Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.8 Entwicklung des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der gesetzlich (§ 284 Abs. 3 HGB) vorgeschriebenen Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens lässt sich mittels Anlagenspiegel bzw. Anlagengitter nachkommen. Folgende Angaben müssen aus der Entwicklung des Anlagevermögens hervorgehen:[1] die gesamten (kumulierten) Anschaffungs-/Herstellungskosten der am Beginn des Ge...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.2.1 Gesondert angeschaffte immaterielle Vermögenswerte

Rz. 437 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Erfüllung der Definitionskriterien bedingt, dass der Posten weder monetärer Art noch physisch greifbar ist. Zudem ist nachzuweisen, dass dieser identifizierbar (IAS 38.8) und damit abgrenzbar vom Geschäfts- oder Firmenwert des Unternehmens ist (IAS 38.11 f.). Sind die Kriterien nicht kumulativ erfüllt, kommt IAS 38 nicht zur Anwendung un...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.1.1 Überblick

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Schließt ein Unternehmen ein Geschäft mit einer ihm nahestehenden Person oder einem ihm nahestehenden Unternehmen ab, können der Geschäftsabschluss selbst oder die in diesem Zusammenhang vereinbarten Konditionen von denen abweichen, die mit einem fremden Dritten vereinbart würden. Ursächlich hierfür ist regelmäßig, dass das Unternehmen und d...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.1.1.1 Vermögensgegenstände

Rz. 902 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Vorratsvermögen werden Vermögensgegenstände erfasst, die dem Unternehmen nicht dauerhaft zu dienen bestimmt sind, sondern die im betrieblichen "Leistungserstellungsprozess" erworben, bearbeitet, verarbeitet, verbraucht und veräußert werden.[1] Es handelt sich um die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die zunächst zu unfertigen und sodann zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug / 3.2.1 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unter­nehmen, sondern für den Privatbereich ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Praxis-Beispiel Kein Vorsteuerabzug für private Garage Der Freiberufler F hat zwei Garagen steuerpflichtig ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 354 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist gem. § 249 Abs. 1 HGB anzusetzen für eine am Abschlussstichtag sicher oder wahrscheinlich bestehende oder entstehende Außenverpflichtung, über deren Höhe oder Rechtsgrund Ungewissheit besteht, die, wenn sie nicht rechtlich entstanden ist, zumindest wirtschaftlich verursacht ist und wenn mit e...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1 § 275 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 Gliederung (1) 1Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. 2Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen. (2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 95 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Realisationsprinzip hat seine Wurzeln in der Aktienrechtsnovelle von 1884. In dieser wurde zur Ermittlung eines entziehbaren Gewinns die Bewertungsobergrenze für Vermögensgegenstände auf ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten festgelegt. Rechtsformunabhängig umgesetzt wurde das Realisationsprinzip in seiner heutigen Form 1986 mit Inkr...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.4.1 Grundsätzliches zur Abgrenzung

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 2 HGB definiert das Anlagevermögen, ohne eine Beschreibung des Umlaufvermögens zu enthalten. Jeder Vermögensgegenstand, der nicht Anlagevermögen ist, ist dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Das Umlaufvermögen wird durch § 247 Abs. 2 HGB damit negativ definiert. Die Vorschrift setzt einheitlich für alle Kaufleute wortg...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.1 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kaufmanns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB bestand lange vor Inkrafttreten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter geistiger Urvater zahlreicher Grundelemente der geltenden handelsrechtlichen Buchführungs- und...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 484 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 304 HGB wurde durch das BiRiLiG des Jahres 1985 in das HGB aufgenommen. Die Regelungen des § 304 HGB dienen dazu, die in Art. 26 der 7. EG-Richtlinie (inzwischen Art. 24 Abs. 7(c) der EU-Bilanzrichtlinie) enthaltenen Vorgaben umzusetzen.[1] I.R.d. TransPuG wurde der 2. Abs. des § 304 HGB i. d. F. des BilRiLiG, nach dem auf eine Zwischenerg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.5 Synopse

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.2 Fertigungskosten

Rz. 915 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fertigungskosten sind Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer. Die h. M. nimmt an, dass es sich hierbei um Einzelkosten handelt. Sie lässt es ausreichen, dass regelmäßig feststeht, wie viele Arbeitsstunden für ein einzelnes Produkt aufgewendet werden müssen.[1] Nach a. A. werden nur Akkord-, Überstunden-, Schicht- sowie Sonn- und Feiertagszuschl...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.3.3 Postenzusammenfassungen und Saldierbarkeit

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die GuV-Gliederung kommt regelmäßig mit einer Gliederungsebene aus. Ihr Detallierungsgrad ergibt sich deshalb in der Regel nicht aus der Zahl der Gliederungsebenen, sondern aus der Aggregierung von Posten. Einen Grad der Zusammenfassung beschreibt die Unterscheidung zwischen Bruttoform und Nettoform der GuV. Bei der Bruttoform weist die GuV a...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.3.2.3 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 240 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die auf Ebene der Einzelabschlüsse realisierten Gewinne und Verluste aus dem konzerninternen Lieferverkehr sind gem. § 304 HGB zu eliminieren, soweit der gelieferte Vermögensgegenstand zum Bilanzstichtag noch nicht an Konzernfremde weiterverkauft worden ist. Als Folge der Zwischenergebniseliminierung werden die konzernintern umgeschichteten ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.4.1 Zwischenergebnisse in der Entstehungsperiode

Rz. 509 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen entstandene Zwischenergebnisse sind in der Periode ihrer Entstehung erfolgswirksam zu eliminieren. Bei Vorliegen eines Zwischengewinns ist der Wertansatz des Vermögensgegenstandes um den Zwischengewinn zu mindern, bei einem Zwischenverlust entsprechend zu erhöhen. Als Gegenpost...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.2.4 Erweiterung eines bestehenden Vermögensgegenstandes

Rz. 164 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erweiterung ist die Mehrung der Substanz eines Gegenstands, die nicht zur Entstehung eines weiteren, selbstständig aktivierbaren Vermögensgegenstandes führt. Sie kann auch geringfügig sein. Bloße Erhaltungsmaßnahmen genügen nicht und verursachen lediglich Erhaltungsaufwand. Dasselbe gilt für Modernisierungsmaßnahmen, die nicht zu einer wesen...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.5.4 Folgen bei Nichtkonsolidierung

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Einbeziehung nach Maßgabe der Equity-Methode ist (unter den dort genannten Voraussetzungen, vgl. Kapitel 14 Tz. 8 ff.) grundsätzlich möglich. Allerdings wird das Unternehmen regelmäßig auch i. S. v. § 311 Abs. 2 HGB von untergeordneter Bedeutung sein. Dann kommt leidglich eine Bilanzierung als einfache Beteiligung nach fortgeführten Ans...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.1.3 Ausgangswert und Endwert

Rz. 675 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den Ausgangswert bildet der Zugangswert, mit dem der Vermögensgegenstand eingebucht wurde. Sollten sich nachträgliche Herstellungskosten ergeben, die den Zugangswert erhöhen, so ist der letzte Buchwert um diese Kosten zu erhöhen.[1] Dementsprechend wird sich die Höhe der Abschreibungen verändern. Steuerrechtlich gilt für Immobilien gem. § 7 ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.4 Bewertungstechnik

Rz. 934 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umsetzung der Bewertungsvereinfachungsverfahren ist gesetzlich nicht weiter geregelt. Die Praxis geht im Grundsatz folgendermaßen vor: Es wird der Anfangsbestand zugrunde gelegt. Ist noch kein Anfangsbestand vorhanden, wird der erste Zugang als Anfangsbestand angesehen. In der Folge werden alle Zugänge mit ihren Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.2.5 Wesentliche Verbesserung eines bestehenden Vermögensgegenstandes

Rz. 165 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine wesentliche Verbesserung ist gegeben, wenn der Gebrauchswert eines Vermögensgegenstandes insgesamt deutlich erhöht wird.[1] Erforderlich ist eine signifikante Verbesserung des Nutzungspotenzials, denn anders als bei der Erweiterung kommt es auf eine Substanzmehrung nicht an – wenngleich sie häufig vorliegen wird.[2] Zur näheren Erläuteru...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.7 Belastende Verträge (Drohverlustrückstellung)

Rz. 445 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie bereits im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich des IAS 37 (vgl. Tz. 417) dargestellt, unterliegen auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften der Passivierungspflicht nach IAS 37. Dabei ist es essenziell, dass es sich um einen verlustträchtigen, d. h. einen belastenden Vertrag (onerous contract) handelt, der e...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.1.5 Abschreibungsmethode

Rz. 677 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Handelsrechtlich ist grds. jede nicht willkürliche Abschreibungsmethode zulässig, die Entscheidung über die richtige Methode steht wiederum im normativ an die Bewertungsgrundsätze gebundenen Ermessen des Kaufmanns. Sie muss deshalb auch sinnvoll sein, nämlich dem betrieblichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen entsprechen.[1] Die gewählte Meth...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.2 Europäisches Bilanzrecht

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Bilanzrecht stellt den Bereich des Unternehmensrechts dar, dem das vereinigte Europa – von der EWG über die EG bis zur heutigen EU – mit Abstand die größte Aufmerksamkeit und den meisten Aufwand gewidmet hat.[1] Ziel der Harmonisierungsbemühungen ist es, Kapitalanlegern und Kreditgebern Informationen über die in der Gemeinschaft tätigen ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.2.1.2.1 Kauf auf Raten, Stundung, Finanzierungskosten

Rz. 131 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zinsen für Fremdkapital, das der Finanzierung von Anschaffungsvorgängen dient, stellen keine Anschaffungskosten da. Das ergibt der Umkehrschluss aus § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB, wonach unter bestimmten Voraussetzungen Finanzierungskosten in die Herstellungskosten einbezogen werden können. Sowohl bei Ratenkaufverträgen als auch bei der Stundung l...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.5 Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich anders akzentuiertes[1] Prinzip der objektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Verlässlichkeit und Neutralität (CF.2.16 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.2.24) und der Nachprüfbarkeit (CF.2.30). Diesen Grundsätzen steht im Bewe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.1.1 Überblick

Rz. 481 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Konzernabschluss ist nach dem Einheitsgrundsatz gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB so aufzustellen, als handele es sich bei den einbezogenen Unternehmen um ein einziges Unternehmen. Dieser "Fiktion der rechtlichen Einheit"[1] folgend sind Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen Konzernunternehmen wie Transaktionen zwischen Betriebsstätte...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.2.2 Erweiterung eines bestehenden Vermögensgegenstandes

Rz. 655 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erweiterung ist die Mehrung der Substanz eines Gegenstands, die nicht zur Entstehung eines weiteren, selbstständig aktivierbaren Vermögensgegenstandes führt. Sie kann auch geringfügig sein. Bloße Erhaltungsmaßnahmen genügen nicht und verursachen lediglich Erhaltungsaufwand. Dasselbe gilt für Modernisierungsmaßnahmen, die nicht zu einer wesen...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.3 Synopse

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug / 12 Nicht abziehbare Vorsteuern nach § 15 Abs. 1b UStG

Verwendet der Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Abzug ausge­schlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfällt.[1] Die Vorschrift ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.2.3 Wertaufholungsgebot

Rz. 143 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB darf ein niedrigerer Wert, der sich aus vorausgegangenen außerplanmäßigen Abschreibungen ergeben hat, nicht beibehalten werden, wenn die Gründe, welche zur Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen. Dies ist objektiv zu bestimmen, auf die Kenntnis des Kaufmanns kommt es nicht an.[1] Zu Unrecht vorgenommene ...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.2.7.2 Abschaffung von Zuordnungswahlrechten

Rz. 77b Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zuordnungswahlrechte von Zins- und Dividendenzahlungen zur betrieblichen oder zur Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit werden abgeschafft (IAS 7.31 alt). Prinzipiell ist nun eine verpflichtende Zuordnung von Zins- und Dividendeneinzahlungen zur Investitionstätigkeit (IAS 7.6, .16(i), .34A) und von Zins- und Dividendenauszahlun...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.2 Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es gr...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.3 Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnissen zu bewerten. Wertbeeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wertbegründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl....mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 4.1.1 Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rz. 193 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften des § 288 Abs. 1 HGB regeln die Befreiung kleiner Kapital- und KapCo-Gesellschaften von bestimmten Angaben. Die einzelnen Befreiungsvorschriften sind nachfolgend zusammengestellt: § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB: Angabe der ausstehenden Hafteinlage § 265 Abs. 4 HGB: Vorliegen mehrerer Geschäftszweige § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB: Angabe des...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.3 Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Schon das Bestimmen, wann ein Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften vorliegt, bereitet Probleme. Zunächst ist an die in der Einleitung vorgenommene Differenzierung zu erinnern: Nicht jede "unrichtige" Bilanzierung führt zu einem Bilanzierungsfehler, vielmehr bedarf es zusätzlich der Voraussetzungen des subjektiven Fehlerbegriffs, um von ein...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.5.1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 473 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundlagen Für Verbindlichkeiten ist eine Rückstellung zu bilden, wenn Grund oder Höhe einer Verpflichtung ungewiss sind. Hinsichtlich der Bewertung ist daher zu unterscheiden: Steht die Höhe der möglicherweise entstehenden Verpflichtung fest? Ist die Höhe einer sicher bestehenden Verpflichtung ungewiss? Im ersten Fall, in dem nur das "Ob", nich...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.2.2 Einheitlichkeitsgebot bei der Bewertungsmethodenwahl

Rz. 577 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Jahresabschluss herrscht das Diktat der intertemporalen Stetigkeit der Bewertungsmethoden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Diese Stetigkeit wird auf Ebene des Konzernabschlusses um eine Dimension erweitert, d. h., innerhalb des einheitstheoretischen Rechtsgebildes sind gleiche oder gleichartige Sachverhalte konsistent, zwischen den Tochteruntern...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.1 Den Jahresabschluss betreffend (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) HGB bewehrt Verstöße gegen Vorschriften über die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 243 Abs. 1 HGB), die Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB), die Sprache und Währungseinheit (§ 244 HGB), die Unterzeichnung (§ 245 HGB), die Vollständigkeit und das Verrechnungsverbot (§ 246 HGB), den Inhal...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.1.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 525 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 16 wurde u. a. mit den Annual Improvements to IFRSs aus dem Jahr 2008 geändert. Danach sind Sachanlagen gem. IAS 16 mit ihrem Buchwert ins Vorratsvermögen umzubuchen, wenn sie regelmäßig für Vermietungszwecke gehalten und anschließend (nach Ende der Mietzeit) verkauft werden. Dies erfolgt in praxi z. B. routinemäßig bei Autovermietungsge...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.3.3 Indirekte Ermittlung

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die indirekte Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt im Rahmen einer Überleitungsrechnung. Hierbei wird das Periodenergebnis um die zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge sowie um der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnende Posten bereinigt und um erfolgsneutrale zahlungswirksame Bestandsänderung...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System)

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion. Die Gleichrangigkeit beider Zwecke gilt im Schrift...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.2.5 Konzernhöchstwert und Konzernmindestwert

Rz. 505 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Angesichts der zuvor dargestellten Bewertungsvorschriften zur Bestimmung des maßgebenden konzernbilanziellen Wertansatzes für (konzernintern gelieferte) Vermögensgegenstände, die zum Abschlussstichtag noch im Bestand des Konzerns sind, ergibt sich eine Bandbreite verschiedener zulässiger Werte, die durch den sog. Konzernhöchstwert, der nicht...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.3 Der beizulegende Zeitwert

Rz. 167 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 255 Abs. 4 HGB definiert den in § 253 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGB bezeichneten beizulegenden Zeitwert. Er ist relevant für die Bewertung von Planvermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz HGB, die Bewertung von solchen Rückstellungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren i. S. v. § 266 Abs. 2 A.III.5. HGB bestim...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.3.1 Grundlagen

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 basiert auf dem 5-Stufen-Konzept (vgl. Tz. 133). Die 1. Stufe (Identifikation von Kundenverträgen) wurde bereits weitgehend erläutert. Eine umfassende Erläuterung der 3. Stufe (Bestimmung des Transaktionspreises) ist erfolgt. Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine noch erläuterungsbedürftige Voraussetzung z...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.2.3.3 Indirekte Ermittlung

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch zur indirekten Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit enthält IAS 7 keine konkreten Gliederungsvorschriften (IAS 7.18(b), .20), die Mindestgliederung nach DRS 21 kann aber auch hier mit nachfolgenden Einschränkungen und Besonderheiten herangezogen werden. Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In IAS 7 ist keine von dem Perio...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.2.3 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 451 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten treten Zweifel hinsichtlich der Aktivierungsfähigkeit am deutlichsten hervor. Durch Schaffung von Vermögen signalisiert ein Unternehmen grundsätzlich positive Signale für die Zukunft, mangels Marktbestätigung oder objektiver Bestimmung von potenziellen Kosteneinsparungen kann die Beurteil...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.5 Besonderheiten bei Händler-/Herstellerleasing

Rz. 139 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besondere Vorschriften sieht IFRS 16 für Finanzierungsleasingverhältnisse vor, in denen der Leasinggeber gleichzeitig als Händler oder Hersteller des Vermögenswerts agiert (IFRS 16.71–74). Einem Händler-/Herstellerleasing liegt das Gedankengut zugrunde, dass ein Leasinggeber, der gleichzeitig auch Händler oder Hersteller ist, die Kunden häuf...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.4 Wesentliche Bewertungsgrundlagen und jahresabschlusspolitische Maßnahmen

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Berichterstattung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ist nach Abs. 2 Satz 4 auch auf wesentliche Bewertungsgrundlagen sowie darauf einzugehen, welchen Einfluss Änderungen in den Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen sowie sa...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4.2 Niedriger beizulegender Wert

Rz. 948 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein einheitlicher Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, wird nach überwiegend vertretener Auffassung der Beschaffungsmarkt für maßgeblich gehalten, sofern ein Fremdbezug möglich ist;[1] falls nicht, wird die Maßgeblichkeit des Absatzmarktes für die Preisfindung anerkannt. Für Handelswaren und Überbestände an unfertigen und fertigen...mehr