Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Serbien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 49 Eintragungen erfolgen grundsätzlich aufgrund der Anmeldung durch eine Partei und nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Verpflichtung. Die Agentur für das Handelsregister hat auf der Website Formulare für die Registrierung veröffentlicht.mehr

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Italien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 46 Innerhalb von 20 Tagen nach der Beurkundung beantragt der Notar beim Handelsregister die Eintragung der Gesellschaft bei gleichzeitiger Einreichung der Gründungsurkunde. Während in der Vergangenheit eine gerichtliche Überprüfung stattfand,[37] obliegt nunmehr dem beurkundenden Notar, das Vorliegen der materiellen und formalen Voraussetzungen zu überprüfen und die Eint...mehr

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Ungarn / VI. Bekanntmachung

Rz. 92 Die Bekanntmachungen der Eintragungen im Handelsregister erfolgen im Firmenamtsblatt (vgl. Rdn 81).mehr

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Slowakei / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 68 Der Antrag auf Eintragung der Angaben ins Handelsregister wird in elektronischer Form gestellt. Zum Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister sind folgende Anlagen entweder im Original oder in amtlich beglaubigten Fotokopien beizulegen:mehr

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Slowakei / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 74 Das Handelsregister ist für jedermann öffentlich zugänglich. Jedermann kann den Handelsregisterauszug jeder beliebigen im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft oder Person einsehen. Die Erteilung von Handelsregisterauszügen ist gebührenpflichtig. Für jeden Handelsregisterauszug wird eine Gebühr i.H.v. 4,00 bis 6,50 EUR, in Abhängigkeit von der ausstellenden Stell...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / III. Europäische Niederlassungsfreiheit: Formwechselnder Wegzug

Rz. 53 Nach den Aussagen des EuGH in Cartesio, VALE und Polbud darf ein Mitgliedstaat eine Gesellschaft nicht mit Auflösung und Liquidation bedrohen, wenn sie sich in eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates umwandeln will.[124] Damit stellt er den formwechselnden Wegzug unter den Schutz der Niederlassungsfreiheit (Rdn 29 ff.). Zu unterscheiden sind dem...mehr

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Norwegen / VII. Bekanntmachung

Rz. 57 Eintragungen im Handelsregister werden elektronisch auf dem Portal der Brnnysundregister (www.brreg.no) bekanntgemacht. Die Bekanntmachung löst keine weiteren Gebühren aus. Es ist möglich, sich für eine oder mehrere Gesellschaften dergestalt zu registrieren, dass man über Bekanntmachungen automatisch per E-Mail fortlaufend informiert wird.mehr

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Serbien / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 51 Die Handelsregisteranmeldung ist ein Formblatt der Agentur für das Handelsregister. Das Formblatt ist (naturgemäß) in serbischer Sprache auszufüllen. Das lateinische Alphabet kann verwendet werden.mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 59 Nach Art. 2.63 T. 1 ZGB ist die juristische Person mit der Eintragung im Handelsregister gegründet. Nach Art. 2.71 T. 3 ZGB haben die Kopien der Dokumente, der Daten und die Information, die vom Handelsregister kommen, die Vermutung der Echtheit für sich ("išrašas tikras" oder "kopija tikra"). Sie haben prima facie Kraft. Damit kann sich der Rechtsverkehr auf die Rich...mehr

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Türkei / 2. Gründungsschritte und erforderliche Unterlagen im Einzelnen

Rz. 41 Die Gründung erfolgt mit Vorsprache beim Handelsregister, das bei der örtlichen Handelskammer (nicht bei Gericht oder einer Behörde) geführt wird. Die Anmeldung beginnt mit der Bestimmung eines Vorsprachtermins über die elektronische Datenbank Mersis, über welche auch der NACE-Code (die dem Tätigkeitssektor des zu gründenden Unternehmens zugeordnete Nummer) ermittelt ...mehr

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Argentinien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 16 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SRL) werden ebenso wie Aktiengesellschaften (SA) in das öffentliche Handelsregister eingetragen. Zuständige Behörde für die Eintragung einer SRL ist das örtliche, am Sitz der Gesellschaft befindliche, Handelsregister Registro Público de Comercio, das von der Justizaufsichtsbehörde (IGJ) geführt wird. Da die SRL eine Handelsgesell...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Anmeldepflicht

Rz. 223 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) aus dem Vereinigten Königreich hat sich die Rechtslage zum 1.2.2021 grundlegend geändert. Die Eintragungen im deutschen Handelsregister der Kommanditgesellschaft sind unrichtig geworden (siehe Rdn 149 ff.). Persönlich haftender Gesellschafter ist aus der maßgeblichen Sicht des deutschen Rechts nic...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 63 Das Handelsregister verwaltet u.a. folgende Daten zu:mehr

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Bulgarien / K. Zweigniederlassungen

Rz. 111 Die Zweigniederlassung ist eine Geschäftseinheit der Gesellschaft, die von deren Sitz getrennt ist und selbstständig Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäftsgegenstand erbringt. Die Zweigniederlassung ist keine juristische Person. Die Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Handeln der Zweigniederlassung treffen die Gesellschaft (zur Firma der Zweigniederlassung si...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Papier- und elektronische Form

Rz. 114 Alle Informationen, die die Gesellschaft zum Handelsregister eingereicht hat, sind abrufbar. Das Handelsregister hat eine allgemeine Telefonnummer 0031 (0) 88 585 1 585, über die Informationen wie Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Gründungsurkunden usw. abgerufen werden können. Ein offizieller Auszug kann telefonisch abgerufen und ggf. per Post oder E-Ma...mehr

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Singapur / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 77 Anlagen spielen bei der Anmeldung zum Handelsregister kaum noch eine Rolle. Für die Prüfung des Wahrheitsgehaltes der angemeldeten Tatsachen und damit der entsprechenden Nachweise ist allein der Company Secretary verantwortlich. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei der Satzung oder bei den Jahresabschlüssen, werden diese in elektronischer Form als PDF-Attachment eingereich...mehr

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Deutschland / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 142 Die Funktion des Handelsregisters, nämlich der Öffentlichkeit Auskunft über rechtserhebliche Tatsachen zu erteilen, wird neben der Bekanntmachung der eingetragenen Tatsachen insbesondere dadurch gewährleistet, dass jedermann ein unbeschränktes Einsichtsrecht in das Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke zusteht (vgl. § 9 Abs. 1 HGB). ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Weitere Gesellschaftsarten

Rz. 6 1. Sociedad Colectiva – Offene Handelsgesellschaft (Art. 125 ff. Ccom). Die Sociedad Colectiva spielt wegen der unbeschränkten Haftung ihrer Gesellschafter keine wichtige Rolle im spanischen Wirtschaftsleben. Die Sociedad Colectiva wird wie die übrigen spanischen Handelsgesellschaften durch notariellen Vertrag gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die Eintragun...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Reorganisation

Rz. 127 Eine Reorganisation kann durch Aufspaltung oder Verschmelzung von Unternehmen durchgeführt werden. Der Beschluss über die Einleitung der Reorganisation wird von den Hauptversammlungen jeder der umzuwandelnden und an der Reorganisation beteiligten Gesellschaften gefasst. Sind bei der Gesellschaft mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so ist der Beschluss gefasst, we...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Grundlagen

Rz. 49 Das Handelsregister wird als Registrar of Companies (ROC) unter der Aufsicht des Ministry of Corporate Affairs (MCA) geführt. Die Aktenführung erfolgt für Vorgänge seit etwa 2010 in weiten Teilen elektronisch. Dasselbe gilt auch für die Abwicklung der Einreichung von Meldungen und Unterlagen; diese müssen über das Online-Portal des Handelsregisters eingereicht werden.mehr

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Serbien / A. Einführung

Rz. 1 Das serbische Gesellschaftsrecht ist im ZPD[1] geregelt und ist am 1.2.2012 in Kraft getreten. Folgende Gesellschaftsformen sind im ZPD geregelt: Diese Gesellschaften sind allesamt juristische Personen. Rz. 2 Das Gesetz...mehr

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Ungarn / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 82 Die Gründung der Gesellschaft ist gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Ctv. innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags beim Registergericht anzumelden. Bei Fristversäumnis kann ein Bußgeld verhängt, jedoch nicht die Eintragung verweigert werden. Rz. 83 Positive wie negative Publizität des Handelsregisters sind in § 22 Ctv. geregelt. Rz. 84 Die Berufung auf ei...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Liquidation

Rz. 131 Die Liquidation einer Gesellschaft kann aus den im ZGB genannten Gründen für die Liquidation von juristischen Personen erfolgen. Diese Gründe sind:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Gründungsurkunde und Satzung

Rz. 29 Die S.L. wird durch notarielle Urkunde (Escritura pública de constitución) errichtet (Art. 20 LSC). Diese ist im Handelsregister einzutragen. Erst mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit (Art. 33 LSC). Die Gründungsurkunde muss von sämtlichen Gründungsgesellschaftern persönlich oder durch Bevollmächtigte unterzeichnet werden. Hierbei müssen sä...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VII. Bekanntmachung

Rz. 146 Der Inhalt des Handelsregisters ist Veröffentlichungsgegenstand des Boletín Oficial del Registro Mercantil (BORME), welcher aus zwei Teilen (secciones) besteht. Die Veröffentlichung im BORME wird nach Leistung eines Kosten- und Auslagenvorschusses (Art. 426 RRM) vom zuständigen Handelsregister veranlasst. Die Veröffentlichung der Gründung einer S.L. mit Stammkapital ...mehr

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Estland / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 55 Der genannte Zweck des Handelsregisters, nämlich Sicherung, Schutz und Erleichterung des Geschäftsverkehrs, kann nur dann erreicht werden, wenn die in ihm ausgewiesenen Tatsachen auch verlässlich sind. Dies wiederum kann am einfachsten gewährleistet werden, wenn die Information gerade durch die Eintragung ihre Wirksamkeit erlangt. Aus diesen Gründen kommt einigen Eint...mehr

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Italien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 49 Bei der Gründung einer GmbH mit einem Kapital von 10.000 EUR fallen etwa folgende Kosten[39] an:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 147 Gemäß dem Grundsatz der formalen Publizität ist der Inhalt des Handelsregisters und der dort registrierten und hinterlegten Urkunden öffentlich (Art. 23 Ccom und Art. 12 RRM), d.h. jedermann zugänglich. Die Publizität wird grundsätzlich durch Bescheinigungen (Art. 77 RRM; siehe Rdn 149) und durch die einfachen Handelsregisterauszüge (Art. 78 RRM; siehe Rdn 151), die ...mehr

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Slowenien / I. Grundlagen

Rz. 51 Informationen über Handelsgesellschaften und bestimmte andere juristische Personen werden in das von Bezirksgerichten geführte Gerichtsregister (sodni register) eingetragen, dessen zentrale Datenbank gleichzeitig Teil des slowenischen Handelsregisters bildet. Wesentliche Inhalte der Registeranmeldung werden im Gerichtsregistergesetz[9] und der Verordnung über die Eint...mehr

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Lettland / IV. Handelsregistereintragung, Bekanntmachung und Einsichtsrecht

Rz. 41 Die Sprache der Eintragung erfolgt in der Landessprache Lettisch. Sollte es einen mehrsprachigen Antrag geben, so ist die lettische Version die ausschlaggebende. Die Veröffentlichung der Gesellschaftsgründung erfolgt im staatlichen Anzeiger "Latvijas Vēstnesis". Alle späteren eintragungspflichtigen Angaben, wie z.B. zur Geschäftsführung, Vertretungsbefugnis und zu den...mehr

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Türkei / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 126 Im Handelsregister werden unter der Handelsregisternummer folgende Informationen über die gegründete Firma registriert: Firmenname, Firmenadresse, Telefon- sowie Faxnummer, Gründungskapital, Datum der Registrierung des Gesellschaftsvertrags und der Anmeldung, Branche, Namen der Gesellschafter, Gesellschaftsbeschlüsse zur Kapitalerhöhung oder Veränderungen bei den Ges...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Die Sonderform der S.L.N.E.

Rz. 54 Die Sonderform der S.L.N.E. (Sociedad Limitada Nueva Empresa) soll nach den Empfehlungen der EU und der OECD[29] insbesondere den Zwecken der kleinen und mittleren Unternehmen (Pequeñas y Medianas Empresas – PYME) dienen. Sie hat sich in der Praxis allerdings nicht bewährt. Gleichwohl ist diese nach wie vor in dem Gesetz über Kapitalgesellschaften in den Art. 434 ff. ...mehr

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Liechtenstein / VII. Bekanntmachung

Rz. 55 Veröffentlichungspflichtige Eintragungen im Handelsregister werden, soweit nicht eine nur teilweise oder auszugsweise Bekanntmachung durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist, mit ihrem ganzen Inhalt ohne Verzug durch das Amt für Justiz in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht, Art. 22 Abs. 1 ÖRegV. Die Eintragungen können zudem in elektronischer Form...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Schriftform oder elektronische Form

Rz. 244 Für alle dem Companies House mitzuteilenden Informationen und einzureichenden Unterlagen genügt die einfache Schriftform ohne öffentliche Beglaubigung. Das hängt damit zusammen, dass das Companies House eine bloße Datenbank über Unternehmen, aber kein Handelsregister mit öffentlichem Glauben ist. Der Anmeldevorgang und die Kommunikation können auf Papier oder elektro...mehr

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Schweiz / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 72 Die Eintragung im Handelsregister beruht grundsätzlich auf der Anmeldung (sog. Anmeldeprinzip). Ausnahmsweise erfolgt eine Eintragung aufgrund eines Urteils oder einer Verfügung eines Gerichts oder einer Behörde oder von Amts wegen (Art. 15 Abs. 1 HRegV). Bei der Anmeldung muss die GmbH klar identifiziert werden können. Üblicherweise werden hierzu die Firma und die Unt...mehr

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Liechtenstein / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 60 Die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnisse der Organe werden im Rechtsverkehr eindeutig und zweifelsfrei durch einen Handelsregisterauszug, genauer: einen Auszug aus dem Handelsregister, nachgewiesen. Es ist jedenfalls auf die Aktualität des Auszuges zu achten, d.h. darauf, ob unmittelbar vor Vornahme des Rechtsgeschäfts der Auszug erstellt wurde (ode...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / VI. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 83 Der Nachweis der Existenz der Gesellschaft wird durch Einsichtnahme in das betreffende Handelsregister und einen entsprechenden Handelsregisterauszug geführt. Möglich, wenn auch weniger gebräuchlich, ist eine aufgrund Handelsregistereinsicht ausgestellte notarielle Bestätigung über die Existenz sowie die sonstigen Rechtsverhältnisse der Gesellschaft.mehr

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China / 1. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 90 Grundsätzlich sind im Zuge der Gründung beim Handelsregister die Rechtsform, die Firma, die Adresse bzw. der Sitz, das Gründungsdatum, die Art des Betriebs (FIE im Unterschied zu inländischen chinesischen Unternehmen), die Person des gesetzlichen Vertreters, der Business Scope, das Grundkapital, der Stand der Einlagen, das Gründungsdatum der Gesellschaft sowie das Bes...mehr

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Rumänien / 2. Anmeldung und Bekanntmachung

Rz. 52 Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung muss beim Handelsregister angemeldet und anschließend im MOF veröffentlicht werden. Der Beschluss wird im Handelsregister erst zwei Monate nach der Veröffentlichung im MOF, sofern binnen dieser zwei Monate kein Gläubiger der Gesellschaft Einspruch gegen den Beschluss erhoben hat, eingetragen (Art. 208 GesG). Falls Einspruch e...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Formulare

Rz. 119 Bei der Eintragung der "frisch" gegründeten B.V. müssen auch noch andere Formulare beim Handelsregister abgegeben werden. Diese Formulare beziehen sich z.B. auf den wirtschaftlichen Eigentümer (UBO), die alleinigen Gesellschafter (falls zutreffend), die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats (falls ein Aufsichtsrat existiert), eventuelle Zweigniederlas...mehr

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Deutschland / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 194 Die Bestellung der Geschäftsführer obliegt der Gesellschafterversammlung (§§ 6 Abs. 3 Satz 2, 46 Nr. 5 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann abweichende Regelungen vorsehen. Die Bestellung ist ein körperschaftlicher Akt, der von dem zugrunde liegenden Anstellungs- oder Gesellschaftsverhältnis zu unterscheiden ist. Es handelt sich insoweit um verschiedene Rechtsverhäl...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 50 Die indische Gesellschaft entsteht mit Eintragung in das Handelsregister und Ausstellung der Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation). Eintragungen laufender Vorgänge sind in der Regel deklaratorischer Natur. Rz. 51 Registerrelevante Vorgänge müssen binnen spezifischer Fristen angemeldet werden; Verspätungen werden sanktioniert, wobei die Sanktionen auch in den ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / VII. Bekanntmachung

Rz. 126 Gemäß Art. 24 Abs. 1 Hrgw ist die Handelskammer verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Eintragung ins Handelsregister alsbald durch Veröffentlichung im nationalen Anzeiger mitgeteilt wird. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eröffnet, die Veröffentlichung elektronisch zu gestalten. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der Handelskammer.[51] Die Kosten d...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 91 Die Registrierungsbehörde nimmt folgende Daten auf: Diese Angaben sind im Gründungsverfahren bzw. bei Änderung bestehender Rechtsverhältnisse der Registrierungsbehörde mitzuteilen. Rz. 92 Sämtliche Änderungen bedürfen neben der notariellen Beurkundung der Eintragung...mehr

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Finnland / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 78 Die Eintragung der Aktiengesellschaft hat konstitutive Wirkung. Die Aktiengesellschaft existiert somit nicht vor der Eintragung. Rz. 79 Die Eintragung ins Handelsregister hat außerdem eine positive Publizitätswirkung. Die eingetragenen und ordnungsgemäß bekannt gegebenen Tatsachen werden so behandelt, als ob sie von Dritten in Kenntnis genommen worden wären. Wenn jedoc...mehr

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Norwegen / I. Grundlagen

1. Handelsregister Rz. 32 In Norwegen gibt es ein zentrales – staatlich geführtes – Handelsregister (Foretaksregister), das in Brnnysund an der Helgelandsküste in Nord-Norwegen angesiedelt ist. Das Handelsregister ist Teil verschiedener unternehmensbezogener Register, die sich alle in Brnnysund befinden und daher als die Brnnysundregister (Brnnysundregistrene) bezeichnet werd...mehr

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Türkei / 5. Sitz/Niederlassung

Rz. 72 Der Firmensitz der GmbH muss im Staatsgebiet der Türkei liegen. Zwar gibt es keine ausdrückliche Bestimmung, die dies anordnet, es wird jedoch vorausgesetzt. Begründet werden kann diese Praxis etwa mit Art. 40 Abs. 1 HGB, wonach die Firma eines kaufmännischen Unternehmens "beim für die Hauptverwaltung des Unternehmens zuständigen Handelsregister" registriert werden mu...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / III. Zweigniederlassungen ausländischer Personen

Rz. 117 Ausländische juristische Personen können in Kroatien nicht dauerhaft unternehmerisch tätig sein,[29] außer sie gründen zumindest eine Zweigniederlassung (Art. 612 ff. ZTD). Der Gründer bringt eine Anmeldung zum Handelsregister ein, in dessen Bezirk sich die Zweigniederlassung niederlassen soll. Ihr sind gem. Art. 613 Abs. 5 ZTD im Original und in beglaubigter Überset...mehr

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Slowakei / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 14 Jede Gesellschaft muss vor deren Eintragung ins Handelsregister über eine staatliche Genehmigung in Form eines Gewerbescheines oder einer anderen Tätigkeitsberechtigung verfügen, an deren Erteilung das Gesetz je nach Art der zukünftigen unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft unterschiedliche Anforderungen stellt. Handelt es sich um ein Gewerbe, so ist gemäß Gewe...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 5. Vorgesellschaft

Rz. 26 Es ist möglich, dass die Gründer oder ein Dritter schon vor der tatsächlichen Gründung Rechtsgeschäfte im Namen der noch zu gründenden B.V. abschließen. Man spricht in diesem Fall von der B.V. i.o. (besloten vennootschap in oprichting). Eine derartige Vorgesellschaft hat aber keine Rechtspersönlichkeit. Rz. 27 Aus Rechtsgeschäften, die vor der Gründung von dem Gründer ...mehr