Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.4 Haftungsgefahr: Entgangene Subventionen

Der Geschäftsführer haftet für jeden Schaden, den er der Gesellschaft schuldhaft zufügt. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Geschäftsführer nicht dafür sorgt, dass die zweckentsprechende Verwendung von Subventionen ausreichend dokumentiert wird. Ein Geschäftsführer haftet gegenüber seiner GmbH auch, wenn er es unterlässt, der GmbH zustehende Subventionen durchzusetzen. P...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 1 Rechtsanspruch auf Zeugniserteilung

Der GmbH-Geschäftsführer schließt mit der GmbH einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag. Dabei handelt es sich um einen Dienstvertrag. Für Dienstverträge gilt gemäß § 630 BGB die Pflicht zur Zeugniserteilung. Ein Arbeitsvertrag wird hierbei nicht vorausgesetzt, es genügt ein freier Dienstvertrag. Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Praxis-Beispiele aus der Rechtsprechung

Einführung Der Geschäftsführer ist erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Seine Haftung ist wesentlich umfassender als die eines GmbH-Gesellschafters. Ihn kann eine Innenhaftung gegenüber der GmbH selbst treffen. Gleichzeitig haftet er aber in einer Reihe von Fällen auch nach außen, insbesondere in der Krise der Gesellschaft. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Haftungstat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 2 Zeugnisausstellung für den Geschäftsführer

Zuständig für die Ausstellung des Zeugnisses sind die Gesellschafter. Diese können die Aufgabe zur Erstellung auf ein anderes Organ (Beirat), auf einen Gesellschafter oder auch auf einen anderen Geschäftsführer übertragen. Achtung Qualifiziertes Zeugnis nur auf Verlangen Das qualifizierte Zeugnis wird nur auf ausdrückliches Verlangen hin ausgestellt. Der Geschäftsführer richte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 6 Steuerliche Auswirkungen der Kapitalerhöhung

Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erhöht sich das Vermögen der GmbH. Die Kosten der Kapitalerhöhung sind Betriebsausgaben. Der Vermögenszugang unterliegt nicht der Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer. Bei der Einlage von Grundstücken entsteht Grunderwerbsteuer (3,5 %, in einigen Bundesländern bis zu 6,5 %), die von der GmbH zu zahlen ist. Die Gewährung von neuen Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 3 Mängel bei der Zeugnisausstellung

Den Nachweis dafür, dass ein ordnungsgemäßes und inhaltlich richtiges Zeugnis ausgestellt wurde, trägt die GmbH als Dienstherr. Die unterlassene, die unrichtige oder die unvollständige Zeugniserteilung kann zu einer Schadensersatzpflicht des ehemaligen Dienstherrn führen. Die GmbH haftet dann für einen daraus entstandenen Minderverdienst, wenn z. B. bei Bewerbungen kein ordn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 2 Anspruch auf Karenzzahlungen

Da die GmbH nach Ausscheiden des Geschäftsführers in der Regel ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran hat, dass dieser für eine gewisse Zeit nicht wettbewerblich tätig wird, kann als Ausgleich für das Unterlassen der Konkurrenztätigkeit eine Entschädigung vereinbart werden (sog. Karenzentschädigung). Diese kann zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer in der Höhe frei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.3 Haftungsgefahr: Geschäfte ohne Rückendeckung der Gesellschafterversammlung

In der Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen der Geschäftsführer seine im Innenverhältnis bestehenden Kompetenzen überschreitet. Häufig setzt er sich über Gesellschafterbeschlüsse oder Vorgaben im Anstellungsvertrag bzw. im Gesellschaftsvertrag hinweg. Auch deswegen kann er gegenüber der GmbH haften. So hatte das Kammergericht Berlin über folgenden Fall zu entscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 1 Unwirksames Wettbewerbsverbot

Während der bestehenden Geschäftsführerstellung muss ein Wettbewerbsverbot nicht ausdrücklich vereinbart werden. Es ergibt sich bereits aus der Treuepflicht. Insofern stellt sich während der Tätigkeit meist nicht die Frage, ob ein Wettbewerbsverbot unwirksam ist. Hierbei erfolgte eine zweistufige Prüfung. In der ersten Stufe wird geprüft, ob das Wettbewerbsverbot überhaupt b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 4 Das Zwischenzeugnis

Für den ausscheidenden Geschäftsführer besteht die Gefahr, dass nicht mehr die gesamte Leistung gewürdigt wird, sondern ihm ausschließlich die wirtschaftlich schwierigen Jahre zur Last gelegt werden, sodass eine realistische Einschätzung der Tätigkeit während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses kaum noch möglich ist. Praxis-Tipp Zwischenzeugnis als Wertschätzung Der Gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / Zusammenfassung

Begriff Die durchschnittliche Eigenkapitalquote deutscher mittelständischer Unternehmen liegt bei ca. 30 %. In der Betriebswirtschaftslehre wird eine Eigenkapitalausstattung von mindestens 35 % gefordert. Vorteilhaft für den Umgang mit der Bank ist – je nach Branche – eine Eigenkapitalquote zwischen 20 % und 30 %. Um gegenüber der Bank in einer starken Position zu bleiben, s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.2 Haftungsgefahr: Unzureichende Eindämmung des Handelns der Gesellschafter

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung untergeordnet. Er hat die Weisungen der Gesellschafterversammlung zu erfüllen. Dies gilt allerdings nicht für gesetzeswidrige Weisungen. Diese Unterordnung steht in Konkurrenz zur Kontrolle über einzelne Gesellschafter, die ggf. zum Nachteil der GmbH handeln. Insbesondere, wenn der Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2.2 Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Bank für Kontokorrentkredit

Der GmbH-Geschäftsführer haftet grundsätzlich nur dann für den Überziehungskredit der GmbH, wenn er sich hierfür verbürgt hat. Aber Vorsicht: Der BGH hat für diesen Grundsatz eine wichtige Ausnahme festgelegt. Danach haftet der Geschäftsführer für die Rückzahlung des Kontokorrentkredits gegenüber der Bank auch dann, wenn nach Eintritt der Insolvenzreife der Gesellschaft der K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / Einführung

Der Geschäftsführer ist erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Seine Haftung ist wesentlich umfassender als die eines GmbH-Gesellschafters. Ihn kann eine Innenhaftung gegenüber der GmbH selbst treffen. Gleichzeitig haftet er aber in einer Reihe von Fällen auch nach außen, insbesondere in der Krise der Gesellschaft. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Haftungstatbestände. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.3 Haftungsgefahr: Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.11.2008 einen neuen Haftungstatbestand eingeführt, der für den Geschäftsführer sehr gravierend sein kann: Der Geschäftsführer hat der GmbH Zahlungen an Gesellschafter zu erstatten, die er schuldhaft veranlasst hat, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Praxis-Beispiel Zahlung des Verkaufserlöses an den Gesellschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 3 Bildung von Gewinnrücklagen zur Kapitalerhöhung

Eine Möglichkeit der Finanzierung der GmbH besteht darin, Gewinne der GmbH nicht an die Gesellschafter auszuschütten, sondern diese in der GmbH zu belassen. Einbehaltene Gewinne werden bei der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 29 %) versteuert. Danach können diese Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 2 Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung liegt vor, wenn der Gesellschaft neues Stammkapital zugeführt wird. Eine Kapitalerhöhung kann aus zusätzlichen Einlagen (Bar- oder Sacheinlagen) oder aus Mitteln der Gesellschaft erfolgen. Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen werden der GmbH neue Mittel zugeführt (effektive Kapitalerhöhung). Findet die Kapitalerhöhung aus Mitteln der Gesellschaft statt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 5 Eintragung ins Handelsregister

Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht für den Übernehmer zwingend ein neuer Geschäftsanteil. Ist der Übernehmer bereits Gesellschafter, bestehen alter und neuer Geschäftsanteil nebeneinander. Aber auch die Aufstockung bestehender Geschäftsanteile ist möglich, indem die Nennbeträge der alten Stammeinlagen erhöht werden. Mit der Kapitalerhöhung gehen – sofern nicht a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2.1 Spezialfall: Haftung des Geschäftsführers für ausbezahltes Insolvenzgeld

In der Krise der GmbH suchen viele Geschäftsführer nach Möglichkeiten, den Geschäftsbetrieb möglichst lange aufrechtzuerhalten, weil sie auf Besserung hoffen. Dies kann den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen. Was aber geschieht, wenn der Geschäftsführer den Arbeitnehmern bewusst die Löhne nicht auszahlt, weil im Falle der Insolvenz ja ohnehin für 3 Monate Insolve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Firma der GmbH / Zusammenfassung

Begriff Handelsrechtlich ist die Firma der Name, unter dem die GmbH als Kaufmann im Geschäftsverkehr tätig ist. Unter ihrem Namen, der Firma, kann die GmbH klagen und verklagt werden. Somit ist die Kernfunktion der Firma die Namensfunktion. Die Firma muss das Unternehmen individualisieren und eindeutig von anderen am Markt tätigen Unternehmen abgrenzen. Gesetze, Vorschriften...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2 Haftungsgefahr: Das Risiko der Insolvenzverschleppung

Ein weiteres haftungsträchtiges Feld betrifft die Insolvenzverschleppung. Ist die Gesellschaft insolvenzreif, muss der Geschäftsführer unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen bei Überschuldung (§ 15a I 2 InsO) – den Insolvenzantrag stellen. Von einer Insolvenzreife spricht man dann, wenn die Gesellschaft überschuldet oder zahlun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2 Zur Haftung des Geschäftsführers in Krisenzeiten

Die haftungs- und strafrechtliche Verantwortung des Geschäftsführers ist in Zeiten der Krisen der Gesellschaft besonders virulent. Die wichtigsten Themen sind die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und die Frage der Insolvenzverschleppung. 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr im vollen Umfang nachkommen, kommt der Geschäftsführer in eine schwierige Situation. Einerseits möchte er ggf. "nicht sofort das Handtuch werfen", andererseits löst er durch seine weitere Tätigkeit möglicherweise straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten aus. So muss dem Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Firma der GmbH / 1 Vorgaben aus dem Handelsrecht

Für die Firmenbildung der GmbH gelten grundsätzlich die allgemeinen Firmengrundsätze (§§ 17–37 a HGB). Die wichtigsten sind: Grundsatz der Firmenklarheit und Firmenwahrheit: Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (§ 18 Abs. 2 HGB). So darf etwa die GmbH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 4 Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

In jedem Fall der zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer eine Vertragsstrafe in Höhe von ______ EUR zu zahlen. Zugleich entfällt für den entsprechenden Monat des Verstoßes die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung durch die Gesellschaft. Bei Dauerverstößen ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Etw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 1 Überblick

Wird Eigenkapital in Form von Stammkapital zugeführt, geschieht dies über eine sog. Kapitalerhöhung, hierbei können Bar- oder Sacheinlagen zugeführt werden. Weitere Beträge können als Aufgeld (Agio) der Kapitalrücklage zugeführt werden. Eine weitere Finanzierung wäre die Vereinbarung von Nachschüssen in der Satzung. Ferner könne die Gesellschafter frei, auch ohne Bezug zum S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 3 Haftungsgefahr: Haftung als faktischer Geschäftsführer

Der BGH stellt in ständiger Rechtsprechung den faktischen Geschäftsführer dem formell ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführer gleich. Er hat klargestellt, dass ein faktischer Geschäftsführer nicht schon dann anzunehmen ist, wenn ein Gesellschafter lediglich satzungsgemäß auf den Geschäftsführer gesellschaftsintern einwirkt. Ein dominierender Mehrheitsgesellschafter wird als...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 4 Beschluss zur Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung gilt als Änderung des Gesellschaftsvertrags und muss mit einer Mehrheit von mindestens 75 % beschlossen werden. Es kann Einstimmigkeit vereinbart werden, nicht aber eine geringere Mehrheit. Daraus folgt, dass der Minderheitsgesellschafter mit einem Anteil bis zu 25 % gezwungen werden kann, eine Kapitalerhöhung gegen seinen Willen mitzutragen. Der nicht zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 3.2 Der faktische Geschäftsführer in Krise und Insolvenz

Der BGH hat zum faktischen Geschäftsführer entschieden, dass dieser nicht nur die Pflicht zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags habe. Er muss auch die haftungs- und strafrechtlichen Folgen des Versäumnisses tragen. Daher müsse der faktische Geschäftsführer der Gesellschaft auch verbotene Auszahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, die er nach Eintritt der Insolvenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 3 Formulierung der Wettbewerbsvereinbarung

Es kommt immer auf die exakte Formulierung der Wettbewerbsvereinbarung an, wenn der Geschäftsführer sicherstellen will, dass er für die vereinbarte Zeit nach seinem Ausscheiden tatsächlich Karenzzahlungen erhält. Empfehlenswert ist ein expliziter Hinweis darauf, dass die Vorschriften des § 75ff. HGB analog für den Geschäftsführer gelten sollen. Praxis-Beispiel Musterformulier...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ressortaufteilung in der GmbH / 2 Gemeinsame Verantwortlichkeit aller Geschäftsführer

Sind mehrere Geschäftsführer in der GmbH bestellt, werden i. d. R. mehrere Ressorts vergeben. Dabei werden Buchführung, Rechnungswesen, Steuerabwicklung und Bilanzerstellung dem kaufmännisch verantwortlichen Geschäftsführer zur Erledigung übertragen. Auch wenn das so vereinbart ist, muss jeder ressortfremde Geschäftsführer sich von der ordnungsgemäßen Erledigung überzeugen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beschluss-Mehrheiten in der... / Zusammenfassung

Begriff Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH können einstimmig oder mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Entscheidend ist, was die Gesellschafter vereinbart haben. Gibt es keine besonderen Vereinbarungen, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Nur bei Satzungsänderungen ist die im Gesetz angeordnete qualifizierte Mehrheit mindestens einzuhalten. Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beschluss-Mehrheiten in der... / 1 Stimmrecht und Geschäftsanteil

Jeder Euro des Geschäftsanteils an der GmbH gewährt eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann abweichende Regelungen treffen. § 47 Abs. 2 GmbHG ist dispositiv. Stimmrecht und nominaler Geschäftsanteil müssen dabei nicht übereinstimmen. Im Gesellschaftsvertrag können als Sonderrecht auf den Anteil zusätzliche Stimmrechte vereinbart werden. Praxis-Tipp Einh...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ressortaufteilung in der GmbH / Zusammenfassung

Begriff In großen Unternehmen ist Arbeitsteilung und Spezialisierung auf der Ebene der Geschäftsführung üblich. In kleineren Unternehmen, in denen die Geschäftsführer zugleich auch Eigentümer/Gesellschafter des Unternehmens sind, ist Arbeitsteilung zwar verbreitet, aber oft vertraglich nicht ausreichend verankert. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Geschäftspolitik könne...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ressortaufteilung in der GmbH / 1 Rechtverbindliche Ressort-Aufteilung

Nur wenn alle Vertragswerke der GmbH (Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag, Geschäftsordnung) richtig aufeinander abgestimmt sind, ist sicher, dass der Geschäftsführer nur für seine Aufgaben in die Verantwortung genommen werden kann: Voraussetzung ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern bzw. den Geschäftsführern untereinander vertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Firma der GmbH / 3 Die Firma der Zweigniederlassung

Handelsgesellschaften können grundsätzlich nur eine Firma führen. Die Zweigniederlassung ist nur ein Unternehmensteil des Unternehmens, sodass die Firmen von Haupt- und Zweigniederlassung identisch sein können. In der Praxis ist es üblich bei der Zweigniederlassung den Zusatz "Zweigniederlassung" in die Firmierung aufzunehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ressortaufteilung in der GmbH / 3 Übersicht: Gesamtverantwortung der Geschäftsführer

Jeder Geschäftsführer hat eine Handlungsverantwortung für sein Ressort und die Überwachungsverantwortung für die Ressorts der Mitgeschäftsführer sowie die Gesamtverantwortung für wesentliche und weitreichende Entscheidungen (Sanierungs- oder Krisensituation, weitreichende Entscheidungen). Alle Geschäftsführer müssen den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, La...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 11.2 Auszahlung

Die Energiepreispauschale II wurde von der Versorgungsbezügen zahlenden Stelle ausgezahlt. Die Auszahlung an die Versorgungsempfänger sollte im Monat Dezember erfolgen. Die Auszahlung erfolgte automatisch, d. h., bei der auszahlenden Stelle war kein Antrag zu stellen. Bei Versorgungsbeziehern, die im Dezember 2022 erstmals Versorgungsbezüge bezogen, konnte sich die Auszahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beschluss-Mehrheiten in der... / 2 Mehrheitsregelung bei der Beschlussfassung

Grundsätzlich genügt zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die einfache Mehrheit, d. h. die Hälfte der abgegebenen Ja-Stimmen muss um eine Stimme die Nein-Stimmen überschreiten. Dies sollte auch so in der Satzung vereinbart werden, damit Klarheit besteht: Formulierungsvorschlag: Der Beschluss ist mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 2.4 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit fremden Unternehmen

Mit einem Beteiligungsvertrag und aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags zwischen dem Arbeitnehmer und einem Dritten können außerbetriebliche Genossenschaftsanteile, außerbetriebliche GmbH-Geschäftsanteile oder stille Beteiligungen an verbundenen Unternehmen oder an sog. Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften erworben werden.[1] Es gelten dieselben Sperrfristen wie bei Verträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 2.3 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit dem Arbeitgeber

Der Beteiligungsvertrag unterscheidet sich vom Beteiligungskaufvertrag hauptsächlich dadurch, dass der Beteiligungsvertrag nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erstmals begründet, während aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags bereits bestehende nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erworben werden.[1] Mit einem Beteiligungsvertrag und aufgrund eines Beteiligungskaufve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 4 Wahl der Anlage

Die Wahl der Anlageart und des Unternehmens oder Instituts (z. B. Sparkasse, Bausparkasse, Lebensversicherungsgesellschaft), bei dem die vermögenswirksame Leistung angelegt werden soll, bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stets der Arbeitnehmer. Diese Anlagewahlfreiheit ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und sichert die Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.3 Gesetzliche Vertretung bei Gesellschaften des Privatrechts

Rz. 149 Im Privatrecht gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Die wichtigsten Vertretungsregeln zeigt nachstehende Tabelle:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.4 Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung

Rz. 700 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der sozialen Rechtfertigung ist auch bei der betriebsbedingten Kündigung der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung liegen aber nur vor, wenn der Arbeitgeber die geplante unternehmerische Entscheidung tatsächlich auch umsetzt, d. h. wenn die Durchführung oder eingeleitete Durchführung de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.6 Zweifel an der Vollmacht

Rz. 157 Wer eine Kündigung von einem Dritten im Namen des Vertragspartners erhält, sollte bei Zweifeln an der Vollmacht die Kündigung unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB) zurückweisen. Dem Kündigungsempfänger steht eine gewisse Überlegungszeit zu.[1] Nach Ansicht des BAG ist eine Zeitspanne von einer Woche unter gewöhnlichen Umständen ausreichend, um die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer oder Gesellschafter: Abfindung

Zusammenfassung Begriff Die Abfindung ist eine Entschädigung, die dem Geschäftsführer für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses mit der GmbH verbundenen Nachteile (Verlust des Arbeitsplatzes) von der GmbH verbindlich zugesagt wird. Zu unterscheiden sind Abfindungen bei Ausscheiden eines GmbH-Geschäftsführers und bei Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters. Gesetze, Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Notgeschäftsführer

Zusammenfassung Begriff Legt der einzige amtierende Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder oder scheidet er durch Tod, Abberufung oder Fristablauf aus und bestellen die Gesellschafter keinen neuen Geschäftsführer, ist die GmbH "handlungsunfähig". Um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, ist das Amtsgericht berechtigt, auch ohne Gesellschafterbeschluss einen neuen Gesch...mehr