Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.3.2 Eigentumsübergang beim Umlegungsverfahren

Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch Der Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG steuerfrei, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter in diesem Verfahren ist.[1] Ob das dem neuen Eigentümer zugeteilte Grundstück inner... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.4.1 Ausschluss der Vergünstigungen

Ergänzend wird auf Tz. 3.2., 3.2.1., 3.2.2., 3.3.1. und 3.3.2.. verwiesen. Sperrfrist von 5/10 Jahren [1] Bei den Vorgängen nach § 6 Abs. 1–3 GrEStG (s. Übersicht Nrn. 3. und 4.) treten die Vergünstigungen nicht ein, wenn und soweit ein Gesamthänder innerhalb von 5/10 Jahren vor dem Erwerbsvorgang seinen Anteil an der veräußernden Gesamthand durch Rechtsgeschäft unter Lebenden ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Umfassende Ausführungen zur steuerfreien Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG bzw. zur (nachgeholten) Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Vermögensbeteilungen nach § 19a EStG ergeben sich aus dem Scheiben der Finanzverwaltung.[1] Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG Steuerfrei und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung bl... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.1 Abgrenzung berufliche – private Veranlassung

Umzugskosten sind beruflich veranlasst, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen das auslösende Moment für den Umzug ist und Umstände der privaten Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Beruflich veranlasst sind z. B. Aufwendungen, die durch den Dienstantritt entstehen. Dies gilt auch für die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Steh... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Doppelte Haushaltsführung / 1.5.5 Wechsel des Familienwohnsitzes mit dem Ort der Zweitwohnung

Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten wandelt sich eine ursprünglich beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann nicht in eine private doppelte Haushaltsführung um, wenn die Ehegatten ohne beruflichen Grund den Ort des eigenen Hausstands mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung tauschen.[1] Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des a... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[1] ist in § 60a AO ein Feststellungsverfahren zur Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59 bis 61 AO eingeführt worden. Geprüft wird, ob die Satzung der Körperschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Feststellungsverfahren tritt an die Stelle der bisherigen sog. vorläufigen Bescheinigung, di... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Gründung einer Vertriebsgesellschaft

Rz. 1238 [Autor/Stand] Auffassung der Finanzverwaltung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt eine Funktionsverlagerung vor, "wenn der Vertrieb (als Ganzes oder Teile davon) auf ein übernehmendes Unternehmen übertragen wird."[2] Nach Auffassung der Finanzverwaltung löst damit der in der Praxis äußerst relevante Fall der erstmaligen Gründung einer Vertriebsgesellschaft e... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Staatsverträge: Anknüpfung an die Gründung.

Rn 33 Zahlreiche, nach Art 3 II 1 vorrangig zu beachtende Staatsverträge gebieten die Anknüpfung an das Gründungsrecht: Prominentes Beispiel ist Art XXV Abs V des Deutsch-Amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 29.10.54 (BGBl 1956 II 487, 500, Jayme/Hausmann Nr 134), das im Verhältnis zu den 50 US-amerikanischen Einzelstaaten auf die Gründungsthe... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat innerhalb der EU.

Rn 21 Die – nach dem ›gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts‹ getroffene – National Grid Indus-Entscheidung des EuGH (s Urt v 29.11.11 – C-371/10 Rz 26) (dazu Verse ZEuP 13, 463 ff; Teichmann in FS Hommelhoff [12], 1213, 1233 ff; Mörsdorf EuZW 12, 296; Schall/Barth NZG 12, 414; Schaper EWiR 12, 506; s zuletzt EuGH C-405/18 AURES Holdings, ECLI:EU:C:2020:127 Rz 26) bestä... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Begründung und Beendigung einer Betriebsstätte (Abs. 4)

(4) 1 Wird eine Betriebsstätte begründet, so ist zu diesem Zeitpunkt die erste Hilfs- und Nebenrechnung für die Betriebsstätte zu erstellen. 2 Wird eine Betriebsstätte beendet, so ist zu diesem Zeitpunkt die Hilfs- und Nebenrechnung abzuschließen. 3 Der zum Zeitpunkt der Begründung oder der Beendigung einer Betriebsstätte anzunehmende Übergang von Vermögenswerten und ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonst: Sitz- oder Gründungstheorie nach deutschem autonomem Internationalen Gesellschaftsrecht?

Rn 41 Wo weder das Unions- oder EWR-Recht noch Staatsverträge die Anknüpfung an die Gründung gebieten (s Rn 11 ff), ist das deutsche autonome IntGesR in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf die Vielzahl der Staaten, deren Gesellschaften kraft staatsvertraglicher Regelung mittlerweile nach der Gründungstheorie zu beurteilen sind, wird von vielen in der Literatur die Ankn... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Benachteiligung.

Rn 30 Gründung Betriebskindergarten, da statistisch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften davon weniger profitieren? Schon keine ungünstigere Behandlung, da zusätzliche wirtschaftliche Erschwernisse für alle Gruppen gleichermaßen ausgeglichen werden; jedenfalls ist sachlicher Grund die Bindung von ArbN mit Kindern an das Unternehmen. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. C 241 vom 28.9.04, S. 1), gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, aufgrund ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Genehmigungserfordernisse.

Rn 2 Nr 1: Zum entgeltlichen wie dem unentgeltlichen Erwerb eines Erwerbsgeschäfts (oder eines Teils davon) ist ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund des Erwerbs die Genehmigung des BtG erforderlich. Ein Erwerbsgeschäft ist jede mit der Absicht der Gewinnerzielung selbstständig ausgeübte berufliche Tätigkeit (RGZ 133, 7, 11), wobei der Gegenstand, die bisherige und die zukünfti... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 — IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verlobten-GbR.

Rn 43 Bei Mitarbeit eines Verlobten liegt eine GbR regelmäßig nicht vor (BGH BB 58, 5). IÜ stehen Verlobte sonstigen Dritten gleich und sind frei in der Gründung einer GbR. Bei Lösung der Verlobung kommen insb Bereicherungsansprüche sowie Ansprüche wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313) in Betracht (Hamm FamRZ 83, 494). mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einführung.

Rn 1 Das IntGesR ist für die Lösung von Fällen mit Auslandsbezug von zentraler Bedeutung: An internationalen wirtschaftsrechtlichen Transaktionen und Prozessen sind häufig Gesellschaften aus unterschiedlichen Staaten beteiligt. Selbst wenn der Schwerpunkt eines Falles nicht im Gesellschaftsrecht sondern zB im Schuldrecht liegt, sind wesentliche gesellschaftsrechtlich zu qual... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Personen, die einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen, Abs 2 S 3.

Rn 17 Notwendig ist eine besonders enge Bindung mit dem Mieter (LG München I NZM 05, 336 stellt strenge Anforderungen, lässt enge Freundschaft nicht genügen und fordert eine Bindung, die eine weitere gleicher Art nicht zulässt). Auf eine sexuelle Beziehung kommt es nicht an; ein Vater-Sohn-ähnliches Verhältnis genügt (LG Berlin ZMR 16, 289). Ob ein Eintrittsrecht gegeben ist... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 41. Kooperationsvertrag (Abs 4).

Rn 40 Bei Verträgen über gemeinsames Wirken zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks ohne Bildung einer Gesellschaft fehlt es idR an einer charakteristischen Leistung, so dass nach IV auf das Recht des Ortes abzustellen sein kann, an dem die Kooperation stattfinden soll, unter Würdigung aller Anknüpfungsmerkmale (engste Beziehung: MüKoIPR/Martiny Art 4 Rz 366; Rauscher/Thorn ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsgeschichtliches und Rechtspolitisches.

Rn 2 Mit der Verweisung auf das Recht der Gesellschaft griff das BGB die bis dahin herrschende Rechtslage auf und sicherte das System der Normativbestimmungen ab, nach dem rechtsfähige Idealvereine durch Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen aufgrund Eintragung entstehen. Im Jahr 1900 hatte die Verwaltungsbehörde ein Einspruchsrecht gg die Eintragung (sozial-)politische... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand oder bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rn 13 Der Begriff der ›Konstruktion‹ ist ebenso wenig klar definiert wie der des ›Bestands‹. Es erscheint insoweit naheliegend, auf die für das Architektengewerk maßgeblichen Vorgaben zurückzugreifen und die in der DIN 276 als Kostengruppe 300 aufgeführten ›Konstruktionen‹ zumindest exemplarisch heranzuziehen (so überzeugend: Langen/Berger/Dauner-Lieb/Langen, Kommentar zum n... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorverein.

Rn 14 Zwischen dem Zeitpunkt der Errichtung des Vereins (durch Satzungsfeststellung und Vorstandswahl) und dem Erwerb der Rechtspersönlichkeit besteht ein Vorverein. Er ist ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit (VoRp) iSd § 54, strebt aber die juristische Persönlichkeit an im Gegensatz zum Dauerverein ohne Rechtspersönlichkeit. Der Vorverein unterliegt der für ihn auch hinsic... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Erscheinungsformen.

Rn 12 Der Strohmann ist eine im Rechtsverkehr vorgeschobene Person, die für einen Hintermann auftritt, der das Geschäft nicht selbst abschließen kann oder will. Typische Erscheinungsformen sind die Strohmann-Gründung einer GmbH (BGH NJW 92, 2023 ff [BGH 13.04.1992 - II ZR 225/91]), die Überlassung der Unternehmensführung an einen Strohmann wegen einer fehlenden Konzession (M... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

Rn 21 Aus der Mitgliedschaft in einer GbR folgen Rechte und Pflichten, die sich iE nach dem Gesellschaftsvertrag bestimmen. Das mit Gründung der GbR entstehende, über den einzelnen Rechtsgeschäften stehende Rechte- und Pflichtengefüge wird aufgrund der gesamthänderischen Bindung der Beteiligung von dem Grundsatz der gesellschaftlichen Treue geprägt, sowohl ggü der Gesellscha... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 29 ROM I – Inkrafttreten und Anwendbarkeit.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 17. Dezember 2009, mit Ausnahme des Artikels 26, der ab dem 17. Juni 2009 gilt. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedsta... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entstehung durch Umwandlung.

Rn 19 Außer durch rechtsgeschäftliche Gründung kann die Gesellschaft auch durch Umwandlung einer Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft in die Rechtsform einer GbR entstehen. Dies kann durch formwechselnde Umwandlung gem §§ 190 ff UmwG erfolgen. Hierbei wird die Handels- oder Kapitalgesellschaft unter Wahrung der Identität des Rechtsträgers, dh Beibehaltung der Kontinuitä... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 589 I erfasst auch den sog Pflugtausch (BGH WPM 99, 1293 = AgrarR 99, 212; Naumbg NJW-RR 00, 93 [BayObLG 26.08.1999 - 2 Z BR 72/99]), die Gründung einer GbR in Form einer Maschinengemeinschaft, Maschinengenossenschaften, Erzeugergenossenschaften etc. Die Abtretung der Rechte aus dem Landpachtvertrag fällt zwar nicht unter ›Überlassung‹ gem § 589, bedarf aber wegen § 3... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auslegung.

Rn 5 Aus der Normentheorie folgt, dass Gründerwille und -interessen nach der Gründung hinter der entstandenen Organisation zurücktreten. Daher sind Satzungen (und sonstige verbandsrechtliche Regelungen, denen sich ein Nichtmitglied unterwirft, zB Nominierungsrichtlinien im Sport, BGH NZG 15, 1282 Rz 24) objektiv und einheitlich auszulegen (BGH WM 23, 437, 438 Rz 16f), also o... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfahrensrechtliches.

Rn 2 Für die staatliche Verleihung der Rechtsfähigkeit (Konzessionierung) ist die nach Landesrecht bestimmte Behörde zuständig (Zusammenstellung bei Reichert/Pusch Kap 2 Rz 237). Sie prüft, ob es sich um einen wirtschaftlichen Verein handelt, die wirksame Gründung, die Mindesterfordernisse der Satzung und ob hinreichender Verkehrsschutz gewährleistet und eine andere Rechtsfo... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 38. Joint-Venture-Vertrag (Abs 4 oder IntGesR).

Rn 37 Der Joint-Venture-Vertrag ist ein Kooperationsvertrag, der entweder ausschließlich schuldrechtlich ausgestaltet ist (contractual joint venture) oder ua zur Gründung eines rechtlich selbstständigen Gemeinschaftsunternehmens führt (equity oder capital joint venture). Der Joint-Venture-Vertrag unterfällt regelmäßig einer eigenständigen vertragsrechtlichen Anknüpfung nach ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in einen Drittstaat.

Rn 22 Zieht eine nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründete Gesellschaft in einen Drittstaat außerhalb der EU durch Verlegung der Hauptverwaltung um, kann der Schutz der Grundfreiheiten entfallen (vgl zB Grüneberg/Thorn Anh zu Art 12 EGBGB Rz 13). Soweit die Gesellschaft in diesem Fall aber die Voraussetzungen von Art 54 AEUV noch erfüllt (Gründung nach dem Rech... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beispiele aus der Rspr.

Rn 8 Grundloser Antrag auf Anordnung der Betreuung (BGH NJW 93, 1577; Ddorf FamRZ 99, 438); Gebrauch einer Vorsorgevollmacht gg den Willen des Vollmachtgebers (BGH NJW 14, 3021); Anzeige oder Verdächtigung ggü dem Arbeitgeber (BGH NJW 91, 830); Bezichtigung des sexuellen Missbrauchs (Kobl NJW-RR 02, 630); Bezeichnung des Schenkers als geisteskrank (Hamm FamRZ 01, 545); das V... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Folge: Anknüpfung an das Gründungsrecht, kein Renvoi.

Rn 18 Dementsprechend ist es heute einhellige Meinung, dass für Gesellschaften, die nach dem Recht (irgend-)eines der 26 Mitgliedstaaten der EU – oder der 3 Staaten des EWR (BGH ZIP 05, 1869, 1870; Frankf IPRax 04, 56, 57 f; Grüneberg/Thorn Anh zu Art 12 EGBGB Rz 5) bzw. der in Anhang II des AEUV aufgeführten überseeischen Länder und Hoheitsgebiete – gegründet sind und (irge... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Fallbeispiele

Rz. 640 [Autor/Stand] § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und anteilsbezogene Betrachtungsweise. Beabsichtigt der Steuerpflichtige, während der vorübergehenden Abwesenheit einen Teil seiner Anteile an der nämlichen Gesellschaft zu veräußern, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass "hinsichtlich des veräußerten Teils der Steueranspruch aus der Vermögenszuwachsbesteuerung bestehen [blei... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32009R0004 Art 76 EuUntVO – Inkrafttreten.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 3, Artikel 71, 72 und 73 gelten ab dem 18. September 2010. Diese Verordnung findet, mit Ausnahme der in Unterabsatz 2 genannten Vorschriften, ab dem 18. Juni 2011 Anwendung, sofern das Haager Protokoll von 2007 ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsnatur.

Rn 4 Die Vertragstheorie sieht die Satzung als Organisationsvertrag, der die Organe des Vereins näher regelt, und als einen schuldrechtlichen Vertrag, soweit zB die Mitglieder zu Beiträgen verpflichtet werden (Soergel/Hadding Rz 1 ff). Nach der modifizierten Normentheorie verobjektiviert sich die Satzung nach ihrer Feststellung und wird zur objektiven Vereinsnorm (BGHZ 105, ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Auslandssachverhalt und Substitution.

Rn 19 Zu den Formvorschriften der § 15 III u IV GmbHG ist umstr, ob diese, wenn sie als lex loci actus berufen wären, sachrechtlich überhaupt Gesellschaften mit Sitz im Ausland erfassen (so BGH NZG 05, 41 [BGH 04.11.2004 - III ZR 172/03]; Celle NJW-RR 92, 1126 und zutr Staud/Winkler von Mohrenfels Rz 310 f; aA München NJW-RR 93, 998; s.a. Merkt ZIP 94, 1417). Rn 20 Die – nur ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entwicklung von § 1 Abs. 4

Rz. 2781 [Autor/Stand] Rechtslage bis 2012 einschließlich. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" war bis einschließlich 1991 in § 1 gesetzlich nicht definiert. Der BFH ging in seinem Urt. v. 30.5.1990 – I R 97/88[2] davon aus, dass der Begriff unter Veranlassungsgesichtspunkten auszulegen sei, sodass alle Beziehungen, die ausschließlich durch ein Gesellschaftsverhältnis veranlass... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Auflage.

Rn 1 Der Auflage widmet das BGB nur die wenigen Vorschriften §§ 2192–2196 sowie die allg Begriffsbestimmung in § 1940. Ihre praktische Bedeutung ist erheblich größer, als diese geringe Regelungsdichte vermuten lässt. Insb ermöglicht die Auflage eine weit reichende Flexibilität der Gestaltung, was beispielhaft in folgenden Fällen deutlich wird: Rn 2 Verfügt der Erblasser zugun... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich, s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Von Rechtsgeschäften. Grundsatz.

Rn 6 Erfasst ist die Form von Verträgen, auch familienrechtlicher Art (vgl zB BGH NJW 20, 2024 [BGH 18.03.2020 - XII ZB 380/19] zu Brautgabeversprechen; BGH NJW-RR 11, 1225 [BGH 13.07.2011 - XII ZR 48/09], m Anm Mörsdorf-Schulte LMK 11, 322656 zur Güterstandsvereinbarung; VG Würzburg BeckRS 22, 8191, Jena FamRZ 20, 1461, München StAZ 20, 177, Mörsdorf-Schulte NJW 07, 1331 zu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Besteuerung einer Funktionsverlagerung

Rz. 1209 [Autor/Stand] Neuaufnahme der Einkaufsfunktion. Wird eine Einkaufsfunktion erstmalig durch ein ausländisches verbundenes Unternehmen ausgeübt, kann es nicht zu einer Funktionsverlagerung i.S.d. § 1 Abs. 3b Satz 1 i.V.m. der FVerlV kommen. Denn in diesem Fall fehlt es an der Einschränkung der Funktion im Inland bzw. an der Verlagerung; mithin ist davon auszugehen, da... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Einschlägige Grundfreiheiten

Rz. 45 [Autor/Stand] Niederlassungsfreiheit. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH fällt der Bereich der direkten Steuern in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Diese sind jedoch angehalten, ihre Besteuerungsbefugnisse unter Wahrung der Vorgaben des Unionsrechts auszuüben.[2] Daraus erwächst ein Gebot an die Mitgliedstaaten, die Grundfreiheiten auch in Bezug ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind: mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung, Stiftungsgeschäft, Anerkennung.

Rn 4 Die Stiftung entsteht gem II 1 durch das Stifungsgeschäft und die staatliche Anerkennung (Konzessionssystem), zur Gründung Janitzki ErbR 24, 2 ff. Das Stiftungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft (einseitige Willenserklärung) unter Lebenden oder eine Verfügung vTw (§ 81 I–III). Es besteht in der Erklärung, eine Stiftung als juristische Person mit entsprechender Organisation... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Befristung ohne Sachgrund.

Rn 15 Die Befristung des Arbeitsverhältnisses kann gem § 14 II TzBfG ohne Sachgrund bis zur Dauer von zwei Jahren wirksam vereinbart werden, sofern mit demselben ArbG (BAG NZA 16, 758; 15, 1507 [BAG 24.06.2015 - 7 AZR 452/13]) noch kein Arbeitsverhältnis (nicht: Leiharbeitsverhältnis, BAG 5.4.23 – 7 AZR 224/22; Berufsausbildungsverhältnis, BAG NZA 12, 255 [BAG 21.09.2011 - 7... mehr