Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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§ 32 Personengesellschaften / 6. Kündigung der Gesellschaft

Rz. 13 Gemäß § 725 Abs. 4 BGB steht dem Gesellschafter, der als Minderjähriger in die Gesellschaft eingetreten ist, bei Vollendung der Volljährigkeit ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung der Gesellschaft zu, sofern kein Fall von § 725 Abs. 4 S. 2 BGB vorliegt. Die Kündigung ist nur binnen drei Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit zulässig. In § 14 Abs. 3 d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Notarieller Gesellschaftsvertrag

Rz. 24 Herzstück der Gründung ist der Abschluss des notariell beurkundeten[108] (vgl. Rdn 10) Gesellschaftsvertrages nach § 2 GmbHG (häufig auch als "Satzung" bezeichnet). Es empfiehlt sich, diese dem Gründungsprotokoll als Anlage beizufügen (vgl. § 9 Abs. 1 S. 2 BeurkG). So ist klar, welche Vereinbarungen zum Gesellschaftsvertrag zählen und welche Nebenabreden darstellen. D...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / b) Firma

Rz. 60 Das Handelsrechtsreformgesetz hat zu einer Änderung der firmenrechtlichen Regelungen geführt. Nach dem seit 1.7.1998 geltenden Recht muss die Firma der GmbH nicht mehr dem Gegenstand des Unternehmens entlehnt sein (Sachfirma), die Firma der KG muss nicht mehr den Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters enthalten (Personenfirma). Die Firma der KG muss jedoch z...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsfolge der Auflösung

Rz. 348 Die Auflösung führt nur zu einer Änderung des Zwecks der GmbH (nicht zum Ende ihrer Existenz). Dieser ist nicht mehr auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr gerichtet, sondern auf die Abwicklung des GmbH-Vermögens. Daher beendet die Auflösung nicht die Partei- und Prozessfähigkeit.[1373] Erst nach vollständiger Abwicklung, d.h. nach Begleichung sämtlicher Verbindlich...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 223 Die Geschäftsführer haben (in vertretungsberechtigter Zahl, § 78 GmbHG) die Vertragsänderung zur für die Wirksamkeit der Änderung konstitutiven (§ 54 Abs. 3 GmbHG) Eintragung im Handelsregister gem. § 54 GmbHG anzumelden. Sie sind zwar nicht öffentlich-rechtlich, aber gesellschaftsrechtlich grundsätzlich zur Anmeldung verpflichtet, jedenfalls soweit die beschlossene ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 1. Vertragsparteien, Vertragsgegenstand

Rz. 40 Verkäufer ist in aller Regel die Gesellschaft, deren Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil verkauft wird. Wird auch Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (z.B. Grundstücke oder Patente) mitverkauft, treten ausnahmsweise mehrere Verkäufer auf.mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Grundlagen

Rz. 74 §§ 230 ff. HGB i.V.m. §§ 705 ff. BGB. Unterschied zur atypischen stillen Gesellschaft: Bei dieser liegt eine (allerdings nur schuldrechtliche) Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert (Mitunternehmerrisiko) sowie auch die Beteiligung an typischen Unternehmerentscheidungen vor (Mitunternehmerinitiative);[136] der atypische stille Gesellschafter bezieht E...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / X. Muster: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.13: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der übertragenden Gesellschaft) Firma X GmbH mit dem Sitz in _________________________, HRB _________________________ hier: Anmeldung einer Abspaltung nach §§ 123 ff., 136...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Höhe des Grundkapitals, Nennbeträge, Zahl und Gattung der Aktien, § 23 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 5 AktG

Rz. 24 Mit dem Grundkapital bestimmen die Gründer, ausgedrückt in einem festen Euro-Betrag, das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft. Es bildet als vorrangig zugunsten der Gläubiger reserviertes haftendes Vermögen die Grundlage für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die gesicherte Ausstattung der Gesellschaft mit diesem Mindestaktivvermögen vollzie...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Der Registeranmeldung beizufügende Unterlagen

Rz. 45 § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 GmbHG listet die vorzulegenden Unterlagen: Gesellschaftsvertrag ggf. nebst Vollmachten (Nr. 1); Legitimation der Geschäftsführer, sofern diese nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt wurden (Nr. 2); vom Geschäftsführer[192] unterschriebene[193] (oder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene) Gesellschafterliste, die entsprechend § 40 ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Treuhandvertrag nach Aufnahme der künftigen Komplementär-GmbH in die formwechselnde GmbH mit auflösend bedingter treuhänderischer Geschäftsanteilsübertragung und aufschiebend bedingter Rückabtretung des damit verbundenen Kapitalanteils

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.14: Treuhandvertrag nach Aufnahme der künftigen Komplementär-GmbH in die formwechselnde GmbH mit auflösend bedingter treuhänderischer Geschäftsanteilsübertragung und aufschiebend bedingter Rückabtretung des damit verbundenen Kapitalanteils UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Zulässigkeit des Einspruchs

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§ 32 Personengesellschaften / b) Beteiligungsidentische GmbH & Co. KG

Rz. 50 Hier sind sämtliche Kommanditisten der KG im gleichen Verhältnis auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Die Beteiligungsidentität wird durch entsprechende Gestaltung der Gesellschaftsverträge auch nach der Gründung der Gesellschaft gewährleistet.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Übernahme des Geschäftsanteils

Rz. 238 Die Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital bedarf gem. § 55 Abs. 1 GmbHG einer notariell beurkundeten oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers, auch per Videokommunikation nach §§ 16a–16e, 40a BeurkG [979] (eventuelle Vollmacht des Übernehmers bedarf analog § 2 Abs. 2 GmbHG notarieller Beglaubigung[980]). Darin muss der neue Gesellschafter einen b...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Anmeldung zum Handelsregister – Haftung

Rz. 240 Sämtliche (§ 78 GmbHG) Geschäftsführer[999] haben die Erhöhung gem. § 57 GmbHG zum Handelsregister anzumelden (vgl. Rdn 223 ff.). Der Anmeldung sind als Anlagen beizufügen gem. § 57 Abs. 3 GmbHG Übernahmeerklärungen nach § 55 GmbHG (Nr. 1), Liste der Übernehmer der neuen Anteile (Nr. 2),[1000] ggf. Unterlagen zur Sachkapitalerhöhung (Nr. 3) und außerdem der vollständ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vermächtnis

Rz. 210 Der Gesellschafter kann seinen Anteil durch Vermächtnis einem Erben (Vorausvermächtnis) oder einem Dritten vermachen. Ist das Vermächtnis dem Werte nach so hoch, dass der Wert des Pflichtteiles unterschritten ist, haben die Erben gegen den Vermächtnisnehmer Pflichtteilsergänzungsansprüche. Der Vermächtnisnehmer hat gegen die Erben bzw. die Erbengemeinschaft einen sch...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Rechtsformen für Freiberufler

Rz. 22 Nach § 107 HGB können Freiberufler auch eine Personenhandelsgesellschaft und damit insbesondere eine GmbH & Co. KG gründen, wenn das jeweils geltende Berufsrecht dies zulässt. Zudem steht vielen Freiberuflern auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft offen; so ist etwa die Rechtsanwalts-GmbH seit 1998 gesetzlich anerkannt.[30] Gegen die Wahl einer GmbH oder einer GmbH ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.21: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________ mbH Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in ______...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Nießbrauch an Geschäftsanteilen

Rz. 196 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB ist Nießbrauch am Anteil[863] zulässig; dieser hat oft auch steuerliche Gründe.[864] Die Bestellung des Nießbrauchs am Anteil entspricht dessen Übertragung, § 1069 Abs. 1 BGB, ist also formbedürftig gem. § 15 Abs. 3 GmbHG (vgl. Rdn 172); die Beschränkungen nach § 15 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 188) gelten auch für die Nießbrauchbestellung.[865] Die ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Keine Überbewertung

Rz. 73 Sacheinlagen sind nach objektiven Kriterien zu bewerten. Das Gesetz verbietet Überbewertung und Unterpari-Emission, d.h. Abschlag vom Nennbetrag des oder der Geschäftsanteile (Disagio).[255] Der wirkliche objektive Wert des Einlagegegenstandes ist die Obergrenze für die Festsetzung im Gesellschaftsvertrag. Es ist dessen Zeit- und Funktionswert zu ermitteln; maßgebende...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Istkaufmann, Kannkaufmann, Formkaufmann

Rz. 5 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort der Niederlassung beim zuständigen Gericht zur Eintragung anzumelden (§ 29 HGB). Eintragungspflichtig ist nur der Istkaufmann, der ein Handelsgewerbe i.S.v. § 1 Abs. 1 HGB betreibt.[17] Nach Aufhebung der registerrechtlichen Privilegierung gewerblicher Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. § 36 HGB a.F.) sind a...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Angaben auf Geschäftsbriefen

Rz. 9 Das Handelsrechtsreformgesetz 1998 hat die bisher im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften geltenden Normen über Angaben auf Geschäftsbriefen[56] auf alle kaufmännischen Unternehmensträger erweitert.[57] Gem. § 37a HGB muss der Kaufmann auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, Folgendes angeben:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 43 Umwandlungsrecht / XI. Anmerkungen zum Muster

Rz. 46 Zur Anlage Nr. 5: § 52 Abs. 1 UmwG betrifft das Erfordernis der Zustimmung aller Gesellschafter im Fall der nicht vollständig eingezahlten Stammeinlagen.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr Trakel hat eine branchenspezifische Software für Rechtsanwälte und Steuerberater entwickelt. Er beabsichtigt, diese auf den Markt zu bringen. Um sein Haftungsrisiko zu verringern, möchte er sein Geschäft in der Rechtsform einer GmbH führen und alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer bleiben. Rz. 2 Er sucht anwaltliche Beratung zur Gründung der GmbH und Gestal...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Steuerfragen

Rz. 6 In der Praxis sind steuerrechtliche Erwägungen von großer Bedeutung. Zwar wird mit gutem Grund davor gewarnt, Steuertarife zur ausschließlichen Grundlage einer Rechtsformwahl zu machen.[15] Gleichwohl stellt sich die Frage der steuerlichen Optimierung in allen Unternehmen. Daher muss der anwaltliche Berater – ggf. in Zusammenwirken mit dem steuerlichen Berater – im Ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / cc) Weitere Möglichkeiten

Rz. 157 Der Gesellschaftsvertrag kann Gesellschafter oder andere Organe (z.B. Beirat) zur Einberufung ermächtigen.[674] Vgl. zum Minderheitsrecht nach § 50 Abs. 1 GmbHG Rdn 163.mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XI. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Alternative (6): Kapitalherabsetzung

Rz. 233 Bei der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH aus dem Fall D I (siehe Rdn 80) ist durch die Markterschließung in Ungarn und die passivierten Verbindlichkeiten eine Unterbilanz entstanden in Höhe von 200.000 EUR. Die Gesellschafter möchten das Stammkapital nicht wieder auffüllen, sondern die nominellen Kapitalverhältnisse ändern.mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 23 Das Muster geht von dem Normalfall der GmbH & Co. KG aus, bei dem die GmbH einzige persönlich haftende Gesellschafterin der KG und nicht an deren Vermögen beteiligt ist und die Kommanditisten gleichzeitig einzige Gesellschafter der GmbH sind – sowie das Unternehmen von der KG geführt wird. 1. Form Rz. 24 Die Übertragung von Kommanditanteilen ist – anders als die Übertra...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Zweiter Schritt: Kapitalaufbringung und Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 11 Der zweite Schritt der Gründung sind die Kapitalaufbringung durch die Gesellschafter sowie die Anmeldung zum Handelsregister durch die Gründungsgeschäftsführer (§§ 7 f. GmbHG). Das Registergericht prüft anhand der eingereichten Unterlagen die Ordnungsmäßigkeit von Errichtung und Anmeldung. Es prüft von Amts wegen grundsätzlich alle gesetzlichen Eintragungsvoraussetzun...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Gesellschafterliste

Rz. 58 Für den Fall eignet sich auch das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Die Gesellschafterliste erübrigt sich bei dessen Verwendung. Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.6: Gesellschafterliste Liste der Gesellschafter der Taxelex GmbH Tobias Trakel, aus _________________________ Frankfurt am Main, geb. am _________________________ Geschäftsanteil N...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Mitwirkender Notar muss "anstelle der Geschäftsführer" Gesellschafterliste zum Handelsregister einreichen

Rz. 176 Gem. § 40 Abs. 2 GmbHG muss jeder Notar, der an Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung i.S.d. § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG mitgewirkt hat, nach Wirksamwerden der Veränderungen ohne Rücksicht auf etwaige später eintretende Unwirksamkeitsgründe die Gesellschafterliste "anstelle der Geschäftsführer" unterschreiben, zum Handelsregis...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Auch ein Bevollmächtigter der Gesellschafter kann die GmbH gründen (vgl. § 2 Abs. 2 GmbHG). 1. Nachweis der Vollmacht Rz. 66 Der gewillkürte Vertreter benötigt gem. § 2 Abs. 2 GmbHG zwingend[227] eine notariell beurkundete oder beglaubigte (§§ 128 f. BGB, §§ 8 ff., 39, 40 BeurkG) Vollmacht.[228] Für Gründungsgesellschafter können Vertreter ohne Vertretungsmacht auftrete...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Auflösungsgründe

Rz. 346 Die GmbH kann aufgelöst werden, wenn gem. § 60 Abs. 2 GmbHG ein gesellschaftsvertraglicher oder gem. § 60 Abs. 1 GmbHG ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt, insb. Zeitablauf (Nr. 1), Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Nr. 4) bzw. dessen Ablehnung mangels Masse (Nr. 5), registergerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrags [1359] oder der Ver...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vertretungsbefugnis

Rz. 32 Es ist üblich und zweckmäßig, die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zu regeln, zumal ob Einzel- [135] oder Gesamtgeschäftsführungsbefugnis gilt.[136] Es empfiehlt sich eine explizite Regelung mit der Möglichkeit, abweichende Gesellschafterbeschlüsse zu fassen. Bei mehreren Geschäftsführern bewährt es sich typischerweise, die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsfü...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.15: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in ___________________...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden No...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung

Rz. 131 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte den Deliktstatbestand verwirklicht[573] und die Gesellschaft gem. § 31 BGB haftet. Er haftet gem. § 823 Abs. 1 BGB, wenn er persönlich einen Schaden durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat (z.B. bei Verletzung von Vorbehaltseigentum von Lieferanten d...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Organschaftsvertrag

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 65 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[114] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) KGaA-Aufsichtsrat

Rz. 149 Bei der KGaA ist nach § 278 Abs. 3 i.V.m. §§ 95 ff. AktG zwingend ein Aufsichtsrat zu bilden. Dem Aufsichtsrat kommen die Überwachungskompetenz nach § 111 Abs. 1 AktG, das Prüfungsrecht nach § 111 Abs. 2 AktG und die Informationsrechte nach § 90 AktG zu. Der Aufsichtsrat hat keine Personalkompetenz entsprechend § 84 AktG, keine Befugnis zum Erlass einer Geschäftsordn...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Gründung sonst wie üblich

Rz. 68 Ansonsten entspricht die Gründung durch einen Bevollmächtigten der durch den Gesellschafter. Bei der Anmeldung zum Handelsregister sind die Vollmachten der Vertreter gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG einzureichen.[239] Wegen der Versicherungen gem. § 8 Abs. 2 und 3 GmbHG ist die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister nach deren Praxis[240] nicht durch Bevollmächtig...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Rechtslage bis zum MoMiG: Eigenkapitalersatz

Rz. 297 Vor dem MoMiG sahen §§ 32a, 32b GmbHG a.F. sowie die sog. Rechtsprechungsregeln den Gesellschafter in einer Finanzierungs(folgen)verantwortung für die GmbH; bei einer Krise stand er vor der Alternative, die GmbH zu liquidieren oder ihr neues Eigenkapital zuzuführen. Gewährte er der GmbH stattdessen Darlehen, durfte er diese während der Krise nicht abziehen, sie wurde...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Aufsichtsrat, Beirat

Rz. 117 Die Befugnisse der Geschäftsführer (und der Gesellschafter) können durch einen obligatorischen Aufsichtsrat nach den Mitbestimmungsgesetzen beschränkt sein, der über Mindestkompetenzen verfügt.[447] Daneben sind auch freiwillige Aufsichtsräte und Beiräte ohne gesetzlich vorgegebene Kompetenzen denkbar (zur Haftung siehe Rdn 84).[448]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Nutzungsüberlassung

Rz. 305 Die eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung entsprach nach h.M. vor MoMiG wirtschaftlich der Darlehensgewährung und war Eigenkapitalersatz. Typischer Fall ist die Überlassung von Anlagegegenständen, insb. beweglichen Sachen und Grundstücken an die GmbH zur Nutzung bzw. zum Gebrauch; kritisch waren daher z.B. Sale and Lease Back, Finanzierungsleasing sowie Miete, P...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Bekanntmachung

Rz. 350 Die Liquidatoren müssen gem. § 65 Abs. 2 GmbHG in den durch Gesellschaftsvertrag für die Bekanntmachungen bestimmten öffentlichen Blättern (§ 12 GmbHG, allg. Musterformulierung siehe Rdn 51)[1385] die Auflösung der GmbH bekannt geben und ihre Gläubiger auffordern, sich zu melden. Bekanntzumachen sind volle Firma und Sitz der GmbH. Anders als bei der Parallelregelung ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 4. Vertretungsbefugnis beim Unternehmensverkauf

Rz. 43 Der BGH hat der bis dahin vertretenen Auffassung, § 179a AktG sei analog auf die GmbH anwendbar mit der Folge, dass der Geschäftsführer nur aufgrund eines beurkundeten und mit ¾-Mehrheit gefassten Gesellschafterbeschlusses einen Kaufvertrag über nahezu das gesamte Gesellschaftsvermögen schließen durfte, in seinem sog. "Januar-Urteil" eine Absage erteilt.[42] Der BGH h...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Pflicht zur Insolvenzantragstellung

Rz. 113 Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung regelt § 15a Abs. 1 S. 1 und S. 2 InsO. Danach hat der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen, wenn eine juristische Person (wie die GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet wird. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Übe...mehr