Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Ein-Personen-GmbH

Rz. 29 Hinsichtlich der "Ein-Personen-GmbH" ergeben sich insofern keine Besonderheiten. Auch hier sind die Formvorschriften einzuhalten. Die Einmanngründung ist ein einseitiges Errichtungsgeschäft – bei Formmangel nichtig (§ 180 BGB, auch § 141 BGB – zu dieser Problematik im Zusammenhang mit § 180 S. 1 BGB (Unzulässigkeit der Vertretung bei der Ein-Personen-Gründung nach h.M...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / V. Anlagen

Als Anlage ist dieser Handelsregisteranmeldung beigefügt: beglaubigte Abschrift des Musterprotokolls über die Gründung der Gesellschaft, das auch als Gesellschafterliste gilt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Stiftung

Rz. 164 Mandanten mit größerem Vermögen, die dieses später an mehrere Familienmitglieder weitergeben möchten, wünschen sich häufig einen möglichst langfristigen Zusammenhalt des Vermögens. Dies betrifft insbesondere Inhaber von Unternehmen. Ein Weg, diese beiden Ziele zu verfolgen, ist die Gründung einer so genannten "Familienstiftung".[144] Eine gesetzliche Definition der Fa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Prüfungspflicht des Registergerichts

Rz. 3 Allgemeines: Die Prüfungspflicht erstreckt sich auf Form und Inhalt der Anmeldungsunterlagen ("ordnungsgemäße Errichtung und Anmeldung"). Die Ordnungsmäßigkeit der "Errichtung" (Form und Inhalt des Gesellschaftsvertrags, Beachtung der für die Gründung maßgeblichen Bestimmungen etc.) sowie der "Anmeldung" (Vollständigkeit, formelle und materielle Richtigkeit etc.), bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Kosten der Eintragung

Rz. 32 Die Kosten der Eintragung richten sich nach der am 1.12.2004 in Kraft getretenen HRegGebV (BGBl. I 2004, S. 2562; hierzu ausführlich Krafka Rz. 482 ff.; Ermächtigungsgrundlage § 58 GNotKG; detailliertes Gebührenverzeichnis; hierzu auch im Zusammenhang mit der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) Wachter GmbHR 2008, Sonderheft 10/2008, 15).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Einzahlungen auf Geschäftsanteile

Rz. 14 Sofern keine Sacheinlage vereinbart ist (§§ 5 Abs. 4, 56), hat die Einlage als Bareinlage zu erfolgen (Noack § 19 Rz. 12). Erfüllung tritt ein, wenn der entsprechende Betrag in das Vermögen der GmbH fließt und zur freien Verfügung steht. Da Handhabung größerer Summen Bargelds nicht immer unproblematisch ist, kommt der Zahlung gleichgestellte Erfüllung in Betracht (z.B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das GmbHG ist zuletzt durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert – vgl. i.Ü. Einl. Rz. 1 ff.; ferner Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146); Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 15. Sachgründungsbericht

Wir, die Unterzeichnenden, haben am [Datum] zu Urkunde UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] des Notars [Name] in [Ort] den Gesellschaftsvertrag zur Errichtung der Firma [Name] GmbH abgeschlossen. Die Erbringung des Stammkapitals erfolgt durch Sacheinlagen. Wir erstatten daher gem. § 5 Abs. 4 S. 2 GmbHG folgenden Sachgründungsbericht: 1. Der Gesellschafter [Name] hat bei der Gründung der G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (a) Unternehmensgründung

Rz. 157 Die Befristung bis zu vier Jahren ist in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens zulässig. Das Unternehmen darf seine nach § 138 AO anzeigepflichtige Tätigkeit noch keine vier Jahre aufgenommen haben.[488] Wie bei § 112a Abs. 2 BetrVG muss es sich um eine "echte" Neugründung handeln, d.h. Neugründungen, die aus der Umstrukturierung von Unternehmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.3 Zeitfaktoren / Kundenbeziehungen

Tz. 915 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Chancen, die ein Gesellschafter einer Kap-Ges bereits vor Gründung der Gesellschaft hatte, sind stets dem Gesellschafter und nicht der Kap-Ges zuzurechnen (zuletzt s Urt des BFH v 20.08.2008, BFH/NV 2009, 49 zu einem günstigen Mietvertrag; im Urt-Fall hatte der Gesellschafter ein Grundstück zum Marktentgelt an die Kap-Ges vermietet, obwohl e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Die notarielle Form

Rz. 5 Erforderlich ist die notarielle Beurkundung, die von einfacher Schriftform sowie Beglaubigung etc. zu unterscheiden ist (vgl. §§ 125 ff. BGB, speziell § 128 BGB). Das setzt die Unterzeichnung durch den oder die Gesellschafter voraus, wobei i.Ü. die Bestimmungen des BeurkG zu beachten sind, speziell die §§ 6 ff. BeurkG. (Zum Sinn der Beurkundung z.B. BGH BB 1981, 693, 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XII. Cash-Pooling

Rz. 66 Cash-Pooling dient dem Liquiditätsmanagement und der Finanzierung in Konzernen, indem teilnehmende Mutter- und Tochtergesellschaften ihre Liquidität zusammenführen (poolen) und eine zentrale Kreditaufnahme betreiben. Grundlage bilden meist ein sog. Cash-Management-Vertrag mit einer oder mehreren Banken, die die zahlungsverkehrstechnische Abwicklung übernehmen, sowie e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Der Gesellschaftsvertrag

Rz. 2 In § 2 geht es um die Form des Errichtungsgeschäfts, währenddessen sich die übrigen Fragen insb. nach den §§ 3 ff. richten. Der Gesellschaftsvertrag, vielfach im Anklang an Verein und AG auch als "Satzung" bezeichnet, ist bei Gründung durch mehrere Gesellschafter Rechtsgeschäft, Vertrag (Vertragstheorie, Normentheorie bzw. modifizierte Normentheorie, vgl. hierzu Rowedd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Inhalt der Gesellschaftsverträge/der Satzung

Rz. 30 GmbH-Gesellschaftsverträge sollten nur die notwendigsten Bestimmungen enthalten. Das ist bei Gründung mit einem Musterprotokoll unproblematisch, da der Inhalt vorgegeben ist. Wenn allerdings einzelfallgerecht maßgeschneiderte Satzungsbestimmungen erforderlich sind, ist diese Art der Gründung nicht möglich. Es ist i.Ü. zu beachten, dass der Gesellschaftsvertrag zu denj...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Sozialrecht / 2. Stiftungsrechtliche Gestaltung

Rz. 58 Die klassische Gestaltung zugunsten eines Kindes mit Behinderung durch Vor- und Nacherbfolge und Dauertestamentsvollstreckung ist in Zeiten niedriger Zinsen bzw. bei einem geringeren Erbteil als 150.000 EUR häufig nicht geeignet, die oben genannten Ziele der Gestaltung, insbesondere die spürbare Steigerung der Lebensqualität des Begünstigten, zu erreichen und einen (s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 5a Unternehmergesellschaft

Neuere Entscheidungen zur UG: BGH v. 28.4.2020 – II ZB 13/19 – K. gUG (haftungsbeschränkt) zulässig – vgl. auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek § 5a Rz. 56; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 4 Rz. 26; BGH v. 13.1.2022 – III ZR 210/20 – persönliche Haftung des Handelnden neben der X-UG – analog § 179 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2, 3 BGB; BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20 – Vorgesellschaft – Vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 2008 wurde lediglich Überschrift der Vorschrift ergänzt. Nach dem RegE (Begründung zu Nr. 8) soll i.Ü. künftig der Geschäftsanteil ggü. der Stammeinlage im Vordergrund stehen und mit einem Nennbetrag bezeichnet sein. Da die Nennbeträge der Geschäftsanteile nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 notwendiger Inhalt des Gesellschaftsvertrags sind, wird auf die Mindesteinzahlung abgestellt....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Inhalt der Anmeldung

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot

Tz. 878 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Alleingesellschafter einer GmbH unterliegt grds keinem zivilrechtlichen Wettbewerbsverbot – es ist niemand da (nämlich kein Mitgesellschafter), der geschützt werden müsste (s Urt des BFH v 30.08.1995, DB 1995, 2451, v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81 unter Hinw auf s Urt des BGH v 28.09.1992, DB 1993, 34; ebenso s Urt des BGH v 07.01.2008, DS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.5 Vertragsänderungen

Tz. 1172 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnverteilung kommt es darauf an, ob der Gewinnverteilungsschlüssel im Zeitpunkt der Vereinbarung (also bei Begr der stillen Beteiligung) angemessen war. Die vereinbarte Gewinnverteilung bleibt auch dann maßgebend, wenn sich die Ertragslage in der Folgezeit günstiger oder ungünstiger als erwarte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Falschangaben

Rz. 6 Die Angaben müssen im Anmeldungsverfahren "zum Zweck der Errichtung" z.B. ggü. dem Registergericht gemacht werden (Noack § 9a Rz. 7; auch Lutter/Hommelhoff § 9a Rz. 3; Scholz/Veil § 9a Rz. 9). Damit sind Angaben außerhalb des Eintragungsverfahrens nicht relevant, sofern sie nicht einen engen Zusammenhang mit dem Gründungsverfahren aufweisen Noack § 9a Rz. 11. Angaben si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Gesellschafter

Rz. 21 Natürliche Personen können Gesellschafter einer GmbH sein oder auch eine GmbH als "Ein-Personen-GmbH" gründen. Eine Besonderheit gilt für geschäftsunfähige Gesellschafter nach Eintragung ( KG GmbHR 2001, 33 – Eintragung einer GmbH; Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt der Gründung; Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung des Amtslöschungsverfahrens; Aufzählung der Nichtigkeits...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Die Ein-Personen-Vor-GmbH

Rz. 26 Die GmbH kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden (§ 1). Anders als bei der UG gibt es für die Einpersonen-Gründung keine Sonderbestimmungen. Strittige Fragen hat die Rechtsprechung weitgehend geklärt (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1043: kein Übergang von Verbindlichkeiten begründet vor Errichtung der Vor-GmbH auf diese bzw. die GmbH; BGH NZG 1999, 960 – Erlösch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Sacheinlagen

Rz. 22 Hierzu Porzelt Die Überbewertung der Sacheinlagen und die Rechtsfolgen für die Gesellschafter, GmbHR 2018, 1251; ferner Lieder 10 Jahre Kapitalschutz nach dem MoMiG, GmbHR 2018, 1116, s.u. Rz. 56. Rz. 23 § 5 Abs. 4 wurde 2008 (MoMiG) hinsichtlich der Sacheinlagen lediglich insofern verändert bzw. ergänzt, als neben dem Gegenstand der Sacheinlage auch der diesbezügliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Folgen der Einziehung

Rz. 16 Der Geschäftsanteil wird vernichtet (Zugang der wirksamen Geschäftsführererklärung maßgeblich), Rechte Dritter gehen unter (Lutter/Hommelhoff/Kleindiek § 34 Rz. 3; Noack § 34 Rz. 19). Das Stammkapital bleibt in seiner Höhe grds. erhalten (Noack § 34 Rz. 20). Es entstehen Differenzen zwischen der Summe der Anteile/Nennbeträge und dem Stammkapital (Divergenzen führen ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Verbundausbildung (§ 10 Abs. 5 BBiG)

Rz. 8 Seit dem 1.4.2005 gibt es nach § 10 Abs. 5 BBiG die Möglichkeit, dass mehrere natürliche oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammen die Ausbildung eines Auszubildenden übernehmen können. Die Verbundausbildung ist keine eigene Form der Ausbildung, sondern ermöglicht vielmehr verschiedenen Einrichtungen, die einzeln nicht das organisatorische oder wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Kein Verzicht auf notarielle Beurkundung

Rz. 9 Auf das Beurkundungserfordernis hat der Gesetzgeber bewusst nicht verzichtet (entgegen der Begründung des RegE). § 2 Abs. 1a S. 5 verlangt die Anwendung der Vorschriften über den Gesellschaftsvertrag für das vereinfachte Verfahren. Insofern ist also auch bei der Nutzung des Musterprotokolls die notarielle Form gem. § 2 Abs. 1 S. 1 zu beachten. Insoweit bringt das Muste...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 5. Konzerne (§ 18 AktG)

Rz. 39 Ein Konzern setzt voraus, dass mehrere rechtlich eigenständige Unternehmen miteinander verbunden sind. Dies liegt vor, wenn (1) ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind (sog. Unterordnungskonzern, § 18 Abs. 1 S. 1 AktG) oder (2) Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind, ohne dass e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 55 wurde durch das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiRUG), in Kraft getreten am 1.8.2023, geändert. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. 23.10.2008 mit Wirkung zum 1.11.2008. Rz. 2 Wie bei der Gründung der G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Die Firma der GmbH

Rz. 7 Die GmbH kann nur einen Namen, eine Firma (vgl. § 17 HGB), haben. Sie besteht aus Kern-/Hauptbestandteil sowie zulässigen Zusätzen (§ 18 Abs. 2 HGB). Die Firma kann entspr. § 4 die Bezeichnung "mit beschränkter Haftung" oder eine allg. verständliche Abkürzung (GmbH) aufweisen. Infolge der Reform 1998 können die Gesellschafter ihre Firma abgesehen von dem obligatorische...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 9 Überbewertung der Sacheinlagen

Rz. 1 Literatur: Blöse Das reformierte Recht der Gesellschafterleistungen, GmbHR 2018, 1151; Heckschen Die GmbH-Gründung 10 Jahre nach MoMiG – Eine Bestandsaufnahme, GmbHR 2018, 1093; Lieder 10 Jahre Kapitalschutz nach dem MoMiG, GmbHR 2018, 1116; Porzelt Ungeklärte Fragen der Gründerhaftung der Gesellschafter einer (Vor-)GmbH, GmbHR 2018, 663; Verse Aufsteigende Sicherheite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Vorgehensweise

Rz. 3 Genehmigtes Kapital kann bereits bei der Gründung in die Satzung aufgenommen oder nachträglich durch Satzungsänderung durchgeführt werden. Nachträgliche Satzungsänderungen unterliegen den §§ 53 ff. In diesen Fällen entscheidet der Geschäftsführer nach pflichtgemäßem Ermessen über die Erhöhung sowie die einzelnen Konditionen über die Ausgabe der Anteile durch Beschluss....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Haftungsbefreiung

Rz. 14 § 9a Abs. 3 (sowie Abs. 4 S. 2) sieht eine Exkulpationsmöglichkeit für Gesellschafter, Geschäftsführer und Hintermänner vor, deren Voraussetzung die betroffenen Personen zu beweisen haben (vgl. Rz. 9). Bewiesen werden muss allerdings die Unkenntnis der entscheidenden Tatsachen (z.B. unrichtige Angaben etc.) und/oder, dass sich der Betreffende wie ein ordentlicher Gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Abwicklung neuer Geschäfte möglich

Rz. 8 Die Liquidatoren können zur Beendigung schwebender Geschäfte auch neue eingehen. Der Wortlaut der Vorschrift wird als zu eng angesehen (u.a. Altmeppen § 70 Rz. 5; Noack § 70 Rz. 10). Hierunter fallen alle neuen Geschäfte, die der Liquidation dienen, nicht nur die, die der Beendigung schwebender Geschäfte dienen. Die Liquidatoren können daher alle Rechtshandlungen vorne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / VII. Verein

Rz. 250 Gemäß § 38 S. 1 BGB ist die Mitgliedschaft im Verein nicht vererblich. Gemäß § 40 BGB kann die Vereinssatzung hiervon abweichend eine Vererblichkeit regeln. Wird die Mitgliedschaft vererblich gestellt, wirft das die Frage auf, ob die Erbengemeinschaft Mitglied sein kann. Rz. 251 Nach übereinstimmender Auffassung der Landgerichte Köln und Bonn[408] aus dem Jahr 1988 ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Sonderfälle

Rz. 945 Bei sog. Tendenzunternehmen – also Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen – sind die Beteiligungsrechte der §§ 111–113 BetrVG eingeschränkt (vgl. § 118 Abs. 1 S. 2 B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 17. Aufforderung zur Einzahlung der übernommenen Stammeinlage

Einschreiben [Name] [Anschrift] Anlässlich der Gründung unserer Gesellschaft haben Sie am [Datum] die Geschäftsanteile Nr. [Nummer] bis Nr. [Nummer]) übernommen und darauf EUR [Betrag] eingezahlt. Wir bitten Sie, nunmehr die weiteren 50 %, das sind EUR [Betrag], auf das Ihnen bekannte Konto unserer Gesellschaft bis zum [Datum] einzuzahlen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Die "übrigen Gesellschafter"

Rz. 5 Die "übrigen Gesellschafter" i.S.d. § 24 sind alle Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Fälligkeit der betreffenden Stammeinlage noch Gesellschafter sind ( BGH v. 19.5.2016 – II ZR 291/14), d.h. alle Gründungsgesellschafter und weitere Gesellschafter, deren Anmeldung nach § 16 Abs. 1 erfolgte bzw. für die früher keine Anmeldepflicht bestand, insb. aber die Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Erblasser hatte bereits die erhöhte Stammeinlage übernommen

Rz. 187 Hatte bereits der Erblasser die Erhöhung der Stammeinlage übernommen und ist verstorben, bevor diese in das Handelsregister eingetragen wurde, treten die Erben in genau diese Rechtsposition ein.[299] Der Testamentsvollstrecker kann dieses Kapitalerhöhungsverfahren oder die Gründung einer neuen GmbH zu Ende führen und hierzu den Nachlass verwenden. Die Haftung der Erb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Anwendungsbereich

Rz. 3 § 19 bezieht sich auf alle Einlageleistungen (Bar- und Sacheinlagen), mit Ausnahme des Abs. 1, der nur Barleistungen betrifft. § 19 gilt für Gründung und Kapitalerhöhung sowie den Zeitraum vor und nach Eintragung (Wicke § 19 Rz. 2; vgl. Noack § 19 Rz. 4; a.A. Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 4 für Vorgründungsgesellschaft; vgl. BGH DB 1980, 1685), auch für Ansprüche na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 11 Rechtszustand vor der Eintragung

Rechtsprechung und Literatur: Porzelt Ungeklärte Fragen der Gründerhaftung der Gesellschafter einer (Vor-) GmbH, GmbHR 2018, 663; BGH ZIP 2012, 1804 = GmbHR 2012, 1070 – Verjährungsbeginn der Ansprüche aus Existenzvernichtungshaftung (§ 826 BGB im Konzern); BGH ZIP 2011, 1761 – Handelndenhaftung analog § 11 Abs. 2 GmbHG nur bei Aufnahme der Geschäfte vor Offenlegung der wirt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Betriebsrat der Societas Europaea (SE-Betriebsrat)

Rz. 53 Für die SE wird kein Europäischer Betriebsrat, sondern ein sog. SE-Betriebsrat gebildet (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SEBG). Liegt ihr Sitz in der Bundesrepublik, ist das aufgrund der Richtlinie 2001/86/EG erlassene SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) maßgebliche Rechtsgrundlage. Die Rechtsstellung des SE-Betriebsrats wird ähnlich wie für einen Europäischen Betriebsrat zwischen einem b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Strafandrohung als Garantie für die Befolgung der Vorschriften

Rz. 2 § 82 garantiert durch Strafandrohung die Befolgung von Vorschriften, welche bei Gründung einer GmbH und Kapitalerhöhung das Vorhandensein des Stammkapitals verbürgen; aber ebenso bei Kapitalherabsetzung die Erhaltung des notwendigen Stammkapitals. Damit stellt § 82 generell eine Täuschung über die Vermögenslage unter Strafe. § 82 ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IX. Verdeckte Sacheinlage

Rz. 31 § 19 Abs. 4 in der durch das MoMiG geändert Fassung regelt nun erstmals ausdrücklich die "verdeckte Sacheinlage" (vgl. hierzu ausf. Scholz/Veil § 19 Rz. 116, 117–118; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 54 f., Wicke § 19 Rz. 19; Bormann/Ulrichs in Römermann/Wachter/Bormann/Ulrichs, GmbH-Beratung nach dem MoMiG, Sonderheft GmbHR 2008, S. 37, 38; ferner Gehrlein/Witt/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Notarielle Form

Rz. 26 Für die Vollmacht (rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsbefugnis) ist erforderlich, dass diese notariell beurkundet oder beglaubigt worden ist. Hinsichtlich der notariellen Beurkundung kann auf die Ausführungen oben Rz. 5 ff. verwiesen werden. Rz. 27 Die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Beglaubigung folgen aus § 129 BGB, § 40 BeurkG. Dies erfordert Schriftform...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines zum UmwG

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwG regelt das Zivilrecht der Unternehmensumw und bildet damit die zivilrechtliche Grundlage für die Mehrzahl der umw-stlich relevanten Maßnahmen zur Unternehmensumstrukturierung. Außer durch Umw nach dem UmwG können Strukturänderungen bei Unternehmen durch Einbringungsvorgänge, Kap-Erhöhungen gegen Sacheinlage, Realteilung oder durch An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Gründungsaufwand – Sondervorteile und -rechte

Rz. 57 Berge Gründungsaufwand bei der GmbH, GmbHR 2020, 82; Hupka Übernahme des Gründungsaufwands im Gesellschaftsvertrag, Notar 2017, 104; Karl Sacheinlagen bei der UG (Haftungsbeschränkt) und GmbH, GmbHR 2020, 9; Peetz Übernahme von Gründungskosten durch die GmbH – sachliche Rechtfertigung und Übernahme in die Eröffnungsbilanz, GmbHR 2022, 1169. Unter Gründungsaufwand sind ...mehr