Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4 Sozialauswahlkriterien

Rz. 831 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt am 1.1.2004 sind für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1 Abs. 3 KSchG 4 Kriterien allein maßgeblich: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers (vgl. Rz. 801). Schon aus dem Wortlaut der Norm ergibt sich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 115 Nach § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde (zur Frage, ob die Berufung auf die Formnichtigkeit im Einzelfall ausgeschlossen ist, vgl. Rz. 120).[1] Rz. 116 Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.1 Unternehmerische Entscheidungen – Gestaltungsebene

Rz. 673 Jeder Kündigung geht zwangsläufig eine konzeptionelle unternehmerische Entscheidung voraus, die Auswirkungen auf die Entwicklung des Personalbedarfs hat, denn auch umgekehrt korreliert jede Beschäftigungsmöglichkeit mit der unternehmerischen Entscheidung, eine bestimmte Tätigkeit durch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ausführen zu lassen.[1] Das Erfordernis für ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Stimmverbot

Begriff Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter der GmbH pro EUR seiner Beteiligung eine Stimme, mit der er bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht ausüben kann. Ausnahmen gelten u. a. dann, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt, so darf z. B. der Gesellschafter nicht "Richter in eigener Sache" sein. Dann gilt ein gesetzliches Stimmverbot. Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Beschlussfassung in der GmbH müssen die Gesellschafter Formvorschriften beachten. Sie müssen den Vorschriften aus dem GmbH-Gesetz genügen und dürfen nicht im Widerspruch zu Recht und Gesetz und zum GmbH-Gesellschaftsvertrag stehen. Fehlerhafte Beschlüsse können auf dem Rechtsweg angefochten werden und nichtig sein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Im G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 4 Ausblick: Europäische KI-Verordnung

Infographic Auf europäischer Ebene tritt die KI-Verordnung [1], also ein für alle Mitgliedsstaaten geltendes Gesetz, schrittweise in Kraft. Hiernach werden KI-Anwendungen in Risikoklassen eingeteilt, mit denen jeweils Pflichten für die Entwickler, aber auch für die Nutzer der Anwendungen einhergehen, also für die anwendenden Arbeitgeber. Bestimmte KI-Anwendungen und Praktiken ...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.3 Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264a HGB

Größenklassen Kapitalgesellschaften und diesen über § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften ohne mindestens eine natürliche Person als Vollhafter haben stets den Jahresabschluss offenzulegen. Allerdings gibt es größenabhängige Erleichterungen; für deren Gewährung werden die Kapitalgesellschaften zunächst nach § 267 HGB in 3 Kategorien eingeteilt: große, mittelgroße ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 3.1 Kategorien von Offenlegungspflichten

Die Offenlegung richtet sich zunächst nach der Rechtsform und im Weiteren nach der Unternehmensgröße. Eine Besonderheit gilt für kapitalmarktorientierte Unternehmen nach § 264d HGB: diese sind nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB immer als große Kapitalgesellschaften zu behandeln, wenn im Gesetz nichts anderes geregelt ist. Hier kommt es zu einer Ausnahme mit der Umsetzung der Nachh...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 2.3 Verzicht auf die Einhaltung der Bindungswirkung bei Krankenkassenwechsel innerhalb der gleichen Kassenart

Eine weitere Sonderregelung lässt das Gesetz für den Fall zu, dass ein freiwilliges Mitglied zu einer anderen Krankenkasse innerhalb der gleichen Kassenart wechseln möchte (z. B. von BKK X zu BKK Y). Für diesen Fall können die Krankenkassen in ihren Satzungen vorsehen, dass die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten nicht angewendet werden soll.[1] Ob die einzelne Krankenkasse e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer oder G... / 4 Abfindungsregelung im Gesellschaftsvertrag

Der GmbH-Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des tatsächlichen Werts seines GmbH-Anteils. Am besten ist es, wenn die GmbH-Satzung eine Regelung für diesen Fall enthält. Diese Regelung muss aber eindeutig sein: In der Praxis wird häufig eine Buchwertklausel vereinbart, deren Wirksamkeit problematisch ist. Bei ihr orientiert sich die Abfindung an den Buchwer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 4.6 Steuerbehörden

Die Steuerbehörden und weitere staatliche Stellen haben vom Gesetz eingeräumte Rechte auf die fristgerechte Vorlage von Abschlüssen bzw. Rechnungslegungsinformationen. Eine weitergehende allgemeine Veröffentlichung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses tangiert diese Pflichten nicht. Der Abschluss nach HGB ist zwar maßgeblich für die steuerrechtliche Darstellung, doch ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 2 Mindest-Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Das GmbH-Gesetz bestimmt in § 3 GmbHG, dass der Gesellschaftsvertrag der GmbH folgende Mindest-Regelungen enthalten muss: Firma und Sitz der Gesellschaft Gegenstand der GmbH Betrag des Stammkapitals Die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt Soll die GmbH nur eine bestimmte Zeit bestehen ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 5 Beschlussverfahren bei Auskunftsverweigerung

Wird dem Gesellschafter die verlangte Auskunft nicht erteilt bzw. die begehrte Einsicht in die Unterlagen nicht gestattet, so sieht das Gesetz ein spezielles Verfahren[1] vor. Danach kann der betroffene Gesellschafter eine gerichtliche Entscheidung über Auskunfts- und Einsichtsrecht herbeiführen. Zuständig ist die Kammer für Handelssachen. Das Gericht entscheidet durch Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.6 Haftungsfragen

Bisher existieren keine speziellen Gesetze zur Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von KI-Systemen entstanden sind. Es gelten die allgemeinen Gesetze, also insbesondere die §§ 823 ff. BGB und die Haftung aus Vertrag. Allgemein gesagt dürfte gelten: Weil KI-Systeme komplex und undurchsichtig sind, wird es oft schwierig sein, die im Rechtssinn Verantwortlichen auszumache...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 4.7 Öffentlichkeit

Allgemeine Öffentlichkeit steigend Die allgemeine Öffentlichkeit hat über die dargestellten begründeten Interessen der einzelnen Adressaten des Abschlusses nur ein generelles Informationsbedürfnis, was auch in dem schon im Jahr 2000 erweiterten Kreis antragsberechtigter Personen auf jedermann deutlich wurde. Dies führte jedoch entgegen der Vermutung bei Einführung der Verschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.2.2.2 Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats / Einsatz von Sachverständigen

Als Faustregel ist davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei jeder Form des personalbezogenen KI-Einsatzes im Unternehmen rechtzeitig und umfassend zu informieren ist. [1] Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, unterstellt das Gesetz pauschal, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. Trotzd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Notgeschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Legt der einzige amtierende Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder oder scheidet er durch Tod, Abberufung oder Fristablauf aus und bestellen die Gesellschafter keinen neuen Geschäftsführer, ist die GmbH "handlungsunfähig". Um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, ist das Amtsgericht berechtigt, auch ohne Gesellschafterbeschluss einen neuen Geschäftsführer, ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 1 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Im Gesellschaftsvertrag der GmbH (oft auch: "Satzung") vereinbaren die Gesellschafter, welche Grundregeln für ihre GmbH gelten sollen. Darin regeln die Gesellschafter Fragen wie: Wie heißt die GmbH? Wer bringt was und wie viel Geld in die GmbH ein? Welche Formalien sollen für die Gesellschafterversammlungen gelten? Können diese auch per Videozuschaltung oder hybrid abgehalten w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer oder G... / Zusammenfassung

Begriff Die Abfindung ist eine Entschädigung, die dem Geschäftsführer für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses mit der GmbH verbundenen Nachteile (Verlust des Arbeitsplatzes) von der GmbH verbindlich zugesagt wird. Zu unterscheiden sind Abfindungen bei Ausscheiden eines GmbH-Geschäftsführers und bei Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters. Gesetze, Vorschriften und R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschaftsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Der Gesellschaftsvertrag ist die "Verfassung" der GmbH. Darin werden die rechtliche Ausgestaltung der GmbH, die Grundregeln der Zusammenarbeit und die Aufgabenverteilung der Organe geregelt. Der Gesellschaftsvertrag muss einige Mindestbestimmungen (§ 3 GmbHG) enthalten. Im Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter aber auch einzelne Regeln einführen, die nur für...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zweiter Bildungsweg / Zusammenfassung

Begriff Als Zweiter Bildungsweg wird bezeichnet, wenn Personen erst nach Besuch der allgemeinbildenden Schule und (meist) einer berufsbedingten Unterbrechung einen höheren allgemeinen Bildungsabschluss anstreben. Der Besuch berufsbildender Schulen zur Berufsausbildung (Fachschulen) oder zur Erlangung einer höheren beruflichen Qualifikation (Meisterschulen) zählen nicht dazu,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2 Kosten des Personalabbaus

Der größte Kostenblock beim Personalabbau entsteht durch Zahlungen, die an die entlassenen Personen gehen. Die Gesetze und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland machen es den Arbeitgebern mit Ausnahme von Kleinstunternehmen schwer, Kündigungen betriebsbedingt auszusprechen. Gefordert wird eine sozial geprägte Vorgehensweise bei der Auswahl und eine Milderung d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / Zusammenfassung

Überblick Hinter dem Begriff "künstliche Intelligenz" (KI oder englisch: AI – "Artificial Intelligence") verbergen sich zumeist besondere, selbstlernende Algorithmen, bzw. Modelle, die mit vorzugsweise großen Datenmengen trainiert wurden. KI-basierte Software kann u. a. selbstständig unbekannte Sachverhalte bewerten, Prognosen und Empfehlungen abgeben oder auch Entscheidunge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich nicht mit Arbeitnehmern, die aufgrund der Höhe ihres Entgelts versicherungsfrei werden oder mit Arbeitnehmern, die wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig werden. Hier geht es ausschließlich um Arbeitnehmer, die bereits freiwillig versichert sind und ihre Krankenversicherung wechseln möchten. Was ist hier zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gutscheine / Zusammenfassung

Begriff Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. In der Praxis sind Warengutscheine ein beliebtes Mittel, um die Freigrenze von 50 EUR für die steuerfreie Zuwendung von Sachgeschenken auszuschöpfen. Von entscheidender Bedeutung ist, ob es sich bei dem Gutschein um einen echten Sachbezug oder um Barlohn handelt. Währ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Bekanntgabe des Gesetzes

3.1 Auslage-/Aushangpflicht (§ 26 Abs. 1 Satz 1) Rz. 10 Entsprechend der Regelung des § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Kopie dieses Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Rz. 11 Da § 26 Abs. 1 nur von einer Kopie "dieses Gesetzes" spricht, bezieht sich die Aushangpflicht auch nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2 Regelungsprinzipien des Gesetzes

2.1 Umwandlung als Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang Rz. 33 Rspr. und Verwaltung sehen die Umwandlung als ein Veräußerungsgeschäft auf der Seite des übertragenden Rechtsträgers und als ein Anschaffungsgeschäft auf der Seite des übernehmenden Rechtsträgers an.[1] Danach ist eine Umwandlung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlicher Vorgang und damit als ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG § 26 Aushang des Gesetzes

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ersetzt die frühere Regelung über die Auslage des Mutterschutzgesetzes in § 18 MuSchG a. F. Dabei übernimmt Satz 1 den Regelungsgehalt des früheren § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. Der im Unterschied zur Vorgängerregelung neu eingefügte Abs. 1 Satz 2 entbindet den Arbeitgeber von der Verpflichtung zum Aushang des Mutterschutzgesetzes, wenn er das Ge...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Bekanntgabe in einem elektronischen Verzeichnis (§ 26 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzgesetzes wurde das Verfahren für die Bekanntgabe des MuSchG durch den Arbeitgeber für diesen vereinfacht und das Gesetz der betrieblichen Realität angepasst. Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 ist der Arbeitgeber von der Verpflichtung zum Aushang/zu Auslage einer Kopie des Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht entbunden, wenn er das ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ersetzt die frühere Regelung über die Auslage des Mutterschutzgesetzes in § 18 MuSchG a. F. Dabei übernimmt Satz 1 den Regelungsgehalt des früheren § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. Der im Unterschied zur Vorgängerregelung neu eingefügte Abs. 1 Satz 2 entbindet den Arbeitgeber von der Verpflichtung zum Aushang des Mutterschutzgesetzes, wenn er das Gesetz für die ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Auslage-/Aushangpflicht (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Entsprechend der Regelung des § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Kopie dieses Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Rz. 11 Da § 26 Abs. 1 nur von einer Kopie "dieses Gesetzes" spricht, bezieht sich die Aushangpflicht auch nur auf das MuSchG selbst, nicht dagegen auf die son...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Betriebe und Verwaltungen

Rz. 4 Da das MuSchG keinen eigenständigen Betriebsbegriff verwendet, ist bei § 26 Abs. 1 auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff abzustellen. Danach versteht man unter einem Betrieb eine organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von technischen und immateriellen Mi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Voraussetzungen (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Aushangpflicht besteht in Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigt werden. 2.1 Betriebe und Verwaltungen Rz. 4 Da das MuSchG keinen eigenständigen Betriebsbegriff verwendet, ist bei § 26 Abs. 1 auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff abzustellen. Danach versteht man unter einem Betrieb eine organisatorische Einheit ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Aushangpflicht bei Heimarbeit (§ 26 Abs. 2)

Rz. 17 § 26 Abs. 2 Satz 1 übernimmt den Regelungsgehalt des früheren § 18 Abs. 2 MuSchG a.F. Nach Satz 2 gilt die Regelung des Abs. 1 Satz 2 zur Bekanntgabe des Gesetzes über ein elektronisches Verzeichnis im Fall der Heimarbeit entsprechend, sodass die Erleichterungen der Bekanntgabe auch für den Bereich der Heimarbeit gelten. Rz. 18 Die Aushangpflicht kann bei Heimarbeiteri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.1 Anwendung des UmwStG auf EU-/EWR-Umwandlungen

Rz. 8 Das deutsche Umwandlungssteuerrecht war bis zum "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 12.12.2006[1] im Wesentlichen national ausgerichtet. Grund hierfür war die Anlehnung des UmwStG hinsichtlich seines persönlichen Regelungsbereichs an das unternehmensrecht...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Ausbildung zwischen 20 und 22 Uhr (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 12 Das Gesetz lässt durch Satz 2 auch für alle schwangeren und stillenden Schülerinnen und Studentinnen i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 unabhängig von Ausbildungsberuf oder Branche Ausnahmen vom grds. Verbot der Nachtarbeit bis 22 Uhr zu. Das Gesetz lässt die Ausbildung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr zu, wenn sich die Frau hierzu ausdrücklich bereit erklärt, die Teilnahme zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 132 § 2 Abs. 4 UmwStG soll sichern, dass die Umwandlung nicht zur Nutzung eines Verlusts, Zinsvortrags oder EBITDA-Vortrags (obwohl für diesen § 8c KStG nicht gilt) führt, die ohne Umwandlung nicht möglich gewesen wäre (keine "Statusverbesserung").[1] Das Gesetz nennt den Verlustausgleich, die Verlustverrechnung, die Nutzung eines Zinsvortrags und die Nutzung des EBITDA-...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 19 Die Vorschrift des § 26 ist im Gegensatz zur Vorgängervorschrift des § 18 MuSchG a. F. nicht sanktionsbewehrt, Verstöße hiergegen stellen keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar. Rz. 20 Verstöße des Arbeitgebers gegen § 26 lösen keine Schadensersatzansprüche der betroffenen Arbeitnehmerinnen aus. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG ist nahezu unverändert aus dem UmwStG 2002 übernommen worden. Neu eingefügt wurde zunächst nur Abs. 3, um Besteuerungslücken bei grenzüberschreitenden Umwandlungen zu vermeiden. Rz. 6 Durch Gesetz v. 19.12.2008[1] wurde Abs. 4 S. 1, 2 angefügt, um eine Ausweitung der Nutzung der Verluste des übertragenden Rechtsträgers mittels Rückwirkungsfiktion...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.6 Rechtsentwicklung

Rz. 32 § 1 UmwStG 1995 ist durch Gesetz v. 7.12.2006 neu gefasst worden.[1] § 1 UmwStG 2006 ist nur hinsichtlich einiger Verweisungen geändert worden. Durch Gesetz v. 26.6.2013[2] wurde in § 1 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG der Verweis auf den EGV durch einen Verweis auf den AEUV ersetzt. Durch Gesetz v. 25.7.2014[3] wurde in § 1 Abs. 5 Nr. 1 UmwStG die Bezeichnung der FRL angepasst. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ihren Vorläufer findet die Bestimmung in § 23 BErzGG, die an eine frühere Verwaltungspraxis anknüpfte. Allerdings entschied sich der Gesetzgeber bei § 22 im Vergleich zur Vorgängerbestimmung zu deutlichen Änderungen. Die Datenerhebung wurde in den Rang einer Bundesstatistik erhoben, mit deren Durchführung das Statistische Bundesamt statt der zuvor zuständigen Landesbeh...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 In- und ausländische Umwandlungen

Rz. 75 Eine inl. Umwandlung liegt vor, wenn der übertragende und der übernehmende Rechtsträger ihren Sitz i. S. d. § 1 Abs. 1 UmwG im Inland haben.[1] Diesen "Sitz" definiert das anzuwendende Gesellschaftsstatut. Eine inl. Umwandlung liegt daher vor, wenn der übernehmende und der übertragende Rechtsträger nach deutschem Gesellschaftsrecht gegründet worden sind und damit ihre...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigtenzahl (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach dem Gesetzeswortlaut besteht die Aushangpflicht nur, wenn in der maßgeblichen Organisationseinheit regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigt werden. Dabei ist es ausreichend, dass die Frauen nach § 1 unter den Geltungsbereich des MuSchG fallen. Unerheblich ist dabei, ob die Frauen selbst schwanger sind oder stillen, ebenso wenig ist von Belang, ob sie noch in einem...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früher in § 8 MuSchG a.F. für die Nachtarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Nachtarbeit nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 6 Durch die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 sollen schwangere und stillende Frauen vor den für sie mit der Nachtarbeit verbundenen besonderen Anstrengungen und den daraus entstehenden Gefahren für Leib und Leben von Frau und Kind geschützt werden. Zu diesem Zweck enthält die Regelung ein grds. Verbot der Nachtarbeit von schwangeren oder stillenden Frauen. Dadurch soll zum...mehr