Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Tschechische Republik / IV. Verpfändung des Geschäftsanteils

Rz. 50 Titel für die Entstehung eines Pfandrechts kann ein Vertrag oder die Entscheidung eines staatlichen Organs sein. Zusätzlich kann ein Pfandrecht kraft Gesetzes entstehen. Der Vertrag über die Errichtung des Pfandrechts muss die Festlegung des Gegenstands des Pfandes, d.h. des verpfändeten Geschäftsanteils, und die abgesicherte Forderung enthalten. Der Gesellschaftsvert...mehr

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Estland / II. Liquidation

Rz. 131 Wurde die OÜ aufgelöst, folgt die Liquidationsphase der Gesellschaft. Die Vorschriften über das Liquidationsverfahren (§§ 205–220 HGB) entsprechen den Regelungen des deutschen Rechts. Bei der Auflösung der OÜ werden i.d.R. die Geschäftsführer zu Liquidatoren, die zur Eintragung der Liquidation in das Handelsregister verpflichtet sind. Die Liquidatoren haben folgende ...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Bis April 2011 musste das Mindestkapital von 5.000 EUR in Bargeld realisiert werden. Bei Gründung musste immer mindestens die Hälfte der vorgesehenen Einlagen in Bargeld einbezahlt sein. Die restlichen Einlagen, soweit sie höher sind als das Mindestkapital, konnten in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Gründung bzw. nach Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung ein...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 50 Zuständig für die Eintragung der GmbH ist das zuständige örtliche Handelsregister (Registro Mercantil). Übergeordnete Behörde ist das Zentrale spanische Handelsregister (Registro Mercantil Central) und die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben (Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública – DGSJyFP, frühere Dirección General de los Reg...mehr

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Lettland / II. Gesellschafter

Rz. 17 Die SIA muss mindestens eine natürliche oder juristische Person als Gesellschafter haben. Dabei können sowohl In- als auch Ausländer Gesellschafter sein. Die Höchstzahl der Gesellschafter ist nicht begrenzt. Diesbezüglich ist auf eine Besonderheit beim Ausfüllen der notwendigen Formulare für die Registereintragung hinzuweisen: In Lettland besitzt jede Person einen so ...mehr

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Russland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 51 Es sind u.a. die Gründung, die Sitzverlegung, die Reorganisation (Fusion, Umwandlung usw.), die Liquidation der juristischen Person, die Änderungen der Satzung, die Angaben über die Gründer (Gesellschafter) sowie die persönlichen Daten des Geschäftsführers, die Informationen über die der Gesellschaft erteilten Lizenzen/Zulassungen usw., anzumelden. Registrierpflichtig...mehr

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Schweiz / IV. Kosten der Gründung

Rz. 26 Die Kosten der Gründung einer GmbH setzen sich insbesondere aus den Gebühren der Notariate und der Handelsregisterämter sowie der Stempelabgabe zusammen. Rz. 27 Die Gebühren der Handelsregisterämter sind bundesrechtlich geregelt und in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister festgesetzt. Mit Wirkung per 1. Januar 2021 wurden die Gebühren gesenkt. So is...mehr

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Slowenien / 3. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 103 Grundsätzlich ist die Vertretungsmacht im Außenverhältnis unbeschränkbar (d.h. eine eventuelle Beschränkung hat keine Wirkung gegenüber Dritten, außer wenn es um die gemeinsame Vertretung geht, welche auch aus dem Handelsregister ersichtlich ist). Die Befugnisse des Geschäftsführers können jedoch im Innenverhältnis beschränkt werden (z.B. durch entsprechende Regelung...mehr

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Deutschland / 4. Beschleunigung der Gründung

Rz. 15 a) Die Vereinbarung einer Sachgründung (siehe Rdn 63 ff.) führt insbesondere zu einem erhöhten Prüfungsaufwand bei Gericht (§ 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Daher empfiehlt es sich, zwecks Beschleunigung der Gründung stets eine Bargründung (siehe Rdn 58 ff.) vorzunehmen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Bargründung zu Beschleunigungszwecken nur auf dem Papier statt...mehr

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Ukraine / 2. Weitere Gebühren und Kosten

Rz. 27 Es wird keine Gebühr für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister erhoben.mehr

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Türkei / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 133 Der Nachweis über das Bestehen der Gesellschaft lässt sich mit dem Handelsregisterauszug erbringen, der in Form einer Bescheinigung erteilt wird (Art. 17 HR-VO). Gemäß Art. 40 Abs. 2 HGB kann der Nachweis über die Existenz der Gesellschaft auch durch ein Unterschriftenzirkular erbracht werden, auf dem unter dem Firmennamen die persönlichen Unterschriften der Vertretu...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 253 Die Bestellung der Geschäftsführer obliegt der Hauptversammlung (Art. 214.1 LSC).[95] Die Geschäftsführer üben ihr Amt für einen unbestimmten Zeitraum aus. Die Satzung kann aber auch einen bestimmten Zeitraum festlegen (Art. 221 LSC). Die Geschäftsführer können nach Ablauf dieses Zeitraums abermals bestellt werden. Rz. 254 Das Ausscheiden aus dem Amt des Geschäftsführ...mehr

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Estland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die mit Abstand populärste Gesellschaftsform in Estland ist die in §§ 135 ff. Handelsgesetzbuch (Äriseadustik; im Folgenden HGB) geregelte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (estn. osaühing; im Folgenden OÜ). So waren am 1. Juni 2021 mehr als 228.000 OÜs, etwa 28.000 Einzelunternehmer und etwa 2.700 Aktiengesellschaften, gefolgt von einer erheblich kleineren Anzahl ...mehr

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Brasilien / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 129 Maßgeblich ist im brasilianischen Recht die Gründungstheorie. Niederlassungen ausländischer Gesellschaften bedürfen aber, um in Brasilien tätig werden zu können, einer Genehmigung der zuständigen brasilianischen Regierungsbehörde. Dem Genehmigungsantrag sind gem. Art. 1134 CC der Existenznachweis der ausländischen Gesellschaft (beglaubigter Handelsregisterauszug mit ...mehr

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Rumänien / 4. Wirksamkeit der Kapitalerhöhung

Rz. 50 Das Stammkapital gilt mit Eintragung des Beschlusses über seine Erhöhung im Handelsregister als erhöht.mehr

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Türkei / 2. Gesellschafter

Rz. 62 Als Gesellschafter kommen sowohl natürliche als auch juristische in- oder ausländische Personen in Betracht. Die Gründung einer Ein-Personen-GmbH ist möglich. Früher war umstritten, welche Folgen die Reduktion einer ursprünglich mit mehreren Personen gegründeten GmbH auf eine Person für den Fortbestand hatte. Die Diskussion ist heute obsolet. Eine GmbH darf nicht mehr...mehr

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Bulgarien / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 57 Das Handelsregister und die (elektronische) Datenbank sind öffentlich und auch online kostenfrei unter https://portal.registryagency.bg/ (in bulgarischer Sprache) zugänglich. Man hat auch ohne Registrierung Zugang zu den meisten relevanten Daten zur Gesellschaft, z.B. Adresse, Stammkapital, Geschäftszweck, Gesellschafter, Geschäftsführer, wirtschaftliche Eigentümer, s...mehr

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Liechtenstein / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 63 Der Eintrag der Gesellschafter und ihrer Stammeinlagen kann in einer besonderen vom Handelsregister geführten Liste nach den für die Genossenschafterliste aufgestellten Vorschriften entsprechend erfolgen.[26] Rz. 64 Die Gesellschaft führt das sog. Anteilsbuch; die Geschäftsführer haften für einen durch mangelhafte Führung des Anteilsbuches verursachten Schaden nach den...mehr

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Dänemark / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 69 Nach Maßgabe von § 14 AMB hat jedermann ein Recht auf Einsicht in die Informationen und Dokumente der Gewerbeverwaltung. Rz. 70 Der Online-Zugang zum Handelsregister ist gegenwärtig kostenlos. Sofern eine manuelle Sachbearbeitung der Behörde notwendig ist – bspw. bei Aufgabe einer Bestellung von Dokumenten –, können Gebühren anfallen (vgl. § 15 AMB; konkrete Gebührenan...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Zwischenergebnis

Rz. 229 Die Rechtsform der Ltd. & Co. KG war in der Vergangenheit weit verbreitet, bedarf seit dem 1.1.2021 allerdings der rechtlichen Überprüfung. Rz. 230 Der wirksame Fortbestand der Ltd. & Co. KG ist rechtlich nur dann gewährleistet, wenn es sich bei der Komplementärgesellschaft um eine echte Auslandsgesellschaft handelt. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte dies aber ...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Anmeldebefugnis

Rz. 245 Anmeldebefugt sind alle officer der Gesellschaft.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 151 Die Gründe einer Auflösung der LLC sind gesetzlich geregelt. Als Auflösungsgründe kommen in Betracht:mehr

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Schweiz / 3. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 142 Die Geschäftsführer können gem. Art. 827 OR i.V.m. Art. 753 ff. OR sowohl der Gesellschaft als auch den Gesellschaftern und den Gesellschaftsgläubigern gegenüber zur Verantwortung gezogen werden. Als mögliche Haftpflichtige unter dieser Norm werden alle Personen aufgezählt, die an der Gründung mitwirken (siehe Rdn 57) oder sich mit der Geschäftsführung, Revision oder...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 5 Mit wirksamem Abschluss eines Vorvertrags, der die wesentlichen Bestandteile eines Gesellschaftsvertrags gem. Art. 388 ZTD (bzw. des vorgeschriebenen Protokolls im Falle einer j.d.o.o.) enthält und demselben notariellen Formerfordernis wie dieser unterliegt, entsteht für die Vertragsparteien die Pflicht zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags und zwischen den Parteien ...mehr

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Deutschland / 3. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 103 Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird ungebundenes Gesellschaftsvermögen der Bindungswirkung des § 30 GmbHG unterworfen und somit zu Stammkapital umgewandelt. Dementsprechend muss dem Registergericht das tatsächliche Vorhandensein umwandelbaren Eigenkapitals dargelegt werden. In § 57d GmbHG definiert das Gesetz die umwandelbaren Rücklagen und verlan...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 141 Im Rahmen der Gründung der SARL erfolgt die Bestellung der Geschäftsführer nach Art. L 223–18 Abs. 2 Satz 2 C.com. im Gesellschaftsvertrag oder in einem gesonderten Rechtsakt. Die ersten Geschäftsführer werden im Rahmen der Ersteintragung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Rz. 142 Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern erfolgen im Übrigen dur...mehr

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Belgien / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 150 Seit dem 1.5.2019 hat der belgische Gesetzgeber die sog. Sitztheorie aufgegeben und gemäß der herrschenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Gründungstheorie umgesetzt. So regelt etwa Art. 110 des belgischen Gesetzes über das internationale Privatrecht, dass juristische Personen dem Recht des Staates unterliegen, in dem sich ihr aus der Gesellschaftssa...mehr

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Österreich / VI. Firmenbucheintragung

1. Inhalt der Eintragung Rz. 113 Im Hauptbuch werden folgende Tatsachen eingetragen (§§ 3, 5 FBG):mehr

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Slowenien / 4. Wirksamkeit der Kapitalerhöhung

Rz. 47 Das Stammkapital gilt mit Eintragung des Beschlusses über seine Erhöhung im Handelsregister als erhöht.mehr

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China / 1. Bei Errichtung eines FIE

Rz. 96 Im Rahmen der Errichtung eines FIE sind folgende Dokumente beim Handelsregister einzureichen:mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 93 Die Anmeldung erfolgt in der Praxis durch die Registrierungsbehörde nach Aushändigung der Lizenz.mehr

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Griechenland / V. Kapitalerhöhung

Rz. 72 Obwohl das G. 3190/1955 nur die effektive Kapitalerhöhung regelt, ist nach h.L.[32] auch eine nominelle Erhöhung des Stammkapitals möglich. Das G. 2065/1992 hat die EPEs zur Neuanpassung des Wertes ihrer Immobilien durch nominelle Erhöhung ihres Stammkapitals (Anpassung des Nennwertes der Geschäftsanteile) verpflichtet. Rz. 73 Die wichtigsten Zeitphasen einer nominelle...mehr

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Norwegen / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

1. Gründung Rz. 41 Im Falle der Gründung der AS sind der Handelsregisteranmeldung das Gründungsdokument einschließlich – im Falle der Sachgründung – des Sachgründungsberichts in beglaubigter Kopie sowie verschiedene weitere Anlagen beizufügen.[119] Zu den weiteren Anlagen gehören jeweils in beglaubigter Kopie der Gesellschaftsvertrag als separates Dokument, obwohl er inhaltlic...mehr

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England und Wales1 England ... / I. Grundlagen

1. Rechtsgrundlagen Rz. 216 2. Zentrales oder dezentrales Handelsregister Rz. 217 Zuständiges Handelsregister ist der registrar of companies beim Companies House, im Vereinigten Königreich entweder in Cardiff für in England registrierte Gesellschaften, ...mehr

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Österreich / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 99 In Österreich trägt das Handelsregister den Namen Firmenbuch. Die Bestimmungen darüber sind im Firmenbuchgesetz (FBG) enthalten. Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung (§ 1 FBG). Daneben besteht ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, welches durch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG in Umsetzung de...mehr

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Singapur / III. Inhalt und Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 75 Dem Handelsregister müssen alle gemäß Companies Act oder Regulation eintragungsbedürftigen Tatsachen oder Änderungen derselben innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach deren Eintreten online mitgeteilt werden. Eintragungsbedürftig sind dabei:mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 6. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 12 Die Errichtung einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft ist zwar möglich, zumal das kroatische Recht keinerlei Sanktionen vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht geschäftstätig ist. Es ist jedoch zu beachten, dass auch eine nicht aktive Gesellschaft bestimmtes Vermögen[7] (z.B. Geldmittel auf Konten etc.) haben muss, um nicht aus dem Handelsregister gelöscht zu werden. Die...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Bestand und Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 271 Neben der Verwaltung unterliegt auch "die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft den Geschäftsführern" (Art. 233.1 LSC).[104] Vertretungsbefugt ist (Art. 233.2 LSC):mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Inlandsbezug

Rz. 236 Obgleich der Gesetzgeber den sog. doppelten Inlandsbezug für die Qualifikation einer (EU-/EWR-) ausländischen Gesellschaft als Voraussetzung für die Eigenschaft als Organgesellschaft aufgegeben hat, verbleibt die Notwendigkeit der inländischen Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft. Um Organgesellschaft zu sein, muss die ausländische Gesellschaft deshalb unb...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Buchführungspflichten

Rz. 156 Nach Art. L 123–12 Abs. 1 C.com. ist jede (natürliche und juristische) Person, die – wie eine SARL – Kaufmannseigenschaft besitzt, zu ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet. Nach Art. L 123–12 Abs. 2 und 3 C.com. umfasst dies insbesondere die Errichtung eines Inventurverzeichnisses und die Aufstellung des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Vornahme von Rechtshandlungen vor Eintragung der Gesellschaft

Rz. 54 Vor Eintragung in das Handelsregister existiert die Gesellschaft nicht. Personen, die vor der Eintragung im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft gehandelt haben, haften nach Art. L 210–6 Abs. 2 C.com. für deren Erfüllung persönlich und unbeschränkt, soweit die Gesellschaft, nachdem sie gegründet wurde, nicht die Verpflichtungen übernimmt. Rz. 55 Im Rahmen der Gründu...mehr

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Serbien / III. Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen

Rz. 104 Ein ausländischer Gründer bringt eine Anmeldung lediglich zu dem Handelsregister ein. Ihr sind im Original und in beglaubigter Übersetzung beizufügen:mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 55 Das Unternehmensregister hat nicht nur schlichten Datenbankcharakter, sondern von ihm leitet sich der öffentliche Glaube ab. Weist etwa das Unternehmensregister jemanden als alleinvertretungsberechtigtes Vorstandmitglied der Sp. z o.o. aus, kann ein Dritter, welcher mit der Sp. z o.o. einen Vertrag schließt, darauf vertrauen, dass die im Unternehmensregister ausgewies...mehr

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Kanada / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 36 Anzumelden sind die Gründung der Gesellschaft (siehe Rdn 4 ff.) sowie Veränderungen derjenigen Verhältnisse, die bei Anmeldung zwingend mitzuteilen sind. Dies sind außer dem obligatorischen Inhalt der Articles of Incorporation (vgl. hierzu Rdn 12 ff.) die Angabe des Unternehmenssitzes (Notice of Registered Office) und die Bezeichnung der Direktoren der Gesellschaft (N...mehr

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Deutschland / V. Prokura und Handlungsbevollmächtigung

Rz. 208 Bei der Gesellschaft können Prokuristen (§ 47 HGB) und Handlungsbevollmächtigte (§ 54 HGB) bestellt werden. Soweit die Gesellschafter diese Entscheidung nicht an sich ziehen, wird Prokura und Handlungsvollmacht gegenüber dem zu Bevollmächtigenden von den Geschäftsführern erteilt, die auch zum entsprechenden Widerruf berechtigt sind. Rz. 209 Die Prokura ist eine rechts...mehr

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Slowenien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 53 Eintragungen erfolgen grundsätzlich aufgrund Anmeldung durch das Eintragungssubjekt selbst und nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Verpflichtung. Die Registrierung einer Gesellschaft ist zwingend erforderlich; die Gesellschaft erwirbt den Status einer juristischen Person nur, wenn sie registriert wird. Alle Registeranmeldungen einer d.o.o. müssen in elektroni...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 52 Ist eine Tatsache eingetragen und bekannt gemacht, muss ein Dritter sie gegen sich gelten lassen. Dies bleibt ohne Einfluss darauf, dass bereits die Eintragung selbst unabhängig von der Bekanntgabe konstitutive Wirkung hat. So entsteht die Gesellschaft mit Eintragung der Gründung im Handelsregister. Jeder kann sich auf die Eintragungen berufen, es sei denn, ihm kann n...mehr

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Österreich / 4. Formblätter zur Anmeldung

Rz. 110 Amtliche Formblätter zur Anmeldung einer GmbH zum Firmenbuch gibt es nicht.mehr

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Schweiz / a) Gründungsdokumente und Belege

Rz. 8 Der öffentlich zu beurkundende Errichtungsakt muss die Erklärung der Gründer enthalten, eine GmbH zu gründen. Sie enthält die Statuten der Gesellschaft. In der Gründungsurkunde werden zudem die Organe, d.h. Geschäftsführer und Revisionsstelle (soweit darauf nicht verzichtet wird) genannt. In der Urkunde stellen die Gründer weiter fest, dass (1) sämtliche Stammanteile g...mehr

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Deutschland / VII. Bekanntmachung

Rz. 139 Nach erfolgter Eintragung ist dem Antragsteller dies bekannt zu machen (§ 383 Abs. 1 FamFG). Neben dem Antragsteller und den durch die Eintragung Betroffenen werden auch weitere öffentliche Stellen informiert, so etwa die zuständige Industrie- und Handelskammer (vgl. § 37 HRV). Rz. 140 Alle Eintragungen im Handelsregister sind von dem Gericht ihrem gesamten Inhalt nac...mehr