Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks gegen Aktienanteile

Leitsatz (Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie) [1] Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage, konkret um den Fall, dass die Übertragung von Grundstücken als Sacheinlage bei der Klägerin (AG) gegen Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleistet wurde. Die Parteien vereinbarten, dass di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 11 Fördermittelberater

Die Fördermittelberatung bezieht sich nicht nur auf in Gründung befindliche Unternehmen, sondern erfolgt auch als begleitende Beratung bestehender Unternehmen. Auch hier gelten die Grundsätze der taxmäßigen bzw. üblichen Vergütung, die sich nach den allgemeinen Regelungen gem. §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB bestimmen. Bei Bemessung der Vergütung wird sich regelmäßig am Zeitau...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2.4 Sorgfaltspflichten nach der EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung

Die EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung ist Teil des Anti-Geldwäsche-Pakets der EU aus 2021. Obwohl die endgültige Textfassung noch nicht vorliegt und die finalen Texte noch gebilligt und von EUParlament und -Rat angenommen werden müssen, können Steuerberater aus der gegenwärtigen Fassung erste Tendenzen entnehmen, in welche Richtung die EU bis 2027 (voraussichtliches Inkrafttrete...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zur Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung. durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Übernahme einer Vertrags...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.2 Gründung im vereinfachten Verfahren

Rz. 14 Das Gesetz sieht vor, dass in bestimmten Fällen unter erleichterten Voraussetzungen eine GmbH gegründet werden kann (sog. vereinfachtes Verfahren, § 2 Abs. 1a GmbHG). Diese Möglichkeit besteht nach § 2 Abs. 1a Satz 1 bis 3 GmbHG aber nur, wenn die Gesellschaft höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat, das in der Anlage des GmbH-Gesetzes bestimmte Must...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / Zusammenfassung

Überblick Die Gründung einer Immobiliengesellschaft richtet sich nach dem GmbHG. Dieser Beitrag erläutert die gesetzlichen Vorgaben, die notwendigen Inhalte des Gesellschaftsvertrags und geht insbesondere ausführlich auf kommunale Wohnungs- und Immobiliengesellschaften ein.mehr

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Gründung einer Wohnungs- und Immobiliengesellschaft

Zusammenfassung Überblick Die Gründung einer Immobiliengesellschaft richtet sich nach dem GmbHG. Dieser Beitrag erläutert die gesetzlichen Vorgaben, die notwendigen Inhalte des Gesellschaftsvertrags und geht insbesondere ausführlich auf kommunale Wohnungs- und Immobiliengesellschaften ein. 1 Gesetzliche Anforderungen Rz. 1 Eine einheitliche, umfassende Vorschrift mit den Anford...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.1 Allgemeine Anforderungen

1.2.2.1.1 Notarielle Beurkundung Rz. 6 Im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften[1] schreibt das GmbH-Gesetz zwingend vor, dass der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss.[2] Rz. 7 Neben der Schriftform[3], der elektronischen Form[4] und der Textform[5] sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung[6] und die öffentliche Beglaubigung[7] vor. Die öffentlich...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1 Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags

1.2.3.1.1 Überblick Rz. 19 Der Gesellschaftsvertrag muss (mindestens) folgende Punkte enthalten: die Firma und den Sitz der Gesellschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG), den Gegenstand des Unternehmens (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), den Betrag des Stammkapitals (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG), die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkap...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.1 Bei Gründung: Vermögenslage von Mitgesellschaftern prüfen

Wer eine GmbH gründen will, sollte sich seine potenziellen Mit-Gesellschafter nicht nur bezüglich ihrer fachlichen und charakterlichen Eigenschaften, sondern auch bezüglich ihrer Vermögensverhältnisse genau ansehen. Natürlich wird der Mitgesellschafter nicht unbedingt willens sein, seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren, indem er z. B. seine Kontoauszüge vorweist. Und wen...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2 Gesellschaftsvertrag

1.2.1 Bedeutung des Gesellschaftsvertrags Rz. 5 Der Gesellschaftsvertrag ist die Grundordnung einer GmbH und hat zwei Funktionen: In ihm werden die Einzelheiten der Gründung der GmbH geregelt (Errichtungsgeschäft). Darüber hinaus ist er die körperschaftliche Satzung der Gesellschaft als juristische Person und verpflichtet nicht nur die Gründer, sondern auch eventuelle spätere...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2 Form des Gesellschaftsvertrags

1.2.2.1 Allgemeine Anforderungen 1.2.2.1.1 Notarielle Beurkundung Rz. 6 Im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften[1] schreibt das GmbH-Gesetz zwingend vor, dass der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss.[2] Rz. 7 Neben der Schriftform[3], der elektronischen Form[4] und der Textform[5] sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung[6] und die öffentliche Beg...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.2 Weitere Regelungen im Gesellschaftsvertrag

1.2.3.2.1 Fakultative formbedürftige Regelungen Rz. 32 Wenn das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein soll oder den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitalanlagen noch andere Verpflichtungen[1] gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden soll, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag (§ 3 Abs. 2 GmbHG). 1.2.3.2.2 Sonstige ...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.2 Stammkapital

Rz. 22 Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 EUR betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Im Hinblick darauf, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft deren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 13 Abs. 2 GmbHG), hat der Gesetzgeber einen Mindestbetrag vorgeschrieben, der bei der Gründung, das heißt vor der Anmeldung der Eintragung im Handelsregist...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 137 Sobald – über die Phase der unverbindlichen Vorplanungen und Vorbesprechungen hinaus – zwischen den Beteiligten[1] bindend (das heißt unter Beachtung der auch hier notwendigen notariellen Beurkundung gemäß § 2 GmbHG)im Rahmen eines Vorvertrags (Vorgründungsvertrag) vereinbart wird, dass eine GmbH gegründet werden soll, entsteht eine Vorgründungsgesellschaft, und zwar...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.5 Kosten der notariellen Beurkundung und der Handelsregistereintragung

Rz. 126 Im Rahmen der Gründung einer GmbH entstehen – neben eventuellen weiteren individuellen Kosten für eine Beratung in steuerlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht – Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Die Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsb...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.4 Besonderheiten bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

Rz. 76 Die Unternehmergesellschaft(haftungsbeschränkt) (UG) wurde – wie auch das vereinfachte Verfahren (§ 2 Abs. 1a GmbHG) – im Rahmen des "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" vom 23.10.2008 eingeführt.[1] Nach der Gesetzesbegründung soll es die GmbH in der Variante der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft jungen Ex...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 2 Rechtslage vor der Eintragung in das Handelsregister

Rz. 136 Im GmbH-Gesetz ist ausdrücklich geregelt, dass vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft die GmbH als solche nicht besteht (§ 11 Abs. 1 GmbHG).[1] Für die Beurteilung der rechtlichen Fragen in der Phase der Gründung einer GmbH ist die Unterscheidung erforderlich zwischen der Vorgründungsgesellschaft, der Vorgesellschaft und der (in das Handel...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 1 Eine einheitliche, umfassende Vorschrift mit den Anforderungen an die Gründung einer Wohnungs- und Immobiliengesellschaft[1] gibt es nicht. Vielmehr enthält das GmbH-Gesetz in seinem ersten Abschnitt mehrere Regelungen, die dabei zu beachten sind. Rz. 2 Eine GmbH kann auch durch Umwandlung bereits vorhandener Rechtsträger nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) entstehen. Daf...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.1 Bedeutung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 5 Der Gesellschaftsvertrag ist die Grundordnung einer GmbH und hat zwei Funktionen: In ihm werden die Einzelheiten der Gründung der GmbH geregelt (Errichtungsgeschäft). Darüber hinaus ist er die körperschaftliche Satzung der Gesellschaft als juristische Person und verpflichtet nicht nur die Gründer, sondern auch eventuelle spätere Gesellschafter und Dritte.[1] Im GmbH-Ge...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5 Mängel des Gesellschaftsvertrags und fehlerhafter Beitritt zur GmbH

1.2.5.1 Mängel des Gesellschaftsvertrags Rz. 84 Mängel am Gesellschaftsvertrag können in vielfacher Form vorkommen, so zum Beispiel Formmängel, Mängel der Vollmacht bei Abschluss durch einen Vertreter oder weil der Gesellschaftsvertrag nicht den Mindestinhalt aufweist, den das Gesetz nach § 3 GmbHG verlangt. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Auswirkungen hängen insbesond...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.4 Sacheinlagen

Rz. 30 Neben der Geldeinzahlung auf die übernommenen Stammeinlagen ("Bargründung") ist es – vom Fall der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" abgesehen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG) – auch möglich, Sacheinlagen zu leisten. Das Gesetz schreibt dafür vor, dass in solchen Fällen der Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sach...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.2.1 Fakultative formbedürftige Regelungen

Rz. 32 Wenn das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein soll oder den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitalanlagen noch andere Verpflichtungen[1] gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden soll, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag (§ 3 Abs. 2 GmbHG).mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.7 Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals

Rz. 105 Das GmbH-Gesetz enthält zudem besondere Vorschriften, die § 53 GmbHG ergänzen[1], für Änderungen des Gesellschaftsvertrags in Form von Erhöhungen des Stammkapitals (§§ 55 ff. GmbHG) oder Herabsetzungen des Stammkapitals (§§ 58 ff. GmbHG).[2] 1.2.7.1 Erhöhung des Stammkapitals Rz. 106 Wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Ges...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.7.2 Herabsetzung des Stammkapitals

Rz. 111 Gemäß § 58 Abs. 1 GmbHG kann eine Herabsetzung des Stammkapitals nur unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen erfolgen: der Beschluss auf Herabsetzung des Stammkapitals muss von den Geschäftsführern in den Gesellschaftsblättern bekanntgemacht werden; in dieser Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, sich bei derselben zu melden;...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.6 Bekanntmachungen der Gesellschaft

Rz. 134 Bestimmt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag, dass von der Gesellschaft etwas bekannt zu machen ist, so erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 12 Satz 1 GmbHG im Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt). Der (elektronische) Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) ist somit das Pflichtmedium für die gesetzlich und gesellschaftsvertraglich zwingend vorgeschriebenen Veröffen...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 2.3 GmbH

Rz. 147 Durch die Eintragung in das Handelsregister wird aus der Vorgesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ist eine juristische Person und damit rechtsfähig (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Im Gegensatz zur Vorgesellschaft finden auf die GmbH alle Regelungen des GmbH-Gesetzes Anwendung. Für die Verbindlichkeiten haftet eine GmbH nur mit ihrem Vermögen (§ 13 A...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.1 Überblick

Rz. 19 Der Gesellschaftsvertrag muss (mindestens) folgende Punkte enthalten: die Firma und den Sitz der Gesellschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG), den Gegenstand des Unternehmens (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), den Betrag des Stammkapitals (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG), die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage)...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 18 Das Gesetz legt fest, welchen Mindestinhalt ein Gesellschaftsvertrag haben muss (§ 3 Abs. 1 GmbHG) und welche weiteren Regelungen ggf. darüber hinaus Vertragsbestandteil sein müssen (§ 3 Abs. 2 GmbHG).[1] Neben diesen obligatorischen Regelungen besteht im GmbH-Recht – im Vergleich zu Wohnungs- und Immobilienunternehmen in anderen Rechtsformen[2] – ein weiter Spielraum...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.2.2 Sonstige Regelungen

Rz. 33 Das GmbH-Recht eröffnet Wohnungs- und Immobiliengesellschaften weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag. So besteht vor allem die Möglichkeit, den Aufgabenkreis der Gesellschafterversammlung durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu erweitern sowie bestimmte Aufgaben von der Zustimmung anderer Organe der GmbH, anderer Gesellschaft...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.7.1 Erhöhung des Stammkapitals

Rz. 106 Wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers (§ 55 Abs. 1 GmbHG). Rz. 107 Zur Übernahme eines Geschäftsanteils können von der Gesellschaft die bisherigen Gesellschafter oder andere Personen, die durch die Übernahme ih...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 2.2 Vorgesellschaft

Rz. 140 Bereits bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine Vorgesellschaft (Vor- GmbH). Diese endet mit der Eintragung der GmbH in das Handelsregister.[1] Eine gesetzliche Regelung für die Vorgesellschaft gibt es nicht. Die Vorgesellschaft ist eine Rechtsträgerin eigener Art (sui generis) und bereits rechtsfähig.[2] Auch die Vorschriften des GmbH-Gesetzes finden i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.1.1 Notarielle Beurkundung

Rz. 6 Im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften[1] schreibt das GmbH-Gesetz zwingend vor, dass der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss.[2] Rz. 7 Neben der Schriftform[3], der elektronischen Form[4] und der Textform[5] sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung[6] und die öffentliche Beglaubigung[7] vor. Die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5.2 Fehlerhafter Beitritt zur GmbH

Rz. 92 Ein wesentlicher Bestandteil des Gesellschaftsvertrags sind die Beitrittserklärungen der Gründer der GmbH. Sie sind die Grundlage für die Einzahlungspflicht auf die von ihnen übernommenen Stammeinlagen und ein Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, sog. Einheitsgründung).[1] Die Auswirkungen von Fehlern im Rahmen des Beitritts auf das wi...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.1 Gründerzahl

Rz. 3 Das Gesetz[1] lässt zu, dass eine GmbH nicht nur durch mehrere Personen (Mehrpersonengründung), sondern bereits durch eine Person gegründet ("errichtet") werden kann (Einpersonengründung, Ein-Personen-GmbH). Für die Mehrpersonengründung und die Einpersonengründung gelten dieselben Regeln.[2] So haben zum Beispiel auch Wohnungs- und Immobilienverwalter die Möglichkeit, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5.1 Mängel des Gesellschaftsvertrags

Rz. 84 Mängel am Gesellschaftsvertrag können in vielfacher Form vorkommen, so zum Beispiel Formmängel, Mängel der Vollmacht bei Abschluss durch einen Vertreter oder weil der Gesellschaftsvertrag nicht den Mindestinhalt aufweist, den das Gesetz nach § 3 GmbHG verlangt. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Auswirkungen hängen insbesondere von den einzelnen Phasen der Gründun...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.6 Änderung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 95 Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags kann nur durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Ein solcher Beschluss bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und muss notariell beurkundet werden (§ 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Rz. 96 Ein Beschluss der Gesellschafter zur Änderung des Gesellschaftsvertrags ist – wie auch im Rahm...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.3 Landesrechtliche Vorgaben für Gemeinden als Gesellschafter von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Rz. 35 In allen Bundesländern bestehen Vorgaben in Form von landesrechtlichen Vorschriften, nach denen sich Gemeinden an Unternehmen in Rechtsformen des Privatrechts, und damit auch an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, beteiligen dürfen (Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung). Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich insbesondere in den Gemeindeordnungen oder Kom...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.4 Eintragung der Gesellschaft durch das Registergericht

Rz. 122 Ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet, so hat das Gericht die Eintragung abzulehnen. Dies gilt auch, wenn Sacheinlagen nicht unwesentlich überbewertet wurden (§ 9c GmbHG). Rz. 123 Wegen einer mangelhaften, fehlenden oder nichtigen Bestimmung des Gesellschaftsvertrags darf das Gericht die Eintragung nach Absatz 1 nur ablehnen, soweit diese B...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.1.2 Vertragsabschluss durch Bevollmächtigte

Rz. 11 Eine Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags durch Bevollmächtigte ist nur aufgrund einer Vollmacht möglich, die notariell beurkundet (§ 128 BGB, §§ 8 ff. BeurkG) oder beglaubigt (§ 129 BGB, § 40 BeurkG) sein muss (§ 2 Abs. 2 GmbHG). Der Umfang der Vollmacht muss den Abschluss des Gesellschaftsvertrags (Errichtungsgeschäft) umfassen. Im Fall einer Vertretung durch Ge...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.3 Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile

Rz. 24 Die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, wonach im Gesellschaftsvertrag die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt, enthalten sein müssen, nimmt Bezug auf die Unterscheidung zwischen Geschäftsanteil und Einlagepflicht auf das Stammkapital (Stammeinlage). Rz. 25 Der Geschäftsantei...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.3 Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 113 Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Das Registergericht ist das örtlich zuständige Amtsgericht (§ 8 HGB i. V. m. § 376 Abs. 1 FamFG). Die Anmeldung ist gemäß § 78 GmbHG von sämtlichen Geschäftsführern der Vorgesellschaft elektronisch in öffentlich beglaubigter ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 1 Grundregeln der Ausfallhaftung

Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich beschränkt auf das Stammkapital von mindestens 25.000 EUR und die Haftung des einzelnen Gesellschafters auf die von ihm übernommene Stammeinlage mit der Folge, dass er üblicherweise nicht mehr haftet, wenn er seinen Anteil voll einbezahlt hat. Aber § 24 GmbHG bestimmt eine weitergehende Haftung für die Fälle, in denen Beträge an einen Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.3 Genehmigtes Kapital als Alternative zu kurzen Zahlungsfristen

Am besten ist es, wenn übernommene Stammeinlagen, ob bei Gründung oder bei Kapitalerhöhung, sofort eingezahlt werden. Nicht immer ist das aber machbar. Es ist auch nicht immer möglich, kurze Zahlungsfristen zu vereinbaren. Denn auch bei sonst zuverlässigen Gesellschaftern kann ein Zahlungsengpass entstehen. Oder bei einer Kapitalerhöhung ist einer der bisherigen Gesellschaft...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 2.2.10 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Geschäftsführer und Gesellschafter und die Vertretung in Prozessen gegen Geschäftsführer

Rz. 885 Ersatzansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter Zum Aufgabenkreis der Gesellschafterversammlung gehört auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen (§ 46 Nr. 8 Alt. 1 GmbHG). Der Grund für diese Regelung liegt darin, dass es dem obersten Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 3 Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis

Während die Vertretungsbefugnis das Außenverhältnis, also die Beziehungen der GmbH zu Geschäftspartnern, betrifft, regelt die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis, also die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geschäftsführer und anderen Organen der GmbH, etwa der Gesellschafterversammlung oder einem fakultativen Beirat. Die Kompetenzgrenze lässt sich vereinfachen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / Einführung

Dass ein GmbH-Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen haftet, gilt nur, wenn er seine Einlage in voller Höhe eingezahlt hat. Aber er muss auch für die anderen Gesellschafter persönlich haften, welche die von Ihnen übernommene Einlage nicht erbracht haben – gleichgültig, ob sie es nicht konnten oder nicht wollten. Hat also einer der Gesellschafter dies nicht getan und k...mehr