Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Bargründung / 3.2 Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Der Gesellschaftsvertrag muss klar zwischen Bargründung und Sachgründung unterscheiden. Bei Nichteinhaltung der notariellen Form oder Mängeln des Beurkundungsverfahrens ist der Gesellschaftsvertrag nichtig. Gleiches gilt, wenn in der Satzung ein unzulässiger oder unmöglicher Zweck als Unternehmensgegenstand der GmbH...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.5 Bestimmung des zuständigen Registergerichts im Familienrecht

Zuständig für Eintragungen in das Güterrechtsregister ist das Amtsgericht, an dem auch nur einer der Eheleute/eingetragenen Lebenspartner den gewöhnlichen Aufenthalt hat.[1] In das Güterrechtsregister sind beispielsweise Änderungen des gesetzlichen Güterstands von Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnern einzutragen, um auch Dritten von dieser Änderung in Kenntnis zu setzen.[2...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns – die Vorarbeit

Wer im gerichtlichen Verfahren auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns nach §§ 1385, 1386 BGB einen Gestaltungsantrag (mit oder ohne Leistungsantrag) stellt und vorgerichtlich die Gegenseite nicht entsprechend aufgefordert hat, riskiert ein sofortiges Anerkenntnis nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 93 ZPO mit entsprechender Kostenfolge. Das Verfahren sollte also außergerichtlich ...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / V. Der vorzeitige Ausgleich nach § 1385 Nr. 4 BGB

Halbwegs bekannt sind in der Praxis die Möglichkeiten des vorzeitigen Ausgleichs des Zugewinns bei dreijähriger Trennung nach § 1385 Nr. 1 BGB. Vor Ablauf dieser drei Jahre bleiben lediglich die Möglichkeiten nach § 1385 Ziffer 2 bis 4 BGB. Die Ziffer 3 hat kaum eine praktische Bedeutung erlangt, der Nr. 4 hat der BGH – man kann sagen in unbeabsichtigt langjähriger Rechtspre...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2020 Auswirkungen des SolZ 2021 auf die steuerliche Belastung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen/§ 15 EStG/SolZ 2021 Die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von derzeit 972 EUR auf 16956 EUR (SolZ 2021) führt zu einer steuerlichen Entlastung von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Steuerliche Belastungsunterschiede ergeb...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2020 Güterstandschaukel / Rückwirkender Wechsel / Zwei Eheverträge / Leistung an Erfüllungs statt / Ausländisches Güterrecht / Mitteilungspflicht / § 5 Abs. 2 ErbStG Die Güterstandschaukel ermöglicht den Schutz des Vermögens eines Ehegatten vor dem Zugriff von dessen Gläubiger, die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen von Kindern nur eines Ehegatten und die Vermeidung von...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2020 Verdeckte Einlage in Personengesellschaft/Begünstigungsfähiger Erwerb/§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG/§ 13a ErbStG/§ 13b ErbStG Es stellt sich die Frage, ob disquotale verdeckte Einlagen in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage bei Personengesellschaften nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigungsfähig sind. Dies dürfte unter der Voraussetzung zu bejahen sein, dass es sich bei de...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2025

Salzmann/Wager , Mögliche Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes auf die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln, DStR 2025, 1727; Wolffskeel von Reichenberg , Einkommen- und Schenkungsteuer bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen für Solar- oder Windenergie, DStR 2025, 1786; Stein , Schenkungsteuerrelevanz von Lastentragung des Nießbrauchers beim Immo...mehr

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§ 10 Ehe und Erbe / I. Güterstand

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§ 10 Ehe und Erbe / B. Ehe

Rz. 2 Im Zusammenhang mit Eheverträgen begegnen uns sehr viele Fachausdrücke, von denen es manche als Entsprechung im Englischen gibt, andere wiederum möglichst verständlich umschrieben werden müssen. In England gibt es weder Güterstände noch einen Versorgungsausgleich, und nachehelicher Unterhalt ist die Ausnahme. Eheverträge werden kaum gechlossen und haben, wenn sie gesch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Eheliche Güterstände

Rn. 59 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der Beurteilung ehelicher Güterstände als Mitunternehmerschaft Hinweis auf § 26a EStG und die Kommentierung dazu (s § 26a Rn 20 ff Schneider).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zielsetzung der Familien-PersGes

Rn. 106 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine allg anerkannte Begriffsbestimmung der Familien-PersGes gibt es nicht (s Hennerkes/May, DB 1988, 483, FN 1; Messmer, StbJb 1979/80, 163, 165). Die Orientierung an § 15 AO scheint mir für die Praxis ungeeignet (s hierzu mwN Stuhrmann, FS Schmidt 1993, 404 mwN; aA Carlé/Halm, KÖSDI 2000, 12 383 mwN). Das Rechtsinstitut ist geschaffen von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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FoVo 10/2025, Die Einordnung von Handlungspflichten als vertretbare Handlung im Sinne der Rechtsprechung

In FoVo 9/2025 haben wir anhand einer Entscheidung des BGH gezeigt, dass es im Einzelfall schwierig sein kann, die vertretbare von der unvertretbaren Handlung abzugrenzen. Die Abgrenzung ist von einer breiten Kasuistik in der Rechtsprechung geprägt. Die nachfolgende alphabetische Checkliste soll helfen, in der Praxis Orientierung zu finden. Der Begriff der vertretbaren Handlu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / II. Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung

§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter welchen die Ehegattenveranlagung möglich ist. Dies sind: Ehegatten, d.h. das Bestehen einer zivilrechtsgültigen Ehe wird vorausgesetzt, unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten nach § 1 Abs. 1 oder 2 oder § 1a EStG [4], kein dauerndes Getrenntleben. Die erste Voraussetzung für die Zusammenveranlagung war im vom Hessische...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / VII. Resümee

Die Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG ist neben der Einzelveranlagung nach § 26a EStG eine Form der möglichen Veranlagungsarten von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hierbei müssen jeweils die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt sein. Ob Eheleute – und somit eine rechtswirksame Ehe – vorliegen, bestimmt sich nach deutschem Zivilre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 2 Gütergemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand einer Ehe spielt grundsätzlich keine Rolle für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Ehegatten sind nicht versicherungspflichtig, wenn ehevertraglich Gütergemeinschaft vereinbart wurde und der Betrieb zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört. In diesen Fällen ist der mitarbeitende Ehegatte oder Lebenspartner Mitunternehmer und nicht Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3 Gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Ehegatten am Betrieb

Sind beide Ehegatten an Personen- oder Kapitalgesellschaften (z. B. KG, OHG, GmbH) beteiligt, beurteilt sich ihre Mitarbeit in einem solchen Unternehmen – ungeachtet ihres Güterstands – nach den geltenden Grundsätzen für die versicherungsrechtliche Beurteilung mitarbeitender Gesellschafter bzw. Geschäftsführer.mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige des Arbe... / 5.1 Auswirkung des Güterstands auf die Zugewinngemeinschaft

Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht von Beschäftigungen zwischen Ehegatten kommt es außerdem auch auf den jeweiligen Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung) an. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft[1] und der vertragliche Güterstand der Gütertrennung[2] schließen ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt zwischen Ehegatten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige / 2 Merkmale für eine Beschäftigung zwischen Angehörigen

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung zwischen Angehörigen kann angenommen werden, wenn der Angehörige in den Betrieb des Arbeitgebers wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert ist und die Beschäftigung tatsächlich ausübt, der Angehörige dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt[1], der Angehörige anstelle einer fremden Arbeitskraft bes...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 1. Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation

Rz. 12 Ohne ehevertragliche Regelung leben die Eheleute gemäß § 1363 BGB grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so wird der Ausgleich des Zugewinns gemäß § 1371 Abs. 1 BGB dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebende...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Güterstand der Gütertrennung

Rz. 15 Im Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB findet weder bei Ehescheidung noch beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich statt. Außer im Rahmen der sog. Güterstandsschaukel ist der Güterstand der Gütertrennung aber meist wenig sinnvoll, denn er hat die folgenden meist nicht gewollten Konsequenzen:mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / III. Wahl des richtigen Güterstandes

Rz. 11 Der Zugewinnausgleich wird nach der Rechtsprechung des BGH vom Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts nicht umfasst. Er ist daher einer ehevertraglichen Gestaltung am weitesten zugänglich.[14] Der BGH hat an der Kernbereichsferne des Zugewinnausgleichs auch für Unternehmerehen festgehalten, in denen der selbstständig erwerbstätige Ehegatte seine Altersvorsorge nicht d...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / c) Besonderheiten bei Gütertrennung (2. Abwandlung)

Rz. 91 Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, können die vorstehend dargestellten Vorteile des Wechsels von dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung erst genutzt werden, nachdem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde und dabei als Anfangsvermögen das Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung festgelegt wurde. E...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / I. Grundsätze zum Güterstandswechsel

Rz. 62 Ein Wechsel des Güterstandes eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Erbschaftsteuer sowie das Pflichtteils- und Haftungsrecht, da die Erfüllung des bei entsprechender Gestaltung entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs eine entgeltliche Verfügung darstellt.[31] Wenn ein Ehegatte bisher nicht oder nur in geringem Umfang am Familienvermögen bet...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Rz. 19 Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gemäß § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Ausschluss des Zugewinnausgle...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / d) Zentrales Testamentsregister

Rz. 99 Der Wechsel in den Güterstand der Gütertrennung oder von einer Gütertrennung zurück in die Zugewinngemeinschaft hat Einfluss auf die Erbfolge und ist daher beim zentralen Testamentsregister (ZTR) gem. § 34a Abs. 1 BeurkG zu registrieren.[77] Keinen Einfluss auf die Erbfolge hat jedoch die Vereinbarung der Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeins...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / bb) Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen

Rz. 77 § 5 ErbStG regelt die steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichsanspruches. Gemäß § 5 Abs. 2 Alt. 1 ErbStG gehört die Zugewinnausgleichsforderung im Sinne des § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7 ErbStG, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten beendet wird. Dies gilt auch für Ausgleichsforderungen...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / c) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod

Rz. 24 Um die Vorteile des streitvermeidenden Komplettverzichts für den Fall der Scheidung und die erbschaftsteuerlichen Vorteile des § 5 ErbStG für den Fall des Todes nutzen zu können, aber dennoch das Familienvermögen vor zu hohen Ansprüchen des länger lebenden Ehegatten zu schützen, bietet sich eine Kombination aus Komplettverzicht und gegenständlichem Verzicht an: Rz. 25...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Vorüberlegung: steuereffiziente Beteiligung des Ehegatten

Rz. 46 Wenn Ehegatten, die bisher nicht oder nur in geringem Umfang am Familienvermögen beteiligt sind, Gesellschafter des Familienpools werden sollen, bestehen im Grundsatz zwei Gestaltungsvarianten. Einerseits können vorab Vermögenswerte im gewünschten Umfang zwischen den Ehegatten übertragen werden, welche sodann in einem zweiten Schritt auf den Familienpool übertragen we...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 3. Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Rz. 18 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann auch modifiziert werden. Die Modifizierungen bleiben gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG lediglich bei der Bestimmung der fiktiven erbschaftsteuerfreien Ausgleichsforderung unberücksichtigt, sodass ein zivilrechtlicher Ausschluss der Zugewinnausgleichsforderung die erbschaftsteuerliche Befreiung nach § 5 Abs. 1 ErbStG ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / IV. Zusammenfassung

Rz. 104 Oft bietet sich ein Güterstandswechsel als Gestaltungsmittel an, um Vermögensübertragungen während der Ehezeit sowohl unter erbschaftsteuerlichen, pflichtteilsrechtlichen sowie haftungs- und anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Rz. 105 Steuerliche Vorteile im Rahmen des Güterstandswechsels ergeben sich daraus, dass sowohl die ehebezogenen Zuwendungen,...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / cc) Pflichtteilsrechtliche Auswirkungen

Rz. 83 Unbenannte Zuwendungen sind in der Regel objektiv unentgeltlich und im Erbrecht (§§ 2287, 2288, 2325 BGB) grundsätzlich wie eine Schenkung zu behandeln.[59] Zuwendungen unter Ehegatten sind daher nicht pflichtteilsfest, wenn die Leistung weder unterhaltsrechtlich geschuldet war noch der Vergütung von Diensten diente noch ihr sonst eine durch sie ganz oder teilweise ve...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 1. Beispielsfall

Rz. 65 Die wichtigsten in der Praxis immer wieder vorkommenden Problemstellungen bei vermögenden Ehegatten und die jeweils passenden Gestaltungsmöglichkeiten sollen anhand des folgenden Beispielsfalls verdeutlicht werden: Rz. 66 Ausgangsfall Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / a) Zugewinnausgleich durch Güterstandswechsel (Ausgangsfall)

Rz. 68 Wenn die Ehegatten bereits seit der Eheschließung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann die Lösung wie folgt aussehen. Lösung Ausgangsfall Im Ausgangsfall würde sich ein Zugewinnausgleichsanspruch von M gegen F i.H.v. 3,5 Mio. EUR ergeben. Dieser könnte z.B. durch Übertragung von Miteigentumsanteilen von jeweils 50 % an den vermieteten Immobilien der F[40]...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / bb) Schutz vor Liquiditätsabfluss

Rz. 107 Durch die Übertragung von Unternehmensanteilen auf eine Stiftung kann das Unternehmen weiterhin vor ungewollten Mittelabflüssen geschützt werden, die regelmäßig drohen, wenn Ehegatten oder Abkömmlinge güter- oder erbrechtliche Ausgleichsansprüche realisieren wollen. Durch die Anteilsübertragung kann der Stifter sein Unternehmen endgültig aus seiner eigenen Vermögenss...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / C. Verzicht auf Zugewinnausgleich

Rz. 54 Nachdem die Tragweite eines Pflichtteilsverzichts erfasst ist, darf nicht vergessen werden, die güterrechtlichen Auswirkungen einer entsprechenden erbrechtlichen Regelung, bei der dann der Ehegatte unter Umständen nicht mehr bedacht ist und auch auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat, zu bedenken. Schließlich kann er gemäß § 1371 Abs. 2 BGB den güterrechtlichen Zug...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / II. Grundsätze der steuerlichen Behandlung von vorsorgenden Eheverträgen

Rz. 8 Bisher hielt der BFH eine Abfindung zum Ausgleich eines Verzichtes auf den Zugewinn oder für eine Begrenzung des Unterhalts für schenkungsteuerbar. So urteilte der BFH zu einem Ehevertrag, der während bestehender Ehe geschlossen wurde, ohne den Güterstand zu ändern, dass eine erst zukünftig entstehende Ausgleichsforderung keinen in Geld bewertbaren Vermögenswert darste...mehr

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§ 9 Familienpool: Rechneris... / I. Ausgangsfall

Rz. 1 Die folgenden Berechnungen greifen das bereits in den vorgenannten Kapiteln beschriebene Beispiel zur Gründung eines Familienpools auf und verdeutlichen die Auswirkungen auf das Ergebnis und die Liquidität über einen Zeitraum von 15 Jahren. Rz. 2 Fallbeispiel Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Gütertrennung und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / 1. Sachverhalt

Praxis-Beispiel Ehegatten, Erben und Miteigentümer Rz. 1 Die[1] Ehegatten M und F leben in Polen im Güterstand der Gütergemeinschaft. Zu dem von beiden Ehegatten verwalteten Gesamtgut gehören mehrere Grundstücke. Sie beauftragen X mit der Baureifmachung (Erschließung). Die Ehegatten verkaufen die Grundstücke (nach der Beendigung von Pachtverträgen). Das FA geht von einer M und ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / B. Fallbeispiel für typische Einsatzbereiche eines Familienpools

Rz. 2 Der Einsatzbereich und die erheblichen Gestaltungsspielräume durch den Einsatz eines Familienpools sollen anhand des nachfolgenden Fallbeispiels deutlich gemacht werden. Rz. 3 Fallbeispiel Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Gütertrennung und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits jeweils zwei eigene noch minderjährige Kinder haben. F...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / d) Ausschluss der Vermögenswerte beim Zugewinn, die jeder Ehegatte aus "seiner Familie" erhalten hat

Rz. 26 Gerade bei noch jungen Ehegatten lässt sich oft noch nicht genau definieren, welche Vermögenswerte die Ehegatten zukünftig noch aus den jeweiligen Familien erhalten werden. Hier bietet sich dann eine generelle Definition des Verzichtsgegenstandes an. Da die Rechtsprechung den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches sehr ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / d) Zentrales Testamentsregister

Rz. 49 Die Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung hat Einfluss auf die Erbfolge und ist daher beim zentralen Testamentsregister (ZTR) gem. § 34a Abs. 1 BeurkG zu registrieren.[26] Keinen Einfluss auf die Erbfolge hat jedoch die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, eine Registrierung im ZTR hat daher nicht zu erfolgen.mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Notarkosten

Rz. 50 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Gü...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Gestaltungsempfehlung

Rz. 157 Mit Blick auf die schützenswerten Interessen der Gesellschaft ist es zulässig und sinnvoll, überhaupt eine Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklausel in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Bei deren Ausgestaltung sollte jedoch darauf geachtet werden, das Gesellschaftsinteresse nicht in überschießendem Maße zu verwirklichen. Gerade wegen der gesteigerten Anforder...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / dd) Haftungs- und anfechtungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 87 Werden Vermögenswerte zur Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs übertragen, so erfolgt diese Übertragung entgeltlich, was zu einer Reduzierung der Anfechtungsfrist nach dem AnfG von vier auf zwei Jahre führt.[66] Der Ausgleichsanspruch gemäß § 1378 Abs. 1 BGB entsteht nämlich kraft Gesetzes und stellt folglich keine unentgeltliche Leistung im Sinne des § 4 AnfG da...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Perspektiven beim Behinderten- und Bedürftigentestament durch BGH-Urteil aus 2011

Rz. 166 Aufgrund der Möglichkeit, einen wirksamen Pflichtteilsverzicht mit dem behinderten Angehörigen zu vereinbaren, erschließen sich ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Versorgung von behinderten Angehörigen, da das Problem des überleitbaren Pflichtteilsanspruchs durch einen wirksamen Pflichtteilsverzicht gelöst ist. Der behinderte Angehörige muss daher grundsätzli...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches bei Scheidung und Tod

Rz. 22 Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruches nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsans...mehr