Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Ablehnung der Eintragung

Rz. 4 Wie im Fall des § 9c ist die Eintragung abzulehnen, wenn die beschlossene Kapitalerhöhung formell (hierzu BGH NJW 2018, 703) bzw. materiell fehlerhaft oder unvollständig ist oder der Anmeldung nicht die nach § 57 Abs. 3 vorgesehenen Unterlagen nicht beigefügt sind. Insb. ist die Eintragung abzulehnen, wenn die Kapitalerhöhung Gesetz oder Satzung widerspricht ( BayObLG N...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / I. Teilzeit, § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Abzustellen ist diesbezüglich stets auf die Betriebsüblichkeit, da nur insoweit die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vergleichbar sind. Rz. 2 Das Gesetz stellt auf die regelmäßige bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Ermittlung der quotalen Nachversteuerung (§ 34a Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 194d Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Durch die Einführung der neuen Tatbestände in § 34a Abs 6 S 2 EStG wird nunmehr ab VZ 2024 eine quotale Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs 4 EStG erforderlich sein. Hier verweist das Gesetz auf § 34a Abs 7 S 3 EStG, sodass zur Bestimmung der einschlägigen Quote das Verhältnis zwischen dem Anteil des üb...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erläuterungen

Rz. 226 Gegen die Entscheidung des LAG als Beschwerdegericht kann Rechtsbeschwerde eingelegt werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder die Rechtsbeschwerde in der Entscheidung zugelassen worden ist (§ 574 Abs. 1 ZPO).[471] Die Rechtsbeschwerde ist beim BAG einzulegen. Sie dient der Rechtsvereinheitlichung in bedeutsamen Verfahrensfragen. Das BAG ist an die Z...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Bestimmung des Versammlungsleiters

Rz. 13 Der Versammlungsleiter kann bereits in der Satzung bestimmt werden (Noack § 48 Rz. 16). Von einer namentlichen Benennung ist jedoch abzuraten, weil die Bestellung eines anderen Versammlungsleiters (z.B. wenn dieser verstirbt) nur durch eine Satzungsänderung (umständlich und kostenträchtig) möglich ist. Sinnvoll erscheint die Bestellung eines bestimmbaren Versammlungsl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Rz. 436 Der Arbeitnehmer, der wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, behält seinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt bis zur Dauer von sechs Wochen, § 3 EFZG (gesetzliche Entgeltfortzahlung). In diesem Zeitraum ist er nicht auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Kranken...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Zeitliche Lage der Schulungsteilnahme

Rz. 312 Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung die betrieblichen Notwendigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen zu berücksichtigen. Beispielsweise kann aufgrund der mit der Schulung verbundenen Freistellung von der Arbeitspflicht bei gleichzeitiger Schulung mehrerer Betriebsratsmitglieder eine Beeinträchtigung d...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Genehmigung nach dem GrdstVG

Rz. 146 Die Bestellung eines Erbbaurechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück bzw. an Moor- und Ödland unterliegt nicht der Genehmigungspflicht nach § 2 GrdstVG. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt,[1119] weder in § 2 Abs. 1 GrdstVG, der Beschreibung genehmigungspflichtiger Veräußerungsvorgänge, noch in § 2 Abs. 2 GrdstV...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / VI. Klage auf Benutzungsregelung und Nutzungsentschädigung

Rz. 44 Begehrt ein Erbe eine (Neu-)Regelung der Benutzung der Nachlassgegenstände (§ 2038 Abs. 2 i.V.m. § 745 BGB), ist der Klageantrag auf Einwilligung zu einer bestimmten Verwaltungs- und Benutzungsregelung (siehe § 4 Rdn 96) zu richten.[121] Verklagt werden die widersprechenden Miterben. Das Gericht hat dann zu prüfen, ob die bisherige Regelung billigem Ermessen nicht ent...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 139 Mit dem 1910 in Kraft getretenen und bis 2007 nahezu unverändert gebliebenen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde das Versicherungsvertragsrecht einige Jahre nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Inkrafttreten: 1.1.1900) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (Inkrafttreten: 1.7.1901) erstmals reichseinheitlich kodifiziert. Bereits in dieser für nahezu 100 Jahre geltend...mehr

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§ 1 Grundlagen / 2. Haftungsbeschränkung des Erben

Rz. 15 § 1967 BGB stellt klar, dass mit dem Erbfall auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Daneben definiert § 1967 Abs. 2 BGB auch Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen als Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten, für die der Erbe haftet, zählen Erblasserschulden, Erbfallschulden sowie Nachlasserbenschu...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / cc) Dingliche Surrogation nach § 2111 BGB

Rz. 29 Verfügungen der Vorerben unterliegen dem Surrogationsprinzip. Die dingliche Surrogation ist ein Kernelement der Vor- und Nacherbschaft.[62] Sie bestimmt die Rechtsfolgen von Veränderungen an der Erbschaft nach Eintritt des Erbfalls und vor Eintritt des Nacherbfalls.[63] Nach § 2111 BGB gehört kraft Gesetz zur Vorerbschaft, was ein Mitvorerbe aufgrund eines zur Erbscha...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Einzelheiten

Rz. 13 Die Rechtsnatur der Gründungsgesellschaft, der sog. "Vor-GmbH", ist heute mehrheitlich dahingehend beantwortet, dass die genannte Gesellschaft als Gebilde eigener Art zu qualifizieren ist, die dem GmbHG als Sonderrecht unterliegt, soweit sich nicht aus dem Gesetz selbst ergibt, dass bestimmte Vorschriften die Eintragung voraussetzen (vgl. auch Rz. 10). Der BGH sieht i...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Verpflichtung zur Gehaltsanpassung

Rz. 944 Eine Regelung, die den Arbeitgeber nicht (jedenfalls nicht nur) zur Überprüfung, sondern (jedenfalls auch) zur Anpassung des Gehalts verpflichtet, begrenzt den diesbezüglichen Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers. Soweit die Anpassungsverpflichtung hinreichend transparent ausgestaltet ist, bestehen auch insoweit grds. keine Wirksamkeitsbedenken. Denkbar ist dabei d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Wartezeit

Rz. 323 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 340 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die Wartezeit ununte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Besonderer Teil des Arbeitsschutzes: Verordnungen gem. §§ 18, 19 ArbSchG

Rz. 563 Die §§ 18, 19 ArbSchG ermächtigen die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen[1531] zu erlassen, die die jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben für Arbeitgeber und Beschäftigte konkretisieren oder der Durchführung von europarechtlichen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen dienen. Es sind diemehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Hinweise auf kollektivrechtliche Regelungen

Rz. 18 Sofern auf das Berufsausbildungsverhältnis Tarifverträge und/oder Dienst- oder Betriebsvereinbarungen anzuwenden sind, ist hierauf ebenfalls in der Vertragsniederschrift nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 BBiG hinzuweisen. Dieser Hinweis soll den Vertragsparteien Rechtssicherheit durch Kenntnisse der Rechte und Pflichten verschaffen, was vor allem bei einem im Rechtsverkehr ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Ausnahmen

Rz. 11 Da die höhenmäßige Gewinnausschüttungsbegrenzung des Abs. 2 dem Gläubigerschutz dient, besteht dann kein Grund für eine derartige Beschränkung, wenn die Gläubiger befriedigt oder sichergestellt sind (so Noack § 58d Rz. 12). Rz. 12 Nach Abs. 2 S. 2–4 befreit das Gesetz die Gesellschaft von der Gewinnausschüttungsbeschränkung, wenn die Befriedigung oder Sicherstellung de...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 60 Auch wenn in der Praxis die Fälle, in welchen der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben ist, inzwischen fast zur Ausnahme gehören, so ist die Beschreibung der alten Rechtslage noch immer von Praxisrelevanz. Typische Fälle, in welchen die alte Rechtslage von Bedeutung ist, sind langwierige und langjährige Gerichtsverfahren oder aber Anträge auf Einziehung von Erbschei...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. 23.10.2008 mit Wirkung v. 1.11.2008. Der Wortlaut entspricht §§ 202 Abs. 1–3, 205 AktG. Rz. 2 Durch das MoMiG wird erstmals für die GmbH, ähnlich wie in §§ 202 ff. AktG, die Kapitalerhöhung mittels genehmigten Kapitals eingeführt (Wicke § 55a Rz. 1; Ge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 93 Die Befristung zur Erprobung ist anerkannt.[301] Ihr steht nicht entgegen, dass ein TV die Probezeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorsieht.[302] Der Arbeitgeber ist unabhängig von der Bewährung des Arbeitnehmers grds. frei in der Entscheidung, im Anschluss an die befristete Erprobung einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu schließen.[303] Wenn der Arbeitnehm...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 1. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 12 Bei dem Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit handelt es sich um den allgemeinen Insolvenzgrund. Der Schuldner bzw. der Nachlass ist danach zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist i.d.R. anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Das Gesetz normiert in § 17 InsO damit zu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einführung

Rz. 84 Für die Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE gilt der Vorrang der Verhandlungslösung. Die Regelungen über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes (§§ 23 bis 33 SEBG) bzw. die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes (§§ 35 bis 38 SEBG) greifen nur subsidiär (sog. gesetzliche Auffanglösung). Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll vorr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Änderung der Fassung aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2002, S. 1146), in Kraft getreten am 1.8.2022. Abs. 1 wurde aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vors...mehr

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ZErb 12/2024, Freibetrag be... / 2 Anmerkung

Familienstiftung – Besteuerung nach dem "entferntest Berechtigten" rechtswidrig? Zu Lebzeiten eine "Familienstiftung" zu errichten und Geld- oder Sachvermögen auf sie zu übertragen, ist eine sinnvolle Variante für den Inhaber eines Vermögens, der Angehörige und Nachkommen von vornherein so absichern will, dass das Stiftungsgut von seinen persönlichen Risiken nicht betroffen w...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zuflusszeitpunkt aus Wertguthaben – nachgelagerte Besteuerung

Rz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die FinVerw verwendet für Wertguthaben iSd § 7bff SGB IV den Begriff Zeitwertkonto (BMF vom 17.06.2009 unter A I, BStBl 2009 I, 1286). Arbeitszeitkonten sind steuerlich somit zu unterscheiden in sonstige Arbeitszeitkonten (> Rz 11) und Zeitwertkonten; das sind Wertguthaben iSv § 7b SGB IV zur vollständigen oder teilweisen Freistellung von der ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ESG Reporting der Zukunft: ... / 3 ESG-Berichterstattung: Anforderungen unter EU-Taxonomie und CSRD

Zielstellung und Anforderungen der EU-Taxonomie Durch die Einführung der EU-Taxonomie möchte die Europäische Union die Transparenz der Nachhaltigkeit an europäischen Finanzmärkten erhöhen. Das Ziel ist die Lenkung von Finanzströmen in wirtschaftliche Aktivitäten, die mit den Nachhaltigkeitsprinzipien der EU übereinstimmen. Damit bildet die EU-Taxonomie eine wesentliche Säule ...mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus der Charakterisierung als grundstücksgleiches Recht ergibt sich die Zulässigkeit der Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung von Erbbaurechten. Dies zählte bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der Erbbaurechtsverordnung [1] zum Bereich gesicherter Erkenntnisse: Zitat Gemäß § 890 BGB i.V.m. § 11 d. V. kann ein Erbbaurecht auch mit einem anderen Erbbaurecht vereinig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Konkretisierung der Arbeitspflicht

Rz. 1654 Durch die Ausübung seines Direktionsrechts ist es dem Arbeitgeber möglich, die von dem Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeiten, ihre Reihenfolge sowie die Begleitumstände der Arbeit festzulegen. Üblicherweise werden die dem Arbeitnehmer obliegenden Aufgaben und Tätigkeiten in einer Stellenbeschreibung zusammengefasst, um den Arbeitsplatz in seiner Wertigkeit und s...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[154] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stundung von Lohnsteuer

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zfs 12/2024, Zu Begriff der... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Berufung des Beklagten hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat der Klage zu Unrecht stattgegeben, weil die angegriffenen Bescheide rechtmäßig sind und den Kläger daher nicht in seinen Rechten verletzen, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Der Kläger ist dem Beklagten gegenüber gemäß § 48 BeamtStG zum Ersatz des am 3.4.2018 an dem Dienstfahrzeug Pkw Passat entstandenen Scha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 4. Vermögensbeteiligungen (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 des 5. VermBG)

Rz. 16 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Begründung oder Erwerb nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt ist, sind in § 2 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 2 bis 4 des 5. VermBG abschließend aufgezählt. Danach können sowohl Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligungen)...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für den Bereich der Bundeswehr gelten mehrere > Steuerbefreiungen . Dies betrifft zunächst Sachleistungen an Uniformträger nach § 3 Nr 4 EStG . Zu den Angehörigen der Bundeswehr iSd Norm gehören nicht die Zivilbediensteten (R 3.4 Satz 2 LStR). Steuerfrei sind der Geldwert der ihnen aus Dienstbeständen überlassenen > Dienstkleidung (Buchst a; > R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 704 Der Betriebsrat hat drei Möglichkeiten, dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer geplanten personellen Maßnahme zu begegnen: Er stimmt ausdrücklich zu; er antwortet nicht in der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, dann wird seine Zustimmung fingiert; oder er widerspricht der geplanten Maßnahme. Handelt es sich um eine Einstellung und Eingruppierung oder ei...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 1. Errichtung des Bauwerks

Rz. 48 Die Gefahr eines gegenstandslosen Rechts, eines Erbbaurechts ohne Bauwerk, dürfte in Zeiten knappen Wohnraums nicht besonders ausgeprägt sein. Dennoch liegt es im elementaren Interesse[405] des Grundstückseigentümers und des Erbbauberechtigten, Vereinbarungen über die Errichtung des Bauwerks zu treffen. Schließlich konkretisieren sich darin die Primärvorstellungen der...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 3. Verwendung des Bauwerks

Rz. 56 In den Vereinbarungen über die Verwendung des Bauwerks kristallisieren sich die Zielvorstellungen [461] des Grundstückseigentümers, seien sie wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer[462] oder ideeller Natur.[463] Der Grundstückseigentümer sieht sich in die Lage versetzt, seinen Kontrolleinfluss[464] auf das Bauwerk zu sichern und die Bauwerksverwendung in die gewünsch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Reichweite der Ausschlussklausel

Rz. 629 Bezieht sich eine Ausschlussfrist ohne Einschränkung auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasst sie alle Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (also gesetzliche, tarifliche, vertragliche etc.).[1457] Ausschlussfristen müssen nicht auf Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältni...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Abschichtungsvertrag: Durchführung und Folgen

Rz. 86 Es gibt ein Grundgeschäft zwischen dem ausscheidungswilligen Miterben einerseits und den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben andererseits. Der Ausscheidende verspricht, sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nach Leistung einer Abfindung auszuscheiden; die verbleibenden Miterben versprechen i.d.R., eine Abfindungsleistung aus dem Nachlass oder aus ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem, Habilitation, Köln 2002; Nöcker, Rückwirkende Gesetzgebung, AO-StB 2010, 369; Koops/Dräger, Verfassungsrechtliche Grenzen der "unechten Rückwirkung" von Steuergesetzen, DB 2010, 2247; Birk, Der Schutz vermögenswerter Rechtspositionen bei der Änderung von Steuergesetzen, FR 2011, 1; Cyftci, Übergangsfristen bei Gesetzes- und Verord...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vermögensbildung

Rz. 1536 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.89: Vermögensbildung Der Mitarbeiter erhält vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz in Höhe von monatlich _________________________ EUR für jeden Kalendermonat, in dem der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Bei Teilzeitarbeit erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der vermögen...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / E. Beitragsentlastung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Rz. 14 Seit dem 1.1.2003 wurde der Arbeitgeber von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung entlastet, soweit er ältere Arbeitnehmer einstellte, die zuvor arbeitslos gewesen waren. Die Altersgrenze lag bei 55 Jahren. Mit der Regelung war ein Anreiz zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer beabsichtigt.[1] Rz. 15 Die Anwendbarkeit der von Beginn an kritisierten[2] Regelung wur...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

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AGS 12/2024, Heinemann/Trautrims, Notarrecht

Herausgegeben von Notar Dr. Jörn Heinemann, Notar Dr. Christoph Trautrims. 1. Aufl., 2022. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1.990 S., 128,00 EUR Der Nomos Verlag hat mit seinem Handkommentar "Gesamtes Kostenrecht" von Schneider/Volpert/Fölsch und dem Handkommentar "Gesamtes Kostenhilferecht" von Poller/Härtel/Köpf gezeigt, dass es durchaus praxisgerecht ist, die für das jeweilige R...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Arbeitsrecht spielt eine nicht unerhebliche Rolle, wenn der Erblasser selbst Arbeitgeber war und die Erbengemeinschaft seine Aufgaben übernimmt. Das Arbeitsrecht spielt umgekehrt aber auch dann eine Rolle, wenn ein Arbeitnehmer verstirbt. In diesem Fall kann die Erbengemeinschaft Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohn, Abfindungen oder auch Urlaubsabgeltung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 2. Gleichstellung

Rz. 13 Am 1.5.2015 ist die Neufassung des "Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes" (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Bundesverwaltung. Die bisherigen Maßnahmen und Anfo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Gegenstand und Form der Verfügung

Rz. 17 Der Anteil am Nachlass wird durch die Erbquote bestimmt, mit der ein Miterbe am Nachlass beteiligt ist. Über diesen Anteil kann der Miterbe verfügen, so lange auch nur noch ein einziger Nachlassgegenstand vorhanden und die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.[25] Als Minus zur Verfügung über den gesamten Anteil kann der Erbe auch über einen Bruchteil s...mehr