Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Abweichend von den bisherigen Regelungen des Fundes (§§ 965–977) ist der sog Verkehrsfund im Gesetz normiert (§§ 978–983). Die Besonderheiten ergeben sich durch den Fund in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde sowie in dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalten. Hierunter fallen alle Geschäftsräume der Gerichte und Verwal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1484 BGB – Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft.

Gesetzestext (1) Der überlebende Ehegatte kann die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ablehnen. (2) 1Auf die Ablehnung finden die für die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften der §§ 1943 bis 1947, 1950, 1952, 1954 bis 1957, 1959 entsprechende Anwendung. 2Bei einer Ablehnung durch den Betreuer des überlebenden Ehegatten ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Abnahme stellt eine wichtige zeitliche Zäsur für die Rechtsbeziehungen zwischen den Werkvertragsparteien dar. Sie markiert den Übergang vom Erfüllungsstadium zu den Mängelrechten (§ 634) mit weit reichenden Auswirkungen auf die Vertragsabwicklung (zu den Rechtswirkungen der Abnahme: Rn 6). Ihre große praktische Relevanz zeigt sich va bei umfangreichen Bauvorhaben un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Wirkungen.

Rn 10 Das Gesetz beschränkt sich auf die Regelung von Schadenersatz- und Rückgewähransprüchen bei Beendigung des Verlöbnisses (§§ 1298–1302), begründet aber darüber hinaus keine weitergehenden Verpflichtungen, insb hat es weder unterhalts- noch güterrechtliche Auswirkungen, weshalb im Fall der Tötung eines Verlobten auch keine Ansprüche aus § 844 II bestehen (Frankf VersR 84...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 983 BGB – Unanbringbare Sachen bei Behörden.

Gesetzestext Ist eine öffentliche Behörde im Besitz einer Sache, zu deren Herausgabe sie verpflichtet ist, ohne dass die Verpflichtung auf Vertrag beruht, so finden, wenn der Behörde der Empfangsberechtigte oder dessen Aufenthalt unbekannt ist, die Vorschriften der §§ 979 bis 982 entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Norm ergänzt die Regeln zum Verkehrsfund um eine öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die zweijährige Frist (S 1), in der die Ansprüche iSv § 651i III (§ 651i Rn 16) verjähren, beginnt an dem Tag, an dem die Reise enden sollte (S 2). Der letzte Tag wird nicht mitgerechnet (§ 187 I). Entspr § 634a III die Frist nicht, wenn der Veranstalter arglistig war; insoweit sind dann §§ 195, 199 anwendbar. Im Gegensatz zum bisherigen § 651g I sieht das Gesetz keine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen und Regelungszweck.

Rn 1 § 719 wurde neu ins Gesetz eingefügt und ist fast inhaltsidentisch mit § 123 I 2, II HGB nF (= im Wesentlichen unverändert zu § 123 HGB aF). Das Verständnis von § 719 speist sich somit für den Rechtsanwender aus einer jahrzehntelangen Entwicklung von Rspr und Schrifttum zu § 123 HGB (s daher auch dortige Kommentierungen). Rn 2 § 719 regelt zur Sicherheit des Rechtsverkeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 1 Jeder WEigtümer ist den Beschl, Vereinbarungen und dem Gesetz in Bezug auf die Benutzung des gemE und des SonderE unterworfen und muss sein Verhalten danach einrichten. Bei einem Verstoß gg diese Pflicht kann Unterlassung der konkreten Beeinträchtigung verlangt werden (Rn 2; s.a. BGH ZMR 19, 425 Rz 27; NJW 14, 1090 Rz 6). Ob das SonderE oder das gemE gestört ist, ist gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorrangige Erbenhaftung; Innenverhältnis der Gesamtschuldner.

Rn 6 Zahlt einer der Gesamtschuldner (LG Bochum ZEV 19, 528) iRe derartigen Mietvertrages an den Vermieter so steht ihm bezogen auf jede einzelne (Monats-)Miete in Höhe einer etwaigen Überzahlung ein Ausgleichsanspruch zu. Es kann nicht etwa bei einem Zeitmietvertrag auf die Höhe des insgesamt geschuldeten Betrages des die Zahlung Leistenden abgestellt werden, sondern es ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Austrittswirkungen.

Rn 5 Mit Zugang der Austrittserklärung wird der Austritt wirksam und scheidet das Mitglied aus dem Verein aus, wenn die Satzung keine Austrittsfrist vorsieht. Andernfalls wird der Austritt mit Fristablauf wirksam. Solange die Mitgliedschaft noch fortdauert, hat das Mitglied alle Rechte und Pflichten. Allerdings müssen mitgliedschaftliche Ansprüche des Vereins, die erst nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 7 In allen Sorge- und Umgangsrechtssachen ist für den Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache kein Raum. Die Fürsorge ggü dem Minderjährigen hat stets Vorrang vor der Endgültigkeit einer einmal getroffenen Entscheidung. Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen sind daher der materiellen Rechtskraft nicht fähig (BGH NJW-RR 86, 1130; BGHZ 64, 19, 29; KG FamRZ 77, 65). S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendbare Vorschriften – § 650q.

Rn 10 § 650q bestimmt, dass für den Architekten- und Ingenieurvertrag die Vorschriften des allgemeinen Werkvertragsrechts (Kapitel 1 zu Untertitel 1) sowie folgende Vorschriften des Kapitels 2 (Bauvertrag) gelten: § 650b (Anordnungsrechte des Bestellers) § 650e (Sicherungshypothek) § 650f (Bauhandwerkersicherheit) § 650g (Zustandsfeststellung) § 650h (Schriftform der Kündigung), s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzug mit Sicherheitsleistung (§ 569 IIa).

Rn 15 § 569 IIa ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) ins Gesetz eingefügt worden. Auf ein vor dem 1.5.13 entstandenes Mietverhältnis ist er gem Art 229 § 29 II EGBGB nicht anzuwenden (zur bis dahin geltenden Rechtslage s Hinz ZMR 12, 153, 160). Der an § 543 II 2 Nr 3 angelehnte § 569 IIa regelt für den Bereich der Wohnraummiete – zur Gewerbemiete vgl Schmid MDR 14,...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.2.7 Eltern-Kind Verhältnis

Keine wirklichen spezifischen Regelungen findet das neue Selbstbestimmungsgesetz zur Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern gemäß § 11 SBGG. Demnach bleiben §§ 1591, 1592 BGB unberührt, die nach deutschem Recht die Mutter- und Vatereigenschaft definieren: Mutter (und damit erstes Elternteil eines Kindes) ist demnach die Frau, die es geboren hat. Vater (als "zweite Elter...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Erfüllen der Voraussetzungen des Satz 1

Rz. 641.6 [Autor/Stand] Erfüllen der Voraussetzungen i.S.d. Abs. 3 Satz 1. Ist eine tatbestandliche (Weiter-)Übertragung von Todes wegen gegeben (s. Rz. 641.2), ist weiter erforderlich, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 durch die betreffende Person oder, infolge aufeinanderfolgender unentgeltlicher Weiterübertragung zwischen natürlichen Per sonen von Todes wegen, durch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsausübungssperre.

Rn 6 Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können nach Abs 5 erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt. Die Sperrwirkung erfasst alle Ansprüche aus dem Eltern-Kind-Verhältnis, insb Unterhaltsansprüche. Durch die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung wird das Eltern-Kind-Verhältnis rückwirkend für die Zeit a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Willenserklärung.

Rn 20 Alle Arten von Willenserklärungen sind nach den §§ 119 ff anfechtbar, also einseitige (BGHZ 106, 163; NJW 98, 532; NJOZ 17, 1701 Tz 10, Widerruf einer Vollmacht), mehrseitige (BayObLG NJW-RR 00, 1036), empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige, ausdrückliche und konkludente Erklärungen (BGHZ 11, 5; Oldbg NJW-RR 07, 268, Einstellen bei eBay). Der Irrtum kann bereits ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Recht zum Besitz.

Rn 2 Generell kann die Herausgabe der Sache dann verweigert werden, wenn ein absolutes oder relatives Recht zum Besitz besteht. Die Vielzahl an Besitzrechten erfordert in der Rechtspraxis die jeweils konkrete Prüfung aller ›Besitz-Umstände‹, soweit sich das Besitzrecht nicht ohnehin unmittelbar aus dem Gesetz ergibt. Dies ist zB auch der Fall, wenn der Eigentümer einem Dritt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Nachname des Kindes.

Rn 1 Eheliche und nicht eheliche Kinder sind im Namensrecht gleichgestellt. Im Grundsatz kann der Kindesname nur während der Minderjährigkeit des Kindes geändert werden (BayObLG FamRZ 02, 1729). Ein Erwachsener kann einmalig seinen Geburtsnamen gem § 1617i ändern; danach ist eine Namensänderung nur noch im Verwaltungsweg gem NamÄndG möglich. Das FamG ist nur zuständig, sowei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Streitbeilegung in Verbrauchersachen.

Rn 14 Der deutsche Gesetzgeber hat in Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie (RiLi 2013/11/EU) ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) v 19.2.16 (BGBl I 254, ber. 1039) geschaffen. Das Gesetz ist am 1.4.16 in Kraft getreten. Es schafft für den Verbraucher flächendeckend die Möglichkeit, eine (private oder behördliche) Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen. Wird in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge (II).

Rn 3 Unter den genannten Voraussetzungen ist der vermittelnde (Erst-)Unternehmer Veranstalter (I). Das Gesetz zieht in II quasi die verschiedenen Reiseleistungen zu einer Gesamtheit zusammen, so dass eine Pauschalreise (§ vgl 651a II) vorliegt, wobei konsequenter Weise auch hier bei der Beurteilung, ob zwei Reiseleistungen vorliegen, Leistungen iSv § 651a IV (§ 651a Rn 11) a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 32 AGG – Schlussbestimmung.

Gesetzestext Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen. Rn 1 Die in § 32 vorbehaltenen allg Bestimmungen sind insb solche des BGB, namentlich Schuldrecht und Deliktsrecht, aber auch KSchG, GewO, HGB, BetrVG, PersonalVG der Länder und des Bundes (BTDrs 16/1780, 53; § 15 Rn 20 ff). Bei unberechtigter Inanspruchnahme kommen Ans...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 276 Die Höhe der Terminsgebühr beträgt grundsätzlich 1,2. Eine Reduzierung auf 0,5 erfolgt nach Nr. 3105 VV RVG unter den dort genannten Voraussetzungen z.B. bei Beantragung nur eines Versäumnisurteils. Voraussetzung ist, dass ein Termin stattgefunden hat, in dem Rz. 277 Im Umkehrsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 237 BGB – Bewegliche Sachen.

Gesetzestext 1Mit einer beweglichen Sache kann Sicherheit nur in Höhe von zwei Dritteln des Schätzungswerts geleistet werden. 2Sachen, deren Verderb zu besorgen oder deren Aufbewahrung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, können zurückgewiesen werden. Rn 1 Bei Verpfändung beweglicher Sachen sieht das Gesetz im Vergleich zu Wertpapieren einen auf den Schätzwert (vgl ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Europarechtliche Grundlagen und Reform.

Rn 2 In seiner jetzigen Form wurde § 312d durch das VRRL-UG, durch das die §§ 312 ff ganz überwiegend neu gefasst wurden (s dazu Vor §§ 312 ff Rn 4), ins Gesetz eingefügt. Rn 3 I liegen die Bestimmungen der VRRL zugrunde. II hingegen geht zurück auf Art 3 und 5 FernabsFinDienstlRL (RL 2002/65/EG). Die VRRL gilt für Finanzdienstleistungen nicht. Da die FernabsFinDienstlRL bere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen; Wirkung.

Rn 3 Das Gesetz nennt in § 558 I drei materielle Zustimmungs-Voraussetzungen: Die Miete muss mindestens fünfzehn Monate unverändert geblieben sein, die verlangte Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und die Miete darf innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 % steigen. Die Wirkungen der Zustimmung beschreibt § 558b I. Stimmt der Mieter nicht zu, gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Ausübung subjektiver Rechte stößt an Schranken, wo gleich- oder höherwertige Rechte anderer Personen durch die Rechtsausübung betroffen werden. Dem trägt das Gesetz zum einen dadurch Rechnung, dass es den Inhalt subjektiver Rechte insoweit bereits einschränkt. Zum anderen kennt es besondere Regelungen, die Missbrauchskonstellationen im Einzelfall verhindern. § 226 s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Geringe Ausgangsmiete (§ 559 IIIa 2).

Rn 18 § 559 IIIa 2 ist auf Initiative des Rechtsausschusses ins Gesetz eingefügt worden (BTDrs 19/6153, 22). Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie sich innerhalb von 6 Jahren – gerechnet vom Wirkungszeitpunkt der letzten Mieterhöhung nach § 559 I und von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen – nicht ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.4 Medizinischer Dienst

Hat der Arbeitgeber Zweifel an der vom Arbeitnehmer angezeigten und vom Arzt bescheinigten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, so kann er den Beweiswert der papierenen ebenso wie denjenigen der elektronischen AU-Bescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen des gesetzlich allgemein Zulässigen zu erschüttern versuchen. Er hat allerdings keine rechtliche Handhabe, v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Fälle.

Rn 4 Das Gesetz vermutet in vier Fällen, dass der Vermieter (wenigstens) seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt hat: § 559d S 1 Nr 1: Verzögerter oder fehlender Baubeginn. §§ 187 ff sind anwendbar. § 559d S 1 Nr 2: Verdopplung der monatlichen Miete. Es gilt die jew vereinbarte Mietstruktur. Maßgeblich ist die Ankündigung, nicht die Erhöhung. § 559d S 1 Nr 3: Objektiv...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.2.5 Datenberichtigung, Änderung von Registern und Dokumenten

In § 10 SBGG normiert das Gesetz einen Anspruch auf Datenberichtigung in amtlichen Registern und Dokumenten, wie zum Beispiel in Zeugnissen, Arbeitsverträgen, Versicherungskarten und Bankkarten. Die Person kann auch eine Neuausstellung von diesen Dokumenten verlangen, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.[1] Ein solches Interesse liegt in der Regel vor, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die zentralen Konsequenzen des Besitzschutzes sind zum einen die Ansprüche der §§ 861, 862, zum anderen die Möglichkeit der Selbsthilfe für den Besitzer (§§ 859, 860). Soweit die Selbsthilfe der Abwehr von Eingriffen Dritter gilt, ist die Ausübung von Gewalt in der Gestalt der Besitzwehr nach I möglich. Soweit der Besitz bereits entzogen ist, gibt das Gesetz die Möglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Erbenbesitz (§ 857).

Rn 11 Besonders bedeutsam ist die besitzrechtliche Stellung des Erben nach § 857. Denn diese vom Gesetz eingeräumte Besitzstellung des Erben führt dazu, dass auch jede freiwillige Weggabe des Besitzes an einem Erbschaftsgegenstand durch eine dritte Person für den wirklichen Erben ein Abhandenkommen darstellt. Damit ist selbst vor Kenntnis des Eintritts der Erbschaft und der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Intertemporale Regelung.

Rn 4 Eine eigene intertemporale Regelung für Art 25, 26 nF fehlt. Hierfür ist die Neuregelung nach Art 83 I EuErbVO heranzuziehen für die Rechtsnachfolge von Personen, die am 17.8.15 oder danach verstorben sind (Wagner/Fenner FamRZ 15, 1668). Eine inhaltlich gleiche Überleitungsvorschrift in Art 229 § 36 EGBGB bezieht sich nur auf das Verfahren nach dem IntErbRVG (dazu Wagne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 384 BGB – Androhung der Versteigerung.

Gesetzestext (1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem sie dem Gläubiger angedroht worden ist; die Androhung darf unterbleiben, wenn die Sache dem Verderb ausgesetzt und mit dem Aufschub der Versteigerung Gefahr verbunden ist. (2) Der Schuldner hat den Gläubiger von der Versteigerung unverzüglich zu benachrichtigen; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unzulässige Bedingungen.

Rn 19 Die Unzulässigkeit einer echten Bedingung kann sich aus der Bedingungsfeindlichkeit des Rechtsgeschäfts (Rn 15 ff) oder aus ihrem Inhalt ergeben. Letzteres ist insb bei unerlaubten oder sittenwidrigen Bedingungen der Fall. Sittenwidrig sind va solche Bedingungen, die eine Zuwendung an ein bestimmtes Verhalten des Empfängers knüpfen und dadurch unzumutbaren Druck auf di...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 253 Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr ist stets, dass der Anwalt den Auftrag hatte, in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden – unabhängig davon, ob es schon begonnen hat, in welchem Stadium es sich befindet oder überhaupt je stattfindet.[176] Ohne Auftrag zur gerichtlichen Vertretung richten sich die anwaltlichen Gebühren nach Teil 2 des Vergüt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1476 BGB – Teilung des Überschusses.

Gesetzestext (1) Der Überschuss, der nach der Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten verbleibt, gebührt den Ehegatten zu gleichen Teilen. (2) 1Was einer der Ehegatten zum Gesamtgut zu ersetzen hat, muss er sich auf seinen Teil anrechnen lassen. 2Soweit er den Ersatz nicht auf diese Weise leistet, bleibt er dem anderen Ehegatten verpflichtet. Rn 1 Sind die Gesamtgutsverb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Rn 69 In den Grenzen von § 106 GewO kann der ArbG Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen, § 315 (BAG NZA 17, 1452; 14, 719), bestimmen, soweit diese nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz (BAG DB 09, 2551) festgelegt sind. Direktionsrechterweiternde Klauseln sind in den Grenzen von §§ 305 ff zulässig (Rn 63), einse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgegenstand und -zweck.

Rn 1 Die Vorschrift wurde zusammen mit § 357e eingefügt durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28.4.17 (BGBl I 969), das am 1.1.18 in Kraft getreten ist. Sie enthält ergänzende Regelungen zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einschränkungen der negativen Abschlussfreiheit.

Rn 17 Die negative Vertragsfreiheit wird durch den Kontrahierungszwang eingeschränkt (s.a. § 311 Rn 7 ff). Dieser kann sich aus Gesetz (Rn 18 ff) oder Rechtsgeschäft (Einräumung einer Option oder Vorvertrag, s Rn 27 ff) ergeben. In diesen Fällen besteht für den Adressaten des Gebots die Pflicht, den ihm angetragenen Vertrag abzuschließen (Staud/Bork Vor zu §§ 145–156 Rz 14 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift wurde mWv 1.7.22 durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge v. 10.8.21 (BGBl I 3433) eingefügt. Sie erfasst nicht nur Neuverträge, sondern auch alle zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossenen Verträge (Art 229 § 60 S 3 EGBGB). Die bisherigen §§ 312k und 312l werden zu §§ 312l und 312m. Die Reform erleichtert die Kündigung von im elektronischen Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm ergänzt § 355; sie dient der Umsetzung von Art 7 FernabsFinDienstlRL und Art 14 III lit b VerbrKrRL 2008 und enthält eine abschließende Sonderregelung für die Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen. Die §§ 346 ff kommen nicht zur Anwendung; § 361 I sperrt weitergehende Ansprüche gg den Verbraucher. Durch das WoImmoKrRL-UG (Vor §§ 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung.

Rn 3 In I und II 1 (ebenso in den §§ 250, 251) spricht das Gesetz von der Herstellung eines bestimmten (schadensfreien) Zustands. Das ist die sog Naturalrestitution: Regelmäßig wird nicht Geldersatz als Ausgleich für die Wertminderung geschuldet, die das Vermögen des Geschädigten durch den zum Ersatz verpflichtenden Umstand erlitten hat. Vielmehr soll auch die konkrete Zusam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Abtretungsausschluss (Nr 9).

Rn 57 Nr 9 wurde durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge (BGBl 21 I, 3433) mWz 1.10.21 eingefügt und gilt gem Art 229 § 60 S 1 EGBGB nur für Neuverträge. Die Norm ergänzt den für Kaufleute geltenden § 354a HGB und betrifft insb Abtretungsausschlüsse (§ 399 Fall 2) in b2c-Verträgen. So soll Verbrauchern ermöglicht werden, Ansprüche gg Unternehmer zur Durchsetzung an Dr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 §§ 474, 475 und 476 wurden zunächst erheblich überarbeitet durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts (s § 439 Rn 1). Sie sind danach so systematisiert, dass § 474 den Verbrauchtsgüterkauf definiert und die Reichweite seiner Sonderregeln normiert, § 475 die Sonderregeln des materiellen Verbraucherschutzrechts enthält und § 476 festlegt, welche Normen des allgemei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 708 BGB – Gestaltungsfreiheit.

Gesetzestext Von den Vorschriften dieses Kapitels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Rn 1 Die Aussage von § 708 war vor dem MoPeG für die GbR ungeregelt. Die Kodifizierung der Gestaltungsfreiheit (Parallelregelung zu § 108 HGB) bringt keine wesentliche Änderung (Schäfer/Schäfer Neues PersGesR § 6 Rz 1 ff; Lied...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 20 § 10 II bezweckt es, unbillige Härten zu beseitigen (BGH ZMR 18, 242 Rz 11; ZMR 16, 713 Rz 11). Nach § 10 II kann verlangt werden: eine vom Gesetz abweichende schuldrechtliche Vereinbarung oder die Anpassung einer bestehenden schuldrechtlichen Vereinbarung (BGH ZMR 12, 793 Rz 8), als Ultima Ratio auch die Änderung oder Aufhebung eines SNRs (BGH ZMR 19, 518 Rz 11; 18, 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Getrenntleben seit mindestens drei Jahren (Nr 1).

Rn 2 Voraussetzung ist, dass die Eheleute seit mindestens drei Jahren voneinander getrennt leben. Danach wird das Scheitern der Ehe ohnehin unwiderlegbar vermutet (§ 1566 II). Wegen des Begriffs der Trennung wird auf § 1567 verwiesen. Weitere Voraussetzungen stellt das Gesetz nicht auf, insb ist der Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften unerheblich (München FamR...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verlagerung von zumindest einem wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgut

Rz. 1314 [Autor/Stand] Beurteilung der Wesentlichkeit auf Grundlage einer qualitativen Analyse. Nach § 1 Abs. 3 Satz 10 Halbs. 2 a.F. war eine Einzelbewertung der im Rahmen einer Funktionsverlagerung übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter schließlich auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machte, dass zumindest ein genau bezeichnetes wes...mehr