Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.3 Keine steuerliche Rückwirkung

Eine steuerliche Rückwirkung ist gemäß § 1a Abs. 4 Satz 2 UmwStG in allen Fällen der Beendigung der Option (aufgrund Rückoption oder kraft Gesetzes) ausgeschlossen. § 9 Satz 3 UmwStG findet insoweit keine Anwendung.mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.1 Geld, Sachzuwendungen und andere geldwerte Vorteile

Gegenstand eines Geschenks können Geld [1] oder Sachzuwendungen, auch in Form von Geschenkgutscheinen, sein, die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Aber auch die Kosten einer für Geschäftsfreunde veranstalteten Auslandsreise sind Aufwendungen für Geschenke; eine solche Reise wird in Form der sog. Pauschalreise auch gegen Entgelt angeboten und besitzt damit im Wi...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 1 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist der sachliche Geltungsbereich auf die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit – wie in § 33 StBerG umschrieben – beschränkt, also auf die Steuerberatung "im engeren Sinn". Die vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG darf ein Berufsangehöriger aber ebenso ausüben, und ihm steht hierfür auch eine Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 23 Offenlegung

Für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter besteht seit dem 1.1.2007 nach den Vorschriften des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) die Verpflichtung, die Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen, oder abhängig von der Größenklass...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2.3 Verstärkte Sorgfaltspflichten

Steuerberater müssen zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Risikofaktoren feststellen, "dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann" (§ 15 Abs. 1, 2 GwG). Ein höheres Risik...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Durch eine betriebliche Übung können Ansprüche auf Leistungen entstehen, die vom Arbeitgeber ursprünglich freiwillig ohne Rechtspflicht gewährt wurden. Dies gilt insbesondere bei Weihnachtsgratifikationen, aber z. B. auch bei Freistellungen an bestimmten Tagen, bei der Anpassung von Versorgungsbezügen oder bei einmaligen Leistungen wie Jubiläumszuwendungen. Durch e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Grundsätze von Recht und Billigkeit

Rz. 20 Von der Überwachungspflicht des Abs. 1 erfasst wird allgemein die Beachtung der Grundsätze von Recht und Billigkeit. Rz. 21 Unter den Grundsätzen des Rechts ist die gesamte geltende Rechtsordnung, zu der seit dem 18.8.2006 auch das AGG in der jeweils gültigen Fassung gehört, zu verstehen, wie sie das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt.[1] Dazu gehören ...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 1 Einführung

Betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte gibt es seit dem Jahr 1978, als die erste Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft trat. Seitdem haben sich die Voraussetzungen und Aufgaben des Beauftragten gewandelt. 1995 traf die Europäische Gemeinschaft erstmals Regelungen zum Datenschutz in öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. In der Richtlinie 95/46/EG w...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.4 Schmiergelder

Die Unentgeltlichkeit ist ausgeschlossen, wenn die Zuwendung in unmittelbarem Zusammenhang mit abzuschließenden oder abgeschlossenen Geschäften steht. Das gilt insbesondere für Schmier- bzw. Bestechungsgelder oder sog. "nützliche Abgaben", mit denen der Geber die Herbeiführung eines bestimmten Geschäftsabschlusses oder eine andere konkrete Gegenleistung, z. B. eine behördlic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Wahlschutz

§ 20 Abs. 1 und 2 BetrVG verbieten die Behinderung und Beeinflussung von Betriebsratswahlen. Die Verbote richten sich gegen jedermann, also sowohl gegen Arbeitgeber als auch gegen Arbeitnehmer und die Gewerkschaften; auch konkurrierenden Arbeitnehmer sind die entsprechenden Handlungen verboten. Eine unzulässige Wahlbehinderung liegt vor, wenn durch ein rechtswidriges Verhalte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Die Wahlanfechtung/Nichtigkeit der Wahl

Die Betriebsratswahl kann bei Fehlern angefochten werden (§ 19 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten auch für die Anfechtung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten hingegen nicht für die Bildung von Betriebsratsausschüssen, für die Bildung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats sowie der Gesamtjugend- u...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Geschützter Personenkreis

Rz. 11 Die Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat bezieht sich auf alle im Betrieb tätigen Personen.[1] Dazu gehören alle Arbeitnehmer des Betriebs i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei ist irrelevant, ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, als Auszubildende oder aushilfsweise beschäftigt werden (BAG, Beschluss v. 20.11.1990, AP Nr. 8 zu § 1 BetrVG Gleichberechtigung). Auch ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Erste Aufgaben des Wahlvorstands

Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll In der Praxis hat es sich bewährt, wenn als 1. Tagesordnungspunkt die Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll, erfolgt. Der Wahlvorstand muss sich dann insbesondere um die Zuordnung der Betriebsteile und Kleinstbetriebe im Sinne von § 4 BetrVG im Klaren sein. Diese Zuordnung ist für die Betriebsratsfähigkeit des ...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 3.1.3 Ausschlussgründe nach dem GmbH-Gesetz

Rz. 348 Das Gesetz sieht zum Schutz der Allgemeinheit, vor allem der Gläubiger, eine Reihe von Gründen vor, die eine Geschäftsführertätigkeit ausschließen. Dies betrifft Berufsverbote und Verurteilungen wegen Katalogstraftaten.[1] Rz. 349 Berufsverbote Geschäftsführer kann nicht sein, wer aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltu...mehr

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Wohnungs- und Immobilienges... / 3.3.1 Anforderungen nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 184 Im Gegensatz zum Gesellschaftszweck gehört der Unternehmensgegenstand gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG zum Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags und muss im Handelsregister eingetragen werden (§ 10 Abs. 1 GmbHG). Wenn die entsprechende Regelung darin fehlt oder nichtig ist, kommt eine Nichtigkeitsklage (§ 75 GmbHG) in Betracht. Rz. 185 Im Unterschied zum Gesellscha...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 3.2.3 Befristete Sonderregelungen aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Rz. 924 Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht"[1] ist am 28.3.2020 in Kraft getreten. Teil dieses umfassenden Schutzpakets ist unter anderem der Artikel 2, und zwar in Form des "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 6 Gesetze, Richtlinien, und Urteile

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 6.1.2.4 Landesheimgesetze

Zur Übersicht werden nachfolgend die jeweiligen Rechtsnormen zur Abgrenzung von Anlagen des Betreuten Wohnens zum Heim genannt. Die 16 Landesgesetze (Stand: Dezember 2014) tragen unterschiedliche Bezeichnungen, wie – nur noch ausnahmsweise – "Heimgesetz"[1] bzw. "Landesheimgesetz"[2], "Pflege- und Wohnqualitätsgesetz"[3] oder "Wohn- und Teilhabegesetz"[4]. Außerdem wird – mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 14 § 21 EStG war bereits in dem EStG v. 10.8.1949[1] enthalten. Die Vorschrift entsprach in Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 bereits der gegenwärtigen Fassung. Durch Gesetz v. 5.4.2011[2] wurde die Fassung des Abs. 2 bestätigt. Durch Gesetz v. 1.11.2011[3] wurde in Abs. 2 der Prozentsatz für die Aufteilung von 56 % auf 66 % angehoben und bei einer Miete von 66 % der ortsüblichen Mie...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 1 GmbH als juristische Person und Handelsgesellschaft

Rz. 203 Nach dem GmbH-Gesetz hat die GmbH als solche selbstständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben sowie vor Gericht klagen und verklagt werden (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Eine Wohnungs- und Immobiliengesellschaft in der Rechtsform der GmbH ist somit eine juristische Person[1] mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit.[...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 4.4.1 Form der Einberufung

Rz. 964 Im Rahmen einer form- und fristgerechten Einladung zur Gesellschafterversammlung ist zunächst zu beachten, dass alle Gesellschafter einzuladen sind, unabhängig davon, ob sie stimmberechtigt sind oder nicht.[1] Maßgebend ist die Eintragung in die Gesellschafterliste (§ 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Rz. 965 Die Einladung hat an Anschrift zu erfolgen, die der einzelne Gesells...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 2.2.7 Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Entlastung

Rz. 866 Bestellung von Geschäftsführern Das GmbHG-Gesetz sieht zwar verschiedene Möglichkeiten für die Erlangung des Geschäftsführeramts vor, das heißt durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder nach Maßgabe der Bestimmungen des dritten Abschnitts des Gesetzes (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GmbHG). In Fällen, in denen der Gesellschaftsvertrag keine Regelung zur Geschäftsführerbeste...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.2 Gründung im vereinfachten Verfahren

Rz. 14 Das Gesetz sieht vor, dass in bestimmten Fällen unter erleichterten Voraussetzungen eine GmbH gegründet werden kann (sog. vereinfachtes Verfahren, § 2 Abs. 1a GmbHG). Diese Möglichkeit besteht nach § 2 Abs. 1a Satz 1 bis 3 GmbHG aber nur, wenn die Gesellschaft höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat, das in der Anlage des GmbH-Gesetzes bestimmte Must...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.1.1 Notarielle Beurkundung

Rz. 6 Im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften[1] schreibt das GmbH-Gesetz zwingend vor, dass der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss.[2] Rz. 7 Neben der Schriftform[3], der elektronischen Form[4] und der Textform[5] sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung[6] und die öffentliche Beglaubigung[7] vor. Die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.5.2.1 Gesetzliche Regelungen

Rz. 518 Das GmbH-Gesetz enthält keine Regelungen zur Zusammenarbeit der Geschäftsführer im Rahmen von Sitzungen, das heißt unter anderem über die Einberufung und die Beschlussfassung. Im GmbH-Gesetz gibt es auch keine Vorschrift, welches Organ für den Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführer zuständig ist.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 3.3 Fachliche Anforderungen an die Geschäftsführer

Rz. 367 Das GmbH-Gesetz enthält – ebenso wie zum Beispiel auch das Aktiengesetz oder das Genossenschaftsgesetz für deren Mitglieder des Vorstands[1] – keine Regelungen zu konkreten fachlichen Anforderungen an die Geschäftsführer. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen die Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Die Aufga...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 2.1 Überblick

Rz. 837 Im GmbH-Gesetz gibt es keine Vorschrift, welche die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung vollständig und abschließend aufführt. Die Regelung des § 46 GmbHG ("Aufgabenkreis der Gesellschafter") enthält wesentliche Bereiche, über die die Gesellschafter zu entscheiden haben, sofern der Gesellschaftsvertrag keine davon abweichenden Regelungen enthält (§ 45 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 10.3 Widerruf der Bestellung

Rz. 602 Die Bestellung der Geschäftsführer kann jederzeit widerrufen werden (§ 38 Abs. 1 Hs. 1 GmbHG). Das Gesetz geht von der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Abberufung (und die Bestellung) aus (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Es besteht aber die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Abberufung (und auch für die Bestellung) durch eine Regelung im Gesellschaftsvertra...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.5 Leistung der Einlagen

Rz. 264 § 19 GmbHG regelt die Pflicht zur realen Bildung des Stammkapitals und betrifft alle Einlagepflichten, das heißt im Rahmen der Gründung der GmbH und bei späteren Kapitalerhöhungen (§ 55 Abs. 4, § 56 Abs. 2 und § 56a GmbHG) zum Zweck der Sicherung der realen Kapitalaufbringung.[1] Zusammen mit den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbHG kommt diesen Normen e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 2.3 Weitere gesetzliche Zuständigkeiten

Rz. 894 Über die nicht vollständige Regelung des § 46 GmbHG hinaus ergeben sich weitere Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung insbesondere aus dem GmbH-Gesetz, dem Handelsgesetzbuch und dem Umwandlungsgesetz. Rz. 895 Darüber hinaus ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich, wenn die GmbH als abhängige oder herrschende Gesellschaft einen Unternehme...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.2.1 Einzelne Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 441 "Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft selbstverantwortlich nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und dieser Geschäftsordnung. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden."[1] Zu den wesentlichen einzelnen Aufgaben der Geschäftsführer gehören folgende. Rz. 442 Ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb Die Geschäftsführer haben die notwen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 3.1 Stimmrechtsvollmacht in der Generalversammlung

Eine große praktische Bedeutung im Bereich der Durchführung der Mitgliedschaft haben Stimmrechtvollmachten in der Generalversammlung. Dabei sind zudem besondere rechtliche Anforderungen zu beachten. Gesetzliche Anforderungen Das Genossenschaftsgesetz schreibt dazu Folgendes vor (§ 43 Abs. 4 und 5 GenG): Das Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben, das Mitglied kann Stim...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.2.4 Bestellung durch den Aufsichtsrat im Anwendungsbereich der Mitbestimmungsgesetze

Rz. 382 Im Anwendungsbereich einiger Mitbestimmungsgesetze [1] (unter anderem § 31 MitbestG) ist der zwingend vorgeschriebene Aufsichtsrat (obligatorischer Aufsichtsrat) für die Bestellung der Geschäftsführer einschließlich des Abschlusses der Anstellungsverträge zuständig. Rz. 383 Für die Anwendung des "Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz, Mit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 1.1 Allgemeine Grundsätze für die Namenswahl

Rz. 149 Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB). Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). Jede GmbH – das heißt unabhängig von ihrem Unternehmensgegenstand – ist kraft Gesetzes eine Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Aufgrund ihrer Eigenschaft a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Größenklassen / 2.1 Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklasse nach HGB

Für die Einteilung in Kleinst-, kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften ist maßgebend, ob bestimmte Größenmerkmale über- oder unterschritten werden. Man spricht daher hier auch von Schwellenwerten. Maßgebende Größenmerkmale[1] für die Einteilung in Größenklassen sind die Bilanzsumme, die Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag, die Zahl der Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.1.3 Handlungsspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen

Rz. 545 Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH sieht als Zweck die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen vor (§ 2 Abs. 1 GV). Um diesen Zweck im Einzelfall verwirklichen zu können, wird als Unternehmensgegenstand ein weites Feld von Tätigkeiten vorgesehen, das Wohnungs- und Immobiliengesellsch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 4 Ergebnisverwendung

Rz. 304 Die Vorschrift des § 29 GmbHG steht im Zusammenhang mit drei Aufgaben bzw. Entscheidungen[1]: der Ermittlung des Ergebnisses, der Verwendung des Ergebnisses und der Verteilung des Ergebnisses. Rz. 305 Während die Geschäftsführer im Rahmen ihrer Aufgabe der Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB) das Ergebnis ermitteln[2], enthält § 29 GmbHG Regelungen für di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 18 Das Gesetz legt fest, welchen Mindestinhalt ein Gesellschaftsvertrag haben muss (§ 3 Abs. 1 GmbHG) und welche weiteren Regelungen ggf. darüber hinaus Vertragsbestandteil sein müssen (§ 3 Abs. 2 GmbHG).[1] Neben diesen obligatorischen Regelungen besteht im GmbH-Recht – im Vergleich zu Wohnungs- und Immobilienunternehmen in anderen Rechtsformen[2] – ein weiter Spielraum...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zum Handbuch Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Vorwort Das vorliegende Buch behandelt wichtige gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, die speziell aus der Praxis von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften in der Rechtsform der GmbH stammen. Soweit die allgemeinen Themen der gesellschaftlichen Rechtsform dargestellt werden, die unabhängig vom konkreten Unternehmensgegenstand im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtsch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.3 Landesrechtliche Vorgaben für Gemeinden als Gesellschafter von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Rz. 35 In allen Bundesländern bestehen Vorgaben in Form von landesrechtlichen Vorschriften, nach denen sich Gemeinden an Unternehmen in Rechtsformen des Privatrechts, und damit auch an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, beteiligen dürfen (Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung). Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich insbesondere in den Gemeindeordnungen oder Kom...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anzahl der Vorstandsmitglie... / Zusammenfassung

Überblick Der Vorstand ist ein Organ der Wohnungsgenossenschaft, das nach dem Gesetz vor allem die Aufgabe der Leitung und Vertretung der eG hat. Das Genossenschaftsgesetz schreibt aber nur eine Mindestzahl an Mitgliedern dieses Gremiums vor und lässt darüber hinaus zu, dass die Satzung weitere Regelungen an die Zahl der Vorstandsmitglieder und deren Wahl vorsieht. Gesetze, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 2 Anzahl der Geschäftsführer

Rz. 342 Nach dem GmbH-Gesetz muss die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer haben (§ 6 Abs. 1 GmbHG).[1] Hierfür kommen mehrere Alternativen in Betracht[2]: Der Gesellschaftsvertrag kann zum Beispiel vorsehen, dass die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer hat. Der Gesellschaftsvertrag kann eine feste Zahl an Geschäftsführern vorschreiben ("Die Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.6 Rechtsfolgen wegen Zahlungsrückständen auf Stammeinlagen

Rz. 275 Das GmbH-Gesetz enthält in den §§ 20 bis 24 Regelungen für den Fall, dass Gesellschafter nicht rechtzeitig die Einzahlungen auf die von ihnen übernommenen Stammeinlagen[1] leisten. Dabei stehen der Gesellschaft mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Anspruch auf Verzugszinsen und weitergehende Ersatzansprüche (§ 20 GmbHG), Ausschluss mit dem Geschäftsanteil (Kaduzierung,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 3.2 Unbeschränkte Nachschusspflicht

Rz. 297 Das Gesetz sieht vor, dass in Fällen einer unbeschränkten Nachschusspflicht die Möglichkeit der sog. Preisgabe ("Abandon") besteht, das heißt, dass ein Gesellschafter im Fall der Inanspruchnahme von der Zahlung des Nachschusses dadurch befreien kann, dass er seinen Geschäftsanteil aufgibt. Rz. 298 Konkret regelt das GmbH-Gesetz dazu, dass dann, wenn die Nachschusspfli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 7 Einziehung von Geschäftsanteilen

Rz. 331 Das Gesetz lässt aufgrund einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag eine Einziehung (sog. Amortisation) von Geschäftsanteilen zu, wobei zwischen einer freiwilligen Einziehung, das heißt mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters, und der in der Praxis wichtigeren Zwangseinziehung zu unterscheiden ist.[1] Nach der Gesetzesformulierung darf die Einziehu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.6 Bekanntmachungen der Gesellschaft

Rz. 134 Bestimmt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag, dass von der Gesellschaft etwas bekannt zu machen ist, so erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 12 Satz 1 GmbHG im Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt). Der (elektronische) Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) ist somit das Pflichtmedium für die gesetzlich und gesellschaftsvertraglich zwingend vorgeschriebenen Veröffen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 4.3.2 Außerordentliche Gesellschafterversammlung

Rz. 959 Das Gesetz schreibt vor, dass die Gesellschafterversammlung – außer in den ausdrücklich bestimmten Fällen – einzuberufen ist, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint (§ 49 Abs. 2 GmbHG). Dieser Einberufungsgrund entspricht dem Fall der Einberufungspflicht des Aufsichtsrats gemäß § 111 Abs. 3 AktG.[1] Abhängig von den Umständen des jeweiligen Einz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.6.1 Verzugszinsen und weitergehende Ersatzansprüche

Rz. 277 Nach dem Gesetz ist ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, zur Entrichtung von Verzugszinsen von Rechts wegen verpflichtet (§ 20 GmbHG). Ein Betrag im Sinne dieser Vorschrift ist eingefordert, wenn er vom Geschäftsführer angefordert wurde. Dies setzt voraus, dass sich die Fälligkeit vor der Eintragu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.4 Besonderheiten bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

Rz. 76 Die Unternehmergesellschaft(haftungsbeschränkt) (UG) wurde – wie auch das vereinfachte Verfahren (§ 2 Abs. 1a GmbHG) – im Rahmen des "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" vom 23.10.2008 eingeführt.[1] Nach der Gesetzesbegründung soll es die GmbH in der Variante der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft jungen Ex...mehr

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Weitere (fakultative) Organ... / 1 Überblick

Rz. 1013 Das GmbH-Gesetz sieht die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung als "Mindestausstattung der GmbH-Verfassung" vor.[1] Darüber hinaus kommt zumindest bei Wohnungs- und Immobiliengesellschaften mbH ab einer gewissen Größe der Aufsichtsrat als weiteres Organ dazu, und zwar überwiegend aufgrund freiwilliger Regelung im Gesellschaftsvertrag (fakultativer Aufs...mehr