Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.1 Arzneimittel-Richtlinie (Abs. 2, 2a)

Rz. 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 i. V. m. Abs. 2, 3 und 3a stellen die Rechtsgrundlage für die Arzneimittel-Richtlinie dar, die den nach der Krankenhausbehandlung zweitgrößten Kostenblock der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 283 Nachzahlung bei Heiratsabfindung früherer Beamtinnen (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherungsreformgesetz – RRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) aufgehoben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.1 Lebenswelten (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 definiert den Begriff Lebenswelten als für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. Der lebensweltbezogene Ansatz zielt auf eine Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundhei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.4 Vertreter der Krankenkassen (Abs. 4)

Rz. 11 Auf die Krankenkassen entfallen 16 Vertreter im Verwaltungsrat des MD (Satz 1). Sie werden von den Verwaltungsräten (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, BAHN-BKK) oder der Vertreterversammlung (Landwirtschaftliche Krankenkasse) der Krankenkassen gewählt, deren Zuständigkeit sich auf den Bezirk des MD erstreckt (Satz 1). Wenn mehrere Krankenkassen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Zweiter Abschnitt, Sechster Titel und gilt deshalb für die Beziehungen zu Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, ermächtigten ärztlichen Einrichtungen und zu Vertragszahnärzten mithin zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (§ 72). Die Richtlinien sind Ausfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 1 Allgemeines

Rz. 7 Die Regelung entsprach ursprünglich im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht (§ 182b RVO). Brillen und Kontaktlinsen waren ausdrücklich in den Hilfsmittelkatalog des Abs. 1 aufgenommen worden. Weiter übernahm Abs. 1 Satz 2 (jetzt in Abs. 1 Satz 5) die Rechtspraxis in das Gesetz, dass der Anspruch auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierungsankündigung / 3.8.2 Höhe der Minderung

Das Gesetz sieht keine bestimmten Minderungsquoten vor, zum Beispiel je nach Durchführung der Arbeiten. Vielmehr wird die Minderungsquote von den Gerichten unter Berücksichtigung der konkreten Beeinträchtigungen und für den konkreten Einzelfall ermittelt. Bei größeren Modernisierungsarbeiten wird man in der Regel von einer Minderungsquote von 15 bis 20 % der Bruttomiete ausz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierungsmieterhöhung / 6.8 Kostenverteilungsschlüssel

Das Gesetz sieht keinen bestimmten Kostenverteilungsschlüssel vor. § 559 Abs. 1 BGB regelt, dass die für die Wohnung aufgewendeten Kosten maßgeblich sind. Können Kosten direkt zugeordnet werden, etwa bei einem Fensteraustausch, erfolgt die Kostenumlage nach den für die betreffende Wohnung konkret entstandenen Kosten. Ist dies nicht möglich, zum Beispiel wenn Modernisierungsm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 2.4 Bekanntmachung der Richtlinien

Rz. 10 Die Bekanntmachung der Richtlinien im BAnz dient der Rechtssicherheit und -klarheit, da die Richtlinien für die Vertragsärzte und die Krankenkassen verbindlich sind. Mit der Bekanntmachung wird die Richtlinie wirksam. Neben der Bekanntmachung im BAnz sind seit 1.4.2007 auch die tragenden Gründe der Richtlinie im Internet zu veröffentlichen. Dabei ist in der amtlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.11 Verbindlichkeit der Richtlinien

Rz. 101 Alle Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind nach Abs. 8 Bestandteile des nach §§ 82 und 87 als Auftrag vorgegebenen Bundesmantelvertrages für die vertragsärztliche Versorgung (BMV-Ä) bzw. des Bundesmantelvertrages für die vertragszahnärztliche Versorgung (BMV-Z). Sie gehören damit automatisch zu jedem Gesamtvertrag im Geltungsbereich des SGB V (§ 82 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.2 Kostenübernahme

Rz. 9 Durch die Aufhebung des ursprünglichen Abs. 1 Satz 2 durch das Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (vgl. Rz. 3) wird erreicht, dass Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter von den Krankenkassen ab 1.8.2002 voll finanziert werden. Die frühere Regelung, nach der die Satzung vorsehen konnte, dass die Kosten in voller Höh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.3 Leistungsart, -dauer und -umfang, geriatrische Rehabilitation (Abs. 3)

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 1 bestimmt die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Abs. 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Krankenkasse übt ihr Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise aus, wenn sie ihre Entscheidung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.1.1 Aufgaben

Rz. 5 Der Verwaltungsrat wird als Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes gebildet. Er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und soweit die Aufgaben nicht vom Vorstand wahrzunehmen sind (BT-Drs. 16/3100 S. 161). Durch den Verweis auf Vorschriften des SGB IV wird eine funktionale Übereinstimmung mit dem Verwaltungsrat nach den für den Verwaltungsrat der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2.3 Anspruchsumfang (Abs. 2)

Rz. 9 Leistungen nach § 41 sind Sachleistungen, auf die hinsichtlich des "Ob" der Leistung kein Ermessen der Kasse, sondern bei Erfüllung der Voraussetzungen, also insbesondere bei der medizinischen Notwendigkeit einer derartigen Kur, ein Rechtsanspruch besteht. Der ursprünglich in der Regelung enthaltene Verweis auf § 41 Abs. 2 ist durch das GKV-WSG entfallen. Leistungen be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.15 Zuzahlung (Abs. 8) und Eigenanteil

Rz. 28 Das GKV-WSG hat nunmehr in einem neuen Abs. 8 die Zuzahlung der Versicherten geregelt. Die Regelung entspricht weitgehend dem bisherigen Abs. 2 Satz 5. Danach zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu jedem zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.7 Vorstand (Abs. 7)

Rz. 23 Der Vorstand besteht aus 2 Personen, dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter (Satz 1). Er führt gemeinsam die Geschäfte des MD nach den Richtlinien des Verwaltungsrats (Satz 2). Der Vorstand ist das Verwaltungsorgan des MD, wird durch den Verwaltungsrat gewählt und erlangt damit seine organrechtliche Stellung (§ 279 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 ). Der Vorstand ist als haupta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.14 Vertragspartner als Leistungserbringer (Abs. 6)

Rz. 27d Abs. 6, der durch des GKV-WSG eingeführt worden ist, ist eine neu konzipierte Vorschrift, die mit den Änderungen in § 126 korrespondiert und die Wahlfreiheit der Versicherten zwischen den jeweiligen Vertragspartnern ihrer Krankenkasse und den Leistungserbringern, die aufgrund der Übergangsregelung in § 126 Abs. 2 versorgungsberechtigt sind, regelt. Nach Satz 1 können...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.1 Ambulante Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 7 § 26 SGB IX beschreibt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. dort). Dementsprechend beschreibt § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie – Reha-RL) v. 16.3.2004 (zuletzt geändert am 22.1.2009, BAnz 2009 S. 2131) medizinische Rehabilitation als einen ganzheitlichen Ans...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.4 Schwerstbehinderte Versicherte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 15a Mit der Neufassung des Abs. 1 durch das GKV-WSG ist Satz 2 eingefügt worden. Die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) verschob die Regelung lediglich in den Satz 3. Darin ist eindeutig klargestellt, dass der Versorgungsanspruch schwerstbehinderter Versicherter bei stationärer Pflege nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängt. Die Regelung ist a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.1 Anspruchsinhalt – Pflichtleistung (Abs. 4)

Rz. 21 Nach Stellung des zunächst erforderlichen Antrages (§ 19 Satz 1 SGB IV) hat die Krankenkasse die Notwendigkeit sowohl der ambulanten als auch der stationären Vorsorgeleistung unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplans in Stichproben vor deren Beginn durch den Medizinischen Dienst überprüfen zu lassen; dies gilt auch für eine Verlängerung der bereits gewähr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1 Bedeutung der Richtlinien

Rz. 20 Die Vorschrift beauftragt und ermächtigt den Gemeinsamen Bundesausschuss zum Erlass von Richtlinien, die die gesetzlichen Kriterien zur Inanspruchnahme und Erbringung von Gesundheitsleistungen verbindlich konkretisieren und damit Standards für die Gesundheitsversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung setzen sollen (Becker/Kingreen/Hollo, SGB V, § 92 Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 2.1 Vorlagepflicht

Rz. 3 Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien sind dem BMG vorzulegen und können innerhalb von 2 Monaten beanstandet werden. Es besteht eine Vorlagepflicht. Sie ermöglicht der Aufsichtsbehörde, ihre Kontrollbefugnisse wahrzunehmen(vgl. Hannes, in: Hauck/Noftz SGB V, § 94 Rz. 14). Die Vorlagepflicht ist ihrem Inhalt nach bezogen auf wesentliche Änderunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.2 Ermessen/Wunsch- und Wahlrecht (Abs. 5)

Rz. 22 Abs. 5 Satz 1 konkretisiert die Möglichkeiten der Ermessensentscheidung bei stationären Vorsorgeleistungen. Danach bestimmt die Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalles Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen sowie die stationäre Vorsorgeeinrichtung. Diese Regelung entspricht i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 2.3 Beanstandungsrecht der Aufsichtsbehörde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Die Möglichkeit, die Richtlinien zu beanstanden, schiebt das Inkrafttreten der Richtlinien bis zum Ablauf der 2-monatigen bzw. 4-wöchigen Beanstandungsfrist hinaus. Eine Beanstandung gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss ist bindend. Dadurch wird eine präventive Kontrolle vor Inkrafttreten der Richtlinien gewährleistet. Verzichtet das BMG durch frühzeitige Erklärun...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flucht- und Rettungswege / Zusammenfassung

Begriff Flucht- und Rettungswege sind Verkehrswege in einem Gebäude, an die aus Sicherheitsgründen besondere Anforderungen gestellt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Baurecht der Bundesländer (Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften u. a.) Arbeitsstättenverordnung mit ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 8 Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei ruhendem Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten kraft Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung suspendiert sind. In diesem Fall kann der Arbeitgeber keine Arbeitsleistung und der Arbeitnehmer keine Lohnzahlung verlangen. Beispiele für solche ruhenden Arbeitsverhältnisse sind die Inanspruchnahme von Eltern- oder Pflegezeit oder von unbezahltem Urlaub. 8.1 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Türen und Tore / Zusammenfassung

Begriff Türen und Tore in Arbeitsstätten dienen dazu, Arbeitsräume von anderen Arbeitsräumen oder gegen den Außenbereich abzugrenzen. Darüber hinaus haben sie Wärme- und Schallschutzfunktionen und dienen dem Rauch- und Brandschutz. Je nach Bauweise wird unterschieden zwischen Drehflügel-, Schiebe- und Faltflügeltüren und -toren, Karusselltüren sowie Roll-, Sektional- und Kip...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Glastüren, Glaswände, Vergl... / Zusammenfassung

Begriff Glas ist ein lichtdurchlässiger Baustoff, der aufgrund seiner vielfältigen architektonischen Gestaltungsmöglichkeiten inzwischen in vielen Gebäude- und Anlagenteilen verwendet wird, nicht nur in Fenstern und Türen, sondern auch in Decken, Wänden, Böden, Verkleidungen usw. Besondere Gefahren bei der Verwendung von Glas entstehen durch Anprall an Glasflächen, durch Glas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierungsmieterhöhung / 9 Hinausmodernisieren

Eine weitere Einschränkung des Vermieters, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ergibt sich für erhebliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung. Hierzu wurde im Rahmen des Mietrechtsanpassungsgesetzes die Vorschrift des § 559d BGB eingeführt. Diese Regelung enthält eine gesetzliche Vermutung für eine Pflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / Zusammenfassung

Überblick Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag bedarf für ihre Wirksamkeit u. a. der Schriftform. Dieser Beitrag informiert über die Voraussetzungen für den Abschluss eines wirksamen Aufhebungsvertrags. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Schriftformerfordernis bei Aufhebungsverträgen ist in § 623 BGB i. V. m. § 126 BGB normiert. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / Zusammenfassung

Überblick "Gratifikation" ist kein präzise definierter Rechtsbegriff. In der Regel stellt eine Gratifikation eine Sonderzahlung dar, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum laufenden Entgelt gewährt und nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig wird. In der Praxis und in diesem Beitrag wird deshalb auch von "Sonderzuwendung" oder "Sonderzahlung" gesprochen. Beispiele ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG), BT-Drs. 18/5372; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drs. 18/6586. Bundesversicherungsamt, Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der bundesunmittelbaren Krankenkassen, Rundschreiben v. 12.6.201...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Raumabmessungen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Raumabmessungen fasst im Arbeitsstättenrecht die Dimensionen Luftraum, Grundfläche und Höhe zusammen. Sie müssen "ausreichend" sein, wobei die konkreten Vorgaben dazu allerdings lediglich Mindestanforderungen sind. Sie können nicht berücksichtigen, ob und in welchem Umfang an einem bestimmten Arbeitsplatz Tätigkeiten, Arbeitsmittel und -gegenstände releva...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.7.3 Rechtszustand ab 1.4.2007

Rz. 22a Das GKV-WSG hat mit Wirkung zum 1.4.2007 die Sätze 4 bis 7 des bisherigen Abs. 1 zu einem neuen Abs. 2 unter Aufhebung der ursprünglichen Regelungen in Abs. 2 gemacht. Dabei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung, die inhaltlich nichts Neues gebracht hat. Lediglich aus systematischen Gründen sah sich der Gesetzgeber veranlasst, den Anspruch auf Vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Inhalt / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit beider Parteien entspricht, können die Beteiligten dessen Inhalt weitgehend frei gestalten. Es empfiehlt sich, neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kernbestandteil weitere Punkte für die ordnungsgemäße Abwicklung...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreiheit / Zusammenfassung

Begriff Barrierefreiheit bezeichnet das Prinzip, dass die gestaltete Umwelt allen Menschen so weit wie möglich unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen ermöglichen soll, sich selbstständig zu bewegen und Einrichtungen und Informationen zu nutzen. Im deutschen Sprachgebrauch löst der Begriff die Bezeichnung "behindertengerecht" zunehmend ab und ist auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierung durch Photov... / 1 Modell 1: Nur Einspeisung in das öffentliche Stromnetz

Wenn der Vermieter nach Installation einer Photovoltaikanlage den hieraus gewonnenen Solarstrom lediglich in das allgemeine Stromnetz einspeist, so kommt diese Maßnahme den Mietern nicht zugute. Es stellt sich schon deshalb die Frage nicht, ob die Kosten des gewonnen Stroms auf die Mieter umgelegt werden können, da der Strom nur eingespeist wird. Beim reinen Einspeisemodell h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierungsankündigung / 3.9.1 Mehrere Modernisierungsmaßnahmen

Hat der Vermieter mehrere Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so gilt im vereinfachten Verfahren § 559c Abs. 2 BGB. Wenn der Vermieter in den letzten 5 Jahren entweder eine "normale" Modernisierungsmieterhöhung in Höhe von 8 % der Baukosten oder eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren geltend gemacht hat, erfolgt eine Anrechnung. Folge: Es mindern sich die Kosten, die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB, eine Stör...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen eines "gehandicapten" Spitzensportlers

Leitsatz Ein Berufssportler erzielt keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen erhält, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, dann ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 1 Was man unter der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) versteht

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch als "Mini-GmbH" bekannt geworden, ist keine eigene Rechtsform, denn es gelten auch für die offiziell bezeichnete haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft grundsätzlich alle Vorschriften des GmbH-Rechts.[1] Die "Mini-GmbH" oder auch "1-Euro-GmbH" kann ohne Mindeststammkapital gegründet werden. Das Wort "haftungsbeschrän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 4 Vereinfachungen bei der Gründung

Bei allen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird das Eintragungsverfahren vollständig getrennt von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung durchgeführt. Soweit der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedarf, ist die Vorlage der Genehmigungsurkunde nicht mehr Bedingung der Eintragung beim Handel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser beendet wird. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreih...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Art der GmbH und hat sich etabliert. Sie ermöglicht Existenzgründern die Vorteile der GmbH, also die Haftungsbeschränkung, wobei die Gesellschafter jeweils maximal nur einen Euro als Nennbetrag auf das Stammkapital erbringen müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 2, 5, 5a GmbHG; ab dem 1....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 6 Pflichten der UG haftungsbeschränkt nicht übersehen

Soweit das GmbHG nicht ausdrücklich Besonderheiten für die UG haftungsbeschränkt vorsieht, gelten alle Vorschriften, wie sie für die "normale" GmbH laut GmbHG und HGB Anwendung finden.[1] So ist die UG haftungsbeschränkt aufgrund der gewählten Rechtsform zur Buchführung verpflichtet und muss eine Handels- und eine Steuerbilanz erstellen. Eine "unbillige Härte" i. S. d. § 5b A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung, Nordrhein-Westfalen

Rz. 1835 Das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung NRW (AWbG) v. 6.11.1984 (zuletzt geändert durch Gesetz v. 9.12.2014) gewährt bezahlte Freistellung für fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr zur beruflichen und politischen Weiterbildung. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden (§ 3 Abs. 1 AWbG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub

Rz. 1832 Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub v. 28.7.1998 (zuletzt geändert durch Art. 73 des Gesetzes vom12.12.2017 [GVBl., 432]) gewährt allen Arbeitnehmern, Auszubildenden, Heimarbeitern und Arbeitnehmern gleichgestellte Personen Bildungsurlaub von eine Woche pro Jahr (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 BiUrlG, Hessen) zur politischen oder beruflichen Weiterbild...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Rz. 1833 Das Niedersächsische Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (BildUG, Nds.) v. 25.1.1991 i.d.F. v. 17.12.1999 gewährt Arbeitnehmern, Auszubildenden, Heimarbeitern und Arbeitnehmern gleichgestellte Personen fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr zur Weiterbildung (§ 2 Abs. 4 BildUG, Nds.).mehr