Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Indien1 Der Verfasser dankt... / VI. Bekanntmachung

Rz. 59 Die Eintragung der Gesellschaft ist über das öffentlich zugängliche Online-Portal des Handelsregisters abrufbar. Rz. 60 Über das Online-Portal sind für jeden Interessenten Basis-Informationen über die Gesellschaft einsehbar, insbesondere: mehr

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Italien / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 137 In den Art. 2498 f. c.c. sind die verschiedenen Formen der Umwandlung getrennt geregelt: Formwechsel (Art. 2498 f. c.c.), Verschmelzung der Gesellschaften (Art. 2501 f. c.c.) und Ausgliederung der Gesellschaften (Art. 2506 f. c.c.). Rz. 138 Bisher war ein Formwechsel nur von einem Gesellschaftstyp in einen anderen zulässig. Seit der Reform sind gem. Art. 2500-septies ... mehr

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Ungarn / VIII. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 96 Der Nachweis der Existenz der Gesellschaft kann gem. § 12 Abs. 1 Ctv. über die Beibringung einer Handelsregisterabschrift, eines Handelsregisterauszuges oder einer Bescheinigung erbracht werden. Alle drei Dokumente bestätigen die Existenz als bestehendes Datum des Handelsregisters, sie stellen öffentliche Urkunden dar und können somit als Beweismittel vor Gericht verw... mehr

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Russland / 4. Umbildung einer Gesellschaft (Formwechsel)

Rz. 95 Eine Umwandlung einer Gesellschaft im Wege der Umbildung (Wechsel der Rechtsform) erfolgt gem. Art. 56 GmbHG der RF, wonach die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Aktiengesellschaften, in Personengesellschaften oder in Produktionsgenossenschaften umgewandelt werden können. Die GmbH ist gemäß Art. 88 Abs. 1 ZGB der RF zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft i... mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Grundlagen

Rz. 59 Das US-amerikanische Recht kennt kein dem deutschen Handelsregister vergleichbares öffentliches Register. Wie bereits dargelegt (siehe Rdn 12), sind bei der Gründung einer corporation beim secretary of state die articles of incorporation sowie spätere Änderungen (certificate of amendment) einzureichen. Die articles of incorporation, einschließlich späterer Änderungen,... mehr

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Slowenien / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 52 Ist eine Tatsache eingetragen und bekannt gemacht, muss ein Dritter sie gegen sich gelten lassen. Dies bleibt ohne Einfluss darauf, dass bereits die Eintragung selbst unabhängig von der Bekanntgabe konstitutive Wirkung hat. So entsteht die Gesellschaft erst mit Eintragung der Gründung im Handelsregister. Jeder kann sich auf die Eintragungen berufen, es sei denn, ihm k... mehr

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Mexiko / IX. Das System elektronischer Bekanntmachungen (PSM)

Rz. 82 Nach einer Reform des LGSM wurde 2015[25] das elektronische System für öffentliche Bekanntmachungen von Handelsgesellschaften (PSM) geschaffen. Ratio legis war, die nationale Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit anzufachen und den Verwaltungs- und Kostenaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern. Zuvor mussten bestimmte Rechtsakte einer H... mehr

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Deutschland / 3. Sacheinlage

Rz. 63 Wollen die Gesellschafter einer GmbH die Einlagen nicht in Geld, sondern auf andere Weise, d.h. im Wege einer Sacheinlage, erbringen, so muss dies in der Satzung ausdrücklich festgehalten werden. Dazu sind in der Satzung sowohl der Gegenstand als auch der Betrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, sowie der Name des zur Leistung verpflichteten ... mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 69 Die Existenz der Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und Vertretungsbefugnisse können grundsätzlich nur durch einen aktuellen Handelsregisterauszug in Form der "Certidão permanente" nachgewiesen werden. Nur hieraus ergibt sich, ob die Gesellschaft definitiv eingetragen worden ist. Ausnahmsweise kann auch das Original des Gesellschafterbeschlussbuches als Nac... mehr

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Rumänien / III. Ausländische Zweigniederlassungen

Rz. 128 Ausländische juristische Personen können in Rumänien eine Zweigniederlassung gründen, wenn ihnen dieses Recht gemäß Gesetz ihres Sitzstaates zusteht (Art. 44 GesG). Der Gründer bringt eine Anmeldung zum Handelsregister ein, in dessen Zuständigkeitsbereich die Zweigniederlassung errichtet werden soll. Ihr sind im Original und in beglaubigter Übersetzung u.a. beizufüge... mehr

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Slowakei / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 108 Der Geschäftsführer wird in das Handelsregister eingetragen. Über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer entscheidet die Gesellschafterversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Gesellschafter, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine höhere Anzahl der Stimmen fordert. Eintragung und Bekanntmachung im Handelsregister haben deklaratorische B... mehr

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Bulgarien / I. Geschäftsführer

Rz. 88 Die OOD muss mindestens einen und kann mehrere (keine gesetzliche Beschränkung der Anzahl) Geschäftsführer haben. Geschäftsführer kann grundsätzlich jede handlungsfähige natürliche Person (auch Nichtgesellschafter), unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Wohnsitz, sein. In den Vorstand von Aktiengesellschaften können, soweit dies die Satzung vorsieht, aufgr... mehr

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Finnland / 3. Vertretungsberechtigte neben dem Vorstand

Rz. 157 Neben dem Vorstand und dem geschäftsführenden Direktor können auch Dritte, sog. Zeichnungsberechtigte (toiminimen kirjoittajat), die Gesellschaft vertreten. Rz. 158 Daneben ist der Prokurist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die zum Tätigkeitsbereich der Gesellschaft gehören, mit Ausnahme der Veräußerung und Belastung von Grundstücken, für die er einer gesonder... mehr

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Tschechische Republik / I. Leistung von Einlagen

Rz. 26 Bei der Gründung der GmbH übernehmen die Gesellschafter die Verpflichtung zur Erbringung der Einlagen ins Stammkapital der Gesellschaft. Die Mindesthöhe des Stammkapitals der GmbH beträgt 1 CZK. Die Höhe der Einlage eines Gesellschafters muss mindestens 1 CZK betragen. Rz. 27 Das Stammkapital kann durch Geldeinlagen oder durch Sacheinlagen eingebracht werden. Für die S... mehr

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Schweiz / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 111 Über alle Stammanteile ist ein Anteilbuch zu führen, aus dem die Gesellschafter mit Namen und Adresse, die Anzahl der Nennwert sowie allenfalls die Kategorien der Stammanteile jedes Gesellschafters ersichtlich sind. Nutznießer und Pfandgläubiger der Stammanteile sind ebenfalls aufzuführen (Art. 790 Abs. 1 und 2 OR). Erwirbt jemand allein oder in gemeinsamer Absprache ... mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Buchführungspflichten

Rz. 113 Die Grundlagen der Buchführung sind im Gesetz über die Buchführung (vom 6.11.2001, Nr. IX-574 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen)) geregelt, das sich an den International Accounting Standards (IAS) orientiert, und im Gesetz über den Jahresabschluss der Gesellschaften (vom 23.11.2001, Nr. IX-575 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen)). Unternehmen können i.d.... mehr

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Österreich / 2. Sprache der Eintragung

Rz. 114 Die Firmenbucheintragungen erfolgen in deutscher Sprache. mehr

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Argentinien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

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Schweiz / I. Grundlagen

1. Rechtsgrundlagen Rz. 66 Das Handelsregister ist ein öffentliches, amtlich geführtes Verzeichnis gesellschaftsrechtlich relevanter Tatsachen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Die wichtigsten Vorschriften finden sich in den Art. 927–943 OR, welche mit Wirkung per 1. Januar 2021 umfassend revidiert wurden, und in der Handelsregisterverordnung... mehr

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Serbien / 2. Anmeldung und Bekanntmachung

Rz. 45 Wie auch bei der Kapitalerhöhung ist die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister einzutragen. mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 57 Die Handelsregisteranmeldung muss notariell beglaubigt sein. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich, wenn lediglich die Geschäftsanschrift am Sitz der Gesellschaft, persönliche Angaben des Aufsichtsratsvorsitzenden und von Aufsichtsratsmitgliedern sowie Angaben über die nachträglich einbezahlten Einlagen und Einzahlungen angemeldet werden. Die entsprechende Anmeldun... mehr

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Lettland / 1. Gründung einer SIA

Rz. 8 Um eine SIA zu gründen, sind der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, die Festlegung einer Satzung sowie die Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Es ist darauf zu achten, dass bei der Gründung einer "lettischen GmbH" (SIA) sowohl die Satzung als auch der Gesellschaftsvertrag notwendig sind. Die Gründungsdokumente und der Eintragungsantrag bedürfen der nota... mehr

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Österreich / VI. Firmenbucheintragung

1. Inhalt der Eintragung Rz. 113 Im Hauptbuch werden folgende Tatsachen eingetragen (§§ 3, 5 FBG): mehr

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Deutschland / K. Zweigniederlassungen

Rz. 227 Die Betriebsstätte am Sitz der GmbH ist die Hauptniederlassung. Davon räumlich getrennte Untergliederungen des Unternehmens stellen eine Zweigniederlassung i.S.v. §§ 13 ff. HGB dar, wenn ihnen eine gewisse Selbstständigkeit in der unternehmensinternen Organisation wie auch in der rechtsgeschäftlichen Betätigung zukommt. Die Zweigniederlassung bleibt aber Bestandteil ... mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Ausgangssituation

Rz. 153 Bei den echten Auslandsgesellschaften handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungs- und Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich, die dort nachhaltig unternehmerisch tätig sind. Diese (echten) Auslandsgesellschaften sind in Deutschland auch nach dem 1.1.2021 uneingeschränkt anzuerkennen, und zwar als Kapitalgesellschaften (und nicht nur als Pe... mehr

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Lettland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 48 Anteile, deren Einlagen vollständig bezahlt sind, können nach dem Gesetz frei veräußert und belastet werden (abdingbar). Ein Gesellschafter darf Anteile nur mit Zustimmung der Gesellschafter, die in einem Gesellschafterbeschluss zum Ausdruck gebracht wurde, verschenken, umtauschen oder anders veräußern (Kauf ausgenommen).[8] Rz. 49 Bei Kauf steht den übrigen Gesellscha... mehr

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Ukraine / I. Aussonderung der Gesellschaft

Rz. 198 Die Aussonderung ist die Gründung einer oder mehrerer Gesellschaften mit der Übertragung an sie gemäß der Aussonderungsbilanz eines Teils des Vermögens, der Rechte und Pflichten der Gesellschaft, aus der die Ausscheidung erfolgt, ohne diese aufzulösen, Art. 47 GmbHG und Art. 109 Abs. 1 ZGB. Rz. 199 Im Falle der Aussonderung der Gesellschaft erfolgt die staatliche Regi... mehr

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Norwegen / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

1. Gründung Rz. 41 Im Falle der Gründung der AS sind der Handelsregisteranmeldung das Gründungsdokument einschließlich – im Falle der Sachgründung – des Sachgründungsberichts in beglaubigter Kopie sowie verschiedene weitere Anlagen beizufügen.[119] Zu den weiteren Anlagen gehören jeweils in beglaubigter Kopie der Gesellschaftsvertrag als separates Dokument, obwohl er inhaltlic... mehr

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England und Wales1 England ... / I. Grundlagen

1. Rechtsgrundlagen Rz. 216 2. Zentrales oder dezentrales Handelsregister Rz. 217 Zuständiges Handelsregister ist der registrar of companies beim Companies House, im Vereinigten Königreich entweder in Cardiff für in England registrierte Gesellschaften, ... mehr

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Ungarn / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 88 Die Anmeldung der Gründung muss gem. § 35 Abs. 2 Ctv. alle Daten enthalten, die im Ctv. für die GmbH vorgeschrieben sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Daten, welche bereits im Gesellschaftsvertrag festgelegt worden sind; auch jede spätere Änderung dieser Daten ist zu melden. Im Handelsregister sind weiterhin u.a. einzutragen: mehr

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Türkei / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 125 Der Anmeldungsprozess beginnt elektronisch über das amtliche Datenbanksystem Mersis, das beim Handelsministerium angesiedelt ist.[53] Die Handelsregisteranmeldung ist schriftlich auf dem entsprechenden Formular vorzunehmen. Anmeldebefugt sind die bevollmächtigten Vertreter der Firma. Auch Privatpersonen können sich vertreten lassen. Für die Vertretungsbefugnis reicht... mehr

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Österreich / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 118 In das Firmenbuch kann jeder Einsicht nehmen, da es sich um ein öffentliches Buch handelt (§ 34 FBG). mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Ausgangssituation

Rz. 163 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland, die in aller Regel ausschließlich in Deutschland (und nicht auch im Vereinigten Königreich) tätig sind. Die Rechtslage für die unechten Auslandsgesellschaften (Sche... mehr

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Rumänien / a) Voraussetzungen

Rz. 72 Gemäß Art. 202 GesG können Geschäftsanteile rechtsgeschäftlich übertragen werden. Da die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine geschlossene Zahl von Gesellschaftern bzw. einen "persönlichen Einschlag" hat, ist die Übertragung von Geschäftsanteilen weitaus restriktiver geregelt als etwa jene von Aktien. Geschäftsanteile sind gesetzlich vinkuliert und können an ein... mehr

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Ukraine / II. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 201 Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch die Übertragung ihres gesamten Vermögens, ihrer Rechte und Pflichten auf andere Gesellschaften bzw. Rechtsnachfolger bei der Reorganisation (Verschmelzung, Eingliederung, Spaltung, Umwandlung) oder im Rahmen einer Liquidation, Art. 104 Abs. 1 ZGB, Art. 48 Abs. 1 GmbHG. Die Gesellschaft erlischt mit ihrer Löschung aus dem Ha... mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / III. Staatliche Mitwirkung am Gründungsverfahren

Rz. 24 Grundsätzlich bedarf es – abgesehen von der Eintragung im Handelsregister – zur Errichtung einer SARL keiner weiteren staatlichen Genehmigungen. Bestimmte Aktivitäten einer SARL können jedoch verboten oder einer anderen Rechtsform vorbehalten sein (siehe Rdn 33). Einige Tätigkeiten können durch eine SARL nur ausgeübt werden, wenn die Geschäftsführer bestimmte beruflic... mehr

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Argentinien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 54 Gesellschaftsanteile können sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen gehalten werden. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen erfolgt durch schriftlichen privatrechtlichen oder notariellen Abtretungsvertrag, wobei im ersten Fall die Unterschriften der Vertragsparteien notariell beglaubigt werden müssen.[34] Rz. 55 Der Gründungsvertrag kann für die Übertr... mehr

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Lettland / H. Publizität, Buchführung und Rechnungslegung

Rz. 63 Ein im lettischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen muss eine ordnungsgemäße Buchführung aufweisen, die zumindest in lettländischer Währung (EUR) und in lettischer Sprache zu erfolgen hat. Es besteht dabei Belegpflicht für jeden dokumentierten Vorgang. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Rechnung vom Finanzministerium nur dann anerkannt wird, wenn die Regist... mehr

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Deutschland / 4. Beschleunigung der Gründung

Rz. 15 a) Die Vereinbarung einer Sachgründung (siehe Rdn 63 ff.) führt insbesondere zu einem erhöhten Prüfungsaufwand bei Gericht (§ 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Daher empfiehlt es sich, zwecks Beschleunigung der Gründung stets eine Bargründung (siehe Rdn 58 ff.) vorzunehmen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Bargründung zu Beschleunigungszwecken nur auf dem Papier statt... mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Handelsregistereintragung

Rz. 34 Die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt nur, wenn folgende Unterlagen eingereicht werden: Rz. 35 Nach der Gründung d... mehr

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Tschechische Republik / IV. Verpfändung des Geschäftsanteils

Rz. 50 Titel für die Entstehung eines Pfandrechts kann ein Vertrag oder die Entscheidung eines staatlichen Organs sein. Zusätzlich kann ein Pfandrecht kraft Gesetzes entstehen. Der Vertrag über die Errichtung des Pfandrechts muss die Festlegung des Gegenstands des Pfandes, d.h. des verpfändeten Geschäftsanteils, und die abgesicherte Forderung enthalten. Der Gesellschaftsvert... mehr

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Estland / II. Liquidation

Rz. 131 Wurde die OÜ aufgelöst, folgt die Liquidationsphase der Gesellschaft. Die Vorschriften über das Liquidationsverfahren (§§ 205–220 HGB) entsprechen den Regelungen des deutschen Rechts. Bei der Auflösung der OÜ werden i.d.R. die Geschäftsführer zu Liquidatoren, die zur Eintragung der Liquidation in das Handelsregister verpflichtet sind. Die Liquidatoren haben folgende ... mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Bis April 2011 musste das Mindestkapital von 5.000 EUR in Bargeld realisiert werden. Bei Gründung musste immer mindestens die Hälfte der vorgesehenen Einlagen in Bargeld einbezahlt sein. Die restlichen Einlagen, soweit sie höher sind als das Mindestkapital, konnten in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Gründung bzw. nach Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung ein... mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 50 Zuständig für die Eintragung der GmbH ist das zuständige örtliche Handelsregister (Registro Mercantil). Übergeordnete Behörde ist das Zentrale spanische Handelsregister (Registro Mercantil Central) und die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben (Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública – DGSJyFP, frühere Dirección General de los Reg... mehr

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Lettland / II. Gesellschafter

Rz. 17 Die SIA muss mindestens eine natürliche oder juristische Person als Gesellschafter haben. Dabei können sowohl In- als auch Ausländer Gesellschafter sein. Die Höchstzahl der Gesellschafter ist nicht begrenzt. Diesbezüglich ist auf eine Besonderheit beim Ausfüllen der notwendigen Formulare für die Registereintragung hinzuweisen: In Lettland besitzt jede Person einen so ... mehr

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Russland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 51 Es sind u.a. die Gründung, die Sitzverlegung, die Reorganisation (Fusion, Umwandlung usw.), die Liquidation der juristischen Person, die Änderungen der Satzung, die Angaben über die Gründer (Gesellschafter) sowie die persönlichen Daten des Geschäftsführers, die Informationen über die der Gesellschaft erteilten Lizenzen/Zulassungen usw., anzumelden. Registrierpflichtig... mehr

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Türkei / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 133 Der Nachweis über das Bestehen der Gesellschaft lässt sich mit dem Handelsregisterauszug erbringen, der in Form einer Bescheinigung erteilt wird (Art. 17 HR-VO). Gemäß Art. 40 Abs. 2 HGB kann der Nachweis über die Existenz der Gesellschaft auch durch ein Unterschriftenzirkular erbracht werden, auf dem unter dem Firmennamen die persönlichen Unterschriften der Vertretu... mehr

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Estland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die mit Abstand populärste Gesellschaftsform in Estland ist die in §§ 135 ff. Handelsgesetzbuch (Äriseadustik; im Folgenden HGB) geregelte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (estn. osaühing; im Folgenden OÜ). So waren am 1. Juni 2021 mehr als 228.000 OÜs, etwa 28.000 Einzelunternehmer und etwa 2.700 Aktiengesellschaften, gefolgt von einer erheblich kleineren Anzahl ... mehr

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Schweiz / IV. Kosten der Gründung

Rz. 26 Die Kosten der Gründung einer GmbH setzen sich insbesondere aus den Gebühren der Notariate und der Handelsregisterämter sowie der Stempelabgabe zusammen. Rz. 27 Die Gebühren der Handelsregisterämter sind bundesrechtlich geregelt und in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister festgesetzt. Mit Wirkung per 1. Januar 2021 wurden die Gebühren gesenkt. So is... mehr

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Slowenien / 3. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 103 Grundsätzlich ist die Vertretungsmacht im Außenverhältnis unbeschränkbar (d.h. eine eventuelle Beschränkung hat keine Wirkung gegenüber Dritten, außer wenn es um die gemeinsame Vertretung geht, welche auch aus dem Handelsregister ersichtlich ist). Die Befugnisse des Geschäftsführers können jedoch im Innenverhältnis beschränkt werden (z.B. durch entsprechende Regelung... mehr