Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.1 Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten

Nach Art. 13 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss zunächst festgestellt werden, ob eine Person gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten beschäftigt ist. Eine Person gilt insbesondere dann als gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten tätig, wenn die Person unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Beschäftigung gleichzeitig eine weitere Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 1 Lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Die Nutzung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aufgrund Firmenfitness-Mitgliedschaften, die der Arbeitgeber in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Mitgliedsausweisen seinen Arbeitnehmern ermöglicht, begründet einen lohnsteuer-und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Ist der Arbeitgeber Vertragspartner handelt es sich um Sachlohn. Dagegen sind zweckgebundene...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.8 Prüfung durch den GKV-Spitzenverband (Abs. 5)

Rz. 25 Der GKV-Spitzenverband prüft jährlich zum 1.1., ob alle Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt haben (Satz 1). Die Prüfung berücksichtigt die verschiedenen Umsetzungsstufen (Abs. 2). Erstmalig wird zum 1.1.2021 geprüft. Kommt eine Krankenkasse ihrer Verpflichtung nicht fristgerecht nach, erlässt der GKV-Spitzenverband ...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.3 Qualitätssicherung durch den GKV-Spitzenverband (Satz 3)

Rz. 44 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Leistungen nach Satz 1 fest, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlicher Evaluation und der Messung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele; Satz 3. Rz. 45 Durch die Regelung erhält der Spitzenverband Bund der Pf...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 20 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes Gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.9 Information des GKV-Spitzenverbandes (Abs. 7a)

Rz. 33d Der GKV-Spitzenverband stellt durch einen Bescheid (§ 31 SGB X) fest, wenn eine Krankenkasse ihren Verpflichtungen nach Abs. 7 nicht nachkommt (Satz 1). Eine Übersicht entsprechender Krankenkassen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband ab 15.3.2024 auf seiner Internetseite (Information des GKV-Spitzenverbandes gemäß §291 Absatz 7a SGB V, Satz 2). Die Übersicht wird la...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 112 Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene einen Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI i. d. F. v. 28.9.2023 herausgegeben (vgl. auch bereits bei Kuhn-Zuber, TuP 2019, 90), der online auf der Website des GKV-Spitzenverbands im Bereich Pflegeversicherung/Prävention eingesehen werden...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.4 Zuständigkeit und Aufgaben anderer Leistungsträger – insbesondere gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 27 Für Leistungen zur Prävention, die außerhalb der Einrichtungen i. S. d. § 72 Abs. 2 SGB XI zu erbringen sind, bleiben daher weiterhin die Krankenkassen zuständig (so ausdrücklich die gesetzgeberischen Vorstellungen, vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 46; das erkennt auch der GKV-Spitzenverband an, vgl. dessen Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrecht...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Beier, Die Zukunft einer Pandemie – Sexueller Kindesmissbrauch als weltweite Herausforderung, ZRP 2020, 255. GKV-Spitzenverband, Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes für Modellvorhaben gemäß § 65d SGB V, www.gkv-spitzenverband.de.mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Finanzierung (Abs. 4)

Rz. 9 Die erforderlichen Fördermittel werden durch eine Umlage der Krankenkassen finanziert (Satz 1). Die Höhe richtet sich nach dem Verhältnis der Versicherten der einzelnen Krankenkasse zu den gesamten Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte sind die Mitglieder der Krankenkassen und die Familienversicherten. Rz. 10 Das Nähere zur Umlage und zur Vergab...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigun...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.1 Zustandekommen der gemeinsamen Rahmenempfehlungen (Abs. 1)

Rz. 9 In Abs. 1 ist geregelt, dass der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene gemeinsame Rahmenempfehlungen über die Leistungserbringung der außerklinischen Intensivpflege zu vereinbaren haben. Die Formulierung "haben zu vereinbaren" macht deutlich, dass kein Dispositionsrecht besteht, d. h., dass die Rahmenempfehlungen über die einheitlic...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.1 Grundlagen (Abs. 1)

Rz. 5 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sind verpflichtet, in jedem Land ein Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c (in der bis zum 29.12.2025 geltenden Fassung) gemeinsam durchzuführen (Satz 1). Darin ist zu prüfen, ob und ggf. welche ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt, auf Pflegefachpersonen übertrag...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II v. 21.12.2015 zum 1.1.2017 hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.9 Zuzahlung und Packungsgröße (Abs. 3 und 4)

Rz. 43 Von der Zuzahlung zu unterscheiden ist die Mehrzahlung, die der Versicherte zum vollen Differenzbetrag zu leisten hat, wenn er ein teureres Mittel aus der Gruppe, für die Festbeträge nach § 35 festgesetzt sind, wählt (vgl. auch BT-Drs. 11/2237 S. 173). Die Zuzahlungspflicht nach Abs. 3 und 4 trifft erst Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zuzahlung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.1 Verpflichtung zu Präventionsleistungen durch die Pflegekasse

Rz. 21 Pflegekassen sollen den sozial Pflegeversicherten Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen erbringen, Satz 1. Rz. 22 Für die Lebenswelt der stationären pflegerischen Versorgung enthält die § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB XI somit gegenüber der in § 20 Abs. 4 Nr. 2 SGB V und § 20a SGB V festgelegten Verpflichtung der Krankenkassen zur Erbringung von Leistungen...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.2 Wissenschaftliche Begleitung (Abs. 2)

Rz. 7 Der GKV-Spitzenverband veranlasst eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards (Satz 1). Ziel ist die Erreichung möglichst hochwertiger Evidenz zur Wirksamkeit der Therapieangebote nach Abs. 1 (Satz 2). Dabei sind die Besonderheiten der pädophilen Sexualstörungen zu berücksichtigen. Im Hinbli...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2-...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.4 Information der Versicherten (Abs. 3a)

Rz. 24 Die Krankenkassen beraten mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle über den Antrag auf eine PIN und deren Nutzungsmöglichkeiten (Satz 1). Die Krankenkassen informieren auch die Versicherten, denen eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle ohne diese Informationen zur Verfügung gestellt wurde (Satz 2). Der...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.3.1 Betragshöhe – 30 Eurocent (Satz 1)

Rz. 75 Die Ausgaben der Pflegekassen für die Wahrnehmung ihrer nach Abs. 1 und Abs. 1a festgelegten Präventionsaufgaben sollen insgesamt im Jahr 2016 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 0,30 Euro umfassen (vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 47). Rz. 76 Mittels Förderanträgen der stationären Pflegeeinrichtungen wird über die Verwendung der Gelder auf Länd...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Krankenkassen stellen jedem Versicherten seit dem 1.1.2021 im Rahmen e...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 3 Literatur

Rz. 26 Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: www.bar-frankfurt.de; hier sind folgende Gemeinsamen Rundschreiben abrufbar: Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess (auch im Haufe SGB Office Professional enthalten) Gemeinsame Empfehlung Prävention nach § 3 SGB IX (auch im Haufe SGB Office Professional enthalten) Leitfaden Prävention: Mit dem Leitfaden Prävention leg...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.8 Umrechnung (Abs. 9)

Rz. 27 Der durch das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu in das Gesetz aufgenommenen Abs. 9 beinhaltet eine Folgeänderung zur Neuregelung der Großhandelszuschläge in der Arzneimittelpreisverordnung, die im Wesentlichen dem bisherigen § 35 Abs. 8 entspri...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 1.3 Vereinbarungen der Abs. 2 und 3

Rz. 8 Die "Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß § 118 Abs. 2 SGB V" ist zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geschlossen worden und mit Wirkung zum 1.10.2019 geändert worden. Die dreiseitige Vereinbarung konkretisiert nach § 1a...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Sachverständigenbericht (Abs. 3)

Rz. 8 Der von unabhängigen Sachverständigen zu erstellende Bericht über die Ergebnisse der Auswertung nach Abs. 2 wird durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht (Satz 1). Die Sachverständigen dürfen nicht für Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen oder deren Verbände tätig oder als Leistungserbringer oder deren Angestellte am Modellvorhaben beteiligt sein (Satz 2). G...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.2 Festsetzungsverfahren (Abs. 3 und 5)

Rz. 13 Festbeträge für Arzneimittel werden bundesweit vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgesetzt (Abs. 3 Satz 1). Welche Bedeutung den rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen oder anderen geeigneten Vergleichsgrößen (zu ermitteln nach Abs. 1 Satz 5 vom Gemeinsamen Bundesausschuss) beizumessen ist, die der Spitzenverband zur Grundlage der Festbetragsfestset...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 1.4 Leistungserbringer

Rz. 9 Der Kreis der Leistungserbringer wurde sukzessiv erweitert. Zunächst wurde an psychiatrischen Fachkrankenhäusern die Einrichtung von Institutsambulanzen ermöglicht. Mit einer Novelle zu Abs. 2 wurden im Jahr 2000 auch Allgemeinkrankenhäuser mit selbständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung zur psychiatrischen...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 2.1.2 Übergangspflege nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 8 Die Übergangspflege nach Abs. 1 Nr. 2 an einem anderen Standort eines Krankenhauses, das keine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung nach § 115g ist, setzt zusätzlich voraus, dass im unmittelbaren Anschluss an die Krankenhausbehandlung in diesem Krankenhaus erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Re...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.7 Vergütung und Dokumentation der PIA-Leistungen

Rz. 27 Da es sich bei den PIA-Leistungen um ambulante Krankenhausleistungen handelt, richtet sich die Vergütung nach § 120 Abs. 2 , d. h., die Leistungen werden unmittelbar von der für den Patienten zuständigen Krankenkasse vergütet. Die Höhe der Vergütung wird auf der jeweiligen Ladesebene vereinbart und muss die Leistungsfähigkeit der PIA bei wirtschaftlicher Betriebsführun...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.11 Berechtigungsnachweis (Abs. 9)

Rz. 42 Die Versicherten können über eine von ihrer Krankenkasse angebotene Benutzeroberfläche einen Nachweis über ihre Ansprüche im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (elektronische Ersatzbescheinigung) anfordern (Satz 1). Der Nachweis kann einem Leistungserbringer vorgelegt werden und wird unmittelbar von der Krankenkasse über ein sicheres Übermittlungsverfahren (§ 31...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.3 Leistungsarten und Verfahren (Abs. 4 und 5)

Rz. 11 Primärpräventive Leistungen beziehen sich auf die Veränderung des individuellen Verhaltens und auf die Veränderung der Verhältnisse in den Lebenswelten der Versicherten. Dementsprechend werden als Leistungen erbracht: Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach Maßgabe von Abs. 5, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der geset...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.1.1 Beteiligte

Rz. 12 Für die Leistungserbringer sind deren Spitzenorganisationen zur Mitwirkung am Vertragsschluss aufgerufen. Im Gegensatz zu § 132a sind auch die vollstationären Pflegeeinrichtungen (§ 43) und die stationären Rehabilitationseinrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 103 SGB V) zu beteiligen. In der Vorschrift kommt zum Ausdruck, dass die Leistungen der außerklini...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.2 Dreiseitige Vereinbarung auf Bundesebene

Rz. 22 Nach Abs. 2 Satz 2 besteht auf Bundesebene die Verpflichtung, in einem dreiseitigen Vertrag die Gruppe psychisch Kranker festzulegen, die wegen ihrer Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung der ambulanten Behandlung durch PIA bedürfen. Partner des dreiseitigen Vertrages sind der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV. Die gesetzlich vorgegebene Zusammensetzung der gl...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 stellt die zentrale Norm für die Prävention in Pflegeeinrichtungen dar (erster Teil des Titels der Vorschrift). Dabei verpflichtet Satz 1 die Pflegekassen durch eine Soll-Vorschrift zur Erbringung von Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Satz 2 schreibt ausdrücklich fest, dass die übrigen Pflichten der Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 11 A...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.2 Rahmenvertrag (Abs. 2)

Rz. 11 Die Einzelheiten der Modellvorhaben werden in einem Rahmenvertrag nach Abs. 1 Satz 4, 5 festgelegt. Dabei sind die Vertragspartner an einen Mindestinhalt gebunden (Satz 1). Weitere Regelungen (fakultativer Inhalt) sind möglich. Der Rahmenvertrag enthält verpflichtend einen Katalog der ärztlichen Tätigkeiten, die von Pflegefachpersonen selbstständig durchgeführt werden ...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.7 Datenschutz (Abs. 6)

Rz. 32 Die Krankenkasse hat bei der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte den Datenschutz zu beachten (Satz 1). Dazu hat sie sich an der verbindlichen Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme nach § 217f Absatz 4b SGB V (GKV-SV Richtlinie Kontakt mit Versicherten) vom 14.12.2018 zu ori...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift über Arznei- und Verbandmittel wurde durch Art. 1 des GRG vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingefügt und seitdem mehrfach und umfangreich geändert, zuletzt in Abs. 1a Satz 5 durch Art. 3a des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) mit Rückwirkung zum 2.1...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1.1 10-Jahresfrist

Als Berechnungsgrundlage für die Beiträge gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für 120 Monate (= 10 Jahre). Die Frist von 10 Jahren beginnt mit dem 1. des auf die Auszahlung der Kapitalleistung folgenden Kalendermonats.[1] Praxis-Beispiel Einmalige Kapitalleistung als beitragspflichtige Einnahme Herr A bezieht eine Altersre...mehr

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Betriebliche Gesundheitsför... / 1.1 Handlungsfelder/Präventionsprinzipien

Auch hier ist der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zu beachten. Dort werden für die Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen folgende Handlungsfelder und Präventionsprinzipien beschrieben: Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen Gesundheitsgere...mehr

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Slowakei / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Slowakei. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung über Vergütungsverträge auf Bundesebene (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 bestimmt die Rahmeninhalte für eine Vergütungsvereinbarung. Der Sachleistungsanspruch der Versicherten gegenüber ihren Krankenkassen auf digitale Gesundheitsanwendungen wird dadurch realisiert, dass der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen den Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit digitalen Gesundheitsanwendungen und...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.5 Organisation der Schiedsstelle (Abs. 3)

Rz. 8 Die Schiedsstellenregelung nach Abs. 3 der Vorschrift ist ebenfalls der Schiedsstellenregelung des § 130b nachgebildet. Nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift bilden der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen auf Bundesebene eine gemeinsam...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Digital-Gesetz (DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) mit Wirkung zum 26.3.2024 geändert. Sie beschreibt das Verfahren, wie die Vergütungsvereinbarungen für digitale Gesundheitsanwendungen nach dem Willen des Gesetzgebers zustande kommen sollen. Da das Gesetz erst mit Wirkung zum 19.12.2019 gilt, muss das Verfahren den gesetzliche...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.6 Rahmenvereinbarung über die Maßstäbe für Vereinbarungen über die Vergütungsbeträge (Abs. 4)

Rz. 9 Abs. 4 regelt die kollektivvertragliche Rahmenvereinbarung über die Maßstäbe der Vergütungsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen auf Bundesebene. Seiner Wortbedeutung nach bezieht sich die Rahmenvereinbaru...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.2 Einhalten der Vertraulichkeit

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 5 ist die gebotene Vertraulichkeit eine gesetzliche Vorgabe für die Verhandlungen; sie ist damit nicht der Disposition der Vertragspartner oder der Schiedsstelle überlassen. Da das Gesetz der Vereinbarungs- oder Festsetzungsregelung des Vergütungsbetrages vorgeht, gilt die gesetzliche Vertraulichkeitspflicht sowohl für die Verhandlung über den Vergütun...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) auf die Vorschriften des SGB IX verweisen oder das rehabilitationsträgerspezifische Recht keine eigene Regelung enthält ("Vorbehalt abweichender Regelungen" i. S. d. § 7 Abs. 1; vgl. auch BSG, Urteile unter Rz. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin in der betriebs... / 3.3 Anbindung Telematikinfrastruktur zur Nutzung der elektronischen Patientenakte

Einen wichtigen Schritt zur ganzheitlichen medizinischen Versorgung ist die Einigung der 3 arbeitsmedizinischen Fachverbände mit dem GKV-Spitzenverband zur Kostenerstattung der Anbindung der Betriebsärzte an die Telematikinfrastruktur (TI). Seit 2025 haben Betriebsärzte durch die TI-Anbindung Zugang zu digitalen medizinischen Kommunikationssystemen. Außerdem steht ihnen der p...mehr

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Ausländisches Einkommen / 3.1 Prüfschritte der Krankenkasse

Für die Berücksichtigung von Kursveränderungen sind von der Krankenkasse folgende Prüfschritte vorzunehmen: Zunächst muss geprüft werden, ob eine Kursveränderung von mehr als 10 % gegenüber dem zuletzt angewandten Kurs vorliegt. Für den neuen Kurs wird auf den durchschnittlichen monatlichen Referenzkurs der Europäischen Zentralbank abgestellt, der am 15. eines Monats vom GKV-...mehr

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Ausländisches Einkommen / 2 Umrechnung

Es gibt verschiedene Umrechnungskurse, die abhängig vom jeweiligen Staat angewandt werden. Auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, werden die jeweiligen Kurse in der Rubrik "Umrechnungskurse" bekannt gegeben. 2.1 Referenz der Europäischen Zentralbank Ausländisches Einkommen, das in fremder Währung erzielt wird, wird grundsätzlich nach § 17a SGB IV umgerechnet. Hierfür...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.8 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 30 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr