Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Allgemeine Abkürzungen

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Änderungen 2023

Rz. 2 Das GmbHG ist zuletzt durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert worden – s. Einl. Rz. 1 ff.: DiRUG, StaRUG, UmwG, FüPoG, MoPeG, CovidInsAG, InsO – im Einzelnen: Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146); Gesetz zur Ergänzung der Regelung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Literaturverzeichnis

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Vertretung der Minderjährigen

Rz. 40 Die Teilung des Nachlasses findet gemäß §§ 2042 Abs. 2, 752 BGB durch Teilung in Natur statt; z.B. ein Geldbetrag, der bar im Nachlass vorhanden ist, wird in gleiche Beträge aufgeteilt. Oft ist eine solche Teilung nicht möglich, weil die einzelnen Teile nicht gleich sind. Man kann ein Mietshaus mit drei Stockwerken nicht gleich aufteilen, indem man drei Eigentumswohnu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern

Literatur: Backhaus Die Quotengesetzgebung nach dem FüPoG II und die Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG 2021, 653; Bayer/Hoffmann Frauenquote: Ja – Mitbestimmung: Nein – GmbH mit Frauenquote ohne Mitbestimmung?, GmbHR 2017, 441; DAV Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Priva...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das GmbHG ist zuletzt durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert – vgl. i.Ü. Einl. Rz. 1 ff.; ferner Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146); Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änder...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Eigenständige in § 52 Abs 2ff EStG enthaltene Regelungen

Rn. 50 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 52 Abs 2ff EStG enthält auch Bestimmungen, die nicht nur das Inkrafttreten von Vorschriften des EStG zum Gegenstand haben, sondern materielle Regelungen treffen. Steuerfreier Sanierungsgewinn (§ 52 Abs 4a EStG) § 52 Abs 4a S 1 EStG bestimmt, dass § 3a EStG idF des Artikels 2 des Gesetzes v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) erstmals in den Fälle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 25 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 52 Abs 34 S 1 EStG ist § 34a EStG idF Unternehmensteuerreformgesetz 2008, BGBl I 2007, 1912) ab VZ 2008 anzuwenden. Dies gilt gleichermaßen für die mit JStG 2009, BGBl I 2008, 2794 eingeführten Gesetzesänderungen, die rückwirkend für den VZ 2008 anzuwenden sind. Hierbei handelt es sich um eine sog echte Rückwirkung, die verfassungsrech...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen an ein Zeitwertkonto

Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verschiebung der Lohnzahlung in eine Zeit der Arbeitsfreistellung hat sich bei den sozialen Sicherungssystemen besonders wegen des dort geltenden Anspruchsprinzips als problematisch erwiesen. Entfällt in der Leistungsbeziehung zwischen ArbG und ArbN, die im Wesentlichen durch Arbeitsleistung gegen > Arbeitsentgelt gekennzeichnet ist, in d...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 2. Exkurs: Neues Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)

Rz. 134 Gemäß § 1 Abs. 1 IntErbRVG regelt dieses Gesetz die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines ENZ.[303] Dieses Ge...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 1. Teilhabe an der Wahl des Verwalters

Rz. 30 Grundsätzlich werden seit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)[51] Gläubiger noch stärker in ein Verfahren einbezogen. So bestehen bereits im Eröffnungsverfahren Möglichkeiten, auf die Wahl des Insolvenzverwalters Einfluss zu nehmen. Im Nachlassinsolvenzverfahren besteht i.d.R. kein vorläufiges Insolvenzverfahren. Die Regelungen d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Nachweispflichten: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 489 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer an dem darauffolgenden Arbeitstag eine Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG. Mit Wirkung ab dem 1.1.2023 hat § 5 Abs. 1a EFZG für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind, die...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist geändert durch das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146), in Kraft getreten am 1.8.2023 sowie Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) v. 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338) und Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rech...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 53 wurde durch Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiRUG), in Kraft getreten am 1.8.2023, geändert (BGBl. I 2023, S. 1146). Die Änderungen fußen auf den Erleichterungen durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (g...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / II. Erörterungspflicht und Informationsanspruch nach § 7 Abs. 2 TzBfG

Rz. 8 Flankiert wird der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG von einer vom Gesetz nicht näher geregelten Erörterungspflicht, einer Informationspflicht und einer recht formal ausgestalteten Antwortpflicht des Arbeitgebers. Bis 2019 kannte das Gesetz lediglich einen relativ unspezifischen Informationsanspruch, der in der damaligen Fassung des § 7 Abs. 2 TzB...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Ziel und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 35a regelt, welche Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen erforderlich sind; Adressatin dieser Verpflichtung ist die GmbH. Die Vorschrift soll dem Geschäftspartner ermöglichen, die GmbH als solche zu identifizieren. Vorschrift beruht auf der Publizitäts-RL durch Art. 3 Nr. 4 Gesetz zur Durchführung der europäischen Publizitäts-RL (BGBl. I 1969, S. 1146); mit Gesetz vom 2...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Reform 2008

Rz. 3 Mit der Reform 2018 sollte das GmbHG grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden (vgl. Begründung aus dem RegE der Bundesregierung); insb. sollte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Rechtsform "GmbH" gestärkt und der Missbrauch im Vorfeld der Insolvenz einer GmbH bekämpft werden. Im Einzelnen betrifft das Folgendes: Für Gesellschaften mit höchstens ...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / V. Zusätzliche Anmeldeattribute

Rz. 104 Nach § 174 Abs. 2 InsO sind bei der Anmeldung der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben. Der Begriff des Grundes der Forderung entspricht demjenigen in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und meint damit den Sachverhalt, aus dem die Forderung resultiert.[135] Welchen Anforderungen der in § 174 Abs. 2 InsO verlangte Tatsachenvortrag genügen muss, ergibt sich dabei aber nich...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

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§ 16 Entschädigung im straf... / A. Entschädigung

Rz. 1 Grundlage für die Entschädigung ist das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) .[1] Es regelt die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, also auch für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sicherstellung des Führerscheins (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5 StrEG). Rechtsdogmatisch ist der StrEG-Anspruch eine besondere, gesetzlich no...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 55 wurde durch das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiRUG), in Kraft getreten am 1.8.2023, geändert. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. 23.10.2008 mit Wirkung zum 1.11.2008. Rz. 2 Wie bei der Gründung der G...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 1. Entstehen der Beitragsansprüche

Rz. 11 Die Beitragsansprüche entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen, § 22 Abs. 1 SGB IV. Das Gesetz stellt dadurch klar, dass es zur Entstehung der Beitragsansprüche keiner weiteren Handlung der Einzugsstelle bedarf, insbesondere keines Beitragsbescheides.[5] Für das Entstehen des Beitragsanspruchs kommt es auch – a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 und Stand

Mehrfache Änderungen seit 2008 durch Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51); durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I 2021, S. 882): durch Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338); insb. haben sich...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats nach § 18 EBRG

Rz. 109 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.27: Vereinbarung über die Errichtung und Ausgestaltung eines Europäischen Betriebsrates nach § 18 EBRG Die _________________________ AG [zentrale Leitung gemäß § 1 Abs. 6 EBRG], vertreten durch den Vorstand, – nachfolgend "Gesellschaft" – und das Besondere Verhandlungsgremium i.S.v. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über E...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

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zfs 12/2024, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Soweit der Antragsteller mit der Beschwerde ausdrücklich auch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Zwangsgeldandrohung in Ziffer 3 des Bescheids beantragt, ist die Beschwerde – worauf der Antragsgegner zutreffend hinweist – unzulässig und zu verwerfen, weil dem Antragsteller hierfür die prozessrechtlich erfor...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / I. Voraussetzungen für die Anwendung der Höfeordnung

Rz. 63 Die Höfeordnung findet ausschließlich Anwendung auf "Höfe" im Sinne des Gesetzes. Ein Hof ist nach § 1 Abs. 1 HöfeO "eine im Gebiet der Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 § 40 wurde nach 93 Jahren nahezu unveränderter Geltung durch das MoMiG v. 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026) neu gefasst sowie durch das Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I 2017, S. 1822 ff.) geändert. § 40 Abs. 4 wurde d...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / II. Gesetzliche Voraussetzungen für Bewilligung

Vorliegend sollen die im Gesetz dargelegten Voraussetzungen im Einzelnen besprochen werden. Zunächst einmal die gesetzliche Formulierung, wie sie § 1 BerHG benennt. Zitat § 1 Voraussetzungen (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessord...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / b) Familiengerichtliche Genehmigungen

Rz. 95 Trotz des Ausdrucks "Abschichtungsvertrag" handelt es sich der Sache nach um einen (Teil-)Erbauseinandersetzungsvertrag.[137] Nach § 1643 Abs. 3 S. 2 BGB bedürfen Eltern bei der Vertretung ihres Kindes keiner familiengerichtlichen Genehmigung, wenn es im Wege der Abschichtung aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Fraglich ist, was gilt, wenn nicht das Kind, sondern ei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formelle Anforderungen

Rz. 1152 Die nachzuweisenden Vertragsbedingungen sind nach § 2 Abs. 1 NachwG schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und sodann auszuhändigen. Die Unterzeichnung entspricht den Anforderungen der Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB . So muss der Nachweis auf einem Papierdokument vom Arbeitgeber festgehalten und durch eine vertretungsberechtige Person mit Namensschrift eigenh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 9 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der § 34a EStG (sog Thesaurierungsbegünstigung) wurde in seiner Ursprungsfassung (ohne die Absätze 10 und 11) nach langwierigen Diskussionen und Abstimmungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912; s vor § 1 Rn 177 (Bitz)) eingeführt. Er stellt einen der Bausteine der Unternehmensteuerreform 2008 dar, wel...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Begriff

Rz. 3 Zum Begriff der Sacheinlage vgl. § 5 Rz. 35; i.Ü. auch Wicke § 56 Rz. 2; Noack § 56 Rz. 2 m.w.N.). Der Begriff der Sacheinlage ist mit dem bei Gründung der GmbH identisch. Gegenstand der Sacheinlage können alle Vermögensgegenstände sein (BGH DNotZ 2005; Gehrlein/Witt/Volmer 6. Kap. Rz. 39; Wicke § 56 Rz. 2). Rz. 4 I.Ü. gilt für die Kapitalerhöhung mit Sacheinlage sinnge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Mitbestimmungstatbestände

Rz. 485 Unstreitig besteht der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei allen sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG . Die Argumentation des BAG, dass der Betriebsrat bis zu einer Einigung oder deren Ersetzung in der Einigungsstelle das mitbestimmungswidrige Verhalten nicht dulden muss, ist aber übertragbar auf andere echte Mitbestimmungstatbestände, die wie § 87 BetrVG ...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, OCCAR

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die ‚Organisation Conjointe de Coopération en Matière d'Armement’, also die ‚Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation’, beruht auf dem Übereinkommen zwischen Deutschland, > Frankreich, > Italien, dem > Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 09.09.1998 (Gesetz vom 06.03.2000, BGBl 2000 II, 414 ff; Inkrafttreten am 28.01....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1537 Der Vertragsgestaltung im Bereich der Verschwiegenheitspflichten wurde in der Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit zuteil: Die üblichen Klauseln untersagten weitgehend die Weitergabe und/oder Verwertung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen, dieser Begriff wurde durch umfangreiche deskriptive Aufzählungen näher erläutert. Diese Art der Vertragsgestaltung reagierte...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 2. Übernehmer

Rz. 20 § 2049 BGB schreibt im Gegensatz zu § 2312 Abs. 3 BGB nach seinem Wortlaut nicht vor, dass der übernehmende Erbe zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen nach § 2303 BGB gehören muss. Dennoch ist eine Anwendung auf andere Übernehmer abzulehnen. Bereits in der Kommentierung von Planck wird darauf hingewiesen, dass die Übernahme eines Landguts ausnahmsweise eine ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Rz. 863 Gem. § 3 Abs. 1 EFZG hat ein Arbeitnehmer im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (vgl. hierzu Rdn 428 ff.) Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen.[2027] Entsprechende Regelungen zur Dauer der Entgeltfortzahlung sind insoweit nur deklaratorischer Natur. Unterschiede in der Beurteilung können sich allerdings ergeben, wenn die gesetzlich...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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AGS 12/2024, Prozesskostenv... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das LG Duisburg gibt mit der vorgenannten Entscheidung seine bisherige Rspr. auf. Es stellt klar: Sippenhaft ist abgeschafft. Die Kostenstundung im Insolvenzverfahren hat heute einen erheblichen Stellenwert. In Verbraucherinsolvenzverfahren wird sie regelmäßig bewilligt. Ohne dieses Konstrukt wären große Teile der Verbraucherinsolvenzen bereits vor der Eröffnung zum Scheiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO

Tz. 11 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der (stets vorsätzlichen) Steuerhinterziehung kennt das Gesetz die grob fahrlässige Steuerverkürzung. Das Gesetz bezeichnet die grobe Fahrlässigkeit als "leichtfertig" und benennt den Tatbestand als "leichtfertige Steuerverkürzung", die in § 378 AO geregelt ist. Die grob fahrlässige Steuerverkürzung stellt allerdings – anders als die S...mehr

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zfs 12/2024, Änderungen der... / 2 Aus den Gründen:

“I. … Die zulässige Beschwerde gegen diesen Beschl. ist unbegründet. Das VG hat die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung des Kl. (§ 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 S. 1 ZPO) zu Recht verneint. Die Beschwerdegründe des Kl. rechtfertigen keine andere Entscheidung. Die Änderungen der FeV durch das Inkrafttret...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / IV. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 9 Die Vergütung und der Auslagenerstattungsanspruch des (vorläufigen) Insolvenzverwalters ist in den §§ 63–65 InsO geregelt. Es finden sich dort jedoch nur allgemeine Aussagen zu der Vergütung. Die Berechnung und Festsetzung der Vergütung und Auslagen erfolgt auf Grundlage der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV), welche am 19.8.1998 auf Grundlage der Ermäch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nicht abzugsfähige BA

Rn. 78 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber äußert sich zur Behandlung der nicht abzugsfähigen BA wie folgt (BT-Drs 16/4841, 63): Zitat „Soweit der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Gewinn aufgrund außerbilanzieller Hinzurechnungen (zB nicht abzugsfähige BA – § 4 Abs 5) entstanden ist, kann die Steuerermäßigung nicht in Anspruch genommen werden, da diese Beträge t...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1136 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[3000] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr