Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Laufende Erträge

Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. unter Einbeziehung der Sonderbetriebsausgaben und -ei...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Anwendung der Hinzurechnungsregelung in § 8 Nr. 1 GewStG auf Darlehen des Besitzunternehmens

Rz. 225 Gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewStG werden unter den dortigen Voraussetzungen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Entgelte für Schulden hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Darlehensbeziehungen zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft sind auch gewerbesteuerrechtlich selbstständig zu beurteilen. Der Abzug des für das jeweilige ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Belastungsfaktoren

Rz. 288 Es bleibt als zentraler Vorteil der Betriebsaufspaltung in Form der typischen Betriebsaufspaltung, dass nach wie vor die von der Betriebs-GmbH gezahlten Geschäftsführervergütungen und gewährten Pensionszusagen, soweit sie nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage mindern und nicht zu den gewerblichen Einkünften der Be...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Benachteiligungsabsicht

Rz. 50 Eine solche liegt vor, wenn die Benachteiligung des anderen Ehegatten das leitende Motiv des Handelns ist.[90] Es muss sich nicht um das einzige Motiv handeln.[91] Beispiel Ein Ehegatte hebt alle gemeinsamen Ersparnisse von einem Festgeldkonto ab und verbrennt aus Wut und Enttäuschung über das Scheitern der Ehe das Bargeld im Ofen. Hier liegt sowohl Verschwendung als a...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Früherer gewerbesteuerlicher Hintergrund des Steuerberatermodells

Rz. 122 In der gewerbesteuerlichen Belastung durch die Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbs. 2 GewStG a.F. war die wesentliche Begründung für das frühere Steuerberatermodell zu sehen. Um die Hinzurechnung zu beseitigen, wurden nur einzelne Wirtschaftsgüter überlassen, die keinen Betrieb oder Teilbetrieb bildeten.[250] Im heutigen Regelungsumfeld bestehen diese Vorteile ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Anwendung nur auf Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 237 Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG sind Zinsaufwendungen i.S.d. Zinsschranke Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. "Maßgeblicher Gewinn" ist gem. § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG der steuerpflichtige Gewinn nach den Grundsätzen des EStG, bei Kapitalgesellschaften das Einkommen (§ 8a Abs. 1 Satz 1 KStG). Rechtsfolge der Regelung ist ein ausschlie...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Weitergereichte Darlehen des Besitzunternehmens sind keine "Durchlaufkredite"

Rz. 226 Ein Kredit diente ausnahmsweise dann nicht der Verstärkung des Betriebskapitals, wenn es sich um einen sog. durchlaufenden Kredit handelte. In diesem Fall konnte die Hinzurechnung beim Besitzunternehmen vermieden werden, wenn ein weitergereichter Kredit als durchlaufender Kredit anzusehen wäre. Der BFH stellte strikt auf die separaten Darlehensbeziehungen ab und vern...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Besteuerung der Ausschüttungen

Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und eine technische vollständige Freis...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Organschaft

Rz. 201 Im Fall einer Beherrschung der Besitzkapitalgesellschaft durch die Betriebspersonenunternehmung ist es ertragsteuerlich möglich, dass die Betriebspersonenunternehmung körperschaft- und gewerbesteuerliche Organträgerin der Besitzkapitalgesellschaft ist, da § 14 KStG nur noch eine finanzielle Eingliederung und den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages für die Org...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 45 Endvermögen ist nach § 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Wie das Anfangsvermögen ist auch das Endvermögen nur eine Rechengröße. Rz. 46 In Fällen illoyaler Vermögensminderungen werden diese dem Endvermögen wieder hinzugerechnet, so dass sich das Endvermögen entsprechend e...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Gewerbesteuer

Rz. 450 Veräußerungsgewinne aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die auf der Ebene einer gewerblichen Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens erzielt werden, sind gem. § 7 Satz 4 GewStG i.V.m. § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG auch zu 40 % gewerbesteuerbefreit, da das Gewerbesteuergesetz in diesen Fällen keine Hinzurechnung vorsieht. Veräußerungsgewinne einer...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Systematik

Rz. 307 § 6b EStG eröffnet die Möglichkeit der Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf gesetzlich definierte Reinvestitionsobjekte, um in ausgewählten Sachverhalten die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Reinvestition zu verhindern. Es gilt der allgemeine steuerliche Veräußerungsbegriff. Demgegenüber sind Buchgewinne aus de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 278 Nach § 4 Abs. 5 EStG dürfen die dort genannten Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Ferner gilt für bestimmte Betriebsausgaben eine gesonderte Dokumentationspflicht gem. § 4 Abs. 7 EStG, deren Verletzung die Nichtabziehbarkeit entsprechender Ausgaben zur Folge haben kann. Nichtabziehbar sind z.B.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zwangssicherungshypothek

Rz. 29 Zitat "Sicherungshypothek zu siebzehntausendzweihundertfünfundachtzig 35/100 EUR für …; Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszins seit … aus fünfzehntausendsechshunderachtzig 27/100 EUR; gemäß Urteil des Landgerichts Ansbach vom … (Aktenzeichen …) im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen am …" Die Eintragung erfolgt grundsätzlich wie bei der rechtsgeschäf...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Unentgeltliche Zuwendung

Rz. 47 Als Zuwendung ist bereits das Verpflichtungsgeschäft mit dem Versprechen einer Leistung anzusehen. Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn der Verminderung des Vermögens des Zuwendenden keine Gegenleistung gegenübersteht.[83] Hierbei handelt es sich v.a. um Schenkungen, Ausstattungen, vorweggenommene Erbfolgen, Spenden und Stiftungen.[84] Umstritten ist, ob Abfindungsaussch...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Steuerrecht

Rz. 235 Aus steuerrechtlicher Sicht ist auf Ebene der Betriebs-Kapitalgesellschaft die Frage erheblich, ob eine passivierte Verbindlichkeit durch den Rangrücktritt mangels gegenwärtiger Belastung (§ 247 Abs. 1 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG) ertragswirksam auszubuchen ist oder ob dies nur in der Steuerbilanz zu erfolgen hat, wenn die qualifizierten Voraussetzungen gem. § 5 Abs. ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & atypisch Still

Rz. 466 Demgegenüber wird die GmbH & atypisch Still als Mitunternehmerschaft klassifiziert und damit wie eine gewerbliche Personengesellschaft mit der GmbH und dem stillen Gesellschafter als Mitunternehmer behandelt.[819] Im Fall einer atypisch stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter demnach als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / G. Regelung bei gleichzeitigem Versterben (Katastrophenklausel)

Rz. 57 Unter Katastrophenklausel versteht man eine Regelung für den Fall des gleichzeitigen Versterbens beider Ehegatten. Gleichzeitiges Versterben bedeutet an sich im gleichen Augenblick. In den Fällen, in denen nicht bewiesen werden kann, welcher der beiden Ehegatten zuerst verstorben ist, wird gem. § 11 VerschG vermutet, dass sie gleichzeitig verstorben sind. Versterben d...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der BFH [255] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA auf Ebene der Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Beispiel belastetes Grundstück (mit Abrissverpflichtung für das Gebäude)

Rz. 199 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Industriegebäude (Geschäftsgrundstück) bebautes Grundstück ist für Erbschaftsteuerzwecke zum 1.8.2023 zu bewerten. Für die Errichtung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wurde vom Eigentümer des belasteten Grundstücks eine Grundstücksfläche von 3.000 m2 vertraglich überlassen. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Von der Haftung des Kommanditisten erfasste Verbindlichkeiten

Rz. 296 Der Insolvenzverwalter ist nur berechtigt, einen Kommanditisten wegen Rückzahlung seiner Kommanditeinlage (bis zu deren Höhe) für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, für die der Kommanditist nach §§ 128, 171, 172 HGB persönlich haftet.[522] In der Insolvenz der Gesellschaft ist die Haftung des Kommanditisten teleologisch reduziert, mit der Fo...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall)

Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 316 Der einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG ist Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG. Hinzu kommen ertragsunabhängige Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG, z.B. für Schuldzinsen und Miet- und Pachtentgelte. Ferner sind bestimmte Kürzungen in § 9 GewStG vorgesehen.[550] Seit dem VZ 2008 stellen die Gewerbesteuer und die darauf en...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Einkommens- und Gewerbesteuermessertragsermittlung

Rz. 429 Das körperschaftsteuerliche Einkommen ist gem. § 7 Abs. 1 und 2 KStG Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ausgangspunkt der Ermittlung sind gem. § 8 Abs. 1 KStG die Einkünfte der Kapitalgesellschaft i.S.d. EStG, die bei ihr kraft Gesetzes ausschließlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG) qualifiziert werden. Ausgangspunkt ist zunächst der a...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Absenkung des Pachtzinses

Rz. 114 Um den nachteiligen Effekt der neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG zu mindern und den dort geregelten Freibetrag optimal auszunutzen, liegt es nahe, über eine Minderung des Pachtzinses nachzudenken. Bei Betriebsunternehmen, die aufgrund einer gewerbesteuerlichen Befreiungsvorschrift unterliegen, stellt sich die Frage nach einer Erhöhung de...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Gewerbesteuer bei der Betriebsverpachtung

Rz. 79 Die wichtige Besonderheit liegt in der Gewerbesteuerfreiheit der Pachtzinsen beim Verpachtungsbetrieb: Obwohl der Verpächter eines Gewerbebetriebs einkommensteuerlich weiterhin Einkünfte i.S.d. § 15 EStG erzielt, unterliegen diese nach Abschn. 2.2 GewStR 2009 anders als bei der Betriebsaufspaltung nicht der Gewerbesteuer, da keine werbende Tätigkeit i.S.d. Gewerbesteu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Rechtsfolgen der ertragsteuerlichen Organschaft

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / B. Verfügung zugunsten des Lebensgefährten und § 138 BGB

Rz. 3 Die Berücksichtigung der Lebensgefährtin in einer Verfügung von Todes wegen kann in Ausnahmefällen wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein.[2] Eine langjährige Rechtsprechung des BGH war der Auffassung, dass die letztwillige Verfügung sittenwidrig ist, wenn der Erblasser eine Frau, zu der er außereheliche, insbesondere ehebrecherische, Beziehungen unterhalten hat, für sexue...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Gewerbesteuerliche Nachteile

Rz. 203 Durch die Begründung eines eigenen Gewerbebetriebs des Besitzunternehmens liegen zwei getrennte Betriebe vor. S.o. Rdn 195 zur erweiterten Kürzung nach § 9 Abs. Nr. 1 Satz 2 GewStG.[394] Im Einzelnen gelten folgende Rechtsfolgen:[395]mehr

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Entgelt / 6 Weitere Bemessungsgrundlagen des Umsatzsteuerrechts

Das Entgelt ist die generelle und damit wichtigste Bemessungsgrundlage des Umsatzsteuerrechts. Daneben existieren für besondere Geschäftsvorfälle aber auch noch andere Bemessungsgrundlagen. Bei Mehrzweckgutscheinen gilt Folgendes: Für ab dem 1.1.2019 ausgestellte (Geschenk-)Gutscheine gelten neue EU-weite Regelungen betreffend sog. "Einzweck- und Mehrzweckgutscheine", welche i...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. GewSt-liche Konsequenzen bei einzelnen Vertragsformen

Zu beurteilen ist, ob Aufwendungen für Miete oder Pacht vorliegen. Die Frage ist im Einzelfall je nach Gestaltung des Vertrages zu entscheiden. Ein klassischer Mietvertrag liegt abermals nicht vor. Gemischter Vertrag: Sofern bei einem gemischten Vertrag eine Trennung der Leistungen möglich ist, so ist jede Leistung für sich zu betrachten. Das Entgelt ist dann – sofern erforderl...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / VII. Zusammenfassung

Ein Coworking-Space kann Gründerinnen und Gründern eine flexible und kostengünstige Möglichkeit bieten, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Für Arbeitgebende bietet sich die Möglichkeit, Arbeitnehmende zu werben und an den Betrieb zu binden. Dabei gilt es aber auch, Belange des Steuerrechts zu beachten. Der Beitrag zeigt, dass die Tätigkeit von Selbständigen in einem Coworking-Space...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 1. Hinzurechnungstatbestände

Das ist bei folgenden Beträgen der Fall, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind: Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG) und Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung von unbewegl...mehr

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Einführung eines Mindestste... / 3 Berechnungsgrundlagen der Mindeststeuer

Die Berechnung der Mindeststeuer nach dem Diskussionsentwurf entspricht dem international Vereinbarten. Es handelt sich daher um eine länderbezogene Berechnung des Steuererhöhungsbetrags unter Zugrundelegung eines Mindeststeuersatzes von 15 Prozent. Sie erfolgt auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegung (in der Regel Rechnungslegungsstandard der obersten Muttergesellsc...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Gewerbesteuer

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ii) Hinzurechnung von (Unter-)Beteiligungen

Rz. 240 Sofern das zu bewertende Unternehmen seinerseits an anderen Unternehmungen beteiligt ist und diese Beteiligung oder Unterbeteiligungen in seinem betriebsnotwendigen Vermögen[344] hält, ist auch für diese Beteiligungen eine eigenständige Wertermittlung vorgesehen, § 200 Abs. 3 BewG. Dies gilt sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften als auch Beteiligungen an Person...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / hh) Hinzurechnung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Rz. 239 Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht betriebsnotwendiges oder neutrales Vermögen bezeichnet. Dieses nicht betriebsnotwendige Vermögen wirkt sich in der Regel auf die nachha...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / jj) Hinzurechnung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 242 Gesondert ist nach § 200 Abs. 4 BewG auch das sogenannte junge Betriebsvermögen[347] zu bewerten. Dabei handelt es sich um solche Wirtschaftsgüter und Schulden, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegt wurden, am Bewertungsstichtag "ihrem Wert nach" noch vorhanden sind und nicht wieder entnommen oder ausgeschüttet wurden.[348] Die Anschaffun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (1) Hinzurechnungen

Rz. 228 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[320] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / III. Enterbter Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts nicht einverstanden

Rz. 170 Fall 2 Sachverhalt wie Fall 1, jedoch ohne Zustimmung des enterbten Ehepartners (EP) auf Einräumung des Bezugsrechts. Die Ansprüche des EP errechnen sich, da die Zustimmung nicht erteilt wurde, wie folgt: Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchsmehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Vorsicht bei taktischer Ausschlagung

Rz. 29 Immer wieder wird auf die taktische Ausschlagung hingewiesen, wonach der als Erbe oder Vermächtnisnehmer bedachte Ehegatte aus ökonomischen Gründen erwägen solle, die Erbschaft auszuschlagen.[27] Bevor ausgeschlagen und die güterrechtliche Lösung gewählt wird, gilt es aber genau zu rechnen und zu überprüfen, ob nicht der Ehegatte sich etwaige Vorempfänge nach Maßgabe ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VI. Berechnungsweise des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 261 Inhalt des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Erben ist der Betrag, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.[770] Somit ist es möglich, dass sich bei einem negativen Wert des realen Nachlasses durch Addition der Werte der ergänzungspflichtigen Zuwendungen ein positiver Gesamtnachlass und somit ein Pf...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Gestaltung von Poolverträgen

Rz. 68 Das Erbschaftsteuerrecht benachteiligt die Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von 25 % oder weniger gegenüber Gesellschaftern von Personengesellschaften. Es besteht allerdings gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG die Möglichkeit in den Genuss der steuerlichen Verschonungsregeln zu gelangen, wenn der Gesellschafter unter Hinzurechnung w...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Pflichtteilsergänzungsanspruch und Anrechnung nach § 2327 BGB

Rz. 120 Nicht selten entbrennt unter Geschwistern nach dem Erbfall aufgrund Zuwendungen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge Streit darüber, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche aufgrund dieser Zuwendungen gemäß §§ 2325 ff. BGB bestehen. Bekanntlich wird gemäß § 2325 BGB der Wert der Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall vorgenommen wurden, dem Nachlassw...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / Literaturtipps

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (2) Kürzungen

Rz. 232 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags k...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / IV. Gewerbesteuer

Rz. 648 Steuersubjekte der Gewerbesteuer sind die Unternehmer, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben, für das im Inland eine Betriebsstätte (§ 12 AO) besteht (§ 2 Abs. 1 GewStG). Die Gewerblichkeit kann sich aus der Art der Tätigkeit ergeben oder aus der Rechtsform, unter der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 2 Abs. 2 GewStG). Eine Kapitalgesellschaft hat immer einen Gewer...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Berufungen der Beklagten zu 1) und zu 2) haben in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht von einer vollständigen Haftung der Beklagten gegenüber der Klägerin für den streitgegenständlichen Bahnunfall ausgegangen. Die Beklagten haften unstreitig als Gesamtschuldner für die von der Kl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum gewerbesteuerlichen Bankenprivileg

Leitsatz Die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs setzt nicht voraus, dass das Unternehmen mit Bankgeschäften höhere Gewinne erzielt als mit sonstigen Geschäften; maßgeblich ist, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Das gilt (jedenfalls in den Erhebungszeiträumen 2008 ...mehr