Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Russland / 1. Verschmelzung

Rz. 90 Als Verschmelzung von Gesellschaften kommt die Errichtung einer neuen Gesellschaft unter Übertragung aller Rechte und Verpflichtungen von zwei oder mehreren Gesellschaften an diese und die Auflösung Letzterer (Art. 52 GmbHG der RF) oder die Verschmelzung mit anderen Gesellschaften durch Aufnahme (Art. 53 GmbHG der RF) in Betracht. Die Verschmelzung wird in einem Versc... mehr

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Japan / g) Rechtsfähigkeit

Rz. 70 Die Gesellschaft entsteht mit der Eintragung im Handelsregister am Ort der Hauptniederlassung. Das Handelsregister wird in Japan von einer Substruktur des Justizministeriums (hōmushō) geführt, die hōmu kyoku genannt wird. Die Eintragung richtet sich nach dem Handelsregistergesetz[25] und der dazu ergangenen Ministerialverordnung des Justizministeriums.[26] Ein über di... mehr

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Mexiko / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 88 Die Gesellschafter müssen nach Art. 73 Abs. 1 Satz 2 LGSM mit Namen und Anschrift in das Gesellschaftsbuch eingetragen werden, welches bei Gesellschafterwechseln entsprechend aktualisiert werden muss. Die gleiche Information muss nach Art. 73 Abs. 2 LGSM dem PSM übermittelt werden, sodass die Gesellschafterliste dort einsehbar ist. In das Handelsregister werden die Ge... mehr

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Serbien / 1. Voraussetzungen

Rz. 42 Die Herabsetzung des Stammkapitals setzt einen Beschluss der Gesellschafter voraus. Der Beschluss hat Angaben zu Umfang und Ziel der Kapitalherabsetzung zu enthalten. Eine Kapitalherabsetzung erfolgt durch Rückgabe der Stammeinlagen an die Gesellschafter. Dabei darf die Höhe des Stammkapitals nie unter den gesetzlich festgelegten Mindestbetrag von derzeit 100 RSD fall... mehr

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Norwegen / I. Grundlagen

1. Handelsregister Rz. 32 In Norwegen gibt es ein zentrales – staatlich geführtes – Handelsregister (Foretaksregister), das in Brnnysund an der Helgelandsküste in Nord-Norwegen angesiedelt ist. Das Handelsregister ist Teil verschiedener unternehmensbezogener Register, die sich alle in Brnnysund befinden und daher als die Brnnysundregister (Brnnysundregistrene) bezeichnet werd... mehr

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Schweiz / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 66 Das Handelsregister ist ein öffentliches, amtlich geführtes Verzeichnis gesellschaftsrechtlich relevanter Tatsachen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Die wichtigsten Vorschriften finden sich in den Art. 927–943 OR, welche mit Wirkung per 1. Januar 2021 umfassend revidiert wurden, und in der Handelsregisterverordnung. mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / V. Kapitalerhöhung

Rz. 48 Das Stammkapital der Gesellschaft wird durch Beschluss der Hauptversammlung erhöht. Existieren mehrere Gattungen von Aktien, so haben in einer gesonderten Abstimmung die Inhaber von Aktien jeder Gattung der Kapitalerhöhung zuzustimmen. Der Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals durch Ausgabe von Vorzugsaktien gegen Nachschüsse bedarf darüber hinaus der Zustimmu... mehr

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Serbien / VII. Allgemeine Anmerkung zu Kapitalmaßnahmen

Rz. 46 Sowohl hinsichtlich der Kapitalerhöhung als auch hinsichtlich der Kapitalherabsetzung bestimmt Art. 149 Abs. 2 ZPD, dass diese lediglich einmal jährlich in das Handelsregister einzutragen sind. In der Praxis werden Kapitalerhöhungen bzw. Kapitalherabsetzungen jedoch regelmäßig mehrmals pro Jahr zum Handelsregister angemeldet und eingetragen. mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / A. Einführung

Rz. 1 Das portugiesische Gesellschaftsrecht und insbesondere das Recht der GmbH sind sehr stark vom deutschen Rechtsdenken beeinflusst. So wurde das deutsche GmbH-Gesetz vom 10.5.1892 im Jahr 1901 in weiten Teilen in das portugiesische Recht übernommen.[2] Das Recht der Handelsgesellschaften ist seit dem Jahr 1986 in dem Gesetzbuch für Handelsgesellschaften (Código das Socie... mehr

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Estland / II. Ausländische Zweigniederlassungen

Rz. 122 Die Filiale ist die Zweigniederlassung einer ausländischen Handelsgesellschaft in Estland. Das Führen einer Zweigniederlassung ist in vielerlei Hinsicht angenehmer und weniger bürokratisch, als eine selbstständige Einheit zu gründen. So sind die Anforderungen an die Jahresberichte für die Behörden geringer, ferner gibt es keine Pflicht zu einer regelmäßigen Versammlu... mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 20 Bei Gründung einer GmbH sind grundsätzlich die folgenden Behörden beteiligt: RNPC und Handelsregister. Die Einschaltung eines Notars ist nicht obligatorisch; die Unterschriftsbeglaubigung im Fall eines privatschriftlichen Dokuments kann auch durch einen Rechtsbesorger oder Rechtsanwalt erfolgen. Anmeldungen der Gesellschaft erfolgen bei dem Finanzamt und der Sozialver... mehr

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Türkei / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

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Italien / 2. Vorgesellschaft

Rz. 40 In der Zeit zwischen Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister können zwar bereits Geschäfte im Namen und für Rechnung der Gesellschaft getätigt werden, aber dafür sind die handelnden Personen unbegrenzt und gesamtschuldnerisch haftbar. Dies gilt auch für Gesellschafter, die sich hieran beteiligt haben, solche Geschäfte autorisiert oder ihnen zugestimmt haben. Wi... mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 178 Eine SARL wird in folgenden Fällen aufgelöst: mehr

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Slowenien / 2. Haftung der Gesellschafter

Rz. 64 Die Gesellschafter haften nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft, es sei denn, eine Haftung ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen (Art. 7 Abs. 3 ZGD-1), z.B. Haftung vor dem Eintrag der Gesellschaft in das Handelsregister (vgl. Rdn 39), Haftung der Gesellschafter aufgrund der Aufsicht über die Rechtspersönlichkeit oder Haftung nach Löschung der Gesellschaft au... mehr

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Bulgarien / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 42 Die Herabsetzung des Stammkapitals einer OOD bedarf eines einstimmigen OS-Beschlusses (unter Angabe von Umfang und Ziel der Kapitalherabsetzung sowie der Durchführungsart). Die Kapitalherabsetzung kann erfolgen durch (Art. 149 TZ): mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Einsichtnahme

Rz. 74 Das Handelsregister ist öffentlich; jeder kann daher, auch ohne berechtigtes Interesse, Einsicht nehmen. Handelsregisterauszüge (extrait Kbis) können über die Homepage www.infogreffe.fr angefordert werden. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 3,90 EUR je Auszug bei elektronischer Übermittlung. mehr

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Lettland / 6. Vorratsgesellschaften, Mantelkauf

Rz. 14 Vorratsgesellschaften werden bei "Unternehmensgründungen" als Möglichkeit zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken genutzt. Die Änderungen, die mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft einhergehen, müssen beim Handelsregister angemeldet werden, d.h. die notwendigen Unterlagen müssen notariell beglaubigt beim Handelsregister eingereicht werden. Dass die Registrierung ... mehr

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Russland / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 50 Das Staatliche Register dient dem Schutz des Rechtsverkehrs und enthält Informationen über sämtliche in Russland registrierte Unternehmen. Die juristische Person gilt in der Russischen Föderation erst mit Eintragung in das Handelsregister als gegründet. Zu beachten ist jedoch, dass die Eintragungen seitens der Steuerbehörden (Registrierungsbehörden) ohne rechtliche Üb... mehr

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Italien / VII. Ausgabe von Schuldverschreibungen

Rz. 93 Da die Beteiligungen der Gesellschafter weder in Aktien verbrieft werden noch Gegenstand eines öffentlichen Angebots an das Publikum sein können (Art. 2468 c.c.[57]), hat der Gesetzgeber die Finanzierungsmöglichkeiten für die S.r.l. erweitert und die Ausgabe von Schuldverschreibungen gem. Art. 2483 c.c. eingeführt. Hierzu ist eine ausdrückliche Klausel in der Gründung... mehr

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Singapur / K. Zweigniederlassungen

Rz. 138 Inländische Zweigniederlassungen (Branch) einer Pte. Ltd. spielen im Stadtstaat Singapur keine Rolle. Zwar wären sie rechtlich möglich, da sie für ausländische Gesellschaften in Singapur ausdrücklich vorgesehen sind. Sie brächten allerdings, verglichen mit einer zweiten Gesellschaft, kaum Vorteile. Ausländische Zweigniederlassungen einer singapurischen Pte. Ltd. sind... mehr

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Singapur / II. Buchführungspflicht

Rz. 133 Die Gesellschaft ist zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Rz. 134 Der Jahresabschluss muss die finanzielle Lage und die geschäftlichen Transaktionen des Unternehmens wiedergeben und eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ermöglichen. Die Bücher sind idealerweise in Englisch zu führen. Ist dies nicht der Fall... mehr

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Schweiz / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 84 Das Handelsregister ist öffentlich. Die Öffentlichkeit umfasst die Einträge, die Anmeldungen und die Belege. Zudem werden die Einträge, Statuten und Stiftungsurkunden im Internet gebührenfrei zugänglich gemacht. Weitere Belege sowie Anmeldungen sind beim jeweiligen Handelsregisteramt einsehbar oder können von diesem auf Anfrage über das Internet zugänglich gemacht wer... mehr

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Schweiz / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 72 Die Eintragung im Handelsregister beruht grundsätzlich auf der Anmeldung (sog. Anmeldeprinzip). Ausnahmsweise erfolgt eine Eintragung aufgrund eines Urteils oder einer Verfügung eines Gerichts oder einer Behörde oder von Amts wegen (Art. 15 Abs. 1 HRegV). Bei der Anmeldung muss die GmbH klar identifiziert werden können. Üblicherweise werden hierzu die Firma und die Unt... mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Die Sonderform der S.L.N.E.

Rz. 54 Die Sonderform der S.L.N.E. (Sociedad Limitada Nueva Empresa) soll nach den Empfehlungen der EU und der OECD[29] insbesondere den Zwecken der kleinen und mittleren Unternehmen (Pequeñas y Medianas Empresas – PYME) dienen. Sie hat sich in der Praxis allerdings nicht bewährt. Gleichwohl ist diese nach wie vor in dem Gesetz über Kapitalgesellschaften in den Art. 434 ff. ... mehr

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Liechtenstein / VII. Bekanntmachung

Rz. 55 Veröffentlichungspflichtige Eintragungen im Handelsregister werden, soweit nicht eine nur teilweise oder auszugsweise Bekanntmachung durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist, mit ihrem ganzen Inhalt ohne Verzug durch das Amt für Justiz in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht, Art. 22 Abs. 1 ÖRegV. Die Eintragungen können zudem in elektronischer Form... mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Schriftform oder elektronische Form

Rz. 244 Für alle dem Companies House mitzuteilenden Informationen und einzureichenden Unterlagen genügt die einfache Schriftform ohne öffentliche Beglaubigung. Das hängt damit zusammen, dass das Companies House eine bloße Datenbank über Unternehmen, aber kein Handelsregister mit öffentlichem Glauben ist. Der Anmeldevorgang und die Kommunikation können auf Papier oder elektro... mehr

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Deutschland / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 194 Die Bestellung der Geschäftsführer obliegt der Gesellschafterversammlung (§§ 6 Abs. 3 Satz 2, 46 Nr. 5 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann abweichende Regelungen vorsehen. Die Bestellung ist ein körperschaftlicher Akt, der von dem zugrunde liegenden Anstellungs- oder Gesellschaftsverhältnis zu unterscheiden ist. Es handelt sich insoweit um verschiedene Rechtsverhäl... mehr

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Liechtenstein / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 60 Die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnisse der Organe werden im Rechtsverkehr eindeutig und zweifelsfrei durch einen Handelsregisterauszug, genauer: einen Auszug aus dem Handelsregister, nachgewiesen. Es ist jedenfalls auf die Aktualität des Auszuges zu achten, d.h. darauf, ob unmittelbar vor Vornahme des Rechtsgeschäfts der Auszug erstellt wurde (ode... mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / VI. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 83 Der Nachweis der Existenz der Gesellschaft wird durch Einsichtnahme in das betreffende Handelsregister und einen entsprechenden Handelsregisterauszug geführt. Möglich, wenn auch weniger gebräuchlich, ist eine aufgrund Handelsregistereinsicht ausgestellte notarielle Bestätigung über die Existenz sowie die sonstigen Rechtsverhältnisse der Gesellschaft. mehr

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China / 1. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 90 Grundsätzlich sind im Zuge der Gründung beim Handelsregister die Rechtsform, die Firma, die Adresse bzw. der Sitz, das Gründungsdatum, die Art des Betriebs (FIE im Unterschied zu inländischen chinesischen Unternehmen), die Person des gesetzlichen Vertreters, der Business Scope, das Grundkapital, der Stand der Einlagen, das Gründungsdatum der Gesellschaft sowie das Bes... mehr

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Rumänien / 2. Anmeldung und Bekanntmachung

Rz. 52 Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung muss beim Handelsregister angemeldet und anschließend im MOF veröffentlicht werden. Der Beschluss wird im Handelsregister erst zwei Monate nach der Veröffentlichung im MOF, sofern binnen dieser zwei Monate kein Gläubiger der Gesellschaft Einspruch gegen den Beschluss erhoben hat, eingetragen (Art. 208 GesG). Falls Einspruch e... mehr

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Türkei / 5. Sitz/Niederlassung

Rz. 72 Der Firmensitz der GmbH muss im Staatsgebiet der Türkei liegen. Zwar gibt es keine ausdrückliche Bestimmung, die dies anordnet, es wird jedoch vorausgesetzt. Begründet werden kann diese Praxis etwa mit Art. 40 Abs. 1 HGB, wonach die Firma eines kaufmännischen Unternehmens "beim für die Hauptverwaltung des Unternehmens zuständigen Handelsregister" registriert werden mu... mehr

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Österreich / I. Grundlagen

1. Rechtsgrundlagen Rz. 99 In Österreich trägt das Handelsregister den Namen Firmenbuch. Die Bestimmungen darüber sind im Firmenbuchgesetz (FBG) enthalten. Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung (§ 1 FBG). Daneben besteht ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, welches durch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiE... mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Formulare

Rz. 119 Bei der Eintragung der "frisch" gegründeten B.V. müssen auch noch andere Formulare beim Handelsregister abgegeben werden. Diese Formulare beziehen sich z.B. auf den wirtschaftlichen Eigentümer (UBO), die alleinigen Gesellschafter (falls zutreffend), die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats (falls ein Aufsichtsrat existiert), eventuelle Zweigniederlas... mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 50 Die indische Gesellschaft entsteht mit Eintragung in das Handelsregister und Ausstellung der Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation). Eintragungen laufender Vorgänge sind in der Regel deklaratorischer Natur. Rz. 51 Registerrelevante Vorgänge müssen binnen spezifischer Fristen angemeldet werden; Verspätungen werden sanktioniert, wobei die Sanktionen auch in den ... mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / VII. Bekanntmachung

Rz. 126 Gemäß Art. 24 Abs. 1 Hrgw ist die Handelskammer verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Eintragung ins Handelsregister alsbald durch Veröffentlichung im nationalen Anzeiger mitgeteilt wird. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eröffnet, die Veröffentlichung elektronisch zu gestalten. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der Handelskammer.[51] Die Kosten d... mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 91 Die Registrierungsbehörde nimmt folgende Daten auf: Diese Angaben sind im Gründungsverfahren bzw. bei Änderung bestehender Rechtsverhältnisse der Registrierungsbehörde mitzuteilen. Rz. 92 Sämtliche Änderungen bedürfen neben der notariellen Beurkundung der Eintragung... mehr

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Finnland / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 78 Die Eintragung der Aktiengesellschaft hat konstitutive Wirkung. Die Aktiengesellschaft existiert somit nicht vor der Eintragung. Rz. 79 Die Eintragung ins Handelsregister hat außerdem eine positive Publizitätswirkung. Die eingetragenen und ordnungsgemäß bekannt gegebenen Tatsachen werden so behandelt, als ob sie von Dritten in Kenntnis genommen worden wären. Wenn jedoc... mehr

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Slowakei / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 14 Jede Gesellschaft muss vor deren Eintragung ins Handelsregister über eine staatliche Genehmigung in Form eines Gewerbescheines oder einer anderen Tätigkeitsberechtigung verfügen, an deren Erteilung das Gesetz je nach Art der zukünftigen unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft unterschiedliche Anforderungen stellt. Handelt es sich um ein Gewerbe, so ist gemäß Gewe... mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / III. Zweigniederlassungen ausländischer Personen

Rz. 117 Ausländische juristische Personen können in Kroatien nicht dauerhaft unternehmerisch tätig sein,[29] außer sie gründen zumindest eine Zweigniederlassung (Art. 612 ff. ZTD). Der Gründer bringt eine Anmeldung zum Handelsregister ein, in dessen Bezirk sich die Zweigniederlassung niederlassen soll. Ihr sind gem. Art. 613 Abs. 5 ZTD im Original und in beglaubigter Überset... mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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Rumänien / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 58 Jede Eintragung beruht auf einem Beschluss eines Sachbearbeiters des zuständigen Handelsregisters, der erst nach Anmeldung, Prüfung aller Voraussetzungen und Bewilligung derselben ergeht. Eintragungen erfolgen in rumänischer Sprache. mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 161 Die erste Eintragung der S.L. im Handelsregister muss – neben anderen Umständen (siehe Rdn 137) – genaue Angaben über den oder die Gründungsgesellschafter beinhalten. Die Namen der Gesellschafter sind allerdings nicht Gegenstand der Veröffentlichung im BORME,[59] mit Ausnahme des alleinigen Gesellschafters der Einpersonen-Gesellschaft. Rz. 162 Außerhalb der Gründungsp... mehr

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Brasilien / I. Grundlagen

Rz. 50 Die Vorschriften über das Handelsregister (Registro Público de Empresas Mercantis e Atividades Afins) finden sich in den Art. 1150 bis 1154 CC sowie in der Lei 8.934/1994. Die Führung des Handelsregisters obliegt den Handelsgerichten (Junta Comercial) der einzelnen Bundesstaaten. Das Zentralorgan der Handelsgerichte ist das nationale Handelsregisteramt (Departamento N... mehr

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Brasilien / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 8 Anders als im deutschen Recht bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Limitada keiner notariellen Beurkundung. Die Limitada wird errichtet durch übereinstimmenden, schriftlichen Willensakt der Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag muss – neben der Unterschrift der Gesellschafter – die Unterschriften zweier Zeugen sowie eines beim brasilianischen Ordem dos Advogados (O... mehr

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Finnland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung bei Gründung

Rz. 80 Die sog. Grundanmeldung der Aktiengesellschaft bei der Gründung muss folgende Unterlagen enthalten: mehr

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Rumänien / 6. Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 29 Gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (oder auch der Gesellschafter untereinander), die nicht bereits im GesG oder in anderen damit zusammenhängenden Gesetzen vorgesehen sind, können aufgrund des allgemeinen Prinzips der Vertragsfreiheit im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in den Gründungsakt aufgenommen werden. Rz.... mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Ungewisse Zukunft der verbleibenden Zweigniederlassungen

Rz. 14 Nach verschiedenen Schätzungen soll es in Deutschland noch rund 10.000 englische private limited companies geben, die ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben (Scheinauslandsgesellschaften bzw. unechte Auslandsgesellschaften). Bei den meisten dieser Gesellschaften ist in den deutschen Handelsregistern eine inländische... mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / VI. Praktische Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH

Rz. 9 Am 22.9.2004 wurde ein Vorstoß beim Handelsregister Luxemburg unternommen, um aufgrund des Urteils des EuGH vom 30.9.2003 die Verlegung des Hauptgeschäftsbetriebes und des Sitzes der tatsächlichen Leitung einer niederländischen Gesellschaft nach Luxemburg zu bewirken, ohne die im Gastland erforderlichen Formalitäten erfüllen zu müssen, z.B. ihre Satzung zu ändern, um s... mehr