Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.2.2 Sonstige Regelungen

Rz. 33 Das GmbH-Recht eröffnet Wohnungs- und Immobiliengesellschaften weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag. So besteht vor allem die Möglichkeit, den Aufgabenkreis der Gesellschafterversammlung durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu erweitern sowie bestimmte Aufgaben von der Zustimmung anderer Organe der GmbH, anderer Gesellschaft...mehr

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Organisationspflichten des ... / 4 Auswirkungen der Entscheidung für die Wohnungsunternehmen/Praxishinweis

Die Entscheidung des BGH betont die strenge Haftung von Geschäftsführern in Fällen der Insolvenz und deren Pflicht, eine laufende Überwachung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gewährleisten zu können. Ggf. muss dafür eine fachkundige externe Beratung in Anspruch genommen werden. Die Auswirkungen des BGH-Urteils betreffen auch nicht nur Wohnungsunternehmen in der...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.6 Erteilung von Vollmachten

Rz. 482 Jede GmbH ist nach dem Gesetz eine Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG), und zwar unabhängig von ihrem Unternehmensgegenstand und davon, ob sie ein Erwerbsgeschäft betreibt.[1] Die GmbH ist damit Formkaufmann gemäß § 6 Abs. 1HGB. Da unter anderem die Vorschriften des ersten Buchs des Handelsgesetzbuchs grundsätzlich voll auf sie Anwendung finden, kann sie – neben ...mehr

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Satzungsänderungen – Was is... / 2 Mustersatzungen

Die Mustersatzungen (Mustersatzung für Wohnungsgenossenschaften, Mustersatzung für Wohnungsgenossenschaften mit Vertreterversammlung) enthalten weitere Punkte, die gesetzlich nicht erforderlich sind. Teilweise werden darin auch gesetzliche Regelungen wiederholt. Dadurch wird aber ermöglicht, dass alle Beteiligten (Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Mitglieder de...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 8.2 Gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 338 Das Gesetz sieht die spezielle Möglichkeit der Einholung einer gerichtlichen Entscheidung dazu vor, ob der Geschäftsführer die begehrte Auskunft geben muss. Für die gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht findet § 132 Abs. 1, 3 und 4 AktG entsprechende Anwendung. Antragsberechtigt ist jeder Gesellschafter, dem die verlangte Auskunft nicht geg...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 4.2 Formen der Bestellung

Rz. 370 Das GmbH-Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten für die Bestellung eines Geschäftsführers vor[1]: Regelung im Gesellschaftsvertrag, Bestellung durch die Gesellschafterversammlung, Bestellung durch ein anderes Organ, gerichtliche Bestellung eines Notgeschäftsführers, Bestellung durch den Aufsichtsrat im Anwendungsbereich der Mitbestimmungsgesetze.[2] Rz. 371 Im Bereich der...mehr

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Erwerb der Mitgliedschaft i... / 5.2 Inhalt der Beitrittserklärung

Das Genossenschaftsgesetz schreibt auch zwingend vor, welchen Inhalt die Beitrittserklärung haben muss: Die Beitrittserklärung muss zunächst die ausdrückliche Verpflichtung des Mitglieds enthalten, die nach Gesetz und Satzung geschuldeten Einzahlungen auf den Geschäftsanteil zu leisten (§ 15a Satz 1 GenG). Weiterhin sind unter folgenden Voraussetzungen zusätzliche Angaben erfo...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 4.3.1 Ordentliche Gesellschafterversammlung

Rz. 958 Das GmbH-Gesetz regelt nicht umfassend, in welchen Fällen eine ordentliche Gesellschafterversammlung durchgeführt werden kann. Neben dem "Aufgabenkreis der Gesellschafter" gemäß § 46 GmbHG, der nicht nur, aber insbesondere wesentliche Bereiche enthält, die regelmäßig Gegenstände für die Tagesordnung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung sind, können sich weite...mehr

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Verkauf von Genossenschafts... / 3.1 Beteiligung des Aufsichtsrats

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) zu berichten[1]. Es können u. U. aber Beschränkungen für den Vorstand bestehen, die über die Berichtspflicht hinausgehen. § 27 Abs. 1 Satz 2 GenG lässt zu, dass der Vorstand – im Rahmen...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 1.3 Ausnahmen: Haftungsdurchgriff und Zurechnungsdurchgriff

Rz. 215 Als Ausnahmen vom Trennungsprinzip kommen folgende Konstellationen in Betracht: Haftungsdurchgriff, Zurechnungsdurchgriff. Rz. 216 Der Haftungsdurchgriff ermöglicht in bestimmten Fällen die Inanspruchnahme der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH. Beim Zurechnungsdurchgriff kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Verhalten von Gesellschaftern der GmbH und umg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.5 Kosten der notariellen Beurkundung und der Handelsregistereintragung

Rz. 126 Im Rahmen der Gründung einer GmbH entstehen – neben eventuellen weiteren individuellen Kosten für eine Beratung in steuerlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht – Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Die Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.1 Grundfall

Rz. 40 § 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG behandelt Teilbetriebsveräußerungen oder -aufgaben i. S. der §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie § 18 Abs. 3 EStG. In diesen Fällen ist ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG zu vermindern, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Mit anderen Worten: Führt die Tei...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 5.3 Versammlungsleitung

Rz. 989 Im GmbH-Gesetz findet sich keine Regelung zur Leitung der Gesellschafterversammlung.[1] Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch festgelegt werden, wem diese Aufgabe obliegt und welche Aufgaben damit verbunden sind. Eine solche Regelung ist zu empfehlen, ggf. auch um Rechtssicherheit hinsichtlich der Frage zu haben, ob der Versammlungsleiter nach einer Abstimmung nicht nu...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.3 Bedeutung der Gesellschafterliste; gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen

Rz. 250 Die zwingende Vorschrift des § 16 GmbHG enthält Regelungen zu drei Bereichen: Maßgeblichkeit der Eintragungen in der Gesellschafterliste für das Verhältnis von Gesellschaftern zur GmbH (Absatz 1), Haftung des Erwerbers für rückständige Einlageverpflichtungen (Absatz 2), gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen (Absatz 3). Rz. 251 Das GmbH-Gesetz sieht in Absatz 1 der Re...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.2 Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 236 Das GmbH-Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass die Geschäftsanteile einer GmbH veräußerlich und vererblich sind (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[1] Im Gegensatz zur Sonderrechtsnachfolge bei Personengesellschaften (zum Beispiel § 131 Abs. 3 Nr. 1 und § 139 HGB bei einer OHG) ist für die Vererbung von GmbH-Geschäftsanteilen das allgemeine Erbrecht anzuwenden, das heißt, der Geschä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.3 Anschaffungskosten

Rz. 145 Der Begriff der Anschaffungskosten folgt aus § 255 Abs. 1 HGB, der uneingeschränkt im Steuerrecht Anwendung findet.[1] Anschaffungskosten sind danach alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, ferner die N...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.4 Ordentliche Kündigung

Rz. 422 Nach dem GmbH-Gesetz obliegt die Aufgabe der Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung(§ 46 Nr. 5 GmbHG). In diesem Fall ist die Gesellschafterversammlung auch für den Abschluss und die Beendigung der Anstellungsverträge einschließlich der damit verbundenen Vertragsänderungen zuständig (sog. Annexkompetenz). Rz. 423 Der Gesellschaftsv...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 7.5 Besonders schwere Pflichtverletzungen

Rz. 573 Das GmbH-Gesetz enthält in § 43 Abs. 3 besonders schwere Pflichtverletzungen, die eine verschärfte Schadensersatzpflicht begründen.[1] Nach dieser Vorschrift (§ 43 Abs. 3 Satz 1 GmbHG) sind die Geschäftsführer insbesondere zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 GmbHG zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der...mehr

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Wohnungs- und Immobilienges... / 3.3.2 Beteiligungen von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Rz. 193 Eine Regelung im GmbH-Gesetz zum Umfang oder zur Begrenzungen von Beteiligungen gibt es nicht.[1] Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH sieht vor, dass die Gesellschaft berechtigt ist, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben oder zu halten (§ 2 Abs. 2 Satz 4 GV). In diesem Zusammenhang ist die Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 2, 3 GV zu sehen, w...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 4.2.1 Geschäftsführer

Rz. 939 Das GmbH-Gesetz schreibt vor, dass die Gesellschafterversammlung durch die Geschäftsführer einberufen wird (§ 49 Abs. 1 GmbHG). Die Grundsatzzuständigkeit[1] der Einberufung durch die Geschäftsführer betrifft nicht nur die ordentliche, sondern auch die außerordentliche Gesellschafterversammlung, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht davon abweicht. Das Einberufungsre...mehr

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Wahl von Aufsichtsratsmitgl... / 1.3 Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder

Zu unterscheiden ist zwischen rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder. In rechtlicher Hinsicht sind das Genossenschaftsgesetz und ggf. die Satzung zu beachten. Das Genossenschaftsgesetz verlangt, dass die Aufsichtsratsmitglieder – wie auch die Vorstandsmitglieder – Mitglieder der eG sein müssen.[1] Hierfür genügt auch, dass die neu gewählten Auf...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.5 Besonderheiten bei Verträgen mit Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern und deren Angehörigen

Rz. 476 Eine ausdrückliche Regelung zur Zuständigkeit des Abschlusses von Verträgen der Gesellschaft mit Geschäftsführern und den Mitgliedern eines (obligatorischen oder fakultativen) Aufsichtsrats – von der Rechtslage bei Beraterverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 114 AktG i. V. m. § 52 Abs. 1 GmbHG abgesehen – sowie deren Angehörigen enthält das GmbH-Gesetz nich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 4.2.2.1 Einberufungsverlangen

Rz. 945 Konkret sieht das GmbH-Gesetz vor, dass die Gesellschafter, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens dem zehnten Teil des Stammkapitals entsprechen[1], berechtigt sind, unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Berufung der Versammlung zu verlangen (§ 50 Abs. 1 GmbHG). Rz. 946 Das Einberufungsverlangen nach § 50 Abs. 1 GmbHG kann formlos[2] an die Geschäftsführer –...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.5 Art der Ausübung der Geschäftsführertätigkeit

Rz. 387 In der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften üben die Geschäftsführer ihr Amt in unterschiedlicher Art aus, insbesondere in unterschiedlichem zeitlichem Umfang. Es gibt hauptamtliche, nebenamtliche und ggf. auch ehrenamtliche Mitglieder in den Leitungsorganen solcher Unternehmen, und zwar in verschiedenen Kombinationen. Insbesondere in Abhängigkeit von de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Betriebs unter Familienangehörigen kann auch dann unentgeltlich sein, wenn der Erwerber sämtliche Betriebsschulden übernimmt und das Eigenkapital im Zeitpunkt der Übertragung negativ ist. 2. Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs gilt im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den Rechtsnachfolger, so dass unrichtige ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.1.1 Abschluss von Anstellungsverträgen

Rz. 399 Grundsätzlich vertritt die Geschäftsführung die Gesellschaft (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Dagegen enthält das GmbH-Gesetz keine Regelung dazu, welches Organ die GmbH gegenüber den Geschäftsführern vertritt. Das Aktiengesetz sieht ausdrücklich vor, dass der (bei der AG obligatorische) Aufsichtsrat die Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern vertritt (§ 112 Satz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.1 Einlagepflicht

Rz. 232 Das Gesetz schreibt vor, dass auf jeden Geschäftsanteil eine Einlage zu leisten ist. Die Höhe der zu leistenden Einlage richtet sich nach dem bei der Errichtung der Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Nennbetrag des Geschäftsanteils (§ 14 Satz 1, 2 GmbHG).[1] Rz. 233 Der Geschäftsanteil umfasst die Gesamtheit aller Rechte und Pflichten eines Gesellschaf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.1 Gründerzahl

Rz. 3 Das Gesetz[1] lässt zu, dass eine GmbH nicht nur durch mehrere Personen (Mehrpersonengründung), sondern bereits durch eine Person gegründet ("errichtet") werden kann (Einpersonengründung, Ein-Personen-GmbH). Für die Mehrpersonengründung und die Einpersonengründung gelten dieselben Regeln.[2] So haben zum Beispiel auch Wohnungs- und Immobilienverwalter die Möglichkeit, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.4 Beteiligung des Aufsichtsratsgremiums beim Vertragsabschluss

Rz. 412 Vor allem bei größeren Wohnungsgesellschaften werden zum Beispiel Personalausschüsse eingerichtet, deren Aufgabe es vor allem ist, für den Aufsichtsrat Verhandlungen mit Geschäftsführern zu führen (Bestellung und Abschluss/Änderung von Anstellungsverträgen). Das GmbH-Gesetz enthält jedoch keine ausdrückliche Regelung, ob bzw. in welchem Umfang Entscheidungen des (fak...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.3 Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile

Rz. 24 Die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, wonach im Gesellschaftsvertrag die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt, enthalten sein müssen, nimmt Bezug auf die Unterscheidung zwischen Geschäftsanteil und Einlagepflicht auf das Stammkapital (Stammeinlage). Rz. 25 Der Geschäftsantei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.4 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Rz. 174 Nach bisheriger Rspr. und Verwaltungsmeinung führten anschaffungsnahe Aufwendungen zu nachträglichen Herstellungskosten. Anschaffungsnaher Aufwand war gegeben, wenn innerhalb kurzer Zeit nach der Anschaffung, regelmäßig drei Jahre, Aufwendungen getätigt wurden, die im Verhältnis zum Kaufpreis des Gebäudes hoch waren, regelmäßig mehr als 15 % (Rechnungspreis der Aufwe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 5.1 Kapitalerhaltung

Rz. 316 Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden darf (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Daraus folgt, dass Zahlungen an Gesellschafter ohne Ausnahme unzulässig sind, wenn der Betrag des Stammkapitals durch das Gesellschaftsvermögen nicht gedeckt ist bzw. Zahlunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4.1 Rechtslage bis Vz 2011

Rz. 212 Bei einer verbilligten Überlassung der Wohnung zu Wohnzwecken ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (§ 21 Abs. 2 EStG). Das Gesetz ist dabei von einem Prozentsatz ausgegangen, bei dem die Aufteilung zu erfolgen hat. Rz. 213 Bis Vz 2003 war eine Aufteilung vorzunehmen, wenn die ortsübliche Marktmiete weniger als 5...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 8 Entlastung der Geschäftsführer

Rz. 587 Die Entlastung der Geschäftsführer bedeutet, dass deren Tätigkeit für den betreffenden Zeitraum gebilligt und gleichzeitig das Vertrauen für die künftige Arbeit ausgesprochen wird.[1] Geschäftsführer haben zwar einen Anspruch darauf, dass über eine Entlastung entschieden wird. Einen Anspruch auf Erteilung der Entlastung, der vor Gericht eingeklagt werden kann, lehnt ...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / Einführung

Dass ein GmbH-Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen haftet, gilt nur, wenn er seine Einlage in voller Höhe eingezahlt hat. Aber er muss auch für die anderen Gesellschafter persönlich haften, welche die von Ihnen übernommene Einlage nicht erbracht haben – gleichgültig, ob sie es nicht konnten oder nicht wollten. Hat also einer der Gesellschafter dies nicht getan und k...mehr

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ABC der Werbungskosten / Verpflegung, Mehraufwendungen

Literatur: Söhn, StuW 1983, 193; Goydke, DStZ 1995, 738; Albert, FR 1996, 441; Rudolph, DStZ 1996, 295; Albert, FR 1999, 1228; Strohner/Weber, BB 2005, 2267; Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Paus, FR 2011, 519; Bergkemper, FR 2013, 1017; Niermann, DB 2014, 2793 Die Verpflegung ist grundsätzlich Teil der Lebensführungskosten und daher nach § 12 Nr. 1 EStG weder al...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.3 Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 113 Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Das Registergericht ist das örtlich zuständige Amtsgericht (§ 8 HGB i. V. m. § 376 Abs. 1 FamFG). Die Anmeldung ist gemäß § 78 GmbHG von sämtlichen Geschäftsführern der Vorgesellschaft elektronisch in öffentlich beglaubigter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.1 Allgemeines

Rz. 138 Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand, der als Werbungskosten sofort abziehbar ist, und Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nur über AfA geltend gemacht werden können, war schon immer lebhaft umstritten. Die Rspr. hat die Grenzen mehr und mehr zum Erhaltungsaufwand verschoben. Nach Aufgabe der Rspr., dass eine sog. Generalüberholung stets zu nachträglichen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 1.1 Treuepflicht und Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 207 Anerkannt ist, dass nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Gesellschafter und der GmbH, sondern auch rechtliche Beziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern untereinander aufgrund deren Mitgliedschaft im Personenverband bestehen.[1] Hierbei sind insbesondere die Treuepflicht und der Gleichbehandlungsgrundsatz von Bedeutung.[2] Rz. 208 Die Treuepfl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erwerb der Mitgliedschaft i... / Zusammenfassung

Überblick Der Erwerb der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft setzt voraus, dass bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem Genossenschaftsgesetz (GenG). Daneben ist die jeweilige Satzung zu beachten. Nur wenn diese Voraussetzungen beachtet werden, können rechtswirksam neue Mitglieder für die eG gewonnen werden. Gesetze, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wechsel vom Vorstand in den... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis der Wohnungsgenossenschaften kam es vor allem in der Vergangenheit häufiger vor, dass hauptamtliche Vorstandsmitglieder nach Ablauf ihrer Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt wurden, um weiterhin – oftmals zudem als Vorsitzender des Kontrollgremiums – für die eG tätig sein zu können. Wenn ein solches Verfahren auch weiterhin geplant ist, müssen aber d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Festsetzung von Kreditbesch... / Zusammenfassung

Überblick Der Vorstand leitet die eG unter eigener Verantwortung (Leitungsbefugnis). Die Genossenschaft wird auch durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Zulässig ist aber, dass der Vorstand – im Rahmen seiner Leitungsbefugnis! – die Beschränkungen zu beachten hat, die durch die Satzung festgesetzt worden sind (sog. Zustimmungsvorbehalte). Daneben hat ...mehr

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Vergabe von Genossenschafts... / Zusammenfassung

Überblick Der Zweck einer Wohnungsgenossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch die Versorgung mit Wohnraum. Das Recht der Mitglieder der eG auf Überlassung einer Genossenschaftswohnung besteht aber nicht uneingeschränkt und ausnahmslos, sondern nur unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Voraussetzungen. Insbesondere kann die eG zur näheren Ausges...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorübergehender Wechsel vom... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis der Wohnungsgenossenschaften kommt es vereinzelt vor, dass ein Vorstandsmitglied für eine begrenzte Zeit sein Amt nicht ausüben kann (insbesondere aus gesundheitlichen Gründen). Selbst für den Fall, dass nach der Satzung auch eine Vertretung durch das zweite Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vorgesehen ist, bietet sich dennoch an, von d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / Zusammenfassung

Überblick Das Genossenschaftsgesetz – und darüber hinaus ggf. die jeweilige Satzung – stellen Anforderungen, damit Beschlüsse der Generalversammlung rechtswirksam zustandekommen. Außerdem ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen die getroffenen Entscheidungen der Generalversammlung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Genossenschaftsgesetz sieht dazu ausdrücklich di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt dar, auf welche steuerlichen Besonderheiten bei einer Außenprüfung im Kfz-Gewerbe geachtet werden muss und welche Verprobungsmethoden der Betriebsprüfer anwendet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 2 Abs. 1 Nr. 16, § 10 Abs. 6a, § 11, § 12 GwG §§ 238 ff. HGB § 140, § 141, § 143, § 154 AO § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG § 1 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Größenklassen / 2.2.1 Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften oder Kleinstkapital- & Co-Gesellschaften[1] sind solche, die mindestens 2 Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften nicht überschreiten[2] oder positiv ausgedrückt: höchstens einen dieser Schwellenwerte überschreiten und nicht aufgrund Fiktion große Kapitalgesellschaften sind. Die für Kleinstkapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / Zusammenfassung

Überblick Dem Geschäftsführer obliegen die laufende Geschäftsführung und die Verwaltung der GmbH. Dazu gehören alle Handlungen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs der GmbH. Davon abzugrenzen sind ungewöhnliche Geschäfte, für deren Durchführung der Geschäftsführer regelmäßig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt. Auf jeden Fall ist der Geschäftsführer gegenübe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verkauf von Genossenschafts... / Zusammenfassung

Überblick Der Vorstand leitet die eG unter eigener Verantwortung (Leitungsbefugnis). Die Genossenschaft wird auch durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Bei besonders wichtigen oder außergewöhnlichen Rechtsgeschäften, so z. B. dem Verkauf von Genossenschaftswohnungen, sind aber u.U. besondere Anforderungen nach dem Genossenschaftsgesetz oder der Satzu...mehr