Fachbeiträge & Kommentare zu Gutschrift

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 10. Verabschiedung des "VAT in the digital Age"-Pakets

Neuerungen infolge ViDA: Bereits seit 2022 verfolgt die EU-Kommission das Ziel, mit ihrer Richtlinie über die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter ("VAT in the Digital Age" – ViDA) das europäische Mehrwertsteuersystem zu digitalisieren. Dieses Vorhaben soll eine Angleichung der Mehrwertsteuersysteme in den Mitgliedstaaten herbeiführen und den Handel über die Ländergrenzen h...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende drei Teilstandards, die sich auf die Festlegung, Steuerung und Überprüfung von Zielen, Indikatoren und Leistungskennzahlen im Bereich verantwortungsvoller Unternehmensführung beziehen: ESRS G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle Der Teilstandard ESRS G1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Rz. 31 Zur Darstellung der Ergebnisverwendung ist für AG und KGaA in der GuV-Rechnung oder im Anhang das nachfolgende Gliederungsschema obligatorisch (§ 158 Abs. 1 AktG). Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB, welche in der Rechtsform der AG oder KGaA geführt werden, sind jedoch von der Darstellung der Ergebnisverwendungsrechnung befreit, sofern sie für die Aufste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Der Posten ist eine Auffang- oder Sammelposition mit überaus heterogenem Inhalt, die einer weiteren Aufgliederung zw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 221b Überga... / 2.2 Berechnung des Angleichungssatzes

Rz. 4 Abs. 2 legt fest, wie der Angleichungssatz berechnet wird. Die Angleichungssätze bemessen sich nach der Differenz zwischen dem tatsächlich im Jahr 2013 für die Umlage 2012 erhobenen Beitrag (Ausgangsbeitrag) und einem fiktiven Beitrag bei Anwendung der neuen Beitragsbemessungsgrundlagen (Zielbeitrag). Die Bemessung des Ausgangsbeitrags beruht auf den Beitragsberechnung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / VIII. Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen und unbaren Kapitalerträgen (Rz. 251a ff.)

Die Verwaltung hat zu den Regelungen, welche die Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen gem. § 44 Abs. 1 Satz 7 bis 11 EStG betreffen, Stellung genommen. Demnach gelten die folgenden Regelungen: Werden Kapitalerträge in Sachwerten geleistet oder reicht der in Geld geleistete Ertrag zur Deckung der Kapitalertragsteuer nicht aus, kann der zum Steuerabzug Verpf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gutschriften, Abs 3.

Rn 11 Während Abs 1 und 2 das Verbot von Aufrechnung und Verrechnung konstituieren und modifizieren, treffen diese Regelungen noch keine Aussage über die Behandlung von Gutschriften. Diese erfolgt erst durch Abs 3. Als Grundsatz sind nach § 901 III 1 Gutschriften auf dem Zahlungskonto, die nach Abs 1 oder 2 dem Verbot der Aufrechnung und Verrechnung unterliegen, als Guthaben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 39 Die Regelung in Abs 4 aF modifizierte die nach § 835 III 2 Hs 2 bestehende antragsabhängige einmonatige Auszahlungssperre für künftige Kontoguthaben. Als spezielle und damit vorrangige Regelung für Pfändungsschutzkonten begründete die Bestimmung aus Abs 4 S 1 aF eine besondere gesetzliche, also antragsunabhängige Leistungssperre bei gepfändeten künftigen Guthaben. Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Wirkungen.

Rn 42 Der Drittschuldner durfte danach erst mit Beginn des auf die Gutschrift folgenden übernächsten Monats an den Gläubiger leisten. Die Sperrwirkung trat für jede Gutschrift erneut ein. Zahlte der Drittschuldner dennoch vor Ablauf der Frist an den Vollstreckungsgläubiger, befreite ihn die Leistung nicht im Verhältnis zum Schuldner. Ob und in welchem Umfang der Drittschuldn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auszahlungssperre, Abs 1 S 1.

Rn 2 Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen, § 900 I 1 Hs 1. Diese Bestimmung entspricht der bisherigen Regelung aus § 835 IV 1, die wegen der Regelung in § 900 aufgeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Guthaben.

Rn 5 Guthaben ist jeder Zahlungseingang, unabhängig davon, ob das Guthaben aus pfändbaren oder unpfändbaren Gutschriften resultiert (BGH NZI 19, 975 [BGH 26.09.2019 - IX ZB 21/19] Rz 18), ob die Leistung einmalig (LG Bonn VuR 14, 395 [LG Bonn 19.03.2014 - 5 S 236/13]) oder wiederkehrend erfolgt bzw aus welcher Quelle sie stammt (Einheitslösung). Erfasst werden auch Bareinzah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erweiterte Leistungssperre (Abs 4 S 1 aF).

Rn 37 Mit der durch Art 3 des Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (vom 12.4.11, BGBl I, 615; BTDrs 17/4776) in Abs 4 geschaffenen Regelung hat der Gesetzgeber die Leistungssperre für künftige Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto erweitert. Soweit der Schuldner in einem Kalendermonat nicht über das Guthaben iHd Sockelfreibetrags verfügt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen; eine Verlängerung des in § 899 Absatz 2 bezeichneten Zeitraums erfolgt dadurch nicht. 2Auf Antrag des Gläubigers kann das...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Korrekturen der Rechnung

Rz. 32 Eine erstellte Rechnung ist nicht "in Stein gemeißelt", sondern kann und muss unter Umständen korrigiert werden. Ist die Rechnung fehlerhaft, hat der Empfänger auch einen Anspruch auf Rechnungskorrektur. Zu Korrektur ist allein der Aussteller berechtigt. Dazu hat er die Möglichkeit, die Originalrechnung durch Nachtragungen abzuändern und erneut zuzusenden oder die Orig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verbotsgrundsatz, Abs 1.

Rn 2 § 901 bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Aufrechnungs- und Verrechnungsverbots. Bei einem negativen Saldo des Zahlungskontos darf das Kreditinstitut ab dem Umwandlungsverlangen nicht mit seinen Forderungen gg Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten des Kreditinstitut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Verlangt eine natürliche Person von dem Kreditinstitut, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto, das einen negativen Saldo aufweist, als Pfändungsschutzkonto geführt wird, darf das Kreditinstitut ab dem Verlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 16 Die Pflichten des Schuldners aus § 836 III erleichtern dem Gläubiger, den überwiesenen Anspruch ggü dem Drittschuldner durchzusetzen (Rn 18). Die Auskunfts- und Herausgabepflicht dient dem Interesse des Vollstreckungsgläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten. Er soll in die Lage versetzt werden, die Aussichten einer Drittschul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Art 3 Abs 1 GG verlangt in seiner bereichsspezifischen Anwendung auf das gegenwärtige Steuerrecht, dass jeder Inl nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allg Staatsaufgaben herangezogen wird. Mit dem EStG belastet der Gesetzgeber durch die Besteuerung von Einkommen und Ertrag den privaten Vermögenserwerb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftiges Guthaben (Abs 3 S 2 Hs 2).

Rn 35 Ein Schutz des künftigen Guthabens wird dagegen nicht gesetzlich gewährt, sondern muss gesondert beantragt werden. Für künftige Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto iSd § 850k trifft Abs 4 eine Sonderregelung. Abs 3 S 2 Hs 2 gilt daher für andere als Pfändungsschutzkonten. Künftiges Guthaben ist das nach Ablauf der einmonatigen Schutzfrist aus Abs 3 S 2 entstehende ...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 3. Pflichtteilsverzicht

Rz. 71 Ein Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) beschränkt den Verzicht auf gesetzliche Pflichtteilsansprüche. Auch ein Pflichtteilsverzicht kann nur zu Lebzeiten des Erblassers erklärt werden und muss notariell beurkundet und von diesem persönlich abgeschlossen werden (§ 2347 BGB). Anders als ein Erbverzicht lässt ein Pflichtteilsverzicht das gesetzliche Erbrecht unberü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Geschütztes Guthaben, Abs 2.

Rn 7 Nach § 900 II stellt das der Auszahlungssperre nach Abs 1 unterliegende Guthaben im auf die Gutschrift folgenden Kalendermonat pfändungsgeschütztes Guthaben nach § 899 I 1 dar. Die Regelung bestimmt damit das Verhältnis zwischen dem Drittschuldner und Schuldner. Sie entspricht der bisherigen Vorschrift des § 850k I 2 (dazu § 850k Rn 58). Das Guthaben, welches infolge de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eigentumsübergang.

Rn 4 Die Ablieferung führt zum Eigentumsübergang auf den Gläubiger durch Hoheitsakt (BGH NJW 09, 1085, 1086; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2; Zö/Seibel Rz 1; aA MüKoZPO/Gruber Rz 5: öffentlich-rechtlicher Vertrag). Das gilt auch, wenn schuldnerfremdes Geld gepfändet wurde. §§ 929 ff BGB sind weder unmittelbar noch entspr anzuwenden (BGH NJW 09, 1085, 1086 [BGH 29.01.2009 - II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung besteht, wegen seiner Forderung an den Schuldner als befriedigt anzusehen ist. (3) 1Die Vorschriften des § 829 Abs. 2, 3 sind auf die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Besonderheit der Stufenklage liegt nicht in der Zulassung einer Anspruchsverbindung in einer Klage, sondern in erster Linie in der Zulassung eines unbestimmten Antrags entgegen § 253 Abs 2 Nr 2 (Köln 12.5.23 – I-9 U 237/22 juris). Die Stufenklage soll dem Kl die Prozessführung nicht allg erleichtern (München AG 17, 631). Vielmehr muss sein Unvermögen zur bestimmten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht festsetzen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen ist, wenn der Schuldnermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Guthabenübertrag, Abs 2.

Rn 11 Abs 2 S 1 erweitert den Pfändungsschutz durch den Übertrag des pfändungsgeschützten Guthabens, über das der Schuldner nicht verfügt hat, in die nächsten drei Kalendermonate. § 899 II 1 formuliert deswegen, wenn der Schuldner im jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben iHd Basis-Pfändungsschutzes verfügt hat, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 901 regelt, inwieweit für das Kreditinstitut ein Verbot von Aufrechnung und Verrechnung besteht. Eine vergleichbare Regelung existierte im alten Recht nicht. Die bisherige Verbotsbestimmung in § 850k VI erfasste lediglich manche Gutschriften und dies auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Die Neuregelung betrifft Zahlungskonten, die einen negativen Saldo aufweisen, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungsschutz für Nachzahlungen.

Rn 4 Für die Nachzahlung laufender Geldleistungen sieht § 904 einen dreistufigen Pfändungsschutz vor. Die Regelung erfasst sowohl Nachzahlungen, die sich auf den Grundfreibetrag als auch auf einen Erhöhungsbetrag beziehen. Auf der ersten Stufe sind bestimmte, einzeln aufgeführte Geldleistungen auch bei einer Nachzahlung in vollem Umfang unpfändbar. Auf der zweiten Stufe sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Umwandlung bei bestehender Pfändung.

Rn 32a Auch bei einer bestehenden Pfändung kann das Konto umgewandelt werden. Gerade in derartigen Konstellationen existiert ein besonderes Bedürfnis, den Kontopfändungsschutz zu erreichen. Der Schuldner kann in diesem Fall nach Abs 2 S 2 verlangen, dass das Konto zum Beginn des vierten auf die Erklärung folgenden Geschäftstags als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Umwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der Forderu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Abgrenzung des (negativen) Kapitalkontos (des Kommanditisten) nach HGB und § 15a EStG zu Darlehens-/Privatkonten der Gesellschafter

Schrifttum: Schopp, Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen in den Abschlüssen von Personenhandelsgesellschaften, BB 1987, 581; Jestädt, Kapitalkonto iSd § 15a EStG ohne Einbeziehung positiven und negativen Sonder-BV, DStR 1992, 413; Kolbeck, Der Begriff des Kapitalkontos iSd § 15a EStG, DB 1992, 2056; Ley, Kapitalkonto iSd § 15a EStG KÖSDI 1992, 9152; Korn, "Kapitalkonto" und A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestehende Guthaben.

Rn 8 Im Kontokorrent sind nach bisheriger Rechtslage die Pfändung des gegenwärtigen Saldos, die Pfändung künftiger Saldoforderungen und die Pfändung der Ansprüche aus dem Kontokorrentverhältnis zu unterscheiden (Stöber/Rellermeyer Rz A.243). Diese komplexe Situation wollte der Gesetzgeber vereinfachen. Die Pfändung umfasst deswegen nach § 833a das am Tag der Zustellung beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Werterhöhung einer Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA (Abs. 9 Satz 1)

Rz. 706 [Autor/Stand] Während Abs. 8 Satz 1 die Werterhöhung "von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft" zum Gegenstand der Besteuerung macht, erfasst Abs. 9 Satz 1 die Werterhöhung "einer Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien". Textlich stimmen beide Tatbestände ansonsten völlig überein. Dies spricht für eine grundsätz...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Terminsvertreter

Rz. 207 Unter Rechtsanwälten hat sich die Praxis durchgesetzt, dass bei der Beauftragung eines Terminsvertreters eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Die gefestigte Rechtsprechung geht hier grundsätzlich davon aus, dass dies unter Rechtsanwälten zulässig sein soll.[273] Bei einer Beauftragung des Terminsvertreters direkt durch den Mandanten hingegen ist ausschließlich e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung der Unpfändbarkeit, Abs 1.

Rn 3 Nicht wenige Schuldner unterschreiten langfristig oder dauerhaft die Pfändungsfreigrenzen auf dem Pfändungsschutzkonto. In solchen Situationen sind die komplexen Anpassungsverfahren des pfändungsfreien Guthabenbetrags zu aufwendig. Deswegen eröffnet § 907 I einen stabilen Weg, um das Kontoguthaben insgesamt für einen befristeten Zeitraum pfändungsfrei stellen zu können....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 563,– anzusetzen. Kosten für (Mobil-)Telefon, Internet, Kabelfernsehen und GEZ müssen aus diesem Betrag finanziert ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweispflicht des Schuldners, Abs 2 S 2.

Rn 9 Nach § 907 II 2 hat der Schuldner die Gläubiger auf eine wesentliche Veränderung seiner Vermögensverhältnisse unverzüglich hinzuweisen. Die Gläubiger sollen damit eine Abänderung der vollstreckungsgerichtlichen Entscheidung in den Fällen herbeiführen können, in denen die Voraussetzungen einer Festsetzung nach Abs 1 ganz oder teilweise entfallen sind. Damit soll die best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Über den automatisch pfändungsgeschützten Grundfreibetrag des § 899 I 1 hinaus werden weitere Gutschriften nicht von der Pfändung des Guthabens erfasst. Das Gesetz bezeichnet diese Beträge als Erhöhungsbeträge. Sie entsprechen der zweiten Stufe des Kontopfändungsschutzes im bisherigen Recht. Für diese prinzipiell nach ihrem Rechtsgrund bestimmten Beträge gilt ein vom Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 900 sieht eine befristete Leistungssperre als Moratorium bei der Pfändung und Überweisung von künftigem Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto vor. Die Regelung übernimmt die wesentlichen Inhalte aus den bisherigen Bestimmungen der §§ 835 IV, 850k I 2 und führt die bislang separierten Aussagen zusammen, wodurch die Verständlichkeit erhöht wird. Aufgrund der Leistungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Guthabenübertrag, S 2.

Rn 13 Für die Erhöhungsbeträge aus § 902 S 1 gilt nach § 902 S 2 der Guthabenübertrag aus § 899 II entspr. Damit sind auch die nicht verbrauchten Gutschriften aus Erhöhungsbeträgen auf die folgenden drei Monate zu übertragen. Schöpft das Guthaben den Freibetrag nicht aus, ist nach dem klaren gesetzlichen Wortlaut trotzdem nur das nicht verbrauchte Guthaben, nicht ein höherer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikationen des Verbots, Abs 2.

Rn 8 § 901 Abs 2 trifft besondere Regelungen für das Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot für ein gepfändetes Zahlungskonto. S 1 verlagert den Zeitpunkt vor, ab dem das Verbot besteht. S 2 lässt das Verbot entfallen, wenn der Schuldner kein Umwandlungsverlangen stellt. Rn 9 Das Verbot der Aufrechnung und Verrechnung aus § 901 I besteht für ein Zahlungskonto, auf das sich eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mehrere Pfändungsschutzkonten, Abs. 4.

Rn 47 § 850k IV regelt, wie vorgegangen werden kann, wenn ein Schuldner unter Verletzung der zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmung aus § 850k III mehrere Pfändungsschutzkonten unterhält. Auf Antrag eines Vollstreckungsgläubigers wegen des Auszahlungsanspruchs für das Pfändungsschutzkonto ordnet in diesem Fall das Vollstreckungsgericht an, dass nur das vom Gläubiger in s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. PersGes-Gesamtkapital iSv § 15 EStG, -Kapitalkonto lt StB bzw iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG und geleistete Einlage

Schrifttum: Ley, Gesellschafterkonten einer PersGes in der Handels- und Steuerbilanz – eine Fortschreibung; Kösdi 2014, 18 844; Eggert, Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG Teil I und II, BBK 2021, 598 und 675; Zimmermann/Dorn/Wrede, Kapital von PersGes im Handels- und Steuerrecht – Praxisrelevante Modelle zur Kapitalkontengliederung, NWB 2021, 3453; Engelberth, Kapitalkonten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Übertragung des Guthabens, Abs 2.

Rn 8 Die Bestimmung zur Übertragung des Guthabens enthält mehrere Regelungsschichten. Nach Abs 2 S 1 kann der Schuldner die Übertragung von Guthaben eines Gemeinschaftskontos auf ein Einzelkonto verlangen. S 2 verbindet die Einrichtung des neuen Zahlungskontos mit dem Pfändungsschutz und dem Verfügungsrecht des Schuldners. S 3 stellt klar, dass für die Übertragung von Guthab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Umwandlung eines debitorischen Kontos.

Rn 36 Unschädlich ist, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist, Abs 1 S 2. Damit können auch im Soll stehende Konten umgewandelt werden, was der zutreffenden, aber umstrittenen früheren Ansicht entspricht (vgl BGH NJW 13, 3163 [BGH 16.07.2013 - XI ZR 260/12] Rz 32 ff; Wieczorek/Schütze/Lüke § 850k Rz 36; HK-ZV/Meller-Hannich § 850k ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Andere selbständig erwirtschaftete Einkünfte.

Rn 42 Der IX. Zivilsenat des BGH differenziert im Anwendungsbereich von § 850i I 1 zwischen Erwerbseinkünften (Rn 36 ff) und sonstigen selbständig erwirtschafteten Einkünften. Die neu formulierte Fallgruppe der sonstigen selbständig erwirtschafteten Einkünfte soll nur in Höhe des Grundfreibetrags nach § 850c I, IIa pfändungsgeschützt sein (BGH NZI 16, 457 Rz 14 ff = EWiR 16,...mehr