Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.6.1 Wertersatzanspruch

Errichtet jemand im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, ist der Grundstückseigentümer grundsätzlich zivilrechtlicher[1] und zugleich wirtschaftlicher Eigentümer des bebauten Grundstücks.[2] Davon abweichend ist das Gebäude dem Hersteller und Nutzungsberechtigten steuerlich zuzurechnen, wenn er wirtschaftliches Eigentum an dem Gebäud...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2020 Auswirkungen des SolZ 2021 auf die steuerliche Belastung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen/§ 15 EStG/SolZ 2021 Die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von derzeit 972 EUR auf 16956 EUR (SolZ 2021) führt zu einer steuerlichen Entlastung von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Steuerliche Belastungsunterschiede ergeb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2020 Güterstandschaukel / Rückwirkender Wechsel / Zwei Eheverträge / Leistung an Erfüllungs statt / Ausländisches Güterrecht / Mitteilungspflicht / § 5 Abs. 2 ErbStG Die Güterstandschaukel ermöglicht den Schutz des Vermögens eines Ehegatten vor dem Zugriff von dessen Gläubiger, die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen von Kindern nur eines Ehegatten und die Vermeidung von...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2020 Verdeckte Einlage in Personengesellschaft/Begünstigungsfähiger Erwerb/§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG/§ 13a ErbStG/§ 13b ErbStG Es stellt sich die Frage, ob disquotale verdeckte Einlagen in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage bei Personengesellschaften nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigungsfähig sind. Dies dürfte unter der Voraussetzung zu bejahen sein, dass es sich bei de...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen , Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss , Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé , Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendt, Einkommensteuerliche Aspekte alter u neuer Kooperationsformen landw Betriebe, FR 1996, 265; Ritzrow, Mitunternehmerschaft bei Ehegatten in der LuF, StBp 2007, 17; v. Twickel, Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten, DStR 2009, 411. Rn. 127 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Einkünfte aus LuF sind entsprechend § 2 Abs 1 EStG demjenigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Betriebsinhaberschaft (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 17 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Von der Möglichkeit der gemeinschaftlichen Tierhaltung iSd § 13b EStG kann nur Gebrauch gemacht machen, wenn alle Gesellschafter oder Mitglieder Inhaber eines Betriebs der LuF sind; dh LuF, welche die ihnen kraft Eigentums oder aufgrund sonstigen steuerlich anzuerkennenden Nutzungsüberlassungsverhältnisses zuzurechnende Fläche selbst bewirts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsverhältnisse

Rn. 184 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Auch bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten und zwischen Eltern und Kindern gelten grundsätzlich die allg in R 4.8 EStR 2012 aufgestellten Regeln. Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft und gehört der luf Betrieb zum Gesamtgut, kann ein an einen Ehegatten gezahlter Arbeitslohn nicht als BA berücksichtigt werden, weil d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.9 Angaben zu Grundstücken im Zustand der Bebauung (Zeilen 107 bis 109 bzw. Zeilen 138 bis 141)

Ein Grundstück ist im Zustand der Bebauung, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen wurde. Hinweis Bezugsfertig Mit der Bezugsfertigkeit des ganzen Gebäudes endet der Zustand der Bebauung. Es sei denn, dass das Gebäude in Bauabschnitten errichtet wird. Zur Bewertung eines Grunds...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich[1] zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Unverzüglich erfolgt eine Handlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird. Ein Erwerber muss somit innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung des Hauses fasse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum Erblasser (Zeilen 3 bis 8)

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim ist auch daran geknüpft, dass der Erblasser in diesem Objekt bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War der Erblasser an einer Selbstnutzung aus objektiven Gründen wie z. B. "Pflegebedürftigkeit" gehindert, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen. Praxis-Beispiel Pflegebedürftigkeit Der eingetragene Leb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 6.7 Pauschalabfindung eines ehevertraglichen Verzichts

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist ein im Falle einer Scheidung zu zahlender Zugewinnausgleich grundsätzlich schenkungsteuerfrei (§ 5 Abs. 2 ErbStG). Vorsicht ist allerdings bei einem Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch geboten. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Bargründung / 3.2 Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Der Gesellschaftsvertrag muss klar zwischen Bargründung und Sachgründung unterscheiden. Bei Nichteinhaltung der notariellen Form oder Mängeln des Beurkundungsverfahrens ist der Gesellschaftsvertrag nichtig. Gleiches gilt, wenn in der Satzung ein unzulässiger oder unmöglicher Zweck als Unternehmensgegenstand der GmbH...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 5 Güterstand der Eheleute/Lebenspartner → Zeile 19

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder haben sie durch Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart, sind jedem Ehegatten die Einkünfte aus dem ihm gehörenden Vermögen zuzurechnen. Bei Gütergemeinschaft werden die nicht personenbezogenen Einkünfte den Ehegatten gemeinsam zugerechnet.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.5 Bestimmung des zuständigen Registergerichts im Familienrecht

Zuständig für Eintragungen in das Güterrechtsregister ist das Amtsgericht, an dem auch nur einer der Eheleute/eingetragenen Lebenspartner den gewöhnlichen Aufenthalt hat.[1] In das Güterrechtsregister sind beispielsweise Änderungen des gesetzlichen Güterstands von Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnern einzutragen, um auch Dritten von dieser Änderung in Kenntnis zu setzen.[2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.2.1 Gütertrennung kraft Gesetzes

Das Verfahren nach §§ 1385, 1386 BGB bietet eine interessante Alternative zu einer kostengünstigen Beendigung des ehelichen Güterstandes im Vergleich zu einer notariellen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Folge eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist nach § 1388 BGB die kraft Gesetzes eintretende Gütertrennung ohne eine (notarielle...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Inhaltskontrolle eines Ehevertrages mit Globalverzicht

Der Vertrag, um den es in der Entscheidung des OLG Zweibrücken[59] geht, stammt noch aus einer Zeit, als es bei Eheverträgen nach dem Prinzip des Wilden Westens [60] gegangen war: Die Regeln und damit der Inhalt des Ehevertrages ist ausschließlich von Männern bestimmt worden, es herrschte das Recht des Stärkeren: Der Totalverzicht war die Regel, die differenzierende vertragli...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / III. Das Verhältnis zwischen Verbundverfahren und vorzeitigem Zugewinnausgleich

Sachverhalt:[14] In einem Scheidungsverbundverfahren stellte die Ehefrau im April 2017 einen Stufenantrag auf Zugewinnausgleich. In einem weiteren Verfahren verlangte sie im April 2021 – ebenfalls im Wege eines Stufenantrags – vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns. In dem zuletzt genannten Verfahren ist die Zugewinngemeinschaft durch rechtskräftigen Teilanerkenntnisbeschluss vo...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns – die Vorarbeit

Wer im gerichtlichen Verfahren auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns nach §§ 1385, 1386 BGB einen Gestaltungsantrag (mit oder ohne Leistungsantrag) stellt und vorgerichtlich die Gegenseite nicht entsprechend aufgefordert hat, riskiert ein sofortiges Anerkenntnis nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 93 ZPO mit entsprechender Kostenfolge. Das Verfahren sollte also außergerichtlich ...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / V. Der vorzeitige Ausgleich nach § 1385 Nr. 4 BGB

Halbwegs bekannt sind in der Praxis die Möglichkeiten des vorzeitigen Ausgleichs des Zugewinns bei dreijähriger Trennung nach § 1385 Nr. 1 BGB. Vor Ablauf dieser drei Jahre bleiben lediglich die Möglichkeiten nach § 1385 Ziffer 2 bis 4 BGB. Die Ziffer 3 hat kaum eine praktische Bedeutung erlangt, der Nr. 4 hat der BGH – man kann sagen in unbeabsichtigt langjähriger Rechtspre...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Güterstand der deutsch-französischen Wahl-Zugewinngemeinschaft

Rz. 32 Das Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich ist am 1.5.2013 in Kraft getreten (§ 1519 BGB; WZGA). Der Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft kann von Ehegatten vereinbart werden, deren Güterrecht dem Sachrecht eines der Vertragsstaaten unterliegt.[90] Damit kann der Güterstand auc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Anrechnung beim Ehegatten im gesetzlichen Güterstand

Rz. 16 Die Anrechnung gem. § 2315 BGB steht bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, im Rahmen der güterrechtlichen Lösung nach § 1371 Abs. 2 BGB in einem Konkurrenzverhältnis zu § 1380 Abs. 1 BGB. Nach dieser Vorschrift muss sich der Ehegatte eine Zuwendung des anderen Ehegatten auf den Zugewinnanspruch anrechnen lassen, wenn dies bei de...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Güterstand des Erblassers, sonstige Umstände

Rz. 22 Zur Bestimmung der anzuwendenden Erb- bzw. Pflichtteilsquote ist der Pflichtteilsberechtigte auf die Kenntnis persönlicher Umstände angewiesen. Nach allg. Ansicht hat er daher Anspruch auf Aufklärung, in welchem Güterstand der Erblasser gelebt hat,[121] und ob der überlebende Ehegatte die erbrechtliche oder die güterrechtliche Lösung wählt bzw. ihr unterliegt.[122] Gl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Feststellung des Güterstandes

Rz. 6 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt für Eheschließungen seit dem 1.7.1958 und wurde durch das Gleichberechtigungsgesetz[18] eingeführt.[19] Jeder Ehegatte hatte jedoch die Möglichkeit, den seit dem 1.4.1953 bestehenden und bis zum 1.7.1958 geltenden nicht kodifizierten Güterstand der Gütertrennung durch einseitige, notariell beurkundete Erklärung f...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Bedeutung des Güterstandes

Rz. 118 Ebenso wie bei der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils ist auch im Rahmen der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen der Güterstand eines verheirateten bzw. in gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft lebenden Erblassers zur berücksichtigen.[482] Im Falle der Zugewinngemeinschaft ist insbesondere zu beachten, dass – bei der güterrechtlichen Lösung – Sc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeines

Rz. 5 Die Höhe der Erbquote des überlebenden Ehegatten bestimmt sich zum einen danach, in welchem Güterstand der überlebende Ehepartner mit dem Erblasser verheiratet gewesen ist, und zum anderen danach, neben welchen Verwandten (erster, zweiter oder weiterer Ordnungen) er zur gesetzlichen Erbfolge berufen ist. So regelt Abs. 1 und 2 allg., wie hoch die Erbquote neben den Ver...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 3 Ist der überlebende Ehegatte zugleich erbberechtigter Verwandter, so fallen Ehegattenerbteil und Verwandtenerbteil nebeneinander an. Die Nichte, die mit einem Onkel (= Erblasser) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, erhält für den Fall, dass nur ein Neffe des Erblassers vorhanden ist, zum einen den Ehegattenerbteil von ¾ (§ 1931 Abs. 1 und 3 BGB, § 1...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Haftung des Ehegatten des Erben bei der Gütergemeinschaft

Rz. 2 Die Regelung des § 2008 BGB ist nicht bzw. wenig verständlich, wenn die Haftungssituation der Ehegatten, die im vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft leben, im Erbfall nicht gegenwärtig ist. Es soll deshalb ein kurzer Überblick gegeben werden. Anders bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, hat die Erbenstellung des einen E...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Ehebezogene Zuwendungen durch güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 73 Auch der Vermögenserwerb durch güterrechtliche Vereinbarung (Begründung der Gütergemeinschaft) kann im Einzelfall eine ehebezogene Zuwendung oder Schenkung darstellen.[301] Grundsätzlich ist der hälftige Vermögenserwerb des weniger vermögenden Ehegatten durch die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft aber pflichtteilsergänzungsfest,[302] weil der Rechtsgrund der Bereic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung regelt Elemente der Inventarerrichtung einschließlich der Inventarfrist in dem besonderen Fall, dass Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft (§§ 1415–1518 BGB) leben. Dabei werden die Besonderheiten des ehelichen Güterstandes berücksichtigt, sowohl hinsichtlich der haftungsrechtlichen Aspekte als auch in Bezug auf die einbezogenen Per...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Rechtsfolgen

Rz. 9 Das Gesetz sagt nichts darüber, wie sich der Ausschluss eines Verwandten oder des Ehegatten/Lebenspartners von der gesetzlichen Erbfolge letztendlich auswirkt. Aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist jedoch zu entnehmen, dass die gesetzliche Erbfolge so zu beurteilen ist, als sei der Ausgeschlossene beim Erbfall nicht vorhanden. Rz. 10 Ist der Ehegatte von der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten

Rz. 37 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt zu seinem Nachlass zu zählen sind. Insoweit sind auch die Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Waren die Eheleute beispielsweise in Gütergemeinschaft verheiratet, so fallen die Verm...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Inhalt des Antrags

Rz. 24 Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist für das Nachlassgericht nach h.M. bindend. Eine Abweichung inhaltlicher Art ist bei der Erteilung nicht zulässig. Der Antrag muss grundsätzlich die notwendigen Angaben enthalten nach §§§ 23 Abs. 1, 352 FamFG.[53] Bei differenzierter Betrachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 2353 BGB ist es durchaus notwendig, zu überlege...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Vermächtnis/Pflichtteil/Ehe

Rz. 9 Für das Vermächtnis gilt § 1952 BGB entsprechend (§ 2180 Abs. 3 BGB).[16] Der ausschlagende Erbeserbe kann den Pflichtteil des vorherigen Erben nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB verlangen, wenn dessen Voraussetzungen bei dem vorherigen Erben vorgelegen hätten. Im Sonderfall, dass der Erbeserbe Alleinerbeserbe seines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand ist und ausschlägt, ha...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Personenkreis, dem die Ausschlagung des Vermächtnisses zustattenkommt

Rz. 2 Fällt das Vermächtnis, mit welchem der Alleinerbe oder die Miterben beschwert waren, fort, kommt die Ausschlagung diesen zustatten. Die Grundregel des § 2318 Abs. 1 BGB gilt insoweit nicht.[3] Die Pflichtteilslast hat der durch die Ausschlagung Begünstigte i.H.d. erlangten Vorteils allein zu tragen. Eine Abwälzung der Pflichtteilslast auf Vermächtnisnehmer oder Auflage...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs

Rz. 22 Endet der Güterstand durch Tod, so ist für die Berechnung des Zugewinnausgleichs i.R.d. güterrechtlichen Lösung der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend. Str. ist allerdings die Bestimmung des Stichtages, wenn der Erblasser während eines rechtshängigen Scheidungsverfahrens verstirbt. Die h.M. wendet in einem solchen Fall § 1384 BGB analog an, wenn der Scheidungsprozess zu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Entsprechende Anwendung des § 2075 BGB

Rz. 12 Hat der Erblasser in seinem Testament angeordnet, dass der Bedachte eine bestimmte Zuwendung erhält, wenn er im Güterstand der Gütertrennung lebt, ist § 2075 BGB nach seinem Wortlaut nicht anwendbar.[25] Vorliegend ist ein fortgesetztes Tun oder Unterlassen nicht gegeben. Ist die Bedingung jedoch gewollt, lässt sich im Wege der Auslegung allerdings nicht klären, ob ei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Erlass

Rz. 15 Der Pflichtteilsberechtigte kann nach dem Eintritt des Erbfalles durch formlosen Vertrag mit dem Erben nach den allg. Regeln über den Forderungserlass (§ 397 BGB) auf seinen bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch verzichten mit der Folge, dass der bereits entstandene Anspruch erlischt.[40] Hierfür ist erforderlich, dass der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Best...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Erhöhung des Erbteils

Rz. 4 Weitere Voraussetzung ist, dass sich infolge des Wegfalls eines gesetzlichen Erben der Erbteil eines anderen gesetzlichen Erben erhöht. Zu einer Erhöhung kommt es dann, wenn derjenige gesetzliche Erbe, dem die Erhöhung zugutekommt, bereits vor dem Wegfall zum gesetzlichen Erben berufen war, allerdings zu einer geringeren Quote. Der gesetzliche Erbteil eines Verwandten ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Höhe der Erbquote bei Gütertrennung

Rz. 24 Zu einer Modifizierung des nach Abs. 1 ermittelten Erbteils des überlebenden Ehegatten kommt es bei Vorliegen einer Gütertrennung nur dann, wenn neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder zu gesetzlichen Erben berufen sind. In einem solchem Fall erben die Kinder und der Ehegatte zu gleichen Teilen. Konkret heißt dies, dass bei Vorhandensein eines Kindes jed...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Zustimmungserfordernisse

Rz. 7 Die allgemeinen güterrechtlichen Verfügungsbeschränkungen (§§ 1365, 1423 ff., 1450, 1453 BGB) finden auf den Erbschaftskauf Anwendung. Ein Veräußerer, der mit seinem Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, bedarf unter den in § 1365 BGB genannten Voraussetzungen der Zustimmung seines Ehegatten.[20] Bei der Gütergemeinschaft bedarf der Ehegat...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Pflichtteilsverzicht

Rz. 25 Beim Pflichtteilsverzicht verändern sich die Erbquoten nicht.[32] Errichtet der Erblasser keine letztwillige Verfügung, erbt der Verzichtende. In einen gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht im Rahmen eines Überlassungsvertrages eine Enterbung hineinzuinterpretieren, erscheint angesichts der Erheblichkeit des Testierwillens fraglich.[33] Enterbt der Erblasse...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Vorbehaltsgut

Rz. 26 Lebt die vom Erblasser zum Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmte Person im Güterstand der Gütergemeinschaft oder fortgesetzten Gütergemeinschaft, ist der Erblasser in der Lage, durch letztwillige Verfügung zu regeln, dass die Zuwendung von Todes wegen Vorbehaltsgut sein soll (§ 1418 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Gem. § 7 S. 2 LPartG gelten diese Bestimmungen auch für die einget...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeines und Anwendbarkeit

Rz. 36 Das LPartG findet aufgrund der Tatsache, dass gleichgeschlechtliche Partner seit dem 1.10.2017 die Ehe eingehen können, nur noch Anwendung auf Lebenspartnerschaften, die vor dem 1.10.2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründet wurden, oder für im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit für diese deutsches Recht zur Anwendung kommt.[97] Das gesetzliche Erb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Vermächtnis/Pflichtteil/Ehe

Rz. 12 Für die Ausschlagung eines Vermächtnisses gilt § 2180 Abs. 2 S. 1 BGB. Der Pflichtteil kann nicht ausgeschlagen werden (vgl. § 1942 Rdn 10), jedoch ist ein schuldrechtlicher, formfreier Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch möglich. Dem Ehegatten steht das Ausschlagungsrecht für seinen Erbteil unabhängig vom gewählten Güterstand persönlich zu (§ 1432 BGB und § 1455 Nr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 23 Haben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, hat der überlebende Ehegatte gegen die Erben einen Anspruch auf Zugewinnausgleich gem. § 1371 Abs. 2 BGB. Entsprechend der Vorschrift des § 1384 BGB ist für die Berechnung des Zugewinns der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages maßgeblich.[67]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Zugewinn

Rz. 31 Verzichtet ein Ehegatte auf seinen Erb- oder Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des anderen, bleibt sein Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen. Er kann ihn nach § 1371 Abs. 2 BGB direkt verlangen, wenn er enterbt wird und auch kein Vermächtnis erhält; sonst muss er gem. § 1371 Abs. 3 BGB ausschlagen.[39] Rz. 32 Bspw. kann angenommen werden, dass die Ehegatten im geset...mehr