. Damit stellt es kein Entgelt für eine konkrete Grundwasseren...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Hinzurechnung bei Anmietung von Unterkünften für eigene Mitarbeiter

Fiktives Anlagevermögen i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG ist im Fall der Anmietung von Unterkünften für eigene Mitarbeiter anzunehmen, wenn das Vorhandensein der Räume zwingend erforderlich ist, um überhaupt das Geschäft auszuüben. Die Übernachtungsmöglichkeiten stellen dann „wesentliche "Produktionsmittel" dar und sind damit anlagevermögensähnlich, um die Leistungen ...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 4. Pauschalierung der Kürzung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags

Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer (GewSt) ist regelmäßig der Gewerbeertrag.[14] Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge.[15] Nach § 9 Nr. 3 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um den Teil des Gewerbee...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 107 § 100 Güterrechtliche Angelegenheitenmehr

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Photovoltaik in der Einkommensteuer - Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022

Kommentar Der Gesetzgeber hat mit dem JStG 2022 für kleinere Photovoltaikanlagen eine Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. In der Praxis sind dazu zahlreiche Zweifelsfragen aufgetreten, zu welchen die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben nun Stellung nimmt. Hintergrund: Gesetzliche Änderungen Photovoltaikanlagen stellen einen wichtigen Beitrag dar, um die Klimazie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.5 Mischtätigkeiten – Entgeltgruppenbetrachtung

Eine Mischtätigkeit ist eine Gesamtheit von selbstständig zu bewertenden Arbeitsvorgängen, die unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmalen in unterschiedlichen Teilen, Abschnitten oder Unterabschnitten der Entgeltordnung zuzuordnen sind. Eine Anforderungsbetrachtung ist hier nur vorzunehmen, wenn Arbeitsvorgänge innerhalb derselben untersten Gliederungseinheit vorliegen. Ist dies ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eine...mehr

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Jung, SGB VII § 83 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Der von § 83 erfasste Personenkreis umschließt kraft Gesetzes versicherte selbständig Tätige (Satz 1 Fallgruppe 1). Dies sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 versicherte Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 versicherte Selbständige im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege. Nicht dazu zählen hingegen Selbsthilfe-Bauherren nach § 2 Abs. 1 Nr. 16...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich nicht um eine Rente, sondern um eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2), allerdings ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit (§ 59) und ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags für ständige Arbeiten unter...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 1b Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllen (§ 40). Als formelle Anspruchsvoraussetzung ist darüber hinaus eine wirksame Antragstellung erforderlich (§ 18 SGB X, § 115 Abs. 1 Satz 1). Rz. 1c Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 27 Abs. 1 RV-Altersg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.2 Steuerliche Benachteiligung der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Rz. 57 Das Körperschaftsteuersystem kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Eigenkapitals verglichen mit dem für (Gesellschafter-)Fremdkapital haben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft Fremdkapital auf, kann sie die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen. Nur beim Gläubiger werden die Zinsen als Einkommensbestandteil versteuert. Zu berücksichtigen sind alle...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 9 Nr. 2a GewStG: Relevanter Zeitpunkt des Bestehens einer Schachtelbeteiligung

Streitig ist im Falle eines qualifizierten Anteilstauschs die Hinzurechnung einer Gewinnausschüttung bei der Festsetzung des GewSt-Messbetrags. Der Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden im Falle eines qualifizierten Anteilstauschs i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG umfasst nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 Halbs. 1 UmwStG auch den für das gewerbesteuerlic...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Durchführung der Anrechnung nach § 2315 BGB

Rz. 136 Das Anrechnungsverfahren vollzieht sich dergestalt, dass der Wert der Zuwendung dem Nachlasswert hinzugerechnet und ein sog. Anrechnungsnachlass gebildet wird. Anschließend wird der Vorempfang von dem aus dem Anrechnungsnachlass bestimmten Pflichtteil in voller Höhe abgezogen. Im Gegensatz zur Bildung des Ausgleichungsnachlasses wird der Anrechnungsnachlass nicht dur...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Berechnung des Pflichtteils (Ausgleichungspflichtteil)

Rz. 130 Für die Berechnung des Pflichtteils im Rahmen der Ausgleichungsvorschriften ist wie folgt vorzugehen: In einem ersten Schritt wird der Ausgleichungsnachlass durch Abzug der nicht an der Ausgleichung beteiligten Personen ermittelt. Dies sind der Ehegatte und der nach § 2056 BGB ausscheidende Abkömmling. Der Ehegatte wird mit dem ihm "fiktiv" zustehenden gesetzlichen Er...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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Finanzierungskosten / 8 Hinzurechnung zum ­Gewerbeertrag

Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb sind zur Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG i. V. m. § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewStG u. a. ¼ des Entgelts für Schulden hinzuzurechnen. Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es dabei nicht an. Auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs fallen unter die Regelung.[1] Das Gewerbesteuerrecht spricht nicht von Finanzierungskoste...mehr

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Finanzierungskosten / 8.1.2 Auswirkungen der Zinsschranke

Zinsaufwendungen, die nach § 4h Abs. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, werden bei der Gewerbesteuer nicht hinzugerechnet, da sie den Gewinn nicht gemindert haben. Werden sie aufgrund der EBITDA-Vortragsregelung des § 4h Abs. 1 Sätze 3 – 6 EStG in einem späteren Wirtschaftsjahr abgezogen, unterliegen sie in dem Jahr der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1a G...mehr

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Finanzierungskosten / 8.2 Kein Entgelt für ­Schulden

Soweit die von den Banken angesetzten Provisionen mit nicht in Anspruch genommenen Krediten zusammenhängen, gehören sie nicht zu den Entgelten für Schulden und fallen nicht unter die Hinzurechnungsregelung des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG. Bereitstellungs- und Zusageprovisionen stellen keine Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital dar, weil bei diesen noch k...mehr

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Finanzierungskosten / 8.1 Entgelt für Schulden

8.1.1 Betroffene Aufwendungen Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und das vorzeitige Zurverfügungstellen von Kapital, wobei der wirtschaftliche Gehalt der Leistung, nicht jedoch ihre Bezeichnung entscheidend ist. Darunter fallen Zinsen, Vergütungen für partiarische Darlehen, Genussrechte und Gewinnobligationen. Ebenso gehö...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 3.3.3 Art der Gewinnermittlung

Es ist unerheblich, ob der Gewinn nach Bestandsvergleich oder durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird. Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.[1] Entnahmen und Einlagen von Geld sind bei beiden Gewinnermittlungsarten gleich zu beurteilen. So stellt die kurzfristige Einlage von Geld einen Missbrauch...mehr

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Finanzierungskosten / 8.1.1 Betroffene Aufwendungen

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und das vorzeitige Zurverfügungstellen von Kapital, wobei der wirtschaftliche Gehalt der Leistung, nicht jedoch ihre Bezeichnung entscheidend ist. Darunter fallen Zinsen, Vergütungen für partiarische Darlehen, Genussrechte und Gewinnobligationen. Ebenso gehören dazu Damnum und Disagio, ...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 3.3.4 Zeitliche Zuordnung/Anwendungsregelung

Die Überentnahmeregelung ist erstmals anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1998 enden.[1] Daraus folgt, dass Über- und Unterentnahmen aus der Zeit vor dem 1.1.1999 unberücksichtigt bleiben.[2] Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor, bleiben ebenfalls die vor dem 1.1.1999 getätigten Über- bzw. Unterentnahmen außer Ansatz. Die Bemessungsgrun...mehr

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Steuererklärungen im Verein / 9 Gewerbesteuer

Sofern die Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Freigrenze von 45.000 Euro, überschreiten, ist zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung und der Anlage EÜR eine Gewerbesteuererklärung zu fertigen und dem Finanzamt zu übermitteln. Die Steuererklärung ist elektronisch mittels des Programms ELSTER zu erstellen und dem Finanzamt zu übermitteln (vgl. Abschnitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verluste/Verlustvorträge des Erblassers

Rn. 2853 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Seit der Entscheidung des Großen Senats ist nicht mehr zweifelhaft, dass Verluste, die der Erblasser erlitten hat, nicht vererbbar sind (BFH vom 17.12.2007, GrS 2/04, BStBl II 2008, 608). Für Erbfälle bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Urteil (12.03.2008) gewährte das Gericht und ihm folgend der BMF jedoch Vertrauensschutz, so dass fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Verringerung/Übernahme betrieblicher "Passiva"

Rn. 487 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Mittlerweile geklärt ist, dass die Übernahme betrieblicher Verbindlichkeiten durch den Erwerber kein Veräußerungsentgelt darstellt, da der (Teil-)Betrieb als Ganzes mit Aktiva und Passiva übergeht, somit nach der Nettomethode (zum Streitstand s Rn 715f) nur der Saldo des BV Gegenstand der Veräußerung ist (BFH v 27.09.2006, X B 71/06, BFH/NV...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.2 Nutzungsüberlassung

Rz. 64 Der Grund der Nutzungsüberlassung ist unerheblich, er kann einerseits auf schuldrechtlicher, aber auch auf dinglicher Grundlage erfolgen. Regelmäßig wird die Überlassung der Wirtschaftsgüter auf schuldrechtlicher Basis im Wege eines Miet- oder Pachtvertrags erfolgen. Daneben ist aber auch die Überlassung auf dinglicher Basis, z. B. mittels Nießbrauch (Rz. 149f.)[1] od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5 Besonderheiten bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 259 Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze für den Grundfall[1] der Betriebsaufspaltung gelten in analoger Weise auch bei Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung [2], sodass auf die obigen Ausführungen grundsätzlich verwiesen werden kann. So ist eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung dann gegeben, wenn einerseits eine personelle sowie sachliche V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.1 Zeitpunkt der Entstehung

Rz. 225 Die Betriebsaufspaltung gilt in dem Zeitpunkt als entstanden, zu dem die sachliche und personelle Verflechtung kumulativ vorliegen.[1] Dabei ist es für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung, ob die Voraussetzungen zur Annahme einer Betriebsaufspaltung bewusst oder unbewusst herbeigeführt wurden. Rz. 226 Bei der echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) fällt der Zeitpu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.2 Verweis auf § 4 UmwStG

Rz. 30 Der Verweis auf § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG hat nur deklaratorische Bedeutung.[1] Die Auswirkungen der Anwendung von § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG ergeben sich für gewerbesteuerliche Zwecke bereits aus § 7 GewStG. Dies gilt auch für den Beteiligungskorrekturgewinn nach § 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG. [2] Gewerbesteuerlich ist der Beteiligungskorrekturgewinn auch dann zu erfassen, wen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.3 Verweis auf § 5 UmwStG

Rz. 35 § 5 UmwStG regelt in Ergänzung zu § 4 UmwStG die Ermittlung des Übernahmeergebnisses, soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Folglich wird auch für Zwecke der GewSt der Übernahmegewinn bzw. -verlust durch die Fiktion einer Einlage bzw. Überführung der steuerverhafteten Anteile i. S. d. §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.4 Verweis auf § 6 UmwStG

Rz. 36 Der Verweis auf § 6 UmwStG, der den Übernahmefolgegewinn betrifft, hat klarstellende Bedeutung. Der Übernahmefolgegewinn bei einer Umwandlung auf einen gewerblichen Betrieb unterliegt der GewSt. § 18 Abs. 2 S. 1 UmwStG findet insoweit keine Anwendung.[1] Wird hinsichtlich des Übernahmefolgegewinns eine Rücklage gebildet, hat dies über § 7 S. 1 GewStG entsprechende Aus...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Verweis auf § 15 Abs. 3 UmwStG

Rz. 40 Der Verweis in § 19 Abs. 2 UmwStG bezieht sich auch auf die Fälle der Auf- und Abspaltung auf eine Körperschaft. In diesem Zusammenhang verweist § 19 Abs. 2 UmwStG des Weiteren auf § 15 Abs. 3 UmwStG. Damit gilt § 15 Abs. 3 UmwStG auch für gewerbesteuerliche Zwecke, sodass sich bei einer Abspaltung verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge i. S. d. § 10a G...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 8 Änderung von Bescheiden, wenn im dritten Jahr nach Anschaffung die 15-%-Grenze überschritten wird

Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, wenn ein Ereignis eintritt, das steuerliche Rückwirkung entfaltet.[1] Der erlassene Steuerbescheid, in dem z. B. die Instandhaltungsmaßnahmen im ersten Jahr nach der Anschaffung eines Gebäudes vom Finanzamt als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt wurden, ist zunächst inhaltlich korrekt. Kommt es aber im...mehr