Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Personengesellschaften.

Rn 5 Die GbR ist wegen der subsidiären Anwendbarkeit ihrer Vorschriften (§§ 105 III, 161 II HGB) sowie der gesetzlich angeordneten identitätswahrenden Umwandlung in die Rechtsform einer anderen Personengesellschaft bei Vorliegen der dafür bestimmten Voraussetzungen das Grundmodell der Personengesellschaften. Durch die Gleichstellung gem §§ 721 ff in haftungsrechtlicher Hinsi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 832 gilt ausschließlich für die dort genannten privatrechtlichen Aufsichtsverhältnisse (zur Ablehnung einer analogen Anwendung s.o. Rn 1). Bei öffentlich-rechtlichen Aufsichtsverhältnissen (zB Lehrer-Schüler-Verhältnis an öffentlichen Schulen) wurde früher meist ausschließlich § 839 iVm Art 34 GG angewandt (BGHZ 13, 25, 27; Ddorf NJW-RR 99, 1620; § 839 Rn 125 ff; krit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränken, die (2) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bauabzugsteuer

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Sicherung des Steueranspruchs bei Bauleistungen enthält § 48 EStG Regelungen für einen Steuerabzug, wonach Unternehmer iSd UStG sowie > Juristische Person des öffentlichen Rechts als Leistungsempfänger von Bauleistungen im > Inland grundsätzlich 15 % des Rechnungsbetrags einzubehalten und zugunsten des Leistenden an das FA abzuführen haben. Für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsgegner.

Rn 5 Nach dem Wortlaut des Gesetzes richtet sich der Anspruch gg denjenigen, der eine Anlage herstellen will oder der eine bereits errichtete Anlage hält. Beides wird von dem Störerbegriff des § 1004 umfasst. In erster Linie sind der Eigentümer des Grundstücks, auf welchem die Anlage errichtet werden soll oder errichtet wurde, und der Eigentümer der Anlage – ohne Rücksicht d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1042 BGB – Anzeigepflicht des Nießbrauchers.

Gesetzestext 1Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen. 2Das Gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt. Rn 1 Die Anze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 8 Das Vorliegen eines Produktfehlers ist gem § 1 IV vom Geschädigten zu beweisen (zum Beweismaß Zweibr BeckRS 22, 25706). Allerdings will der BGH jetzt an dessen Darlegungs- und Beweislast keine zu hohen Anforderungen stellen, wenn es um fachspezifische Fragen geht, für die besondere Sachkunde erforderlich ist, etwa wenn sich in einem Produkthaftungsprozess medizinische F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 I. Zu den Begriffen Reiseveranstalter, -vermittler, Unternehmer oder Leistungserbringer in Nr 1 s § 651a Rn 17, 30, 32 u § 651b Rn 2; zur verbundenen Reiseleistung § 651w. Rn 3 II. Nr 2 sieht im Grds eine Haftung für bei der Buchung verursachte Fehler vor, doch besteht Exkulpationsmöglichkeit, wenn der Fehler auf ein Verschulden des Reisenden zurückzuführen ist oder durc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1791 BGB – Aufnahme des Mündels in den Haushalt des Vormunds.

Gesetzestext Der Vormund kann den Mündel zur Pflege und Erziehung in seinen Haushalt aufnehmen. In diesem Fall sind Vormund und Mündel einander Beistand und Rücksicht schuldig; § 1619 gilt entsprechend. Rn 1 Normzweck. Die Norm entspricht § 1793 I 3 aF. Lebt der Mündel längere Zeit im Haushalt des Vormunds, ist er diesem ggü, wie sonst auch den Eltern, zu gegenseitigen Beist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tatbestände.

Rn 9 Das Trennungsprinzip versagt bei Vermögensvermischung. Deshalb hat die Rspr den Durchgriff auf das Privatvermögen der Mitglieder gestattet, wenn die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist (BGH NJW 06, 1344, 1346 [BGH 14.11.2005 - II ZR 178/03]), wobei das bloße Fehlen dop...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Rechtstyp.

Rn 1 Die Reallast gehört zur Gruppe der sog Verwertungsrechte: Der Eigentümer hat wiederkehrende Leistungen (Rn 3) zu erbringen. Mit der Bestimmung aus dem Grundstück wird kein natürlicher Leistungszusammenhang mit dem Grundstück, sondern gesetzestypisch das Recht des Berechtigten beschrieben, ggf die Immobiliarvollstreckung zu betreiben (BGH Rpfleger 78, 207). Eine Reallast...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Besondere GbR-Typen (III).

Rn 8 Die Regelung in III hängt zusammen mit der Insolvenzantragspflicht nach § 15a I 3 InsO. Entscheidend ist, dass keine natürliche Person gesellschaftsrechtlich (§§ 720 ff) haftet. Eine schuldrechtliche (Mit-)Haftung oder konzernrechtliche Pflichten (§ 302 AktG) reichen nicht. III ist analog § 15 I 3 Hs 2 InsO nicht anzuwenden, wenn zu den Gesellschaften der GbR (zwar) ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wechsel des Schuldners bzw des Gläubigers.

Rn 7 Im Fall einer befreienden Schuldübernahme der Hauptschuld erlischt die Bürgschaft nach § 418 I. Diese Vorschrift gilt entspr bei einer Vertragsübernahme auf Schuldnerseite (Hamm WM 90, 1152, 1154 [OLG Hamm 30.08.1989 - 31 U 39/89]). Dies gilt jedoch nicht, wenn der Bürge selbst zu den ausscheidenden Gesellschaftern gehört und der Schuldnerwechsel auf seiner eigenen Maßna...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 830 gilt für alle unerlaubten Handlungen, auch zB für Entscheidungen in Gremien privater Verbände (zu Täterschaft, Teilnahme und Tatbestandsverwirklichung ausführl Ernst AcP 2023, 170, 198 ff), unerlaubte Handlungen nach dem UWG (zB Hambg PharmR 06, 375, 381; LG Berlin WRP 06, 1045, 1046 [LG Berlin 14.02.2006 - 96 O 252/05]; LAG Rheinland-Pfalz BeckRS 16, 66301), UrhG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Vertragsbruch.

Rn 19 Auch die Auflösung eines Vertrags ist per se noch nicht sittenwidrig, ebensowenig die Verleitung dazu (zB RGZ 78, 14, 17 f; BGHZ 12, 308, 317 ff; NJW-RR 99, 1186); bei einer anderen Beurteilung würde § 823 I, der Forderungen nicht als sonstige Rechte schützt (§ 823 Rn 56f), unterlaufen. Im Falle einer besonders rücksichtslosen Verleitung zum Vertragsbruch kann hingegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Geregelt werden die Rechtsbeziehungen (Schürmann AnwZert ErbR 10/2015 Anm 2) zwischen den Erben des Mieters, den das Mietverhältnis fortsetzenden oder in dieses eintretenden Personen sowie dem Vermieter; früher §§ 569a II 5, III, IV sowie § 569b 2 aF. Hierbei werden ausnw gleichgestellt die nicht ehelich Zusammenlebenden sowie nicht registrierten Lebenspartner mit den e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Anknüpfungsregel bezieht sich auf die gesamte außervertragliche Produkthaftung, erfasst also verschuldensabhängige und -unabhängige Haftung gleichermaßen und unabhängig davon, ob die Regeln auf nationalem Recht beruhen oder europäisch (insb durch die ProdHaftRL) geprägt sind (s.a. KOM [03] 427 15; Staudinger AnwBl 08, 1, 14) und ob sie nur Verbraucher oder jedermann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Nutzungen.

Rn 1 Der Erbe erlangt an den gezogenen Nutzungen (§§ 99, 100) abweichend von §§ 987 bis 983 unmittelbar Eigentum, etwa wenn der Erbschaftsbesitzer bei Fruchtziehung bösgläubig war (§ 953) sofern das ihm gg den Erbschaftsbesitzer einen dinglichen Herausgabeanspruch gewährt, der in der Insolvenz des Erbschaftsbesitzers zur Aussonderung, § 47 InsO, und in der Zwangsvollstreckun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Dogmatische Ausgangspunkte.

Rn 207 Die Rspr sieht in jedem ärztlichen Eingriff – auch einem lege artis durchgeführten – eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die jedoch durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein kann (s nur BGHZ 29, 46, 49; 106, 391, 397 f; einschr BGHZ 176, 342 Rz 20: Haftung des Arztes nur bei Gesundheitsschaden des Patienten, krit Borgmann NJW 10, 3190, 3192; Grams ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1450 BGB – Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Wird das Gesamtgut von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet, so sind die Ehegatten insbesondere nur gemeinschaftlich berechtigt, über das Gesamtgut zu verfügen und Rechtsstreitigkeiten zu führen, die sich auf das Gesamtgut beziehen. 2Der Besitz an den zum Gesamtgut gehörenden Sachen gebührt den Ehegatten gemeinschaftlich. (2) Ist eine Willenserklärung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 975 BGB – Rechte des Finders nach Ablieferung.

Gesetzestext 1Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. 2Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös an die Stelle der Sache. 3Die zuständige Behörde darf die Sache oder den Erlös nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberechtigten herausgeben. Rn 1 De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Selbstständiger Beratungsvertrag.

Rn 78 Die Grundsätze der separaten Haftung eines Verkäufers aus einem neben dem Kaufvertrag geschlossenen selbstständigen Beratungsvertrag gelten nach der Schuldrechtsreform fort (so ohne Erörterung BGH NJW 15, 1510 Rz 8; WM 16, 2167 Rz 25; vgl MüKo/Emmerich § 311 Rz 86 ff; krit Mertens AcP 03, 818, 851 ff). Einen solchen Vertrag nimmt der BGH an, wenn sich die Beratung durc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechtsnatur.

Rn 14 Da der Käufer nach der Auslegungsregel von I Hs 2 den Eigentumserwerb auf sich durch Zahlung ohne Mitwirkungshandlungen des Verkäufers herbeiführen kann, hat er ein Anwartschaftsrecht (§ 158 I; allgM: Erman/Grunewald Rz 26). Dieses ist ein wesensgleiches Minus, eine Vorstufe (BGHZ 28, 16, 21; 35, 85, 89; 75, 221, 225) zum Eigentum und steht daher einem dinglichen Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 In § 3 wird der Produktfehler als zentrale Voraussetzung der Haftung nach dem ProdHaftG konkretisiert. Der Hersteller haftet nicht für alle in den Verkehr gebrachten Produkte, sondern nur für diejenigen, die nicht die berechtigterweise zu erwartende Sicherheit bieten (dazu aus englischer Perspektive Howells FS R Schulze 91 ff). Der deutsche Gesetzgeber ging davon aus, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entlastung des Tierhalters.

Rn 16 Eine Widerlegung der Kausalitätsvermutung (§ 833 2 Var 2) dürfte va in Betracht kommen, wenn der Tierhalter nachweisen kann, dass sich in der Rechtsgutsverletzung keine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat. Entscheidend für die Widerlegung der Verschuldensvermutung (§ 833 2 Var 1) ist der Nachweis des Tierhalters, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 270 bezieht sich nur auf Geldschulden, dh auf schuldrechtliche Verbindlichkeiten, die auf Zahlung von unkörperlichen Vermögensgegenständen gerichtet sind und in Geld ausgedrückt werden (K. Schmidt JuS 84, 740; zu Versicherungsprämien Klimke VersR 10, 1259; zu Bitcoins Omlor JZ 17, 761). Es werden sowohl Geldwert-, als auch Geldsummenschulden erfasst (Soergel/Forster §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Haftungsausschluss.

Rn 6 Die verschuldensabhängige Haftung des Zahlungsdienstleisters ggü seinem Zahlungsdienstnutzer ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Ausführung des Zahlungsauftrags aufgrund der fehlerhaften Kundenkennung nicht erfolgreich oder fehlerhaft war (vgl § 675 Rn 10). Die fehlerhafte Kundenkennung muss vom Zahlungsdienstnutzer stammen. Die Kundenkennung ist fehlerhaft, wenn sie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verfügungsberechtigung.

Rn 30 Sicherungseigentum erwirbt der Sicherungsnehmer nur bei Verfügungsberechtigung des Sicherungsgebers oder bei Gutgläubigkeit nach §§ 932 ff. Bei einem Anwartschaftsrecht erwirbt der Sicherungsnehmer dieses, wenn §§ 932 ff nicht vorliegen (Geibel WM 05, 962f). Mit Bezahlung des Kaufpreises wird er ohne Durchgangserwerb unmittelbar Sicherungseigentümer (§ 929 Rn 22). Rn 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 231 BGB – Irrtümliche Selbsthilfe.

Gesetzestext Wer eine der in § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht. Rn 1 Das Selbsthilferecht stellt eine Durchbrechung des staatlichen Gewaltmono...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Im Falle des § 3 I wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. 2Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte einzutragen. 3Das Grun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 I erstreckt die vorvertraglichen Informationspflichten auf den Vermittler. Erfüllung durch einen von beiden reicht. Erteilt der Reisevermittler diese Informationen, muss er auch über Änderungen informieren (vgl Art 250 § 1 II EGBGB). Mit Vertragsschluss endet die Pflicht (Nürnbg 7.6.2023 – 3 U 677/23 Rz 10); die anschließende Tätigkeit des Reisebüros erfolgt idR nicht m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, so finden die Vorschriften der §§ 1973 bis 1975, 1977 bis 1980, 1989 bis 1992 keine Anwendung; der Erbe ist nicht berechtigt, die Anordnung einer Nachlassverwaltung zu beantragen. 2Auf eine nach § 1973 oder nach § 1974 eingetretene Beschränkung der Haftung kann sich der Erbe jedoch berufen, wenn später der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsgrundlage.

Rn 1 Nach überwiegender Meinung in Literatur und Rspr bestimmt die Vorschrift nicht nur den Haftungsmaßstab, sondern ist zugleich Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche des Kindes gg seine Eltern, die in einer Pflichtverletzung bei der Ausübung der elterlichen Sorge begründet sind (BGHF 6, 55, 57 v 10.2.88; FamRZ 21, 518; Brandbg FamRZ 22, 1198; Karlsr FamRZ 15, 860,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Starke Kundenauthentifizierung.

Rn 5 Der Zahler haftet seinem Zahlungsdienstleister auch im Fall von grober Fahrlässigkeit beim Umgang mit den Zahlungsinstrumenten nicht auf Schadensersatz, wenn der Zahlungsdienstleister bei dem konkreten Vorgang eine starke Kundenauthentifizierung nicht verlangt hat. Eine starke Kundenauthentifizierung ist eine Authentifizierung, die so ausgestaltet ist, dass die Vertraul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 419 BGB – (weggefallen)

Gesetzestext (weggefallen) Rn 1 Die Vorschrift ordnete die Haftung des Übernehmers für Verbindlichkeiten des Veräußerers im Falle der Übertragung des Gesamtvermögens an. Durch die Insolvenzrechtsreform wurde sie zum 1.1.99 aufgehoben (Art 33 Nr 16 EGInsO). Auf Vermögensübernahmen vor diesem Zeitpunkt findet die Norm gem Art 223a EGBGB weiter Anwendung. Der Schutz der Gläubig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB I

Ideelle Bruchteile § 741 BGB 1, 5 Ideeller Erbteil § 2060 BGB 1 Identitätsirrtum § 119 BGB 25 Immaterialgüterrecht § 826 BGB 47 Täterschaftsbegriff § 830 BGB 3 Immaterialgüterrechte Vor §§ 823 ff BGB 26; § 823 BGB 21, 65, 80, 241; § 826 BGB 25 Lizenzanalogie § 823 BGB 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art 8 ROM II 3, 5; Art 13 ROM II 1 Immaterieller Schaden § 280 BGB 59...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Herausgabe.

Rn 5 Erweiternd ggü dem Begriff der Herausgabe gem § 985 umfasst § 987 I auch Wertersatz, wenn Nutzungen zwar noch beim Besitzer vorhanden, aber nicht mehr unterscheidbar (für unterscheidbare Nutzungen vgl §§ 955, 957) sind. Ebenso gilt dies beim Sachgebrauch durch Eigennutzung (RGZ 93, 281), wobei hier § 102 (Gewinnungskosten) die Saldierung ermöglicht. § 818 III findet kei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Die Regelung enthält in I die Grundlage für einen verschuldensunabhängigen Regressanspruch des Zahlungsdienstleisters gg einen anderen Zahlungsdienstleister, einen Zahlungsauslösedienstleister oder eine zwischengeschaltete Stelle. Voraussetzung dafür ist, dass es zu einer mangelhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags kam, der eine Haftung des Zahlungsdienstleisters ggü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorteilsabschöpfung.

Rn 3 Ziel des Bereicherungsausgleichs ist es, den ungerechtfertigten Vermögensvorteil des Bereicherten durch Wiederherstellung des vor dem Bereicherungsvorgang bestehenden Zustandes abzuschöpfen. Maßgeblich hierfür ist – anders als iRd Deliktsrechts (Larenz/Canaris §§ 67 I 1b, 128) – nicht die Entreicherung des Bereicherungsgläubigers, also dessen Vermögenseinbuße, sondern d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sexuelle Belästigung, Abs 4.

Rn 38 Bei IV muss das unerwünschte Verhalten sexuell bestimmt sein. Relevant ist die Absicht oder das Ergebnis, wobei der bloße Eintritt der Belästigung genügt (BAG DB 11, 2609). IV enthält zahlreiche Beispielfälle. Ein Entblößen von Genitalien (BAG NZA 21, 1178), ›Klaps auf den Po‹ (LAG Köln NZA-RR 06, 237 [LAG Köln 07.07.2005 - 7 Sa 508/04]), Herandrängen an eine Mitarbeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Erkennbarkeit des Vollmachtmangels.

Rn 12 Nach einer vereinzelten Ansicht entfällt die Haftung nach II, wenn das Fehlen der Vertretungsmacht außerhalb der Erkenntnis- und Beurteilungsmöglichkeiten des Vertreters lag (Flume II § 47 3c). Gegen diese Ansicht spricht, dass ein Verschulden des Vertreters nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes und dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers für die Einstandspflicht des V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm beschreibt den der elterlichen Sorge nachgebildeten Inhalt der Vormundschaft. Dem Vormund obliegt die gesamte Personen- und Vermögenssorge einschließlich der Vertretung des Mündels auf beiden Gebieten (I 1). Lediglich in den Aufgabenbereichen, für die ein Pfleger bestellt ist (§§ 1776, 1777, 1809 I 1), ist der Vormund idR nicht zur Vertretung berechtigt, es sei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 § 767 I 1 ist Ausdruck des Akzessorietätsprinzips (Vor § 765 Rn 10). Nach diesem Prinzip ist die Bürgenverpflichtung vom jeweiligen Bestand und Umfang der Hauptschuld abhängig (Mot II 664). Es schützt den Bürgen davor, mehr leisten zu müssen als der Schuldner (BGH NJW 03, 59, 60; BGHZ 139, 214, 217). Nach § 767 I 2, II erstreckt sich die Bürgenhaftung auf durch Leistung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Garantien.

Rn 31 Garantien werden in der Praxis häufig gegeben und können verschiedene Inhalte und Funktionen haben (vgl zB §§ 443, 479). In der Bedeutung des § 276 I 1 begründen sie eine von Fahrlässigkeit unabhängige Haftung des Schuldners. Entscheidendes Kriterium für die Garantie ist der Einstandswille des Schuldners (BGHZ 59, 158, 160; BGH NJW 96, 1465, 1466; BGHZ 170, 86, 92 Rz 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. 1. Alt.

Rn 4 Eine Inventaruntreue kommt beim freiwilligen Inventar ebenso wie beim Inventar auf Antrag eines Nachlassgläubigers in Betracht, wenn das Inventar absichtlich unvollständige Angaben über die Nachlassgegenstände enthält (Rostock OLGE 30, 189), wobei dies nicht für die Wertangaben nach § 2001 II und die Beschreibungen gilt, da § 2001 II nur eine Ordnungsvorschrift darstell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berücksichtigung von Kenntnissen des Vertretenen (Abs 2).

Rn 7 Hat der bevollmächtigte Vertreter nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers gehandelt, kann dieser sich gem II hinsichtlich solcher Umstände, die er selbst kannte, nicht auf die Unkenntnis des Vertreters berufen. II folgt wie I dem einheitlichen Grundsatz, dass der Kenntnisstand desjenigen ausschlaggebend ist, der den rechtsgeschäftlichen Willen bildet (ähnl MüKo/Sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge, Beweislast.

Rn 18 Führt der Gläubiger die anspruchserhaltenden Maßnahmen nach § 771 I (s Rn 11 ff) durch, begrenzt § 777 II (wenn er nicht abbedungen ist; Rn 4) die Haftung des Bürgen: (1.) bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (Rn 11f) auf den Umfang der Hauptverbindlichkeit bei Ablauf der bestimmten Zeit (§ 777 II Alt 2), (2.) bei der mit Einrede der Vorausklage ausgestatteten Bürg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anlageverstoß des Vermieters.

Rn 16 Der Mieter hat einen einklagbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Kaution (Herrlein ZMR 07, 249; AG Neumünster WuM 96, 632; LG Düsseldorf WuM 93, 400; zum treuwidrigen Verlangen LG Berlin ZMR 14, 540). Zur mündlichen Absprache der Anlage in Fondanteilen vgl KG NZM 07, 402. Der Vermieter (bzw der Zwangsverwalter selbst wenn der Vermieter die Kauti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Impressum

20. Auflage 2025 Zitiervorschlag: PWW/Bearbeiter § … Rn … Sofern keine anderslautende Benennung beziehen sich die im Werk verwiesenen Angaben auf die Paragrafen des BGB. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Intern...mehr