Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemeines

Rz. 3 Das Gesetz unterscheidet zwischen Gelddarlehen (§§ 488 bis 509 BGB) und Sachdarlehen (§§ 607 bis 609 BGB). Praxisrelevant ist das Gelddarlehen. Der Darlehensnehmer muss in der vereinbarten Zeit die Kreditsumme i.d.R. samt Zinsen an den Kreditgeber zahlen. Verschlechtert sich die Vermögenssituation des Kreditnehmers, kann der Kreditgeber unter den Voraussetzungen des § 4...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Ausschluss bei Scheitern der Ehe

Rz. 134 Ist die Ehe endgültig gescheitert, findet danach ein Zugewinnausgleich nicht – mehr – statt. Gescheitert ist eine Ehe nach dem Gesetz endgültig erst, wenn ein Scheidungsverfahren mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss abgeschlossen ist. Zuvor ist es immer noch – wenn auch theoretisch – denkbar, dass sich die Beteiligten wieder versöhnen. Diese Sichtweise ist jedoch e...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. "Kleine" AG

Rz. 9 Mit dem Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts vom 2.8.1994 (BGBl I 1961) hat der Gesetzgeber mit dem Ziel, die Rechtsform der AG namentlich für den Mittelstand attraktiver zu machen, hinsichtlich einiger Bestimmungen des Aktienrechts für nicht börsennotierte Gesellschaften Erleichterungen vorgesehen. Im Einzelnen betrifft dies di...mehr

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Corporate Volunteering / 3.2 Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Unabhängig von den vertraglichen und betrieblichen Regelungen kann sich ein Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten aus Bundes- oder Landesgesetzen ergeben. Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Ehrenämtern zu beachten. Um private Ehrenämter handelt es sich bei Tätigkeiten zur Unterstützung von Vereinigungen mit sportlicher,...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Allgemeines

Rz. 2 Das Leasing hat seinen Ursprung in den USA und bezeichnet im eigentlichen Sinne (to lease = mieten) die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung auf Zeit. Während es jedoch bei der Miete dem Vermieter überlassen ist, ob er mit dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung seine Kosten decken oder gar einen Gewinn erzielen kann, ist das Leasing (genauer: das Fi...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners

Rz. 286 Wenn kein Scheidungsverfahren und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes anhängig sind, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig. Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Seit dem 18.6.2011 gilt die Europäische Unterhaltsverordnung (VO (EG) Nr. 4/2009...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 6. Ablauf der Hauptversammlung

Rz. 108 Das Gesetz enthält einzelne Bestimmungen über den Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere in §§ 129 ff. AktG. Die Satzung kann ergänzende Bestimmungen enthalten. Nach § 129 Abs. 1 S. 1 AktG kann sich die Hauptversammlung darüber hinaus mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, eine Geschäftsordnu...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 1. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

Rz. 41 Gerichtliche Entscheidungen entfalten als staatliche Hoheitsakte in einem anderen Staat nur dann Wirkungen, wenn dieser andere Staat (sog. Anerkennungs- oder Zweitstaat) sie anerkennt. Anerkennung bedeutet hierbei im Grundsatz, dass die materielle Rechtskraft und die Gestaltungswirkung der Entscheidung auf das Inland erstreckt werden, so dass der Kläger das ausländisc...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / d) Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit (§ 28 Abs. 4 VVG)

Rz. 42 Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles umfassende Auskunfts- und Aufklärungspflichten, die es dem Versicherer ermöglichen sollen, seine Eintrittspflicht dem Grund und der Höhe nach festzustellen. Auch hier führen Vorsatz zur völligen und grobe Fahrlässigkeit zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sich die Obliegenheitsverlet...mehr

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§ 48 Vereine / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 2 Die grundgesetzliche Grundlage eines jeden Vereins ist die Vereinigungsfreiheit, die in Art. 9, 21 GG geregelt ist. Dieses Recht umfasst auch die Vereinsautonomie, also das Recht, die Binnenorganisation des Vereins im Rahmen der gesetzlichen Rahmenregeln frei auszugestalten. Das private Vereinsrecht ist in den §§ 21–79 BGB geregelt. Bestimmungen zu Spezialfragen wie Ve...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Verfahren

Rz. 295 Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gelten gem. § 936 ZPO die Vorschriften über die Anordnung des Arrestes entsprechend, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt. Voraussetzung ist also ein Verfügungsanspruch sowie ein Verfügungsgrund. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Regress des Versicherers

Rz. 427 Soweit der leistungspflichtige VR gegenüber dem VN oder mitversicherten Personen ganz oder teilweise von der Leistungspflicht befreit ist, berührt dies grds. nicht den Anspruch des Geschädigten, sondern hat nur Wirkung im Innenverhältnis zum VN und zu mitversicherten Personen mit der Maßgabe, dass diesen gegenüber Regress genommen werden kann. Leistet der VR, so geht ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Muster: Vollmacht

Rz. 12 Eine schriftliche Vollmacht ist zum Nachweis des Verteidigungsverhältnisses grundsätzlich nicht erforderlich. Ebenso wenig bedarf sie einer bestimmten Form. Die Verteidigerbestellung ist auch wirksam, wenn keine schriftliche Vollmachtsurkunde vorliegt, sondern die Bevollmächtigung nur mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgt ist.[5] In der Regel reicht daher be...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _________________________ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblicherweise für vergleichbare Wohnungen eine höhe...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 1. Selbstständige Stiftung

Rz. 60 Die §§ 80 ff. BGB gelten für die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts. Die von dieser selbstständigen Stiftung abzugrenzende unselbstständige Stiftung wird in einem gesonderten Abschnitt behandelt (siehe Rdn 117 ff.). Rz. 61 Neben der sehr häufig vorkommenden "gemeinnützigen" Stiftung, der Familienstiftung und der unternehmensverbundenen Stiftung finden sich auch sch...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 3. Anfechtungsklage

Rz. 27 Ist das Ziel der Klage die Aufhebung eines VA (§ 35 VwVfG), ist richtige Klageart die Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO). Im Erfolgsfall tenoriert das VG gem. § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO. Vor Erhebung der Anfechtungsklage ist grundsätzlich ein Widerspruchsverfahren durchzuführen (§ 68 VwGO), sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt (zur zunehmenden Abschaffung des ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Zur weitgehenden Ausschöpfung der Steuerquellen sieht § 371 AO die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Falle der Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor.[123] Durch das in Anlehnung an die Rechtsprechungsänderung des BGH[124] erlassene Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.4.2011 und das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zu...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / G. Entziehung des Wohnungseigentums

Rz. 75 Das Urteil einer solchen "Abmeierungsklage" wird gem. § 17 Abs. 4 WEG nunmehr nach den Regeln des ZVG vollstreckt. Das Urteil ersetzt nicht mehr Willenserklärungen des verklagten Wohnungseigentümers. Mangels näherer gesetzlicher Regelungen über den Ablauf dieses Verfahrens herrscht Uneinigkeit, wie ein Entziehungsurteil – gerade auch im Verhältnis zu anderen Ansprüche...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Spaltungsplan

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Spaltungsplan UVZ-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erschienen heute: _________________________, hier nicht handel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 134 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[596] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[597] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gesetzeslage

Rz. 707 Aufgrund des ebenfalls zum 1.9.2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Zugewinnausgleichs ist gem. Art. 2 des Gesetzes die Hausratsverordnung mit den Regelungen zum Haushalt und zur Ehewohnung vom 21.10.1944 in den nachfolgenden veränderten Gesetzesfassungen aufgehoben und durch zwei neue Normen ersetzt worden, die in das BGB eingefügt worden sind. Hier find...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beratungspflicht der Aufsichtsbehörde (§ 29 Abs. 4)

Rz. 28 § 29 Abs. 4 regelt erstmals ausdrücklich die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Beratung der Arbeitgeber bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz. Die Beratungspflicht umfasst auch die in einem Betrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen auf der Seite des Arbeitgebers die betrieblichen Vorgesetzten, die Betriebsräte, aber auch die Schwange...mehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 25 Ein Steuerbescheid ist auch dann zu berichtigen, wenn ein neuer Sachverhalt (nicht aber eine Änderung der Rechtsprechung)[46] eintritt, der steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dies ist bei den laufend veranlagten Steuern eher der Ausnahmefall, da die erforderlichen Anpassungen in aller Regel erst im jeweils laufenden Besteuerungszeitraum vorgenommen werden ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an einen Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[16] Dazu kann das Ger...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 43 Die vom BAMF in jedem Asylverfahren (§ 24 Abs. 2 AsylG) ggf. nachrangig oder kraft eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 3 AufenthG zu prüfenden Abschiebungsverbote werden als nationale Abschiebungsverbote bezeichnet, da sie – im Gegensatz zur Flüchtlingsanerkennung und zum subsidiären Schutz – keinen unmittelbaren Ursprung im Unionsrec...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie haben die Einwände, die...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / 1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts

Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 4. Form, Rechts- und Geschäftsfähigkeit (Art. 3 Abs. 5, 11 u. 13 Rom I-VO)

Rz. 46 Die Rechtswahlvereinbarung ist formwirksam, wenn sie den Formvorschriften des für den Hauptvertrag gewählten Rechts oder den Formvorschriften am Ort des Vertragsschlusses entspricht (Art. 3 Abs. 5, 11 Rom I-VO). Der Vornahmeort (lex loci actus) ist der Ort, an dem die Annahmeerklärung abgegeben wurde. Auf den Zugangsort kommt es nicht an. Die Formbedürftigkeit des Haup...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Zustandekommen von Mietverhältnissen

Rz. 9 Für den Abschluss eines Mietvertrages ist grds. keine gesetzliche Form vorgeschrieben. Mietverträge können somit auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Aus Gründen der Beweissicherheit ist jedoch eine schriftliche Fixierung in jedem Falle vorzuziehen. Mietverträge über Grundstücke und Räume, die für längere Zeit als ein Jahr geschlossen werde...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Bar- oder Sacheinlagen

Rz. 54 Soll statt der im Regelfall geschuldeten Bareinlage, gerichtet auf Zahlung des Ausgabebetrags in Geld, eine Sacheinlage erfolgen, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss ihren Gegenstand, die Person des Einlegers (Name und Anschrift) und den Nennbetrag der im Gegenzug zu gewährenden Aktien festsetzen, bei Stückaktien deren Zahl, § 183 Abs. 1 AktG. Fehlen diese Angaben oder...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 67 Eine Person, die einen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt, soweit ein solcher Aufenthaltstitel erforderlich ist, ist gem. § 50 Abs. 1 AufenthG zur Ausreise verpflichtet. In diesem Fall besteht eine Verpflichtung, das Bundesgebiet unverzüglich bzw. innerhalb einer durch die zuständige Behörde gesetzten Ausreisefrist zu verlassen. Ergibt sich die Ausreisepfl...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 161 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _________________________ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 4. Planrechtfertigung

Rz. 29 Ein Vorhaben ist nur dann zulässig, wenn es gerechtfertigt ist. Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist dies dann der Fall, wenn das Vorhaben am Maßstab des Ziels des jeweiligen Fachplanungsrechts "vernünftigerweise" geboten ist.[108] Die das Vorhaben rechtfertigenden Gründe ergeben sich aus den Zielen des jeweiligen Fachplanungsrechts. Bei Verkehrsstrecken sind insbeso...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 6 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr

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§ 16 Franchiserecht / f) Widerrufsrecht des Franchisenehmers

Rz. 46 Franchise-Verträge verpflichten den Franchisenehmer in aller Regel, auf Dauer Waren von dem Franchisegeber oder von bestimmten Lieferanten zu beziehen (Bezugsbindung). Darin ist eine Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen im Sinne eines Ratenlieferungsvertrages gem. § 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB zu sehen. Daraus resultiert ein Widerrufsrecht des ...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 42 Transportrecht / c) Nebenpflichten – Speditionsrecht oder BGB-Vertragsrecht?

Rz. 58 Der Speditionsvertrag kann mit zahlreichen mit der Versendung des Gutes zusammenhängenden Nebenpflichten zusammenfallen. Nicht selten stellen gerade die Nebenleistungen einen Schwerpunkt speditioneller wie logistischer Leistungen dar. Gerade hier wird dann der Charakter eines "Logistik"-Vertrags als typengemischter Vertrag deutlich. Sucht man hier einen Ansatzpunkt für...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Aufenthaltsrecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und wird – ausweislich seines historischen Ursprungs im Polizeirecht – gemeinhin als Gefahrenabwehrrecht klassifiziert. Tatsächlich dient das Aufenthaltsrecht nicht (allein) der Gefahrenabwehr im Sinne eines Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sondern stellt sich kraft seiner Anknüpf...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Fristsetzung

Rz. 88 Anders als nach dem früheren Rechtsstand muss der Reisende nicht mehr über die Notwendigkeit der Fristsetzung in den (vor)vertraglichen Informationen aufgeklärt werden. Die Information erhält der Reisende nur noch aus dem Gesetz. Die Fristsetzung kann, muss aber nicht mit dem Abhilfeverlangen zusammen ausgesprochen werden. Eine spätere gesonderte Fristsetzung ist also...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / X. Muster: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.13: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der übertragenden Gesellschaft) Firma X GmbH mit dem Sitz in _________________________, HRB _________________________ hier: Anmeldung einer Abspaltung nach §§ 123 ff., 136...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 2 Ein Grundstück kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.3.1951 – i.d.F. des WEMoG[1] – in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt werden. Die Begründung kann durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG (siehe Rdn 4) oder durch einseitige Teilungserklärung (TE) nach § 8 WEG (siehe Rdn 6) erfolgen (§ 2 WEG) und sich u.a. auch auf noch zu erricht...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Höhe des Grundkapitals, Nennbeträge, Zahl und Gattung der Aktien, § 23 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 5 AktG

Rz. 24 Mit dem Grundkapital bestimmen die Gründer, ausgedrückt in einem festen Euro-Betrag, das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft. Es bildet als vorrangig zugunsten der Gläubiger reserviertes haftendes Vermögen die Grundlage für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die gesicherte Ausstattung der Gesellschaft mit diesem Mindestaktivvermögen vollzie...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Antragstellung des Arbeitgebers

Rz. 5 Der Gesetzgeber erleichtert die Beschäftigung von Schwangeren oder Stillenden in der Zeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr. Beabsichtigt der Arbeitgeber einen Einsatz von schwangeren oder stillenden Frauen in diesem Zeitraum, so muss er einen Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde stellen. Dabei muss für jede betroffene Frau eine Genehm...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Obliegenheit des Gläubigers zur Erwerbstätigkeit

Rz. 352 Jeder Ehegatte ist in der Regel nach Ablauf eines Trennungsjahres zur Erwerbstätigkeit verpflichtet sowie für die Zeit ab Scheidung gemäß § 1569 BGB verpflichtet, sich selbst zu unterhalten. Nur soweit ihm das objektiv nicht möglich ist, kann er gemäß §§ 1570 bis 1576 BGB nachehelichen Unterhalt verlangen. § 1569 stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vor...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Gewinnermittlung für den stillen Gesellschafter

Rz. 76 Hier sind eingehende Regelungen dringend anzuraten, da das Gesetz keine Vorgaben vorzieht, insbesondere:mehr

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§ 47 Urheberrecht / f) Abtretung von Nebenrechten; Verwertungsgesellschaften

Rz. 39 Einer Regelung über die Abtretung von Nebenrechten bedarf es nur im Falle einer umfassenden Rechtseinräumung, da anderenfalls wegen der zeitlichen und gegenständlichen Begrenzung diese Verwertungsmöglichkeiten ohnehin durch den Urheber selbst wahrgenommen werden. Nach § 27 Abs. 3 UrhG können Vergütungsansprüche aus Vermietung und Verleihung nur durch eine Verwertungsge...mehr