Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / aa) Eintragungspflicht

Rz. 155 Eine gesetzliche Eintragungspflicht besteht in diesem Fall nicht. Bei der inländischen Zweigniederlassung einer englischen private limited company (echte Auslandsgesellschaft) muss zum deutschen Handelsregister nicht angemeldet werden, dass die Gesellschaft der ausländischen Hauptniederlassung unverändert besteht. Für eine solche Anmeldung besteht keine Rechtsgrundla...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangslage in Deutschland – Gesellschaftsrecht

Rz. 32 Ausdrücklich geregelt ist der Unternehmensvertrag nur im AktG (§§ 291 ff.). Dennoch ist spätestens seit der Supermarkt-Entscheidung des BGH[99] klargestellt, dass Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auch mit einer abhängigen GmbH geschlossen werden können. Rz. 33 Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags wird die abhängige Gesellschaft (steuerrechtlich: Organgesell...mehr

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Ungarn / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 91 Die Anmeldung auf Eintragung ins Handelsregister muss gem. § 35 Abs. 1 Ctv. in einem elektronischen Dokument, das mittels einer elektronischen Signatur vom verfahrenden Rechtsanwalt unterschrieben werden muss, erfolgen.mehr

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Italien / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 98 Durch die Eintragung in das Handelsregister erlangt die Gesellschaft Rechtsfähigkeit, d.h. die Eintragung hat konstitutive Wirkung.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Anmelderecht

Rz. 220 Bei echten Auslandsgesellschaften bleibt die Rechtslage unverändert. Die englische private limited company ist weiterhin als Kapitalgesellschaft anzuerkennen. Eine Anmeldung zum Handelsregister ist gesetzlich nicht erforderlich (§§ 106 ff., 12 HGB). Der persönlich haftende Gesellschafter ist und bleibt identisch, so dass keine Änderung zum Handelsregister anzumelden ...mehr

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Norwegen / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 54 Eintragungen im Handelsregister erfolgen in norwegischer Sprache. Handelsregisterauszüge werden durch das Handelsregister in norwegischer Sprache und in englischer Sprache erstellt. Handelsregisterauszüge in englischer Sprache geben jedoch nicht den Gegenstand des Unternehmens an, tragen aber eine notarielle Beglaubigung. Soweit zusätzlich eine Apostille gewünscht wir...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / VII. Bekanntmachung

Rz. 64 Die Registerdaten werden am Folgetag der Eintragung im Handelsregister auf der Webseite auf Litauisch veröffentlicht: http://www.registrucentras.lt/jar/infleid/publications.do?persist=new.mehr

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Slowakei / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 69 Der Antrag auf Eintragung der Angaben ins Handelsregister kann nur elektronisch mit der qualifizierten elektronischen Signatur und eingescannten Anlagen über das Portal der öffentlichen Verwaltung eingereicht werden. Aufgrund der verhältnismäßig kurzen Frist zur Eintragung muss der Antrag stark formalisiert erfolgen. Bei geringster Abweichung wird der Antrag abgewiese...mehr

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Liechtenstein / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 50 Mit der Anmeldung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind dem Handelsregister folgende Belege einzureichen (Art. 390 PGR; Art. 71 ff. ÖRegV):mehr

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Schweiz / VII. Bekanntmachung

Rz. 83 Die Eintragungen und Änderungen im Handelsregister werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Eintragungen können auch über das Internet abgerufen werden (www.shab.ch). Die Kosten der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind im Preis der Handelsregisteranmeldung inbegriffen.mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 62 Der vom Notar bestätigte Antrag geht zusammen mit den Anlageformularen und den losen Anlagen an das Handelsregister. Werden die Dokumente nicht vom Geschäftsführer, sondern von einer anderen Person zum Handelsregister gebracht, benötigt diese hierfür eine Vollmacht. Die Entscheidung über den Eintragungsantrag wird üblicherweise in drei Arbeitstagen getroffen.mehr

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Norwegen / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 58 Die Eintragungen im Handelsregister sind öffentlich zugänglich.[129] Dies gilt auch für die zum Handelsregister eingereichten Unterlagen wie beispielsweise die Protokolle von Gesellschafterversammlungen und den Gesellschaftsvertrag sowie die Jahresabschlüsse. Die Gebühren für Handelsregisterauszüge und Kopien dieser Unterlagen bewegen sich zwischen ca. 200 und 500 NOK.mehr

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Serbien / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 52 Jede Eintragung beruht auf einem Beschluss der Agentur für das Handelsregister, der erst nach Anmeldung, Prüfung aller Voraussetzungen und Bewilligung derselben erlassen wird. Eintragungen erfolgen in serbischer Sprache.mehr

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Liechtenstein / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 54 Die Sprache von Eintragungen in das Handelsregister ist Deutsch. Die Eintragungskosten sind geregelt in der Verordnung vom 11.2.2003 über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren, LGBl 2003 Nr. 67 i.d.F. LGBl 2013 Nr. 12. Das Verfahren dauert max. 10 Tage.mehr

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Italien / VI. Einsichtsrecht

Rz. 104 Das Handelsregister und die eingereichten Unterlagen sind öffentlich zugänglich; jedermann hat ein Einsichtsrecht.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (1) Rechtsgrundlage

Rz. 169 Das Handelsregisterrecht der inländischen Zweigniederlassung von ausländischen Gesellschaften ist im Gesetz detailliert und umfassend geregelt (§§ 13d ff. HGB). Anzumelden und einzutragen sind nicht nur die erstmalige Errichtung der Zweigniederlassung, sondern auch spätere Änderungen sowie Aufhebungen. Rz. 170 Für den vorliegenden Fall der geänderten Rechtslage bei en...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 4. Rechtsfähigkeit der LLC

Rz. 41 Vor der Eintragung in das Handelsregister besteht die LLC als solche nicht. Erst mit der Eintragung und Erteilung der Handelslizenz ist die LLC berechtigt, Geschäfte auszuüben. Lediglich im Hinblick auf die Gründung selbst sieht das VAE-Gesellschaftsrecht eine Rechtsfähigkeit der Vorgesellschaft vor, z.B. im Hinblick auf Kontoeröffnung oder Anmietung von Büroraum. Rz....mehr

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Italien / VIII. Alleinige Anmeldung

Rz. 106 Seit dem 1.4.2010 sind alle ins Handelsregister sowie in das Wirtschafts- und Verwaltungsregister (REA) eintragungspflichtigen Unternehmer verpflichtet, eine alleinige Anmeldung (Comunicazione Unica) bei Gründung des Unternehmens einzureichen.[61] Dies ist ein einziges elektronisches verwaltungsrechtliches Verfahren, das gleichzeitig allen Anmeldungen steuer-, sozial...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 90 Die LLC entsteht als solche erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Somit hat die Eintragung konstitutive Bedeutung. In der Praxis wird allerdings die Aushändigung der "Commercial Licence" (Gewerbelizenz) durch die Registrierungsbehörde damit gleichgesetzt. Die Eintragung im Handelsregister beim Wirtschaftsministerium erfolgt durch die Registrierungsbehörde durch...mehr

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Slowenien / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 5 Regelungen über eine Vorgründungsgesellschaft enthält das ZGD-1 nicht. Rz. 6 Gemäß Art. 5 ZGD-1 gelten vor Eintragung in das Gerichtsregister für die Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern die Regelungen des OZ[2] über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In diesem Zusammenhang haftet der Gesellschafter, der vor der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister in...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Auflösung durch Beschluss der Hauptversammlung, Liquidation

Rz. 273 Wird die Gesellschaft infolge einer Entscheidung der Hauptversammlung aufgelöst, ist in dem Beschluss auch ein Liquidator (vereffenaar) bzw. sind mehrere Liquidatoren zu bestellen. Der Gesellschaftsvertrag wird meistens bestimmen, dass ein Mitglied der Geschäftsführung als Liquidator auftreten wird. Es ist aber auch möglich, dass eine andere Person bestellt wird. Die...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 69 Aktien einer Aktengesellschaft können materiell oder immateriell ausgegeben werden. Das AGG regelt, dass bei materiellen Aktien die Gesellschafter in einem Gesellschafterregistrierungsbuch eingetragen sein müssen. Materielle Aktien sind Wertpapiere. Bei immateriellen, also nicht verbrieften Aktien, sind deren Inhaber in den persönlichen Wertpapierdepots der Gesellscha...mehr

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Norwegen / II. Nicht-norwegische Gesellschaft

Rz. 170 Nicht-norwegische Gesellschaften können ihrerseits in Norwegen eine Zweigniederlassung (Norskregistrert Utenlandsk Foretak)[527] gründen, soweit dem nicht die Regeln des internationalen Gesellschaftsrechts entgegenstehen. Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit ist die Gründung von Zweigniederlassungen durch Gesellschaften aus anderen Mitglied...mehr

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Slowenien / II. Gesellschafter

Rz. 13 Gemäß Art. 473 ZGD-1 kann die Gesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Gesetz sieht damit die Gründung einer Ein-Mann-d.o.o. ausdrücklich vor. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt, diese Nummer kann aber mit Zustimmung des Wirtschaftsministers überschritten werden. Gesellschafter einer d.o.o. können in- oder ausländische geschäf...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / V. Auswirkung Inspire Art Ltd. in den Niederlanden

Rz. 8 Am 1.1.1998 ist das Gesetz über Scheinauslandsgesellschaften (Wet op de Formeel Buitenlandse Vennootschap – WFBV) in den Niederlanden in Kraft getreten. Ziel des WFBV ist es, Missbrauch von ausländischen Gesellschaften zu bekämpfen, der Umgehung zwingender Gesetze vorzubeugen und Gläubiger der Gesellschaft zu schützen. Gemäß Art. 1 gilt das WFBV für ausländische Gesell...mehr

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Slowakei / d) Rechtsfolgen

Rz. 105 Die Rechtsfolgen von Verschmelzung oder Spaltung treten mit Eintragung ins Handelsregister ein. Durch Eintragung ins Handelsregister:mehr

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Schweiz / I. Geschäftsbriefe

Rz. 153 In der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen muss die im Handelsregister eingetragene Firma oder der im Handelsregister eingetragene Name vollständig und unverändert angegeben werden. Zusätzlich können Kurzbezeichnungen, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben verwendet werden (Art. 954a OR). Die im Handelsre...mehr

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Lettland / II. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 39 Neben dem Gründungsvertrag und der Satzung müssen dem Handelsregister mit dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft weitere Unterlagen vorgelegt werden. Hierzu gehören:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (2) Identität des Rechtsträgers

Rz. 115 Die Rechtslage stellt sich bei einer Mehrpersonen-Limited in Gestalt einer unechten Auslandsgesellschaft (Scheinauslandsgesellschaft) somit wie folgt dar: Rz. 116 Tatsächlich handelt es sich bei der englischen Kapitalgesellschaft und der deutschen Personengesellschaft um eine Gesellschaft (und einen Rechtsträger). Rechtlich wird die Form der Gesellschaft im Vereinigte...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / VI. Bekanntmachung

Rz. 95 Eintragungen im Handelsregister werden entsprechend bekannt gemacht.mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 68 Das Recht auf Einsicht ins Handelsregister steht jedermann ohne Angabe eines berechtigenden Grundes zu. Handelsregisterauszüge können per Internet bestellt werden.mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Auflösung der S.L. nach Art. 360 Abs. 1 lit. a, b und Art. 363 Abs. 1 lit. f LSC

Rz. 336 Werden im Gesellschaftsvertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen, gilt die Gesellschaft nach Art. 25 LSC als für unbestimmte Zeit eingegangen. Ist die Gesellschaft dagegen ausdrücklich auf bestimmte Zeit eingegangen, so geht die Gesellschaft, wie bereits angesprochen, in die Liquidationsphase über, wenn Zeitablauf eintritt (Art. 360 Abs. 1 lit. a LSC). Die Au...mehr

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Mexiko / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 77 Eintragungen in das Handelsregister erfolgen ausschließlich in spanischer Sprache. Die Kosten der Eintragung legt nach Art. 10bis RRPC die Verordnung über das Handelsregister des jeweiligen Bundesstaates fest. Sie orientiert sich in der Regel, aber nicht in allen Bundesstaaten, am Gesellschaftskapital, und es können durchaus mehrere 10.000 MXN fällig werden. Die Eintr...mehr

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China / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 107 Das Recht zur Einsicht in das Handelsregister ist durch eine Vorschrift vom 7.8.2014 geregelt.[28] Danach sollen die grundlegenden Unternehmensdaten online zur Verfügung stehen.mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / XI. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 87 Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags bedarf der notariellen Beurkundung (Art. 21 ff. LSC). Ob der Gründungsvertrag einer Gesellschaft vor einem ausländischen Notar abgeschlossen werden darf und als solcher in das spanische Handelsregister dann eintragungsfähig ist, ist nicht ganz unumstritten. Es liegt zwar ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs, Tribunal ...mehr

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Deutschland / 3. Änderungen des Gesellschaftsvertrags

Rz. 55 Änderungen des Gesellschaftsvertrags bedürfen stets – d.h. sowohl vor als auch nach der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister – der notariellen Beurkundung. Die Änderung vor der Handelsregistereintragung der Gesellschaft ist nur einstimmig durch alle Gründer möglich, danach kann eine Änderung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschl...mehr

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Argentinien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 43 Folgende Vorgänge sind u.a. beim Handelsregister anzumeldenmehr

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Argentinien / VII. Bekanntmachung

Rz. 49 Die Eintragungen ins Handelsregister werden gem. Art. 10 LSC im Boletín Oficial veröffentlicht. Die Kosten für die Veröffentlichung variieren abhängig von der Länge der Anzeige (ARG 70 pro Zeile). Diese belaufen sich auf etwa ARG 2.500.mehr

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Brasilien / 6. Nachweis der Vertretungsmacht

Rz. 102 Die Vertretungsmacht eines Geschäftsführers kann durch Einsichtnahme im Handelsregister festgestellt und nachgewiesen werden (siehe Rdn 66): Einräumung, Umfang und Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis sind im Handelsregister einzutragen. Die Beendigung der Tätigkeit eines Geschäftsführers wird im Verhältnis zu Dritten erst mit Eintragung im Handelsregister wi...mehr

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Rumänien / III. Sprache des Gründungsakts

Rz. 35 Bei Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister muss der Gründungsakt wie alle anderen einzureichenden Unterlagen in rumänischer Sprache beigebracht werden. Das Handelsregister akzeptiert auch mehrsprachige Fassungen (z.B. in Spaltenversion).mehr

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Ukraine / V. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 60 Nach Eintragung der GmbH ins Handelsregister existiert die Gesellschaft als Rechtssubjekt. Als Nachweis über die Existenz einer GmbH gilt der aktuelle Handelsregisterauszug.mehr

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Schweiz / L. Zweigniederlassung

Rz. 164 Die schweizerische Gesetzgebung enthält keine Legaldefinition der Zweigniederlassung. Gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichts ist darunter "ein kaufmännischer Betrieb zu verstehen, der zwar rechtlich Teil einer Hauptunternehmung ist, von der er abhängt, der aber in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie diejenige des Hauptsitzes ausübt und dab...mehr

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Deutschland / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 143 Der Nachweis der Existenz der Gesellschaft sowie der Nachweis, wer die Gesellschaft vertreten kann, ist auf zweierlei Wege möglich: Zum einen kann ein (beglaubigter) Handelsregisterauszug vorgelegt werden. Ihn erteilen die Handelsregister. Zum anderen kann ein Notar einen Existenznachweis (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 BNotO) oder eine Vertretungsbescheinigung (§ 21 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Allgemeines

Rz. 289 Unter einer Zweigniederlassung (sucursal) wird eine dauerhafte Niederlassung einer Firma verstanden, die mit gewisser selbstständiger Geschäftstätigkeit ausgestattet ist.[117] Sie wird sowohl beim Handelsregister am Verwaltungssitz der Gesellschaft als auch bei dem für die Zweigniederlassung selbst zuständigen Handelsregister eingetragen. Da die Zweigniederlassung ke...mehr

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Deutschland / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 146 Die Gesellschafter werden nicht im Handelsregister eingetragen. Auskunft über die Gesellschafter erteilt die bei der Erstanmeldung der Gesellschaft nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG mit zum Handelsregister einzureichende und nach § 40 GmbHG ständig zu aktualisierende Liste der Gesellschafter. Diese ist grundsätzlich von den Geschäftsführern zu erstellen (§ 40 Abs. 1 GmbHG)...mehr

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Slowenien / VIII. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 59 Der Auszug aus dem Handelsregister weist das Bestehen der d.o.o. nach. Jede Handelsgesellschaft ist in das Handelsregister einzutragen. Diese Eintragung ist konstitutiv für die Entstehung der Gesellschaft. Der Inhalt der Eintragungen in das slowenische Handels-/Gerichtsregister ist offiziell über das Internetportal AJPES (www.ajpes.si) ersichtlich bzw. zugänglich. Aus...mehr

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Türkei / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 114 Die GmbH erlangt auf der Basis der Handelsregistereintragung Rechtspersönlichkeit. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung. Rz. 115 Das Handelsregister ist nicht nur eine Datenbank, es hat vor allem auch als öffentliches Register Beweisfunktion. Die Eintragungen erzeugen, bis zum Beweis des Gegenteils, die Vermutung für die Richtigkeit der eingetragenen Tatsachen. Der...mehr

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Italien / 2. Vorgesellschaft

Rz. 40 In der Zeit zwischen Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister können zwar bereits Geschäfte im Namen und für Rechnung der Gesellschaft getätigt werden, aber dafür sind die handelnden Personen unbegrenzt und gesamtschuldnerisch haftbar. Dies gilt auch für Gesellschafter, die sich hieran beteiligt haben, solche Geschäfte autorisiert oder ihnen zugestimmt haben. Wi...mehr

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Brasilien / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 65 Das brasilianische Handelsregister ist öffentlich. Folglich kann jedermann Einsicht nehmen.mehr

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Slowakei / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 62 Die Eintragung ins Handelsregister ist sowohl von konstitutiver als auch deklaratorischer Bedeutung. Die Eintragung ist von konstitutiver Bedeutung, wenn es vom Gesetz vorgesehen ist. Hier geht es vor allem um die Beschlüsse der Gesellschafter über den Handelsnamen, den Sitz, die Entstehung der Gesellschaft, die Umwandlung der Gesellschaft, die Bestellung eines Prokur...mehr