Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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§ 26 Kartellrecht / 5. Anmeldepflichtige Unternehmen

Rz. 63 Anmeldepflichtig sind die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen. Das sind beim Vermögenserwerb (siehe Rdn 59) das bzw. die erwerbenden Unternehmen und der Veräußerer hinsichtlich des zu übertragenden Vermögensteils. Beim Kontrollerwerb sind die Unternehmen mit Kontrollbefugnissen und das kontrollierte Unternehmen verpflichtet. Im Falle eines Anteilserwerbs müssen...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 3. "Gemeinnützige" und die "mildtätige" Familienstiftung

Rz. 140 Die "gemeinnützige Familienstiftung", die der Gesetzgeber in § 58 Nr. 6 AO "erfunden" hat, ist bereits oben angesprochen worden (siehe Rdn 92). Bei jeder gemeinnützigen Stiftung sollte dieser Aspekt – und sei es als Notfallvorsorge – mit dem potentiellen Stifter erörtert werden. Rz. 141 Soweit die wirtschaftliche oder persönliche Hilfsbedürftigkeit i.S.d. § 53 AO vorl...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Erteilung und Erlöschen

Rz. 75 Die Prokura kann wegen ihrer weit reichenden Konsequenzen nur ausdrücklich und nur durch den Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinen gesetzlichen Vertreter erteilt werden, § 48 Abs. 1 HGB. Sie kann nur von Kaufleuten erteilt werden (§ 48 HGB), insbesondere Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB), eingetragenen Genossenschaften (§ 42 GenG) sowie juristischen Personen (...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung

Rz. 226 Vgl. Muster zur Euro-Umstellung bis zur 8. Aufl. (8. Aufl. Muster 15.32 ff., Rn 209 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.30: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung Verhandelt zu Bonn am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in Bonn erschien Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnh...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 9. Verkäufer und Rechtsinhaberschaft

Rz. 15 Der gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen ist unter folgenden Bedingungen möglich. Der Inhalt einer für drei Jahre unwidersprochenen Gesellschafterliste gilt dem Erwerber gegenüber als richtig. Eine unrichtige Eintragung gilt dem Erwerber gegenüber auch als richtig, wenn die Eintragung weniger als drei Jahre besteht, die Unrichtigkeit aber dem Berechtigten zuzurech...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Besonderheiten des OWi-Verfahrens

Rz. 72 Es gilt das Opportunitätsprinzip. Täter bzw. Betroffener kann grds. jede natürliche Person sein und gem. § 9 OWiG auch jemand, der als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter eines anderen handelt. Gleiches gilt gem. § 14 OWiG für die Beteil...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Vollmacht zur Veräußerung

Rz. 200 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.24: Vollmacht zur Veräußerung Ich halte den Geschäftsanteil Nr. 1 in Höhe eines Nennbetrags von 25.000 EUR an der Taxelex GmbH in Frankfurt, eingetragen beim Handelsregister in Frankfurt unter HRB _________________________, und bin deren alleiniger Gesellschafter. Dies vorausgeschickt, bevollmächtige ich Her...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Nachtragsliquidation

Rz. 353 Eine Nachtragsliquidation findet statt bei nach Abwicklung gelöschten GmbHs, bei denen doch noch Gesellschaftsvermögen vorhanden ist.[1400]mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.3: Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute: _...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Vereinfachte Herabsetzung

Rz. 268 Kein Sperrjahr (vgl. Rdn 267) gibt es bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 58a bis 58f GmbHG; bei der zahlt die GmbH kein Kapital an Gesellschafter aus, sondern ihr Vermögen ist durch die Verluste gemindert; die Herabsetzung dient zur Beseitigung der Unterbilanz. Analog § 229 Abs. 1 S. 2 AktG soll der Beschluss zur Herabsetzung deren Zweck angeben.[1100]mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) OHG und KG

Rz. 28 Die Haftung bei den Personengesellschaften OHG und KG richtet sich nach §§ 126 ff., 161 Abs. 2 HGB. Das betrifft im Wesentlichen die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung wird in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft von dem Insolvenzverwalter als Gesamtschaden (§ 92 InsO) geltend gemach...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Erstanmeldung einer Zweigniederlassung

Rz. 45 Die Errichtung einer Zweigniederlassung wird behandelt wie eine Erstanmeldung und Ersteintragung eines Unternehmens. Daher sind die Errichtung sowie Ort und Firma der Zweigniederlassung bei der Anmeldung anzugeben. Da die Zweigniederlassung rechtlich nicht selbstständig ist, hat die anmeldepflichtige Person [195] die Eröffnung der Zweigniederlassung bei dem für die Hau...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IX. Muster: Nießbrauch an einem Geschäftsanteil

Rz. 204 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.28: Nießbrauch an einem Geschäftsanteil Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen: 1. Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnhaft in _________________________, geb. am 27.7....mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / D. Muster

Rz. 155 Vor allem die "Verewigung des Stifterwillens" auch für die Zeit nach dem Tod des Stifters erfordert eine sehr sorgfältig gestaltete Stiftungssatzung, die einerseits den Stifterwillen ausreichend konkret festschreibt, andererseits aber in der Zukunft – soweit rechtlich zulässig – eine Anpassung an etwaig zwischenzeitlich geänderte Verhältnisse ermöglicht. Anders als b...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Nachfolgeklauseln

Rz. 208 Der Gesellschaftsvertrag kann den endgültigen Verbleib des Geschäftsanteils regeln mit der Folge, dass die Erben nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen Gesellschafter bleiben können. Die h.M. sieht darin keine unzulässige Beschränkung der Vererblichkeit. Denn die Erben erwerben die Mitgliedschaft nur in ihrer konkreten gesellschaftsvertraglichen Ausgestaltun...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / a) Typische GmbH & Co. KG

Rz. 49 Bei einer typischen GmbH & Co. KG ist der einzige persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH, deren Zweck allein in der Übernahme der Funktion des Komplementärs dieser GmbH & Co. KG liegt, der nach der Vorstellung des Gesetzgebers eigentlich eine natürliche Person war. Denkbar ist auch, dass neben der GmbH weiterhin eine natürliche Person als Komplementär fungiert, ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des erlöschenden Rechtsträgers

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des erlöschenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________, HRB _________________________ I. Als Anlagen überreiche ich als alleiniger und einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Eintragung im Handelsregister

Rz. 246 Mit der Eintragung der angemeldeten Kapitalerhöhung (vgl. Rdn 240) wird diese wirksam. Die Übernehmer neuer Einlagen sind ab diesem Zeitpunkt Gesellschafter (Erfordernis Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 1 GmbHG [1013]). Das Gericht hat nach §§ 57, 57a i.V.m. § 9c Abs. 1 GmbHG weitgehende Prüfungsbefugnisse und beträchtliche Prüfungspflichten. Es muss die Eintragung ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Satzungsstrenge

Rz. 5 Rechtsformtypisch ist die Satzungsstrenge in der AG. Vom Aktiengesetz abweichende Regelungen kann die Satzung nur bei ausdrücklicher Zulassung im Gesetz, ergänzende Bestimmungen nur dort enthalten, wo das Gesetz keine abschließende Regelung vorsieht, § 23 Abs. 5 AktG. Die eingeschränkte Gestaltungsfreiheit macht die AG für den außenstehenden Aktionär transparent und er...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / e) Geschäftsführung

Rz. 63 Das Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB wirft bei einer GmbH & Co. KG Probleme auf. Es ist sowohl für Geschäfte zwischen der Komplementär-GmbH und der KG sowie für Geschäfte zwischen dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der KG zu beachten.[108] Sollen der oder die Geschäftsführer Verträge zwischen der GmbH und der KG abschließen können, müssen sowoh...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.15: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB _________________________. Unter Verzicht a...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Neugründung oder Formwechsel

Rz. 11 Die AG kann entweder durch Neugründung (§§ 23 bis 53 AktG) oder im Wege des Formwechsels nach Maßgabe der §§ 190 ff. UmwG entstehen, indem ein bereits existierendes Unternehmen unter Aufrechterhaltung seiner Identität (Rechtsträgerkontinuität) das Rechtskleid wechselt. So können die Gesellschafter der Gebrüder Meyer & Co. GmbH den Formwechsel der GmbH in die AG nach M...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Antrag auf Parteiwechsel

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.49: Antrag auf Parteiwechsel An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird die bisher gegen Herrn Jupp Schmitz persönlich gerichtete Klage nunmehr gegen die Schmitz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jupp Schmitz, _________...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _________________________ und Firma Y, _________________________ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegens...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.17: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB _________________________. Unter Verzicht auf alle Fristen und Formen ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / e) Ständige Vertreter der Zweigniederlassung, Empfangsvertreter

Rz. 63 Die Anmeldung muss gem. § 13e Abs. 2 S. 5 Nr. 3 HGB die Personen angeben, die befugt sind, als ständige Vertreter die Zweigniederlassung bzw. die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die Anmeldung muss die Befugnisse des ständigen Vertreters angeben und den Umfang der Vertretungsmacht sowie die Allein- oder Gesamtvertretungsberechtigung klären. ...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / II. Checkliste: Internationale Schiedsvereinbarungen

Rz. 34 Siehe Rdn 17 sowie nachstehend die zusätzlich zu beachtenden Punkte:mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Umsatzschwellen

Rz. 60 Anmeldepflichtig sind Zusammenschlüsse, wenn im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss von den Beteiligten insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Mio. EUR erzielt worden sind und mindestens ein beteiligtes Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von mehr als 50 Mio. EUR und ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 17,5 ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Kreditunwürdigkeit der GmbH nach MoMiG unbeachtlich, aber von Bedeutung für Altfälle

Rz. 301 Die durch das MoMiG überholten Vorschriften über eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen setzten voraus, dass die Gesellschafter der GmbH in der Krise, statt Eigenkapital zuzuführen, andere Leistungen gewährten. Für Neufälle nach der am 1.11.2008 in Kraft getretenen Neuregelung kommt es auf die nach altem Recht problematisierten Fragen von Kreditunwürdigkeit ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Sanierungsprivileg

Rz. 306 § 39 Abs. 4 S. 2 InsO privilegiert Darlehensgeber, die in der Krise der GmbH zu deren Überwindung Geschäftsanteile erwerben: Dies führt für ihre bestehenden und zusätzlichen Kredite nicht zur Anwendung der Regeln zum Gesellschafterdarlehen, soweit sie nach drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Beteiligung "zum Zweck" der Sanierung de...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Unternehmereigenschaft

Rz. 35 Das Kartellverbot gilt für aktuelle und auch potenzielle Unternehmen. Nach dem kartellrechtlichen funktionalen Unternehmensbegriff ist eine Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr erforderlich, also eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben. Auf die Rechtsform des Unternehmens kommt es nicht an; auch eine freiberuflich tätige Privatperson, eine BGB-Gesellschaft oder ein V...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 10. Schuldrechtliche Vereinbarungen

Rz. 35 Neben dem Gesellschaftsvertrag sind als schuldrechtlich bezeichnete[154] Nebenvereinbarungen weit verbreitet. Solche sind nach bislang einhelliger Ansicht formlos gültig.[155] Auf den Erwerber des Geschäftsanteils gehen derartige Pflichten nur kraft ausdrücklicher Vereinbarung über. Ihr Inhalt soll grundsätzlich[156] frei gestaltbar sein und keine Regeln für das Gesel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 149 Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH aus dem Fall D. I (vgl. Rdn 80) sind die Herren Baumeister und Meilinger. Zur Feststellung des Jahresabschlusses und zum Beschluss über die Ergebnisverwendung soll eine ordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden. Alternativ: Rz. 150 Die Gesellschafter Meier (Geschäftsanteil 50.000 EUR) und Gutmann (Gesch...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Klauseln zur Sacheinlage im Gesellschaftsvertrag

Rz. 78 Klauseln sonst wie im vorangegangenen Muster (vgl. Rdn 51). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.11: Klauseln zur Sacheinlage im Gesellschaftsvertrag Einbringung beweglicher Gegenstände (Beispiel Pkw) Das Stammkapital beträgt 50.000 EUR. Es wurde in voller Höhe von Herrn Trakel in Frankfurt übernommen. Davon sind 40.000 EUR in bar zu leisten und s...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Prüfung des Registergerichts – Unterbilanz als Eintragungshindernis?

Rz. 46 Gem. § 9c GmbHG lehnt das Registergericht die Eintragung der GmbH bei nicht ordnungsgemäßer Errichtung oder Anmeldung ab, u.a. bei Überbewertung von Sacheinlagen (vgl. Rdn 74, 76) oder Fehlen einer ordnungsgemäßen Gesellschafterliste (vgl. zu dieser Rdn 45).[198] Ablehnen darf es die Eintragung wegen mangelhafter, fehlender oder nichtiger Bestimmungen des Gesellschaft...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Sachgründungsberichte

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.12: Sachgründungsberichte Ich, der unterzeichnende alleinige Gesellschafter der Taxelex GmbH, erstatte den folgenden Sachgründungsbericht: Einbringung eines beweglichen Gegenstandes (Pkw) Herr Trakel leistet die von ihm übernommene Stammeinlage von 50.000 EUR in Höhe von 10.000 EUR durch Einbringung des ihm geh...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Handelsregisteranmeldung

Rz. 267 Ein Jahr nach der Bekanntmachung (vgl. Rdn 266) melden alle Geschäftsführer die Kapitalherabsetzung in öffentlich beglaubigter Form zum Handelsregister, § 58 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, an; dabei müssen sie versichern, dass die Gläubiger, die sich gemeldet und der Herabsetzung nicht zugestimmt haben, befriedigt oder sichergestellt sind. Das Registergericht prüft die Anmeldun...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Alternative (4): Genehmigtes Kapital

Rz. 231 Im Fall D I (siehe Rdn 80) läuft das Geschäft der GmbH sehr gut. Sie möchte nun auch in Indien expandieren. Der Geschäftsführer Trakel hat gute Kontakte zu finanzkräftigen Investoren aufgebaut, die bereit sind, sich am Stammkapital zu beteiligen und wichtig für den Geschäftsaufbau in Indien sind. Er hat mit ihnen erfolgversprechende Gespräche geführt. Seine Gesprächs...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Kapitalerhöhungsbeschluss

Rz. 235 Die Kapitalerhöhung bedarf eines satzungsändernden Beschlusses der Gesellschafter. Er muss die Höhe der Kapitalveränderung und des neuen Stammkapitals festlegen sowie die Satzung ändern. Möglich ist die Setzung eines Rahmens der Kapitalerhöhung (z.B. "mindestens 20.000 EUR und höchstens 50.000 EUR"), dessen Ausfüllung insb. von der Bereitschaft zur Zeichnung des erhö...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IX. Anmerkungen zum Muster

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§ 43 Umwandlungsrecht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorgründungsgesellschaft

Rz. 9 Mit dem internen Entschluss mehrerer Personen zur Gründung einer GmbH kommt eine Vorgründungsgesellschaft zustande. Sie ist BGB-Gesellschaft (ggf. OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt). Sie ist nicht identisch mit der durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages entstehenden Vorgesellschaft und erst recht nicht mit der GmbH, sie geht auch nicht in diese über.[30...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / a) Bargründung

Rz. 15 Die einfachste Gründungsform ist Bargründung, die das GmbHG als Normalfall sieht. Bei ihr muss jeder Gründer seine Einlageverpflichtung in bar aufbringen. Problematisch sind Gestaltungen, bei denen der Gesellschafter die Bareinlage zwar erbringt, kurz darauf jedoch z.B. ein Auto, Grundstück o.Ä. der GmbH verkauft. Das sollen i.d.R. unerlaubte verschleierte Sacheinlage...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Vor- und Nachteile

Rz. 8 Die AG teilt mit der GmbH die Vorteile der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter, steuerlich die Nachteile der Kapitalgesellschaft gegenüber der Personengesellschaft.[6] Die AG ist neben der KGaA (siehe hierzu Rdn 146 ff.) und der vom europäischen Recht zur Verfügung gestellten europäischen (Aktien-)Gesellschaft (SE) die einzige Rechtsform, die den Gang an die Bö...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 69 Die Gesellschafter der freiberuflich tätigen X GmbH beabsichtigen, diese in die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft (mit beschränkter Berufshaftung) unter der Bezeichnung "Y PartG(mbB) Steuerberatungs-/Rechtsanwalts-/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" formwechselnd umzuwandeln. Sie wollen dabei einerseits die Vorteile einer – zumindest bezogen auf Fehler im Rahm...mehr

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§ 28 Leasing / 4. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 34 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[36] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 9. Verkäufer und Rechtsinhaberschaft

Rz. 32 Bei KG-Anteilen ist ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen. Die Anteile an der Komplementär-GmbH hingegen können unter den folgenden Bedingungen gutgläubig erworben werden. Demgemäß gilt der Inhalt einer für drei Jahre unwidersprochenen Gesellschafterliste dem Erwerber gegenüber als richtig. Eine unrichtige Eintragung gilt dem Erwerber gegenüber auch als richtig, wenn...mehr