Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 21 Die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Gesellschaftsvertrag umfassen folgende Angaben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 60 Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich. Gemäß Art. 4 HRG ist das Handelsregisteramt verpflichtet, auf Kosten des Antragstellers beglaubigte Kopien der Eintragungen und der Unterlagen, auf deren Grundlage die Eintragungen vorgenommen wurden, sowie der Feststellungszertifikate, dass ein Akt oder eine Tatsache eingetragen ist oder nicht, auszufertigen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 78 Die Gesellschafter der GmbH werden im Handelsregister entsprechend der Identifikation in der "escritura" oder in dem privatschriftlichen Dokument registriert, und zwar bei natürlichen Personen mit Vor- und Nachnamen und Anschrift, Steuernummer, Angaben zum Ehe- und Güterstand sowie dem kompletten Namen des Ehegatten. Ist der Ehegatte nicht Miteigentümer eines Anteils,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / 1. Verschmelzung

Rz. 90 Als Verschmelzung von Gesellschaften kommt die Errichtung einer neuen Gesellschaft unter Übertragung aller Rechte und Verpflichtungen von zwei oder mehreren Gesellschaften an diese und die Auflösung Letzterer (Art. 52 GmbHG der RF) oder die Verschmelzung mit anderen Gesellschaften durch Aufnahme (Art. 53 GmbHG der RF) in Betracht. Die Verschmelzung wird in einem Versc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 88 Die Gesellschafter müssen nach Art. 73 Abs. 1 Satz 2 LGSM mit Namen und Anschrift in das Gesellschaftsbuch eingetragen werden, welches bei Gesellschafterwechseln entsprechend aktualisiert werden muss. Die gleiche Information muss nach Art. 73 Abs. 2 LGSM dem PSM übermittelt werden, sodass die Gesellschafterliste dort einsehbar ist. In das Handelsregister werden die Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / 1. Voraussetzungen

Rz. 42 Die Herabsetzung des Stammkapitals setzt einen Beschluss der Gesellschafter voraus. Der Beschluss hat Angaben zu Umfang und Ziel der Kapitalherabsetzung zu enthalten. Eine Kapitalherabsetzung erfolgt durch Rückgabe der Stammeinlagen an die Gesellschafter. Dabei darf die Höhe des Stammkapitals nie unter den gesetzlich festgelegten Mindestbetrag von derzeit 100 RSD fall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / V. Kapitalerhöhung

Rz. 48 Das Stammkapital der Gesellschaft wird durch Beschluss der Hauptversammlung erhöht. Existieren mehrere Gattungen von Aktien, so haben in einer gesonderten Abstimmung die Inhaber von Aktien jeder Gattung der Kapitalerhöhung zuzustimmen. Der Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals durch Ausgabe von Vorzugsaktien gegen Nachschüsse bedarf darüber hinaus der Zustimmu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / VII. Allgemeine Anmerkung zu Kapitalmaßnahmen

Rz. 46 Sowohl hinsichtlich der Kapitalerhöhung als auch hinsichtlich der Kapitalherabsetzung bestimmt Art. 149 Abs. 2 ZPD, dass diese lediglich einmal jährlich in das Handelsregister einzutragen sind. In der Praxis werden Kapitalerhöhungen bzw. Kapitalherabsetzungen jedoch regelmäßig mehrmals pro Jahr zum Handelsregister angemeldet und eingetragen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 20 Bei Gründung einer GmbH sind grundsätzlich die folgenden Behörden beteiligt: RNPC und Handelsregister. Die Einschaltung eines Notars ist nicht obligatorisch; die Unterschriftsbeglaubigung im Fall eines privatschriftlichen Dokuments kann auch durch einen Rechtsbesorger oder Rechtsanwalt erfolgen. Anmeldungen der Gesellschaft erfolgen bei dem Finanzamt und der Sozialver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China / III. Handelsregisteranmeldung

1. Inhalt der Handelsregisteranmeldung Rz. 90 Grundsätzlich sind im Zuge der Gründung beim Handelsregister die Rechtsform, die Firma, die Adresse bzw. der Sitz, das Gründungsdatum, die Art des Betriebs (FIE im Unterschied zu inländischen chinesischen Unternehmen), die Person des gesetzlichen Vertreters, der Business Scope, das Grundkapital, der Stand der Einlagen, das Gründun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 66 Das Handelsregister ist ein öffentliches, amtlich geführtes Verzeichnis gesellschaftsrechtlich relevanter Tatsachen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Die wichtigsten Vorschriften finden sich in den Art. 927–943 OR, welche mit Wirkung per 1. Januar 2021 umfassend revidiert wurden, und in der Handelsregisterverordnung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 178 Eine SARL wird in folgenden Fällen aufgelöst:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / A. Einführung

Rz. 1 Das portugiesische Gesellschaftsrecht und insbesondere das Recht der GmbH sind sehr stark vom deutschen Rechtsdenken beeinflusst. So wurde das deutsche GmbH-Gesetz vom 10.5.1892 im Jahr 1901 in weiten Teilen in das portugiesische Recht übernommen.[2] Das Recht der Handelsgesellschaften ist seit dem Jahr 1986 in dem Gesetzbuch für Handelsgesellschaften (Código das Socie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / II. Ausländische Zweigniederlassungen

Rz. 122 Die Filiale ist die Zweigniederlassung einer ausländischen Handelsgesellschaft in Estland. Das Führen einer Zweigniederlassung ist in vielerlei Hinsicht angenehmer und weniger bürokratisch, als eine selbstständige Einheit zu gründen. So sind die Anforderungen an die Jahresberichte für die Behörden geringer, ferner gibt es keine Pflicht zu einer regelmäßigen Versammlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 2. Haftung der Gesellschafter

Rz. 64 Die Gesellschafter haften nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft, es sei denn, eine Haftung ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen (Art. 7 Abs. 3 ZGD-1), z.B. Haftung vor dem Eintrag der Gesellschaft in das Handelsregister (vgl. Rdn 39), Haftung der Gesellschafter aufgrund der Aufsicht über die Rechtspersönlichkeit oder Haftung nach Löschung der Gesellschaft au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 42 Die Herabsetzung des Stammkapitals einer OOD bedarf eines einstimmigen OS-Beschlusses (unter Angabe von Umfang und Ziel der Kapitalherabsetzung sowie der Durchführungsart). Die Kapitalherabsetzung kann erfolgen durch (Art. 149 TZ):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Einsichtnahme

Rz. 74 Das Handelsregister ist öffentlich; jeder kann daher, auch ohne berechtigtes Interesse, Einsicht nehmen. Handelsregisterauszüge (extrait Kbis) können über die Homepage www.infogreffe.fr angefordert werden. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 3,90 EUR je Auszug bei elektronischer Übermittlung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / 6. Vorratsgesellschaften, Mantelkauf

Rz. 14 Vorratsgesellschaften werden bei "Unternehmensgründungen" als Möglichkeit zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken genutzt. Die Änderungen, die mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft einhergehen, müssen beim Handelsregister angemeldet werden, d.h. die notwendigen Unterlagen müssen notariell beglaubigt beim Handelsregister eingereicht werden. Dass die Registrierung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 50 Das Staatliche Register dient dem Schutz des Rechtsverkehrs und enthält Informationen über sämtliche in Russland registrierte Unternehmen. Die juristische Person gilt in der Russischen Föderation erst mit Eintragung in das Handelsregister als gegründet. Zu beachten ist jedoch, dass die Eintragungen seitens der Steuerbehörden (Registrierungsbehörden) ohne rechtliche Üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / VII. Ausgabe von Schuldverschreibungen

Rz. 93 Da die Beteiligungen der Gesellschafter weder in Aktien verbrieft werden noch Gegenstand eines öffentlichen Angebots an das Publikum sein können (Art. 2468 c.c.[57]), hat der Gesetzgeber die Finanzierungsmöglichkeiten für die S.r.l. erweitert und die Ausgabe von Schuldverschreibungen gem. Art. 2483 c.c. eingeführt. Hierzu ist eine ausdrückliche Klausel in der Gründung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / K. Zweigniederlassungen

Rz. 138 Inländische Zweigniederlassungen (Branch) einer Pte. Ltd. spielen im Stadtstaat Singapur keine Rolle. Zwar wären sie rechtlich möglich, da sie für ausländische Gesellschaften in Singapur ausdrücklich vorgesehen sind. Sie brächten allerdings, verglichen mit einer zweiten Gesellschaft, kaum Vorteile. Ausländische Zweigniederlassungen einer singapurischen Pte. Ltd. sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / II. Buchführungspflicht

Rz. 133 Die Gesellschaft ist zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Rz. 134 Der Jahresabschluss muss die finanzielle Lage und die geschäftlichen Transaktionen des Unternehmens wiedergeben und eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ermöglichen. Die Bücher sind idealerweise in Englisch zu führen. Ist dies nicht der Fall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 84 Das Handelsregister ist öffentlich. Die Öffentlichkeit umfasst die Einträge, die Anmeldungen und die Belege. Zudem werden die Einträge, Statuten und Stiftungsurkunden im Internet gebührenfrei zugänglich gemacht. Weitere Belege sowie Anmeldungen sind beim jeweiligen Handelsregisteramt einsehbar oder können von diesem auf Anfrage über das Internet zugänglich gemacht wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 58 Jede Eintragung beruht auf einem Beschluss eines Sachbearbeiters des zuständigen Handelsregisters, der erst nach Anmeldung, Prüfung aller Voraussetzungen und Bewilligung derselben ergeht. Eintragungen erfolgen in rumänischer Sprache.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 161 Die erste Eintragung der S.L. im Handelsregister muss – neben anderen Umständen (siehe Rdn 137) – genaue Angaben über den oder die Gründungsgesellschafter beinhalten. Die Namen der Gesellschafter sind allerdings nicht Gegenstand der Veröffentlichung im BORME,[59] mit Ausnahme des alleinigen Gesellschafters der Einpersonen-Gesellschaft. Rz. 162 Außerhalb der Gründungsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / VI. Bekanntmachung

Rz. 59 Die Eintragung der Gesellschaft ist über das öffentlich zugängliche Online-Portal des Handelsregisters abrufbar. Rz. 60 Über das Online-Portal sind für jeden Interessenten Basis-Informationen über die Gesellschaft einsehbar, insbesondere:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / I. Grundlagen

Rz. 50 Die Vorschriften über das Handelsregister (Registro Público de Empresas Mercantis e Atividades Afins) finden sich in den Art. 1150 bis 1154 CC sowie in der Lei 8.934/1994. Die Führung des Handelsregisters obliegt den Handelsgerichten (Junta Comercial) der einzelnen Bundesstaaten. Das Zentralorgan der Handelsgerichte ist das nationale Handelsregisteramt (Departamento N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 8 Anders als im deutschen Recht bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Limitada keiner notariellen Beurkundung. Die Limitada wird errichtet durch übereinstimmenden, schriftlichen Willensakt der Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag muss – neben der Unterschrift der Gesellschafter – die Unterschriften zweier Zeugen sowie eines beim brasilianischen Ordem dos Advogados (O...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Ungewisse Zukunft der verbleibenden Zweigniederlassungen

Rz. 14 Nach verschiedenen Schätzungen soll es in Deutschland noch rund 10.000 englische private limited companies geben, die ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben (Scheinauslandsgesellschaften bzw. unechte Auslandsgesellschaften). Bei den meisten dieser Gesellschaften ist in den deutschen Handelsregistern eine inländische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung bei Gründung

Rz. 80 Die sog. Grundanmeldung der Aktiengesellschaft bei der Gründung muss folgende Unterlagen enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 6. Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 29 Gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (oder auch der Gesellschafter untereinander), die nicht bereits im GesG oder in anderen damit zusammenhängenden Gesetzen vorgesehen sind, können aufgrund des allgemeinen Prinzips der Vertragsfreiheit im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in den Gründungsakt aufgenommen werden. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / VI. Praktische Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH

Rz. 9 Am 22.9.2004 wurde ein Vorstoß beim Handelsregister Luxemburg unternommen, um aufgrund des Urteils des EuGH vom 30.9.2003 die Verlegung des Hauptgeschäftsbetriebes und des Sitzes der tatsächlichen Leitung einer niederländischen Gesellschaft nach Luxemburg zu bewirken, ohne die im Gastland erforderlichen Formalitäten erfüllen zu müssen, z.B. ihre Satzung zu ändern, um s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 137 In den Art. 2498 f. c.c. sind die verschiedenen Formen der Umwandlung getrennt geregelt: Formwechsel (Art. 2498 f. c.c.), Verschmelzung der Gesellschaften (Art. 2501 f. c.c.) und Ausgliederung der Gesellschaften (Art. 2506 f. c.c.). Rz. 138 Bisher war ein Formwechsel nur von einem Gesellschaftstyp in einen anderen zulässig. Seit der Reform sind gem. Art. 2500-septies ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / VIII. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 96 Der Nachweis der Existenz der Gesellschaft kann gem. § 12 Abs. 1 Ctv. über die Beibringung einer Handelsregisterabschrift, eines Handelsregisterauszuges oder einer Bescheinigung erbracht werden. Alle drei Dokumente bestätigen die Existenz als bestehendes Datum des Handelsregisters, sie stellen öffentliche Urkunden dar und können somit als Beweismittel vor Gericht verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 77 Gemäß Art. R 123–103 C.com. sind dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister die Gründungsunterlagen beizufügen, nämlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 133 Das Personalstatut einer Handelsgesellschaft wird gem. § 14 Abs. 1 des estnischen Gesetzes zum Internationalen Privatrecht (Rahvusvahelise eraõiguse seadus) nach dem Prinzip der lex loci registrationis bestimmt. Die Rechtsfähigkeit einer Person bestimmt sich daher nach ihrem Gründungsort. Rz. 134 Die Sitzverlegung ist im HGB nicht mehr geregelt. Sie kann in der Praxis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pakistan / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 65 Zur Eintragung der private limited by shares sind zunächst das Memorandum of Association und die Articles of Association beim Handelsregister einzureichen. Dabei ist ein Exemplar mit den adhesive stamps zu versehen, welches dann als Originaldokument gilt. Diese adhesive stamps werden vom district treasury officer angebracht nach den jeweils geltenden Regelungen. Dabei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / II. Zweigniederlassungen ungarischer Unternehmen

Rz. 217 Das Recht der Zweigniederlassungen ungarischer Unternehmen ist in § 7 Ctv. geregelt. Danach handelt es sich bei einer Niederlassung (Telephely) um einen Tätigkeitsort der Gesellschaft in der gleichen Gemeinde, in der sich auch der Sitz der Gesellschaft befindet; eine Zweigniederlassung (Fióktelep) ist dagegen eine Niederlassung, die sich entweder in einer anderen Gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Formwechsel

Rz. 125 Der Formwechsel einer SARL in eine andere Gesellschaftsform (transformation) stellt nach Art. L 210–6 Abs. 1 C.com. eine Änderung des Gesellschaftsvertrags dar, so dass deren Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Rz. 126 Weiter setzt der Formwechsel voraus, dass die Anforderungen an die neue Gesellschaftsform, wie z.B. Mindestzahl der Gesellschafter oder Mindestk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 4. Vertretungsnachweis

Rz. 115 Spezielle Vertretungsnachweise sind nicht vorgesehen. Die Vertretungsbefugnis ist dem Handelsregister zu entnehmen, das elektronisch zugänglich ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 74 Die Gesellschafter einer GmbH werden mit Angaben von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und des Beitrags zum Stammkapital in das Handelsregister eingetragen. Jede Änderung der persönlichen Daten der Gesellschafter ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Rz. 75 Die Gesellschaft ist verpflichtet, ein Gesellschafterverzeichnis gemäß den gesellschaftsinte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 6 Die Vorgründungsgesellschaft ist im GesG nicht geregelt. Nach den allgemeinen Regeln des rumänischen Zivilrechts ist aber ein auf Gründung einer Gesellschaft gerichteter Vorvertrag grundsätzlich möglich. In diesem Fall müssten jedoch die wesentlichen Elemente (zumindest Stammkapital und Gesellschafter) bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Vorvertrags bestimmt sein....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / I. Grundlagen

Rz. 87 Die Daten der LLC werden sowohl bei der Registrierungsbehörde auf Emiratsebene als auch auf Bundesebene beim Wirtschaftsministerium geführt. Weil diese Daten (Handelsregister) in den VAE allerdings nicht öffentlich sind, können diese auch nicht von jedermann eingesehen werden. Rz. 88 Im Rahmen einer Reihe von Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Unternehmenstranspar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 84 Die Wirkung von Handelsregistereintragungen ist im chinesischen Rechtsbereich nicht erforscht. Es ist davon auszugehen, dass zumindest im Bereich der Gründung von Unternehmen die Eintragung der Gesellschaft konstitutiv ist. Rz. 85 Eine vergleichbare Anordnung fehlt für die Löschung der Gesellschaft. Ebenso findet sich keine Anordnung, ab wann sonstige Veränderungen der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 11 Der vorübergehende Boom bei der Gründung von englischen private limited companies durch deutsche Gründer führte zu einer unerwarteten Renaissance des europäischen Zweigniederlassungsrechts. Die zahlreichen englischen private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland mussten in Deutschland das Bestehen einer inländi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 66 Das Register wird auf Estnisch geführt. Die Kosten der Eintragung ins Handelsregister betragen gem. § 59 Abs. 1 des estnischen Gebührengesetzes (Riigilõivuseadus) für eine OÜ im Normalverfahren 145 EUR und im beschleunigten Verfahren (bei dem der Antrag innerhalb von einem Arbeitstag bearbeitet wird anstatt von fünf Arbeitstagen) 190 EUR. Rz. 67 Das Eintragungsverfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 81 I.S.d. § 115 HGB kann der Gesellschafter mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung durch Vertrag seinen Geschäftsanteil auf einen anderen Gesellschafter übertragen, falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Falls es der Gesellschaftsvertrag zulässt, kann der Gesellschafter seinen Geschäftsanteil auch auf Nichtgesellschafter übertragen, er hafte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / VII. Einsichtsrecht

Rz. 96 Ein Einsichtsrecht besteht für Dritte grundsätzlich nicht.mehr