Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Errichtung

Rz. 95 Sowohl die gemeinnützige Stiftung als auch die Familienstiftung sind rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts. Während die gemeinnützige Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und somit steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgt, dient die häufige Erscheinungsform der Familienstiftung als ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck der Vorschrift

Rz. 321 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde gleichzeitig mit § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ErbStG in das ErbStG eingefügt.[2] Seit dem 5.3.1999[3] werden daher nicht nur sämtliche Zuwendungen an (s.o. Rz. 298 f.), sondern auch von Vermögensmassen ausländischen Rechts mit zweckgebundenen Vermögen von ihrer Gründung bis zu ihrer Beendigung spezialgesetzlich als steuerbare Schenkungen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mehrere Bevollmächtigte.

Rn 2 Ohne Bedeutung ist, ob mehrere Anwälte von Anfang an oder nacheinander bevollmächtigt wurden. Im letzten Fall kann in der Bevollmächtigung des weiteren Anwalts der Widerruf der Bevollmächtigung des ersten zu sehen sein, notwendig ist eine solche Folge aber nicht. Es kommt darauf an, ob darin die Erklärung zu sehen ist, der Neue solle anstelle des Früheren bestellt werde... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Umstrukturierungen zur Vereinfachung der Nachfolge

Rz. 11 Zudem ist zu prüfen, ob die Unternehmensstruktur geordnet ist und die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ohne strukturelle Hindernisse vollzogen werden kann. Denn häufig ist der Unternehmer nebeneinander an verschiedenen Gesellschaften beteiligt und parallel noch Eigentümer von betrieblich genutztem Grundbesitz. In einem solchen Fall müsste das Testament so erstell... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erwerbe bei Beendigung der Gütergemeinschaft

Rz. 257 [Autor/Stand] Mit der Beendigung der Gütergemeinschaft [2] haben sich die Ehegatten über das ihnen weiterhin gesamthänderisch gehörende Gesamtgut auseinanderzusetzen (§§ 1471 ff. BGB). Die Durchführung der Auseinandersetzung erfolgt, soweit nicht durch Vereinbarung geregelt (§ 1474 BGB), nach Maßgabe der §§ 1475–1481 BGB). Endet die Gütergemeinschaft durch Tod eines E... mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Entstehung des Gebührenrechtes

Rz. 1 Bereits im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren zur Gründung des deutschen Reiches wurde im Jahr 1879 mit der Gebührenordnung für Rechtsanwälte eine Normierung der Rechtsanwaltsgebühren vorgenommen. Die damalige Gebührenordnung kannte bereits die gegenstandswertabhängige Berechnung der Gebühren,[1] die Unterteilung von Prozess-, Verhandlungs- und Vergleichsgebühren und di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Fassung Brüssel Ia-VO

ABl EU L 351/1 v 20.12.12, zuletzt geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission vom 26.11.14 zur Ersetzung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 26.11.14 (ABl EU L 54 v 25.... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 63 Brüssel Ia-VO(1) Gesellschaften und juristische Personen haben für die Anwendung dieser Verordnung ihren Wohnsitz an dem Ort, an dem sich befindet. (2) Im Falle Irlands, Zyperns und des Vereinigten Königreichs ist unter dem Ausdruck ›satzungsmäßiger Sitz‹ das registered office oder, wenn ei... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 71a Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 71a Brüssel Ia-VO(1) Für die Zwecke dieser Verordnung gilt ein gemeinsames Gericht mehrerer Mitgliedstaaten gemäß Absatz 2 (›gemeinsames Gericht‹) als ein Gericht eines Mitgliedstaats, wenn das gemeinsame Gericht gemäß der zu seiner Errichtung geschlossenen Übereinkunft eine gerichtliche Zuständigkeit in Angelegenheiten ausübt, die in den Anwendungsbere... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vermögen aus öffentlichen Mitteln.

Rn 37 Gemäß § 90 II Nr 1 SGB XII kann die Gewährung nicht vom Einsatz eines Vermögens abhängig gemacht werden, welches aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes erbracht wird. Dazu gehören auch die Leistungen, die von Bund und Land zur Hilfe in den von Starkregen und Hochwasser betroffenen Gebieten gezahl... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesellschaften aus EU-Mitgliedsstaaten.

Rn 24 Die nach deutschen IPR maßgebliche Sitztheorie knüpft im Unterschied zur Gründungstheorie, die auf die Rechtsordnung am Ort der Gründung abstellt, für die Beurteilung der Rechts- und Parteifähigkeit an die Rechtsordnung an, wo die Gesellschaft tatsächlich ihren Verwaltungssitz unterhält. Danach verliert eine im Ausland wirksam gegründete Gesellschaft im Falle ihrer Sit... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuwendungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1, Satz 2 ErbStG (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG enthält eine Sonderregelung für Vorgänge i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1, Satz 2 ErbStG, also insb. für den Erwerb desjenigen, was jemand bei Auflösung einer Familienstiftung (oder vergleichbaren Vorgängen) oder bei Auflösung eines Familienvereins oder einer Vermögensmasse ausländi schen Rechts erwirbt. Ohne die Sonderregelung wä... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Freigebigkeit des Stifters

Rz. 291 [Autor/Stand] Zuwendungen an Stiftungen fördern stets die Stiftungszwecke. Sie erfolgen als sog. Zweckschenkungen regelmäßig objektiv unentgeltlich; insb. ist die zweckgemäße Verwendung des Stiftungsvermögens keine bereicherungsmindernde, kausale Gegenleistung, selbst wenn sie auch den Interessen des Stifters/Schenkers entsprechen sollte (s. auch Rz. 86, 431).[2] Des... mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Einsatzmöglichkeiten im Erbrecht

Rz. 7 Für Stiftungen gibt es im Erbrecht verschiedene "Einsatzmöglichkeiten". So kann eine Stiftung als Erbin eingesetzt werden. Gerade für alleinstehende, vermögende Menschen kann dies in Ermangelung von nahen Verwandten ein Beweggrund sein. Häufig kommt dann eine gemeinnützige Stiftung in Frage. Denkbar ist es aber auch, eine solche Stiftung als Miterbin einzusetzen. Diese... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Historische Entwicklung, Ausstrahlung und Fortentwicklung.

Rn 5 Der deutsche Zivilprozess hat seine Wurzeln va im römisch-kanonischen und im germanischen Recht. Später hat sich etwa im langobardischen Reich auch ein germanisch-romanischer Mischprozess entwickelt. Besonders bedeutsam war die Weiterentwicklung des kanonischen Prozesses, wobei die kirchliche Gerichtsbarkeit mehr und mehr auch auf weltliche Angelegenheiten ausgedehnt wu... mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 3. Steuervermeidungsstrategien

Rz. 50 In nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebende Paare müssen im Vergleich zu Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern erhebliche steuerliche Nachteile in Kauf nehmen. Die Lebensweisheit "Wer den Schutz des Hafens der Ehe nicht sucht, der hat ihn auch nicht verdient!" trifft in dieser Hinsicht zu. Die beste Steuervermeidungsstrategie lautet daher nach wie vor: h... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 34 Die Partei hat ihr Vermögen – nicht das der Gesamtfamilie – zur Begleichung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Auch das Bestehen von Verbindlichkeiten hindert nicht daran, dass Vermögen zunächst zur Begleichung von Prozesskosten einzusetzen, jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten in langfristigen Raten zu tilgen sind. Das gilt selbst bei nega... mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / D. Stiftung und Testamentsvollstreckung

Rz. 77 Da die Gründung der Stiftung von Todes wegen gerade erst nach dem Tod des Erblassers erfolgt,[148] bietet sich die Anordnung der Testamentsvollstreckung an, um die ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung des Anerkennungsverfahrens sicherzustellen. Neben vielen praktischen Vorteilen, die auch in anderen Fällen für eine Testamentsvollstreckung sprechen können, ist ... mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Grundsätze der erbrechtlichen Nachfolge in Einzelunternehmen

Rz. 17 Ein Einzelunternehmen ist vererblich (vgl. §§ 22, 27 HGB), obwohl es als solches nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs ist. Die Firma selbst ist nur zusammen mit dem Unternehmen übertragbar und vererblich (§§ 21 ff. HGB). Nicht vererblich ist dagegen die Kaufmannseigenschaft als solche; die prägenden Merkmale müssen in der Person des jeweiligen Inhabers vorliegen (§§ 1 ... mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Warum eine Stiftung?

Rz. 3 Die Stiftung ist nichts anderes als ein juristisch "lebendes" Vermögen. Es handelt sich bei ihr um eine juristische Person, die mit Vermögen ausgestattet wurde und durch einen Vorstand vertreten wird. Sie hat keine Eigentümer, kennt also weder Gesellschafter noch Mitglieder oder Bruchteilsinhaber. Eine Stiftung gehört "sich selbst". Rz. 4 Die wichtigsten Anwendungsfälle... mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Beteiligungen (§ 711 BGB), die Geschä... mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Gemeinnützige Stiftung – wichtige Merkmale

Rz. 17 Bei einer gemeinnützigen Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung, die im Sinne der AO steuerbegünstigt ist. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird hier wie häufig in der Praxis im weiteren Sinne verstanden und erfasst als Bezeichnung der nach der AO steuerbegünstigten Stiftung etwa auch mildtätige Zwecke, obwohl streng genommen z.B. zwischen der gemeinnü... mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 5. Sonderfall: Verbrauchsstiftung

Rz. 31 Eine weitere Ausgestaltung einer rechtsfähigen Stiftung ist die in § 80 Abs. 1 S. 2 BGB geregelte Verbrauchsstiftung. Diese besondere Form der Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass das Stiftungsvermögen im Laufe der Zeit vollständig verbraucht wird.[29] Sowohl gemeinnützige Stiftungen als auch Familienstiftungen können als Verbrauchsstiftung ausgestaltet sein.[30] ... mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / c) Vermögen

Rz. 151 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe kann auch davon abhängig gemacht werden, dass kein einzusetzendes Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen gelten nicht nur Wertpapiere und Bankguthaben, sondern auch Immobilien und sonstige Wertgegenstände, Fahrzeuge, Schmuck oder Kunstwerke. Der Einsatz dieses Vermögens unterliegt aber den Einschränkungen des § 90 SGB XII. Als Schonv... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antragsteller mit ausländischer Gesellschaftsform.

Rn 7 Eine Antragstellerin, welche mit einer ausländischen Gesellschaftsform firmiert, wie zB die ›Limited‹ (Ltd) britischen Rechts, entbehrt nicht schon deshalb eines Gerichtsstands im Inland (§ 689 II 2), weil ihr Satzungssitz im Ausland liegt. Wenn die Limited, wie üblich, im Ausland lediglich gegründet ist, jedoch ihre Geschäfte in Deutschland führt, kann sie einen Sitz i... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc... mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.5 Praxiswert

Rz. 111 Praxiswert bezeichnet die über den Substanzwert einer freiberuflichen Praxis hinausgehende Gewinnaussicht, die sich aus dem Vertrauen der Mandanten oder Patienten in die Tüchtigkeit des Praxisinhabers ergibt.[1] Der entgeltlich erworbene Praxiswert ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut, da der Wert einer freiberuflichen Praxis überwiegend von dem persönlichen Ansehen un... mehr

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Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 und 17 ErbStG

Leitsatz 1. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) setzt voraus, dass die Zuwendung ausschließlich, das heißt ausnahmslos und uneingeschränkt, Zwecken der jeweiligen Gebietskörperschaft dient. 2. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG liegt nach dem Rechtsgedanken des § 56 der Abgabenordnung nur dann vor, wenn die Zwecke der Satzung des Zuwendungsempfängers, denen die Zuwendung gewidmet ist, ausschließlich, das heißt ausna... mehr

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Entstrickung - ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Entstrickungsbesteuerung kann bei hohen stillen Reserven in den Wirtschaftsgütern existenzgefährdend sein. Diese Besteuerung kann nur vermieden werden, wenn das deutsche Besteuerungsrecht trotz der Maßnahme, die zur Entstrickung führen kann, nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Insbesondere bei der Sitzverlegung kann sichergestellt werden, dass die Wirtschaftsgüter... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.3 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einer Personengesellschaft

Rz. 194 Handelt es sich bei dem Betrieb, für den der Zins- bzw. EBITDA-Vortrag festgestellt ist, um eine Personengesellschaft, verfallen die Vorträge nach § 4h Abs. 5 S. 1 EStG vollständig, wenn der Betrieb der Personengesellschaft aufgegeben oder auf einen anderen Stpfl. oder eine andere Mitunternehmerschaft übertragen wird. Die Vorträge verfallen gem. § 4h Abs. 5 S. 2 EStG... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.1 Grundsätzliches

Rz. 519 Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt, wenn ein bisher nicht buchführungspflichtiger Stpfl. durch Überschreiten der Buchführungsgrenzen buchführungspflichtig wird oder wenn er nach einer Einnahme-Überschussrechnung seinen Betrieb veräußert oder aufgibt. Aus dem Grundsatz, dass die Einnahme-Überschussrechnung auf die gesamte Dauer der betrieblichen Tätigkeit ge... mehr

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Sachbezüge-ABC / Aktienüberlassung

Es ist der Börsenkurs zum Ausgabebetrag anzusetzen, auch bei einem vertraglichen Veräußerungsverbot bzw. einer Sperrfrist. Der Ansatz mit 96 % ist abzulehnen, da der gemeine Wert anzusetzen ist.[1] Aus den gleichen Erwägungen wird ein Rabattfreibetrag nicht gewährt.[2] Die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG findet ebenfalls keine Anwendung.[3] Dem Arbeitnehmer f... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ... mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 2. Gründung der Gesellschaft

Die Gründung der Gesellschaft erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Hierbei verpflichten sich die Gesellschafter regelmäßig zur Erbringung von Einlagen, indem Wirtschaftsgüter auf die Gesellschaft übertragen werden. Beraterhinweis Soweit durch den Gesellschaftsvertrag die Pflicht begründet wird, Immobilien zu übertragen, bedarf der Gesellschaftsvertrag der not... mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Übertragung von Aktien i.R.d. Gründung

Gleiche Grundsätze: Hier gelten die gleichen Grundsätze. Die jeweilige Einbringung löst Ertragsteuern aus, AfA-Fragen stellen sich nicht. Ausnahme: Manche Autoren befürworten, dass die Einbringung von Aktien bei gleicher Beteiligungshöhe nicht der Ertragsbesteuerung unterliegen soll.[17] Dies wird mit dem Sinn und Zweck von §§ 17, 20 EStG und der Leistungsfähigkeit begründet.... mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Übertragung von Immobilien des steuerlichen Privatvermögens i.R.d. Gründung

Ausgangspunkt: Die Gesellschafter übertragen i.R.d. Gründung Immobilien des Privatvermögens und/oder andere Wirtschaftsgüter auf die Gesellschaft. Ausschließlich unentgeltliche Vorgänge – also nur ein Gesellschafter überträgt ein Wirtschaftsgut – sind schenkungsteuerlich zu würdigen, aber haben keine ertragsteuerliche Relevanz. Teilentgeltliche Vorgänge: Hinsichtlich des entg... mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 1. Einleitung/dogmatische Grundlagen

Vor dem dargestellten Hintergrund sollen nach einer einführenden Darstellung der dogmatischen Grundlagen im Einzelnen die Gründung unter Übertragung von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern, die laufende Besteuerung anhand von Mieteinkünften (zusammen mit Nießbrauchsgestaltungen) und schließlich die Auflösung der Gesellschaft durch Verteilung des Vermögens auf die Gesellschafte... mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Bruchteilsgedanke

Aus § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO wird bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften der Bruchteilsgedanke begründet. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gilt nicht, denn diese Norm findet nur auf gewerbliche Personengesellschaften – Mitunternehmerschaften – Anwendung. D. h. steuerrechtlich wird die vermögensverwaltende Personengesellschaft als Bruchteilsgemeinschaft verstanden und die Wirt... mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 4. Auflösung der Gesellschaft

Die Auflösung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist das Spiegelbild zu deren Gründung. Die Auflösung ist ertragsteuerlich ohne weitere Schwierigkeit möglich, wenn das Gesellschaftsvermögen an fremde Dritte veräußert und schlussendlich nur ein Geldbetrag zwischen den Gesellschaftern verteilt wird. Die Veräußerung ist nach §§ 17, 20, 23 EStG zu würdigen; die Ver... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Verwaltervergütung: Grundsä... / 1.6 Kunden, die zum Unternehmen passen

Das bereits erwähnte Leistungsversprechen ist mit dem Anspruch verbunden, dass sich Unternehmen über ihr Angebot und die passende Zielgruppe Gedanken machen müssen. Dies sollte nicht nur bei der Gründung passieren, sondern in regelmäßigen Abständen immer wieder. Auch dann, wenn Kunden es tatsächlich in besonderen Einzelfällen fordern. Stehen Unternehmen nicht in einer vertra... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Verwaltervergütung: Grundsä... / 1.5 Motivation für eine Unternehmensgründung

Start-ups wurden gefragt, was der Auslöser für ihre Gründung war. Ihre Antworten geben Aufschluss darüber, warum Unternehmen, darunter auch die Immobilienverwaltungen, existieren. Zu diesem Thema finden sich im KfW-Gründungsmonitor 2016 einige Aspekte, um die es den Gründern geht: Unabhängigkeitsstreben Wunsch nach eigener Existenz Höheres Einkommen Eigene Ideen durchsetzen Anerk... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Überblick zur Ökodesign-Ver... / 6.4 Fallstudie 4: Remanufacturing als Geschäftsmodell – Girsberger

Girsberger ist ein traditionsreiches Schweizer Möbelunternehmen, das seit seiner Gründung im Jahr 1889 kontinuierlich Innovation mit handwerklicher Qualität verbindet. Mit Produktions- und Servicestandorten in der Schweiz, Deutschland und weiteren europäischen Ländern hat sich Girsberger nicht nur als Hersteller hochwertiger Büro- und Objektmöbel etabliert, sondern sich vor ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.2 Ermittlung und Feststellung der Einlagenrückgewähr (S. 2 und 3)

Rz. 287 Ist § 27 Abs. 8 KStG anzuwenden, bestimmt S. 2 der Vorschrift, dass die Einlagenrückgewähr in entsprechender Anwendung der Abs. 1-6 sowie der §§ 28, 29 KStG zu ermitteln ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit insbes. die Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG auch im Verhältnis zu ausl. Körperschaften angewendet wissen. Die Ermittlung und gesonderte Feststellu... mehr

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Diskriminierungsverbot (EU)... / 2 Inhalt

Die Diskriminierungsverbote verbieten eine nicht gerechtfertigte Schlechterstellung des Ausländers. Nach dem Wortlaut enthalten die Diskriminierungsverbote ein Verbot zur Schlechterbehandlung (ohne sachlichen Grund) nach der Staatsangehörigkeit. Bei Gesellschaften ist statt auf die Staatsangehörigkeit auf den Sitz abzustellen.[1] Diese sog. offene Diskriminierung verbietet e... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.3 Gesellschaftsgründung, Beginn der Mitunternehmerschaft

Rz. 259 Zivilrechtlich ist die Gründung von Personengesellschaften an keine besondere Form gebunden. Notwendig ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags durch die Gesellschafter (z. B. §§ 705 BGB, 105 Abs. 3, 109, 161 HGB). Ein solcher Vertrag sollte zwar schon aus Gründen der Sorgfalt gegen sich selbst und zum Nachweis gegenüber Dritten schriftlich fixiert sein, erforde... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2.2 Abschreibungs- und Verlustzuweisungsgesellschaften

Rz. 352 Abschreibungs- oder Verlustzuweisungsgesellschaften sind Gesellschaften, deren Gründung und Tätigkeit in erster Linie darauf gerichtet ist, ihren Gesellschaftern eine Minderung der Ertragsteuern dadurch zu vermitteln, dass sie ihnen Verlustanteile zuweist, die diese mit anderen positiven Einkünften im Rahmen ihrer Veranlagung zur ESt verrechnen können. Solche Gesell... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa... mehr